Beschaffung von Strom für 2 Abnahmestellen des Wasserbeschaffungsverbandes „Am Wiehen“

Wasserbeschaffungsverband „Am Wiehen“

Der Wasserbeschaffungsverband „Am Wiehen“ ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WvG – vom 12.2.1991, Bundesgesetzblatt I 1991, Seite 405).
Aufgabe des Verbandes ist es, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen, bereitzustellen und soweit dazu nötig, das Grundwasser zu bewirtschaften. Mitglieder des Verbandes sind die Stadt Bad Oeynhausen, die Stadt Löhne, die Gemeinde Hüllhorst und der Wasserbeschaffungsverband des Amtes Hartum mit dem Sitz in Hille. Für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen, insbesondere Pumpen, benötigt der Wasserbeschaffungsverband elektrische Energie. Der Verbrauch liegt bei ca. 4 200 000 kWh/jährlich. Die Lieferung erfolgt an zwei Abnahmestellen, eine in Niederspannung, die andere in Mittelspannung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-13 Auftragsbekanntmachung
2015-10-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Menge oder Umfang: 1 500 000 EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wasserbeschaffungsverband „Am Wiehen“
Postanschrift: Sonnenbrink 2
Postleitzahl: 32584
Postort: Löhne
Kontakt
E-Mail: g.busse@loehne.de 📧
Telefon: +49 5732100254 📞
Fax: +49 5732100313 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 034-058741
ABl. S-Ausgabe: 34
Zusätzliche Informationen
Weitere Angaben über die Form des Angebots entnehmen Sie bitte den Ausschreibungsunterlagen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Wasserbeschaffungsverband „Am Wiehen“ ist ein Wasser- und Bodenverband im Sinne des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WvG – vom 12.2.1991, Bundesgesetzblatt I 1991, Seite 405).
Aufgabe des Verbandes ist es, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen, bereitzustellen und soweit dazu nötig, das Grundwasser zu bewirtschaften. Mitglieder des Verbandes sind die Stadt Bad Oeynhausen, die Stadt Löhne, die Gemeinde Hüllhorst und der Wasserbeschaffungsverband des Amtes Hartum mit dem Sitz in Hille. Für den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen, insbesondere Pumpen, benötigt der Wasserbeschaffungsverband elektrische Energie. Der Verbrauch liegt bei ca. 4 200 000 kWh/jährlich. Die Lieferung erfolgt an zwei Abnahmestellen, eine in Niederspannung, die andere in Mittelspannung.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
In Form von Eigenerklärungen sind vorzulegen:
— Unternehmensdarstellung (Gesellschaftsstruktur, Beschreibung des Unternehmens),
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 21 Abs. 1, 4 SektVO,
— Erklärungen zur Einhaltung der Anforderungen nach dem TVgG NRW (Vordrucke bei den Ausschreibungsunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zu den Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe von mindestens fünf Referenzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren über die Erfüllung eines mindestens vergleichbaren Auftrages unter Angabe von Ansprechpartnern bei den Auftraggebern.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrem Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter sämtliche Mitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften.
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Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-03-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-03-18 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Georg Busse
Name: Becker Büttner Held
Postanschrift: Magazinstraße 15-16
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10179
Kontaktperson: Rechtsanwalt Christoph Engel, Rechtsanwalt Dr. Sascha Michaels
Telefon: +49 30611284023 📞
E-Mail: stromausschreibung-wbv-am-wiehen@bbh-online.de 📧
Fax: +49 30611284099 📠
URL für weitere Informationen: http://www.bbh-online.de 🌏
Postanschrift: Magazinstr. 15-16
URL der Teilnahme: http://www.bbh-online.de 🌏
E-Mail: karin.klennert@brms.nrw.de 📧
URL der Dokumente: http://www.bbh-online.de 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster – Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Domplatz 1-3
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: karin.klennert@brms.nrw.de 📧
Telefon: +49 2514113514 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/ 🌏
Fax: +49 25141183514 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabebestimmungen im Vergabeverfahren erkannt und nicht unverzüglich gegenüber der Vergabestelle gerügt hat, § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB. Die Rüge gilt nur dann als unverzüglich, wenn sie nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des behaupteten Verstoßes eingelegt wird. Der Nachprüfungsantrag ist auch dann unzulässig, wenn mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, verstrichen sind. Auf die weiteren Vorschriften des § 107 Abs. 2 und Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 034-058741 (2015-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 198-360153
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 34-058741
ABl. S-Ausgabe: 198

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Georg Busse
Quelle: OJS 2015/S 198-360153 (2015-10-08)