Bewachungs-, Service-, Koordinations-, Schließdienste und im Bedarfsfall auch Kassendienste bzgl. des Kassieren von Eintritten und Verkauf von museumseigenen Artikeln

Historisches Museum der Pfalz Speyer

Aufsichtsdienste in den Ausstellungsräumen sowie in den Eingangsbereichen. Da nicht nur Dauerausstellungen, sondern auch Wechselausstellungen gezeigt werden, für die Auf- und Abbauarbeiten notwendig sind, variiert die Anzahl des benötigten Personals in dieser Phase. Das betrifft neben dem Aufsichtsdienst auch den Koordinationsdienst. Die Auf- und Abbauphase beträgt jeweils 4-6 Wochen je Ausstellung. Der Servicedienst beinhaltet u. a. Auskünfte an die Besucher (mündlich und telefonisch), das Bedienen von Microsoft Outlook, Ausstellen von Ausweisen, im Bedarfsfall das Kassieren von Eintritten und Verkauf von museumseigenen Artikeln, ggf. an der vorhandenen elektronischen Kasse. Der/Die Koordinator/ in koordiniert den Einsatz der Aufsichtskräfte vor Ort, achtet auf die Einhaltung der Hausordnung und übt im Bedarfsfall das Hausrecht aus. Darüber hinaus nimmt er/sie die Schließdienste inkl. Aktivierung der Einbruchmeldeanlage wahr. Die Aufsichtskräfte sind überwiegend mit der Bewachung und Überwachung der Ausstellungsräume betraut, Garderobendienst, Ausschank u. ä.. Bei diversen Veranstaltungen (rund 6-8 Veranstaltungen pro Jahr), sind Nachtdienste von 20 Uhr bis 6 Uhr möglich. Bei VIP Führungen und Begleitveranstaltungen zu den Ausstellungen ist die Anwesenheit des Koordinators grundsätzlich bis 20 Uhr plus Schließdienst (30 Minuten) erforderlich. Dies variiert entsprechend der Nachfrage. Die Anzahl des benötigten Personals und die Ausübung einzelner Dienstleistungen richtet sich nach dem notwendigen Bedarf des Museums.
Das Museum ist grundsätzlich von Dienstag bis Sonntag geöffnet sowie an allen Feiertagen (Ausnahmen: am 24.12 und 31.12. ggf. bis 14 Uhr) und ggf. auch montags während der Laufzeit von Sonderausstellungen. Die Öffnungszeit ist regulär von 10 bis 18 Uhr. In dieser Zeit ist die Anwesenheit der Aufsichten und ggf. der Garderobenkräfte erforderlich. Die Dienstzeit der Servicekraft geht grundsätzlich von 10 Uhr bis 18 Uhr. Darüber hinaus wird an den Oster- und Weihnachtsferien von Rheinland-Pfalz das Museum auch an den Montagen (i. d. R. 2 Tage) geöffnet. Der Schließdienst erfolgt grundsätzlich von dem/der Koordinator/in von Dienstag bis Freitag nach Schließung des Museums. Samstags, Sonntags und Feiertags erfolgt vor und nach Öffnung des Museums der Schließdienst (beinhaltet morgens Deaktivierung und abends Aktivierung der Einbruchmeldeanlage). D. h., die Anwesenheit des/der Koordinators/in ist grundsätzlich dienstags bis freitags von 9:45 Uhr bis 18:45 Uhr; an den Wochenenden (Sa/So) und Feiertagen von 7:45 Uhr bis 18:45 Uhr erforderlich. Diese frühe Anwesenheit beinhaltet auch den Einlass der Reinigungsfirma. Darüber hinaus erfolgt der Schließdienst und die Bewachung bei Eröffnung von Ausstellungen, Veranstaltungen, Partys und der Langen Nacht der Museen (in Speyer „Kult(o)urnacht“ genannt). Hier kann die Dienstzeit über 18 Uhr hinaus zwischen 20 Uhr und 6 Uhr am darauffolgenden Tag betragen. Eine maximale Schicht von 12 Stunden ist hierbei zu beachten. In den Umbauphasen, in denen keine Sonderausstellungen gezeigt werden, sind keine entsprechenden Aufsichtsdienste erforderlich. Auch die Dienstzeiten des/der Koordinators/in kann sich bis auf die Schließdienstzeiten reduzieren. Die Anzahl der Aufsichten in den Ausstellungen variiert je nach Besuchermenge und Wetter (s. Garderobenkräfte).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-05 Auftragsbekanntmachung
2015-06-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-03-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bewachungsdienste
Menge oder Umfang:
Der Gesamtumfang beträgt circa 23 000 Stunden/Jahr, davon circa 2 600 Stunden/Jahr für Koordinationsdienste, circa 2 100 Stunden/Jahr Servicedienste, circa 17 900 Stunden/Jahr Aufsichtsdienste, circa 100 Stunden/Jahr Garderobendienste sowie circa 300 Stunden/Jahr für Sonderdienste. Diese Stundenangaben sind Zirkawerte, da das Museum als Stiftung des öffentlichen Rechts im Hinblick auf die Durchführung von neuen Ausstellungen vom jährlichen Haushaltsbudget abhängig ist. Darüber hinaus kann nicht vorhergesehen werden, welchen Anklang die jeweilige Ausstellung bei den Besuchern findet, was Auswirkungen auf die Anzahl des einzusetzenden Personals haben wird. Die/Der Koordinator/in benötigt 2 Stellvertreter/-innen, das Gleiche gilt auch für den Servicedienst. Es ist auch möglich, dass der/die Koordinator/den Servicedienst wahrnimmt. Der Schließdienst muss auf jeden Fall gewährleistet sein. Die Einsätze von Personal muss auch kurzfristig (2 Std. zuvor) und bei Krankheit, Mutterschutz und Urlaub jederzeit möglich sein.290 000330 000
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bewachungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Historisches Museum der Pfalz Speyer
Postanschrift: Domplatz
Postleitzahl: 67346
Postort: Speyer
Kontakt
Internetadresse: http://www.museum.speyer.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@museum.speyer.de 📧
Telefon: +49 6232132523 📞
Fax: +49 6232132540 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 048-083684
ABl. S-Ausgabe: 48

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Aufsichtsdienste in den Ausstellungsräumen sowie in den Eingangsbereichen. Da nicht nur Dauerausstellungen, sondern auch Wechselausstellungen gezeigt werden, für die Auf- und Abbauarbeiten notwendig sind, variiert die Anzahl des benötigten Personals in dieser Phase. Das betrifft neben dem Aufsichtsdienst auch den Koordinationsdienst. Die Auf- und Abbauphase beträgt jeweils 4-6 Wochen je Ausstellung. Der Servicedienst beinhaltet u. a. Auskünfte an die Besucher (mündlich und telefonisch), das Bedienen von Microsoft Outlook, Ausstellen von Ausweisen, im Bedarfsfall das Kassieren von Eintritten und Verkauf von museumseigenen Artikeln, ggf. an der vorhandenen elektronischen Kasse. Der/Die Koordinator/ in koordiniert den Einsatz der Aufsichtskräfte vor Ort, achtet auf die Einhaltung der Hausordnung und übt im Bedarfsfall das Hausrecht aus. Darüber hinaus nimmt er/sie die Schließdienste inkl. Aktivierung der Einbruchmeldeanlage wahr. Die Aufsichtskräfte sind überwiegend mit der Bewachung und Überwachung der Ausstellungsräume betraut, Garderobendienst, Ausschank u. ä.. Bei diversen Veranstaltungen (rund 6-8 Veranstaltungen pro Jahr), sind Nachtdienste von 20 Uhr bis 6 Uhr möglich. Bei VIP Führungen und Begleitveranstaltungen zu den Ausstellungen ist die Anwesenheit des Koordinators grundsätzlich bis 20 Uhr plus Schließdienst (30 Minuten) erforderlich. Dies variiert entsprechend der Nachfrage. Die Anzahl des benötigten Personals und die Ausübung einzelner Dienstleistungen richtet sich nach dem notwendigen Bedarf des Museums.
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Das Museum ist grundsätzlich von Dienstag bis Sonntag geöffnet sowie an allen Feiertagen (Ausnahmen: am 24.12 und 31.12. ggf. bis 14 Uhr) und ggf. auch montags während der Laufzeit von Sonderausstellungen. Die Öffnungszeit ist regulär von 10 bis 18 Uhr. In dieser Zeit ist die Anwesenheit der Aufsichten und ggf. der Garderobenkräfte erforderlich. Die Dienstzeit der Servicekraft geht grundsätzlich von 10 Uhr bis 18 Uhr. Darüber hinaus wird an den Oster- und Weihnachtsferien von Rheinland-Pfalz das Museum auch an den Montagen (i. d. R. 2 Tage) geöffnet. Der Schließdienst erfolgt grundsätzlich von dem/der Koordinator/in von Dienstag bis Freitag nach Schließung des Museums. Samstags, Sonntags und Feiertags erfolgt vor und nach Öffnung des Museums der Schließdienst (beinhaltet morgens Deaktivierung und abends Aktivierung der Einbruchmeldeanlage). D. h., die Anwesenheit des/der Koordinators/in ist grundsätzlich dienstags bis freitags von 9:45 Uhr bis 18:45 Uhr; an den Wochenenden (Sa/So) und Feiertagen von 7:45 Uhr bis 18:45 Uhr erforderlich. Diese frühe Anwesenheit beinhaltet auch den Einlass der Reinigungsfirma. Darüber hinaus erfolgt der Schließdienst und die Bewachung bei Eröffnung von Ausstellungen, Veranstaltungen, Partys und der Langen Nacht der Museen (in Speyer „Kult(o)urnacht“ genannt). Hier kann die Dienstzeit über 18 Uhr hinaus zwischen 20 Uhr und 6 Uhr am darauffolgenden Tag betragen. Eine maximale Schicht von 12 Stunden ist hierbei zu beachten. In den Umbauphasen, in denen keine Sonderausstellungen gezeigt werden, sind keine entsprechenden Aufsichtsdienste erforderlich. Auch die Dienstzeiten des/der Koordinators/in kann sich bis auf die Schließdienstzeiten reduzieren. Die Anzahl der Aufsichten in den Ausstellungen variiert je nach Besuchermenge und Wetter (s. Garderobenkräfte).
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Menge oder Umfang:
Der Gesamtumfang beträgt circa 23 000 Stunden/Jahr, davon circa 2 600 Stunden/Jahr für Koordinationsdienste, circa 2 100 Stunden/Jahr Servicedienste, circa 17 900 Stunden/Jahr Aufsichtsdienste, circa 100 Stunden/Jahr Garderobendienste sowie circa 300 Stunden/Jahr für Sonderdienste. Diese Stundenangaben sind Zirkawerte, da das Museum als Stiftung des öffentlichen Rechts im Hinblick auf die Durchführung von neuen Ausstellungen vom jährlichen Haushaltsbudget abhängig ist. Darüber hinaus kann nicht vorhergesehen werden, welchen Anklang die jeweilige Ausstellung bei den Besuchern findet, was Auswirkungen auf die Anzahl des einzusetzenden Personals haben wird. Die/Der Koordinator/in benötigt 2 Stellvertreter/-innen, das Gleiche gilt auch für den Servicedienst. Es ist auch möglich, dass der/die Koordinator/den Servicedienst wahrnimmt. Der Schließdienst muss auf jeden Fall gewährleistet sein. Die Einsätze von Personal muss auch kurzfristig (2 Std. zuvor) und bei Krankheit, Mutterschutz und Urlaub jederzeit möglich sein.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 290 000 💰
330 000 💰
Referenznummer: Vergabestelle
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 67346 Speyer, Rheinland-Pfalz, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
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Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Eignungsnachweisen im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
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Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet bzw. verpflichten, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/ die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
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Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
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Folgende Erklärungen sind einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft.
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Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbarer Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen des Einzelbieters/der Bietergemeinschaft, dass das Unternehmen nicht wegen einer der in § 6 Abs. 5 VOL/A-EG genannten Vorschriften verurteilt ist und dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs.6 VOL/AEG vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (Nettojahresumsätze für 2012, 2013, 2014).
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2) Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014) und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind, jeweils getrennt nach fest angestellten und geringfügig beschäftigten Arbeitskräften.
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3) Nachweis einer Betriebshaftplichtversicherung, je Schadensfall in Höhe von:
— 5 000 000 EUR bei Personenschäden;
— 5 000 000 EUR bei Sachschäden;
— 300 000 EUR bei Verlust von Schlüsseln;
— 5 000 000 EUR bei Verlust beweglicher Sachen/Abhandenkommen von bewachter Sachen;
— 500 000 EUR bei Vermögensschäden sowie Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz im Auftragsfall.
4) Zertifizierung nach DIN 77200 mit mindestens der Leistungsstufe 2.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Vergleichbare Referenzprojekte innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe der Art der Liegenschaft, des Projektumfangs (eingesetztes Personal und Rechnungswert), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner.
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2) Benennung des vorgesehenen Objektleiters und des vorgesehenen Stellvertreters mit Kurzlebenslauf und Vorlage eines Qualifikationsnachweises.
3) Benennung der vorgesehenen Arbeitskräfte mit Kurzlebensläufen (Vorlage bei Inkrafttreten des Vertrages).
4) Beschreibung der Schulungsmöglichkeiten für die Arbeitskräfte.
5) Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache des einzusetzenden Personals (Vorlage bei Inkrafttreten des Vertrages).
6) Nachweis über eine Dienstanweisung gemäß BGV C 7, die bei Vertragsabschluss um die besonderen Belange des Museums, des dortigen Alarmablaufplans, der Hausordnung etc. ergänzt werden muss.
7) Nachweis über Arbeits- und Gesundheitsschutz.
8) Nachweis einer Zertifizierung nach ISO 9000.
9) Nachweis einer geprüften Schutz- und Sicherheitsfachkraft bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) des Koordinationsdienstes (Vorlage bei Inkrafttreten des Vertrages).
10) Nachweis nach § 34 a Gewerbeordnung für einzusetzendes Personal. Ausnahmen: Garderobekräfte, Hilfskräfte bei Auf- und Abbau (Vorlage bei Inkrafttreten des Vertrages).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bezahlung der Arbeitskräfte nach dem gültigen Tarif für Bewachungsunternehmen in Rheinland-Pfalz. Bei einer Tariferhöhung sind die Sachkosten nicht in die Kalkulation mit einzubeziehen; d. h., nur auf die tatsächlichen Lohnkosten und auf die lohnabhängige Kosten erfolgt eine entspr. prozentuale Erhöhung nach Tarif. Es erfolgt jedoch keine Preisanpassung im ersten Vertragsjahr. Eine detaillierte Kalkulation der Kosten ist dem Angebot beizufügen. Arbeitsvertrag muss mindestens die Inhalte des Musterarbeitsvertrags des BDSW in seiner jeweils gültigen Fassung enthalten sowie die Bereitschaft, den Dienst an Feiertagen, Sonntagen und auch bei Nachtstunden auszuführen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-05-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-18 📅
Öffnungsort: Speyer.
Ort des Eröffnungstermins: Speyer.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Karoline Kälber

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Vergabestelle

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstr. 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de 📧
Telefon: +49 6131162234 📞
Internetadresse: http://www.mwvlw.rlp.de 🌏
Fax: +49 6131162113 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind je nach Sachlage innerhalb von 3 bis 7 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. Eine auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Angebotsfrist erhoben werden, § 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
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Quelle: OJS 2015/S 048-083684 (2015-03-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-06-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-26 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 121-221371
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 48-083684
ABl. S-Ausgabe: 121

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 371 599,22 💰
440 819,97 💰

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-05-18 📅
Name: secura protect mitte GmbH
Postanschrift: Ruhrstraße 15
Postort: Hanau
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind je nach Sachlage innerhalb von 3 bis 7 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. Eine auf Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Angebotsfrist erhoben werden, § 107 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 121-221371 (2015-06-24)