Die Polizei Baden-Württemberg beabsichtigt die Beschaffung von vier komplett ausgebauten, konformitätsbewerteten und geeichten Videomessfahrzeugen, bestehend aus Trägerfahrzeug, Videomesskomponenten (Videonachfahrsystem – VNS) und polizeispezifischer Ausstattung (Sondersignalanlage und Tetrafunk).
Die Herstellerpflichten nach § 23 Mess- und Eichgesetz (MessEG) sind vollumfänglich zu beachten.
Ergonomie, passive Sicherheit, Zuverlässigkeit unter den erschwerten Bedingungen des Polizeieinsatzes, Wirtschaftlichkeit sowie Energieeffizienz und der Umweltgedanke sind Parameter, die besonders zu beachten sind. Die Einbauten und die Verwendung der Videomesskomponenten sowie der polizeispezifischen Einbauten für Tetrafunk und der Sondersignalanlage im Fahrzeug dürfen keine Nachteile für die Funktionsfähigkeit des Fahrzeugs und die Sicherheit der Insassen mit sich bringen. Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) zwischen Kraftfahrzeug und Messsystem bzw. polizeispezifischer Einbauten muss sichergestellt, die Produkthaftung uneingeschränkt gewährleistet sein.
Das VNS ist auf eine langfristige Nutzung, vorgesehen ist eine Nutzungsdauer von zehn Jahren, auszulegen; es muss über eine sehr hohe Zuverlässigkeit verfügen. Innerhalb dieses Zeitraums muss ein sachgerechter Austausch einzelner Systemkomponenten oder deren Aus- und Wiedereinbau in andere Trägerfahrzeuge möglich sein, ohne Funktionalität und Konformität des Systems zu beeinträchtigen. Technologieveränderungen bzw. technische Weiterentwicklungen einzelner Systemkomponenten muss in gleichem Maße Rechnung getragen werden.
Für Multiplikatoren soll im ersten Jahr eine Schulung stattfinden, daneben soll für weitere drei Jahre optionale Schulungen vorgesehen ein.
Der Auftrag umfasst des weiteren die Zusicherung über die gesamte Nutzungsdauer des VNS bei Störungen die vertragsgemäße Betriebsbereitschaft wieder herzustellen sowie Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchzuführen, soweit entsprechende Arbeiten nicht durch Werkstätten der Polizei Baden-Württemberg erfolgen können.
Der Auftrag umfasst überdies die Zusicherung über die gesamte Nutzungsdauer des VNS die Schulung bzw. Fortbildung von Multiplikatoren und Werkstattpersonal der Polizei durchzuführen.
Reparatur-, Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie weitergehende Schulungen werden als Einzelaufträge abgewickelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-24.
Auftragsbekanntmachung (2015-11-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kraftfahrzeuge
Menge oder Umfang:
“Vier Videomessfahrzeuge nebst Schulungsleistung im ersten Gebrauchsjahr sowie optionale Schulungsleistungen für weitere 3 Jahre.Pro Kalenderjahr ist von...”
Menge oder Umfang
Vier Videomessfahrzeuge nebst Schulungsleistung im ersten Gebrauchsjahr sowie optionale Schulungsleistungen für weitere 3 Jahre.Pro Kalenderjahr ist von maximal 2 Schulungsveranstaltungen im Umfang von 2 Schulungstagen zu ja acht Unterrichtsstunden je 45 Minuten auszugehen. Im Rahmen einer Multiplikaturenschulung werden maximal 2 Personen, im Rahmen einer Schulung des Werkstattpersonals maximal 5 Personen zu schulen sein.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kraftfahrzeuge📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Präsidium Technik, Logistik, Service der Polizei
Postanschrift: Nauheimer Str. 99-100
Postleitzahl: 70372
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei-bw.de/Dienststellen/PTLSPol/Seiten/default.aspx🌏
E-Mail: polizei.bw.vergabestelle@polizei.bwl.de📧