Gegenstand des Vertrages ist der Einsatz eines Technikers oder Meisters des Auftragnehmers, der in Bezug auf die Energieanlagen des Deutschen Bundestages selbständig alle Tätigkeiten ausführt, die 1.) mit der Organisation, Vorbereitung und Betreuung der von externen Prüforganisationen durchzuführenden, gesetzlich vorgeschriebenen, wiederkehrenden Anlagenprüfungen zusammenhängen, und die 2.) mit der Organisation, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von wiederkehrenden, in eigener Verantwortung liegenden Anlagenprüfungen erforderlich sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-11-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Energiebereich
Menge oder Umfang:
Betriebsunterstützung bei den wiederkehrenden Prüfungen an Heißwassererzeugern, Dampfkesseln, zwei Motorheizkraftwerken sowie von Druckgefäßen und Tankanlagen in den einzelnen Gebäuden des Deutschen Bundestages. Der Prüfumfang betrifft ca. 75 Druckgefäße und ca. 60 Tankanlagen mit Behältergrößen von 500 l bis 91.000 l.
Betriebsunterstützung bei den wiederkehrenden Prüfungen an Heißwassererzeugern, Dampfkesseln, zwei Motorheizkraftwerken sowie von Druckgefäßen und Tankanlagen in den einzelnen Gebäuden des Deutschen Bundestages. Der Prüfumfang betrifft ca. 75 Druckgefäße und ca. 60 Tankanlagen mit Behältergrößen von 500 l bis 91.000 l.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Energiebereich📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de📧
Telefon: +49 3022733234📞
Fax: +49 3022730374 📠
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 11.01.2016 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
— Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Abforderung und Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend; diese können kostenfrei bei der Auftraggeberin; vorzugsweise per E-Mail, angefordert werden
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
— Den Bietern wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe im Rahmen einer Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten, den Zugang zu den Anlagen und sonstige Sachverhalte zu informieren. Nähere Angaben hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 11.01.2016 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
— Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Abforderung und Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend; diese können kostenfrei bei der Auftraggeberin; vorzugsweise per E-Mail, angefordert werden
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
— Den Bietern wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe im Rahmen einer Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten, den Zugang zu den Anlagen und sonstige Sachverhalte zu informieren. Nähere Angaben hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vertrages ist der Einsatz eines Technikers oder Meisters des Auftragnehmers, der in Bezug auf die Energieanlagen des Deutschen Bundestages selbständig alle Tätigkeiten ausführt, die
1.) mit der Organisation, Vorbereitung und Betreuung der von externen Prüforganisationen durchzuführenden, gesetzlich vorgeschriebenen, wiederkehrenden Anlagenprüfungen zusammenhängen, und die
2.) mit der Organisation, Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von wiederkehrenden, in eigener Verantwortung liegenden Anlagenprüfungen erforderlich sind.
Beschreibung der Optionen:
Automatische Vertragsverlängerung von bis zu 5 x 6 Monaten, sofern die Auftraggeberin nicht vom einseitigen
Kündigungsrecht 3 Monate vor Vertragsende Gebrauch macht.
Referenznummer: Geschäftszeichen/Vergabenummer: ZT6-1133-2015-342-15-ZT380
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
— Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“.
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000 Euro für Personen- und 1.000.000 Euro für Sachschäden. (Dieser Nachweis ist spätestens auf Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung vorzulegen.)
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben.
— Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
Mindeststandards: Siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Nachweis darüber, dass der Bieter einen Mitarbeiter beschäftigt, der alle folgenden Qualifikationen vorweisen kann:
a) abgeschlossene Ausbildung als Techniker oder Meister für Mechatronik oder Energietechnik oder Heizung, Klima, Lüftung oder gleichwertig
b) Kesselwärterprüfung
c) befähigte Person für TRBS 1203 Teil 2
d) zeitnahe berufliche Tätigkeit, die die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung im Sinne von § 2 Abs. 6 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV beinhaltet. Es ist eine Erklärung vorzulegen, die versichert, dass der Mitarbeiter mindestens 10 Prüfungen im Jahr durchgeführt hat.
d) zeitnahe berufliche Tätigkeit, die die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung im Sinne von § 2 Abs. 6 i. V. m. Anhang 2 Abschnitt 4 BetrSichV beinhaltet. Es ist eine Erklärung vorzulegen, die versichert, dass der Mitarbeiter mindestens 10 Prüfungen im Jahr durchgeführt hat.
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zubenennen. Ferner ist eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zubenennen. Ferner ist eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
— Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Besondere Vertragsbedingungen, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-04-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-01 📅
Datum des Endes: 2016-10-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Geschäftszeichen/Vergabenummer: ZT6-1133-2015-342-15-ZT380
Zusätzliche Informationen
— Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 11.01.2016 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
— Für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist die Abforderung und Nutzung der Vergabeunterlagen zwingend; diese können kostenfrei bei der Auftraggeberin; vorzugsweise per E-Mail, angefordert werden
— Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsbegleitschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
— Den Bietern wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe im Rahmen einer Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten, den Zugang zu den Anlagen und sonstige Sachverhalte zu informieren. Nähere Angaben hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
— Den Bietern wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe im Rahmen einer Ortsbesichtigung über die örtlichen Gegebenheiten, den Zugang zu den Anlagen und sonstige Sachverhalte zu informieren. Nähere Angaben hierzu können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de📧
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 221-403224 (2015-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-16 📅
Name: ELMATIC GmbH
Postanschrift: Gradestraße 50
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12347
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 228/94990📞
Fax: +49 228/9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.