Betriebsfertige Erneuerung einer 10-kV-Schaltanlage sowie von Leit-, Schutztechnik-, Eigenbedarf und Nebenanlagen im laufenden Betrieb einer 110-kV- und 10-kV-Anlage mit allen Übergangszuständen und Provisorien bis zur Demontage und Entsorgung der Altanlagen. Betriebsfertige Verbindungen aller sekundären und primären Schnittstellen im Umspannwerk, sowie Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation. Dazu gehören Gesamtprojektsteuerung, Planung, Konstruktion, Fertigung, Werksprüfung (Systemtest), Lieferung, Montage, Prüfung, Inbetriebnahme, Probebetrieb Gesamtsystem, Abnahme und Dokumentation. Ingenieurtechnische Bearbeitung der Schaltungstechnik mit Ruplan 4.72. Für den Projektablauf ist im Zuge der Angebotserstellung eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Sämtliche Leistungen erfolgen bei laufendem Betrieb des 110/10-kV Umspannwerkes, ohne Unterbrechung der Versorgung.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2015-10-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-28.
Auftragsbekanntmachung (2015-09-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
Menge oder Umfang:
Erneuerung der Primärtechnik:— Aufbau und Inbetriebnahme (IBN) von Feldleitgeräten in den neu aufzubauenden Vor-Ort-Bedienschränken 110-kV-Zellen 1-3;— Primäre und sekundäre Anschaltung der durch den AG beigestellten neuen 110/10kV-Transformatoren und Sternpunktbildner (Trafotausch);— Kabelumbauwandler inkl. Gestelle;— Ersatz der 10-kV-Schaltanlage mit einer durch den Auftraggeber beigestellten Schaltanlage (Alternativ: inklusive Lieferung einer neuen 10-kV-SA ) mit 65 Feldern und Auswechselung der 10-kV-Trafoverbindung gegen FIS.Erneuerung der Leittechnik:— Aufbau und IBN von Feldleitgeräten in den 10-kV-Hauptbetriebsmitteln,— Prozesserfassung aus allen digitalen Schutzgeräten 110-kV- und 10-kV-Anlage,— Aufbau und IBN Automatische Transformator-Spannungsregelung (ASR),— Aufbau und IBN Reserve-Umschaltautomatik (RUA),— Aufbau und IBN Sammelschienen-Spannungs-Nachbildung (SSN, bzw MSB),— Zentrale Erfassung von Gefahrmeldungen zur Bildung der Meldungen „Auslösung“ und „Warnung“ für das Reserve-Informationssystem (RIS),— Leitstellenkopplung (Net-Trans),— Aufbau und IBN Frequenzabhängige Entlastungsschaltung (FES),— Aufbau und IBN Nahbedienung mit zentraler Gefahrmeldungsausgabe,— Service-Platzkopplung einschließlich Anpassung Service-Platz,— Archivierung,— Betriebszählung Wirk- und Blindarbeit der 110-/10-kV Trafos und des Eigenbedarfs,— Anpassung der Leittechnikanlagen in den Gegenwerken.Erneuerung der Schutztechnik:— Aufbau und IBN Differenzialschutzeinrichtungen für Zelle 1-3, Transformatorschutzes Transformator A, B und R sowie Leitungsschutz,— Aufbau und IBN Leitungsdifferentialschutz, Distanzschutz und U0-t- Schutz in den Gegenwerken,— Distanzschutz mit Io-t- und Uo-t-Funktionalität und UMZ-Schutz für die Transformatoren 10-kV-Schaltanlage,— Aufbau und IBN kombinierter 10-kV-Schutzgeräte mit Steuerfunktion,— Aufbau von Stromwandlern im 10-kV-seitigen Sternpunkt der Transformatorableitung.Erneuerung des Eigenbedarfs:— Austausch und IBN der 10-kV-HU-Einspeisung,— Aufbau und IBN AC-400-V-Einspeiseverteilung inkl. Austausch AC-400-V Leistungsschalter HU/HA,— Austausch und IBN AC-400-V-Hauptverteilungen,— Aufbau und IBN DC-60-V-Einspeiseverteilung,— Austausch und IBN DC-60-V-Hauptverteilungen,— Umbau Batterieladegleichrichter,— Aufbau und IBN unabhängige DC-Stromversorgung für den Reserveschutz.Einzige zugelassene Alternative ist die Leistung, komplett wie im Teil Primärtechnik beschrieben, jedoch zusätzlich mit einer durch den Auftragnehmer gelieferten und montierten 10-kV-Mittelspannungsschaltanlage.Details zum Inhalt und Wertung der zugelassenen Alternative werden in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Weitere Alternativen werden ausgeschlossen.Die Entscheidung ob das Hauptangebot oder die Alternative bestellt wird, wird spätestens mit der Vergabeentscheidung auf Grundlage der mit den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Zuschlagskriterien getroffen.
Erneuerung der Primärtechnik:— Aufbau und Inbetriebnahme (IBN) von Feldleitgeräten in den neu aufzubauenden Vor-Ort-Bedienschränken 110-kV-Zellen 1-3;— Primäre und sekundäre Anschaltung der durch den AG beigestellten neuen 110/10kV-Transformatoren und Sternpunktbildner (Trafotausch);— Kabelumbauwandler inkl. Gestelle;— Ersatz der 10-kV-Schaltanlage mit einer durch den Auftraggeber beigestellten Schaltanlage (Alternativ: inklusive Lieferung einer neuen 10-kV-SA ) mit 65 Feldern und Auswechselung der 10-kV-Trafoverbindung gegen FIS.Erneuerung der Leittechnik:— Aufbau und IBN von Feldleitgeräten in den 10-kV-Hauptbetriebsmitteln,— Prozesserfassung aus allen digitalen Schutzgeräten 110-kV- und 10-kV-Anlage,— Aufbau und IBN Automatische Transformator-Spannungsregelung (ASR),— Aufbau und IBN Reserve-Umschaltautomatik (RUA),— Aufbau und IBN Sammelschienen-Spannungs-Nachbildung (SSN, bzw MSB),— Zentrale Erfassung von Gefahrmeldungen zur Bildung der Meldungen „Auslösung“ und „Warnung“ für das Reserve-Informationssystem (RIS),— Leitstellenkopplung (Net-Trans),— Aufbau und IBN Frequenzabhängige Entlastungsschaltung (FES),— Aufbau und IBN Nahbedienung mit zentraler Gefahrmeldungsausgabe,— Service-Platzkopplung einschließlich Anpassung Service-Platz,— Archivierung,— Betriebszählung Wirk- und Blindarbeit der 110-/10-kV Trafos und des Eigenbedarfs,— Anpassung der Leittechnikanlagen in den Gegenwerken.Erneuerung der Schutztechnik:— Aufbau und IBN Differenzialschutzeinrichtungen für Zelle 1-3, Transformatorschutzes Transformator A, B und R sowie Leitungsschutz,— Aufbau und IBN Leitungsdifferentialschutz, Distanzschutz und U0-t- Schutz in den Gegenwerken,— Distanzschutz mit Io-t- und Uo-t-Funktionalität und UMZ-Schutz für die Transformatoren 10-kV-Schaltanlage,— Aufbau und IBN kombinierter 10-kV-Schutzgeräte mit Steuerfunktion,— Aufbau von Stromwandlern im 10-kV-seitigen Sternpunkt der Transformatorableitung.Erneuerung des Eigenbedarfs:— Austausch und IBN der 10-kV-HU-Einspeisung,— Aufbau und IBN AC-400-V-Einspeiseverteilung inkl. Austausch AC-400-V Leistungsschalter HU/HA,— Austausch und IBN AC-400-V-Hauptverteilungen,— Aufbau und IBN DC-60-V-Einspeiseverteilung,— Austausch und IBN DC-60-V-Hauptverteilungen,— Umbau Batterieladegleichrichter,— Aufbau und IBN unabhängige DC-Stromversorgung für den Reserveschutz.Einzige zugelassene Alternative ist die Leistung, komplett wie im Teil Primärtechnik beschrieben, jedoch zusätzlich mit einer durch den Auftragnehmer gelieferten und montierten 10-kV-Mittelspannungsschaltanlage.Details zum Inhalt und Wertung der zugelassenen Alternative werden in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Weitere Alternativen werden ausgeschlossen.Die Entscheidung ob das Hauptangebot oder die Alternative bestellt wird, wird spätestens mit der Vergabeentscheidung auf Grundlage der mit den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Zuschlagskriterien getroffen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen📦
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist in beschriebener Form und in deutscher Sprache elektronisch unter: https://root.deutsche-evergabe.de/portal/ einzureichen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist fĂĽr Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort digital signiert abgeschlossen werden. Alternativ kann nach elektronischer Teilnahmeantrag-Abgabe per Mantelbogenverfahren rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
Der unterschriebene Mantelbogen ist vorab spätestens zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist per E-Mail an stefan.riese@vattenfall.de zu senden. Spätestens 5 Arbeitstage nach Ablauf der elektronischen Teilnahmeantragsfrist muss der unterschriebene Mantelbogen im Original und unter Verwendung des Adress-Aufklebers in der (Angebotseingangsstelle) Poststelle der Vergabestelle vorliegen.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen aufgrund der laufenden Vergabeverfahren Konzession zum Betrieb des Stromnetzes in Berlin. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es im Laufe des Vergabeverfahrens zu einem Wechsel des Auftraggebers oder zu einer Umfirmierung des Auftraggebers kommen kann.
Werden Geschäftstätigkeiten des Auftraggebers durch dessen Rechtsnachfolger fortgeführt, können alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese Gesellschaften übertragen werden.
5. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
6. Im Sinne der vorherigen Ziffer 5 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
7. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
a) Bieter, die von der Eignungsleihe (z. B. für Stationsleittechnik) Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.2.1), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein –, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
9. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:
„CSR Risikoländer“,
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
11. Fragen sind ausschlieĂźlich ĂĽber das Fragen und Antworten-tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemĂĽhen, zeitnah zu antworten.
B) Abschichtung:
Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale PrĂĽfung,
2. EignungsprĂĽfung,
3. Abschichtung.
FĂĽr den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 6 ĂĽberschreitet, erfolgt eine Teilnehmer-Abschichtung auf Grundlage des vom Bewerber ausgefĂĽllten Formblatt-Referenzen.
Gewertet werden nur die im Formblatt eingetragenen Referenzen.
Die Wertung der im Formblatt eingetragenen Referenzen selbst erfolgt entsprechend nach folgenden Bewertungsmaßstäben:
Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang in Bezug auf die Erneuerung/Umbau folgender Anlagenteile fĂĽr ein Umspannwerk:
Insgesamt können max. 33 Punkte erreicht werden.
a) Primärtechnik.
— Montage und Inbetriebnahme einer 10-kV-Schaltanlage mit mindestens 40 Schaltfeldern 2 500 A, 12 kV (2 Punkte je Referenznachweis, max. 6 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Gesamtprojektkoordination im Sinne einer GU-Beauftragung (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen).
b) Sekundärtechnik.
— Aufbau und IBN von RUA (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Aufbau und IBN von FES (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Aufbau und IBN von SSN (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Aufbau und IBN von 10-kV Zellen Transformatorenschutz (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
Erneuerung und IBN eines 110-kV-Trafoschutzes (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
Erneuerung und IBN eines 110-kV-Leitungsschutzes (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
Errichtung einer UW- SLT- Anlage (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
Errichtung einer AC/DC UW-Eigenbedarfsanlage (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen).
Diejenigen max. 6 Bewerber mit der höchsten Punktezahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von 6 Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe:
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren AusfĂĽhrung der Leistungen.
Die Nutzung des Portals deutsche-evergabe.de ist fĂĽr Bewerber und Bieter der Vattenfall-Projekte kostenfrei.
Teilnahmeanträge können dort digital signiert abgeschlossen werden. Alternativ kann nach elektronischer Teilnahmeantrag-Abgabe per Mantelbogenverfahren rechtsverbindlich unterzeichnet werden.
Der unterschriebene Mantelbogen ist vorab spätestens zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist per E-Mail an stefan.riese@vattenfall.de zu senden. Spätestens 5 Arbeitstage nach Ablauf der elektronischen Teilnahmeantragsfrist muss der unterschriebene Mantelbogen im Original und unter Verwendung des Adress-Aufklebers in der (Angebotseingangsstelle) Poststelle der Vergabestelle vorliegen.
Teilnahmeanträge per Post, Fax oder E-Mail werden nicht akzeptiert.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen aufgrund der laufenden Vergabeverfahren Konzession zum Betrieb des Stromnetzes in Berlin. Die Vergabestelle weist darauf hin, dass es im Laufe des Vergabeverfahrens zu einem Wechsel des Auftraggebers oder zu einer Umfirmierung des Auftraggebers kommen kann.
Werden Geschäftstätigkeiten des Auftraggebers durch dessen Rechtsnachfolger fortgeführt, können alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese Gesellschaften übertragen werden.
5. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
6. Im Sinne der vorherigen Ziffer 5 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
7. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
a) Bieter, die von der Eignungsleihe (z. B. für Stationsleittechnik) Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.2.1), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein –, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
9. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
10. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
11. Fragen sind ausschlieĂźlich ĂĽber das Fragen und Antworten-tool der eVergabe zu stellen. Die Vergabestelle wird sich bemĂĽhen, zeitnah zu antworten.
B) Abschichtung:
Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem dreistufigen Verfahren ermittelt:
1. Formale PrĂĽfung,
2. EignungsprĂĽfung,
3. Abschichtung.
FĂĽr den Fall, dass die Anzahl an geeigneten Bewerbern die Zahl 6 ĂĽberschreitet, erfolgt eine Teilnehmer-Abschichtung auf Grundlage des vom Bewerber ausgefĂĽllten Formblatt-Referenzen.
Gewertet werden nur die im Formblatt eingetragenen Referenzen.
Die Wertung der im Formblatt eingetragenen Referenzen selbst erfolgt entsprechend nach folgenden Bewertungsmaßstäben:
Vergleichbarkeit der eingereichten Referenzen mit dem ausgeschriebenen Leistungsumfang in Bezug auf die Erneuerung/Umbau folgender Anlagenteile fĂĽr ein Umspannwerk:
Insgesamt können max. 33 Punkte erreicht werden.
a) Primärtechnik.
— Montage und Inbetriebnahme einer 10-kV-Schaltanlage mit mindestens 40 Schaltfeldern 2 500 A, 12 kV (2 Punkte je Referenznachweis, max. 6 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Gesamtprojektkoordination im Sinne einer GU-Beauftragung (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen).
b) Sekundärtechnik.
— Aufbau und IBN von RUA (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Aufbau und IBN von FES (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Aufbau und IBN von SSN (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
— Aufbau und IBN von 10-kV Zellen Transformatorenschutz (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
Erneuerung und IBN eines 110-kV-Trafoschutzes (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
Erneuerung und IBN eines 110-kV-Leitungsschutzes (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
Errichtung einer UW- SLT- Anlage (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen),
Errichtung einer AC/DC UW-Eigenbedarfsanlage (1 Punkt je Referenznachweis, max. 3 Punkte bei mehreren Referenzen).
Diejenigen max. 6 Bewerber mit der höchsten Punktezahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von 6 Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe:
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien – wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren AusfĂĽhrung der Leistungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Betriebsfertige Erneuerung einer 10-kV-Schaltanlage sowie von Leit-, Schutztechnik-, Eigenbedarf und Nebenanlagen im laufenden Betrieb einer 110-kV- und 10-kV-Anlage mit allen Übergangszuständen und Provisorien bis zur Demontage und Entsorgung der Altanlagen. Betriebsfertige Verbindungen aller sekundären und primären Schnittstellen im Umspannwerk, sowie Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation.
Betriebsfertige Erneuerung einer 10-kV-Schaltanlage sowie von Leit-, Schutztechnik-, Eigenbedarf und Nebenanlagen im laufenden Betrieb einer 110-kV- und 10-kV-Anlage mit allen Übergangszuständen und Provisorien bis zur Demontage und Entsorgung der Altanlagen. Betriebsfertige Verbindungen aller sekundären und primären Schnittstellen im Umspannwerk, sowie Prüfung, Inbetriebnahme und Dokumentation.
Dazu gehören Gesamtprojektsteuerung, Planung, Konstruktion, Fertigung, Werksprüfung (Systemtest), Lieferung, Montage, Prüfung, Inbetriebnahme, Probebetrieb Gesamtsystem, Abnahme und Dokumentation.
Ingenieurtechnische Bearbeitung der Schaltungstechnik mit Ruplan 4.72.
Für den Projektablauf ist im Zuge der Angebotserstellung eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.
Sämtliche Leistungen erfolgen bei laufendem Betrieb des 110/10-kV Umspannwerkes, ohne Unterbrechung der Versorgung.
Menge oder Umfang:
Erneuerung der Primärtechnik:
— Aufbau und Inbetriebnahme (IBN) von Feldleitgeräten in den neu aufzubauenden Vor-Ort-Bedienschränken 110-kV-Zellen 1-3;
— Primäre und sekundäre Anschaltung der durch den AG beigestellten neuen 110/10kV-Transformatoren und Sternpunktbildner (Trafotausch);
— Kabelumbauwandler inkl. Gestelle;
— Ersatz der 10-kV-Schaltanlage mit einer durch den Auftraggeber beigestellten Schaltanlage (Alternativ: inklusive Lieferung einer neuen 10-kV-SA ) mit 65 Feldern und Auswechselung der 10-kV-Trafoverbindung gegen FIS.
Erneuerung der Leittechnik:
— Aufbau und IBN von Feldleitgeräten in den 10-kV-Hauptbetriebsmitteln,
— Prozesserfassung aus allen digitalen Schutzgeräten 110-kV- und 10-kV-Anlage,
— Aufbau und IBN Automatische Transformator-Spannungsregelung (ASR),
— Aufbau und IBN Reserve-Umschaltautomatik (RUA),
— Aufbau und IBN Sammelschienen-Spannungs-Nachbildung (SSN, bzw MSB),
— Zentrale Erfassung von Gefahrmeldungen zur Bildung der Meldungen „Auslösung“ und „Warnung“ für das Reserve-Informationssystem (RIS),
— Leitstellenkopplung (Net-Trans),
— Aufbau und IBN Frequenzabhängige Entlastungsschaltung (FES),
— Aufbau und IBN Nahbedienung mit zentraler Gefahrmeldungsausgabe,
— Betriebszählung Wirk- und Blindarbeit der 110-/10-kV Trafos und des Eigenbedarfs,
— Anpassung der Leittechnikanlagen in den Gegenwerken.
Erneuerung der Schutztechnik:
— Aufbau und IBN Differenzialschutzeinrichtungen für Zelle 1-3, Transformatorschutzes Transformator A, B und R sowie Leitungsschutz,
— Aufbau und IBN Leitungsdifferentialschutz, Distanzschutz und U0-t- Schutz in den Gegenwerken,
— Distanzschutz mit Io-t- und Uo-t-Funktionalität und UMZ-Schutz für die Transformatoren 10-kV-Schaltanlage,
— Aufbau und IBN kombinierter 10-kV-Schutzgeräte mit Steuerfunktion,
— Aufbau von Stromwandlern im 10-kV-seitigen Sternpunkt der Transformatorableitung.
Erneuerung des Eigenbedarfs:
— Austausch und IBN der 10-kV-HU-Einspeisung,
— Aufbau und IBN AC-400-V-Einspeiseverteilung inkl. Austausch AC-400-V Leistungsschalter HU/HA,
— Austausch und IBN AC-400-V-Hauptverteilungen,
— Aufbau und IBN DC-60-V-Einspeiseverteilung,
— Austausch und IBN DC-60-V-Hauptverteilungen,
— Umbau Batterieladegleichrichter,
— Aufbau und IBN unabhängige DC-Stromversorgung für den Reserveschutz.
Einzige zugelassene Alternative ist die Leistung, komplett wie im Teil Primärtechnik beschrieben, jedoch zusätzlich mit einer durch den Auftragnehmer gelieferten und montierten 10-kV-Mittelspannungsschaltanlage.
Details zum Inhalt und Wertung der zugelassenen Alternative werden in den Ausschreibungsunterlagen beschrieben. Weitere Alternativen werden ausgeschlossen.
Die Entscheidung ob das Hauptangebot oder die Alternative bestellt wird, wird spätestens mit der Vergabeentscheidung auf Grundlage der mit den Ausschreibungsunterlagen beschriebenen Zuschlagskriterien getroffen.
Referenznummer: 2015B06000001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: 13405 Umspannwerk Reinickendorf, ScharnweberstaĂźe 8, 13405 Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen (jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.1) der Bekanntmachung vorzulegen):
Register A) (Mindestbedingung):
Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen vollständiger Konzernstruktur (inklusive Besitzverhältnisse).
Register B) (Mindestbedingung):
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Alternativ zum geforderten Nachweis reicht hier der Nachweis einer entsprechenden Registrierung bei Connexio/Achilles Deutschland.
Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung. Alternativ zum geforderten Nachweis reicht hier der Nachweis einer entsprechenden Registrierung bei Connexio/Achilles Deutschland.
Register C) (Mindestbedingung):
Aktueller Nachweis des Finanzamtes ĂĽber die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
Register D) (Mindestbedingung):
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Alternativ zum geforderten Nachweis reicht hier der Nachweis einer entsprechenden Registrierung bei Connexio/Achilles Deutschland.
Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen, Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des Ursprungs- oder Herkunftslandes. Alternativ zum geforderten Nachweis reicht hier der Nachweis einer entsprechenden Registrierung bei Connexio/Achilles Deutschland.
Register E) (Mindestbedingung):
Aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Register G) (Mindestbedingung):
Bestätigung des Bewerbers, dass gemäß Formblatt SektVo keine Verurteilung wegen einer der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Straftatbestände gegen ihn erfolgt ist und keine in § 21 Abs. 4 SektVO genannte Umstände gegen ihn vorliegen.
Register H) (Mindestbedingung):
Bestätigung dass der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt wurde. Sollte eine derartige Geldbuße verhängt worden sein, ist der Zeitpunkt der Verhängung und der des Verstoßes zu nennen sowie zu erklären und mit Nachweisen zu belegen, dass die Zuverlässigkeit im Sinne des Mindestlohngesetzes wiederhergestellt ist. Bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit können solche Bewerber ausgeschlossen werden.
Bestätigung dass der Bewerber nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt wurde. Sollte eine derartige Geldbuße verhängt worden sein, ist der Zeitpunkt der Verhängung und der des Verstoßes zu nennen sowie zu erklären und mit Nachweisen zu belegen, dass die Zuverlässigkeit im Sinne des Mindestlohngesetzes wiederhergestellt ist. Bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung der Zuverlässigkeit können solche Bewerber ausgeschlossen werden.
Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber muss erklären und nachweisen, dass seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung gegeben ist. Dazu müssen die folgenden aufgelisteten Nachweise und Bestätigungen den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.2) der Bekanntmachung vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Jeder Bewerber muss erklären und nachweisen, dass seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung gegeben ist. Dazu müssen die folgenden aufgelisteten Nachweise und Bestätigungen den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Siehe auch nähere Erläuterungen unter VI.3). (Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.2) der Bekanntmachung vorzulegen.
Den Nachweis unter III.2.2), Register L), N), P und Q) der Bekanntmachung hat jeder Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft nur einmal vorzulegen.)
Register J) (Mindestbedingung):
Aktuelle Auskunft einer Geschäftsbank des Bewerbers über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z.B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit.
Register L) (Mindestbedingung):
Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit mind. 5 Mio EUR Deckungssumme für Sachschäden und mind. 250 000 EUR für Vermögensschäden.
Register M):
Angabe des mit der nachgefragten Leistung vergleichbaren Umsatzes des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Register N) (Mindestbedingung):
Bestätigung, dass der Bewerber im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, Bürgschaften:
a) in Höhe von mindestens 10 % der Auftragssumme als Vertragserfüllungsbürgschaft,
b) für sämtliche Vorauszahlungen,
c) in Höhe von mindestens 5 % der Auftragssumme als Gewährleistungsbürgschaft
von einer Bank mit einem minimum Rating von BBB (Standard & Poor's) oder Baa2 (Moody's) beizubringen. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen wären.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
von einer Bank mit einem minimum Rating von BBB (Standard & Poor's) oder Baa2 (Moody's) beizubringen. Unter dem Begriff „Auftragssumme“ ist für die Zwecke der Eignungsprüfung die vollständige vereinbarte Netto-Vergütung des künftigen Auftragnehmers zu verstehen, ohne dass nachträgliche Vergütungsänderungen, die sich aus der Durchführung oder Änderung des Vertrages ergeben, zu berücksichtigen wären.
Details sind Gegenstand der späteren Vertragsunterlagen.
Register O) (Mindestbedingung):
Vorlage der kompletten konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) einschließlich Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren der letzten 3 Geschäftsjahre mit Informationen zur GuV (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zum Cash-Flow.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage der kompletten konsolidierten Geschäftsberichte (oder vergleichbar) einschließlich Anhängen, Wirtschaftsprüferfreigaben und Kommentaren der letzten 3 Geschäftsjahre mit Informationen zur GuV (insbesondere zum EBIT), zur Bilanz (insbesondere zum Eigenkapital) und zum Cash-Flow.
Register P) (Mindestbedingung):
Der Bewerber muss die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem damit belegen, dass der durchschnittliche Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der doppelten geschätzten Auftragssumme des Gegenstandes dieser Auftragsbekanntmachung entspricht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bewerber muss die finanzielle Leistungsfähigkeit unter anderem damit belegen, dass der durchschnittliche Jahresumsatz aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der doppelten geschätzten Auftragssumme des Gegenstandes dieser Auftragsbekanntmachung entspricht.
Register Q) (Mindestbedingung):
(Hinweis: Nur für Konzerngesellschaft, die sich zum Nachweis ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit im Sinne von III.2.3) auf einen Dritten berufen wollen).
Soweit bei Konzerngesellschaften sich der Bewerber zum Nachweis seiner finanziellen Leistungsfähigkeit (vgl. auch VI.3) Ziffer 6 dieser Bekanntmachung) auf eine dritte Konzerngesellschaft, z. B. seine Muttergesellschaft berufen will, muss er:
a) dies ausdrücklich schriftlich mit dem Hinweis erklären, auf welche Gesellschaft er sich berufen will.
b) zusätzlich zu III.2.1) Register B einen aktuellen Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes, bzw. Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung des Dritten (z. B. der Muttergesellschaft) vorlegen.
c) zusätzlich zu III.2.2) Register O die konsolidierten Konzernabschlüsse des Dritten (z. B. der Muttergesellschaft) der letzten 3 Geschäftsjahre vorlegen.
d) den Nachweis nach III.2.2), Register P dadurch erbringen, dass er belegt, dass der durchschnittliche Jahresumsatz des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der doppelten geschätzten Auftragssumme des Gegenstandes dieser Auftragsbekanntmachung entspricht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d) den Nachweis nach III.2.2), Register P dadurch erbringen, dass er belegt, dass der durchschnittliche Jahresumsatz des Dritten (z.B. der Muttergesellschaft) aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens der doppelten geschätzten Auftragssumme des Gegenstandes dieser Auftragsbekanntmachung entspricht.
e) nachweisen, dass ihm im Auftragsfalle der Dritte die erforderliche finanzielle Sicherheit zur Verfügung stellt. Der Nachweis kann u.a. durch eine Erklärung des Dritten (z. B. der Muttergesellschaft) erbracht werden, dass dieser im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich zu III.2.2). Register N eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang des Bewerbers zu übernehmen (Konzernbürgschaft).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
e) nachweisen, dass ihm im Auftragsfalle der Dritte die erforderliche finanzielle Sicherheit zur Verfügung stellt. Der Nachweis kann u.a. durch eine Erklärung des Dritten (z. B. der Muttergesellschaft) erbracht werden, dass dieser im Auftragsfalle bereit und in der Lage ist, zusätzlich zu III.2.2). Register N eine Bürgschaft für den gesamten Leistungsumfang des Bewerbers zu übernehmen (Konzernbürgschaft).
In Fällen, in denen mit dem Dritten (z. B. der Muttergesellschaft) ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag besteht, kann der Bewerber alternativ zur Konzernbürgschaft den Nachweis auch dadurch erbringen, dass er:
(1) das Vorliegen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages nachweist und zusätzlich,
(2) eine Erklärung des beherrschenden Unternehmens vorlegt, wonach dieses im Falle der Auftragserteilung an den Bewerber,
(i) den Auftraggeber über eine bevorstehende Änderung oder Auflösung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vorab schriftlich informiert,
(ii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs. 1 AktG automatisch stellt, ohne dass es einer Meldung durch den Auftraggeber bedarf,
(iii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs.1 AktG entweder in Form einer Konzernbürgschaft bei ausreichender finanziellen Eignung der Muttergesellschaft, ansonsten in Form einer unbefristeten Bürgschaft einer Bank mit einem Minimum- Rating von BBB (Standard & Poor's) oder Baa2 (Moody's), leisten wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(iii) die Sicherheit gemäß § 303 Abs.1 AktG entweder in Form einer Konzernbürgschaft bei ausreichender finanziellen Eignung der Muttergesellschaft, ansonsten in Form einer unbefristeten Bürgschaft einer Bank mit einem Minimum- Rating von BBB (Standard & Poor's) oder Baa2 (Moody's), leisten wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Register R:
Jeder Bewerber muss nachweisen, dass er über das Know-how zur Erweiterung/zum Umbau von Umspannwerken während des laufenden Betriebes, gemäß der Beschreibung II.2) verfügt.
Dieses muss über eine Referenzliste mit Referenzen (nicht älter als 4 Jahre) mit einem zum Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungsspektrum nachgewiesen werden. Vergleichbar sind die Referenzen, wenn Sie sich auf nachfolgende Punkte beziehen:
Lieferung und betriebsbereite Montagen einschließlich der dazugehörigen Inbetriebsetzungsprüfungen von 10-kV-Schaltanlagen und Integration von diesen Schaltanlagen in einer Gesamtumspannwerksanlage. Koordinierung von verschiedenen Gewerken in einem Umspannwerksprojekt.
Lieferung und betriebsbereite Montagen einschließlich der dazugehörigen Inbetriebsetzungsprüfungen von 10-kV-Schaltanlagen und Integration von diesen Schaltanlagen in einer Gesamtumspannwerksanlage. Koordinierung von verschiedenen Gewerken in einem Umspannwerksprojekt.
Neubau und Änderungen an Schutz-, Digitaler Stationsleittechnik- und Eigenbedarfsanlagen in Umspannwerken während des laufenden Betriebes.
Dabei ist vom Bewerber pro Referenz jeweils das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) der Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt Referenzen) zu nutzen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber von weiteren Verfahren als ungeeignet auszuschließen.
Register S) (Mindestbedingung):
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Nachweis eines eingeführten und durch betriebliche Anweisungen umgesetzten Qualitätsmanagementsystems entsprechend der DIN EN ISO 9001-er Reihe durch aktuell gültige Zertifikate. Alternativ ist der Nachweis eines vergleichbaren eingesetzten Qualitätsmanagementsystems zu erbringen.
Register T) (Mindestbedingung):
Der Bewerber erklärt, dass:
— er im Auftragsfall in der Lage ist, Reaktionszeiten innerhalb von 8 Stunden für den Beginn der Fehlerbehebung vor Ort während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase im Umspannwerk und während des Gewährleistungszeitraumes, auch an Wochenenden und Feiertagen, einhält.
— er im Auftragsfall in der Lage ist, Reaktionszeiten innerhalb von 8 Stunden für den Beginn der Fehlerbehebung vor Ort während der jeweiligen Inbetriebsetzungsphase im Umspannwerk und während des Gewährleistungszeitraumes, auch an Wochenenden und Feiertagen, einhält.
— er im Auftragsfall in der Lage ist, planmäßige Einsätze innerhalb von 24 Stunden zu beginnen.
Register U) (Mindestbedingung):
Nachweis des Bewerbers, dass ein Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem im Unternehmen des Bewerbers eingefĂĽhrt wurde (Zertifizierung nach OHSAS 18001, SCC- oder AMS Standard oder gleichwertig). Entsprechende Zertifikate sind den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Der Nachweis hat durch die aktuell gĂĽltigen entsprechende Zertifikate und der Beschreibung des eingefĂĽhrten Systems auf dementsprechenden AG-Vordruck zu erfolgen, dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt FFM) zu nutzen.
Nachweis des Bewerbers, dass ein Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzmanagementsystem im Unternehmen des Bewerbers eingefĂĽhrt wurde (Zertifizierung nach OHSAS 18001, SCC- oder AMS Standard oder gleichwertig). Entsprechende Zertifikate sind den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Der Nachweis hat durch die aktuell gĂĽltigen entsprechende Zertifikate und der Beschreibung des eingefĂĽhrten Systems auf dementsprechenden AG-Vordruck zu erfolgen, dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1) Bekanntmachung) bereitgestellte Formblatt (Formblatt FFM) zu nutzen.
Register W) (Mindestbedingung):
Der Bewerber bestätigt, dass er in der Lage ist
— die Vertragsabwicklung auch in allen Unterlagen und im Schriftverkehr in deutscher Sprache durchzuführen und Personal zu den erforderlichen Terminen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) bereit zu stellen.
— eine Projektleitung zu stellen;
— die technisch und kommerziell verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektbesprechungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) und technischen Abstimmungen mit kommerziellem Charakter vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt;
— die technisch und kommerziell verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektbesprechungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) und technischen Abstimmungen mit kommerziellem Charakter vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt;
— die bei erkennbaren Gefährdungen des Projektablaufs kurzfristig an Klärungsgesprächen vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teil nimmt;
— die über die gesamte Projektlaufzeit erreichbar ist.
— Projektierungspersonal zu stellen, das technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektierungsstatusbesprechungen und technischen Abstimmungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt.
— Projektierungspersonal zu stellen, das technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Projektierungsstatusbesprechungen und technischen Abstimmungen, mindestens monatlich (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt.
— eine Bauleitung zu stellen, die technisch verhandlungssicher deutsch spricht und an regelmäßigen Baubesprechungen und technischen Abstimmungen mindestens alle 14 Tage (ereignisbedingt auch öfter) vor Ort (Stadtgebiet Berlin) teilnimmt.
— Aufsichtspersonal für Montage-, Prüf- und Inbetriebsetzungsarbeiten zu stellen, welches technisch sicher deutsch spricht und zur Auftragsabwicklung in ausreichender Anzahl zur Verfügung steht.
Register X) (Mindestbedingung):
Bestätigungen des Bewerbers:
— er in der Lage ist, den Leistungsteil, der Vor-Ort im Umspannwerk zu erbringen ist, mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal mit Nachweis der Anforderungen nach DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 oder vergleichbare europäische technische Regelungen und der Befähigung für Arbeiten unter Spannung nach BGVA1, A3 oder vergleichbare europäische technische Regelungen zu erbringen.
— er in der Lage ist, den Leistungsteil, der Vor-Ort im Umspannwerk zu erbringen ist, mit elektrotechnisch ausgebildetem Fachpersonal mit Nachweis der Anforderungen nach DIN-VDE 1000, Teil 10 und VDE 0105-100 oder vergleichbare europäische technische Regelungen und der Befähigung für Arbeiten unter Spannung nach BGVA1, A3 oder vergleichbare europäische technische Regelungen zu erbringen.
Register Y (Mindestbedingung beim Einsatz von Subunternehmen):
Subunternehmerangaben gemäß VI.3) A 7.) sind unter dem Register Y ansonsten in gleicher Register-Sortierung A...Z abzulegen.
Vom Subunternehmen ist eine Bestätigung beizufügen, in der dem Bewerber bestätigt wird, dass das Subunternehmen im geforderten Leistungszeitraum dem Bewerber seine Leistungen zur Verfügung stellen wird.
Sofern ein Bewerber die Variante „Eigene Lieferung einer 10-kV-Schaltanlage“ anbieten möchte, hat er im Register Y anzugeben, welche Schaltanlagenfabrikate er beabsichtigt anzubieten.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.3), Register R bis X der Bekanntmachung vorzulegen, wobei die Referenzangaben aus Register R nur fĂĽr den Bereich eingetragen werden mĂĽssen die vom Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem jeweiligen Nachunternehmer erbracht werden.
Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.3), Register R bis X der Bekanntmachung vorzulegen, wobei die Referenzangaben aus Register R nur fĂĽr den Bereich eingetragen werden mĂĽssen die vom Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem jeweiligen Nachunternehmer erbracht werden.
Den Nachweis unter III.2.3), Register W) der Bekanntmachung haben nur die Bewerbermitglieder oder Nachunternehmer vorzulegen, die die genannten Leistungsbereiche in der späteren Projektrealisierung erbringen sollen.
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien:
1) Haftpflichtversicherung, Einzelheiten sind Gegenstand der Vertragsunterlagen;
2) Mängelansprüchebürgschaft, Vorauszahlungsbürgschaften und/oder Vertragserfüllungsbürgschaft, Einzelheiten sind Gegenstand der Vertragsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
— Angebote sind für den AG kostenlos zu erstellen,
— Zahlungsverkehr erfolgt in EUR, Zahlungen erfolgen gemäß vereinbartem Zahlungsplan,
— Anzahlungen werden durch Bürgschaften besichert.
Details sind Gegenstand der Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i. S. v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i. S. v. § 1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist nur bis zur Abgabe der Bewerbung möglich.
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Genaue Angaben zu den Fristen fĂĽr die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen haben unverzüglich zu erfolgen; das unbestimmte Tatbestandsmerkmal „unverzüglich“ wird auf 5 Kalendertage festgelegt.
Gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2, 3 und 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig,
a) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
a) soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB).
b) soweit verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
b) soweit verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung / Aufforderung zur Angebotsabgabe benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
c) soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.