Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die ein einem verschlossenen und äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.genannten Schlusstermin eingegangen sind. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I 1 aufgeführte Postanschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: