Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen der Landesbetriebe Gewässer in Baden-Württemberg

Regierungspräsidium Tübingen, Landesbetrieb Gewässer

Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen der Landesbetriebe Gewässer des Landes Baden-Württemberg mit Testat nach Handelsgesetzbuch (HGB) und Import der Daten in die Anlagenbuchhaltung in SAP.
Zum Anlagevermögen der Landesbetriebe Gewässer gehört das Infrastrukturvermögen des Landes an den Gewässern I. Ordnung und die Rückhalteräume am Rhein. Bislang sind alle Anlagen bewertet, deren Bau ab 1997 begonnen wurde und alle Deiche und Dämme an den Gewässern I. Ordnung. Aufgabe ist, die noch fehlenden Anlagen (vor allem Rückhalteräume und -becken, Querbauwerke und Oberflächenpegel) zu bewerten.
Die Bewertung soll in zwei Schritten erfolgen: bis zum 28.02.2016 Bewertung der vom Auftraggeber explizit benannten Großanlagen mit Restbuchwert und bis zum 28.02.2017 Bewertung der „Massenanlagen“ und der noch nicht bewerteten weiteren Großanlagen.
Bei den im ersten Schritt zu bewertenden Großanlagen handelt es sich um 2 Rückhalteräume mit jeweils ca. 100 Einzelbauwerken, ca. 16 Rückhaltebecken und ca. 20 größere Querbauwerke mit Restbuchwert (vor allem Wehre).
“Massenanlagen” sind vor allem ca. 500 Oberflächenpegel und rund 1.300 Sohlbauwerke. Hinzu kommen die im ersten Schritt noch nicht bewerteten Großanlagen.
Bei einem Teil der Objekte müssen aus handelsrechtlichen Gründen baulicher Teil, maschineller Teil / Stahlwasserbau und Steuerungstechnik getrennt bewertet werden.
Voraussichtlich müssen in Summe rund 5.000 Anlagegüter angelegt werden.
Aufgabe des Auftragnehmers ist es, ein geeignetes standardisiertes Bewertungsverfahren für die „Massenanlagen“ zu entwickeln. Das Bewertungsverfahren muss testierfähig sein.
Die Anlagen werden in einer Fachdatenbank geführt. In der Datenbank sind jedoch in der Regel die für eine Bewertung erforderlichen Daten (zum Beispiel Höhe, Breite von Schwellen) nicht enthalten. Die fehlenden Daten sollen für die Massenanlagen vom Auftragnehmer durch Befragung der Techniker vor Ort erhoben werden.
Für die Großanlagen sind zum Teil Unterlagen vorhanden, die für eine Bewertung herangezogen werden können. Fehlen diese, müssen die Anlagen durch den Auftragnehmer vor Ort erhoben und bewertet werden.
Der Auftragnehmer muss das Testat eines Wirtschaftsprüfers vorlegen, dass die Bewertung der Anlagen HGB-konform und in den Jahresabschlüssen testierfähig ist.
Die bewerteten Anlagen müssen mit allen für den Auftraggeber relevanten Daten in Abstimmung mit dem Auftraggeber für den Import in SAP aufbereitet werden. Die Datenstruktur für den Import ist vorgegeben. Der Import der im ersten Schritt bewerteten Anlagen muss bis zum 28.02.16 erfolgt sein, der Import der restlichen Anlagen zum 28.02.2017.
Die Anlagenummern der Fachdatenbank müssen zur eindeutigen Identifizierung der Anlagen in die Anlagenbuchhaltung übernommen werden.
In der Fachdatenbank sind bewertete und nicht bewertete Anlagen enthalten. Eine Kennzeichnung der bereits bewerteten Anlagen ist nicht vorhanden. Ebenso haben die bereits bewerteten Anlagen in der Anlagenbuchhaltung nicht durchgängig die Anlagennummern der Fachdatenbank.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten sollen für alle Anlagen unabhängig von deren Alter und Abschreibungsgrad ermittelt werden.
Bei Einheiten, die aus mehreren Anlagen bestehen, erfolgt eine Einzelbewertung aller Bestandteile.
Bei der nachträglichen Bewertung der wasserwirtschaftlichen Altanlagen werden Gemeinkostenzuschläge nicht berücksichtigt.
Die AfA der wasserwirtschaftlichen Anlagen wird den jeweiligen PSP-Elementen der Projekte für Betrieb und Unterhaltung zugeordnet (siehe Anlage; Betriebshof Warthausen als Muster).
Die Daten des Anlagenkatasters werden von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW) zur Verfügung gestellt.
Technische Vorgaben zur Datenstruktur müssen vom Landesbetrieb Competence Center (LCC) zur Verfügung gestellt werden (Struktur der Importdatenbank). Testläufe müssen mit LCC abgestimmt werden. Der Testimport wird von LCC durchgeführt.
Die inhaltliche Prüfung der Daten erfolgt durch die Landesbetriebe Gewässer.
Die Methodik, Erfassung und Bewertung der wasserwirtschaftlichen Anlagen sind je Anlagengruppe in einem Bericht festzuhalten.
Der Prozess muss zentral gesteuert, die Einhaltung des Zeitplans überwacht und ggf. erforderliche Anpassungen müssen abgestimmt und dokumentiert werden.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-12. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-02.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-02 Auftragsbekanntmachung
2015-08-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge