Menge oder Umfang
Die kompletten Vergabeunterlagen samt Anlagen stehen kostenfrei zum Download unter
http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html zur Verfügung.Im Folgenden wird eine exakte Beschreibung des Auftragsgegenstandes (vgl. Ziffer 6 „Leistungsbeschreibung“ der Vergabeunterlagen) vorgenommen. Hierbei erfolgt eine Bezugnahme auf:— Vertragsentwurf EVB-IT Servicevertrag,— ANLAGE 1: Anlage 1 zum EVB-IT Servicevertrag: Ergänzende Angaben,— ANLAGE 2: Anlage 2 zum EVB-IT Servicevertrag: Vergütung,— ANLAGE EVB-IT Service-AGB: Ergänzende Vertragsbedingungen für IT-Service.Gegenstand des Auftrages sind Serviceleistungen für das mebis-IT-System und dessen mögliche Erweiterungen. Folgende Leistungen müssen durch den Auftragnehmer erbracht werden:— Bestandsaufnahme,— Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung),— Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft,— Vor Ort-Service, regelmäßige Anwesenheit beim Auftraggeber,— Besondere Serviceleistungen in Bezug auf Systemkomponenten: Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten,— Sonstige Serviceleistungen, insbesondere Beratungsleistungen,Der Auftragnehmer hat die vereinbarten Serviceleistungen beginnenden mit dem 1.1.2016 für einen Zeitraum von 48 Monaten zu erbringen.Servicezeiten für die Serviceleistungen sind an Arbeitstagen von Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr.Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien das Ticketsystem des Auftraggebers, welches über den ALP-Server „Entwicklungsmanagement“ bereitgestellt wird.Bestandsaufnahme:Der Auftragnehmer ist verpflichtet gem. Ziffer 10.1.1 EVB-IT Service bzw. Ziffer 2.1 EVB-IT Service-AGB, mit Aufnahme des Systemservices die einzelnen Systemkomponenten des jeweiligen Systems, einschließlich Art und Umfang der auf dem System genutzten Software zu erfassen und das bestimmungsgemäße Funktionieren des Systems zu prüfen.Der Auftragnehmer stellt in einem Bericht sämtliche Ergebnisse seiner Bestandsaufnahme dar. Der Bericht umfasst insbesondere sämtliche Abweichungen zwischen den ihm bekannt gegebenen Spezifikationen des Systems und den tatsächlichen Verhältnissen, einschließlich etwaiger Unter-, Über- oder sonstiger Fehllizenzierung von Software. In dem Bericht wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverbindliche Vorschläge zur Beseitigung der Abweichungen oder mehr als unwesentlichen Defizite einschließlich einer Einschätzung der dafür erforderlichen Kosten unterbreiten.Der Auftraggeber entscheidet nach Vorlage des Berichts, wie er die einzelnen Befunde bewertet und damit umgeht. Der Auftragnehmer bleibt zur Erbringung der vereinbarten Leistungen auch verpflichtet, wenn der Auftraggeber die Befunde anders bewertet oder entscheidet, die Abweichungen oder solche Defizite nicht bzw. nicht vollständig zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Der Auftragnehmer hat jedoch Anspruch auf eine angemessene Anpassung des Vertrages, soweit die Leistungserbringung wegen der Abweichungen oder solche Defizite nachweislich mehr als unwesentlichen Mehraufwand oder mehr als unwesentliche andere Probleme verursacht.Geplante Regelungen zur Vergütung siehe Anlage 2, Ziffer 1.1 der Vergabeunterlagen.Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft (Störungsbeseitigung):Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei Störungen die Betriebsbereitschaft des IT-Systems gem. Ziffer 10.2.1 EVB-IT Service bzw. Ziffer 2.2 EVB-IT Service AGB wiederherzustellen.Erstqualifizierung von Störungen:In jedem Fall nimmt der Auftragnehmer eine Erstqualifizierung einer Störungsmeldung vor, die es dem Auftraggeber transparent nachvollziehbar macht, in welche Ebene eine Störung einzusortieren ist.Die Erstqualifizierung beinhaltet:— Entgegennahme der Störungsmeldung,— Prüfung des Monitoring-Systems auf Hinweise zur Störungsursache,— Manuelle Prüfung der betroffenen Anwendung auf Verfügbarkeit, z. B. durch Anmeldung und Aufrufen der Testseiten,— Erste Prüfung von Log-Files oder System-Meldungen der betroffenen Server-Systeme,— Festlegung der Störungsebene und der Kritikalität (Störungsklasse).Störungsebene und Maßnahmen zur Störungsbeseitigung:Störungsebene 1: Störungen der Middleware:— Fehleranalyse und Behebung werden durchführt.— Störungsmeldung wird unter Angabe der Störungsebene an die Projektgruppe von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“ über Mail-Verteiler gesendet.Störungsebene 2: Störungen der ITDLZ-Infrastruktur:— Ticket beim ITDLZ eröffnen und Störungsbehebung koordinieren.— Bei Bedarf unterstützt der Auftragnehmer den Service-Provider (ITDLZ/ALP IT) bei der Fehlersuche und Behebung, z.B. durch Bereitstellung von System-Protokollen oder notwendige Arbeiten an den betroffenen System, z.B. Neustart von Systemen oder Diensten.— Störungsmeldung wird unter Angabe der Störungsebene an die Projektgruppe von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“ über Mail-Verteiler gesendet.Störungsebene 3: Störungen im Bereich der mebis-Anwendungen:— Sollte die Störung im Bereich der Anwendung selbst liegen, übermittelt der Auftragnehmer seine Analyseergebnisse mit möglichst detaillierter Problembeschreibung an die Anwendungs-Entwickler/Koordinatoren zur weiteren Störungsanalyse und Beseitigung.— Die Anwendungs-Entwickler/Koordinatoren werden bei Bedarf bei der weiteren Störungsanalyse und Beseitigung unterstützt.— Störungsmeldung wird unter Angabe der Störungsebene an die Projektgruppe von „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“ über Mail-Verteiler gesendet.Der Auftraggeber gibt dem Auftragnehmer eine in Ergänzung zu der Störungsklassifizierung gem. Ziffer 6 EVB-IT-Service-AGB eine Bewertungsmatrix auf der Basis zu implementierender System/Service-Checks vor, die eine konkrete Einordnung in die Störungsklassen:— Betriebsverhindernde Störung,— Betriebsbehindernde Störung,— Leichte Störungermöglichen (siehe Anlage 1, Ziffer 3.1.3. der Vergabeunterlagen).Anderweitige Kenntniserlangung von Störungen:Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich selbst Kenntnis von Störungen zu verschaffen. Dies erfolgt mittels des im Rahmen der Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft vorgesehen Monitorings und Reportings (siehe Anlage 1, Ziffer 3.2.2 der Vergabeunterlagen).Geplante Regelungen zur Vergütung siehe Anlage 2, Ziffer 1.2. der Vergabeunterlagen.Aufrechterhaltung der BetriebsbereitschaftDer Auftragnehmer ist für den Betrieb aller Server-Systeme und der Middleware verantwortlich. Darüber hinaus unterstützt der Auftragnehmer die Anwendungsverantwortlichen beim Betrieb der Anwendungen des Projektes „mebis – Landesmedienzentrum Bayern“.Der Auftragnehmer hat die Verfügbarkeit der Anwendungen aus Benutzersicht (End-to-End Verfügbarkeit) sicherzustellen und alle dafür notwendigen betrieblichen Maßnahmen zu konzipieren und durchzuführen.Folgende Leistungen sind zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft zu erbringen:— Monitoring und Reporting gem. Anlage 1, Ziffer 3.2.2. der Vergabeunterlagen,— Betrieb der IT-Systeme gem. Anlage 1, Ziffer 3.2.3. der Vergabeunterlagen,— Datensicherung gem. Anlage 1, Ziffer 3.2.4. der Vergabeunterlagen.Geplante Regelungen zur Vergütung siehe Anlage 2, Ziffer 1.3. der Vergabeunterlagen.Vor Ort-Service, regelmäßige Anwesenheit beim Auftraggeber:Folgende Vor-Ort-Services müssen erbracht werden:Vor-Ort-Leistung 1:ALP Dillingen: Regelmäßige Meetings mit der IT-Abteilung der ALP-Dillingen im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Systemlandschaft und der Prozesse sowie zur Einrichtung von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten. Häufigkeit/Umfang: 1 x im Monat nach Terminvereinbarung/4 StundenVor-Ort-Leistung 2:ITDLZ München: Regelmäßige Teilnahme an Meetings im ITDLZ in München zur Bearbeitung (Steuerung des ITDLZ, Unterstützung bei der Analyse und Behebung, Nachbereitung) von technischen Problemen bzw. im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Anwendungslandschaft und der Prozesse. Häufigkeit/Umfang: 1 x pro Quartal nach Terminvereinbarung/8 StundenVor-Ort-Leistung 3:ALP Dillingen: Teilnahme an Workshops und Planungs-Sitzungen zur Konzeption und Weiterentwicklung von Mebis-Teilanwendungen. Diese Workshops finden in der Regel in der ALP Dillingen statt. Häufigkeit/Umfang: 1 x pro Quartal nach Terminvereinbarung/durchschnittliche Dauer von 2 TagenGeplante Regelungen zur Vergütung siehe Anlage 2, Ziffer 1.4. und Ziffer 5 der Vergabeunterlagen.Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten:Auf Anforderung des Auftraggebers und nach seinen näheren Maßgaben ist der Auftragnehmer zum Einrichten von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten einschließlich der Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des IT-Systems gemäß Ziffer 2.10.3 EVB-IT Service-AGB verpflichtet (siehe Anlage 1, Ziffer 3.4. der Vergabeunterlagen).Geplante Regelungen zur Vergütung siehe Anlage 2, Ziffer 1.5 der Vergabeunterlagen.Sonstige Serviceleistungen:Zur Unterstützung einzelner Projektphasen, der Neukonzeption von Anwendungen oder Anwendungsbestandteilen und dem fortlaufenden Anwendungsbetrieb werden fallbezogen Beratungs- und Unterstützungsleistungen durch den Auftraggeber eingefordert, die durch den Auftragnehmer zu erbringen sind.Diese umfassen die in Anlage 1, Ziffer 3.5. der Vergabeunterlagen genannten Bereiche.Geplante Regelungen zur Vergütung siehe Anlage 2, Ziffer 1.6 der Vergabeunterlagen.Anforderungen an das einzusetzende Personal:In der Anlage „Formblatt Eignungsprüfung“ hat der Bieter die Eignung durch die Angabe der ge-planten Mitarbeiter/innen, welche zur Auftragsdurchführung eingesetzt werden sollen, sowie deren Qualifikationen nachgewiesen.Der Einsatz anderer als die genannten Mitarbeiter/innen muss vom Auftraggeber schriftlich genehmigt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den vorgeschlagenen Berater abzulehnen. Auf Verlangen des Auftraggebers tauscht der Auftragnehmer auch während der Projektlaufzeit die von ihm eingesetzten Mitarbeiter aus, wenn für den Auftraggeber ein wichtiger Grund (z. B. Leistungsstörung, Abweichen von Vereinbarungen) vorliegt. Auf Ziffer 12 EVB-IT Service-AGB wird nochmals hingewiesen.Die Anforderungen an das einzusetzende Personal ergeben sich aus Ziffer 4 der Anlage 1 der Vergabeunterlagen.Es sind ausschließlich Mitarbeiter einzusetzen, die die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.Personen in Schlüsselpositionen (mindestens 2 Personen) sind in Ziffer 20 des EVB-IT Servicevertrag einzusetzen.