Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, nachfolgend LTSA oder Auftraggeberin (AG) genannt, veranstaltet auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt Lotterien und Wettspiele gemäß der ihr erteilten Konzessionen und Erlaubnisse. Alleiniger Gesellschafter der LTSA ist das Land Sachsen-Anhalt. Die LTSA plant, für ihre Verkaufsstellen in Sachsen-Anhalt einen Auftrag über die Beschaffung neuer Verkaufsstellen-Terminals zur Spielabwicklung sowie zugehörige Service- und Wartungsleistungen dieser Systeme (Hard- und Software) an einen Auftragnehmer (AN) neu zu vergeben. Anlass für die Neubeschaffung ist die Erneuerung der seit 2006/2007 im Betrieb befindlichen Bestandsgeräte. Die bei LTSA eingesetzte Zentralsoftware der Firma Scientific Games (SGI/AEGIS) soll auch unter der neuen Terminalgeneration weiter betrieben werden. Gegenstand des Vergabeverfahrens ist somit die Beschaffung der Hardware inklusive System- und Lotteriesoftware für ca. 725 Verkaufsstellen-Terminals sowie die Schnittstellenanpassung zur Integration der Terminal-Software in die Zentralsoftware der LTSA (SGI). Des Weiteren sind die neuen Verkaufsstellen-Terminals an die jeweiligen Verkaufsstellen auszuliefern, dort zu installieren und in Betrieb zu nehmen sowie die Bestandsgeräte zu verwerten. Bestandteil des Auftrags sind zudem Schulungsmaßnahmen, Dokumentationen sowie Serviceleistungen über eine Vertragsdauer von voraussichtlich mindestens 5 Jahren mit Verlängerungsoption. Bei der Hardware sollte es sich aufgrund der hohen Beanspruchung im täglichen Einsatz um belastbare, gehärtete Geräte handeln. Die Verkaufsstellen-Terminals müssen darüber hinaus bestimmte Anforderungen erfüllen, wie den Anschluss spezieller Peripherie für Spielscheinannahme und Quittungsdruck. Der AG möchte wiederum eine homogene Hardwareumgebung erhalten, somit sollen für alle Verkaufsstellen die gleichen Geräte beschafft werden. Ein Wechsel der Geräte während der Vertragslaufzeit, z. B. durch Produktinnovationen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit LTSA möglich. Die Verkaufsstellen-Terminals und die zugehörige System- sowie Individualsoftware sollen einmalig angeschafft werden. Leistungen im Rahmen von Service und Wartung der Verkaufsstellen-Terminals sollen zu festen monatlichen Preisen vergeben werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Menge oder Umfang: Siehe II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Stresemannstraße 18
Postleitzahl: 39104
Postort: Magdeburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.lottosachsenanhalt.de🌏
E-Mail: vergabestelle.ta@sachsen-anhalt-lotto.de📧
Telefon: +49 3915963164📞
Fax: +49 3915963191 📠
Zu beachten: es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorangehendem öffentlichen Teilnahmewettwerb. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen und zugehörige Anlagen (siehe III.1) und III.2)) sind bei der Vergabestelle (siehe I.1) bis spätestens zum 6.2.2015 abzufordern und zwingend (Ausschlusskriterium) für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Achtung: Die vergaberelevante Kommunikation zwischen Bewerbern bzw. Bietern und der Vergabestelle wird ausschließlich elektronisch durchgeführt; es sei denn, die Vergabestelle legt aus jeweils begründetem Anlass ein anderes Vorgehen fest.
E-Mails von der Vergabestelle an Bewerber bzw. Bieter sind durch letztere in jeweils getrennter Mail an die Vergabestelle zu bestätigen.
Zu beachten: es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorangehendem öffentlichen Teilnahmewettwerb. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen und zugehörige Anlagen (siehe III.1) und III.2)) sind bei der Vergabestelle (siehe I.1) bis spätestens zum 6.2.2015 abzufordern und zwingend (Ausschlusskriterium) für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Achtung: Die vergaberelevante Kommunikation zwischen Bewerbern bzw. Bietern und der Vergabestelle wird ausschließlich elektronisch durchgeführt; es sei denn, die Vergabestelle legt aus jeweils begründetem Anlass ein anderes Vorgehen fest.
E-Mails von der Vergabestelle an Bewerber bzw. Bieter sind durch letztere in jeweils getrennter Mail an die Vergabestelle zu bestätigen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, nachfolgend LTSA oder Auftraggeberin (AG) genannt, veranstaltet auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt Lotterien und Wettspiele gemäß der ihr erteilten Konzessionen und Erlaubnisse. Alleiniger Gesellschafter der LTSA ist das Land Sachsen-Anhalt.
Die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt, nachfolgend LTSA oder Auftraggeberin (AG) genannt, veranstaltet auf dem Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt Lotterien und Wettspiele gemäß der ihr erteilten Konzessionen und Erlaubnisse. Alleiniger Gesellschafter der LTSA ist das Land Sachsen-Anhalt.
Die LTSA plant, für ihre Verkaufsstellen in Sachsen-Anhalt einen Auftrag über die Beschaffung neuer Verkaufsstellen-Terminals zur Spielabwicklung sowie zugehörige Service- und Wartungsleistungen dieser Systeme (Hard- und Software) an einen Auftragnehmer (AN) neu zu vergeben. Anlass für die Neubeschaffung ist die Erneuerung der seit 2006/2007 im Betrieb befindlichen Bestandsgeräte. Die bei LTSA eingesetzte Zentralsoftware der Firma Scientific Games (SGI/AEGIS) soll auch unter der neuen Terminalgeneration weiter betrieben werden.
Die LTSA plant, für ihre Verkaufsstellen in Sachsen-Anhalt einen Auftrag über die Beschaffung neuer Verkaufsstellen-Terminals zur Spielabwicklung sowie zugehörige Service- und Wartungsleistungen dieser Systeme (Hard- und Software) an einen Auftragnehmer (AN) neu zu vergeben. Anlass für die Neubeschaffung ist die Erneuerung der seit 2006/2007 im Betrieb befindlichen Bestandsgeräte. Die bei LTSA eingesetzte Zentralsoftware der Firma Scientific Games (SGI/AEGIS) soll auch unter der neuen Terminalgeneration weiter betrieben werden.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist somit die Beschaffung der Hardware inklusive System- und Lotteriesoftware für ca. 725 Verkaufsstellen-Terminals sowie die Schnittstellenanpassung zur Integration der Terminal-Software in die Zentralsoftware der LTSA (SGI). Des Weiteren sind die neuen Verkaufsstellen-Terminals an die jeweiligen Verkaufsstellen auszuliefern, dort zu installieren und in Betrieb zu nehmen sowie die Bestandsgeräte zu verwerten. Bestandteil des Auftrags sind zudem Schulungsmaßnahmen, Dokumentationen sowie Serviceleistungen über eine Vertragsdauer von voraussichtlich mindestens 5 Jahren mit Verlängerungsoption.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist somit die Beschaffung der Hardware inklusive System- und Lotteriesoftware für ca. 725 Verkaufsstellen-Terminals sowie die Schnittstellenanpassung zur Integration der Terminal-Software in die Zentralsoftware der LTSA (SGI). Des Weiteren sind die neuen Verkaufsstellen-Terminals an die jeweiligen Verkaufsstellen auszuliefern, dort zu installieren und in Betrieb zu nehmen sowie die Bestandsgeräte zu verwerten. Bestandteil des Auftrags sind zudem Schulungsmaßnahmen, Dokumentationen sowie Serviceleistungen über eine Vertragsdauer von voraussichtlich mindestens 5 Jahren mit Verlängerungsoption.
Bei der Hardware sollte es sich aufgrund der hohen Beanspruchung im täglichen Einsatz um belastbare, gehärtete Geräte handeln. Die Verkaufsstellen-Terminals müssen darüber hinaus bestimmte Anforderungen erfüllen, wie den Anschluss spezieller Peripherie für Spielscheinannahme und Quittungsdruck. Der AG möchte wiederum eine homogene Hardwareumgebung erhalten, somit sollen für alle Verkaufsstellen die gleichen Geräte beschafft werden. Ein Wechsel der Geräte während der Vertragslaufzeit, z. B. durch Produktinnovationen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit LTSA möglich.
Bei der Hardware sollte es sich aufgrund der hohen Beanspruchung im täglichen Einsatz um belastbare, gehärtete Geräte handeln. Die Verkaufsstellen-Terminals müssen darüber hinaus bestimmte Anforderungen erfüllen, wie den Anschluss spezieller Peripherie für Spielscheinannahme und Quittungsdruck. Der AG möchte wiederum eine homogene Hardwareumgebung erhalten, somit sollen für alle Verkaufsstellen die gleichen Geräte beschafft werden. Ein Wechsel der Geräte während der Vertragslaufzeit, z. B. durch Produktinnovationen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit LTSA möglich.
Die Verkaufsstellen-Terminals und die zugehörige System- sowie Individualsoftware sollen einmalig angeschafft werden. Leistungen im Rahmen von Service und Wartung der Verkaufsstellen-Terminals sollen zu festen monatlichen Preisen vergeben werden.
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption.
Dauer: 60 Monate
Referenznummer: PG Terminalausschreibung
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen-Anhalt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung darüber, dass folgende Punkte eingehalten werden:
Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keiner der in § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss eines Bewerbers zur Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren nach sich ziehen könnte.
Der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass keiner der in § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A genannten Fälle vorliegt, der einen Ausschluss eines Bewerbers zur Teilnahme an einem öffentlichen Vergabeverfahren nach sich ziehen könnte.
Es wurde über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet, keine Eröffnung beantragt oder keiner dieser Anträge mangels Masse abgelehnt (§ 6 EG Abs. 6 lit. a VOL/A).
Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welches Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren es sich handelt.
Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welches Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren es sich handelt.
Der Bewerber befindet sich nicht in Liquidation (§ 6 EG Abs. 6 lit. b VOL/A).
Der Bewerber hat nachweislich keine schwere Verfehlung begangen, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A).
Für den Fall, dass der Bewerber einen solchen Tatbestand (vgl. vorhergehender Spiegelstrich) verwirklicht, hat er zwingend zum Teilnahmeantrag eine Erklärung in Form eines gesonderten Dokuments abzugeben, um welche Verfehlung es sich handelt.
Der Bewerber hat seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt (§ 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A).
Der Bewerber hat im Vergabeverfahren vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben (§ 6 EG Abs. 6 lit. e VOL/A).
Der Bewerber erklärt zusätzlich, dass er nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig gemäß den in § 6 EG Abs. 4, S. 1, lit. a) bis g) VOL/A genannten Fällen verurteilt ist:
Der Bewerber erklärt zusätzlich, dass er nicht von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen ist, weil eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig gemäß den in § 6 EG Abs. 4, S. 1, lit. a) bis g) VOL/A genannten Fällen verurteilt ist:
§ 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
§ 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
§ 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
§ 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
§ 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
§ 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
§ 370 Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden.
Der Bewerber erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines Verstoßes gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
Der Bewerber erklärt, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines Verstoßes gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder gemäß § 6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR in den letzten 2 Jahren belegt worden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bewerbers zu:
1. Angaben zum Eigenkapital und zur Eigenkapitalquote der letzten drei Jahre (2011-2013),
2. Angaben zur Zahl der beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Jahre (2011-2013),
3. Angaben zu Standorten des Bewerbers,
4. Angaben zu Unternehmensumsätzen (EU gesamt und EU in vergleichbaren Aufgabenstellungen) der letzten 3 Jahre (2011-2013),
5. Einreichung eines Unternehmensportfolios,
6.Zertifizierung nach Norm DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische Leistungsfähigkeit ist ausschließlich über Referenzen nachzuweisen; dieses aus Projekten, die mit dem Vergabegegenstand in etwa vergleichbar sind.
Über alle eingereichten Referenzen (mindestens 3 Referenzen) wird hinsichtlich der per Einzelbewertung ermittelten Punktezahl das arithmetische Mittel gebildet, welches in die abschließende Wertung der technischen Leistungsfähigkeit einfließt.
Für den Nachweis von Referenzen ist die Anlage 6 zum Teilnahmeantragsschreiben zwingend zu verwenden.
Zum Erhalt dieses Formulars siehe nachfolgende Ziffer VI.3).
Mindeststandards:
Die Mindestpunktzahl aus der Wertung der Referenzen darf --- 60 % --- der maximal erreichbaren Punkte nicht unterschreiten, ansonsten wird die Bewerbung vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Vergabe von Leistungspunkten erfolgt nach jeweils qualifizierter Aussage pro Kriteriengruppe der jeweiligen Referenzbeschreibung entsprechend Anlage 6 zum Teilnahmeantragsschreiben (siehe auch Ziffer VI.3), abzurufen bei der Vergabestelle):
Die Mindestpunktzahl aus der Wertung der Referenzen darf --- 60 % --- der maximal erreichbaren Punkte nicht unterschreiten, ansonsten wird die Bewerbung vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Vergabe von Leistungspunkten erfolgt nach jeweils qualifizierter Aussage pro Kriteriengruppe der jeweiligen Referenzbeschreibung entsprechend Anlage 6 zum Teilnahmeantragsschreiben (siehe auch Ziffer VI.3), abzurufen bei der Vergabestelle):
— 0 P: keine/nicht verwertbare Angaben;
— 1-3 P: wenig verwertbare/kaum mit den Anforderungen vergleichbare Angaben;
— 4-6 P: Angaben zur Referenz nähern sich den Projektanforderungen;
— 6-8 P: Angaben zur Referenz mit weitgehender Erfüllung der Anforderungen:
— 9-10 P Angaben zur Referenz mit guter bis voller Erfüllung der Anforderungen.
A Referenzbezeichnung Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nicht-Angabe
A Es ist anzugeben, von welchem Unternehmen die Referenz eingebracht wird (Bewerber/Nachunternehmer/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft). Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nicht-Angabe
A Der Name des die Referenz einbringenden Unternehmens (Bewerber/Nachunternehmer/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) ist anzugeben. Pflichtangabe, Ausschluss des Bewerbers bei Nicht-Angabe
Auftraggeber zur Referenz:
B Name und Anschrift des Auftraggebers 1,5 % Vollständige Angaben 10 P
B Ansprechpartner beim Auftraggeber 1,5 % Vollständige Angaben 10 P
B Telefonnummer des Ansprechpartners 1,5 % Vollständige Angaben 10 P
B Mailadresse des Ansprechpartners 1,5 % Vollständige Angaben 10 P
B Ort(e) bzw. Region der Ausführung der Referenz 1,0 % Vollständige Angaben 10 P
B Ausführungszeitraum
(Vertragsabschluss bis Projektende) 1,5 % < 2010: 3 P; 2010 -2012: 7 P; 2013+: 10 P
B Auftragswert der Referenz netto (TEUR) 1,5 % pro 150 TEUR 1 P (linear);
> 1 500 000 EUR: 10 P
Übersicht zur Referenz:
B Referenz vom Bewerber als Auftragnehmer oder als Nachunternehmer eines Dritten? 3,0 % Auftragnehmer 10 P; NU 5 P
B Stammt die Referenz aus dem Bereich Lotteriewesen u.ä.? 7,0 % nein: 0 P; ja 10 P
Fachliche Rahmenbedingungen zur Referenz:
B Welchen Leistungsumfang hat die Referenz (Lieferung/Inbetriebnahme und/oder Systemservice und Wartung? 11,0 % nur Lieferung 3P; Lieferung +Inbetriebnahme 6 P; alles mit Systemservice und Wartung 10 P
B Einhaltung der technischen Vereinbarungen Deutscher Lotto- und Totoblock, ISO 27001, WLA SCS 16,5 % nein/keine: 0 P
ja: relative Wertung zwischen den Bewerbungen
B Liegen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Firma Scientific Games (SGI) vor? Hinweis: Die bei LTSA zentralseitig eingesetzte Software der Firma SGI soll mit dem zukünftigen System weiter betrieben werden. 16,5 % nein: 0 P
ja: sonstige 5 P.; Unterstützungsleistungen für die Integration der Terminalsoftware in die Zentralsoftware von SGI 10 P.
B Art und Anzahl des Auftragsgegenstandes 11,0 % >500 feststehende Verkaufsstellenterminals 10 P., <500 lineare Abwertung
Zusammenfassende Kurzbeschreibung der Referenz:
B Vergleichbarkeit der Referenz mit den Anforderungen des Vergabevorhabens?
25 % Kurzbeschreibung der Referenz: relative Wertung zwischen den Bewerbungen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Angabe der Rechtsform der Bietergemeinschaft und Nennung des Bevollmächtigten/Vertreters der Bietergemeinschaft und dessen Befugnis.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter ist mit dem Teilnahmeantrag (siehe Teilnahmeantragsschreiben, zugehörige Anlage 5; bei der Vergabestelle abzurufen entsprechend Ziff. VI.3) dieses Dokuments) zu benennen. Die Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der bevollmächtigte Vertreter ist mit dem Teilnahmeantrag (siehe Teilnahmeantragsschreiben, zugehörige Anlage 5; bei der Vergabestelle abzurufen entsprechend Ziff. VI.3) dieses Dokuments) zu benennen. Die Vollmacht ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Siehe Ziff. III.2.1), III.2.2); III.2.3).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Siehe Postanschrift
Frau Antje Köhler
Zu beachten: es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorangehendem öffentlichen Teilnahmewettwerb. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen und zugehörige Anlagen (siehe III.1) und III.2)) sind bei der Vergabestelle (siehe I.1) bis spätestens zum 6.2.2015 abzufordern und zwingend (Ausschlusskriterium) für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Zu beachten: es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorangehendem öffentlichen Teilnahmewettwerb. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen und zugehörige Anlagen (siehe III.1) und III.2)) sind bei der Vergabestelle (siehe I.1) bis spätestens zum 6.2.2015 abzufordern und zwingend (Ausschlusskriterium) für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Achtung: Die vergaberelevante Kommunikation zwischen Bewerbern bzw. Bietern und der Vergabestelle wird ausschließlich elektronisch durchgeführt; es sei denn, die Vergabestelle legt aus jeweils begründetem Anlass ein anderes Vorgehen fest.
E-Mails von der Vergabestelle an Bewerber bzw. Bieter sind durch letztere in jeweils getrennter Mail an die Vergabestelle zu bestätigen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der…
… Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
… Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 012-016605 (2015-01-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Verhältnis Leistung/Preis gemäß der Erweiterten Richtwertmethode; Schwankungsbereich 15 %; Entscheidungskriterium: höchste Zahl der Gesamtleistungspunkte (100)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-27 📅
Name: Scientific Games International GmbH
Postanschrift: Klitschgasse 2-4
Postort: Wien
Postleitzahl: 1130
Land: Österreich 🇦🇹 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.