Betriebsstraßen Süd, Neubau Brücken- und Stützbauwerke BW 1220, 2060 und 2061, EU-P 0916-15BL

Fraport AG, Abteilung ZEB VM

Im Rahmen des kapazitativen Ausbaus des Flughafens Frankfurt am Main ist eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Betriebsstraßen zur Erschließung des Südbereichs Cargo City Süd und des geplanten Terminals 3 notwendig. Das heute im Erschließungsbereich vorhandene Straßennetz erfüllt nicht mehr die Anforderungen der zukünftig vorgesehenen Funktionen.
Gegenstand des Auftrages ist der Neubau von Brücken- und Stützbauwerken.
Neubau der Brückenbauwerke BW 1220, 2060 und Stützbauwerke BW 2061.
Die Bauwerke befinden sich im Bereich der geplanten Erweiterung des Frankfurter Flughafens im Bereich der Cargo City Süd.
Brückenbauwerk 1220:
Das Bauwerk überführt die Zu-und Abfahrt zum Terminal und unterführt die Anbindung zum Südbereich an die BAB A5. Das Bauwerk ist ein schiefer Einfeldrahmen mit straßenparallelen Flügelwänden. Die RA-Ecken WL-Wand – Überbau werden dabei biegesteif ausgeführt. Das Bauwerk ist in der Bauwerksachse durch eine Raumfuge in 2 Teilbauwerke unterteilt.
Hauptabmessungen:
Stützweite Überbau: 20,00 m;
Länge Überbau: 21,00 m;
Lichte Weite zw. den Rahmenstielen: 19,00 m;
Gesamtbreite 22,10 m.
Brückenbauwerk 2060:
Die Unterführung ist ein schiefer, im Radius verlaufender Vollrahmen. Der Überbau, eine Stahlbetonplatte mit einer Dicke von 0,90 m bildet zusammen mit den 1,00 m dicken Widerlagerwänden und der 1,20 bis 1,29 m dicken Bodenplatte einen Rahmen.
Hauptabmessungen:
Stützweite Überbau: 9,00 m;
Länge Überbau: 10,00 m;
Lichte Weite zw. den Rahmenstielen: 8,00 m;
Gesamtbreite 25,60 m;
Stützbauwerk 2061:
Zwischen den Brückenbauwerken 2060 und 1220 wird zur Abfangung eines Höhenunterschiedes eine monolithische Stahlbetonstützwand errichtet. Die Bauwerkslänge beträgt 21,76 m. Die Elemente weisen Höhen zwischen 7,45 m und 7,55 m auf. Sie werden auf gleicher Höhe gegründet.
Baubeginn ca. 3.Quartal 2016 Bauende ca. 3. Quartal 2017.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-05 Auftragsbekanntmachung
2015-11-19 Ergänzende Angaben
2016-05-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
Zur Ausführung kommen:Erdarbeiten: ca. 4 200 m³Stahlbeton: ca. 3 300 m³Abdichtungsarbeiten: ca. 900 m²Stahlbauarbeiten: ca. 220 m Geländer und ca. 220 m SE nach RPS 09.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG, Abteilung ZEB VM
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de 📧
Telefon: +49 6969060070 📞
Fax: +49 6969060199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 197-358116
ABl. S-Ausgabe: 197
Zusätzliche Informationen
1. Ablauf des Verhandlungsverfahrens Das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wird wie folgt durchgeführt: Interessierte Unternehmen müssen bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist ihre Teilnahme am Vergabeverfahren schriftlich, in deutscher Sprache und in einem verschlossenem Umschlag der Vergabestelle anzeigen (Postanschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Gebäude 700 Raum 2124, 60547 Frankfurt am Main) oder dort abzugeben (Kurieranschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Professor-Staudinger-Straße, Gebäude 700 Raum 2124, 65451 Kelsterbach). Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Ausschreibungs-Nr. zu versehen. Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt. Ferner müssen sich interessierte Unternehmen zusätzlich unter dem Link www.vergabe.rib.de bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist registrieren. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft sein Interesse am Auftrag schriftlich anzeigt und sich registriert sowie die Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung gem. III.1.3) bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist abgibt. Bei fehlender schriftlicher Bewerbung und/oder fehlender Registrierung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. Weitere Vorgaben an Form und Inhalt der Bewerbung bestehen nicht. Alle interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben und registriert haben, erhalten die Vergabeunterlagen für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes. Die Vergabeunterlagen nebst allen weiteren Unterlagen werden digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung ihrer Firma auf der vorgenannten Plattform ist daher zwingend erforderlich. Die Zurverfügungstellung der Unterlagen und die damit einhergehende Aufforderung zur Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes erfolgt, ohne dass eine vorherige Prüfung der Eignung durch die Vergabestelle erfolgt ist. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben zwingend ein erstes verbindliches Hauptangebot unter Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Anforderungen abzugeben. Nach Eingang der ersten verbindlichen Angebote wird die Vergabestelle die Bieter/Bietergemeinschaften mit einer echten Chance auf Erhalt des Zuschlages gesondert auffordern, die unter den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Vergabebekanntmachung genannten Eignungsnachweise unter Setzung einer verhältnismäßigen Frist vorzulegen. Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 SektVO, die Anzahl der „Bewerber“ zu verringern, keinen Gebrauch. Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bieter/Bietergemeinschaften, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Der Auftraggeber behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen. Das Risiko der Kalkulationskosten für ein unwirtschaftliches Angebot oder eine festgestellte fehlende Eignung, liegt beim Bieter/der Bietergemeinschaft. Bei Beauftragung sind seitens des Auftragnehmers Flughafenausweise zu beantragen. Informationen hier zu finden Sie unter: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Flughafenausweise. 2. Verweis auf Ressourcen und Kapazitäten Dritter Unternehmen – Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz 2.1. Eignungsleihe Für den Fall, dass Bewerber/Bieter (Bewerber-/Bietergemeinschaften) zum Nachweis der eigenen Eignung auf Dritte (Unternehmen) verweisen, sog. „Eignungsleihe“, d. h. anstelle eigener Eignungsnachweise die Eignungsnachweise von Dritten benennen, sind bis zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt zusätzlich folgende Erklärungen und Nachweise auf gesonderte Anforderung zur Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Vergabebekanntmachung) zwingend gefordert: — Angabe der Namen dieser dritten Unternehmen; — Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die erforderlichen Mittel auf die sich die Eignungsleihe bezieht der/des dritten Unternehmen/s zugreifen kann, z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der/des dritten Unternehmen/s, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber/Bieter (der Bewerber-/Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen; — Nachweis der Eignung dieser/s dritten Unternehmen/s anhand derjenigen (Eignungs-) Nachweise/Angaben, die der Bewerber/Bieter (die Bewerber-/Bietergemeinschaft) anstelle eigener (Eignungs-) Nachweise/Angaben von dem/n dritten Unternehmen zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-) Nachweise/Angaben gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten. Ferner ist auf weiteres (zweites) separates Verlangen die weitergehende Eignung dieser dritten Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt nachzuweisen, soweit die diesbezüglichen Erklärungen und Nachweise noch nicht auf Grund der (ersten) Anforderung der Vergabestelle zu der Vorlage der Eignungsnachweise (nach den Ziffern III.2.1) bis II.2.3) der Vergabebekanntmachung) anlässlich der Eignungsleihe abgegeben wurden: — Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für diese dritten Unternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung). — Diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit, die sich auf die von dem einzelnen dritten Unternehmer zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den dritten Unternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für diese dritten Unternehmer. Außerdem hat der Bewerber/Bieter (die Bewerber-/Bietergemeinschaft) die für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmen im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen oder sich dessen Mittel zu bedienen. Der Austausch eines für die eigene Eignung benannten dritten Unternehmens führt grundsätzlich zum Ausschluss des Angebotes. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn die konkrete Eignung des Bewerbers/Bieters (der Bewerber-/Bietergemeinschaft) durch das nachbenannte dritte Unternehmen, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist nur dann nicht gegeben, wenn der Bewerber/Bieter (die Bewerber-/Bietergemeinschaft) mit dem nachbenannten dritten Unternehmen mindestens genauso geeignet ist, wie mit dem wegfallenden Unternehmen. 2.2 Nachunternehmereinsatz Soweit Bewerber/Bieter (Bewerber-/Bietergemeinschaften) beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmer zu bedienen, d. h. Nachunternehmer einzusetzen, behält sich der Auftraggeber vor, dass auf separates Verlangen folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben sind: — Angabe der Namen dieser Unternehmen und; — Nachweis, dass er/sie im Fall der Auftragserteilung tatsächlich auf die Mittel der/des Nachunternehmer/s zugreifen kann (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber/Bieter (der Bewerber-/Bietergemeinschaft) die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt); — Art und den Umfang der vorgesehen Nachunternehmerleistungen und; — Nachweis der Eignung dieser Unternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt: — Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit; — Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für die Nachunternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung). — Nur diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit die sich auf die von dem einzelnen Nachunternehmen zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für den Nachunternehmer. 3. Frist für die Abgabe der Angebote: Tag: 20.2.2016 Uhrzeit: 10:00 Uhr. nachr. HAD-Ref. : 5061/341; nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0916-15BL.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des kapazitativen Ausbaus des Flughafens Frankfurt am Main ist eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Betriebsstraßen zur Erschließung des Südbereichs Cargo City Süd und des geplanten Terminals 3 notwendig. Das heute im Erschließungsbereich vorhandene Straßennetz erfüllt nicht mehr die Anforderungen der zukünftig vorgesehenen Funktionen.
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Gegenstand des Auftrages ist der Neubau von Brücken- und Stützbauwerken.
Neubau der Brückenbauwerke BW 1220, 2060 und Stützbauwerke BW 2061.
Die Bauwerke befinden sich im Bereich der geplanten Erweiterung des Frankfurter Flughafens im Bereich der Cargo City Süd.
Brückenbauwerk 1220:
Das Bauwerk überführt die Zu-und Abfahrt zum Terminal und unterführt die Anbindung zum Südbereich an die BAB A5. Das Bauwerk ist ein schiefer Einfeldrahmen mit straßenparallelen Flügelwänden. Die RA-Ecken WL-Wand – Überbau werden dabei biegesteif ausgeführt. Das Bauwerk ist in der Bauwerksachse durch eine Raumfuge in 2 Teilbauwerke unterteilt.
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Hauptabmessungen:
Stützweite Überbau: 20,00 m;
Länge Überbau: 21,00 m;
Lichte Weite zw. den Rahmenstielen: 19,00 m;
Gesamtbreite 22,10 m.
Brückenbauwerk 2060:
Die Unterführung ist ein schiefer, im Radius verlaufender Vollrahmen. Der Überbau, eine Stahlbetonplatte mit einer Dicke von 0,90 m bildet zusammen mit den 1,00 m dicken Widerlagerwänden und der 1,20 bis 1,29 m dicken Bodenplatte einen Rahmen.
Stützweite Überbau: 9,00 m;
Länge Überbau: 10,00 m;
Lichte Weite zw. den Rahmenstielen: 8,00 m;
Gesamtbreite 25,60 m;
Stützbauwerk 2061:
Zwischen den Brückenbauwerken 2060 und 1220 wird zur Abfangung eines Höhenunterschiedes eine monolithische Stahlbetonstützwand errichtet. Die Bauwerkslänge beträgt 21,76 m. Die Elemente weisen Höhen zwischen 7,45 m und 7,55 m auf. Sie werden auf gleicher Höhe gegründet.
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Baubeginn ca. 3.Quartal 2016 Bauende ca. 3. Quartal 2017.
Menge oder Umfang:
Zur Ausführung kommen:
Erdarbeiten: ca. 4 200 m³
Stahlbeton: ca. 3 300 m³
Abdichtungsarbeiten: ca. 900 m²
Stahlbauarbeiten: ca. 220 m Geländer und ca. 220 m SE nach RPS 09.
Referenznummer: EU-P 0916-15BL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3):
Die in den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Diese Erklärungen sind dann schriftlich einzureichen (bei ausländischen Bewerbern entsprechende Erklärungen/Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung, die mit den geforderten vergleichbar sind). Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
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Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers-/Bieters bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft die Vorlage von Originalen zu verlangen.
Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III.2.1) bis III.2.3) sind dann unter Angabe des Aktenzeichens beim Auftraggeber einzureichen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind dann zwingend gefordert:
Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (bei Bewerber-/Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern):
— dass keine Ausschließungsgründe nach § 21 Sektorenverordnung vorliegen;
— dass kein rechtskräftiger Verstoß gegen die im § 21 Sektorenverordnung genannten Vorschriften vorliegt;
— dass er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss zur Folge hat;
— dass er/sie den Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG zur Kenntnis genommen hat, welcher im Auftragsfall Vertragsbestandteil wird (siehe www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und Bauvergabe – Allgemeine Informationen), sowie Erklärungen;
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— zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Mitgliedschaft in Berufsvertretungen/Verbänden/Innungen jeweils unter Angabe des Eintrittsdatums und der Mitgliedsnummer. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben stattdessen den für sie zuständigen Versicherungsträger unter Angabe des Zeitpunkts der Mitgliedschaft und der Mitgliedsnummer anzugeben.
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Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe/Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Teilnahmeantrag für Bauleistungen/Vordruck Eignungsnachweis“ für die gemäß Ziffer III.2.1) und III.2.2) geforderten Angaben und Nachweise ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe (Eigenerklärung) des Jahresumsatzes in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen betrifft.
Die Umsatzzahlen sind von jedem Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft anzugeben. Bei Umsätzen, die innerhalb einer ARGE erbracht wurden, darf nur der auf die eigene Leistung entfallende Umsatzanteil in die anzugebenden Jahresumsätze einbezogen werden.
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Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe / Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bietern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit wird nur dann angenommen, wenn mindestens ein durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von 6 000 000 EUR [netto, ohne Umsatzsteuer] vorliegt. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften werden die Umsatzzahlen der Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft addiert. Beläuft sich der durchschnittliche jährliche Umsatz auf einen geringeren Betrag, wird der Bieter/die Bietergemeinschaft ausgeschlossen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Teilnahmeantrag für Bauleistungen/Vordruck Eignungsnachweis“ für die gemäß Ziffer III.2.1 und III.2.2 geforderten Angaben und Nachweise ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Bewerber/Bieter bzw. Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen mindestens je 2 wertungsfähige Referenzen zu 5.1 und 5.2 angeben, bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt waren (die Leistungen müssen nicht selbst erbracht worden sein). Bei Bewerber /Bietergemeinschaftengemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft insgesamt mindestens die vorstehend geforderte Anzahl von wertungsfähigen Referenzen angeben.
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Referenzen müssen in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein, ansonsten ist eine Referenz nicht wertungsfähig. Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend benannten Erklärungen und Angaben, zwingend getätigt und abgegeben werden (die Darstellung soll in Tabellenform erfolgen). Sind die nachstehenden Mindestanforderungen nicht eingehalten, ist die Referenz nicht wertungsfähig (Mindestbedingung):
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1. Referenzbezeichnung:
2. Bezeichnung des Auftraggebers (Die Anschrift und der Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber mit Telefonnummer sind erst auf gesondertes Verlangen zu benennen).
3. Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungserbringung, Monats- und Jahresangabe; es werden lediglich Referenzen gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungserbringung (Bau-Abnahme) nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Es gilt der Zeitraum von der Bau-Abnahme des Referenzobjektes bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeträge.
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4. Auftragsvolumen in EUR (netto, ohne Umsatzsteuer):
5. Erbrachte Leistungen/Angabe, ob nachfolgende Leistungen ausgeführt wurden:
5.1 Herstellung von Brückenbauwerken mit Überbaulängen von > 20 m,
5.2 Herstellung von Stützbauwerken mit Höhen von > 5 m.
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe/Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bewerbern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Anlage 1 zum Teilnahmeantrag für Bauleistungen / Vordruck Eignungsnachweis“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Sicherheit für die Vertragserfüllung (maximal 10 % der Nettoauftragssumme) und eine Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge; bzgl. der Einzelheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Für den Erhalt der Vergabeunterlagen ist zwingend eine Registrierung über die Plattform www.vergabe.rib.de, siehe VI.3) notwendig. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist es ausreichend, wenn sich ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft registriert.
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Ein entsprechendes Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt.

Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jost
Internetadresse: www.fraport.de 🌏
Name: Fraport AG, Abteilung ZEB VM
Postort: Frankfurt
URL für weitere Informationen: www.fraport.de 🌏
URL der Dokumente: www.fraport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 615112-5816/6834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Merkblätter zum Rechtsschutz siehe: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 197-358116 (2015-10-05)
Ergänzende Angaben (2015-11-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-19 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 227-414022
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 197-358116
ABl. S-Ausgabe: 227
Quelle: OJS 2015/S 227-414022 (2015-11-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-05-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Auftragsbekanntmachung EU-P 0916-14BL.
Gesamtwert des Auftrags: 1517627.08 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Aushub- und Erdbewegungsarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: ausschreibung@fraport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 090-160437
ABl. S-Ausgabe: 90

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-11 📅
Name: Kropp GmbH & Co. KG
Postanschrift: Bergstraße 16
Postort: Großenlüder
Postleitzahl: 36137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fulda 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung ZEB-VM

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 090-160437 (2016-05-09)