Betriebsstraßen Süd, Neubau Brücken- und Stützbauwerke BW 1290 und BW 1291, EU-P 0569-15BL

Fraport AG, Abteilung ZEB VM

Im Rahmen des kapazitativen Ausbaus des Flughafens Frankfurt am Main ist eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Betriebsstraßen zur Erschließung des Südbereichs Cargo City Süd und des geplanten Terminals 3 notwendig. Das heute im Erschließungsbereich vorhandene Straßennetz erfüllt nicht mehr die Anforderungen der zukünftig vorgesehenen Funktionen.
Gegenstand des Auftrages ist der Neubau von Brücken- und Stützbauwerken.
Neubau Brückenbauwerke BW 1290 und Stützbauwerke BW 1291.
Die Bauwerke befinden sich im Bereich der geplanten Erweiterung des Frankfurter Flughafens im Bereich der Cargo City Süd.
Die Bauwerke 1290 Abfahrtsrampenbrücke und 1291 Abfahrtsrampe stellen die Abfahrt vom Vorfahrtstisch des neuen Terminals T3 dar. Über die Bauwerke wird die Straßenachse 1200, in 2 Fahrspuren, vom Vorfahrtstisch (Abflugebene) abgeleitet.
Brückenbauwerk 1290:
Das Bauwerk ist aus gestalterischen und konstruktiven Gründen ist in zwei Teilbauwerke (Teilbauwerk 1290-A und Teilbauwerk 1290-B) unterteilt.
Teilbauwerk 1290-A.
Das Bauwerk 1290-A wurde als, von der Abfahrtsbrücke getrenntes, Lückenschlussbauwerk konzipiert. Durch das Bauwerk 1290-A wird die Abfahrtsbrücke statisch vom Vorfahrtstisch getrennt. Das Bauwerk 1290-A wird als einhüftiger Rahmen errichtet werden. Die Gründung des Bauwerkes besteht aus einer Tiefgründung aus 120 cm dicken Bohrpfählen.
Hauptabmessungen 1290-A:
Stützweite Überbau: ca. 14 m,
Länge Überbau: ca. 15,50 m,
Gesamtbreite ca. 12,80-15,30 m,
Teilbauwerk 1290-B.
Das Brückenbauwerk 1290 Bauwerk B (1290-B) stellt die eigentliche Abfahrtsbrücke dar.
Der Überbau des Bauwerkes 1290-B ist in Fahrtrichtung nach links gekrümmt, der Trassierungsradius beträgt von den Achsen 10 bis 40 65 m und geht dann in einen Radius von 80 m über. Das Teilbauwerk 1290-B verbindet das Bauwerk 1290-A und das Stützbauwerk 1291. Der Überbau ist als Durchlaufträger über 4 Felder geplant. Der Überbauquerschnitt ist als in Längsrichtung vorgespannter gedrungener Plattenbalkenquerschnitt konzipiert. Das Bauwerk weist eine Länge von ca. 121 m auf und hat eine Breite zwischen den Geländern von 11,60 m, die Gesamtbreite beträgt 12,10 m.
Die Gründung des Bauwerkes besteht aus einer Tiefgründung aus 120 cm dicken Bohrpfählen.
Hauptabmessungen Bw 1290-B:
Stützweite Überbau: ca. 30,50; 31; 29,6; 29,60 m,
Länge Überbau: ca. 121 m,
Gesamtbreite ca. 12,10 m.
Stützbauwerk 1291:
Im Anschluss an das WL Achse 50 des Bauwerkes 1290-B, werden zur Überwindung des verbleibenden Höhenunterschiedes, von ca. 6 m, beidseitig der Straßenachse 1200, monolithische Stahlbetonstützwände errichtet. Die Bauwerkslänge beträgt auf der Nordseite ca. 78 m und auf der Südseite ca. 101 m. Es sind 10 Blöcke auf der Nordseite und 13 Blöcke auf der Südseite geplant. Die Elemente weisen Höhen zwischen 7,15 m und 1,60 m auf und sind jeweils ca 7,80 m lang. Die Stützwände werden flach gegründet.
Baubeginn ca. 01. Quartal 2016 Bauende ca .04. Quartal 2017.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-07-02 Auftragsbekanntmachung
2015-10-29 Ergänzende Angaben
2016-03-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-07-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang:
Zur Ausführung kommen:Erdarbeiten: ca. 8 500 m³;Bohrpfahlarbeiten: ca. 470 m (Bohrpfahllängen von 5 bis 14 m);Stahlbeton: ca. 2 000 m³;Spannbeton: ca. 1 700 m³;Brückenlager: 10 Stk. Elastomerlager;Abdichtungsarbeiten: ca. 1 700 m²;Stahlbauarbeiten: ca. 450 m Geländer und ca. 450 m SE nach RPS 09.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraport AG, Abteilung ZEB VM
Postanschrift: Gebäude 700, Raum 2132/2136
Postleitzahl: 60547
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://www.fraport.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@fraport.de 📧
Telefon: +49 6969060070 📞
Fax: +49 6969060199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-02 📅
Einreichungsfrist: 2015-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-07-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 128-236140
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
1. Abgabe des Teilnahmeantrages: Der Teilnahmeantrag ist zwingend schriftlich in Papierform, in deutscher Sprache und einschließlich aller in den Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Vergabebekanntmachung zwingend geforderten Erklärungen und Nachweise ordnungsgemäß unterzeichnet einzusenden/abzugeben. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen zu verlangen. Bei ausländischen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften sind Bestätigungen Dritter oder sonstige Unterlagen/Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung abzugeben. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs-/Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden (Postanschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Gebäude 700 Raum 2124, 60547 Frankfurt am Main) oder dort abzugeben (Kurieranschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Professor-Staudinger-Straße, Gebäude 700 Raum 2124, 65451 Kelsterbach). Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Ausschreibungs-Nr. (s. Seite 1) zu versehen. Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt. Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass später die Vergabeunterlagen und weitere Unterlagen digital über die Plattform „www.vergabe.rib.de“ übergeben werden. Eine Registrierung Ihrer Firma auf der vorgenannten Plattform ist daher zwingend erforderlich. Bei fehlender schriftlicher Bewerbung und/oder fehlender Registrierung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. 2. Ablauf des Verhandlungsverfahrens: 2.1 Wertung der Eignung: Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 SektVO, die Anzahl der Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu verringern, keinen Gebrauch. Alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften, welche die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Vergabebekanntmachung erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2.2 Angebotsabgabe: Bieter/Bietergemeinschaften haben ein erstes verbindliches Angebot abzugeben. Die zur Angebotsabgabe überreichten Vergabeunterlagen sind verbindlich und zwingend einzuhalten. Der AG behält sich vor das erste verbindliche Angebot ohne Verhandlungen/Verhandlungsgespräche anzunehmen. Ansonsten ist beabsichtigt, die Zahl der Angebote in einer oder mehreren Verhandlungsrunde/n durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren und zur Abgabe weiterer Angebote aufzufordern. 2.3 Frist für die Abgabe der Angebote: Tag: 18.9.2015 Uhrzeit: 10:00 Uhr. 3. Verweis auf Ressourcen und Kapazitäten Dritter Unternehmen – Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz: 3.1. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sog. „Eignungsleihe“, d. h. anstelle eigener Eignungsnachweise die Eignungsnachweise von Nachunternehmern benennen sind bereits mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise zwingend gefordert: — Angabe der Namen dieser Unternehmen und — Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer/s im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de → Kompetenzen → Business Services → Einkauf und Bauvergabe → Bauvergabe zum Download eingestellt, — und Nachweis der Eignung dieser Nachunternehmen anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben, die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-)Nachweise/Angaben gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten. Ferner ist auf separates Verlangen die weitergehende Eignung dieser Nachunternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt nachzuweisen, soweit die diesbezüglichen Erklärungen und Nachweise noch nicht auf Grund der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag abgegeben wurden: — Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für diese Nachunternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung). — Diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit, die sich auf die von dem einzelnen Nachunternehmer zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für diese Nachunternehmer. Außerdem hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die für die eigene Eignung benannten Nachunternehmer im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen. Der Austausch eines im Teilnahmewettbewerb für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot führt grds. zum Ausschluss des Angebots. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn, die konkrete Bietereignung durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist nur dann nicht gegeben, wenn der Bieter mit dem nachbenannten Nachunternehmer im Teilnahmewettbewerb, unter Zugrundelegung der bekannt gegebenen objektiven Auswahlkriterien mindestens genauso gut abgeschnitten hätte, wie mit dem wegfallenden Nachunternehmer. 3.2 Nachunternehmereinsatz: Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmer zu bedienen, d. h. Nachunternehmer einzusetzen, behält sich der Auftraggeber vor, dass auf separates Verlangen folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben sind: — Angabe der Namen dieser Unternehmen und — Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer/s im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann (z. B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de → Kompetenzen → Business Services → Einkauf und Bauvergabe → Bauvergabe zum Download eingestellt, — Art und den Umfang der vorgesehen Nachunternehmerleistungen und — Nachweis der Eignung dieser Unternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt: — Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für die Nachunternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung). — Nur diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit die sich auf die von dem einzelnen Nachunternehmen zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogenen Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für den Nachunternehmer. 4. Sonstiges: 4.1 Nachfordern von Erklärungen/Nachweisen Der Auftraggeber behält sich gemäß § 19 Abs. 3 SektVO vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag zwingend gefordert und abzugeben sind, von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist nachzufordern. Getätigte Erklärungen und Nachweise, welche jedoch die Mindestbedingungen nicht einhalten, werden nicht nachgefordert und dürfen nicht geändert/ausgetauscht werden. Ist nach Fristablauf ein Teilnahmeantrag nicht vollständig und damit nicht wertungsfähig, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Ein nochmaliges Nachfordern erfolgt nicht. Die Nachforderung betrifft ausschließlich Erklärungen und Nachweise, die bereits zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Bei Erklärungen und Nachweisen, die noch nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, ggf. auf separates Verlangen des Auftraggebers, vorzulegen sind, erfolgt keine Nachforderung. 4.2 Flughafenausweise: Bei Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer Flughafenausweise für den Sicherheitsbereich zu beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter: www.fraport.de → Business Services → Flughafenausweise. Nachr. HAD-Ref.: 5061/262. Nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0569-15BL.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen des kapazitativen Ausbaus des Flughafens Frankfurt am Main ist eine Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Betriebsstraßen zur Erschließung des Südbereichs Cargo City Süd und des geplanten Terminals 3 notwendig. Das heute im Erschließungsbereich vorhandene Straßennetz erfüllt nicht mehr die Anforderungen der zukünftig vorgesehenen Funktionen.
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Gegenstand des Auftrages ist der Neubau von Brücken- und Stützbauwerken.
Neubau Brückenbauwerke BW 1290 und Stützbauwerke BW 1291.
Die Bauwerke befinden sich im Bereich der geplanten Erweiterung des Frankfurter Flughafens im Bereich der Cargo City Süd.
Die Bauwerke 1290 Abfahrtsrampenbrücke und 1291 Abfahrtsrampe stellen die Abfahrt vom Vorfahrtstisch des neuen Terminals T3 dar. Über die Bauwerke wird die Straßenachse 1200, in 2 Fahrspuren, vom Vorfahrtstisch (Abflugebene) abgeleitet.
Brückenbauwerk 1290:
Das Bauwerk ist aus gestalterischen und konstruktiven Gründen ist in zwei Teilbauwerke (Teilbauwerk 1290-A und Teilbauwerk 1290-B) unterteilt.
Teilbauwerk 1290-A.
Das Bauwerk 1290-A wurde als, von der Abfahrtsbrücke getrenntes, Lückenschlussbauwerk konzipiert. Durch das Bauwerk 1290-A wird die Abfahrtsbrücke statisch vom Vorfahrtstisch getrennt. Das Bauwerk 1290-A wird als einhüftiger Rahmen errichtet werden. Die Gründung des Bauwerkes besteht aus einer Tiefgründung aus 120 cm dicken Bohrpfählen.
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Hauptabmessungen 1290-A:
Stützweite Überbau: ca. 14 m,
Länge Überbau: ca. 15,50 m,
Gesamtbreite ca. 12,80-15,30 m,
Teilbauwerk 1290-B.
Das Brückenbauwerk 1290 Bauwerk B (1290-B) stellt die eigentliche Abfahrtsbrücke dar.
Der Überbau des Bauwerkes 1290-B ist in Fahrtrichtung nach links gekrümmt, der Trassierungsradius beträgt von den Achsen 10 bis 40 65 m und geht dann in einen Radius von 80 m über. Das Teilbauwerk 1290-B verbindet das Bauwerk 1290-A und das Stützbauwerk 1291. Der Überbau ist als Durchlaufträger über 4 Felder geplant. Der Überbauquerschnitt ist als in Längsrichtung vorgespannter gedrungener Plattenbalkenquerschnitt konzipiert. Das Bauwerk weist eine Länge von ca. 121 m auf und hat eine Breite zwischen den Geländern von 11,60 m, die Gesamtbreite beträgt 12,10 m.
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Die Gründung des Bauwerkes besteht aus einer Tiefgründung aus 120 cm dicken Bohrpfählen.
Hauptabmessungen Bw 1290-B:
Stützweite Überbau: ca. 30,50; 31; 29,6; 29,60 m,
Länge Überbau: ca. 121 m,
Gesamtbreite ca. 12,10 m.
Stützbauwerk 1291:
Im Anschluss an das WL Achse 50 des Bauwerkes 1290-B, werden zur Überwindung des verbleibenden Höhenunterschiedes, von ca. 6 m, beidseitig der Straßenachse 1200, monolithische Stahlbetonstützwände errichtet. Die Bauwerkslänge beträgt auf der Nordseite ca. 78 m und auf der Südseite ca. 101 m. Es sind 10 Blöcke auf der Nordseite und 13 Blöcke auf der Südseite geplant. Die Elemente weisen Höhen zwischen 7,15 m und 1,60 m auf und sind jeweils ca 7,80 m lang. Die Stützwände werden flach gegründet.
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Baubeginn ca. 01. Quartal 2016 Bauende ca .04. Quartal 2017.
Menge oder Umfang:
Zur Ausführung kommen:
Erdarbeiten: ca. 8 500 m³;
Bohrpfahlarbeiten: ca. 470 m (Bohrpfahllängen von 5 bis 14 m);
Stahlbeton: ca. 2 000 m³;
Spannbeton: ca. 1 700 m³;
Brückenlager: 10 Stk. Elastomerlager;
Abdichtungsarbeiten: ca. 1 700 m²;
Stahlbauarbeiten: ca. 450 m Geländer und ca. 450 m SE nach RPS 09.
Referenznummer: EU-P 0569-15BL
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Frankfurt/Main, 60547 Frankfurt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3):
Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden.
Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen zu verlangen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind zwingend gefordert:
Eigenerklärung des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern):
— dass keine Ausschließungsgründe nach § 21 Sektorenverordnung vorliegen,
— dass kein rechtskräftiger Verstoß gegen die im § 21 Sektorenverordnung genannten Vorschriften vorliegt,
— dass er/sie sich bewusst ist/sind, dass eine falsche Angabe den Ausschluss zur Folge hat,
— dass er/sie den Verhaltenskodex für die Lieferanten der Fraport AG zur Kenntnis genommen hat, welcher im Auftragsfall Vertragsbestandteil wird (siehe www.fraport.de – Kompetenzen – Business Services – Einkauf und Bauvergabe – Allgemeine Informationen), sowie Erklärungen,
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— zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft und Mitgliedschaft in Berufsvertretungen/Verbänden/Innungen jeweils unter Angabe des Eintrittsdatums und der Mitgliedsnummer. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben stattdessen den für sie zuständigen Versicherungsträger unter Angabe des Zeitpunkts der Mitgliedschaft und der Mitgliedsnummer anzugeben.
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Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe/Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bewerbern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Teilnahmeantrag für Bauleistungen/Vordruck Eignungsnachweis“ für die gemäß Ziffer III.2.1) und III.2.2) geforderten Angaben und Nachweise ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de → Kompetenzen → Business Services → Einkauf und Bauvergabe → Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angabe (Eigenerklärung) des Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soweit er Bauleistungen betrifft.
Die Umsatzzahlen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft anzugeben. Bei Umsätzen, die innerhalb einer ARGE erbracht wurden, darf nur der auf die eigene Leistung entfallende Umsatzanteil in die anzugebenden Jahresumsätze einbezogen werden.
Die wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit wird nur dann angenommen, wenn mindestens ein durchschnittlicher jährlicher Mindestumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre in Höhe von 10 000 000 EUR (netto, ohne Umsatzsteuer) vorliegt. Beläuft sich der durchschnittliche jährliche Umsatz auf einen geringeren Betrag, wird der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe/Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bewerbern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Teilnahmeantrag für Bauleistungen/Vordruck Eignungsnachweis“ für die gemäß Ziffer III.2.1) und III.2.2) geforderten Angaben und Nachweise ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de → Kompetenzen → Business Services → Einkauf und Bauvergabe → Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Referenzen:
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 2 wertungsfähige Referenzen angeben, bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen beauftragt waren (die Leistungen selbst müssen nicht selbst erbracht worden sein). Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens 2 wertungsfähige Referenzen angeben).
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Referenzen müssen in Bezug auf Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sein, ansonsten ist eine Referenz nicht wertungsfähig. Zu allen angegeben Referenzen müssen die nachfolgend benannten Erklärungen und Angaben, zwingend getätigt und abgegeben werden (die Darstellung soll in Tabellenform erfolgen). Sind die nachstehenden Mindestanforderungen nicht eingehalten, ist die Referenz nicht wertungsfähig (Mindestbedingung):
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1. Referenzbezeichnung:
2. Bezeichnung des Auftraggebers (Die Anschrift und der Ansprechpartner beim Referenz-Auftraggeber mit Telefonnummer sind erst auf gesondertes Verlangen zu benennen).
3. Zeitpunkt des Abschlusses der Leistungserbringung, Monats- und Jahresangabe; es werden lediglich Referenzen gewertet, bei denen der Abschluss der Leistungserbringung (Bau-Abnahme) nicht länger als 5 Jahre zurück liegt. Es gilt der Zeitraum von der Bau-Abnahme des Referenzobjektes bis zum Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeträge.
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4. Auftragsvolumen in EUR (netto, ohne Umsatzsteuer):
5. Erbrachte Leistungen/Eigenschaften: Angabe, ob nachfolgende Leistungen ausgeführt wurden oder folgende Eigenschaften bei dem Referenzobjekt vorliegen:
5.1 Herstellung einer Durchlaufträger Spannbetonbrücke mit nachträglichem Verbund und einer Gesamtlänge von > 100 m.
Diese Leistungen/Eigenschaften müssen als Mindestbedingung bei jeder Referenz erbracht worden sein.
Die Vergabestelle behält sich vor, nach Abgabe/Vorlage der vorstehenden Erklärungen und Nachweise und deren Prüfung auf nochmaliges gesondertes Verlangen von den Bewerbern Bescheinigungen Dritter zum Nachweis der abgegebenen Eigenerklärungen zu verlangen.
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Ein entsprechendes Formblatt „Anlage 1 zum Teilnahmeantrag für Bauleistungen/Vordruck Eignungsnachweis“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de → Kompetenzen → Business Services → Einkauf und Bauvergabe → Bauvergabe zum Download eingestellt.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Die Auftraggeberin fordert im Auftragsfall eine Sicherheit für die Vertragserfüllung (maximal 10 % der Nettoauftragssumme) und eine Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 5 % der Nettoabrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge; bzgl. der Einzelheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Für den Erhalt der Vergabeunterlagen ist zwingend eine Registrierung über die Plattform www.vergabe.rib.de, siehe VI.3) notwendig. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn sich ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft registriert.
Ein entsprechendes Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ ist über die Homepage der Fraport AG:
www.fraport.de → Kompetenzen → Business Services → Einkauf und Bauvergabe → Bauvergabe zum Download eingestellt.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis % (100)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jost
Internetadresse: www.fraport.de 🌏
Name: Fraport AG, Abteilung ZEB VM
Postort: Frankfurt
URL für weitere Informationen: www.fraport.de 🌏
URL der Dokumente: www.fraport.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Merkblätter zum Rechtsschutz siehe: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Quelle: OJS 2015/S 128-236140 (2015-07-02)
Ergänzende Angaben (2015-10-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-29 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 212-384059
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 128-236140
ABl. S-Ausgabe: 212
Quelle: OJS 2015/S 212-384059 (2015-10-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 016 786,28 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: ausschreibung@fraport.de 📧
Telefon: +49 69690-60070 📞
Fax: +49 69690-60199 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-25 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 060-102318
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
1. Abgabe des Teilnahmeantrages: Der Teilnahmeantrag ist zwingend schriftlich in Papierform, in deutscher Sprache und einschließlich aller in den Ziffern III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Vergabebekanntmachung zwingend geforderten Erklärungen und Nachweise ordnungsgemäß unterzeichnet einzusenden / abzugeben. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft die Vorlage von Originalen zu verlangen. Bei ausländischen Bewerbern / Bewerbergemeinschaften sind Bestätigungen Dritter oder sonstige Unterlagen / Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Übersetzung abzugeben. Der Teilnahmeantrag ist in einem verschlossenen Umschlag bis zum Eröffnungs- / Einreichungstermin an die Vergabestelle einzusenden (Postanschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Gebäude 700 Raum 2124, 60547 Frankfurt am Main) oder dort abzugeben (Kurieranschrift: Fraport AG, ZEB-VM, Professor-Staudinger-Straße, Gebäude 700 Raum 2124, 65451 Kelsterbach). Der Umschlag ist mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Ausschreibungs-Nr. (s. Seite 1) zu versehen. Die Übermittlung per Telefax oder sonstiger elektronischer Form, z.B. mittels E-Mail, wird nicht anerkannt. Bitte beachten Sie bei Ihrer Bewerbung, dass später die Vergabeunterlagen und weitere Unterlagen digital über die Plattform „www.vergabe.rib.de“ übergeben werden. Eine Registrierung Ihrer Firma auf der vorgenannten Plattform ist daher zwingend erforderlich. Bei fehlender schriftlicher Bewerbung und/oder fehlender Registrierung erfolgt keine weitere Berücksichtigung im Vergabeverfahren. 2. Ablauf des Verhandlungsverfahrens: 2.1 Wertung der Eignung: Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 20 Abs. 2 S. 1 SektVO, die Anzahl der Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu verringern, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften, welche die Mindestanforderungen gemäß Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) dieser Vergabebekanntmachung erfüllen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. 2.2 Angebotsabgabe: Bieter / Bietergemeinschaften haben ein erstes verbindliches Angebot abzugeben. Die zur Angebotsabgabe überreichten Vergabeunterlagen sind verbindlich und zwingend einzuhalten. Der AG behält sich vor das erste verbindliche Angebot ohne Verhandlungen/Verhandlungsgespräche anzunehmen. Ansonsten ist beabsichtigt, die Zahl der Angebote in einer oder mehreren Verhandlungsrunde/n durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren und zur Abgabe weiterer Angebote aufzufordern. 2.3 Frist für die Abgabe der Angebote: Tag: 18.9.2015 Uhrzeit: 10:00 Uhr. 3. Verweis auf Ressourcen und Kapazitäten Dritter Unternehmen – Eignungsleihe und Nachunternehmereinsatz: 3.1. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bewerber /Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sog. „Eignungsleihe“, d. h. anstelle eigener Eignungsnachweise die Eignungsnachweise von Nachunternehmern benennen sind bereits mit dem Teilnahmeantrag folgende Erklärungen und Nachweise zwingend gefordert: — Angabe der Namen dieser Unternehmen und — Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer/s im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt. — und Nachweis der Eignung dieser Nachunternehmen anhand derjenigen (Eignungs-)Nachweise/Angaben, die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft anstelle eigener Eignungsnachweise/Angaben von dem Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung angeben; an die betreffenden (Eignungs-) Nachweise/Angaben gestellte Mindestanforderungen gelten auch in diesem Fall und sind zwingend einzuhalten. Ferner ist auf separates Verlangen die weitergehende Eignung dieser Nachunternehmer, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt nachzuweisen, soweit die diesbezüglichen Erklärungen und Nachweise noch nicht auf Grund der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag abgegeben wurden: — Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für diese Nachunternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung). — Diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit, die sich auf die von dem einzelnen Nachunternehmer zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogene Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für diese Nachunternehmer. Außerdem hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die für die eigene Eignung benannten Nachunternehmer im Rahmen der Auftragserfüllung einzusetzen. Der Austausch eines im Teilnahmewettbewerb für die eigene Eignung benannten Nachunternehmers nach Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. im Angebot führt grds. zum Ausschluss des Angebots. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn, die konkrete Bietereignung durch den nachbenannten Nachunternehmer, dessen Verfügbarkeit mit der Nachbenennung nachzuweisen ist, nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung ist nur dann nicht gegeben, wenn der Bieter mit dem nachbenannten Nachunternehmer im Teilnahmewettbewerb, unter Zugrundelegung der bekannt gegebenen objektiven Auswahlkriterien mindestens genauso gut abgeschnitten hätte, wie mit dem wegfallenden Nachunternehmer. 3.2 Nachunternehmereinsatz: Soweit Bewerber / Bewerbergemeinschaften beabsichtigen, sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmer zu bedienen, d. h. Nachunternehmer einzusetzen, behält sich der Auftraggeber vor, dass auf separates Verlangen folgende Erklärungen und Nachweise abzugeben sind: — Angabe der Namen dieser Unternehmen und — Nachweis, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und er/sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer/s im Fall der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann (z.B. mittels einer Verpflichtungserklärung der Unternehmen, in der sich diese unwiderruflich verpflichten, dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft die erforderlichen Mittel im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen (ein entsprechendes Formblatt „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ ist über die Homepage der Fraport AG: www.fraport.de -> Kompetenzen -> Business Services -> Einkauf und Bauvergabe -> Bauvergabe zum Download eingestellt — Art und den Umfang der vorgesehen Nachunternehmerleistungen und — Nachweis der Eignung dieser Unternehmen, bezogen auf die von ihnen zu erbringenden Leistungen, wie folgt: — Alle nach Ziffer III.2.1) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der Zuverlässigkeit. — Alle nach Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit; die diesbezüglich etwaig vorgegebenen Mindestbedingungen gelten nicht für die Nachunternehmer (Ziffer III.2.2) der Bekanntmachung). — Nur diejenigen nach Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit die sich auf die von dem einzelnen Nachunternehmen zu erbringenden Teilleistungen beziehen. Soweit bezüglich der jeweiligen Teilleistung konkret eine hierauf bezogenen Mindestbedingung vorgegeben wurde (Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung), gilt diese ebenfalls für den Nachunternehmer und ist zwingend einzuhalten. Über die jeweilige Teilleistung hinausgehende bzw. diese Teilleistung nicht betreffende Mindestbedingungen zu der technischen Leistungsfähigkeit gelten nicht für den Nachunternehmer. 4. Sonstiges: 4.1 Nachfordern von Erklärungen/Nachweisen: Der Auftraggeber behält sich gemäß § 19 Abs. 3 SektVO vor, fehlende oder unvollständige Erklärungen und Nachweise, die mit dem Teilnahmeantrag zwingend gefordert und abzugeben sind, von allen betroffenen Bewerbern/Bewerbergemeinschaften unter Setzung einer Frist nachzufordern. Getätigte Erklärungen und Nachweise, welche jedoch die Mindestbedingungen nicht einhalten, werden nicht nachgefordert und dürfen nicht geändert/ausgetauscht werden. Ist nach Fristablauf ein Teilnahmeantrag nicht vollständig und damit nicht wertungsfähig, führt dies zum zwingenden Ausschluss des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. Ein nochmaliges Nachfordern erfolgt nicht. Die Nachforderung betrifft ausschließlich Erklärungen und Nachweise, die bereits zwingend mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Bei Erklärungen und Nachweisen, die noch nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, ggf. auf separates Verlangen des Auftraggebers, vorzulegen sind, erfolgt keine Nachforderung. 4.2 Flughafenausweise Bei Auftragserteilung sind vom Auftragnehmer Flughafenausweise für den Sicherheitsbereich zu beantragen. Informationen hierzu finden Sie unter: www.fraport.de -> Business Services -> Flughafenausweise. Nachr. HAD-Ref.: 5061/481; nachr. V-Nr/AKZ: EU-P 0569-15BL.
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Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Frankfurt am Main, 60547 Frankfurt.
Quelle: OJS 2016/S 060-102318 (2016-03-22)