BLB NRW Münster/NOV/SothA. Bochum – Generalunternehmerleistung

BLB NRW Münster

Geplant ist der Neubau der Sozialtherapeutischen Anstalt Bochum (SothA) mit 80 Haftplätzen bestehend aus mehreren Einzelgebäuden, der Haftmauer, Sicherheitseinrichtungen und einer gemeinsamen Pforte mit der JVA Bochum (JVA).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-26.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-26 Auftragsbekanntmachung
2015-11-17 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-10-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten
Menge oder Umfang: Vgl. Ziffer II1.5.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BLB NRW Münster
Postanschrift: Hohenzollernring 80
Postleitzahl: 48145
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: https://evergabe.blb.nrw.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-26 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 211-382015
ABl. S-Ausgabe: 211
Zusätzliche Informationen
Unter http.//www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden interessierte Unternehmen den Formularsatz für die Eigenerklärungen. Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über den Vergabemarkt-platz (http.//www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/) zu richten. Die Bewerbung ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) an die unter Ziffer 1.1) genannte Stelle einzureichen. Der Bewerbung ist zwingend auch ein Kopierexemplar sowie eine identische elekt-ronische Fassung (z. B. CD-Rom) beizufügen. Nicht fristgerecht eingereichte Be-werbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Sendung ist deutlich sichtbar mit dem unter http.//www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zur Verfügung gestellten Angebotskennzettel zu kennzeichnen. Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind beim Einsatz von Nachunternehmern auch für die Nachunternehmer vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind von den Nachunternehmern vorzulegen, soweit diese im Auftragsfall die vergleichbaren Leistungen ausführen wird (Referenzen) bzw. in die Datenverarbeitung einbezogen werden. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 101a GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. § 101b GWB Unwirksamkeit: (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. § 107 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabe-verfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist. Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYBFD.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Geplant ist der Neubau der Sozialtherapeutischen Anstalt Bochum (SothA) mit 80 Haftplätzen bestehend aus mehreren Einzelgebäuden, der Haftmauer, Sicherheitseinrichtungen und einer gemeinsamen Pforte mit der JVA Bochum (JVA).
Innerhalb der Neubaumaßnahme wird die zukünftige verkehrstechnische Anbindung der JVA Bochum über das neue Pfortengebäude, den gemeinsamen Parkplatz, die Anbindung des neuen Parkhauses sowie die Anbindung des im hinteren Teil der JVA Bochum gelegenen Werkstattbereiches der JVA über das Gelände der SothA neu konzipiert.
Mehr anzeigen
Beim Bauablauf der Baumaßnahme, sind die Zugänglichkeit zur JVA Bochum sowie die vollzuglichen Belange hinsichtlich Sicherheit und Funktionalität der JVA Bochum während der Bauzeit jederzeit zu gewährleisten.
Das Gesamtprojekt besteht aus einzelnen Projekt- und Gebäudeteilen, die sich wie folgt aufgliedern: Gebäude 24 (Pforte Verwaltung JVA Bochum), Gebäude 25 (Verwaltung SothA), Gebäude 26 (Hafthaus SothA), Gebäude 27 (Werkstätten SothA). Das Gebäude 28 (Parkpalette JVA) wurde bereits im Rahmen einer vorgezogenen Baumaßnahme realisiert und ist daher nicht Bestandteil dieser Baumaßnahme.
Mehr anzeigen
Die Funktionseinheit SothA besteht aus den Gebäuden 25, 26 und 27. Zur Erschließung der Gebäude werden unterirdische und oberirdische Verbindungsgänge genutzt.
Das Baugrundstück, ausgewiesen als Sondergebiet, befindet sich unmittelbar neben der jetzigen JVA Bochum. Gesamtanlage: „Großer Sonderbau“ gem. gemäß § 68 (1) Satz 3 BauO NRW Nr.14: Justizvollzugsanstalten.
Gebäude 24: Gebäude mittlerer Höhe gem. § 2 (3) BauO NRW.
Gebäude 25: Gebäude geringer Höhe gem. § 2 (3) BauO NRW.
Gebäude 26: Gebäude mittlerer Höhe gem. § 2 (3) BauO NRW.
Gebäude 27: Gebäude geringer Höhe gem. § 2 (3) BauO NRW.
Eine baurechtliche Zustimmung nach §80 Abs.1 der BauO NRW liegt vor.
Das Bauvolumen beträgt BGF(a) ca. 17.500 m
Des Weiteren sind die nachstehenden Zusatzmaßnahmen umzusetzen: 2. Umschaltung vorhandene Technik JVA im Abrissbereich alte Pforte auf neue Pforte sowie 3. Kameraüberwachung außerhalb der Haftmauer JVA Bochum.
Die schlüsselfertige und bezugsfähige Errichtung der Gebäude einschließlich Außen-und Verkehrsanlagen als Generalunternehmer (GU) mit den notwendigen Planungs-und Bauleistungen wird Auftragsgegenstand des Auftragnehmers.
Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers sind bis spätestens Ende Juni 2018 bezugsfähig zu übergeben bzw. abzuschließen.
Als Planungsgrundlagen werden den ausgewählten Bietern u. a. folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100, Genehmigungs- und Ausschreibungsplanung mit wesentlichen Leitdetails. Die exakten Schnittstellen zwischen den vom Generalplaner erbrachten Leistungen und die seitens des Auftragnehmers noch zu erbringenden Planungsleistungen sowie der Umfang weiterer Unterlagen werden in den Verdingungsunterlagen festgelegt.
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer hat eine permanente Baustellenbewachung durchzuführen und den Zugang zur Baustelle mittels eines Zauns und einer Personen- und Fahrzeugschleuse zu beschränken. Die Kontrolle der Zugangsberechtigung mit Erfassung der Anwesenheitszeiten sowie der Berechtigung auf der Baustelle tätig sein zu dürfen sind zu dokumentieren. Hierfür ist ein entsprechendes System mit Zugangsausweisen mit Lichtbildern, Lesegeräten und Datenverarbeitung vorzuhalten. Der Einsatz von geeigneten Kontrollen und Mitteln gegen Schwarzarbeit ist durch den Auftragnehmer zu organisieren. Für Arbeiten im Bereich des geschlossenen Vollzuges ist nur geeignetes Personal einzusetzen.
Mehr anzeigen
Alle Mitarbeiter der Baustelle als auch Mitarbeiter für Arbeiten im geschlossenen Vollzug werden durch die JVA Bochum überprüft (s. a. Sonstige besondere Bedingungen III.1.4)). Nicht geeignete Mitarbeiter erhalten keinen Zugang zur Baustelle oder den geschlossenen Vollzug.
Mehr anzeigen
Im Rahmen der Baumaßnahme sind auch Bauarbeiten innerhalb der JVA im geschlossenen Vollzug durchzuführen.
Gebäudestrukturen/Funktionen:
Gebäude 24/Pforte Verwaltung JVA: Im Gebäude 24 befindet sich im Erdgeschoss die gemeinsame Pfortenanlage der JVA Bochum/SothA. Hierüber erfolgt sowohl der Zugang für die Bediensteten, als auch der Zugang für die Besucher. Zudem sind im Erdgeschoss sämtliche für den Betrieb eines Pfortengebäudes im Bereich des Vollzugs erforderlichen Nutzflächen angeordnet. In den beiden Obergeschossen befinden sich die Verwaltungsräume der JVA Bochum. Im Dachgeschoss befindet sich eine Aufstellfläche für kleinere technische Anlagen. Die Zufahrtsschleuse für die PKW- und LKW-Zuführung für die JVA Bochum/SothA wird über das neue Pfortengebäude ebenfalls erschlossen.
Mehr anzeigen
Gebäude 25/Verwaltung SothA: dient der SothA als Verwaltungsgebäude. Im Erdgeschoss sind der Besucherbereich und ein Werkstattbereich angeordnet. Im Untergeschoss sind ein Umkleidebereich für die Bediensteten sowie Technikräume untergebracht.
Im Dachgeschoss befindet sich eine Aufstellfläche für kleinere Technikanlagen.
Gebäude 26/Hafthaus SothA: Das Gebäude 26 dient der Unterbringung und der therapeutischen Behandlung der Inhaftierten. Neben den Hafträumen sind umfangreiche Funktionsräume (Therapieräume, Fitnessräume, Aufenthaltszonen, Sozialräume, Kammerbereich, Sanitätsbereich) im Gebäude vorhanden. Das Hafthaus ist als reines Hafthaus geplant, d. h. die Hafträume der Inhaftierten liegen nahezu deckungsgleich in den Geschossen null bis 3 übereinander. Ergänzt werden diese durch Peripherieräume und die Aufsichtsräume für das Personal. Im Dachgeschoss befinden sich Technikräume.
Mehr anzeigen
Gebäude 27/Werkstattgebäude SothA: Im Gebäude 27 werden drei Werkstattbereiche (Holz-, Metall- und Elektrowerkstätten) untergebracht, die als Ausbildungswerkstätten konzipiert sind. Ein Seminarbereich im 2. Obergeschoss dient als weiteres Ausbildungsangebot. Den Inhaftierten steht im 1. Obergeschoss zudem ein Aufenthaltsraum/Speisenraum zur Verfügung. Auf dem Flachdach befinden sich der Witterung ausgesetzte Aufstellflächen für technische Anlagen.
Mehr anzeigen
Referenznummer: 060-15-01175
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Justizvollzugsanstalt Bochum, Krümmende 3, 44791 b.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
In der Vergabebekanntmachung geforderte Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstige Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Angaben und Nachweise mit Ihrer Bewerbung einreichen:
1. Gewerbeanmeldung,
2. Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate,
3. Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer,
4. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, nicht älter als 3 Monate,
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, nicht älter als 3 Monate,
6. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
7. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zu-ständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, nicht älter als 3 Monate.
Außerdem haben sie folgende Erklärungen abzugeben.
8. Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren über das Vermögen des Bewerbers/Mitglieds der Bewerbergemeinschaft beantragt oder eröffnet wurde,
9. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 6 EG, Abs. 4, Nr. 1, Buchstaben a) bis h) VOB A vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
In der Vergabebekanntmachung geforderte Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten Nachweise, Erklärungen und sonstigen Angaben von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einreichen.
Die Eignung kann durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden.
Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Angaben und Nachweise mit Ihrer Bewerbung einreichen:
10. Umsatz des Unternehmers in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2011, 2012 und 2013, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen gemäß § 6 EG, Abs 3, Nr. 2 a) VOB/A. Der Nachweis ist zu führen durch die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder entsprechender Gewinn- und Verlustrechnungen.
Mehr anzeigen
11. Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert aus-gewiesenem technischen Leitungspersonal gemäß § 6 EG, Abs 3, Nr. 2 c) VOB/A.
12. Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personenschäden 1 500 000 EUR, Sach-, Vermögensschäden und sonstige Schäden jeweils 5 000 000 EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen, in der bestätigt wird, im Auftragsfall die ausgeschriebenen Leistungen mit den o. g. Mindestdeckungssummen zu versichern.
Mehr anzeigen
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens einen durchschnittlichen Jahresumsatz von mehr als 16 000 000 EUR netto, erwirtschaftet haben (bewertet wird der durchschnittliche Umsatz aus den Jahren 2011, 2012 und 2013).
Mehr anzeigen
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
In der Vergabebekanntmachung geforderte Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
13. Anzugeben sind jedenfalls 3 Referenzen mit Darstellung der Projekte, Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen unter Angabe der Baukosten (KGR 200-500), der Ausführungszeit, dem Auftraggeber mit Kontaktdaten des Auftraggebers.
Mit den Referenzen sind auch die Erfahrungen im Bereich von Wartungsleistungen darzulegen.
Von Bewerbergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzen sind mit den im Teilnahmeantrag enthaltenen Formblättern nachzuweisen. Zusätzlich darf die Präsentation jedes Referenzobjektes max. 3 DIN A3 Seiten betragen. Die vertragsgerechte Ausführung der Referenzobjekte ist durch eine Bescheinigung des Auftraggebers nachzuweisen.
Mehr anzeigen
14. Sofern vorhanden, Darstellung und Nachweis eines QS-Systems über die ISO 9000 ff. hinaus, zur Sicherstellung von Planungs- und Bauleistungen, d.h. technische, baukonstruktive Qualitätsüberwachung zur Absicherung bauschadensminimierenden Bauens)
Folgende Anforderungen müssen die Referenzobjekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Bauaufgabe nachgewiesen ist:
a) Baukosten (KGR 200-500) mind. 20 000 000 EUR brutto, nachgewiesen bei mindestens 2 der angegebenen Referenzen.
b) alle angegebenen Referenzen müssen vor dem 31.10.2015 fertig gestellt und abgenommen sein.
c) die Fertigstellung und Abnahme aller Referenzen darf max. ca. 6 Jahre zurück liegen.
d) der Bewerber/Bieter war Generalunternehmer für das Projekt in allen Referenzen.
e) Vorlage von Referenzschreiben für alle Referenzen mit Bestätigung der vertragsgerechten Erfüllung des Auftraggebers.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheiten für Vertragserfüllung und Mängelansprüche. Details werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bewerber/Bieter übermittelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zahlung nach Leistungsstand. Details werden zusammen mit den Vergabeunterlagen an die zur Angebotsabgabe eingeladenen Bewerber/Bieter übermittelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen,
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Mehr anzeigen
Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen:
— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle ein Formular „Bewerbergemeinschaftserklärung“ zur Verfügung, das von Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll,
— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen,
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern eingebunden werden. Zwingende Maßgabe hierbei ist es jedoch in der Angebotsphase einerseits, dass seitens der Nachunternehmer keine Kenntnis von den Angebotspreisen der relevanten Bietergemeinschaften besteht. Dies ist durch rechtsverbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Andererseits darf die Doppelbeteiligung von Nachunternehmern nicht dazu führen, dass ein Bieter (Bietergemeinschaft) zwingende Rückschlüsse auf den Angebotspreis eines anderen Bieters (Bietergemeinschaft) ziehen kann (z. B. infolge weit überwiegender Identität der Nachunternehmer). Im Falle einer unzulässigen Doppelbewertung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzip beide betroffenen Bieter ausgeschlossen.
Mehr anzeigen
Sonstige besondere Bedingungen:
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Bewerber sowie deren Nachunterneh-mer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags bekannt sind, haben gemäß der Vorgaben des § 4 TVgG-NRW in Verbindung mit §§ 8 und 9 TVgG-NRW sowie des § 18 TVgG-NRW mit ihrem Teil-nahmeantrag Verpflichtungserklärungen zu ILO-Kernarbeitsnormen sowie zur Tariftreue Mindestlohn abzugeben.
Mehr anzeigen
Zusätzlich haben Bewerber ab einer geschätzten Vergabesumme von 150 000 EUR netto gemäß der Vorgaben des § 19 TVgG-NRW mit ihrem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben.
Die entsprechenden Muster werden elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sofern Planungsleistungen erbracht werden: Voraussetzung ist die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung ?Architekt? oder ?Ingenieur?. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungs- bzw. Ingenieurleistungen gerichtet ist und sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
Mehr anzeigen
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass nur Mitarbeiter auf der Bau-stelle tätig sind, die über einen gültigen Sozialversicherungsausweis oder vergleichbaren Ausweis verfügen. Jeder Mitarbeiter auf der Baustelle ist bei der JVA Bochum mindestens 6 Wochen vor der Ausführung anzumelden. Seitens der JVA Bochum erfolgt eine Überprüfung der Mitarbeiter. Die JVA Bochum behält sich vor nicht geeignete Mitarbeiter abzulehnen. Dies erfolgt immer aus wichtigen Gründen.
Mehr anzeigen

Verfahren
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-11-24 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: Vergabemarktplatz NRW
URL für weitere Informationen: http://www.evergabe.nrw.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de 🌏
: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-06-06 📅
Datum des Endes: 2018-06-29 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 060-15-01175
Zusätzliche Informationen
Unter http.//www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden interessierte Unternehmen den Formularsatz für die Eigenerklärungen.
Fragen an die Vergabestelle sind ausschließlich schriftlich über den Vergabemarkt-platz (http.//www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/) zu richten. Die Bewerbung ist unter Einhaltung der genannten Frist ausschließlich schriftlich (nicht per Telefax oder E-Mail) an die unter Ziffer 1.1) genannte Stelle einzureichen.
Mehr anzeigen
Der Bewerbung ist zwingend auch ein Kopierexemplar sowie eine identische elekt-ronische Fassung (z. B. CD-Rom) beizufügen. Nicht fristgerecht eingereichte Be-werbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Die Sendung ist deutlich sichtbar mit dem unter http.//www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ zur Verfügung gestellten Angebotskennzettel zu kennzeichnen.
Mehr anzeigen
Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind
bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen.
beim Einsatz von Nachunternehmern auch für die Nachunternehmer vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind von den Nachunternehmern vorzulegen, soweit diese im Auftragsfall die vergleichbaren Leistungen ausführen wird (Referenzen) bzw. in die Datenverarbeitung einbezogen werden.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
Mehr anzeigen
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabe-verfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYBFD.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48128
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2514112165 📠
Quelle: OJS 2015/S 211-382015 (2015-10-26)
Ergänzende Angaben (2015-11-17)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 225-408746
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 211-382015
ABl. S-Ausgabe: 225
Quelle: OJS 2015/S 225-408746 (2015-11-17)