Beschaffung von Leistungen für die Grundbuchverwaltungssoftware FOLIA/EGB

Oberlandesgericht Stuttgart – IuK-Fachzentrum Justiz

Der vorliegenden Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für IT-Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung (Support) sowie Weiterentwicklung und Pflege liegt die Fachanwendung FOLIA/EGB zu Grunde. Dabei handelt es sich um eine Individualsoftware, welche sich aus mehreren Modulen zusammensetzt. Das Modul FOLIA/EGB-Produktionssystem setzt dabei hauptsächlich auf Microsoft-Produkten .NET und MS-SQL-Server auf, das FOLIA/EGB-Archiv- und Auskunftssystem setzt auf einer Oracle Datenbank sowie Oracle Weblogic auf.
Das Justizministerium Baden-Württemberg hat zusammen mit dem Bundesland Schleswig-Holstein in einem Entwicklungsverbund die Fachanwendung FOLIA/EGB entwickeln lassen, welche es ermöglicht, die Grundbucheinträge elektronisch vorzubereiten und zu unterschreiben (Produktionssystem), unveränderbar abzuspeichern und Informationen daraus – unter strengen gesetzlichen Auflagen – berechtigen Dritten im Internet zur Verfügung zu stellen (Archiv- und Auskunftssystem).
In Baden-Württemberg läuft noch bis 31.12.2017 die Grundbuchamtsreform, im Zuge derer die bestehende dezentrale Struktur in 13 zentrale Grundbuchämter zusammengeführt wird (ca. 1.000 Nutzer). Deshalb ist FOLIA/EGB in Baden-Württemberg bis Ende 2017 in 3 unterschiedlichen Versionen im Einsatz: zentrale Grundbuchämter (derzeit 8, bis Mai 2016: 13), dezentrale Grundbuchämter Baden (derzeit 2, bleiben bis 2017 bestehen), dezentrale Grundbuchämter Württemberg (derzeit 245, laufend abnehmend). Die Versionen unterscheiden sich insbesondere durch die genutzten Schnittstellen. Ab 01.01.2018 wird nur noch die Version für die zentralen Grundbuchämter benötigt. Eine Pflege und Weiterentwicklung der Versionen für die dezentralen Grundbuchämter (Baden und Württemberg) ist derzeit nicht vorgesehen, es sei denn, Gesetzesänderungen oder schwerwiegende Probleme erzwingen eine weitere Anpassung. Der Support für die dezentralen Versionen ist jedoch bis Ende 2017 zu gewährleisten. Daneben wird die Anwendung zurzeit auch noch von ca. 100 kommunalen Ämtern in Baden eingesetzt – auch diese Zahl ist laufend abnehmend. Im Auskunftsverfahren sind derzeit in Baden-Württemberg 23.000 Nutzer angemeldet – Tendenz leicht steigend.
FOLIA/EGB ist (mit landesspezifischen Einstellungen) auch in Schleswig-Holstein im Einsatz seit dem Jahr 2001 in 22 Grundbuchämtern mit rund 400 Endanwendern.
Die wesentlichen Funktionen in FOLIA/EGB sind:
– Führung des Geschäftsregisters Grundbuch für alle eingehenden Anträge und Ersuchen
– Neufassung und Umschreibung zur elektronischen Erfassung von Papiergrundbüchern
– Vorbereitung von Grundbucheintragungen
– Teilweises oder vollständiges Löschen von vorhandenen elektronischen Eintragungen durch rote Unterstreichung oder Durchkreuzung
– Setzen und Überprüfen elektronischer Unterschriften
– Erstellung von Eintragungsmitteilungen und Eintragungsverfügungen
– Erstellung von Kostenrechnungen bzw. Sollstellungsdatensätzen für die durch die Grundbucheintragungen entstehenden Gebühren
– Menügeführte Suche nach Grundbüchern, Eigentümern, Flurstücken und sonstigen grundbuchbezogenen Informationen
– Ansicht der elektronischen Grundbücher am Bildschirm
– Erstellung von Statistiken
– Auskunftsverfahren: Über das Auskunftssystem können die Grundbücher recherchiert und abgerufen werden
– Datenübertragung bzw. -austausch über Schnittstellen zu den Vermessungsverwaltungen, zur Kasse, zur elektronischen Grundakte, zum Druck- und Versandzentrum (nur Baden-Württemberg) und Notariatsanwendung (NOAH/eKasse, Letztgenannte nur in der Version Württemberg dezentral bis 31.12.2017)
– Durchführung von Datenmigrationen im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg über ein gesondertes Migrationstool
Bei der Fallbearbeitung in FOLIA/EGB werden die Grundbuchbeamten durch ein von der Fachanwendung vorgeschlagenes Verfahren unterstützt. FOLIA/EGB deckt hierbei die gesamte Prozesskette der Grundbuchführung von der Registrierung der Anträge über die Vorbereitung der Eintragungstexte bis hin zum Vollzug der Grundbucheintragungen und der Benachrichtigung der Beteiligten ab.
Die Unterzeichnung der Grundbucheintragungen erfolgt mittels elektronischer Signatur unter Verwendung einer persönlichen Signaturkarte nebst Benutzer-PIN (fortgeschrittene Signatur auf der Basis der Microsoft-PKI).
Die elektronisch geführten, rechtlich relevanten Grundbücher werden zentral in einem Rechenzentrum vorgehalten, dem Informatikzentrum des Landes Baden-Württemberg (IZLBW, künftig BITBW) für die Grundbücher aus Baden-Württemberg bzw. bei Dataport in Schleswig-Holstein für die dortigen Grundbücher. Die Fachanwendung wurde bislang von der Firma „T Systems GEI GmbH“ ständig weiterentwickelt und gepflegt, um sowohl den sich ändernden fachlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch mit der technischen Weiterentwicklung der Betriebssysteme und Datenbanken Schritt zu halten.
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst Leistungen zur Betriebsunterstützung (Support) sowie Weiterentwicklung und Pflege der Fachanwendung FOLIA/EGB im geplanten Vertragszeitraum.
Unter Betriebsunterstützung fällt die Erbringung von Supportleistungen – vor allem im Second- und Third-Level-Support – zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Fachanwendung FOLIA/EGB Produktions-, Archivierungs- und Auskunftssystem. Bezüglich der Weiterentwicklung ist bereits eine konkrete Pflegemaßnahme anzubieten, die im Wesentlichen Oberflächenanpassungen zur ergonomischen Verbesserung der Anwendung beinhaltet.
Für die Erbringung der genannten Leistungen zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung wird eine Rahmenvereinbarung auf Basis des EVB-IT Dienstvertrags mit dem erfolgreichen Bieter geschlossen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-10 Auftragsbekanntmachung
2016-05-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Entwicklung von kundenspezifischer Software
Menge oder Umfang:
Nach aktuellen Schätzungen kann von einem ungefähren Leistungsbedarf von 500 bis 3.000 Arbeitsstunden pro Jahr für die Supportleistungen ausgegangen werden sowie von einem Auftragsvolumen von 400.000,00 Euro bis 1.500.000,00 Euro pro Jahr für Weiterentwicklungs /Pflegemaßnahmen. Die Oberflächenanpassung als bereits mit ausgeschriebene einzelne Pflegemaßnahme wird mit ca. 150.000,00 Euro veranschlagt.Ein Anspruch auf den genannten Leistungsbedarf seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Es ist anzunehmen, dass die Inanspruchnahme der Support-Dienstleistung gegen Ende der Vertragslaufzeit abnimmt, da die Fachanwendung FOLIA/EGB in 2018 in Baden-Württemberg nur noch bei den zentralen Grundbuchämtern im Einsatz ist und sich daher die Anzahl an Anwendern reduziert. Die bis dahin in Baden und Württemberg jeweils benutzten dezentralen Versionen müssen ab diesem Zeitpunkt zudem nicht mehr betreut werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Entwicklung von kundenspezifischer Software 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberlandesgericht Stuttgart – IuK-Fachzentrum Justiz
Postanschrift: Olgastraße 5
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 052-090955
ABl. S-Ausgabe: 52

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der vorliegenden Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung für IT-Dienstleistungen zur Betriebsunterstützung (Support) sowie Weiterentwicklung und Pflege liegt die Fachanwendung FOLIA/EGB zu Grunde. Dabei handelt es sich um eine Individualsoftware, welche sich aus mehreren Modulen zusammensetzt. Das Modul FOLIA/EGB-Produktionssystem setzt dabei hauptsächlich auf Microsoft-Produkten .NET und MS-SQL-Server auf, das FOLIA/EGB-Archiv- und Auskunftssystem setzt auf einer Oracle Datenbank sowie Oracle Weblogic auf.
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Das Justizministerium Baden-Württemberg hat zusammen mit dem Bundesland Schleswig-Holstein in einem Entwicklungsverbund die Fachanwendung FOLIA/EGB entwickeln lassen, welche es ermöglicht, die Grundbucheinträge elektronisch vorzubereiten und zu unterschreiben (Produktionssystem), unveränderbar abzuspeichern und Informationen daraus – unter strengen gesetzlichen Auflagen – berechtigen Dritten im Internet zur Verfügung zu stellen (Archiv- und Auskunftssystem).
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In Baden-Württemberg läuft noch bis 31.12.2017 die Grundbuchamtsreform, im Zuge derer die bestehende dezentrale Struktur in 13 zentrale Grundbuchämter zusammengeführt wird (ca. 1.000 Nutzer). Deshalb ist FOLIA/EGB in Baden-Württemberg bis Ende 2017 in 3 unterschiedlichen Versionen im Einsatz: zentrale Grundbuchämter (derzeit 8, bis Mai 2016: 13), dezentrale Grundbuchämter Baden (derzeit 2, bleiben bis 2017 bestehen), dezentrale Grundbuchämter Württemberg (derzeit 245, laufend abnehmend). Die Versionen unterscheiden sich insbesondere durch die genutzten Schnittstellen. Ab 01.01.2018 wird nur noch die Version für die zentralen Grundbuchämter benötigt. Eine Pflege und Weiterentwicklung der Versionen für die dezentralen Grundbuchämter (Baden und Württemberg) ist derzeit nicht vorgesehen, es sei denn, Gesetzesänderungen oder schwerwiegende Probleme erzwingen eine weitere Anpassung. Der Support für die dezentralen Versionen ist jedoch bis Ende 2017 zu gewährleisten. Daneben wird die Anwendung zurzeit auch noch von ca. 100 kommunalen Ämtern in Baden eingesetzt – auch diese Zahl ist laufend abnehmend. Im Auskunftsverfahren sind derzeit in Baden-Württemberg 23.000 Nutzer angemeldet – Tendenz leicht steigend.
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FOLIA/EGB ist (mit landesspezifischen Einstellungen) auch in Schleswig-Holstein im Einsatz seit dem Jahr 2001 in 22 Grundbuchämtern mit rund 400 Endanwendern.
Die wesentlichen Funktionen in FOLIA/EGB sind:
– Führung des Geschäftsregisters Grundbuch für alle eingehenden Anträge und Ersuchen
– Neufassung und Umschreibung zur elektronischen Erfassung von Papiergrundbüchern
– Vorbereitung von Grundbucheintragungen
– Teilweises oder vollständiges Löschen von vorhandenen elektronischen Eintragungen durch rote Unterstreichung oder Durchkreuzung
– Setzen und Überprüfen elektronischer Unterschriften
– Erstellung von Eintragungsmitteilungen und Eintragungsverfügungen
– Erstellung von Kostenrechnungen bzw. Sollstellungsdatensätzen für die durch die Grundbucheintragungen entstehenden Gebühren
– Menügeführte Suche nach Grundbüchern, Eigentümern, Flurstücken und sonstigen grundbuchbezogenen Informationen
– Ansicht der elektronischen Grundbücher am Bildschirm
– Erstellung von Statistiken
– Auskunftsverfahren: Über das Auskunftssystem können die Grundbücher recherchiert und abgerufen werden
– Datenübertragung bzw. -austausch über Schnittstellen zu den Vermessungsverwaltungen, zur Kasse, zur elektronischen Grundakte, zum Druck- und Versandzentrum (nur Baden-Württemberg) und Notariatsanwendung (NOAH/eKasse, Letztgenannte nur in der Version Württemberg dezentral bis 31.12.2017)
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– Durchführung von Datenmigrationen im Rahmen der Grundbuchamtsreform in Baden-Württemberg über ein gesondertes Migrationstool
Bei der Fallbearbeitung in FOLIA/EGB werden die Grundbuchbeamten durch ein von der Fachanwendung vorgeschlagenes Verfahren unterstützt. FOLIA/EGB deckt hierbei die gesamte Prozesskette der Grundbuchführung von der Registrierung der Anträge über die Vorbereitung der Eintragungstexte bis hin zum Vollzug der Grundbucheintragungen und der Benachrichtigung der Beteiligten ab.
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Die Unterzeichnung der Grundbucheintragungen erfolgt mittels elektronischer Signatur unter Verwendung einer persönlichen Signaturkarte nebst Benutzer-PIN (fortgeschrittene Signatur auf der Basis der Microsoft-PKI).
Die elektronisch geführten, rechtlich relevanten Grundbücher werden zentral in einem Rechenzentrum vorgehalten, dem Informatikzentrum des Landes Baden-Württemberg (IZLBW, künftig BITBW) für die Grundbücher aus Baden-Württemberg bzw. bei Dataport in Schleswig-Holstein für die dortigen Grundbücher. Die Fachanwendung wurde bislang von der Firma „T Systems GEI GmbH“ ständig weiterentwickelt und gepflegt, um sowohl den sich ändernden fachlichen Anforderungen gerecht zu werden als auch mit der technischen Weiterentwicklung der Betriebssysteme und Datenbanken Schritt zu halten.
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Der Ausschreibungsgegenstand umfasst Leistungen zur Betriebsunterstützung (Support) sowie Weiterentwicklung und Pflege der Fachanwendung FOLIA/EGB im geplanten Vertragszeitraum.
Unter Betriebsunterstützung fällt die Erbringung von Supportleistungen – vor allem im Second- und Third-Level-Support – zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Fachanwendung FOLIA/EGB Produktions-, Archivierungs- und Auskunftssystem. Bezüglich der Weiterentwicklung ist bereits eine konkrete Pflegemaßnahme anzubieten, die im Wesentlichen Oberflächenanpassungen zur ergonomischen Verbesserung der Anwendung beinhaltet.
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Für die Erbringung der genannten Leistungen zur Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung wird eine Rahmenvereinbarung auf Basis des EVB-IT Dienstvertrags mit dem erfolgreichen Bieter geschlossen.
Menge oder Umfang:
Nach aktuellen Schätzungen kann von einem ungefähren Leistungsbedarf von 500 bis 3.000 Arbeitsstunden pro Jahr für die Supportleistungen ausgegangen werden sowie von einem Auftragsvolumen von 400.000,00 Euro bis 1.500.000,00 Euro pro Jahr für Weiterentwicklungs /Pflegemaßnahmen. Die Oberflächenanpassung als bereits mit ausgeschriebene einzelne Pflegemaßnahme wird mit ca. 150.000,00 Euro veranschlagt.
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Ein Anspruch auf den genannten Leistungsbedarf seitens des Auftragnehmers besteht nicht. Es ist anzunehmen, dass die Inanspruchnahme der Support-Dienstleistung gegen Ende der Vertragslaufzeit abnimmt, da die Fachanwendung FOLIA/EGB in 2018 in Baden-Württemberg nur noch bei den zentralen Grundbuchämtern im Einsatz ist und sich daher die Anzahl an Anwendern reduziert. Die bis dahin in Baden und Württemberg jeweils benutzten dezentralen Versionen müssen ab diesem Zeitpunkt zudem nicht mehr betreut werden.
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Beschreibung der Optionen:
Verlängerung der Vertragslaufzeit zweimal um jeweils weitere 24 Monate.
Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: jeweils 6 Monate vor Ende der Laufzeit.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: LZBW-2015-0009
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Baden-Württemberg,
Schleswig-Holstein.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Bitte bestätigen Sie, dass sämtliche Dokumente (u.a. Arbeitspapiere, Monatsberichte, Konzepte, Dokumentationen) in deutscher Sprache verfasst und dem Auftraggeber in digitaler Form (mindestens als *.pdf und bearbeitbare MS-Office-Formate ab Version 2003 bis 2007) zur Verfügung gestellt werden.
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2. Bitte bestätigen Sie, dass alle im Projekt eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Projekt anwenden werden.
3. Bitte bestätigen Sie, dass die von Ihnen eingesetzten Mitarbeiter die unter III.2.3) geforderten Qualifikationen aufweisen.
4. Bitte erklären Sie Ihre Bereitschaft, bei Bedarf des Auftraggebers die Leistung vor Ort beim Auftraggeber zu erbringen. Dies beinhaltet u.a. Analyse, Konzeption, Workshops, Projekt-Jour-fixes und Teile der (Fort-) Entwicklung sowie ggf. der Wartung. Die Örtlichkeiten zur Erbringung der Leistungen können sich im gesamten Gebiet des Bundeslandes Baden-Württemberg sowie in Schleswig-Holstein befinden (z.B. Grundbuchämter in der Fläche, IuK-Fachzentrum Justiz [nicht abschließend]).
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Hinweis: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die vom Auftraggeber gestatteten und zur Verfügung gestellten Möglichkeiten der Datenfernübertragung für den Support und die Fehlerbehebung, soweit dies möglich und erforderlich ist, auch zu nutzen. Sollte eine Fernwartung nicht möglich sein, ist der Auftragnehmer zu einem Einsatz vor Ort verpflichtet.
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5. Die in den nachfolgend benannten Vordrucken – welche bei der in I.1) genannten Stelle in elektronischer Form angefordert werden können – geforderten Angaben, Erklärungen und Ausführungen sind zur Beurteilung der Eignung vollständig beizubringen.
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Teilnahmeantrages oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
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Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen, Vordrucke, Referenzen usw. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Sofern Sie nicht Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind bzw. nicht auf Ressourcen Dritter zurückgreifen, sind die Vordrucke „Erklärung der Bewerbergemeinschaft“, „Bevollmächtigung der Bewerbergemeinschaft“ und „Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen“ an der entsprechenden Stelle anzukreuzen, zu unterschreiben und mit dem Teilnahmeantrag zurückzusenden.
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Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z.B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Teilnahmeantrags.
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Hinweis: Auch konzernangehörige Unternehmen sind Dritte im Sinne der Nachunternehmerschaft und von Bewerber-/Bietergemeinschaften.
Fehlende Vordrucke oder nicht unterschriebene Vordrucke – ggf. nach Nachforderung – führen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Die in der folgenden, abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärung auszufüllen hat (Bewerber, Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bewerbergemeinschaft).
1. Zuverlässigkeit/Sozialversicherung
2. Berufshaftpflichtversicherung
3. Erklärung der Bewerbergemeinschaft
4. Bevollmächtigung der Bewerbergemeinschaft
5. Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen
6. Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit
7. Übersicht Nachunternehmer
8. Datenschutzrechtliche Einwilligung
9. Einwilligung zur Sicherheitsüberprüfung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Bitte stellen Sie Ihr Unternehmen und Ihr Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand kurz dar. Beschreiben Sie alle Nachunternehmer oder Unternehmen der Bewerbergemeinschaft. Gehen Sie dabei auch auf alle auftragsbezogenen Beteiligungsverhältnisse aller sich bewerbender Unternehmen ein.
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Stellen Sie in diesem Rahmen die besonderen Kompetenzen dar, die Ihre Eignung hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur vorliegenden Ausschreibung unterstreichen.
Hinweis: Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt auf 10 DIN A4 Seiten, Schriftgrad Arial 11 Punkt, Zeilenabstand 1,5.
2. Benennen Sie die Gesamtzahl der fest angestellten Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils für die Jahre 2012, 2013 und 2014. Erwartet wird hierbei eine Mitarbeiterzahl von jeweils 20 Personen. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
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3. Geben Sie den Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt für die Jahre 2012, 2013 und 2014 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in Euro an. Erwartet wird hierbei ein Jahresumsatz bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand von jeweils 3 Mio. Euro. Bei Bewerber /Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
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4. Benennen Sie zwei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte im Schwerpunkt Betriebsunterstützung und Weiterentwicklung.
Für die Darstellung des Referenzprojekts sind folgende Punkte von besonderer Relevanz:
– Projektumfeld in der öffentlichen Verwaltung möglichst mit Aufgabenschwerpunkt im Bereich der Justiz insbesondere im Grundbuchamt
– Kooperation mit den IT-Verantwortlichen des Auftraggebers und den Fachanwendern
– vergleichbares technologisches Umfeld
– Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft
– Unterstützung bei der Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft, insbesondere durch Aufgabenwahrnehmung im Second- und Third-Level-Support
– Erfahrung in Weiterentwicklung und Rollout von neuen Programmständen für IT-Fachverfahren
– Erfahrung in der Übernahme der Pflege bereits eingeführter Programme fremder Unternehmen
Es wird darauf hingewiesen, dass das Ende der genannten Projekte bzw. das Ende Ihrer Beteiligung an diesen nicht länger als 5 Jahre – gerechnet ab dem Ende der Bewerbungsfrist – zurückliegen darf. Bei Nennung von mehr als zwei Referenzprojekten werden nur die ersten zwei (abgedruckte Reihenfolge im Teilnahmeantrag) in die Wertung einbezogen.
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Hinweis: Bitte halten Sie sich hinsichtlich der schriftlichen Darstellung an den beigefügten Vordruck „Eignungsanforderungen_Vordruck_Referenzprojekte“, der bei der der in I.1) genannten Stelle in elektronischer Form angefordert werden kann. Es müssen sich alle genannten Punkte in der vorgegebenen Reihenfolge wiederfinden. Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung auf vier DIN A4 Seiten pro Referenzprojekt und acht DIN A4 Seiten insgesamt, d.h. alle Angaben zu diesem Kriterium (exklusive Deckblatt). Verwenden Sie Schriftgrad Arial 11 Punkt, Zeilenabstand 1,5.
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Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Antrages führen. Es wird der Ansprechpartner des Referenzkunden verlangt. Die Benennung des auftragnehmerseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbeauftragter) genügt nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Mindestpunktzahl.
Weitere Angaben und Formalitäten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren sind in dem Dokument
Anlage Eignungsanforderungen ausgeführt. Diese können bei der in I.1) genannten Stelle in elektronischer Form
angefordert werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die vom künftigen Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen sind durch entsprechend qualifizierte Mitarbeiter zu erbringen. Hinsichtlich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit werden Mindestanforderungen an Mitarbeiterzahl und Qualifikationsgrad für das Unternehmen gestellt. Der Bewerber weist mittels Personalprofilen nach, dass er entsprechende Mitarbeiter im Projekt einsetzen kann.
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Die jeweils nachfolgenden Bewertungskriterien dienen der Verifikation der angebotenen Profile und werden im Hinblick auf inhaltliche Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit bewertet. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen.
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Der Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, bei Unklarheiten in den Qualifikationsprofilen Rücksprache mit dem Bewerber zu halten. Sollte sich – über das gegenständliche Ausschreibungsverfahren hinaus – im weiteren Projektverlauf herausstellen, dass angebotene Qualifikationsprofile (oder vergleichbare) nicht vorhanden und vom Bewerber nicht eingesetzt werden können, berechtigt dies den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung des Projektvertrages.
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Der Bewerber muss nachweisen, dass er in der Lage ist, Mitarbeiter in der benannten Anzahl mit den geforderten Qualifikationen zur Verfügung zu stellen. Eine Überschneidung/Mehrfachnennung von Mitarbeiterprofilen ist dabei zulässig (die Profile dürfen durch Mehrfachnennung erfüllt werden, ein Minimum von insgesamt fünf verschiedenen Projektmitarbeitern darf dabei nicht unterschritten werden.).
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Datenschutzrechtlicher Hinweis:
Wir bitten Sie aus datenschutzrechtlichen Gründen, die Daten der einzelnen angebotenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Teilnahmewettbewerb so zu neutralisieren, dass diese nicht identifiziert werden können.
1. Profil Software-Entwickler
Benennen Sie drei Software-Entwickler. Software-Entwickler sind im Schwerpunkt für den Einsatz im Third-Level-Support und in der Weiterentwicklung vorgesehen.
Zum Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen sind bis zu zwei Referenzprojekte je Profil zu den Anforderungen zu referenzieren (bestehend aus Projektbezeichnung, Dauer, Umfang und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten in Bezug zu den gelisteten Anforderungen).
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Die Software-Entwickler müssen über sehr gute Kenntnisse in den eingesetzten Komponenten verfügen. Dies sind im Wesentlichen folgende:
Für das Produktionssystem:
– MS .NET Framework
– VBA (Visual Basic for Applications)
– MS Office ab 2007
– MS SQL Server, insbesondere bzgl. des aktuell eingesetzten MS SQL-Server 2005 und 2012
– Datenbanksprache SQL (Structured Query Language)
– Systemprogrammierung (Automatisierung von Vorgängen unter Windows oder Linux)
– MS Windows 7
– MS Windows Server ab 2003
– XML
– MS Visual Studio oder eine andere Entwicklungsumgebung
– MS Enterprise Library
– OLE
– WTS/Citrix
– Dritthersteller-Komponenten: Aspose PDF-Komponente, TeEdit RTF-Komponente, DevExpress Winforms
– Dokumentation
Für das Archiv-/Auskunftssystem:
– Suse Linux Enterprise Server 11 und 12
– Oracle Database 12c mit RAC
– Oracle Weblogic 12c
– Apache Webserver
– Apache Tomcat
– Programmiersprache Java (EE, SE)
– Programmiersprache PL/SQL
– Programmiersprache C
– Programmiersprache HTML
– Programmiersprache JavaScript
– Linux Shellprogrammierung
Kenntnisse und Fähigkeiten in folgenden Bereichen sind von Vorteil:
– fachliche Kenntnisse im Grundbuchbereich
– Erfahrung im Umgang mit Fernwartung, HelpDesk- und Fehlermanagementsystemen
– Erfahrung im Umgang mit geclusterten Umgebungen mit oben genannten Komponenten
– Erfahrung mit GUI-Design
– Erfahrung mit barrierefreiem Softwaredesign
– Qualitätsmanagement
– Versionierung
– Softwareentwicklungsmanagement
– Kommunikations- und Teamfähigkeit
Hinweis: Werden mehr als drei Profile bzw. mehr als zwei Referenzprojekte benannt, so werden nur die ersten drei Profile und die davon jeweils ersten zwei Referenzprojekte entsprechend der abgedruckten Reihenfolge bewertet.
Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt – d.h. alle Angaben zu diesem Kriterium – auf eine DIN A4 Seite pro Referenzprojekt, also zwei DIN A4 Seiten pro Mitarbeiterprofil und demzufolge insgesamt max. sechs DIN A4 Seiten, Schriftgrad Arial 11 Punkt, Zeilenabstand 1,5 und orientieren Sie sich an der Reihenfolge der aufgelisteten Anforderungen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Antrages führen.
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2. Profil Support- und Systembetreuer
Benennen Sie drei Support- und Systembetreuer. Support- und Systembetreuer sind im Schwerpunkt für den Einsatz im Second-Level-Support vorgesehen.
Die Support- und Systembetreuer müssen über fundierte Kenntnisse in den eingesetzten Technologien verfügen. Dies sind im Wesentlichen folgende:
– MS Windows Server 2003, 2008, 2012
– MS Windows XP, MS Windows 7
– MS SQL Server, insbesondere bzgl. des aktuell eingesetzten MS SQL-Server 2005, 2012
– MS SQL-Server-Administration (insbesondere SQL-Serversicherung) und SQL-Serverfehlerbehandlung
– MS Office 2007, 2010
– Erfahrungen in der Grundbuch-Praxis
3. Profil Projektleiter
Benennen Sie einen Projektleiter.
Zum Nachweis der Kenntnisse und Erfahrungen sind bis zu zwei Referenzprojekte für dieses Profil zu den Anforderungen zu referenzieren (bestehend aus Projektbezeichnung, Dauer, Umfang und Kurzbeschreibung der Tätigkeiten in Bezug zu den gelisteten Anforderungen).
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Der Projektleiter muss über sehr gute Kenntnisse und Fähigkeiten, insbesondere in folgenden Bereichen, verfügen:
– Management
– Controlling
– Koordination und Einsatzplanung der Mitarbeiter in Bezug auf den Ausschreibungsgegenstand
– Mitarbeiterführung
– Erfahrung im Umgang mit Fehlermanagementsystemen
– Priorisierung der Aufgaben in Abstimmung mit dem Auftraggeber
– fachliche Kenntnisse hinsichtlich der von den Fachanwendungen FOLIA/EGB abgedeckten Zuständigkeiten
– Kommunikations-, Team- und Konfliktfähigkeit und Mediation
– Erstellung von Einzelangeboten und Kostenschätzungen
Hinweis: Wird mehr als ein Profil bzw. werden mehr als zwei Referenzprojekte benannt, so wird nur das erste Profil bzw. werden die davon ersten zwei Referenzprojekte entsprechend der abgedruckten Reihenfolge bewertet.
Bitte beschränken Sie sich in Ihrer Darstellung insgesamt – d.h. alle Angaben zu diesem Kriterium – auf zwei DIN A4 Seiten pro Referenzprojekt, demzufolge insgesamt max. vier DIN A4 Seiten, Schriftgrad Arial 11 Punkt, Zeilenabstand 1,5 und orientieren Sie sich an der Reihenfolge der aufgelisteten Anforderungen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss des Antrages führen.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Mindestpunktzahl.
Weitere Angaben und Formalitäten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren sind in dem Dokument
Anlage Eignungsanforderungen ausgeführt. Diese können bei der in I.1) genannten Stelle in elektronischer Form
angefordert werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bewerbergemeinschaft. Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach den hier geforderten Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Teilnahmeanträge sind die hier genannten Kriterien sowie die hier geforderten Erklärungen und Angaben.Die hier unter III.2.1) 1.-4. genannten Kriterien sind Ausschlusskriterien (A), die übrigen sind Bewertungskriterien oder Leistungsangaben, die nach Punkten bewertet werden (B).Der Bewerber muss B-Kriterien ausführlich beantworten. Werden A-Kriterien nicht eindeutig mit „Ja“ beantwortet, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt, auch wenn er beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.Hinweis: Es ist ausreichend, das jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z.B. von Klammerzusätzen o.Ä.) stellen eine Änderung der Vergabeunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Antrages im Teilnahmewettbewerb zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 7 EG Abs. 13 VOL/A [vgl. Dokument Anlage Eignungsanforderungen]).Die Bewertung der B-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines B-Kriteriums wird mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.Im Einzelnen ergibt sich folgende Bewertungsstruktur:0 bis 3 Punkte = Insgesamt kein oder niedriger Zielerfüllungsgrad. Unzureichende oder mangelhafte und insgesamt nicht nachvollziehbare Darstellung.4 bis 7 Punkte = Insgesamt durchschnittlicher Zielerfüllungsgrad. Ausreichende bis zufriedenstellende Darstellung, die teilweise bis überwiegend an die Erwartungen des Auftraggebers heranreicht.8 bis 10 Punkte = Insgesamt überdurchschnittliche bis hervorragende Darstellung die den Erwartungen des Auftraggebers voll oder in einem besonderen Maße entspricht.Es ist beabsichtigt, im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbes drei geeignete Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sofern im Teilnahmewettbewerb mehr als drei Bewerber als geeignet festgestellt werden, werden die drei Bewerber mit den meisten Eignungspunkten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien ist in der Anlage_Bewertungsmatrix_Eignung bekanntgegeben, die bei der in I.1) genannten Stelle in elektronischer Formangefordert werden kann.Insgesamt muss der Bewerber eine Mindestpunktzahl von 5.000 Eignungspunkten erreichen (Summe der Einzelprodukte aus Gewichtung und o.g. Bewertungspunkten), um seine Eignung in diesem Verfahren nachzuweisen. Erreicht derBewerber insgesamt weniger als 5.000 Eignungspunkte, wird sein Antrag aus der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: Logistikzentrum Baden-Württemberg
Postanschrift: Dornierstraße 19
Postort: Ditzingen
Postleitzahl: 71254
Kontaktperson: Abt. Beschaffungen, Ausschreibungen
Herrn Munzinger, Frau Feller
Telefon: +49 71569380278 📞
E-Mail: e-vergabe@lzbw.bwl.de 📧
Fax: +49 71569380299 📠
URL für weitere Informationen: http://www.lzbw.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.lzbw.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.lzbw.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: LZBW-2015-0009

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich - d.h. innerhalb von 10 Tagen - zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 3 GWB), damit die Bewerber für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
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Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Hinweis:
Weitere Angaben und Formalitäten für den Teilnahmewettbewerb zum Verhandlungsverfahren sind in dem Dokument Anlage Eignungsanforderungen ausgeführt. Diese können bei der in I.1) genannten Stelle in elektronischer Form angefordert werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Kontakt
Quelle: OJS 2015/S 052-090955 (2015-03-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-03)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 089-158623
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 052-090955
ABl. S-Ausgabe: 89

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-25 📅
Name: T-Systems International GmbH
Postanschrift: Fasanenweg 5
Postort: Leinfelden-Echterdingen
Postleitzahl: 70771
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Munzinger

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postleitzahl: 70131
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 71640
Telefon: +49 715693800 📞
Quelle: OJS 2016/S 089-158623 (2016-05-03)