Beschaffung von Hardware, Software und Dienstleistungen zur Ertüchtigung von Kommunikationsstellen der Gefahrenabwehr für neue Übertragungstechnik

Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport (HMdIS)

Ausschreibungsgegenstand ist die Ausstattung und Vernetzung von Kommunikationsstellen der Gefahrenabwehr in Hessen mit softwarebasierter Kommunikationstechnik auf Basis der IP-Technik (Sprache, Daten und Video), die Anbindung des BOS-Digitalfunks, einschließlich der Lieferung von Zubehör wie z.B. Funktische, Dokumentationssysteme, einer Schulungsumgebung usw. Der Ausschreibungsgegenstand beinhaltet insbesondere die Planung, Lieferung, Installation, Integration, Inbetriebnahme und die Schulung der Nutzer und Administratoren. Die Wartung und Pflege (3rd-Level-Support) sowie der Abruf weiterer Komponenten und Dienstleistungen durch die beteiligten Städte und Landkreise ist Bestandteil des zu schließenden Rahmenvertrages.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-23 Auftragsbekanntmachung
2015-08-06 Ergänzende Angaben
2015-08-19 Ergänzende Angaben
2016-09-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Menge oder Umfang:
Insbesondere 26 Leitstellen des Brandschutzes, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes (Zentrale Leitstellen) sowie ggf. weitere Kommunikationsstellen der Gefahrenabwehr in Hessen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Hessen, vertreten durch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport (HMdIS)
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Allee 12
Postleitzahl: 65185
Postort: Wiesbaden
Kontakt
Internetadresse: http://www.hessen.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 143-264837
ABl. S-Ausgabe: 143
Zusätzliche Informationen
1) Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Hessen als öffentlicher Auftraggeber, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.7.2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. Ferner finden die anwendbaren Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 19.12.2014 Anwendung. 2) Das Land Hessen beabsichtigt die Beschaffung für sich sowie die benannten Landkreise und Städte. 3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 VSVgV, § 101 Abs. 7 S. 3 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. 4) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt vergeben. Einer Aufteilung des sicherheitsrelevanten Auftrags in Fach- und/oder Teillose stehen hier wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit des zu beschaffenden Gesamtsystems und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung zwingend verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist. 5) Es wird gem. § 7 HVTG darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG mit Einreichung des Angebots abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. 6) Zu der Möglichkeit, Eignungsnachweise durch entsprechende Eintragungen in Präqualifikationsregister zu führen, wird auf die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 HVTG verwiesen. 7) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt. 8) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-weite Bekanntmachung Vorrang.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die Ausstattung und Vernetzung von Kommunikationsstellen der Gefahrenabwehr in Hessen mit softwarebasierter Kommunikationstechnik auf Basis der IP-Technik (Sprache, Daten und Video), die Anbindung des BOS-Digitalfunks, einschließlich der Lieferung von Zubehör wie z.B. Funktische, Dokumentationssysteme, einer Schulungsumgebung usw. Der Ausschreibungsgegenstand beinhaltet insbesondere die Planung, Lieferung, Installation, Integration, Inbetriebnahme und die Schulung der Nutzer und Administratoren. Die Wartung und Pflege (3rd-Level-Support) sowie der Abruf weiterer Komponenten und Dienstleistungen durch die beteiligten Städte und Landkreise ist Bestandteil des zu schließenden Rahmenvertrages.
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Dauer: 84 Tage
Referenznummer: VG-A3000-2015-0015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Land Hessen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Teil A. Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind die nachfolgend unter III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise (Bescheinigungen von dritter Seite), Eigenerklärungen (§ 22 Abs. 2 Satz 1 VSVgV) und Angaben (Auskünfte des Bewerbers) – zusammen „Unterlagen“ – gemäß den nachfolgend genannten Bedingungen vollständig beizubringen.
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Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle kostenfrei zur Verfügung gestellten und bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle (HZD) per E-Mail (christoph.adams@hzd.hessen.de) abrufbaren Vordrucke zu verwenden sowie das bereit gestellte Dokument „Teilnahmeantragsbestimmungen“ zu berücksichtigen. Die Vordrucke zum Teilnahmeantrag sind vollständig auszufüllen und an den dafür vorgesehenen Stellen eigenhändig zu unterschreiben. Dem Teilnahmeantrag sind zudem alle geforderten Unterlagen beizufügen.
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Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (kein Scan oder Fax) einzureichen.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und nach Möglichkeit in nicht beglaubigter Kopie (Papierform) sowie in elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen. Der Teilnahmeantrag ist mittels des zur Verfügung gestellten Kennzettels zu kennzeichnen und bis zu der unter IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1 angegebenen Kontaktstelle (HZD, Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden) in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
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Nicht fest verschlossene oder verspätet eingereichte Teilnahmeanträge bleiben unberücksichtigt. Der Bewerber trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Teilnahmeantrags sowie für dessen rechtzeitigen Eingang und festen Verschluss.
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Die Zuverlässigkeit in Sicherheitsfragen der Anbieter für die ausgeschriebenen Leistungen ist von großer Bedeutung, da die Ausführung des gegenständlichen Auftrages den Zugang zu Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades „VS-Nur für den dienstgebrauch“ bzw. „VS-Vertraulich“ erfordert bzw. bei dessen Erbringung solche Verschlusssachen verwendet werden. Der Auftraggeber wird deswegen alle ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen in die Prüfung der Zuverlässigkeit der Bewerber in Bezug auf Sicherheitsfragen einbeziehen und deren Befund zur Grundlage der Prüfung der Eignung und damit der Entscheidung über das Vorliegen der Eignung machen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaften, andere eignungsrelevante Unternehmen i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV und sonstige Unterauftragnehmer i. S. v. § 9 VSVgV. Art und Umfang der Untersuchungen sowie deren Ergebnisse werden gegebenenfalls vertraulich behandelt und nur einer Vergabekammer oder einem Gericht offen gelegt. Die relevanten Sicherheitsfragen betreffen insbesondere die Gefahr der Manipulation, Sabotage und der gezielten Abschöpfung von sicherheitsrelevanten/ geheimhaltungsbedürftigen Informationen. Der Bewerber stimmt diesem Vorgehen zu, wenn er dies nicht spätestens bis zum Ablauf der unter IV.3.4 angegebenen Teilnahmefrist gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB rügt.
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Die Vergabestelle behält sich vor, bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. IV.3.4)) geforderte und nicht vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder Zweifelsfragen aufzuklären. Werden die nachgeforderten Unterlagen oder Informationen nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt, wird der betroffene Bewerber von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen (§ 22 Abs. 6 VSVgV). Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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Die nachfolgend unter III.2.2) und III.2.3) jeweils mit (M) als Mindeststandards gekennzeichneten Unterlagen stellen eine Mindestanforderung an die Eignung der Unternehmen dar, die zwingend zu erfüllen sind (Mindestanforderung gem. § 21 Abs. 2 VSVgV). Bewerber, die nicht über diese mit (M) als Mindestanforderungen gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestanforderungen erfüllen, sind nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (§ 22 Abs. 3 S. 1 VSVgV). Die verlangten Mindestanforderungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt.
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Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) insbesondere (i) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich zu benennen, (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
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Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter III.2.1) Teil B Nr. (A1) bis (A7) für Bewerber aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
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Die Vergabestelle weist vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht darauf hin, dass nach der überwiegenden Vergaberechtsprechung die Identität einer Bewerbergemeinschaft (im Teilnahmewettbewerb) sowie der nachfolgenden Bietergemeinschaft (in der Angebotsphase) während des gesamten Vergabeverfahrens bis zur Zuschlagserteilung aufrecht zu erhalten ist, und dass der Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu einem Ausschluss von dem Vergabeverfahren führen kann bzw. muss. Eine Änderung in der Zusammensetzung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Eintritt/Austritt/Austausch von Mitgliedsunternehmen) kann nach der Vergaberechtsprechung im Einzelfall einen Wechsel der Bewerber-/Bieteridentität von Bewerber-/Bietergemeinschaften begründen.
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Die Vergabestelle weist zudem vorsorglich darauf hin, dass die Teilnehmer an dem Vergabeverfahren (Bewerber/Bieter) die rechtlichen, insbesondere vergabe- und kartellrechtlichen, Voraussetzungen und Bedingungen zur Bildung einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu beachten, prüfen und erfüllen haben. Jedem Bewerber/Bieter (auch als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft) obliegt es selbst, die sachlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren zu prüfen und einzuhalten.
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Ein Bewerber (ebenso eine Bewerbergemeinschaft) kann sich zum Nachweis seiner
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.2) nach § 26 Abs. 3 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass ihm dadurch die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Der Nachweis (in Form einer Verpflichtungserklärung) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) zu erbringen.
fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.3) nach § 27 Abs. 4 VSVgV auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen („Eignungsleihe“), wenn er nachweist, dass diese anderen Unternehmen ihm die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Der Nachweis (in Form einer Verpflichtungserklärung) ist von dem Bewerber nach gesonderter Aufforderung durch die Vergabestelle (nicht mit der Einreichung des Teilnahmeantrags) durch die Vorlage einer schriftlichen Zusage der anderen Unternehmen, die dem Bewerber die für die Auftragsausführung erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen, zu erbringen (§ 27 Abs. 4 Satz 3 VSVgV).
In dem Fall der Eignungsleihe nach § 26 Abs. 3 VSVgV und/oder § 27 Abs. 4 VSVgV hat der Bewerber diese anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Leistungsfähigkeit dieser anderen Unternehmen zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 26 Abs. 3 VSVgV bzw. fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit nach § 27 Abs. 4 VSVgV beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter III.2.1) Teil B Nr. (B1) bis (B6) für Unterauftragnehmer aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten anderen Unternehmen im Teilnahmeantrag beizubringen.
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Es wird vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. §§ 26 Abs. 3, 27 Abs. 4 VSVgV nicht nur ein Unterauftragnehmer, auf dessen Leistungsfähigkeit sich der Bewerber für die Durchführung eines bestimmten Auftrags beruft, sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges (sog. verbundenes) Unternehmen nach der Vergaberechtsprechung zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012 – Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010 – VII-Verg 13/10). Ein verbundenes Unternehmen ist gem. § 4 Abs. 4 Satz 1 VSVgV ein Unternehmen, auf das der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann und das seinerseits einen beherrschenden Einfluss auf den erfolgreichen Bieter ausüben kann oder das ebenso wie der erfolgreiche Bieter dem beherrschenden Einfluss eines dritten Unternehmens unterliegt, sei es durch Eigentum, finanzielle Beteiligung oder sonstige Bestimmungen, die die Tätigkeit des Unternehmens regeln. Ein beherrschender Einfluss wird vermutet, wenn ein Unternehmen unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit des gezeichneten Kapitals eines anderen Unternehmens besitzt, über die Mehrheit der mit den Anteilen eines anderen Unternehmens verbundenen Stimmrechte verfügt oder mehr als die Hälfte der Mitglieder des Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgans eines anderen Unternehmens bestellen kann (§ 4 Abs. 4 Satz 2 VSVgV).
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Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Leistungsfähigkeit er sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit nach § 26 Abs. 3 VSVgV bzw. seiner fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit nach § 27 Abs. 4 VSVgV berufen hat, bei der Auftragsausführung (als Unterauftragnehmer i. S. v. § 9 VSVgV) einzusetzen bzw. die nachgewiesenen, für die Auftragsausführung erforderlichen sowie zur Verfügung gestellten Mittel der anderen Unternehmen einzusetzen.
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Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer zu erbringen – welche nicht bereits als eignungsrelevante andere Unternehmen i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV angegeben worden sind –, hat der Bieter die Teile des Auftrags, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und die bereits vorgeschlagenen Unterauftragnehmer sowie den Gegenstand der Unteraufträge im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben sowie Unterlagen zum Nachweis der Eignung für die Unterauftragnehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, vom Bieter oder Auftragnehmer ausgewählte Unterauftragnehmer auf Grundlage der Kriterien, die für den Hauptauftrag gelten, und in der Bekanntmachung unter Abschnitt III.2) (Teilnahmebedingungen) oder den Vergabeunterlagen angegeben wurden, abzulehnen, insbesondere in Bezug auf die Eignungs- und Zuschlagskriterien (§ 9 Abs. 5 VSVgV).
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Eigene Untersuchungen und Ermittlungen des Auftraggebers bzw. dessen Behörden sowie auf Veranlassung des Auftraggebers vorgenommene Untersuchungen oder Ermittlungen anderer Behörden, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, in Bezug auf die Eignung (Gesetzestreue, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit, Fachkunde) und persönliche Lage der Bewerber, Bewerbergemeinschaften, anderer Unternehmen (i. S. v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) oder Unterauftragnehmer (i. S. v. § 9 VSVgV) sowie zur Sicherstellung des Schutzes von Verschlusssachen bleiben vorbehalten.
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Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
Teil B: Die geforderten Eignungsunterlagen unter III.2.1) im Einzelnen:
(A1) Auszug (in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist (vgl. unverbindliche Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, ABl. Nr. L 216 S. 76). Der Auszug darf bei Ablauf der Teilnahmefrist möglichst nicht älter als 6 Monate sein.
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(A2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 23 VSVgV benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 7, Abs. 8 VSVgV durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Bewerber bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf deren persönliche Eignung hat (§ 23 Abs. 6 VSVgV).
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(A3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Bewerbers über die Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nachzuweisen.
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(A4) Unterschriebene Eigenerklärung, ob der Bewerber nach dem Hessischen Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 13.12.2010 (StAnz. 52/2010 S. 2831 ff; http://www.had.de/pdf/GEMRUND-Neufassung-13-12-10.pdf) von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist, ob er außerhalb des Bundeslandes Hessen vom Wettbewerb ausgeschlossen ist oder ob ein Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung gegen ihn anhängig ist. Daneben die Verpflichtungserklärung, Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer ab einer Auftragssumme von 2 500 EUR eine gleich lautende Erklärung ihm gegenüber abgibt und diese spätestens vor Zustimmung des Auftraggebers zur Weiterbeauftragung diesem vorgelegt wird.
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(A5) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. a) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung hat der Bewerber das von ihm unterschriebene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) gemäß der Anlage 7 zur Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung – VSA) für das Land Hessen (in der Gültigkeit zum 01.05.2010) mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
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(A6) Unterschriebene Eigenerklärung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 VSVgV, dass der Bewerber über einen Sicherheitsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder entsprechender Landesbehörden verfügt oder dazu bereit ist, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheids zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden. Sofern ein Sicherheitsbescheid vorliegt, hat der Bewerber den Umfang des Sicherheitsbescheides darzustellen.
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(A7) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Bewerbers nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 VSVgV, von Unterauftragnehmern, an die er im Zuge der Auftragsausführung Unteraufträge vergibt, Erklärungen und Verpflichtungserklärungen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 lit. b) VSVgV einzuholen und vor der Vergabe des Unterauftrags dem Auftraggeber vorzulegen.
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(B1) Auszug (in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (vgl. unverbindliche Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009, ABl. Nr. L 216 S. 76). Der Auszug darf bei Ablauf der Teilnahmefrist möglichst nicht älter als 6 Monate sein.
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(B2) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 23 VSVgV benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden zu sein. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 23 Abs. 7, Abs. 8 VSVgV durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nachzuweisen. Die Vergabestelle behält sich vor, die erforderlichen Informationen über die persönliche Lage der Unternehmen bei den zuständigen Behörden einzuholen, wenn sie Bedenken in Bezug auf deren persönliche Eignung hat (§ 23 Abs. 6 VSVgV).
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(B3) Unterschriebene Eigenerklärung (Vordruck) des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach § 24 VSVgV vorliegen. Nur auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle ist dies nach § 24 Abs. 2, Abs. 3 VSVgV durch Vorlage eines entsprechenden Beleges nachzuweisen.
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(B4) Unterschriebene Eigenerklärung, ob das Unternehmen nach dem Hessischen Gemeinsamen Runderlass über den „Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen“ in der Fassung vom 13.12.2010 (StAnz. 52/2010 S. 2831 ff; http://www.had.de/pdf/GEMRUND-Neufassung-13-12-10.pdf) von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen ist, ob er außerhalb des Bundeslandes Hessen vom Wettbewerb ausgeschlossen ist oder ob ein Anhörungsverfahren wegen schwerer Verfehlung anhängig ist.
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(B5) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Vordruck) des Unternehmens nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 lit. b) VSVgV, während der gesamten Vertragsdauer sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf des Vertrags den Schutz aller in seinem Besitz befindlichen oder ihm zur Kenntnis gelangter Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu gewährleisten. Als Anlage zu der vorgenannten Verpflichtungserklärung ist das unterschriebene Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) gemäß der Anlage 7 zur Verschlusssachenanweisung (VS-Anweisung – VSA) für das Land Hessen (in der Gültigkeit zum 01.05.2010) einzureichen.
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(B6) Unterschriebene Eigenerklärung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 1 VSVgV, dass das Unternehmen über einen Sicherheitsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie oder entsprechender Landesbehörden verfügt oder dazu bereit ist, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheids zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden. Sofern ein Sicherheitsbescheid vorliegt, hat das Unternehmen den Umfang des Sicherheitsbescheides darzustellen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(C1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens und – sofern entsprechende Angaben verfügbar sind – den Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre entsprechend dem Gründungsdatum oder dem Datum der Tätigkeitsaufnahme des Unternehmens (Vordruck).
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Mindestanforderung (M): Der Gesamtumsatz ist zwingend anzugeben und muss dabei entweder pro Geschäftsjahr mindestens 10 Millionen Euro oder im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre 10 000 000 EUR betragen; letzteres unter der Voraussetzung, dass der Umsatz insgesamt ansteigend ist (M).
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(C2) Unterschriebene Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von 5 000 000 EUR für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall und Versicherungsjahr besteht (Vordruck). Falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von (i) einer Eigenerklärung des Bewerbers (Vordruck), dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und (ii) die Erklärung eines Versicherers (in nichtbeglaubigter Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung mit dem Bewerber bereit ist.
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Auf Verlangen der Vergabestelle ist das Bestehen der unter III.2.2) Nr. (C2) geforderten Versicherung auf erstes Anfordern durch entsprechende Verträge oder Dokumente/Bescheinigungen des Versicherers bis zur Zuschlagserteilung nachzuweisen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(D1) Mindestanforderung (M): Darstellung von mindestens einer erfolgreich abgeschlossenen Referenz (Angaben zu erbrachten Leistungen) für einen in- oder ausländischen privaten oder + öffentlichen Auftraggeber im Bereich privater oder öffentlicher Sicherheitsanwendungen oder Verteidigungsanwendungen (z. B. Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Militär, private Sicherheitsleitstellen oder kritische Informations-/Kommunikationstechnik-Infrastruktur im Finanz-/Versicherungswesen, Transport/Verkehr, Energie-/Wasserversorgung) innerhalb der letzten 5 Jahre (Stichtag: Ablauf der Teilnahmefrist) zum Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit des Unternehmens im Bereich der vernetzten IP-Kommunikationstechnik, die insbesondere mindestens auch jeweils die folgenden Kriterien a bis d (Mindestanforderungen, M) kumulativ erfüllen muss:
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a) abgeschlossene Errichtung und erfolgreiche Inbetriebnahme des vernetzten IP-Kommunikationssystems (M); dabei kann der Projektbeginn länger als fünf Jahre zurückliegen, entscheidend ist, dass die Inbetriebnahme innerhalb der letzten fünf Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt ist;
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b) als Kommunikationsverbund mit mehr als 5 vernetzten Standorten (mehrere Kommunikationsstellen auf einer Liegenschaft gelten dabei als nur ein Standort) (M);
c) jeder der unter Kriterium b genannten Standorte muss ein eigenes IP-Kommunikationssystem besitzen, das auch bei Ausfall der Vernetzung wesentliche (interne) Kommunikationsfunktionen sicherstellt (M);
d) durchgängig IP-basierte Kommunikationstechnik, d. h. die Vermittlung und Verarbeitung der Sprachströme muss in Software ausgeführt sein (TDM-basierte Telefon- und/oder Funk-Switche werden nicht anerkannt; TDM = Time Division Multiplex) und muss SIP (Session Initiated Protocol) nach IETF-RFC3261 (oder gleichwertig) und ITU-T H.323V2 (oder gleichwertig) unterstützen (M).
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Die o. g. Kriterien a bis d müssen dabei jeweils vollständig und kumulativ innerhalb der angegebenen Referenz realisiert worden sein (M).
Die Referenz muss eindeutig demjenigen Unternehmen als Leistungsverantwortlichem (Auftragnehmer/Hauptauftragnehmer) des Referenzauftraggebers zugeordnet werden können, das sich zum Nachweis seiner Eignung in dem Teilnahmeantrag darauf beruft (M).
Die Darstellung der Referenz (einschl. der Kriterien a bis d) hat grundsätzlich unter Nutzung des von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucks, welcher neben den Mindestangaben nach § 27 Abs. 3 VSVgV (Name der Auskunftsperson, Wert der Leistung, Zeit der Leistungserbringung und Angabe, ob die Lieferleistung sachmangelfrei und ordnungsgemäß oder die Dienstleistung fachgerecht und ordnungsgemäß ausgeführt wurde) weitere, sachlich gerechtfertigte Angaben enthält, zu erfolgen. Der Vordruck ist von den Unternehmen vollständig auszufüllen und dem Teilnahmeantrag beizufügen. Zudem ist dem Teilnahmeantrag grundsätzlich eine von dem jeweiligen öffentlichen bzw. privaten Referenzauftraggeber i. S. v. § 27 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 VSVgV ausgestellte schriftliche Bescheinigung über die erbrachte Leistung beizufügen, welche mindestens die Angaben nach § 27 Abs. 3 VSVgV zu enthalten hat; eine Beglaubigung dieser Bescheinigung ist nicht erforderlich.
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Sollten die Unternehmen die vorgenannte Bescheinigung i. S. v. § 27 Abs. 2 VSVgV aus berechtigten Gründen (i. S. v. § 27 Abs. 5 VSVgV) nicht oder nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorlegen können (bspw. weil der Referenzauftraggeber verhindert ist oder er mit Verweis auf Geheimhaltungserfordernisse, Sicherheitsinteressen o. ä. die Ausstellung und Abgabe der Bescheinigung verweigert oder aus sonstigen Gründen nicht oder nicht fristgemäß vornimmt), sind die Unternehmen berechtigt, mit dem Teilnahmeantrag nur den von ihnen ausgefüllten Vordruck über die Referenz einzureichen.
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Die Vergabestelle wird eine nicht oder nicht rechtzeitig bis zum Ablauf der Teilnahmefrist vorgelegte Bescheinigung i.S.v. § 27 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 VSVgV in diesen Fällen gem. § 22 Abs. 6 S. 1 VSVgV – soweit dies möglich und verhältnismäßig ist – nachfordern oder, soweit die Einholung einer ausgestellten Bescheinigung nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand oder Zeitdauer möglich ist, auf die Vorlage einer Bescheinigung i.S.v. § 27 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 VSVgV nach § 27 Abs. 5 VSVgV verzichten.
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Für den Fall, dass eine nachträgliche Vorlage einer Bescheinigung
i.S.v. § 27 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 VSVgV möglich und verhältnismäßig ist und trotz Nachforderung der Vergabestelle gem. § 22 Abs. 6 S. 1 VSVgV nicht rechtzeitig bis zu der gesetzten Nachfrist vorgelegt wird, werden die betroffenen Unternehmen nach § 22 Abs. 6 S. 2 VSVgV vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
i. S. v. § 27 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 VSVgV nicht möglich oder unverhältnismäßig ist, lässt die Vergabestelle den entsprechenden vom Unternehmen ausgefüllten Referenzvordruck als geeigneten Nachweis über die Referenz gem. § 27 Abs. 5 VSVgV durch Vorlage des ausgefüllten Referenzvordrucks zu; ein Ausschluss vom Vergabeverfahren wegen Nichtvorlage der Bescheinigung i. S. v. § 27 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 VSVgV im Rahmen der formellen Eignungsprüfung erfolgt in diesem Fall nicht.
Für den Fall, dass die Unternehmen auch den Referenzvordruck aus rechtlichen Gründen nicht ausfüllen dürfen (insbesondere weil der Referenzauftraggeber dies aus Geheimhaltungserfordernissen oder wegen Sicherheitsinteressen untersagt), haben die Unternehmen in dem Referenzvordruck zumindest den Auftraggeber mitsamt einem Ansprechpartner anzugeben, bei dem die Vergabestelle die verlangten Angaben abfragen und überprüfen kann. Sollte der Vergabestelle daraufhin die Abfrage oder Überprüfung bei dem Referenzauftraggeber nicht möglich sein, ist die eingereichte Referenz des Unternehmens kein tauglicher Nachweis der fachlichen und technischen Leistungsfähigkeit.
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Die Unternehmen sind darlegungs- und beweispflichtig für die Umstände und berechtigten Gründe i. S. v. § 27 Abs. 5 VSVgV, die die (rechtzeitige) Vorlage der Bescheinigung i.S.v. § 27 Abs. 2 Nr. 1 bzw. Nr. 2 VSVgV verhindern; die Vergabestelle behält sich die Überprüfung dieser Angaben vor.
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Es wird darauf hingewiesen, dass Unternehmen von der Teilnahme an diesem Vergabeverfahren insbesondere dann ausgeschlossen werden können, wenn sie sich bei der Erteilung von Auskünften, die u. a. gemäß § 27 VSVgV zum Nachweis der Eignung eingeholt werden, in erheblichem Ausmaß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben (§ 24 Abs. 1 Nr. 7 VSVgV).
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Im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Überprüfung der Darstellung der Unternehmen im Referenzvordruck bei dem angegebenen Referenzauftraggeber sowie eigene Ermittlungen im Rahmen der materiellen Eignungsprüfung vor.
(D2) Mindestanforderung (M): Die für die Auftragsausführung vorgesehenen Personen sind für die jeweilige Rolle (Projektleiter, Planer, mindestens 8 Monteure) anzugeben und für diese Studien- oder Ausbildungsnachweise oder sonstige Berufsbescheinigungen (in unbeglaubigter Kopie) einzureichen (M).
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Im Falle eines Wegfalls/Ausfalls von angegebenen Personen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs bis zur Zuschlagserteilung können fachlich gleich geeignete Personen deren Wegfall/Ausfall im Rahmen der Eignungsprüfung ersetzen.
(D3) Mindestanforderung (M): Von den unter Abschnitt III.2.3) (D2) angegebenen Personen müssen für die sicherheitsempfindliche Tätigkeit in den Leitstellen mindestens 8 Personen (zumindest die Personen des Profils „Monteur“) gemäß einer zumindest erweiterten Sicherheitsüberprüfung (Ü2) gem. § 8 HSÜG (Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) oder nach einer vergleichbaren Bundes- oder Landesvorschrift bzw. einer vergleichbaren Vorschrift anderer EU-Mitgliedstaaten, welche den Bestimmungen des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes (SÜG) und des § 21 Abs. 4 und 6 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen gleichwertig ist, überprüft wurde und die Anerkennung gemäß § 7 Abs. 7 Satz 1 VSVgV des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie erfolgt ist, für die Ausübung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit ermächtigt sein. Entsprechende Nachweise (in unbeglaubigter Kopie) sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (M).
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Im Falle eines Wegfalls/Ausfalls von angegebenen Personen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs bis zur Zuschlagserteilung können fachlich und rechtlich gleich geeignete Personen deren Wegfall/Ausfall im Rahmen der Eignungsprüfung ersetzen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen sowie § 19 HVTG.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Sonstige besondere Bedingungen:
Auftraggeber sowie Bewerber, Bieter und Auftragnehmer wahren gegenseitig die Vertraulichkeit aller Angaben und Unterlagen. Für die Anforderungen an den Schutz von Verschlusssachen einschließlich ihrer Weitergabe an Unterauftragnehmer (§ 9 VSVgV) gilt u. a. § 7 VSVgV. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer dürfen keine von dem Auftraggeber als Verschlusssache eingestufte Information ohne Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergeben. Bewerber, Bieter und Auftragnehmer müssen die Wahrung der Vertraulichkeit mit den in Aussicht genommenen Unterauftragnehmern vereinbaren.
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Da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i. S. d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB handelt, müssen die Bewerber, die Bieter und der Auftragnehmer sowie die als eignungsrelevant (i.S.v. § 26 Abs. 3, § 27 Abs. 4 VSVgV) angegebenen anderen Unternehmen/Unterauftragnehmer und die zur Auftragsausführung ggf. weiteren vorgesehenen oder eingesetzten Unterauftragnehmer erforderliche Maßnahmen, Anforderungen und Auflagen sicherstellen bzw. erfüllen, um den Schutz von Verschlusssachen entsprechend dem Geheimhaltungsgrad mindestens VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD) gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 HSÜG (Hessisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz) bzw. VS-Vertraulich gem. § 2 Abs. 2 Nr. 3 HSÜG, der sich im Zuge der Auftragsausführung ergeben wird, zu gewährleisten (§ 7 Abs. 1 VSVgV).
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Die entsprechenden Vorschriften, insbesondere Sicherheitsüberprüfungen, -maßnahmen und sonstigen -anordnungen, nach HSÜG sowie der Verschlusssachenanweisung für das Land Hessen (VS-Anweisung – VSA, Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Sport vom 22.2.2010 – Z 1-03 a 08.08, StAnz. S. 934) sind zu beachten und einzuhalten.
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Unter anderem ist das Merkblatt zur Behandlung von Verschlusssachen (VS) des Geheimhaltungsgrades VS-Nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD-Merkblatt) gemäß Anlage 7 zur VSA für das Land Hessen unterschrieben mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Unternehmen abgegeben, die dieses Merkblatt unterschrieben eingereicht haben.
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Unabhängig von einem Zugang zu Verschlusssachen (VS) muss in jedem Fall aus Gründen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) für das Personal, welches eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit an einer sicherheitsempfindlichen Stelle innerhalb einer lebenswichtigen Einrichtung, insbesondere den Leitstellen, ausüben soll, zum Zeitpunkt des Ablaufes der Teilnahmefrist vorliegen und dem Auftraggeber gegenüber nachgewiesen werden. Nach § 7 Abs. 6 VSVgV gewährt der Auftraggeber den Bewerbern, Bietern oder Unterauftragnehmern, deren Personal noch nicht sicherheitsüberprüft (Ü2) und ermächtigt ist, insoweit keine zusätzliche Zeit, um diese Anforderungen zu erfüllen. Der Auftragnehmer sowie erforderlichenfalls dessen Unterauftragnehmer müssen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg über entsprechend sicherheitsüberprüftes und ermächtigtes (Ü2) Personal verfügen.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Grundsätze der ordnungsgemäßen Datenverarbeitung einzuhalten und personenbezogene Daten nach den Vorschriften des hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) zu verarbeiten. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass das von ihm bereitgestellte Personal, sofern die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist, auf das Datenschutzgeheimnis gemäß § 5 des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. § 9 HDSG verpflichtet ist.
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Schließlich wird gem. § 7 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz vom 19.12.2014 (HVTG) darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. etwaige Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG mit Einreichung des Angebots (nicht mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärungen beziehen sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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Diese Erklärungen nach dem HVTG werden als zusätzliche Bedingungen (Anforderungen) an die Ausführung des Auftrags i. S. v. § 97 Abs. 4 S. 2 GWB Bestandteil des zu schließenden Vertrages. Weiter wird gem. § 18 Abs. 1 S. 2 HVTG darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer in dem zu schließenden Vertrag für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) nach § 18 Abs. 1 S. 1 HVTG vereinbaren wird.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 84
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (§ 97 Abs. 4 S. 1 GWB, §§ 21 ff. VSVgV) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) erfüllen, werden nicht mehr als 3 Bewerber vom Auftraggeber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 21 Abs. 3 VSVgV). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl (mehr als 3) an formell und materiell geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand folgender Auswahlkriterien 1 bis 3.Die von den Bewerbern je Auswahlkriterium (1 bis 3) erreichten Punkte werden je Bewerber zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Insgesamt sind maximal 10 Punkte zu erreichen. Anhand der erreichten Gesamtpunktzahlen wird eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die 3 bestplatzierten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichstand werden mehr als 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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(1) Auswahlkriterium 1: Vorlage eines Zertifikates (gem. § 9 BDBOSZertV) der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) bzw. einer von ihr zugelassenen sachverständigen Prüfstelle (§§ 15a, 15b BDBOSG, §§ 1 ff. BDBOSZertV) über eine Stationäre Funkleitstelle (i.S.v. § 1 S. 2 BDBOSZertV) gemäß einer BOS-IOP-Richtlinie der BDBOS. Die Einreichung dieses Zertifikats ist in (unbeglaubigter) Kopie zugelassen. Es ist für dieses Auswahlkriterium zulässig, das Zertifikat eines im Teilnahmeantrag benannten Unterauftragnehmers vorzulegen. Es werden folgende Punkte vergeben: Bei Vorlage eines Zertifikats, das mindestens der BOS-IOP-Richtlinie 2013-10 (oder neuer) entspricht und welches das Funktionspaket „Alarmierung“ (LST-ALR-SEN) enthält: 4 Punkte; bei Vorlage eines Zertifikats, das mindestens der BOS-IOP-Richtlinie 2013-10 (oder neuer) entspricht, aber das Funktionspaket „Alarmierung“ (LST-ALR-SEN) nicht enthält: 3 Punkte;bei Vorlage eines Zertifikats, das älter ist als der Versionsstand 2013-10 der BOS-IOP-Richtlinie: 1 Punkt; bei Nichtvorlage erfolgt die Wertung mit 0 Punkten. Es sind maximal 4 Punkte zu erreichen, die Vorlage mehrerer Zertifikate führt nicht zu einer höheren Punktzahl als insgesamt maximal 4 Punkte.
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(2) Auswahlkriterium 2: Für eine weitere Referenz gemäß den Anforderungen nach Abschnitt III.2.3) (D1) (einschl. der Kriterien a bis d), die über die Mindestanzahl von einer Referenz hinausgeht und bei der darüber hinausgehend im Kriterium b mindestens 10 vernetzte Standorte (mehrere Kommunikationsstellen auf einer Liegenschaft gelten dabei als nur ein Standort) in dem Kommunikationsverbund realisiert wurden, erhält das Unternehmen 3 Punkte. Es kann eine unbeschränkte Anzahl von solchen Referenzen angegeben werden; es sind jedoch nur 3 Punkte erreichbar. Es ist für dieses Auswahlkriterium zulässig, eine entsprechende Referenz eines im Teilnahmeantrag benannten Unterauftragnehmers vorzulegen.
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(3) Auswahlkriterium 3: Darstellung der Software-Qualitätssicherungs- und Entwicklungsmöglichkeiten des Unternehmens bei der Softwareentwicklung für IP-vernetzte Kommunikationstechnik (Umfang maximal 10 DIN A 4 Seiten, einseitig, Schriftgröße 12). Die Bewertung erfolgt anhand der Unterkriterien Ausführlichkeit (Gewichtung 50 %) und Innovativität (Gewichtung 50 %) nach dem folgenden Maßstab: 3 Punkte für eine sehr ausführliche Darstellung/sehr innovative Qualitätssicherungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bei der Softwareentwicklung für IP-vernetzte Kommunikationstechnik; 2 Punkte für eine ausführliche Darstellung/innovative Qualitätssicherungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bei der Softwareentwicklung für IP-vernetzte Kommunikationstechnik; 1 Punkt für eine teilweise ausführliche Darstellung/teilweise innovative Qualitätssicherungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bei der Softwareentwicklung für IP-vernetzte Kommunikationstechnik; 0 Punkte für eine nicht ausführliche Darstellung/nicht innovative Qualitätssicherungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bei der Softwareentwicklung für IP-vernetzte Kommunikationstechnik bzw. bei keiner Vorlage einer Darstellung.Nach jeweils separater Bewertung der Unterkriterien Ausführlichkeit und Innovativität wird für die Gesamtbewertung der Darstellung deren Durchschnittspunktzahl errechnet (Addition der jeweils in beiden Unterkriterien erreichten Punkte und anschließende Division der Summe durch die Zahl Faktor 2). Es sind maximal 3 Punkte zu erreichen.Es ist für dieses Auswahlkriterium zulässig, die Software-Qualitätssicherungs- und Entwicklungsmöglichkeiten bei der Softwareentwicklung für IP-vernetzte Kommunikationstechnik eines im Teilnahmeantrag benannten Unterauftragnehmers vorzulegen.
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Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (50)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Frankfurt am Main
Postanschrift: Feuerwehrstraße 1
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60435
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Offenbach am Main
Postanschrift: Rhönstraße 10
Postort: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63071
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Offenbach
Postanschrift: Gottlieb-Daimler-Straße 10
Postort: Dietzenbach
Postleitzahl: 63128
Name des öffentlichen Auftraggebers: Main-Kinzig-Kreis
Postanschrift: Barbarossastraße 16-24
Postort: Gelnhausen
Postleitzahl: 63571
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Wiesbaden
Postanschrift: Schlossplatz 6
Postleitzahl: 65183
Name des öffentlichen Auftraggebers: Main-Taunus-Kreis
Postanschrift: Am Kreishaus 1-5
Postort: Hofheim
Postleitzahl: 65719
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rheingau-Taunus-Kreis
Postanschrift: Heimbacher Straße 7
Postort: Bad Schwalbach
Postleitzahl: 65307
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hochtaunuskreis
Postanschrift: Ludwig-Erhard-Anlage 1-5
Postort: Bad Homburg v. d. H.
Postleitzahl: 61352
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Limburg-Weilburg
Postanschrift: Schiede 43
Postort: Limburg
Postleitzahl: 65549
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Darmstadt
Postanschrift: Bismarckstraße 86
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64293
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Darmstadt-Dieburg
Postanschrift: Am Altstädter See 7
Postort: Dieburg
Postleitzahl: 64807
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Groß-Gerau
Postanschrift: Wilhelm-Seipp-Straße 4
Postort: Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Bergstraße
Postanschrift: Werlestraße 4
Postort: Heppenheim
Postleitzahl: 64646
Name des öffentlichen Auftraggebers: Odenwaldkreis
Postanschrift: Michelstädter Straße 12
Postort: Erbach
Postleitzahl: 64711
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Gießen
Postanschrift: Riversplatz 1-9
Postort: Gießen
Postleitzahl: 35394
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Marburg-Biedenkopf
Postanschrift: Im Lichtenholz 60
Postort: Marburg
Postleitzahl: 35043
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lahn-Dill-Kreis
Postanschrift: Franz-Schubert-Straße 4
Postort: Wetzlar
Postleitzahl: 35578
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wetteraukreis
Postanschrift: Europaplatz
Postort: Friedberg (Hessen)
Postleitzahl: 61169
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Fulda
Postanschrift: Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3
Postort: Fulda
Postleitzahl: 36043
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Fulda
Postanschrift: An St. Florian 4
Postleitzahl: 36041
Name des öffentlichen Auftraggebers: Vogelsbergkreis
Postanschrift: Goldhelg 20
Postort: Lauterbach
Postleitzahl: 36341
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Hersfeld-Rotenburg
Postanschrift: Friedloser Straße 12
Postort: Bad Hersfeld
Postleitzahl: 36251
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Kassel
Postanschrift: Obere Königsstraße 8
Postort: Kassel
Postleitzahl: 37117
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Kassel
Postanschrift: Wilhelmshöher Allee 19-21
Postleitzahl: 34117
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Waldeck-Frankenberg
Postanschrift: Südring 2
Postort: Korbach
Postleitzahl: 34497
Name des öffentlichen Auftraggebers: Schwalm-Eder-Kreis
Postanschrift: Parkstraße 6
Postort: Homberg (Efze)
Postleitzahl: 34576
Name des öffentlichen Auftraggebers: Werra-Meißner-Kreis
Postanschrift: Schlossplatz 9
Postort: Eschwege
Postleitzahl: 37269
Kontakt
Name: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Kontaktperson: Hzd
Herrn Christoph Adams
Telefon: +49 6113401292 📞
E-Mail: christoph.adams@hzd.hessen.de 📧
Fax: +49 6113401150 📠
URL für weitere Informationen: http://www.hzd.hessen.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.hzd.hessen.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.hzd.hessen.de 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung führt dieses Vergabeverfahren als zuständige Vergabestelle für das Land Hessen als öffentlicher Auftraggeber, vertreten durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS), nach den Vorschriften der Vergabeverordnung für die Bereiche Verteidigung und Sicherheit zur Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.7.2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG (Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit – VSVgV) durch, da es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um einen sicherheitsrelevanten Verschlusssachenauftrag i.S.d. § 99 Abs. 7, Abs. 9 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) handelt. Ferner finden die anwendbaren Vorschriften des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 19.12.2014 Anwendung.
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2) Das Land Hessen beabsichtigt die Beschaffung für sich sowie die benannten Landkreise und Städte.
3) Die Auftragsvergabe erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 VSVgV, § 101 Abs. 7 S. 3 GWB in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.
4) Der ausgeschriebene Auftrag wird nicht in Lose unterteilt vergeben. Einer Aufteilung des sicherheitsrelevanten Auftrags in Fach- und/oder Teillose stehen hier wirtschaftliche und technische Gründe entgegen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB, § 10 Abs. 1 S. 2 VSVgV), insbesondere zur Gewährleistung der notwendigen Sicherheit, Gesamtfunktionalität und Ausfallsicherheit des zu beschaffenden Gesamtsystems und weil die Leistungsbeschreibung die Systemfähigkeit der Leistung zwingend verlangt und dies durch den Auftragsgegenstand gerechtfertigt ist.
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5) Es wird gem. § 7 HVTG darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG mit Einreichung des Angebots abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
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6) Zu der Möglichkeit, Eignungsnachweise durch entsprechende Eintragungen in Präqualifikationsregister zu führen, wird auf die Voraussetzungen des § 13 Abs. 2 HVTG verwiesen.
7) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
8) Im Falle von etwaigen unbeabsichtigten Widersprüchen zwischen dieser Bekanntmachung und weiteren nationalen Bekanntmachungsformen desselben Auftrags hat diese EU-weite Bekanntmachung Vorrang.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de 📧
Telefon: +49 6151126603 📞
Internetadresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de 🌏
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind“.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
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Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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§ 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an“.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 143-264837 (2015-07-23)
Ergänzende Angaben (2015-08-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-06 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 153-282422
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 143-264837
ABl. S-Ausgabe: 153
Quelle: OJS 2015/S 153-282422 (2015-08-06)
Ergänzende Angaben (2015-08-19)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 162-296717
ABl. S-Ausgabe: 162
Quelle: OJS 2015/S 162-296717 (2015-08-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Postanschrift: Mainzer Straße 29
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@hzd.hessen.de 📧
Telefon: +49 611/3403230 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 184-331205
ABl. S-Ausgabe: 184

Auftragsvergabe
Name: CONET Solutions GmbH
Postanschrift: Theodor-Heuss-Allee 19
Postort: Hennef
Postleitzahl: 53773
Land: Deutschland 🇩🇪

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Jan Steinbach

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Telefon: +49 6151126601 📞
Quelle: OJS 2016/S 184-331205 (2016-09-21)