Die Ilmtalklinik GmbH umfasst zwei Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung an den Standorten Mainburg (100 Betten) und Pfaffenhofen (220 Betten). In den Disziplinen Innere Medizin, Chirurgie, Orthopädie, Gynäkologie und HNO-Fachkunde werden an beiden Standorten jährlich ca. 14 700 Patienten stationär behandelt.
Die Ilmtalklinik Pfaffenhofen, welche als solche 1984 in Betrieb genommen werden konnte, wurde 2001 um einen Verwaltungsanbau erweitert. Außerdem wurden im Erdgeschoss des Hauptgebäudes Flächen an niedergelassene Ärzte vermietet und für diese Nutzungen entsprechend umgebaut. Das Erscheinungsbild des Hauses entspricht weiterhin dem damaligem Stand der Medizin, sowie damaligem Stand der Technik.
Im Zuge einer Anpassung des Brandschutzkonzeptes für den gesamten Standort Pfaffenhofen wurden Mängel im baulichen und organisatorischen Brandschutz festgestellt. Die sich hieraus ergebenden Maßnahmen wurden in einer Prioritätenliste durch den Konzeptersteller zusammengefasst. Aufgrund fehlender Bestandsunterlagen wurde eine bauliche und technische Bestandsaufnahme durchgeführt, aus welcher weitere Mängel aus der Errichtungszeit des Gebäudes festgestellt und in den Maßnahmenkatalog mitaufgenommen wurden.
In Abstimmung mit dem Brandschutzkonzeptersteller, dem Prüfsachverständigen Brandschutz sowie Vertretern des Landratsamtes und der Feuerwehr wurden die erforderlichen Sofortmaßnahmen in 4 Bereiche untergliedert:
1. Sicherung der Flucht- und Rettungswege,
2. Installation einer Brandmeldeanlage (flächendeckend),
3. Änderung des Alarmierungskonzeptes,
4. Sanierung der Brandschutzklappen.
Der Fokus der oben beschrieben Maßnahmen 1 und 4 liegt zunächst auf den Normalpflegestationen (d.h. Ebene 1 bis 3), da eine Selbstrettung der Patienten nicht zu erwarten ist, d. h. eine Evakuierung durch das eigene Personal und die Feuerwehr erforderlich wird. Für die Änderung des Alamierungskonzeptes wurde durch den Brandschutzbeauftragen der Klinik das Evakuierungskonzept überarbeitet und dem Alamierungskonzept zu Grunde gelegt. Das Alamierungskonzept ist im Zuge der Umsetzung der Maßnahme 2 flächendeckend im Haus umzusetzen.
Im Zuge der Abstimmung mit dem Brandschutzkonzeptersteller, dem Prüfsachverständigen Brandschutz sowie Vertretern des Landratsamtes und der Feuerwehr wurde festgelegt, dass die Sofortmaßnahmen bis zum Beginn der Generalsanierung (Sanierung und Erweiterung) umgesetzt werden sollen. Nach derzeitigem Kenntnisstand, beginnt die Generalsanierung bevor die Brandschutzsanierung abgeschlossen werden kann. Ziel ist es, die Sicherheit für Patienten und Personal sofort zu verbessern, den laufenden Klinikbetrieb so wenig wie möglich zu stören und verlorene Kosten zu minimieren.
Kosten:
4 750 000 EUR brutto (Kgr. 300+400, DIN 276),
hieraus: 1 900 000 EUR (Kgr. 300, DIN 276) und 2,85 Mio. EUR (Kgr. 400, DIN 276).
Termine: der Baubeginn ist für Herbst 2015 vorgesehen.
Leistungsumfang: brandschutztechnische Ertüchtigung bzw. Sanierung Ilmtalklinik Pfaffenhofen – Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI, Leistungsphasen 5-9.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Quantity or scope:
“Die für die brandschutztechnische Ertüchtigung bzw. Sanierung der Ilmtalklinik Pfaffenhofen erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude...”
Quantity or scope
Die für die brandschutztechnische Ertüchtigung bzw. Sanierung der Ilmtalklinik Pfaffenhofen erforderlichen Leistungen im Rahmen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI werden mit vorliegender Ausschreibung vergeben. Die Leistungen werden bauabschnitts- und stufenweise beauftragt.Dabei soll zunächst die Leistungsphase 5-7 (Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) gemäß § 34 HOAI für den Bauabschnitt 1 beauftragt werden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Bauabschnitten, Beauftragungsstufen, Leistungsphasen sowie Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ilmtalklinik GmbH
Postanschrift: Krankenhausstraße 70
Postleitzahl: 85276
Postort: Pfaffenhofen an der Ilm
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@ilmtalklinik.de📧
Telefon: +49 8441791001📞
Fax: +49 8441791040 📠
“Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen...”
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
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Quelle: OJS 2015/S 022-036330 (2015-01-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-09) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen...”
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
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Quelle: OJS 2015/S 220-401617 (2015-11-09)