Die WIBank als Anstalt in der Anstalt (AIDA) in der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) wird, wie alle anderen Bereiche in der Helaba auch, durch den Bereich Organisation und Informatik (O + I) mit sämtlichen IT-Services versorgt. Die in der Verantwortung von O+I liegenden und von der WIBank benötigten IT-Leistungen im Umfeld der Agrarförderung sollen zukünftig von einem Dienstleister als Generalunternehmer (GU) erbracht werden. Gegenstand der GU-Leistung ist die Sicherstellung einer den unions-, bundes- und landesrechtlichen Vorschriften konformen DV-technischen Abwicklung der Agrarförderung gemäß den Aufgaben der hessischen Zahlstelle. Neben dem Systembetrieb und der Weiterentwicklung sind auch die benötigten Projektmanagement-, Schulungs-, IT-Beratungs- und IT-Betreuungsleistungen durch den GU zu erbringen. Die Auswahl der einzusetzenden IT-Systeme und die Entscheidung über deren Verwendung obliegen dem GU in eigener Verantwortung. Der GU unterhält und entwickelt die eingesetzten IT- Systeme und Anwendungen entsprechend der unions-, bundes- und landesrechtlichen Anforderungen weiter. Der GU verantwortet den Betrieb und die Weiterentwicklung der Anwendungen, die für die Durchführung der monetären Agrarförderung einschließlich der Funktion der hessischen Zahlstelle für die Fonds EGFL/ELER benötigt werden. Diese IT-Systeme und Anwendungen werden im Folgenden unter dem Begriff „Systeme der Agrarförderung“ zusammengefasst. Zu den bestehenden Systemen der Agrarförderung gehören, vereinfacht dargestellt, folgende Komponenten: — Das Antragssystem SEStERZ (Software für die Einkommens- und Strukturförderung im Rahmen des EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft) – Rechnungsabschlussverfahrens der hessischen Zahlstelle; — Das Geo-System FIG (FIS InVeKos GIS Fach-Informations-System – Integriertes Verwaltung- und Kontroll-System – Geografisches-Informations-System); — Die „Randsysteme“ der Vor Ort Kontrolle (VOK-Online, VOK-Maps); — Schnittstellen zu den zentralen Datenbanken „Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere“ (HIT)/„Zentrale InVeKoS Datenbank“ (ZID); — Schnittstelle für die Aufbereitung des Gemeinsamen Antrags (GA) und zum aktuellen Förderbanken Antrags- und Kundensystem (SAP/ABAKUS) insbesondere für die Mittelbewirtschaftung; — Bescheid-Druck auf Basis einer Opentext (Streamserve) Lösung; — Weitere Schnittstellen und „Randsysteme“ z. B. zum dispositiven Berichtssystem „Infoportal“ und die Antragstellung inkl. CD-Antrag; — Benötigte Infrastrukturkomponenten wie zum Beispiel Entwicklungs-, Test-, und Produktions-Systeme, Terminalserver; — Schnittstellen für die Anbindung der Systeme. Der Zugriff der hessischen Bewilligungsstellen und der hessischen Zahlstelle auf die Systeme der Agrarförderung muss durch den GU gewährleistet sein. Eine weitere Zielsetzung der Leistungserbringung durch den GU ist den laufenden Betriebsaufwand zu optimieren. Die Bank hat eine auf dem SAP-Standard basierende Neuentwicklung des Antragssystems durchgeführt. Der GU wird, nach erfolgreicher Übernahme der vorhandenen Systeme der Agrarförderung, die Ablösung des Antragssystems SEStERZ durch ein SAP-basiertes Antragssystem auf Basis der von der Bank durchgeführten Eigenentwicklung durchführen. Der GU ist für alle benötigten IT-Leistungen, die zur erfolgreichen technischen Umsetzung der hessischen Zahlstelle benötigt werden, der zentrale Ansprechpartner für die Helaba.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Menge oder Umfang:
Die vorhandenen Systeme der Agrarförderung dienen der Durchführung von ca. 40 Förder- und Beihilfeverfahren. Umgesetzt werden durch die Bank alle im Rahmen der Agrarförderung in Hessen angebotenen Maßnahmen, u. a.:— Direktzahlungen (Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greening, Junglandwirte-Prämie);— Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (HIAP, HALM);— Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ);— Schulmilchförderung.Die derzeitigen Systeme stellen die Abwicklung der flächenbezogenen Förder- und Beihilfeverfahren der Agrarförderung in Hessen von der Antragstellung, über die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen, die Berechnung der Förder- und Beihilfebeträge, die Auszahlung und Verbuchung an die Antragsteller, das Berichtswesen bis hin zum Rechnungsabschluss gegenüber der EU sicher.Die Systeme der Agrarförderung haben eine Client/Server Architektur, die zentralen Systeme sind derzeit in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) angesiedelt und werden dezentral in der WIBank und den einzelnen Bewilligungsstellen verwendet.Die Systeme der Agrarförderung werden für alle betreffenden Maßnahmen im gesamten Gebiet Hessens eingesetzt. Mit den Systemen arbeiten in Hessen zwischen 600 bis 900 Anwender.Der GU ist für die frühestmögliche Übernahme der Betriebsverantwortung in einem durch ihn bereitgestellten Rechenzentrum verantwortlich. Ein jederzeit performanter und störungsfreier Betrieb ist zwingend erforderlich, sowie die unbedingte Sicherstellung der Einhaltung der Auszahlungstermine.Die Anpassungs- und Entwicklungsarbeit ist geprägt durch kurze Vorlaufzeiten in einem sehr komplexen Umfeld. Die Vernetzung der Verfahren untereinander ist sehr hoch. In immer stärkerem Maße sind externe Daten aus „Randsystemen“ in den Abläufen zu berücksichtigen und zur Verfügung zu stellen. Die Vorgangsverwaltung im Hessischen Datenbanksystem SEStERZ ist mit den komplexen GIS-Komponenten des FIG-Systems sehr stark vernetzt. Vor-Ort-Kontrolldaten, einschließlich der notwendigen GIS-Daten und -Funktionalitäten, sind für Vor-Ort-Kontrollen aus dem Datenbanksystem zur Verfügung zu stellen.Die Bank hat eine auf dem SAP-Standard basierende Neuentwicklung des Antragssystems durchgeführt. Der GU wird das SAP-basierte Antragssystem bis zur Produktionsreife weiter entwickeln. Dabei ist es dem GU freigestellt das SAP-basierte Antragsystem als mandantenfähige Lösung weiter zu entwickeln. Der GU wird, nach erfolgreicher Übernahme der vorhandenen Systeme der Agrarförderung, die Ablösung des Antragssystems SEStERZ durch das SAP-basierte Antragssystem durchführen.Alle abgegeben Angebote werden auf Basis der im Rahmen der Angebotsphase vorgegeben technischen und wirtschaftlichen Kriterien bewertet.
Die vorhandenen Systeme der Agrarförderung dienen der Durchführung von ca. 40 Förder- und Beihilfeverfahren. Umgesetzt werden durch die Bank alle im Rahmen der Agrarförderung in Hessen angebotenen Maßnahmen, u. a.:— Direktzahlungen (Basisprämie, Umverteilungsprämie, Greening, Junglandwirte-Prämie);— Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (HIAP, HALM);— Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ);— Schulmilchförderung.Die derzeitigen Systeme stellen die Abwicklung der flächenbezogenen Förder- und Beihilfeverfahren der Agrarförderung in Hessen von der Antragstellung, über die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen, die Berechnung der Förder- und Beihilfebeträge, die Auszahlung und Verbuchung an die Antragsteller, das Berichtswesen bis hin zum Rechnungsabschluss gegenüber der EU sicher.Die Systeme der Agrarförderung haben eine Client/Server Architektur, die zentralen Systeme sind derzeit in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) angesiedelt und werden dezentral in der WIBank und den einzelnen Bewilligungsstellen verwendet.Die Systeme der Agrarförderung werden für alle betreffenden Maßnahmen im gesamten Gebiet Hessens eingesetzt. Mit den Systemen arbeiten in Hessen zwischen 600 bis 900 Anwender.Der GU ist für die frühestmögliche Übernahme der Betriebsverantwortung in einem durch ihn bereitgestellten Rechenzentrum verantwortlich. Ein jederzeit performanter und störungsfreier Betrieb ist zwingend erforderlich, sowie die unbedingte Sicherstellung der Einhaltung der Auszahlungstermine.Die Anpassungs- und Entwicklungsarbeit ist geprägt durch kurze Vorlaufzeiten in einem sehr komplexen Umfeld. Die Vernetzung der Verfahren untereinander ist sehr hoch. In immer stärkerem Maße sind externe Daten aus „Randsystemen“ in den Abläufen zu berücksichtigen und zur Verfügung zu stellen. Die Vorgangsverwaltung im Hessischen Datenbanksystem SEStERZ ist mit den komplexen GIS-Komponenten des FIG-Systems sehr stark vernetzt. Vor-Ort-Kontrolldaten, einschließlich der notwendigen GIS-Daten und -Funktionalitäten, sind für Vor-Ort-Kontrollen aus dem Datenbanksystem zur Verfügung zu stellen.Die Bank hat eine auf dem SAP-Standard basierende Neuentwicklung des Antragssystems durchgeführt. Der GU wird das SAP-basierte Antragssystem bis zur Produktionsreife weiter entwickeln. Dabei ist es dem GU freigestellt das SAP-basierte Antragsystem als mandantenfähige Lösung weiter zu entwickeln. Der GU wird, nach erfolgreicher Übernahme der vorhandenen Systeme der Agrarförderung, die Ablösung des Antragssystems SEStERZ durch das SAP-basierte Antragssystem durchführen.Alle abgegeben Angebote werden auf Basis der im Rahmen der Angebotsphase vorgegeben technischen und wirtschaftlichen Kriterien bewertet.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesbank Hessen Thüringen-Girozentrale (Helaba)
Postanschrift: Neue Mainzer Straße 52-58
Postleitzahl: 60311
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.helaba.de🌏
E-Mail: helaba@leinemann-partner.de📧
Telefon: +49 6974093873📞
Fax: +49 6974093874 📠
Die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben, für die Anforderungen gem. III.2.1)-III.2.3).
(1) Nachweise, Erklärungen und Angaben.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der vorstehend unter III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
(2) Teilnahmeantrag.
Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1) angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbare Vordrucke (Teilnahmeantrag) zu verwenden.
Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“) und bis zum Ablauf der unter IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB in einem fest verschlossenen Umschlag und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher Kopie (Papierform) sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
(3) Weitere Unterlagen.
Weitere einzureichende Unterlagen (Erklärungen/Nachweise) sind mit der vorangestellten Nummer (z. B. III.2.1) (11)) zu kennzeichnen und in der vorgegebenen Reihenfolge dem Teilnahmeantrag als Anlage beizulegen.
(4) Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A).
(5) Zusammenstellung aller geforderten Unterlagen.
Eine Zusammenstellung aller geforderten Unterlagen ist dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
(6) Geheimhaltung.
Die an einer Teilnahme an diesem Vergabeverfahren interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als etwaige Bewerber oder Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede oder sonstigen Absprache und Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist. Alle Unternehmen haben u. a. dafür Sorge zu tragen, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbewerber erstellen und einreichen.
(7) Bewerber bedient sich Fähigkeiten anderer Unternehmen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“).
In dem Fall der „Eignungsleihe“ hat der Bewerber:
— diese anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen;
— die unter III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch für diese benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass als ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist;
— die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
(8) Bewerber- und Bietergemeinschaft.
Bei Eingehung einer Bewerber- und Bietergemeinschaft:
— ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird;
— sind alle unter III.2.1) aufgeführten Erklärungen/Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
— sind die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für jedes Mitglied in dem Umfang, in dem die Bewerbergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft vorzulegen.
(9) Unterauftragnehmer.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) erbringen zu lassen – ohne sich im Teilnahmewettbewerb auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen gem. III.2.1) zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen.
Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nichteignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 7 EG Abs. 9 S. 2 VOL/A benannten Dritte bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
(10) Fortbestand der Eignung.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
(11) Verfahrenssprache.
Auf Grund der sehr komplexen Aufgabenstellung ist es erforderlich, sowohl für die Verhandlungen als auch für alle folgenden Abstimmungen nach der Vergabe an den Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung die deutsche Sprache zu verwenden (Verfahrenssprache: deutsch).
(12) Unterlagen.
Die in III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Unterlagen sind vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sowie unterschrieben einzureichen. Soweit nicht ausdrücklich anders verlangt, reichen Eigenerklärungen gemäß dem auszufüllenden Vordruck Teilnahmeantrag aus.
(13) Mindestanforderungen/Bewertung.
Eignungskriterium: Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Punkte: Werden zusätzliche Punkte im Rahmen der Eignungsprüfung vergeben, sind die Punkteanzahl und das Kriterium oder die Kriterien ausdrücklich angegeben.
(14) Bewerberfragen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten.
(15) Kosten.
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(16) Angebotsaufforderung.
Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen.
Die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben, für die Anforderungen gem. III.2.1)-III.2.3).
(1) Nachweise, Erklärungen und Angaben.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der vorstehend unter III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
(2) Teilnahmeantrag.
Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1) angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbare Vordrucke (Teilnahmeantrag) zu verwenden.
Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“) und bis zum Ablauf der unter IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB in einem fest verschlossenen Umschlag und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher Kopie (Papierform) sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
(3) Weitere Unterlagen.
Weitere einzureichende Unterlagen (Erklärungen/Nachweise) sind mit der vorangestellten Nummer (z. B. III.2.1) (11)) zu kennzeichnen und in der vorgegebenen Reihenfolge dem Teilnahmeantrag als Anlage beizulegen.
(4) Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A).
(5) Zusammenstellung aller geforderten Unterlagen.
Eine Zusammenstellung aller geforderten Unterlagen ist dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
(6) Geheimhaltung.
Die an einer Teilnahme an diesem Vergabeverfahren interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als etwaige Bewerber oder Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede oder sonstigen Absprache und Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist. Alle Unternehmen haben u. a. dafür Sorge zu tragen, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbewerber erstellen und einreichen.
(7) Bewerber bedient sich Fähigkeiten anderer Unternehmen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“).
In dem Fall der „Eignungsleihe“ hat der Bewerber:
— diese anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen;
— die unter III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch für diese benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass als ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist;
— die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
(8) Bewerber- und Bietergemeinschaft.
Bei Eingehung einer Bewerber- und Bietergemeinschaft:
— ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird;
— sind alle unter III.2.1) aufgeführten Erklärungen/Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
— sind die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für jedes Mitglied in dem Umfang, in dem die Bewerbergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft vorzulegen.
(9) Unterauftragnehmer.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) erbringen zu lassen – ohne sich im Teilnahmewettbewerb auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen gem. III.2.1) zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen.
Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nichteignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 7 EG Abs. 9 S. 2 VOL/A benannten Dritte bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
(10) Fortbestand der Eignung.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
(11) Verfahrenssprache.
Auf Grund der sehr komplexen Aufgabenstellung ist es erforderlich, sowohl für die Verhandlungen als auch für alle folgenden Abstimmungen nach der Vergabe an den Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung die deutsche Sprache zu verwenden (Verfahrenssprache: deutsch).
(12) Unterlagen.
Die in III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Unterlagen sind vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sowie unterschrieben einzureichen. Soweit nicht ausdrücklich anders verlangt, reichen Eigenerklärungen gemäß dem auszufüllenden Vordruck Teilnahmeantrag aus.
(13) Mindestanforderungen/Bewertung.
Eignungskriterium: Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Punkte: Werden zusätzliche Punkte im Rahmen der Eignungsprüfung vergeben, sind die Punkteanzahl und das Kriterium oder die Kriterien ausdrücklich angegeben.
(14) Bewerberfragen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten.
(15) Kosten.
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(16) Angebotsaufforderung.
Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die WIBank als Anstalt in der Anstalt (AIDA) in der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) wird, wie alle anderen Bereiche in der Helaba auch, durch den Bereich Organisation und Informatik (O + I) mit sämtlichen IT-Services versorgt. Die in der Verantwortung von O+I liegenden und von der WIBank benötigten IT-Leistungen im Umfeld der Agrarförderung sollen zukünftig von einem Dienstleister als Generalunternehmer (GU) erbracht werden.
Die WIBank als Anstalt in der Anstalt (AIDA) in der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) wird, wie alle anderen Bereiche in der Helaba auch, durch den Bereich Organisation und Informatik (O + I) mit sämtlichen IT-Services versorgt. Die in der Verantwortung von O+I liegenden und von der WIBank benötigten IT-Leistungen im Umfeld der Agrarförderung sollen zukünftig von einem Dienstleister als Generalunternehmer (GU) erbracht werden.
Gegenstand der GU-Leistung ist die Sicherstellung einer den unions-, bundes- und landesrechtlichen Vorschriften konformen DV-technischen Abwicklung der Agrarförderung gemäß den Aufgaben der hessischen Zahlstelle.
Neben dem Systembetrieb und der Weiterentwicklung sind auch die benötigten Projektmanagement-, Schulungs-, IT-Beratungs- und IT-Betreuungsleistungen durch den GU zu erbringen.
Die Auswahl der einzusetzenden IT-Systeme und die Entscheidung über deren Verwendung obliegen dem GU in eigener Verantwortung.
Der GU unterhält und entwickelt die eingesetzten IT- Systeme und Anwendungen entsprechend der unions-, bundes- und landesrechtlichen Anforderungen weiter.
Der GU verantwortet den Betrieb und die Weiterentwicklung der Anwendungen, die für die Durchführung der monetären Agrarförderung einschließlich der Funktion der hessischen Zahlstelle für die Fonds EGFL/ELER benötigt werden.
Diese IT-Systeme und Anwendungen werden im Folgenden unter dem Begriff „Systeme der Agrarförderung“ zusammengefasst.
Zu den bestehenden Systemen der Agrarförderung gehören, vereinfacht dargestellt, folgende Komponenten:
— Das Antragssystem SEStERZ (Software für die Einkommens- und Strukturförderung im Rahmen des EAGFL (Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft) – Rechnungsabschlussverfahrens der hessischen Zahlstelle;
— Das Geo-System FIG (FIS InVeKos GIS Fach-Informations-System – Integriertes Verwaltung- und Kontroll-System – Geografisches-Informations-System);
— Die „Randsysteme“ der Vor Ort Kontrolle (VOK-Online, VOK-Maps);
— Schnittstellen zu den zentralen Datenbanken „Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere“ (HIT)/„Zentrale InVeKoS Datenbank“ (ZID);
— Schnittstelle für die Aufbereitung des Gemeinsamen Antrags (GA) und zum aktuellen Förderbanken Antrags- und Kundensystem (SAP/ABAKUS) insbesondere für die Mittelbewirtschaftung;
— Bescheid-Druck auf Basis einer Opentext (Streamserve) Lösung;
— Weitere Schnittstellen und „Randsysteme“ z. B. zum dispositiven Berichtssystem „Infoportal“ und die Antragstellung inkl. CD-Antrag;
— Benötigte Infrastrukturkomponenten wie zum Beispiel Entwicklungs-, Test-, und Produktions-Systeme, Terminalserver;
— Schnittstellen für die Anbindung der Systeme.
Der Zugriff der hessischen Bewilligungsstellen und der hessischen Zahlstelle auf die Systeme der Agrarförderung muss durch den GU gewährleistet sein.
Eine weitere Zielsetzung der Leistungserbringung durch den GU ist den laufenden Betriebsaufwand zu optimieren.
Die Bank hat eine auf dem SAP-Standard basierende Neuentwicklung des Antragssystems durchgeführt. Der GU wird, nach erfolgreicher Übernahme der vorhandenen Systeme der Agrarförderung, die Ablösung des Antragssystems SEStERZ durch ein SAP-basiertes Antragssystem auf Basis der von der Bank durchgeführten Eigenentwicklung durchführen.
Die Bank hat eine auf dem SAP-Standard basierende Neuentwicklung des Antragssystems durchgeführt. Der GU wird, nach erfolgreicher Übernahme der vorhandenen Systeme der Agrarförderung, die Ablösung des Antragssystems SEStERZ durch ein SAP-basiertes Antragssystem auf Basis der von der Bank durchgeführten Eigenentwicklung durchführen.
Der GU ist für alle benötigten IT-Leistungen, die zur erfolgreichen technischen Umsetzung der hessischen Zahlstelle benötigt werden, der zentrale Ansprechpartner für die Helaba.
Menge oder Umfang:
Die vorhandenen Systeme der Agrarförderung dienen der Durchführung von ca. 40 Förder- und Beihilfeverfahren. Umgesetzt werden durch die Bank alle im Rahmen der Agrarförderung in Hessen angebotenen Maßnahmen, u. a.:
— Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete (AGZ);
— Schulmilchförderung.
Die derzeitigen Systeme stellen die Abwicklung der flächenbezogenen Förder- und Beihilfeverfahren der Agrarförderung in Hessen von der Antragstellung, über die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen, die Berechnung der Förder- und Beihilfebeträge, die Auszahlung und Verbuchung an die Antragsteller, das Berichtswesen bis hin zum Rechnungsabschluss gegenüber der EU sicher.
Die derzeitigen Systeme stellen die Abwicklung der flächenbezogenen Förder- und Beihilfeverfahren der Agrarförderung in Hessen von der Antragstellung, über die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen, die Berechnung der Förder- und Beihilfebeträge, die Auszahlung und Verbuchung an die Antragsteller, das Berichtswesen bis hin zum Rechnungsabschluss gegenüber der EU sicher.
Die Systeme der Agrarförderung haben eine Client/Server Architektur, die zentralen Systeme sind derzeit in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) angesiedelt und werden dezentral in der WIBank und den einzelnen Bewilligungsstellen verwendet.
Die Systeme der Agrarförderung haben eine Client/Server Architektur, die zentralen Systeme sind derzeit in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) angesiedelt und werden dezentral in der WIBank und den einzelnen Bewilligungsstellen verwendet.
Die Systeme der Agrarförderung werden für alle betreffenden Maßnahmen im gesamten Gebiet Hessens eingesetzt. Mit den Systemen arbeiten in Hessen zwischen 600 bis 900 Anwender.
Der GU ist für die frühestmögliche Übernahme der Betriebsverantwortung in einem durch ihn bereitgestellten Rechenzentrum verantwortlich. Ein jederzeit performanter und störungsfreier Betrieb ist zwingend erforderlich, sowie die unbedingte Sicherstellung der Einhaltung der Auszahlungstermine.
Der GU ist für die frühestmögliche Übernahme der Betriebsverantwortung in einem durch ihn bereitgestellten Rechenzentrum verantwortlich. Ein jederzeit performanter und störungsfreier Betrieb ist zwingend erforderlich, sowie die unbedingte Sicherstellung der Einhaltung der Auszahlungstermine.
Die Anpassungs- und Entwicklungsarbeit ist geprägt durch kurze Vorlaufzeiten in einem sehr komplexen Umfeld. Die Vernetzung der Verfahren untereinander ist sehr hoch. In immer stärkerem Maße sind externe Daten aus „Randsystemen“ in den Abläufen zu berücksichtigen und zur Verfügung zu stellen. Die Vorgangsverwaltung im Hessischen Datenbanksystem SEStERZ ist mit den komplexen GIS-Komponenten des FIG-Systems sehr stark vernetzt. Vor-Ort-Kontrolldaten, einschließlich der notwendigen GIS-Daten und -Funktionalitäten, sind für Vor-Ort-Kontrollen aus dem Datenbanksystem zur Verfügung zu stellen.
Die Anpassungs- und Entwicklungsarbeit ist geprägt durch kurze Vorlaufzeiten in einem sehr komplexen Umfeld. Die Vernetzung der Verfahren untereinander ist sehr hoch. In immer stärkerem Maße sind externe Daten aus „Randsystemen“ in den Abläufen zu berücksichtigen und zur Verfügung zu stellen. Die Vorgangsverwaltung im Hessischen Datenbanksystem SEStERZ ist mit den komplexen GIS-Komponenten des FIG-Systems sehr stark vernetzt. Vor-Ort-Kontrolldaten, einschließlich der notwendigen GIS-Daten und -Funktionalitäten, sind für Vor-Ort-Kontrollen aus dem Datenbanksystem zur Verfügung zu stellen.
Die Bank hat eine auf dem SAP-Standard basierende Neuentwicklung des Antragssystems durchgeführt. Der GU wird das SAP-basierte Antragssystem bis zur Produktionsreife weiter entwickeln. Dabei ist es dem GU freigestellt das SAP-basierte Antragsystem als mandantenfähige Lösung weiter zu entwickeln. Der GU wird, nach erfolgreicher Übernahme der vorhandenen Systeme der Agrarförderung, die Ablösung des Antragssystems SEStERZ durch das SAP-basierte Antragssystem durchführen.
Die Bank hat eine auf dem SAP-Standard basierende Neuentwicklung des Antragssystems durchgeführt. Der GU wird das SAP-basierte Antragssystem bis zur Produktionsreife weiter entwickeln. Dabei ist es dem GU freigestellt das SAP-basierte Antragsystem als mandantenfähige Lösung weiter zu entwickeln. Der GU wird, nach erfolgreicher Übernahme der vorhandenen Systeme der Agrarförderung, die Ablösung des Antragssystems SEStERZ durch das SAP-basierte Antragssystem durchführen.
Alle abgegeben Angebote werden auf Basis der im Rahmen der Angebotsphase vorgegeben technischen und wirtschaftlichen Kriterien bewertet.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Frankfurt, Wiesbaden, Offenbach und Region Hessen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die geforderten Mindeststandards für III.2.1):
— Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die Eigenerklärungen und Unterlagen wie gefordert vollständig vorliegen.
Bewertung:
— Für III.2.1) werden keine Punkte vergeben.
(1) Kennblatt des Unternehmens.
Kennblatt mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, des Ansprechpartners mit Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse, der USt.-ID-Nr. und der Bankverbindung.
(2) Darstellung des Unternehmens und der Unternehmensorganisation.
Darstellung des Leistungsspektrums und Kerngeschäftes sowie der Unternehmensorganisation (Hauptsitz, ggf. Niederlassungen, Struktur/Aufbau) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der (Konzern-)Verbundenheit mit anderen Unternehmen.
(3) Eigenerklärung zur Erstellung des Teilnahmeantrags.
Erklärung, dass die zur Erstellung des Teilnahmeantrages und zur Erstellung des Angebotes überlassenen Vergabe- und Vertragsunterlagen und zusätzlichen Informationen vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sowie Verpflichtung, dass die eigenen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Unterauftragnehmer ebenfalls zur vertraulichen Behandlung zu verpflichtet werden.
Erklärung, dass die zur Erstellung des Teilnahmeantrages und zur Erstellung des Angebotes überlassenen Vergabe- und Vertragsunterlagen und zusätzlichen Informationen vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sowie Verpflichtung, dass die eigenen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen und Unterauftragnehmer ebenfalls zur vertraulichen Behandlung zu verpflichtet werden.
(4) Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 4 VOL/A.
Eigenerklärung, nicht wegen Verstoßes gegen eine der unter § 6 EG Abs. 4 VOL/A benannten Straftaten rechtskräftig verurteilt worden zu sein.
(5) Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 6 lit. a VOL/A.
Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist.
(6) Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 6 lit. b VOL/A.
Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
(7) Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A.
Eigenerklärung, keine schwere Verfehlung begangen zu haben, welche die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt.
(8) Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A.
Eigenerklärung, die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß zu erfüllen.
(9) Eigenerklärung zu § 6 EG Abs. 6 lit. e VOL/A.
Eigenerklärung, keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben.
(10) Eigenerklärung zu wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen.
Eigenerklärung, in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das GWB und UWG, zu begehen oder sich hieran zu beteiligen.
(11) Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister.
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Nachweis Industriehaftpflichtversicherung.
Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflicht-deckungshöhe von mindestens 5 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr und einer bestehenden, aktuell gültigen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (IT) oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe für 2 000 000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Industriehaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflicht-deckungshöhe von mindestens 5 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr und einer bestehenden, aktuell gültigen Vermögensschadenshaftpflichtversicherung (IT) oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe für 2 000 000 EUR für Vermögensschäden je Versicherungsjahr.
Falls eine Versicherung mit der geforderten Deckungshöhe derzeit nicht besteht, genügt die Vorlage von:
(i) einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall vor Leistungsaufnahme eine entsprechende Versicherung abgeschlossen und dem Auftraggeber umgehend vorgelegt wird und
(ii) einer Erklärung eines Versicherers, dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.
(2) Eigenerklärung zu Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen.
Es ist eine Eigenerklärung zu den Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung in den folgenden Bereichen abzugeben:
a. Betrieb.
Betrieb der IT-Infrastruktur, der IT-Systeme und der Anwendungen, insbesondere mit den Rollen:
— Service Manager für die übergreifende Verantwortung des Betriebs;
— Infrastrukturmanager für die Betreuung der applikationsbetreibenden Infrastruktur (Server, Netze, etc.);
— Administratoren für die Pflege und Betreuung der Infrastruktur, der Systeme und Anwendungen;
— Störungsbeseitigung und Anwenderunterstützung.
b. Anwendungsentwicklung.
(Weiter-)Entwicklung der Anwendungen, insbesondere mit den Rollen:
— Softwarearchitekt für den grundlegenden Entwurf der Software;
— Anforderungsspezialisten (Business Analyst/Requirements Engineer) für Erfassung, Analyse und das Management von Anforderungen;
— Programmierer für die Implementierung der Software;
— Tester/Testengineer für die Planung und Durchführung von Softwaretests.
c. Projekte.
Planung und Steuerung von Projekten, insbesondere mit den Rollen:
— Projektleitung im Bereich Infrastruktur;
— Projektleitung im Bereich Anwendungsentwicklung.
(3) Eigenerklärung zum jährlicher Gesamtumsatz.
Es ist eine Eigenerklärung mit den folgenden Angaben zu erstellen:
— den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre;
— den jährlichen Umsatz im Bereich der Agrarförderung EGFL/ELER jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Mindeststandards:
Zu (1):
Geforderte Mindeststandards:
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn ein Nachweis oder die Eigenerklärung nebst Erklärung des Versicherers vorliegt.
Bewertung:
Es werden keine Punkte vergeben.
Zu (2):
Zur Erfüllung des Eignungskriteriums wird der Nachweis von folgender Mindestanzahl an Mitarbeitern / Mitarbeiterinnen mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung pro Bereich benötigt:
— Betrieb: min. 15 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen;
— Anwendungsentwicklung: min. 25 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen;
— Projekte: min. 5 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen.
Eine Übererfüllung wird bis zur nachfolgend bestimmten zahlenmäßigen Deckelung wie folgt bewertet:
Pro Mitarbeiter/Mitarbeiterin mit mindestens zweijähriger Berufserfahrung, der (die) zusätzlich zur Verfügung steht, werden 3 Punkte, bis zu folgenden Obergrenzen, vergeben:
— Betrieb: bis zu 30 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
(max. 45 Punkte).
— Anwendungsentwicklung: bis zu 50 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
(max. 75 Punkte).
— Projekte: bis zu 10 Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
(max. 15 Punkte).
Übersteigen die Mitarbeiterzahlen diese Werte, werden keine weiteren zusätzlichen Punkte vergeben. Es können maximal 135 Punkte erreicht werden.
Zu (3):
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn jeweils ein Mindestumsatz von 2 000 000 EUR p. a. bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre nachgewiesen werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Eigenerklärung zum Nachweis von Referenzen.
Nachweis von mindestens zwei und möglichst nicht mehr als 5 Referenzen über erbrachte Leistungen, die die nachfolgenden Erfahrungen abdecken. Der Leistungsabschluss bei den verwendeten Referenzen darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Die Referenzen haben jeweils mindestens die folgenden Angaben zu enthalten:
(i) Name und Adresse des Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mailadresse,
(ii) Bezeichnung der Referenz und Angabe des/der Auftragnehmer,
(iii) Leistungszeitraum (von-bis),
(iv) Beschreibung der Leistungen, besonders im Hinblick auf die für die Eignung und Bewertung nachfolgenden spezifischen Erfahrungen,
(v) Bei einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder bei Eignungsleihe ist für jeden Teil der in den Referenzen (siehe spezifische Erfahrungen) aufgeführten Leistung das für die Leistungserbringung maßgebliche Unternehmen zu nennen.
(vi) Umfang der Leistungen mit mindestens folgenden Angaben: Größe, Funktionen, Auftragswert, Personalstärke.
Es ist eine Eigenerklärung über die Referenzen abzugeben. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Es ist eine Eigenerklärung über die Referenzen abzugeben. Die Einreichung einer Bescheinigung der Referenz-Auftraggeber für die geforderten Referenzen ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenz-Auftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor.
Die Sachbereiche, in denen spezifische Erfahrungen durch die Referenzen nachzuweisen sind, werden im Folgenden aufgelistet:
a. Anwendungsentwicklung für die Durchführung der Agrarförderung aus den Europäischen Fonds EGFL und ELER sowie nationalen Programmen,
b. Anwendungsentwicklung eines geographischen Informationssystems für das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) auf Basis eines reinen Schlagsystems für die flächenbezogenen Fördermaßnahmen,
c. Anwendungsentwicklung für die landwirtschaftlichen vor-Ort-Kontrollen,
d. Umsetzung der Prozesse und Verfahren der jährlichen Kampagne des gemeinsamen Antrags in den Systemen der Agrarförderung,
e. Entwicklung von SAP-basierten Anwendungen zur Durchführung der Agrarförderung.
(2) Nachweis ISO 9000/9001-Zertifizierung oder gleichwertig.
Es ist ein revisionssicheres Qualitätsmanagement erforderlich, das die Erstellungsprozesse der Programmier- und aller anderen Dienstleistungsergebnisse objektiv und unabhängig von den fachlichen Prozessen dokumentieren kann, so dass diese nachvollziehbar und prüfbar sind. Hierzu existieren mit der Normenreihe EN ISO 9000 (und den dazugehörigen weiteren Normen) allgemein anerkannte Regelungen, deren Beachtung mit einer Kopie einer gültigen ISO 9000/9001-Zertifizierung nachgewiesen werden kann.
Es ist ein revisionssicheres Qualitätsmanagement erforderlich, das die Erstellungsprozesse der Programmier- und aller anderen Dienstleistungsergebnisse objektiv und unabhängig von den fachlichen Prozessen dokumentieren kann, so dass diese nachvollziehbar und prüfbar sind. Hierzu existieren mit der Normenreihe EN ISO 9000 (und den dazugehörigen weiteren Normen) allgemein anerkannte Regelungen, deren Beachtung mit einer Kopie einer gültigen ISO 9000/9001-Zertifizierung nachgewiesen werden kann.
Ist keine Zertifizierung vorhanden, muss eine Eigenerklärung über das Qualitätsmanagement oder die Qualitätsmanagementprozesse abgegeben werden.
(3) Nachweis zur Einhaltung des IT-Grundschutz.
Eine gültige BSI-Zertifizierung gemäß ISO 27001 bzw. ISO 27002 ist durch eine Kopie der Zertifizierung nachzuweisen.
Wenn keine Zertifizierung vorliegt, ist die Einhaltung des IT-Grundschutz nach BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gemäß ISO 27001 bzw. ISO 27002 mit einer Eigenerklärung nachzuweisen. Es ist zusätzlich zu erklären, dass, für den Fall der Zuschlagserteilung, eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des IT-Sicherheitsleitfadens in der Leistungsbeschreibung akzeptiert wird, die die erforderlichen Sicherheitsstandards als verpflichtend festlegt.
Wenn keine Zertifizierung vorliegt, ist die Einhaltung des IT-Grundschutz nach BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) gemäß ISO 27001 bzw. ISO 27002 mit einer Eigenerklärung nachzuweisen. Es ist zusätzlich zu erklären, dass, für den Fall der Zuschlagserteilung, eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des IT-Sicherheitsleitfadens in der Leistungsbeschreibung akzeptiert wird, die die erforderlichen Sicherheitsstandards als verpflichtend festlegt.
(4) Nachweis als zertifizierter Oracle Partner.
Es ist eine zertifizierte Oracle Partnerschaft nachzuweisen. Es ist der höchste erreichte Zertifizierungslevel einzureichen. Der Nachweis ist durch eine Kopie der Zertifikate zu erbringen.
Wenn über die Oracle Partnerschaft hinaus besondere Kompetenzen im Umgang mit der Komponente „Oracle Spatial and Graph“ vorhanden sind (besondere Schulungen oder andere vergleichbare Qualifikationen) sind diese durch entsprechende Kopien der Zertifikate bzw. Eigenerklärung über die Qualifikation nachzuweisen.
Wenn über die Oracle Partnerschaft hinaus besondere Kompetenzen im Umgang mit der Komponente „Oracle Spatial and Graph“ vorhanden sind (besondere Schulungen oder andere vergleichbare Qualifikationen) sind diese durch entsprechende Kopien der Zertifikate bzw. Eigenerklärung über die Qualifikation nachzuweisen.
(5) Nachweis AP Programmierung.
Die Leistungsfähigkeit in Bezug zur Programmiertätigkeit von IBYKUS AP ist nachzuweisen.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung zu erbringen. In der Eigenerklärung ist die mittlere Anzahl von zertifizierten IBYKUS AP Programmierer(innen) zu nennen, die in den letzten 3 Jahren mit Programmieraufgaben auf Basis von IBYKUS AP beschäftigt waren.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung zu erbringen. In der Eigenerklärung ist die mittlere Anzahl von zertifizierten IBYKUS AP Programmierer(innen) zu nennen, die in den letzten 3 Jahren mit Programmieraufgaben auf Basis von IBYKUS AP beschäftigt waren.
(6) Nachweis SAP-Entwicklung.
Die Leistungsfähigkeit in Bezug zur Programmiertätigkeit von SAP-Anwendungen nachzuweisen.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung zu erbringen. In der Eigenerklärung ist die mittlere Anzahl von Programmierern/Programmiererinnen zu nennen, die in den letzten drei Jahren mit der Entwicklung von Anwendungen auf Basis SAP beschäftigt waren.
Der Nachweis ist über eine Eigenerklärung zu erbringen. In der Eigenerklärung ist die mittlere Anzahl von Programmierern/Programmiererinnen zu nennen, die in den letzten drei Jahren mit der Entwicklung von Anwendungen auf Basis SAP beschäftigt waren.
(7) Eigenerklärung zum Nachweis zur Verarbeitung und Integration räumlicher Daten.
Neben den alphanumerischen Daten der Förderung sind auch räumliche Informationen über Geoinformationssysteme (GIS) zu verarbeiten und zu integrieren, da flächenbezogene Maßnahmen ein unerlässlicher Bestandteil der Förder- und Beihilfemaßnahmen sind.
Die Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Verarbeitung und Integration von räumlichen Informationen mittels GIS und in Bezug auf die Erfahrungen für das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) auf Basis eines reinen Schlagsystems sind durch Profile mit entsprechenden Kenntnissen nachzuweisen. Dieser Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung abzugeben.
Die Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Verarbeitung und Integration von räumlichen Informationen mittels GIS und in Bezug auf die Erfahrungen für das Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKos) auf Basis eines reinen Schlagsystems sind durch Profile mit entsprechenden Kenntnissen nachzuweisen. Dieser Nachweis ist in Form einer Eigenerklärung abzugeben.
Mindeststandards:
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn:
— mindestens 2 Referenzen eingereicht werden;
— mit den eingereichten Referenzen die geforderten spezifischen Erfahrungen a. bis e. vollständig nachgewiesen werden;
— mit der Bewertung mindestens 50 % der Maximalpunktzahl erreicht wird.
Die durch die Referenzen jeweils nachgewiesenen spezifischen Erfahrungen werden nach ihrer Vergleichbarkeit mit den geforderten Leistungen bewertet:
0 Punkte: Eine Bewertung mit 0 Punkten erfolgt, wenn lediglich die spezifischen Erfahrungen abgedeckt werden bei im Übrigen geringster Vergleichbarkeit mit dem geforderten Leistungen.
60 Punkte: Eine Bewertung mit 60 Punkten erfolgt bei der höchsten Vergleichbarkeit der spezifischen Erfahrungen mit den geforderten Leistungen.
Eine abgestufte Bewertung ist möglich.
Gewertet wird je spezifische Erfahrung nur diejenige Referenz, die die spezifische Erfahrung am besten abdeckt. Mit einer Referenz können auch mehrere geforderte Erfahrungen abgedeckt werden.
Für die Referenzen können somit maximal 300 Punkte erreicht werden.
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn eine ISO 9000/9001-Zertifizierung vorliegt oder gleichwertige Qualitätsmanagementprozesse nachgewiesen sind.
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn eine Zertifizierung oder die Eigenerklärung vorliegt.
Zu (4):
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn mindestens eine Oracle Goldpartnerschaft nachgewiesen werden kann.
Zusätzliche vorhandene Qualifikationen werden wie folgt bewertet:
— 10 Punkte: Zertifizierte Oracle Partnerschaft höher als Gold Partner;
— 20 Punkte: Nachweis von besondere Kompetenzen im Umgang mit der Komponente „Oracle Spatial and Graph“.
Es können insgesamt maximal 30 Punkte erreicht werden.
Zu (5):
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn in den letzten 3 Jahren durchschnittlich pro Jahr mindestens drei zertifizierte IBYKUS AP Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen mit Programmieraufgaben auf Basis von IBYKUS AP beschäftigt waren.
Werden mehr als drei Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen pro Jahr nachgewiesen, die durchschnittlich in den letzten drei Jahren mit Programmieraufgaben auf Basis von IBYKUS AP beschäftigt waren:
— Bis zu durchschnittlich zehn Mitarbeiter / Mitarbeiterinnen pro Jahr werden pro zusätzlicher Mitarbeiterin/zusätzlichem Mitarbeiter 10 Punkte vergeben.
Es können maximal 70 Punkte erreicht werden.
Zu (6):
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn in den letzten drei Jahren durchschnittlich pro Jahr mindestens drei Programmierern/Programmiererinnen mit der Anwendungsentwicklung Basis von SAP beschäftigt waren.
Werden mehr als drei Programmierer/Programmiererinnen pro Jahr nachgewiesen, die durchschnittlich in den letzten drei Jahren mit der Anwendungsentwicklung auf Basis von SAP beschäftigt waren:
— Bis zu durchschnittlich zehn Programmierern/Programmiererinnen pro Jahr werden pro zusätzlichem Programmierer / zusätzlicher Programmiererin 8 Punkte vergeben.
Es können maximal 56 Punkte erreicht werden.
Zu (7):
Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn Profile von drei Personen vorliegen.
Zusätzliche vorhandene Profile werden wie folgt bewertet:
— Liegen mehr als drei Profile vor, werden bei bis zu 10 Profilen je zusätzlichem Profil 8 Zusatzpunkte vergeben. Darüber hinaus werden keine Zusatzpunkte vergeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen auf Basis der Helaba-Verträge.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter III.2.1)-III.2.3) genannten Eignungskriterien und der jeweils genannten Bewertungen mit Punkten nach folgendem Verfahren:
Die Auswahl der zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter III.2.1)-III.2.3) genannten Eignungskriterien und der jeweils genannten Bewertungen mit Punkten nach folgendem Verfahren:
— Um sich zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu qualifizieren muss der Bewerber alle unter III.2.1)-III.2.3) genannten Eignungskriterien erfüllen;
— Sollten sich nach dieser Auswertung mehr als drei Bewerber qualifiziert haben, werden nur die drei Bewerber mit der höchsten Bewertungspunktzahl zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Postanschrift: Strahlenbergerstr. 11
Postort: Offenbach am Main
Postleitzahl: 63067
Kontakt
Kontaktperson: Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB, Eschersheimer Landstraße 6, 60322 Frankfurt am Main
Herrn Rechtsanwalt Hendrik Kues
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-06-01 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Die folgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes angegeben, für die Anforderungen gem. III.2.1)-III.2.3).
(1) Nachweise, Erklärungen und Angaben.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der vorstehend unter III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
(2) Teilnahmeantrag.
Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags sind die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten und unter der in I.1) angegebenen Kontaktadresse per E-Mail abrufbare Vordrucke (Teilnahmeantrag) zu verwenden.
Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“) und bis zum Ablauf der unter IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB in einem fest verschlossenen Umschlag und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Der einzureichende Teilnahmeantrag ist als solcher zu kennzeichnen („Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“) und bis zum Ablauf der unter IV.3.4) angegebenen Teilnahmefrist bei der unter I.1) angegebenen Kontaktstelle Leinemann Partner Rechtsanwälte mbB in einem fest verschlossenen Umschlag und rechtsverbindlich unterschrieben einzureichen.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher Kopie (Papierform) sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher Kopie (Papierform) sowie in einfacher elektronischer Kopie (CD/DVD) einzureichen. Eine Einreichung per Telefax oder in mündlicher, fernmündlicher oder elektronischer Form ist nicht zugelassen.
(3) Weitere Unterlagen.
Weitere einzureichende Unterlagen (Erklärungen/Nachweise) sind mit der vorangestellten Nummer (z. B. III.2.1) (11)) zu kennzeichnen und in der vorgegebenen Reihenfolge dem Teilnahmeantrag als Anlage beizulegen.
(4) Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A).
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/ Erläuterung von Unterlagen (§ 19 EG Abs. 2 VOL/A).
(5) Zusammenstellung aller geforderten Unterlagen.
Eine Zusammenstellung aller geforderten Unterlagen ist dem Teilnahmeantrag zu entnehmen.
(6) Geheimhaltung.
Die an einer Teilnahme an diesem Vergabeverfahren interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als etwaige Bewerber oder Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede oder sonstigen Absprache und Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist. Alle Unternehmen haben u. a. dafür Sorge zu tragen, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbewerber erstellen und einreichen.
Die an einer Teilnahme an diesem Vergabeverfahren interessierten Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie als etwaige Bewerber oder Bieter des Verfahrens zur Einhaltung des Geheimwettbewerbs sowie im Übrigen einem gesetzmäßigen und lauteren Wettbewerb verpflichtet sind und sich daher insbesondere nicht an einer in Bezug auf die Vergabe unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede oder sonstigen Absprache und Verhaltensweise beteiligen dürfen, die mit dem vergaberechtlichen Wettbewerbsgebot unvereinbar ist. Alle Unternehmen haben u. a. dafür Sorge zu tragen, dass sie ein Angebot in Unkenntnis der Angebote und Angebotsgrundlagen sowie der Angebotskalkulation der Mitbewerber erstellen und einreichen.
(7) Bewerber bedient sich Fähigkeiten anderer Unternehmen.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“).
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“).
In dem Fall der „Eignungsleihe“ hat der Bewerber:
— diese anderen Unternehmen in seinem Teilnahmeantrag zu benennen;
— die unter III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch für diese benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass als ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist;
— die unter III.2.1) aufgeführten Unterlagen jeweils auch für diese benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass als ein anderes Unternehmen i. S. v. § 7 EG Abs. 9 S. 1 VOL/A auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist;
— die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese anderen Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten dieser Unternehmen zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft.
(8) Bewerber- und Bietergemeinschaft.
Bei Eingehung einer Bewerber- und Bietergemeinschaft:
— ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft benannt und die gesamtschuldnerische Haftung erklärt wird;
— sind alle unter III.2.1) aufgeführten Erklärungen/Unterlagen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen;
— sind die unter III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für jedes Mitglied in dem Umfang, in dem die Bewerbergemeinschaft sich auf die Fähigkeiten des Mitglieds zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft vorzulegen.
(9) Unterauftragnehmer.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) erbringen zu lassen – ohne sich im Teilnahmewettbewerb auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen gem. III.2.1) zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen.
Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/18/EG) erbringen zu lassen – ohne sich im Teilnahmewettbewerb auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen –, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen gem. III.2.1) zum Nachweis der Eignung für diese/n auf Verlangen vorzulegen.
Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrags-/Leistungsanteilen oder eine Benennung der nichteignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich.
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 7 EG Abs. 9 S. 2 VOL/A benannten Dritte bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen nach § 7 EG Abs. 9 S. 2 VOL/A benannten Dritte bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich.
(10) Fortbestand der Eignung.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
(11) Verfahrenssprache.
Auf Grund der sehr komplexen Aufgabenstellung ist es erforderlich, sowohl für die Verhandlungen als auch für alle folgenden Abstimmungen nach der Vergabe an den Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung die deutsche Sprache zu verwenden (Verfahrenssprache: deutsch).
Auf Grund der sehr komplexen Aufgabenstellung ist es erforderlich, sowohl für die Verhandlungen als auch für alle folgenden Abstimmungen nach der Vergabe an den Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung die deutsche Sprache zu verwenden (Verfahrenssprache: deutsch).
(12) Unterlagen.
Die in III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Unterlagen sind vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sowie unterschrieben einzureichen. Soweit nicht ausdrücklich anders verlangt, reichen Eigenerklärungen gemäß dem auszufüllenden Vordruck Teilnahmeantrag aus.
Die in III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Unterlagen sind vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sowie unterschrieben einzureichen. Soweit nicht ausdrücklich anders verlangt, reichen Eigenerklärungen gemäß dem auszufüllenden Vordruck Teilnahmeantrag aus.
(13) Mindestanforderungen/Bewertung.
Eignungskriterium: Wird ein Eignungskriterium nicht erfüllt, wird der Teilnehmer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Punkte: Werden zusätzliche Punkte im Rahmen der Eignungsprüfung vergeben, sind die Punkteanzahl und das Kriterium oder die Kriterien ausdrücklich angegeben.
(14) Bewerberfragen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.1) angegebene E-Mailadresse bis spätestens 14 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Die Vergabestelle behält sich vor, Fragen, die später eingehen, nicht zu beantworten.
(15) Kosten.
Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge und die Teilnahme am Vergabeverfahren findet nicht statt.
(16) Angebotsaufforderung.
Nur die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber erhalten die Vergabeunterlagen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Eine Nachprüfung ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 241-437839 (2015-12-07)
Ergänzende Angaben (2016-11-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-02-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 70 779 798,07 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 69740938-73📞
Fax: +49 69740938-74 📠
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis- und Konzeptwertung gemäß erweiterter Richtwertmethode nach Ufab V 2.0 (1)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-16 📅
Name: Ibykus AG
Postanschrift: Herman-Hollerith-Straße 1
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.ibykus.de/fmv🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2