Bestellung eines Wirtschafsprüfers für die Einzelprüfungen abgerechneter Ausgaben der Technischen Hilfe von EU Fördermaßnahmen im Rahmen von Interreg

Investitionsbank Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Bestellung eines Wirtschafsprüfers für die Einzelprüfungen abgerechneter Ausgaben der Technischen Hilfe von EU-Fördermaßnahmen im Rahmen von Interreg (Programmperiode 2014-2020) (First Level Control) für die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
Abkürzungsverzeichnis;
BB – Bescheinigungsbehörde, siehe CA;
BSR IVB – Interreg IVB Baltic Sea Region Programme 2007-2013;
CA – Certifying Authority/Bescheiningungsbehörde;
CP – Cooperation Programme/Kooperationsprogramm;
ENI – European Neighbourhood Instrument;
ERDF/EFRE – European Regional Development Fund/Europäischer Fond für Regionalentwicklung;
EU-VO – EU-Verordnungen/Verordnungen der Europäischen Kommission;
FA – Financing Agreement/Financing Agreements;
FLC – First Level Control/First Level Control System;
IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein;
Interreg BSR – Interreg Baltic Sea Region Programme 2014-2020;
Interreg 5A – Interreg 5A Programm Deutschland – Danmark 2014-2020;
JS – Joint Secretariat/Programmsekretariat 2014-2020;
JTS – Joint Technical Secretariat/ Programmsekretariat 2007-2013;
MA – Managing Authority/Verwaltungsbehörde;
MCS-A – Agreement on Management, Financial and Control Systems of Interreg BSR 2014-2020/Verwaltungsvereinbarung;
NOR – Norwegian National Funding/Norwegische nationale Fördermittel;
PM – Programme Manual/Programmhandbuch;
SEK – siehe JS;
TA – Technical Assistance/Technische Hilfe;
VB – Verwaltungsbehörde, siehe MA;
VV – Verwaltungsvereinbarung Interreg 5A (vergleichbar mit MCS-A).
Die IB.SH – zentrales Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel – verwaltet in der EU-Förderperiode 2014-2020 die beiden Interregprogramme Interreg Baltic Sea Region und Interreg 5A Deutschland – Danmark. In diesem Zusammenhang nimmt die IB.SH die Aufgaben als MA/JS/CA und VB/BB wahr und beabsichtigt, für die Prüfung dieser beiden Programme einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen (Vertragslaufzeit voraussichtlich 1.2.2016 bis 31.12.2024). Beides sind EFRE-Programme und basieren auf denselben EU-Vorgaben. Deshalb müssen die Wirtschaftsprüfungen dieselben rechtlichen Anforderungen erfüllen und daraus wiederum ergeben sich Synergieeffekte für die Abrechnung von Ausgaben in der IB.SH.
Nachfolgend aufgeführte Einzelprüfungen der über die IB.SH abgerechneten Ausgaben für die Technische Hilfe (Technical Assistance/TA) im Rahmen der o. g. Interregprogramme sowie weitere Leistungen sind durch einen unabhängigen externen qualifizierten Prüfer (sogenannte FLC) zu erbringen:
1. Einzelprüfungen programmrelevanter Kosten aus Verträgen der IB.SH gemäß EU-VO, Programmvorgaben und spezifischer nationaler Vorgaben.
2. Prüfung von Einzelbelegen und Prüfung auf Förderfähigkeit der Ausgaben der TA gemäß relevanter EU-VO sowie der Vereinbarungen zwischen der IB.SH und den jeweiligen Programmpartnern (MCS-A).
3. Leistungsdokumentation und Berichtswesen mit jährlichen Ergebnisberichten.
4. Bereitstellung von Informationen für die nationale Designierung als FLC in den beiden relevanten EU-Programmen (Designierung gesondert durchzuführen nach dem Zuschlag durch IB.SH).
5. Mind. einmalige Teilnahme am FLC-Seminar des jeweiligen Programmes (für Interreg 5A im Zusammenhang mit der o. g. nationalen FLC-Designierung).
6. Verfügbarkeit für Nachfragen im Zusammenhang mit Prüfungen, z. B. seitens der EU oder i. R. des Second Level Audits durch die Audit Authority/Programmprüfbehörde.
7. Verfügbarkeit für Sonderprüfungen, z. B. Prüfung/Zertifizierung von Banktransfers.
Im Detail sind programmbezogen folgende Prüfungen durchzuführen:
1. Interreg BSR (Programmabwicklung bis 31.12.2023; 9 Prüfjahre, 2015-2023):
— nach Vorlage der IB.SH-internen Abrechnung Jahr x für Interreg BSR beim Prüfer jährliche Prüfung dieser bis Mitte März (ca. 14.03.x+1); inkl. Ausgaben der IB.SH i. R. des Programmabschlusses für Interreg IVB Baltic Sea Region Programme 2007-2013 (hier nur Kosten ab 1.1.2016).
— Vorlage des Prüfberichtes und des Prüfzertifikates für Prüfjahr x bis Ende April (ca. 26.04. x+1); beides in Englisch, elektronische Vorlage für Zertifikat wird gestellt; in dreifacher Druckausfertigung sowie Zurverfügungstellung in elektronischer Form (Pdf.).
— Prüfmethodik s. Vereinbarung zwischen der IB.SH und den Programmländern (MCS-A), Art. 3 „Technical Assistance“; in Anlehnung an CP, Kap. 5.3 zu „Arrangements for management verifications“ und an PM, Kap. I „Audit and Control“; Vorgaben zum FLC-System auf der Programmwebseite inkl. Formblättern (www.interreg-baltic.eu – Sektion zu FLC, noch im Aufbau befindlich).
2. Interreg 5A (Programmabwicklung bis 31.12.2023; 9 Prüfjahre, 2014/15-2023):
— nach Vorlage der IB.SH-internen Abrechnung Jahr x für Interreg 5A beim Prüfer jährliche Prüfung dieser bis Mitte März (ca. 14.03.x+1);
— Vorlage des Prüfberichtes und des Prüfzertifikates für Prüfjahr x bis Ende April (ca. 26.04.x+1), mit der Ausnahme 2014-2015 (die Abrechnung erfolgt hierfür kombiniert und die entsprechende Prüfung im Jahr 2016); in Deutsch, elektronische Vorlage wird gestellt; in dreifacher Druckausfertigung sowie Zurverfügungstellung in elektronischer Form (Pdf.),
— jährliche Zertifizierung der Gesamtausgaben im Prüfjahr x für die VB/BB und das SEK (Vorlage zeitgleich mit o. g. Bericht/Zertifikat bis Ende April x+1; in Anlehnung an das „Leadpartnerzertifikat“ wird elektronische Vorlage in Deutsch/Dänisch zur Verfügung gestellt)
— Prüfmethodik s. Verwaltungsvereinbarung zwischen der IB.SH und den Programmpartnern, Art. 3 „Technische Hilfe“ und Art. 4 „Kontrolle auf Projektebene“; in Anlehnung an CP, Kap. 5.3 zu „Verwaltungsprüfungen und Kontrollen“ und zu „First Level Control“ und an PM, Kap. 6.6 „Prüfung und Kontrolle“; deutsche Vorgaben zu FLC Interreg 5A auf der Programmwebseite (www.interreg5a.de, noch im Aufbau befindlich).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-08. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-31.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-31 Auftragsbekanntmachung
2016-01-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Buchprüfung
Menge oder Umfang:
Schätzung des zu prüfenden Gesamtvolumens—Interreg BSRPrüfvolumen (Gesamt-TA für Programmlaufzeit) – 20,3 Mio. Euro*Belegzahl p.a. (durchschnittliche Anzahl der Rechnungen, nicht der SAP-Einträge) – 1800TA-Kosten p. a. (Durchschnitt)*** – ca. 2,4 Mio. Euro—Interreg 5A DE-DKPrüfvolumen (Gesamt-TA für Programmlaufzeit) – 5,9 Mio. Euro**Belegzahl p.a. (durchschnittliche Anzahl der Rechnungen, nicht der SAP-Einträge) – 350TA-Kosten p. a. (Durchschnitt)*** – ca. 0,6 Mio. Euro—* Mit Programmgenehmigung bewilligtes TA-Budget beträgt 21,6 Mio. Euro. Das voraussichtliche Prüfvolumen bei der IB.SH reduziert sich um die Kosten für das JS in Riga und für die AA (diese wer-den durch separate FLCs zertifiziert)** Mit Programmgenehmigung bewilligtes TA-Budget beträgt 10,9 Mio. Euro. Das voraussichtliche Prüfvolumen bei der IB.SH reduziert sich um die Kosten für das SEK in Krusau/DK (diese werden durch separate FLCs zertifiziert)*** Kostenpeaks in den Jahren 2016-2019/2020, weniger TA-Kosten in den Jahren 2014 und 2022-23—Eine Beauftragung erfolgt durch die IB.SH jeweils zum Jahresende für die folgenden zwei Geschäftsjahre. Es ist beabsichtigt, für den Zeitraum von 2016-2024 (Jahresabschlüsse 2014-2023) die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens vorzunehmen. Eine verbindliche Zusage, den Auftrag für den gesamten Zeitraum an den – mittels dieses Verfahrens – ausgewählten Bieter zu vergeben, kann nicht gegeben werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Buchprüfung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Schleswig-Holstein vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.ib-sh.de 🌏
E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de 📧
Telefon: +49 4315991518 📞
Fax: +49 4315991465 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-31 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 149-275683
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Alle Fragen zum Teilnamewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Freitag, 28.8.2015 zu richten an: E-Mail: jasmin.erich@gmsh.de Fax: +49 4315991465 Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet und unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen/ veröffentlicht. — Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Nachweisen sind einzureichen: a) Konzept inkl. Vertragsmuster; b) Preisblatt; c) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen; d) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle); e) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239). Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben einen inhaltlich vergleichbaren Auszug vorzulegen. Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF geführt. — Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich. Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt. Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten per E-Mail nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag ZB-S0-15-0580000-4121.6 – Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen. Alternativ ist auch eine Abgabe des Teilnahmeantrages über das E-Vergabesystem der GMSH möglich. Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/. Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren der GMSH entstehen für Sie keine weiteren Kosten. Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren. Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bestellung eines Wirtschafsprüfers für die Einzelprüfungen abgerechneter Ausgaben der Technischen Hilfe von EU-Fördermaßnahmen im Rahmen von Interreg (Programmperiode 2014-2020) (First Level Control) für die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
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Abkürzungsverzeichnis;
BB – Bescheinigungsbehörde, siehe CA;
BSR IVB – Interreg IVB Baltic Sea Region Programme 2007-2013;
CA – Certifying Authority/Bescheiningungsbehörde;
CP – Cooperation Programme/Kooperationsprogramm;
ENI – European Neighbourhood Instrument;
ERDF/EFRE – European Regional Development Fund/Europäischer Fond für Regionalentwicklung;
EU-VO – EU-Verordnungen/Verordnungen der Europäischen Kommission;
FA – Financing Agreement/Financing Agreements;
FLC – First Level Control/First Level Control System;
IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein;
Interreg BSR – Interreg Baltic Sea Region Programme 2014-2020;
Interreg 5A – Interreg 5A Programm Deutschland – Danmark 2014-2020;
JS – Joint Secretariat/Programmsekretariat 2014-2020;
JTS – Joint Technical Secretariat/ Programmsekretariat 2007-2013;
MA – Managing Authority/Verwaltungsbehörde;
MCS-A – Agreement on Management, Financial and Control Systems of Interreg BSR 2014-2020/Verwaltungsvereinbarung;
NOR – Norwegian National Funding/Norwegische nationale Fördermittel;
PM – Programme Manual/Programmhandbuch;
SEK – siehe JS;
TA – Technical Assistance/Technische Hilfe;
VB – Verwaltungsbehörde, siehe MA;
VV – Verwaltungsvereinbarung Interreg 5A (vergleichbar mit MCS-A).
Die IB.SH – zentrales Förderinstitut des Landes Schleswig-Holstein mit Sitz in Kiel – verwaltet in der EU-Förderperiode 2014-2020 die beiden Interregprogramme Interreg Baltic Sea Region und Interreg 5A Deutschland – Danmark. In diesem Zusammenhang nimmt die IB.SH die Aufgaben als MA/JS/CA und VB/BB wahr und beabsichtigt, für die Prüfung dieser beiden Programme einen Wirtschaftsprüfer zu beauftragen (Vertragslaufzeit voraussichtlich 1.2.2016 bis 31.12.2024). Beides sind EFRE-Programme und basieren auf denselben EU-Vorgaben. Deshalb müssen die Wirtschaftsprüfungen dieselben rechtlichen Anforderungen erfüllen und daraus wiederum ergeben sich Synergieeffekte für die Abrechnung von Ausgaben in der IB.SH.
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Nachfolgend aufgeführte Einzelprüfungen der über die IB.SH abgerechneten Ausgaben für die Technische Hilfe (Technical Assistance/TA) im Rahmen der o. g. Interregprogramme sowie weitere Leistungen sind durch einen unabhängigen externen qualifizierten Prüfer (sogenannte FLC) zu erbringen:
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1. Einzelprüfungen programmrelevanter Kosten aus Verträgen der IB.SH gemäß EU-VO, Programmvorgaben und spezifischer nationaler Vorgaben.
2. Prüfung von Einzelbelegen und Prüfung auf Förderfähigkeit der Ausgaben der TA gemäß relevanter EU-VO sowie der Vereinbarungen zwischen der IB.SH und den jeweiligen Programmpartnern (MCS-A).
3. Leistungsdokumentation und Berichtswesen mit jährlichen Ergebnisberichten.
4. Bereitstellung von Informationen für die nationale Designierung als FLC in den beiden relevanten EU-Programmen (Designierung gesondert durchzuführen nach dem Zuschlag durch IB.SH).
5. Mind. einmalige Teilnahme am FLC-Seminar des jeweiligen Programmes (für Interreg 5A im Zusammenhang mit der o. g. nationalen FLC-Designierung).
6. Verfügbarkeit für Nachfragen im Zusammenhang mit Prüfungen, z. B. seitens der EU oder i. R. des Second Level Audits durch die Audit Authority/Programmprüfbehörde.
7. Verfügbarkeit für Sonderprüfungen, z. B. Prüfung/Zertifizierung von Banktransfers.
Im Detail sind programmbezogen folgende Prüfungen durchzuführen:
1. Interreg BSR (Programmabwicklung bis 31.12.2023; 9 Prüfjahre, 2015-2023):
— nach Vorlage der IB.SH-internen Abrechnung Jahr x für Interreg BSR beim Prüfer jährliche Prüfung dieser bis Mitte März (ca. 14.03.x+1); inkl. Ausgaben der IB.SH i. R. des Programmabschlusses für Interreg IVB Baltic Sea Region Programme 2007-2013 (hier nur Kosten ab 1.1.2016).
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— Vorlage des Prüfberichtes und des Prüfzertifikates für Prüfjahr x bis Ende April (ca. 26.04. x+1); beides in Englisch, elektronische Vorlage für Zertifikat wird gestellt; in dreifacher Druckausfertigung sowie Zurverfügungstellung in elektronischer Form (Pdf.).
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— Prüfmethodik s. Vereinbarung zwischen der IB.SH und den Programmländern (MCS-A), Art. 3 „Technical Assistance“; in Anlehnung an CP, Kap. 5.3 zu „Arrangements for management verifications“ und an PM, Kap. I „Audit and Control“; Vorgaben zum FLC-System auf der Programmwebseite inkl. Formblättern (www.interreg-baltic.eu – Sektion zu FLC, noch im Aufbau befindlich).
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2. Interreg 5A (Programmabwicklung bis 31.12.2023; 9 Prüfjahre, 2014/15-2023):
— nach Vorlage der IB.SH-internen Abrechnung Jahr x für Interreg 5A beim Prüfer jährliche Prüfung dieser bis Mitte März (ca. 14.03.x+1);
— Vorlage des Prüfberichtes und des Prüfzertifikates für Prüfjahr x bis Ende April (ca. 26.04.x+1), mit der Ausnahme 2014-2015 (die Abrechnung erfolgt hierfür kombiniert und die entsprechende Prüfung im Jahr 2016); in Deutsch, elektronische Vorlage wird gestellt; in dreifacher Druckausfertigung sowie Zurverfügungstellung in elektronischer Form (Pdf.),
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— jährliche Zertifizierung der Gesamtausgaben im Prüfjahr x für die VB/BB und das SEK (Vorlage zeitgleich mit o. g. Bericht/Zertifikat bis Ende April x+1; in Anlehnung an das „Leadpartnerzertifikat“ wird elektronische Vorlage in Deutsch/Dänisch zur Verfügung gestellt)
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— Prüfmethodik s. Verwaltungsvereinbarung zwischen der IB.SH und den Programmpartnern, Art. 3 „Technische Hilfe“ und Art. 4 „Kontrolle auf Projektebene“; in Anlehnung an CP, Kap. 5.3 zu „Verwaltungsprüfungen und Kontrollen“ und zu „First Level Control“ und an PM, Kap. 6.6 „Prüfung und Kontrolle“; deutsche Vorgaben zu FLC Interreg 5A auf der Programmwebseite (www.interreg5a.de, noch im Aufbau befindlich).
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Menge oder Umfang:
Schätzung des zu prüfenden Gesamtvolumens
Interreg BSR
Prüfvolumen (Gesamt-TA für Programmlaufzeit) – 20,3 Mio. Euro*
Belegzahl p.a. (durchschnittliche Anzahl der Rechnungen, nicht der SAP-Einträge) – 1800
TA-Kosten p. a. (Durchschnitt)*** – ca. 2,4 Mio. Euro
Interreg 5A DE-DK
Prüfvolumen (Gesamt-TA für Programmlaufzeit) – 5,9 Mio. Euro**
Belegzahl p.a. (durchschnittliche Anzahl der Rechnungen, nicht der SAP-Einträge) – 350
TA-Kosten p. a. (Durchschnitt)*** – ca. 0,6 Mio. Euro
* Mit Programmgenehmigung bewilligtes TA-Budget beträgt 21,6 Mio. Euro. Das voraussichtliche Prüfvolumen bei der IB.SH reduziert sich um die Kosten für das JS in Riga und für die AA (diese wer-den durch separate FLCs zertifiziert)
** Mit Programmgenehmigung bewilligtes TA-Budget beträgt 10,9 Mio. Euro. Das voraussichtliche Prüfvolumen bei der IB.SH reduziert sich um die Kosten für das SEK in Krusau/DK (diese werden durch separate FLCs zertifiziert)
*** Kostenpeaks in den Jahren 2016-2019/2020, weniger TA-Kosten in den Jahren 2014 und 2022-23
Eine Beauftragung erfolgt durch die IB.SH jeweils zum Jahresende für die folgenden zwei Geschäftsjahre. Es ist beabsichtigt, für den Zeitraum von 2016-2024 (Jahresabschlüsse 2014-2023) die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens vorzunehmen. Eine verbindliche Zusage, den Auftrag für den gesamten Zeitraum an den – mittels dieses Verfahrens – ausgewählten Bieter zu vergeben, kann nicht gegeben werden.
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Referenznummer: ZB-S0-15-0580000-4121.6
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms:
Interreg Baltic Sea Region sowie Interreg 5A Deutschland – Danmark sind EU-Förderprogramme. Die Programme sind Teil der europäischen Kohäsionspolitik und werden durch den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens inkl. eines Leistungsportfolios (max. 4 DIN-A-4-Seiten).
2. Eigenerklärung, dass:
— Sie Ihren Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind.
— keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 lit. a – g und Abs. 9 lit. a-e der VOF vorliegen.
— Sie in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden sind.
3. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Gewerbezentralregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
4. Eigenerklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist, bzw. auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Eigenerklärung, ob – im Falle eines Auftrages – der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
6. Eigenerklärung, dass die aufgeführten Ausführungsfristen/-zeiträume 2016-2024 ein- und entsprechende Personalkapzitäten vorgehalten werden.
7. Eigenerklärung, binnen welcher Reaktionszeit (Angabe in Stunden) die vorgesehene Projektleitung beim Auftraggeber zum persönlichen Gespräch zur Verfügung stehen kann.
8. Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren (2012-2014) insgesamt Beschäftigten, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl der geprüften Wirtschaftsprüfer hervorgeht.
9. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der Leistungsart die Gegenstand der Vergabe ist (Einzelprüfung abgerechneter Ausgaben/First Level Control von EU-Fördermaßnahmen), jeweils bezogen auf die letzten 3 Jahre (2012-2014).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
10. Eigenerklärung zur Benennung und Darstellung der beruflichen Qualifikation der Mitarbeiter/innen sowie ggf. der Nachunternehmer, die die entsprechende Leistung tatsächlich erbringen sollen, insbesondere Darstellung:
— der Kenntnisse programmimmanenter EU-Verordnungen;
— des Verständnisses deutschsprachiger Buchungs- und Abrechnungssysteme;
— deutscher und englischer Sprachkenntnisse.
11. Eigenerklärung zur Darstellung der Fähigkeiten und Erfahrungen im Bereich der EU-Strukturfondsprüfung (Erfahrungen im Bereich der Prüfung von Ausgaben, die aus EU-Strukturfonds kofinanziert werden/ggf. Weiterbildungsnachweise).
12. Aussagekräftige Darstellung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Arbeit während der Vertragslaufzeit (Qualitätssicherung und zum Qualitätsmanagement).
13. Eigenerklärung über 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2012-2014) erbrachten einschlägigen und vergleichbaren Leistungen (Einzelprüfung abgerechneter Ausgaben/First Level Control von EU-Fördermaßnahmen, möglichst inkl. TA-Prüfung) unter Angabe der bieterseitig verantwortlichen Projektleitung, des Auftraggebers, Leistungsumfang, Dauer des Auftrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Auftraggebers.
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14. Eigenerklärung gemäß des Deutschen Corporate Governance Kodex (ist im Falle eines Auftrages aller zwei Jahre als eine der Grundlagen zur Weiterbeschäftigung erneut vorzulegen).
15. Eigenerklärung, dass der Bieter mit den maßgeblich bei der IB.SH zum Einsatz kommenden Mitarbeitern voraussichtlich am 3./4.12.2015 für eine Präsentation zur Verfügung steht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Wird sich vom Auftraggeber vorbehalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß der Vertragsbedingungen, die mit den Aufforderungen zur Angebotsabgabe nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs versandt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften und einen Konsortialführer zu benennen. Die Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mehrfachbeteiligungen (einzeln und als Mitglied einer Bietergemeinschaft) sind unzulässig. Andere Mehrfachbeteiligungen (insbesondere als Bieter und Nachunternehmer eines anderen Bieters) sind nur zulässig, wenn die Wahrung des Geheimwettbewerbs sichergestellt ist; die Vergabestelle behält sich eine entsprechende Überprüfung und Kontaktaufnahme vor.
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Kartellrechtlich unzulässige Bietergemeinschaften unterliegen dem Ausschluss. Die Vergabestelle behält sich vor, ergänzende Erklärungen und Unterlagen zur Prüfung der Zulässigkeit abzufordern.
Im Verfahren tritt mit der Beteiligung grundsätzlich Bindung hinsichtlich der Identität des Bieters sowie der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft oder ggf. benannter Nachunternehmer ein; Änderungen setzen eine Zustimmung der Vergabestelle voraus, die von einer weiteren Eignungsprüfung abhängig gemacht werden kann, ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG).
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Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Bedingungen für die Einreichung des Teilnahmeantrages:
Der gesamte Teilnahmeantrag ist vollständig in Papierform abzugeben, wenn dieser nicht über das e-Vergabesystem der GMSH eingereicht wird. Wird der Teilnahmeantrag in Papierform abgegeben, dann ist dieser ZUSÄTZLICH digitalisiert auf einer CD einzureichen.
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Grundsätzlich sind als Nachweise Eigenerklärungen abzugeben. Die nachfolgend aufgezählten Nachweise und Erklärungen sind bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden etc.) und noch gültig sein.
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Die geforderten Unterlagen sind bei Bewerbergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll; die Aufteilung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften zu den Leistungsbestandteilen ist anzugeben.
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Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft beabsichtigt Nachunternehmer zur Auftragsdurchführung einzusetzen ist dies im Rahmen des Teilnahmeantrages anzugeben. Darüber hinaus hat der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft gegenüber der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist nachzuweisen, dass ihm/ ihr die für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel (personelle und technische Ressourcen) des jeweiligen Nachunternehmers zur Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis kann insbesondere durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers geführt werden. Hierzu erfolgt ggf. eine Aufforderung durch die Vergabestelle. Der Auftraggeber behält sich die Forderung von weiteren Unterlagen von
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Nachunternehmern vor.
Ausländische Bewerber können an Stelle der nachfolgenden Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollten die geforderten Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, kann der Bewerber nicht darauf vertrauen, dass der Auftraggeber Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt; das Recht hierzu behält sich der Auftraggeber jedoch vor. Das Format der Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Die einzureichenden Unterlagen sind deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der geforderten Reihenfolge zu kennzeichnen. Die Bewerbung und zugehörige Unterlagen werden nicht zurückgesandt.
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Präqualifikation: Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Hinweise: – Weitergehende Unterlagen/ Informationen als diese, welche in dieser Bekanntmachung enthalten sind, werden im ersten Verfahrensschritt (Teilnahmewettbewerb) nicht versendet.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zulassung als Wirtschaftsprüfer/in in Deutschland gemäß der Wirtschaftsprüferordnung (WPO).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt nach einem Punktesystem. Das Schema der Punktevergabe ergibt sich aus einer Matrix.Die Auswahlmatrix ist im Anhang der Bekanntmachung unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ veröffentlicht.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-10-07 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (30)
2. Qualität des Angebotes (40)
3. Präsentation (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Postanschrift: Fleethörn 29-31
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jasmin Erich
Adresse des Käuferprofils: http://www.gmsh.de 🌏
E-Mail: gabriele.von.steinaecker@gmsh.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZB-S0-15-0580000-4121.6
Zusätzliche Informationen
Alle Fragen zum Teilnamewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Freitag, 28.8.2015 zu richten an:
Fax: +49 4315991465
Eingehende Fragen werden in einem Fragen- und Antwortenkatalog beantwortet und unter http://www.gmsh.de/ausschreibungen/veroeffentlichungen/bewerber-und-bieterfragen/ veröffentlicht.
Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III.2 genannten Nachweisen sind einzureichen:
a) Konzept inkl. Vertragsmuster;
b) Preisblatt;
c) Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen;
d) ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Vorlage spätestens vor Zuschlagserteilung auf Verlangen der Vergabestelle);
e) Verpflichtungserklärung (Formblatt) zur Tariftreue und Zahlung von Mindestentgelten nach dem Tariftreue und Vergabegesetz Schleswig-Holstein vom 31.5.2013 – TTG (GVOBl. Schl.-H.2013 S. 239).
Mit den Vergabeunterlagen wird eine detaillierte Bewertungsmatrix versandt.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 25 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärungen im Angebotsschreiben (wird mit den Vergabeunterlagen versandt) einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundeszentralregister anfordern. Ausländische Bieter haben einen inhaltlich vergleichbaren Auszug vorzulegen.
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Das vorliegende Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb (Vergabebekanntmachung) auf der Grundlage der VOF geführt.
— Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach dem Ablauf der Teilnahmeantragsfrist werden nach Maßgabe der Bedingungen für die Teilnahme, also der Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit der Bewerbungen, der Eignung sowie nötigenfalls einer Auswahl gemäß den unter IV.1.2) genannten Kriterien, die Bewerber bestimmt, die zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert werden. Diese erhalten die Vergabeunterlagen; ergänzende Unterlagen im Sinne von IV.3.3) sind zuvor nicht erhältlich.
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Informationen im Verfahren werden grundsätzlich per Post oder direkt übermittelt, soweit nicht anders geregelt.
Die Vergabestelle behält sich vor, zum Zwecke der Beschleunigung Informationen per Telefax oder elektronisch zu übermitteln oder zu fordern. Mangels entsprechender Verschlüsselungsvorkehrungen bei der Vergabestelle ist eine elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten per E-Mail nicht möglich. Per Post oder direkt übermittelte Teilnahmeanträge sind in einer verschlossenen Sendung einzureichen und durch eine entsprechende Aufschrift („Teilnahmeantrag ZB-S0-15-0580000-4121.6 – Nicht öffnen vor Fristablauf!“) deutlich zu kennzeichnen, um die Wahrung der Vertraulichkeit zu ermöglichen.
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Alternativ ist auch eine Abgabe des Teilnahmeantrages über das E-Vergabesystem der GMSH möglich. Informationen erhalten Sie unter http://www.e-vergabe.gmsh.de/. Bei der Registrierung auf unserer e-Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren der GMSH entstehen für Sie keine weiteren Kosten.
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Durch die Stellung des Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen einschließlich der Vergabeunterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb zu wahren.
Die Vergabestelle ihrerseits wird Unterlagen der Bewerber nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden und vertraulich behandeln. Bewerber sollten in ihren Anträgen und ggf. Angeboten eigene und fremde Geheimnisse substantiiert kennzeichnen, ansonsten kann im Rahmen des § 111 GWB von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in einem etwaigen Nachprüfungsverfahren ausgegangen werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4319884640 📞
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabewesen.html 🌏
Fax: +49 4319884702 📠
Name: Vergabeprüfstelle bei der Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR – Fachbereich 812
Internetadresse: http://www.gmsh.de 🌏
Fax: +49 4315991119 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es handelt sich um eine Dienstleistung gemäß § 3 Abs. 1 VOF.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.
Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 4315991112 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Telefon: +49 4315991518 📞
Fax: +49 4315991465 📠
Quelle: OJS 2015/S 149-275683 (2015-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.ib-sh.de/ibsh-ihrefoerderbank/ 🌏
Telefon: +49 431599-1518 📞
Fax: +49 431599-1465 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 013-019119
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 149-275683
ABl. S-Ausgabe: 13

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 2. Qualität des Angebotes/ Konzeptes (40)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-15 📅
Name: PKF Fasselt Schlage Partnerschaft mbB
Postanschrift: Jungfernstieg 7
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Schleswig-Holstein
Postanschrift: Fleethörn 29 – 31

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 431/988-4640 📞
Fax: +49 431/988-4702 📠
: +49 431/599-1119 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt wurden, wurden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe (vgl. oben unter VI.3) oder zur
Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Telefon: +49 431/599-1112 📞
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
: +49 431/599-1518 📞
Fax: +49 431/599-1465 📠
Quelle: OJS 2016/S 013-019119 (2016-01-15)