BLB NRW Münster/OV/Bundessprachenamt Hürth – Neubau Wohnheim II + III – Raumlufttechnische Anlagen

BLB NRW Münster

Bundessprachenamt Hürth – Neubau Wohnheim II und III.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-23 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-10-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Lüftungsanlagen
Menge oder Umfang: Raumlufttechnische Anlage mit WRG/Luftvolumenstrom: 13 000 m3/h.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Lüftungsanlagen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BLB NRW Münster
Postanschrift: Hohenzollernring 80
Postleitzahl: 48145
Postort: Münster
Kontakt
Internetadresse: https://evergabe.blb.nrw.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 209-378765
Verweist auf Bekanntmachung: 2014/S 236-414296
ABl. S-Ausgabe: 209
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYBLF.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Bundessprachenamt Hürth – Neubau Wohnheim II und III.
Menge oder Umfang: Raumlufttechnische Anlage mit WRG/Luftvolumenstrom: 13 000 m
Referenznummer: 060-15-01163
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundessprachenamt Hürth, Neubau Wohnheim II + III; Horbellerstr. 52; 50354 Hürth.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann unter folgender Adresse eingesehen werden: https://www.blb.nrw.de/Downloads/Muster_Formblatt_124.pdf
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann unter folgender Adresse eingesehen werden: https://www.blb.nrw.de/Downloads/Muster_Formblatt_124.pdf
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) kann unter folgender Adresse eingesehen werden: https://www.blb.nrw.de/Downloads/Muster_Formblatt_124.pdf
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-03 📅
Öffnungsort (Organisation): BLB NRW Münster
Öffnungsort (Stadt): Münster
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und deren Bevollmächtigte.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: Hohenzollernring 80

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Name: Vergabemarktplatz NRW
URL für weitere Informationen: http://www.evergabe.nrw.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de 🌏
: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2017-02-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2014-12-06 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 060-15-01163
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2014/S 236-414296

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499542 📞
Fax: +49 22899163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 209-378765 (2015-10-23)