BLB/Z/Brandschutzbeauftragte_100-15-00477

BLB NRW – Zentrale

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach Maßgabe dieses Vertrages mit der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter für die Objekte gemäß § 3 dieses Vertrages und der Objektlisten (Anlage 3) die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Bei den benannten Objekten handelt es sich um Hochhäuser nach Sonderbauverordnung (SBauVO – Teil 4 Hochhäuser),
zum Teil mit Versammlungsstätte nach SBauVO – Teil 1 Versammlungsstätten,
zum Teil mit Garage nach SBauVO – Teil 5 Garagen.
Nach § 114 (1) SBauVO (Teil 4 Hochhäuser) ist vom Eigentümer ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen.
Nach § 113 (1) SBauVO (Teil 4 Hochhäuser)
— und § 42 (1) SBauVO (Teil 1 Versammlungsstätten) ist außerdem eine Brandschutzordnung zu erstellen, die die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten regelt.
Der BLB NRW überträgt dem AN folgende Leistungen:
3.1 Einarbeitung
3.1.1 Sichtung von Unterlagen und ggf. Recherche (je Objekt).
Soweit vorhanden werden vom Auftraggeber (AG) die folgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:
— Baugenehmigung,
— Brandschutzkonzept,
— Brandschutzordnung,
— Genehmigung der Lüftungsanlage (Lüftungsgesuch),
— Prüfberichte zu wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfungen
— Prüfberichte zu wiederkehrenden technischen Prüfungen nach PrüfVO,
— Wartungsberichte zu Anlagen mit brandschutztechnischer Relevanz.
Die Unterlagen sind zu sichten. Hierfür ist ein Ortstermin beim AG in der Niederlassung durchzuführen und – falls erforderlich – je ein Ortstermin im Archiv der zuständigen Bauaufsicht sowie der zuständigen Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle (Brandschauberichte).
3.1.2 Ortsbesichtigungen (je Objekt).
Das Gebäude ist vom Auftragnehmer (AN) eingehend zu besichtigen. Festgestellte Mängel sind mit geeigneten Lösungsvorschlägen in einer Liste zusammen zu fassen.
Die Hauptkomponenten der haustechnischen Anlagen, (soweit vorhanden) insbesondere:
1. CO-Warnanlagen in geschlossenen Großgaragen,
2. ortsfeste, selbsttätige Feuerlöschanlagen,
3. lüftungstechnische Anlagen,
4. maschinelle Lüftungsanlagen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen,
5. Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen,
6. maschinelle Rauchabzugsanlagen,
7. Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen,
8. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
9. elektrische Anlagen,
— in Krankenhäusern nur elektrische Anlagen, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen,
— in Garagen nur elektrische Anlagen in geschlossenen Großgaragen und
— in den übrigen Gebäuden gemäß Satz 1 alle elektrischen Anlagen,
10. natürliche Rauchabzugsanlagen und
11. ortsfeste, nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen.
Sind in Gegenwart der mit den Anlagen vertrauten Haustechniker zu besichtigen.
Soweit vorhanden stellt der AG die benötigten Unterlagen an zentraler Stelle zur Einsicht zur Verfügung. Wichtige Unterlagen, die der AN für die Abwicklung seiner Arbeit in seinem Büro benötigt, werden vom AG als Kopie oder in Dateiform zur Verfügung gestellt.
Vorhandene Brandschutzordnungen sind im Rahmen der Ortsbesichtigung auf Aktualität zu überprüfen.
3.1.3 Einarbeitung der/des Sicherheitsbeauftragten des Betreibers (je Objekt);
Der oder die vom Betreiber für das Gebäude benannten Beauftragten für die Brandsicherheit sind (i. S. v. Ziff. 2 RdErl. d. Finanzministeriums – VV 4430 – 2.1. – III A 5 – v. 25.5.2009, geändert durch RdErl. v. 11.12.2012 (Anlage 9.1)) in die Brandschutzaufgaben einzuweisen. Die Unterweisung erfolgt schriftlich und mündlich. Die Durchführung der Unterweisung ist zu dokumentieren.
Desweiteren sind die durch den Betreiber zu bestimmenden Etagenbeauftragten und deren Vertreter in ihre Aufgaben einzuweisen.
Die Einarbeitung wird auf einen Zeitraum von max. einem Jahr begrenzt.
3.1.4 Brandschutzordnung, Teile A, B und C (je Objekt);
Für Objekte zu denen keine Brandschutzordnung zur Verfügung gestellt werden kann, ist entsprechend § 113 (1) SBauVO eine Brandschutzordnung Teile A, B und C nach DIN 14096 zu erarbeiten und dem AG zweifach in Papierform sowie als Datei im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
Die Brandschutzordnung ist entsprechend § 114 (1) SBauVO mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen. Ein Ortstermin bei der Brandschutzdienststelle zur Abstimmung der Brandschutzordnung ist Teil der Leistung.
Der Eigentümer und der Betreiber unterstützen die Arbeit des/der Brandschutzbeauftragten, u. a. durch die Benennung von Verantwortlichen für bestimmte Aufgabenbereiche, die in der Brandschutzordnung zu dokumentieren sind.
3.2 Regelmäßige Begehungen (je Objekt);
Das Gebäude ist einmal je Quartal zu begehen. Es ist zu überprüfen, ob die bei der Erstbegehung bzw. der vorangehenden Begehung festgestellten Mängel beseitigt wurden. Außerdem ist zu überprüfen, ob darüber hinaus gehende weitere Mängel aufgetreten sind.
Der AG stellt zu diesen Terminen entsprechende Unterlagen (Prüfberichte, Wartungsberichte etc.) vor Ort zur Verfügung. Diese sind auszuwerten und in den Mängelberichten zu berücksichtigen.
Im Rahmen der regelmäßigen Begehung sind Brandschutzordnung, Feuerwehreinsatzpläne, Laufkarten BMA, Flucht- und Rettungspläne auf Aktualität zu überprüfen.
Die Brandschutzordnungen sind laufend fortzuschreiben und zu aktualisieren.
Die Ergebnisse der Begehung und der Sichtung der Unterlagen sind in einem tabellarischen Bericht zusammen zu stellen. Mängel sind aufzulisten und geeignete Lösungsvorschläge zu formulieren.
Seitens des AG wird gewährleistet, dass alle relevanten Bereiche bei den Begehungen zugänglich sind und besichtigt werden können.
3.3 Zusatzleistungen (je Objekt);
Werden zusätzliche Leistungen wie Stellungnahmen zu geplanten Umbauten, Begleitung der Bauaufsicht oder anderer Behörden bei Begehungen im Rahmen der wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfungen oder andere zusätzliche Leistungen erforderlich, sind diese mit dem AG vor Erbringung der Leistung schriftlich zu vereinbaren.
Bei Bedarf sind Etagenbeauftragte oder andere Selbsthilfekräfte nach der Erst-Einarbeitung nach zu schulen oder ggf. auch neues Personal neu einzuweisen.
Besichtigungstermine: Hierzu sind weitere Hinweise in der Anlage 3 Objektliste die den Vergabeunterlagen beigefügt sind zu beachten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-04 Auftragsbekanntmachung
2015-12-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Überwachung
Menge oder Umfang:
Vertragslaufzeit 1.1.2016-31.12.2019 zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr,Los 1 NL Dortmund mit 7 Wirtschaftseinheiten;Los 2 NL Duisburg mit 3 Wirtschaftseinheiten;Los 3 NL Köln mit 2 Wirtschaftseinheiten;Los 4 NL Bielefeld mit 1 Wirtschaftseinheit;Los 5 NL Münster mit 2 Wirtschaftseinheiten;Los 6 NL Düsseldorf mit 7 Wirtschaftseinheiten.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Überwachung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BLB NRW – Zentrale
Postanschrift: Mercedesstraße 12
Postleitzahl: 40470
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: https://evergabe.blb.nrw.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 152-280731
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Für die Angebotsabgabe ist die Papierform zwingend erforderlich. Maßgeblich für das Angebot ist ausschließlich die Papierform. Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNY4L4.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer nach Maßgabe dieses Vertrages mit der Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter für die Objekte gemäß § 3 dieses Vertrages und der Objektlisten (Anlage 3) die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Bei den benannten Objekten handelt es sich um Hochhäuser nach Sonderbauverordnung (SBauVO – Teil 4 Hochhäuser),
zum Teil mit Versammlungsstätte nach SBauVO – Teil 1 Versammlungsstätten,
zum Teil mit Garage nach SBauVO – Teil 5 Garagen.
Nach § 114 (1) SBauVO (Teil 4 Hochhäuser) ist vom Eigentümer ein Brandschutzbeauftragter zu bestellen.
Nach § 113 (1) SBauVO (Teil 4 Hochhäuser)
— und § 42 (1) SBauVO (Teil 1 Versammlungsstätten) ist außerdem eine Brandschutzordnung zu erstellen, die die Aufgaben des Brandschutzbeauftragten regelt.
Der BLB NRW überträgt dem AN folgende Leistungen:
3.1 Einarbeitung
3.1.1 Sichtung von Unterlagen und ggf. Recherche (je Objekt).
Soweit vorhanden werden vom Auftraggeber (AG) die folgenden Unterlagen zur Verfügung gestellt:
— Baugenehmigung,
— Brandschutzkonzept,
— Brandschutzordnung,
— Genehmigung der Lüftungsanlage (Lüftungsgesuch),
— Prüfberichte zu wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfungen
— Prüfberichte zu wiederkehrenden technischen Prüfungen nach PrüfVO,
— Wartungsberichte zu Anlagen mit brandschutztechnischer Relevanz.
Die Unterlagen sind zu sichten. Hierfür ist ein Ortstermin beim AG in der Niederlassung durchzuführen und – falls erforderlich – je ein Ortstermin im Archiv der zuständigen Bauaufsicht sowie der zuständigen Feuerwehr bzw. Brandschutzdienststelle (Brandschauberichte).
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3.1.2 Ortsbesichtigungen (je Objekt).
Das Gebäude ist vom Auftragnehmer (AN) eingehend zu besichtigen. Festgestellte Mängel sind mit geeigneten Lösungsvorschlägen in einer Liste zusammen zu fassen.
Die Hauptkomponenten der haustechnischen Anlagen, (soweit vorhanden) insbesondere:
1. CO-Warnanlagen in geschlossenen Großgaragen,
2. ortsfeste, selbsttätige Feuerlöschanlagen,
3. lüftungstechnische Anlagen,
4. maschinelle Lüftungsanlagen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen,
5. Druckbelüftungsanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen,
6. maschinelle Rauchabzugsanlagen,
7. Sicherheitsbeleuchtungs- und Sicherheitsstromversorgungsanlagen,
8. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen,
9. elektrische Anlagen,
— in Krankenhäusern nur elektrische Anlagen, die der Aufrechterhaltung des Betriebs dienen,
— in Garagen nur elektrische Anlagen in geschlossenen Großgaragen und
— in den übrigen Gebäuden gemäß Satz 1 alle elektrischen Anlagen,
10. natürliche Rauchabzugsanlagen und
11. ortsfeste, nicht-selbsttätige Feuerlöschanlagen.
Sind in Gegenwart der mit den Anlagen vertrauten Haustechniker zu besichtigen.
Soweit vorhanden stellt der AG die benötigten Unterlagen an zentraler Stelle zur Einsicht zur Verfügung. Wichtige Unterlagen, die der AN für die Abwicklung seiner Arbeit in seinem Büro benötigt, werden vom AG als Kopie oder in Dateiform zur Verfügung gestellt.
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Vorhandene Brandschutzordnungen sind im Rahmen der Ortsbesichtigung auf Aktualität zu überprüfen.
3.1.3 Einarbeitung der/des Sicherheitsbeauftragten des Betreibers (je Objekt);
Der oder die vom Betreiber für das Gebäude benannten Beauftragten für die Brandsicherheit sind (i. S. v. Ziff. 2 RdErl. d. Finanzministeriums – VV 4430 – 2.1. – III A 5 – v. 25.5.2009, geändert durch RdErl. v. 11.12.2012 (Anlage 9.1)) in die Brandschutzaufgaben einzuweisen. Die Unterweisung erfolgt schriftlich und mündlich. Die Durchführung der Unterweisung ist zu dokumentieren.
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Desweiteren sind die durch den Betreiber zu bestimmenden Etagenbeauftragten und deren Vertreter in ihre Aufgaben einzuweisen.
Die Einarbeitung wird auf einen Zeitraum von max. einem Jahr begrenzt.
3.1.4 Brandschutzordnung, Teile A, B und C (je Objekt);
Für Objekte zu denen keine Brandschutzordnung zur Verfügung gestellt werden kann, ist entsprechend § 113 (1) SBauVO eine Brandschutzordnung Teile A, B und C nach DIN 14096 zu erarbeiten und dem AG zweifach in Papierform sowie als Datei im pdf-Format zur Verfügung zu stellen.
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Die Brandschutzordnung ist entsprechend § 114 (1) SBauVO mit der zuständigen Brandschutzdienststelle abzustimmen. Ein Ortstermin bei der Brandschutzdienststelle zur Abstimmung der Brandschutzordnung ist Teil der Leistung.
Der Eigentümer und der Betreiber unterstützen die Arbeit des/der Brandschutzbeauftragten, u. a. durch die Benennung von Verantwortlichen für bestimmte Aufgabenbereiche, die in der Brandschutzordnung zu dokumentieren sind.
3.2 Regelmäßige Begehungen (je Objekt);
Das Gebäude ist einmal je Quartal zu begehen. Es ist zu überprüfen, ob die bei der Erstbegehung bzw. der vorangehenden Begehung festgestellten Mängel beseitigt wurden. Außerdem ist zu überprüfen, ob darüber hinaus gehende weitere Mängel aufgetreten sind.
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Der AG stellt zu diesen Terminen entsprechende Unterlagen (Prüfberichte, Wartungsberichte etc.) vor Ort zur Verfügung. Diese sind auszuwerten und in den Mängelberichten zu berücksichtigen.
Im Rahmen der regelmäßigen Begehung sind Brandschutzordnung, Feuerwehreinsatzpläne, Laufkarten BMA, Flucht- und Rettungspläne auf Aktualität zu überprüfen.
Die Brandschutzordnungen sind laufend fortzuschreiben und zu aktualisieren.
Die Ergebnisse der Begehung und der Sichtung der Unterlagen sind in einem tabellarischen Bericht zusammen zu stellen. Mängel sind aufzulisten und geeignete Lösungsvorschläge zu formulieren.
Seitens des AG wird gewährleistet, dass alle relevanten Bereiche bei den Begehungen zugänglich sind und besichtigt werden können.
3.3 Zusatzleistungen (je Objekt);
Werden zusätzliche Leistungen wie Stellungnahmen zu geplanten Umbauten, Begleitung der Bauaufsicht oder anderer Behörden bei Begehungen im Rahmen der wiederkehrenden bauaufsichtlichen Prüfungen oder andere zusätzliche Leistungen erforderlich, sind diese mit dem AG vor Erbringung der Leistung schriftlich zu vereinbaren.
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Bei Bedarf sind Etagenbeauftragte oder andere Selbsthilfekräfte nach der Erst-Einarbeitung nach zu schulen oder ggf. auch neues Personal neu einzuweisen.
Besichtigungstermine: Hierzu sind weitere Hinweise in der Anlage 3 Objektliste die den Vergabeunterlagen beigefügt sind zu beachten.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: NL Dortmund
Kurze Beschreibung: Die Ausschreibung beinhaltet 6 Lose – keine Losbegrenzung.
Menge oder Umfang: Los 1 NL Dortmund mit 7 Wirtschaftseinheiten.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Die Brandschutzbeauftragten sind vom Auftragnehmer zu
benennen.Die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter setzt eine Qualifikation und Ausbildung entsprechend den einheitlichen Richtlinien vfdb 12-09-01:2014-08 (03), DGUV Information 205-003 bzw. VdS 3111, oder eine gleichwertige Qualifikation und Ausbildung, voraus. Nachweise hierzu sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Tätigkeit beizubringen.
benennen.
Die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter setzt eine Qualifikation und Ausbildung entsprechend den einheitlichen Richtlinien vfdb 12-09-01:2014-08 (03), DGUV Information 205-003 bzw. VdS 3111, oder eine gleichwertige Qualifikation und Ausbildung, voraus. Nachweise hierzu sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Tätigkeit beizubringen.
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Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: NL Duisburg
Menge oder Umfang: Los 2 NL Duisburg mit 3 Wirtschaftseinheiten.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: NL Köln
Menge oder Umfang: Los 3 NL Köln mit 2 Wirtschaftseinheiten.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: NL Bielefeld
Menge oder Umfang: Los 4 NL Bielefeld mit 1 Wirtschaftseinheit.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: NL Münster
Menge oder Umfang: Los 5 NL Münster mit 2 Wirtschaftseinheiten.
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: NL Düsseldorf
Menge oder Umfang: Los 6 NL Düsseldorf mit 7 Wirtschaftseinheiten.
Vertragslaufzeit 1.1.2016-31.12.2019 zweimalige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr,
Los 1 NL Dortmund mit 7 Wirtschaftseinheiten;
Los 2 NL Duisburg mit 3 Wirtschaftseinheiten;
Los 3 NL Köln mit 2 Wirtschaftseinheiten;
Los 4 NL Bielefeld mit 1 Wirtschaftseinheit;
Los 5 NL Münster mit 2 Wirtschaftseinheiten;
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: 100-15-00477
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
40470;
Nordrhein-Westfalen;
Los 1 (Dortmund, Bochum, Siegen, Hamm, Arnsberg);
Los 2 (Essen, Duisburg);
Los 3 (Köln);
Los 4 (Detmold);
Los 5 (Münster);
Los 6 (Düsseldorf).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
In Form von Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit und Ordnungswidrigkeit (Vordrucke VOL 5b EG und VOL 5d EG) und über die Wahrung des Geheimwettbewerbs (Unternehmensfragebogen), die den Vergabeunterlagen als Formular beigefügt sind.
Die Eigenerklärungen sind nur in einfacher Ausfertigung einzureichen, unabhängig von der Anzahl der Lose für die ein Angebot abgegeben wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Es wird erklärt, dass eine Betriebs-/Berufshaftpflicht i. H. der geforderten Mindestsummen abgeschlossen wurde bzw. wird.
Eigenerklärung gem. § 7 Abs. 2 d) EG VOL/A in Form eines Formulars, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Unternehmensfragebogen).
Die Eigenerklärungen sind nur in einfacher Ausfertigung einzureichen, unabhängig von der Anzahl der Lose für die ein Angebot abgegeben wird.
Mindeststandards:
Zur Sicherung etwaiger Ersatzansprüche aus diesem Vertrag hat der Auftragnehmer eine Berufs-/Betriebshaftplicht nachzuweisen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
a) für Personenschäden 1 500 000 EUR,
b) für sonstige Schäden 3 000 000 EUR.
Jeweils 2-fach maximiert.
Der Auftragnehmer hat den Versicherungsnachweis durch ein an den Auftraggeber gerichtetes Bestätigungsschreiben seines Versicherers nachzuweisen und den Auftraggeber während der Laufzeit diese Vertrages unverzüglich unmittelbar zu unterrichten, wenn der Versicherungsschutz – gleichgültig aus welchem Grunde – nicht mehr oder nicht mehr in bestätigter Höhe besteht.
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Der AN hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen Anspruch auf Leistungen des AG. Der AG kann Zahlungen vom Nachweis des Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.
Unbeschadet hiervon ist der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur unverzüglichen Anzeige verpflichtet, wenn und soweit Versicherungsschutz nicht mehr besteht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung gem. § 7 Abs. 3 EG VOL/A in Form eines Formulars, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Unternehmensfragebogen).
Eigenerklärung gem. § 7 Abs. 3 g) EG VOL/A in Form eines Formulars, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist (Eigenerklärung Qualifikation Ausbildung).
Die Eigenerklärungen sind nur in einfacher Ausfertigung einzureichen, unabhängig von der Anzahl der Lose für die ein Angebot abgegeben wird.
Mindeststandards:
Die Brandschutzbeauftragten sind vom Auftragnehmer zu benennen.
Die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter setzt eine Qualifikation und Ausbildung entsprechend den einheitlichen Richtlinien vfdb 12-09-01:2014-08 (03), DGUV Information 205-003 bzw. VdS 3111, oder eine gleichwertige Qualifikation und Ausbildung, voraus. Nachweise hierzu sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Tätigkeit beizubringen.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gem. § 17 VOL/B i. V. m. § 8 der Allgemeinen Auftragsbedingungen (AVB) die den Vergabeunterlagen beigefügt sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bewerber bzw. Bieter, im Falle einer Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Gemeinschaft sowie alle Drittunternehmen bzw. Nachunternehmen, die vom Bewerber/Bieter im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder die vom Bieter bei der Abgabe der Angebote benannt wurden bzw. werden, haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung unter Berücksichtigung der Vorgaben des TVgG NRW abzugeben.
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Wir weisen darauf hin, dass sich die „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW)“ zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von 8,85 EUR/Std. (Ziff. 2 des Vordrucks, 3. Alternative) nur auf Arbeitnehmer bezieht, die zur Erbringung der Leistung in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt werden.
Mehr anzeigen
Die Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des TVgG NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben.
Die entsprechenden Muster werden mit den Vergabeunterlagen elektronisch zur Verfügung gestellt und sind als Vordrucke VOL 5i EG und VOL5f EG auf der Plattform „www.vergabe.nrw.de/ Vertragsbedingungen des Landes“ einzusehen.
Ferner werden die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem TVgG NRW“ des Landes Nordrhein-Westfalen Bestandteil des Vertrags.
Die Brandschutzbeauftragten sind vom Auftragnehmer zu benennen.
Die Tätigkeit als Brandschutzbeauftragter setzt eine Qualifikation und Ausbildung entsprechend den einheitlichen Richtlinien vfdb 12-09-01:2014-08 (03), DGUV Information 205-003 bzw. VdS 3111, oder eine gleichwertige Qualifikation und Ausbildung, voraus. Nachweise hierzu sind vom Auftragnehmer vor Beginn der Tätigkeit beizubringen.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-29 📅
Öffnungsort (Organisation): BLB NRW – Zentrale
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: ServiceCenter Zentraler Einkauf
Herrn Berger
Name: Vergabemarktplatz des Landes NRW
URL der Dokumente: http://evergabe.nrw.de 🌏
Name: BLB NRW – Zentrale
Postanschrift: Mercedesstr. 12
Kontaktperson: Angebotssammelstelle
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 100-15-00477
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Für die Angebotsabgabe ist die Papierform zwingend erforderlich. Maßgeblich für das Angebot ist ausschließlich die Papierform.
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNY4L4.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753637 📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs.
1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 152-280731 (2015-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 172 170 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 243-442170
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 152-280731
ABl. S-Ausgabe: 243
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPUYYNYB87.

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 40470, Nordrhein-Westfalen.

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-30 📅
Name: Erste Hilfe & Brandschutz Service Knecht GbR
Postanschrift: Bensheimer Str. 98
Postort: Lorsch
Postleitzahl: 64653
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣

3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-04 📅

4️⃣
Name: Brandschutzservice Friedland
Postanschrift: Am Kirschgarten 3
Postort: Friedland
Postleitzahl: 37133

5️⃣

6️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
9
10

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des vergebenen Auftrages ist innerhalb von 30 Kalendertagen bei der in nach VI.3.1) genannten Stelle einzulegen, gerechnet vom Tage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 243-442170 (2015-12-11)