Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn, Lkr. München, beabsichtigen die Beschaffung von 2 Stück Fahrgestellen für zwei Hubrettungsfahrzeuge – eines je Gemeinde – in der Form von vollautomatischen Drehleiterfahrzeugen DLA(K) 23/12 für ihre Freiwilligen Feuerwehren. Dabei sollen zunächst nur die beiden Fahrgestelle – eines je Gemeinde – beschafft werden (= Gegenstand dieser Ausschreibung). Der feuerwehrtechnische Aufbau und die Beladung sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern werden im Nachgang in einem separaten Vergabeverfahren beschafft. Die Gemeinde Ottobrunn führt dabei federführend für beide Gemeinden das Vergabeverfahren durch. Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestelle mit Führerhaus
Menge oder Umfang:
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn, Lkr. München, beabsichtigen die Beschaffung von 2 Stück Fahrgestellen für zwei Hubrettungsfahrzeuge – eines je Gemeinde – in der Form von vollautomatischen Drehleiterfahrzeugen DLA(K) 23/12 für ihre Freiwilligen Feuerwehren.Dabei sollen zunächst nur die beiden Fahrgestelle – eines je Gemeinde – beschafft werden (= Gegenstand dieser Ausschreibung). Der feuerwehrtechnische Aufbau und die Beladung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern werden im Nachgang in einem separaten Vergabeverfahren beschafft.Die Gemeinde Ottobrunn führt dabei federführend für beide Gemeinden das Vergabeverfahren durch.Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“.
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn, Lkr. München, beabsichtigen die Beschaffung von 2 Stück Fahrgestellen für zwei Hubrettungsfahrzeuge – eines je Gemeinde – in der Form von vollautomatischen Drehleiterfahrzeugen DLA(K) 23/12 für ihre Freiwilligen Feuerwehren.Dabei sollen zunächst nur die beiden Fahrgestelle – eines je Gemeinde – beschafft werden (= Gegenstand dieser Ausschreibung). Der feuerwehrtechnische Aufbau und die Beladung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern werden im Nachgang in einem separaten Vergabeverfahren beschafft.Die Gemeinde Ottobrunn führt dabei federführend für beide Gemeinden das Vergabeverfahren durch.Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Fahrgestelle mit Führerhaus📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Ottobrunn
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 85521
Postort: Ottobrunn
Kontakt
Internetadresse: http://www.ottobrunn.de🌏
E-Mail: info@mayburg.de📧
Telefon: +49 89451088960📞
Fax: +49 89451088969 📠
3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung
3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A) – Ausschlusskriterium
(B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet)
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig, etwa mit „Ja“, beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis:
Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
3.2.2 Leistungsbewertung
Für die Leistungsbewertung wird in folgenden Schritten vorgegangen:
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird – sofern an anderer Stelle nichts anderes geregelt ist – mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises
Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreise der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“ (dort a. E.) ermittelt.
Der Gesamtpreis wird jeweils pro Los ermittelt.
3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen) in folgenden Schritten angewandt:
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot
— Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2)
— Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3)
— Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte dividiert durch den Angebotspreis)
— Anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus der Kennzahl des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl ermittelt, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt.
— Im nächsten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet.
— Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Leistung (gemäß Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“).
— Entscheidung über den Zuschlag und entsprechende schriftliche Begründung
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WICHTIGE HINWEISE:
ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN:
Die Vergabeunterlagen werden unter „http://www.mayburg.de/Ottobrunn“ zum Download zur Verfügung gestellt.
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INHALT DES ANGEBOTES:
Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen.
Der Auftraggeber kann/muss unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen.
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BIETERFRAGEN/RÜCKFRAGEN:
Rückfragen sind ausschließlich per eMail oder Fax an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1 der EUBekanntmachung) zu richten.
================
EXTERNE UNTERSTÜTZUNG:
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn werden bei der Durchführung der Ausschreibung von der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, FeuerwehrFahrzeugTechnikZawadke sowie einem weiteren externen Dienstleister unterstützt. Die MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt die Ausschreibung als bevollmächtigte Stelle operativ durch und ist bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens Adressat für die teilnehmenden Unternehmen. Sie ist nicht Auftraggeber. Jegliche Kommunikation erfolgt gleichwohl ausschließlich über diese Kontaktstelle.
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AUFTRAGGEBER:
Auftraggeber sind sowohl die Gemeinde Aschheim, als auch die Gemeinde Ottobrunn. Letztere führt lediglich federführend das Vergabeverfahren als bevollmächtigte Stelle durch.
Im Ergebnis der Ausschreibung werden zwei (2) Verträge geschlossen:
— Gemeinde Aschheim – Auftragnehmer
— Gemeinde Ottobrunn – Auftragnehmer.
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A) – Ausschlusskriterium
(B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet)
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig, etwa mit „Ja“, beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis:
Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
3.2.2 Leistungsbewertung
Für die Leistungsbewertung wird in folgenden Schritten vorgegangen:
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird – sofern an anderer Stelle nichts anderes geregelt ist – mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises
Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreise der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“ (dort a. E.) ermittelt.
Der Gesamtpreis wird jeweils pro Los ermittelt.
3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen) in folgenden Schritten angewandt:
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot
— Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2)
— Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3)
— Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte dividiert durch den Angebotspreis)
— Anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus der Kennzahl des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl ermittelt, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt.
— Im nächsten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet.
— Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Leistung (gemäß Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“).
— Entscheidung über den Zuschlag und entsprechende schriftliche Begründung
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WICHTIGE HINWEISE:
ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN:
Die Vergabeunterlagen werden unter „http://www.mayburg.de/Ottobrunn“ zum Download zur Verfügung gestellt.
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INHALT DES ANGEBOTES:
Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen.
Der Auftraggeber kann/muss unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen.
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BIETERFRAGEN/RÜCKFRAGEN:
Rückfragen sind ausschließlich per eMail oder Fax an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1 der EUBekanntmachung) zu richten.
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EXTERNE UNTERSTÜTZUNG:
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn werden bei der Durchführung der Ausschreibung von der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, FeuerwehrFahrzeugTechnikZawadke sowie einem weiteren externen Dienstleister unterstützt. Die MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt die Ausschreibung als bevollmächtigte Stelle operativ durch und ist bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens Adressat für die teilnehmenden Unternehmen. Sie ist nicht Auftraggeber. Jegliche Kommunikation erfolgt gleichwohl ausschließlich über diese Kontaktstelle.
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AUFTRAGGEBER:
Auftraggeber sind sowohl die Gemeinde Aschheim, als auch die Gemeinde Ottobrunn. Letztere führt lediglich federführend das Vergabeverfahren als bevollmächtigte Stelle durch.
Im Ergebnis der Ausschreibung werden zwei (2) Verträge geschlossen:
— Gemeinde Aschheim – Auftragnehmer
— Gemeinde Ottobrunn – Auftragnehmer.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn, Lkr. München, beabsichtigen die Beschaffung von 2 Stück Fahrgestellen für zwei Hubrettungsfahrzeuge – eines je Gemeinde – in der Form von vollautomatischen Drehleiterfahrzeugen DLA(K) 23/12 für ihre Freiwilligen Feuerwehren.
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn, Lkr. München, beabsichtigen die Beschaffung von 2 Stück Fahrgestellen für zwei Hubrettungsfahrzeuge – eines je Gemeinde – in der Form von vollautomatischen Drehleiterfahrzeugen DLA(K) 23/12 für ihre Freiwilligen Feuerwehren.
Dabei sollen zunächst nur die beiden Fahrgestelle – eines je Gemeinde – beschafft werden (= Gegenstand dieser Ausschreibung). Der feuerwehrtechnische Aufbau und die Beladung sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern werden im Nachgang in einem separaten Vergabeverfahren beschafft.
Dabei sollen zunächst nur die beiden Fahrgestelle – eines je Gemeinde – beschafft werden (= Gegenstand dieser Ausschreibung). Der feuerwehrtechnische Aufbau und die Beladung sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern werden im Nachgang in einem separaten Vergabeverfahren beschafft.
Die Gemeinde Ottobrunn führt dabei federführend für beide Gemeinden das Vergabeverfahren durch.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“.
Menge oder Umfang:
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn, Lkr. München, beabsichtigen die Beschaffung von 2 Stück Fahrgestellen für zwei Hubrettungsfahrzeuge – eines je Gemeinde – in der Form von vollautomatischen Drehleiterfahrzeugen DLA(K) 23/12 für ihre Freiwilligen Feuerwehren.
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn, Lkr. München, beabsichtigen die Beschaffung von 2 Stück Fahrgestellen für zwei Hubrettungsfahrzeuge – eines je Gemeinde – in der Form von vollautomatischen Drehleiterfahrzeugen DLA(K) 23/12 für ihre Freiwilligen Feuerwehren.
Dabei sollen zunächst nur die beiden Fahrgestelle – eines je Gemeinde – beschafft werden (= Gegenstand dieser Ausschreibung). Der feuerwehrtechnische Aufbau und die Beladung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern werden im Nachgang in einem separaten Vergabeverfahren beschafft.
Dabei sollen zunächst nur die beiden Fahrgestelle – eines je Gemeinde – beschafft werden (= Gegenstand dieser Ausschreibung). Der feuerwehrtechnische Aufbau und die Beladung ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern werden im Nachgang in einem separaten Vergabeverfahren beschafft.
Die Gemeinde Ottobrunn führt dabei federführend für beide Gemeinden das Vergabeverfahren durch.
Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“.
Beschreibung der Optionen:
Eine ausführliche Darstellung findet sich in dem Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“ (--> optionale Leistungspositionen).
Referenznummer: Beschaffung zweier Fahrgestelle für DLA(K) 23/12 für die Feuerwehren Aschheim und Ottobrunn
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gemeinde Ottobrunn bzw. Gemeinde Aschheim (bzw. abweichend: siehe Vergabeunterlagen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
**HINWEIS: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in dem Dokument „Ottobrunn+Aschheim_Bewerbungsbedingungen_DLA(K)“. Dieses wird den interessierten Unternehmen elektronisch zum Download zur Verfügung gestellt unter „http://www.mayburg.de/Ottobrunn“.
**HINWEIS: Die in nachfolgender Beschreibung genannten Tabellen, Beschreibungen etc. finden sich in dem Dokument „Ottobrunn+Aschheim_Bewerbungsbedingungen_DLA(K)“. Dieses wird den interessierten Unternehmen elektronisch zum Download zur Verfügung gestellt unter „http://www.mayburg.de/Ottobrunn“.
Soweit in dieser Bekanntmachung auf „Abschnitte“ verwiesen wird, bezieht sich dies immer auf das Dokument „Ottobrunn+Aschheim_Bewerbungsbedingungen_DLA(K)“ (im Weiteren auch kurz „BB“).
Nachweis der Eignung:
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die die für die zu vergebende Leistung nötige Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen und diese nachgewiesen haben. Dies gilt vollumfänglich für vom Bieter benannte und noch zu beauftragende Nachunternehmer.
Es werden nur Bieter berücksichtigt, die die für die zu vergebende Leistung nötige Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzen und diese nachgewiesen haben. Dies gilt vollumfänglich für vom Bieter benannte und noch zu beauftragende Nachunternehmer.
Der Bieter erklärt mit seiner Unterschrift die Richtigkeit seiner Angaben.
Es sind für den Nachweis der Eignung die Angaben gemäß dem jeweiligen Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“ zu machen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Die Anforderungen sind vollständig zu beantworten. Bezeichnete Formulare sind zu verwenden.
Es sind für den Nachweis der Eignung die Angaben gemäß dem jeweiligen Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“ zu machen, Erklärungen abzugeben bzw. Unterlagen oder Nachweise einzureichen. Die Anforderungen sind vollständig zu beantworten. Bezeichnete Formulare sind zu verwenden.
A.1 Handelsregisterauszug
Bitte reichen Sie eine Handelsregisterauskunft ein. Die Handelsregisterauskunft darf nicht älter als sechs (6) Monate sein (berechnet ab dem Termin zur Abgabe des Angebots).
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
A.2 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 (der BB)
Bestätigen Sie, dass Sie alle Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht haben?
Bestätigen Sie, dass Sie nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG und/oder § 23 AEntG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden sind?
4.2 Eigenerklärungen – Vordrucke für die Erstellung des Angebotes
Die in der folgenden, abschließenden Auflistung genannten Eigenerklärungen sind dem Angebot beizufügen.
Dabei ist dem jeweiligen Vordruck zu entnehmen, wer die Erklärungen auszufüllen hat (Bieter, Nachunternehmer, einzelnes Mitglied der Bietergemeinschaft).
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
Die Vordrucke müssen die geforderten Angaben enthalten und mit Datum, ggf. Firmenstempel und Unterschrift versehen werden. Falls erforderlich, können die Angaben auf gesonderten Blättern unter zwingender Einhaltung des Schemas des jeweiligen Vordrucks gemacht werden. Verweise auf andere Inhalte innerhalb des Angebotes oder auf Literatur oder Broschüren können unvollständige Angaben auf den Vordrucken nicht ersetzen.
Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
Eigenerklärungen können auch ohne Originalunterschrift (z. B. aufgrund der Übermittlung per Fax von einem Nachunternehmer an den Generalunternehmer) eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, die Originale unter Fristsetzung nachzufordern. Sollten diese dann nicht innerhalb der Frist nachgereicht werden, führt dies zum Ausschluss des betreffenden Angebots.
HINWEIS:
Auch konzernangehörige Unternehmen und freie Mitarbeiter sind Dritte im Sinne der Nachunternehmerschaft und von Bietergemeinschaften. Zulieferer/Lieferanten sind keine Nachunternehmer.
Final fehlende Vordrucke oder nicht unterschriebene Vordrucke führen zum Ausschluss des Angebots.
4.2.1 Zuverlässigkeit/Sozialversicherung (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
4.2.2 Berufshaftpflichtversicherung
4.2.3 Erklärungen der Bietergemeinschaft
4.2.4 Bevollmächtigung der Bietergemeinschaft
4.2.5 Erklärung über die Bereitstellung von Ressourcen (ggf. von Nachunternehmer einzureichen)
4.2.6 Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
4.2.7 Übersicht Nachunternehmer
4.2.8 Einwilligung Datenübermittlung (ggf. auch von Nachunternehmer einzureichen)
Die Eigenerklärung 4.2.2 enthält einen Mindeststandard betreffend die Versicherungssummen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A.4 – Mitarbeiter:
Bestätigen Sie, dass die Gesamtzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den Jahren 2013, 2014 und anteilig 2015 (Zeitpunkt der Angebotsabgabe) jeweils 10 Personen (Mindestanforderung) war/ist?
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bestätigen Sie, dass die Gesamtzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den Jahren 2013, 2014 und anteilig 2015 (Zeitpunkt der Angebotsabgabe) jeweils 10 Personen (Mindestanforderung) war/ist?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Nachunternehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
A.5 – Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand:
Bestätigen Sie, dass der Jahresumsatz Ihres Unternehmens jeweils getrennt in den Jahren 2012, 2013 und 2014 und bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 200.000 Euro netto betrug (Mindestanforderung)?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“).
Mindeststandards:
Zu A.4:
10 Personen pro Jahr.
Zu A.5:
200.000 EUR netto pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A.6 – Deutsche Sprache:
Bestätigen Sie, dass alle gegenüber dem Auftraggeber (also nicht ausschließlich intern beim Bieter) eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen?
(Ausschlusskriterium, Antwort „Ja“ oder „Nein“)
A.7 – Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Auftragnehmern für den Aufbau:
Bestätigen Sie, dass Sie sich im Falle des Zuschlags an unterschiedliche Auftragnehmer für Fahrgestell und Aufbau nach bestem Wissen und Möglichkeiten mit dem Auftragnehmer des Aufbaus – unter Einbeziehung der Auftraggeber – abstimmen und mit diesem im Sinne einer insgesamt bestmöglichen Leistungserbringung konstruktiv zusammenarbeiten bzw. interagieren werden?
Bestätigen Sie, dass Sie sich im Falle des Zuschlags an unterschiedliche Auftragnehmer für Fahrgestell und Aufbau nach bestem Wissen und Möglichkeiten mit dem Auftragnehmer des Aufbaus – unter Einbeziehung der Auftraggeber – abstimmen und mit diesem im Sinne einer insgesamt bestmöglichen Leistungserbringung konstruktiv zusammenarbeiten bzw. interagieren werden?
A.8 – Referenzprojekte:
Benennen Sie drei mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzaufträge aus den letzten zwei Jahren (ggf. auf einer Anlage zum Angebot).Folgende Angaben zu den Referenzprojekten sind erforderlich:
— Kurzbeschreibung des Vorhabens, aus der die erbrachten Leistungsinhalte hervorgehen
— Angabe des jeweiligen Referenzauftraggebers
— Angabe des Rechnungswertes
— Darstellung der Vergleichbarkeit mit den vorliegend zu vergebenden Leistungen
(Ausschlusskriterium)
A.9 – Selbstreinigung:
Für den Fall, dass Ihr Unternehmen an den Kartellverstößen im Umfeld des „Feuerwehrkartells“ beteiligt war:Bestätigen Sie, dass Sie erfolgreich einen Selbstreinigungsprozess durchgeführt haben?
Ein entsprechender Nachweis ist dem Angebot beizufügen.
(Ausschlusskriterium).
Mindeststandards:
Zu A.8:
3 vergleichbare Referenzaufträge.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine, außer der Versicherung entsprechend den Bewerbungsbedingungen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe die Vertragsunterlagen als Bestandteile der Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es gibt keine Vorgaben über die Rechtsform der Bietergemeinschaft. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben gegenüber der Auftraggeberin jedoch gesamtschuldnerisch für die Leistungserbringung zu haften.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Aschheim
Postanschrift: Ismaninger Str. 8
Postort: Aschheim
Postleitzahl: 85609
Kontakt
Kontaktperson: Mayburg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Paul-Wassermann-Str. 3, 81829 München
RA Günther Pinkenburg, LL.M.
URL der Dokumente: http://www.mayburg.de/Ottobrunn🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Beschaffung zweier Fahrgestelle für DLA(K) 23/12 für die Feuerwehren Aschheim und Ottobrunn
Zusätzliche Informationen
3.2 Vorgehen bei der Angebotsbewertung
3.2.1 Zuschlagskriterien und Gewichtung
Die ausschreibende Stelle geht bei der Bewertung der Angebote wie folgt vor:
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Es gelangen nur diejenigen Angebote in die Prüfung und Wertung, die sämtliche Anforderungen nach diesen Unterlagen erfüllen. Grundlage für die Wertung der Angebote sind die in den Unterlagen genannten Kriterien sowie die geforderten Erklärungen und Angaben.
Die Forderungen und Fragen sind jeweils kenntlich gemacht durch in Klammer gesetzte Buchstaben:
(A) – Ausschlusskriterium
(B) – Bewertungskriterium oder Leistungsangabe (wird nach Punkten bewertet)
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig, etwa mit „Ja“, beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Der Bieter muss die aufgeführten Anforderungen ausführlich beantworten. Werden die mit (A), d. h. Ausschlusskriterium, gekennzeichneten Anforderungen nicht eindeutig, etwa mit „Ja“, beantwortet, wird das Angebot nicht berücksichtigt, auch wenn es beispielsweise auf anderen Gebieten besonders gute Leistungen enthält.
Hinweis:
Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
Es ist ausreichend, dass jeweilige A-Kriterium ausschließlich mit „Ja“ zu beantworten. Eine Wiedergabe des gesamten Textes des Kriteriums ist nicht erforderlich. Sollten Sie dennoch den Text wiedergeben, muss es sich um den exakten Wortlaut des jeweiligen Kriteriums handeln. Umformulierungen oder Weglassungen (z. B. von Klammerzusätzen o. Ä.) stellen eine Änderung der Vertragsunterlagen dar und haben den Ausschluss Ihres Angebots im Verfahren zur Folge (ggf. nach Nachforderung gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A).
3.2.2 Leistungsbewertung
Für die Leistungsbewertung wird in folgenden Schritten vorgegangen:
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird – sofern an anderer Stelle nichts anderes geregelt ist – mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Die Bewertung der (B)-Kriterien wird je nach Erfüllungsgrad der angebotenen Antwort vorgenommen. Die Nichterfüllung eines (B)-Kriteriums wird – sofern an anderer Stelle nichts anderes geregelt ist – mit 0 Punkten bewertet, die maximale Bewertung erfolgt mit 10 Punkten.
Die Summe der Leistungspunkte ermittelt sich wie folgt:
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
Alle Angebote werden hinsichtlich der Leistung anhand des in der Bewertungsmatrix hinterlegten Bewertungsschemas beurteilt. Dabei werden die Angebote je Kriterium geprüft und bewertet. Die vergebenen Punkte werden mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechende Summe der Leistungspunkte. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung ohne Dezimalstellen.
3.2.3 Ermittlung des Angebotspreises
Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreise der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“ (dort a. E.) ermittelt.
Zunächst werden die einzelnen Preispositionen sowie der Gesamtpreise der einzelnen Angebote bestimmt und auf ihre Angemessenheit hin überprüft. Der Gesamtpreis wird anhand des Dokuments „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“ (dort a. E.) ermittelt.
Der Gesamtpreis wird jeweils pro Los ermittelt.
3.2.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Zur Bewertung und Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird die Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB VI (Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen) in folgenden Schritten angewandt:
— Prüfung der A-Kriterien; Aussonderung der Angebote, die A-Kriterien nicht erfüllen
— Bewerten jedes B-Kriteriums je Angebot
— Ermittlung der Leistungspunkte (= Bewertungspunkte * Gewichtungspunkte) der einzelnen Angebote (siehe Abschnitt 3.2.2)
— Ermittlung des Angebotspreises (siehe Abschnitt 3.2.3)
— Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Summe der Leistungspunkte dividiert durch den Angebotspreis)
— Anschließend wird ein Wert als Schwankungsbereich aus der Kennzahl des führenden Angebots und einer weiteren Kennzahl ermittelt, die sich aus der Kennzahl des führenden Angebotes minus 10 % ergibt.
— Im nächsten Schritt werden alle Angebote ermittelt, die innerhalb des ermittelten Schwankungsbereichs liegen (inkl. Randwerte). Diese Angebote werden zunächst als gleichwertig betrachtet.
— Entscheidungskriterium innerhalb dieser Gruppe ist die Leistung (gemäß Dokument „Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“).
— Entscheidung über den Zuschlag und entsprechende schriftliche Begründung
WICHTIGE HINWEISE:
ZUSÄTZLICHE UNTERLAGEN:
Die Vergabeunterlagen werden unter „http://www.mayburg.de/Ottobrunn“ zum Download zur Verfügung gestellt.
INHALT DES ANGEBOTES:
Das Angebot muss vollständig sein und den Vorgaben der Bekanntmachung sowie der Vergabeunterlagen samt Anlagen entsprechen.
Der Auftraggeber kann/muss unvollständige Angebote vom Verfahren ausschließen.
BIETERFRAGEN/RÜCKFRAGEN:
Rückfragen sind ausschließlich per eMail oder Fax an die Kontaktstelle (vgl. Abschnitt I.1 der EUBekanntmachung) zu richten.
EXTERNE UNTERSTÜTZUNG:
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn werden bei der Durchführung der Ausschreibung von der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, FeuerwehrFahrzeugTechnikZawadke sowie einem weiteren externen Dienstleister unterstützt. Die MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt die Ausschreibung als bevollmächtigte Stelle operativ durch und ist bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens Adressat für die teilnehmenden Unternehmen. Sie ist nicht Auftraggeber. Jegliche Kommunikation erfolgt gleichwohl ausschließlich über diese Kontaktstelle.
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn werden bei der Durchführung der Ausschreibung von der MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, FeuerwehrFahrzeugTechnikZawadke sowie einem weiteren externen Dienstleister unterstützt. Die MAYBURG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt die Ausschreibung als bevollmächtigte Stelle operativ durch und ist bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens Adressat für die teilnehmenden Unternehmen. Sie ist nicht Auftraggeber. Jegliche Kommunikation erfolgt gleichwohl ausschließlich über diese Kontaktstelle.
AUFTRAGGEBER:
Auftraggeber sind sowohl die Gemeinde Aschheim, als auch die Gemeinde Ottobrunn. Letztere führt lediglich federführend das Vergabeverfahren als bevollmächtigte Stelle durch.
Im Ergebnis der Ausschreibung werden zwei (2) Verträge geschlossen:
— Gemeinde Aschheim – Auftragnehmer
— Gemeinde Ottobrunn – Auftragnehmer.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber kein wirksamer Zuschlag erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber kein wirksamer Zuschlag erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 250-457054 (2015-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015/S 250-457054
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn, Lkr. München, beabsichtigen die Beschaffung von 2 Stück Fahrgestellen für 2 Hubrettungsfahrzeuge – eines je Gemeinde – in der Form von vollautomatischen Drehleiterfahrzeugen DLA(K) 23/12 für ihre Freiwilligen Feuerwehren.
Dabei sollen zunächst nur die beiden Fahrgestelle – eines je Gemeinde – beschafft werden (= Gegenstand dieser Ausschreibung). Der feuerwehrtechnische Aufbau und die Beladung sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern werden im Nachgang in einem separaten Vergabeverfahren beschafft.
Die Gemeinde Ottobrunn führt dabei federführend für beide Gemeinden das Vergabeverfahren durch. Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten
„Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“.
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn, Lkr. München, beabsichtigen die Beschaffung von 2 Stück Fahrgestellen für 2 Hubrettungsfahrzeuge – eines je Gemeinde – in der Form von vollautomatischen Drehleiterfahrzeugen DLA(K) 23/12 für ihre Freiwilligen Feuerwehren.
Dabei sollen zunächst nur die beiden Fahrgestelle – eines je Gemeinde – beschafft werden (= Gegenstand dieser Ausschreibung). Der feuerwehrtechnische Aufbau und die Beladung sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern werden im Nachgang in einem separaten Vergabeverfahren beschafft.
Die Gemeinde Ottobrunn führt dabei federführend für beide Gemeinden das Vergabeverfahren durch. Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten
„Angaben_Eignung-Leistung-Preise_Fahrgestell“.
Gesamtwert des Auftrags: 285 910 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis
🏙️
Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um Wertungspreise im Sinne der Vergabeunterlagen. Es handelt sich mithin nicht zwingend um die Preise, die auch tatsächlich zu bezahlen sind.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn, Lkr. München, beabsichtigen die Beschaffung von 2 Stück Fahrgestellen für 2 Hubrettungsfahrzeuge – eines je Gemeinde – in der Form von vollautomatischen Drehleiterfahrzeugen DLA(K) 23/12 für ihre Freiwilligen Feuerwehren.
Die Gemeinden Aschheim und Ottobrunn, Lkr. München, beabsichtigen die Beschaffung von 2 Stück Fahrgestellen für 2 Hubrettungsfahrzeuge – eines je Gemeinde – in der Form von vollautomatischen Drehleiterfahrzeugen DLA(K) 23/12 für ihre Freiwilligen Feuerwehren.
Die Gemeinde Ottobrunn führt dabei federführend für beide Gemeinden das Vergabeverfahren durch. Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in den jeweiligen Dokumenten
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber kein
wirksamer Zuschlag erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB a.F. informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
wirksamer Zuschlag erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenden Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 101a GWB a.F. informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB a.F.), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 3 GWB a.F.), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB a.F.).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB a.F.).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 123-220107 (2016-06-24)