Beschaffung von Krankenhausbetten und Krankenhausnachttischen

Theodor-Wenzel-Werk e. V. AöR

Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von 80 vier-motorischen Niederflur-Patientenbetten (für den Bereich: neurologische und gerontologische Stationen). Die Krankenhausbetten mit Akkus sollen leicht handhabbar und für Patienten und Pflegepersonal intuitiv bedienbar sein sowie über integrierte, mind. zweiteilige Seitengitter verfügen. Die viergeteilte Liegefläche sollte möglichst aus einem Stahlgitterboden bestehen. Fixiergurte müssen bequem und variabel anzubringen sein. Wegen guter Fahreigenschaften sind möglichst große Räder (Ø 150 mm) gewünscht. Weiteres Zubehör sowie 45 Nachttische (mit der Option von weiteren 30 Nachttischen zusätzlich) sind mit zu liefern. Matratzen werden vom Krankenhaus separat eingekauft.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-04-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Krankenhausbetten
Menge oder Umfang:
80 vier-motorische Niederflur-Patientenbetten (für den Bereich: neurologische und gerontologische Station) weiteres Zubehör.45 Nachttische.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Krankenhausbetten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Theodor-Wenzel-Werk e. V. AöR
Postanschrift: Quantzstraße 4a
Postleitzahl: 14129
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.tww-berlin.de 🌏
E-Mail: jens.vogel@tww-berlin.de 📧
Fax: +49 3081091108 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-17 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 078-137729
ABl. S-Ausgabe: 78
Zusätzliche Informationen
Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisen einer Rüge durch den Auftraggeber benannt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, nach Maßgabe der vergaberechtlichen Rechtsprechung spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von 80 vier-motorischen Niederflur-Patientenbetten (für den Bereich: neurologische und gerontologische Stationen). Die Krankenhausbetten mit Akkus sollen leicht handhabbar und für Patienten und Pflegepersonal intuitiv bedienbar sein sowie über integrierte, mind. zweiteilige Seitengitter verfügen. Die viergeteilte Liegefläche sollte möglichst aus einem Stahlgitterboden bestehen. Fixiergurte müssen bequem und variabel anzubringen sein. Wegen guter Fahreigenschaften sind möglichst große Räder (Ø 150 mm) gewünscht. Weiteres Zubehör sowie 45 Nachttische (mit der Option von weiteren 30 Nachttischen zusätzlich) sind mit zu liefern. Matratzen werden vom Krankenhaus separat eingekauft.
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Menge oder Umfang:
80 vier-motorische Niederflur-Patientenbetten (für den Bereich: neurologische und gerontologische Station) weiteres Zubehör.
45 Nachttische.
Beschreibung der Optionen: Zusätzliche Option: 30 weitere Nachttische.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: Zu-176
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6 EG Abs. 4 VOL/A;
2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Vergabe ist (jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre [2012, 2013, 2014]).
3. Vorlage einer Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A.
4. Eigenerklärung darüber, ob der Bieter bis zur Abgabe des Angebotes seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Löhnen und Gehältern, Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und zur Berufsgenossenschaft ordnungsgemäß nachgekommen ist;
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5. Eigenerklärung darüber, dass keine fälligen Steuerrückstände oder Beiträgen zur Sozialversicherung des Bieters bestehen.
6. Vorlage von Referenzen über von ihm in den Jahren 2012, 2013, 2014 erbrachten vergleichbaren Leistungen. In der Referenz sind folgende Informationen vollständig und eindeutig darzustellen: Auftraggeber, Auftragszeitraum (Beginn und ggf. Ende, Angabe jeweils Monat/Jahr), Name, Anschrift und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) eines Ansprechpartners beim Auftraggeber;
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7. Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (WIRT 322);
9. Erklärung gem. Frauenförderverordnung (WIRT 359);
10. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnorm (WIRT 326).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Erfüllung des Auftrags bei Zuschlagserteilung als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ebenfalls gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 12
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Einkauf
Jens Vogel

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Zu-176

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: post@senwtf.berlin.de 📧
Telefon: +49 03090138316 📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gelten u.a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist“.
„§ 107 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Quelle: OJS 2015/S 078-137729 (2015-04-17)