Versorgung mit Breitband-Internetzugängen im ländlichen Raum hier: flächendeckende Versorgung der Ortsgemeinden Oberdreis (Ortsteile Oberdreis, Lautzert und Dendert), Rodenbach (Ortsteile Rodenbach, Neitzert und Udert) und Woldert (Ortsteile Woldert und Hilgert) mit Breitbandinternetzugängen. Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 6 000 kBit/s (downstream) in den Gemeinden Oberdreis (ca. 909 Einwohner und 526 Haushalte), Rodenbach (ca. 684 Einwohner und 402 Haushalte) und Woldert (ca. 621 Einwohner und 345 Haushalte) abzuschließen. Das zu versorgende Gebiet umfasst die Gemeinden Oberdreis (Ortsteile Oberdreis, Lautzert und Dendert),Rodenbach (Ortsteile Rodenbach, Neitzert und Udert) und Woldert (Ortsteile Woldert und Hilgert). Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Übertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit (mindestens 95 %) jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen. Es ist wünschenswert, wenn feste IP-Adressen für Firmen vom Provider bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können. Es ist zu begrüßen, wenn das aufzubauende System auf Bandbreiten bis zu 50 MBit/s erweiterbar ist (Zukunftsicherheit). An handelsübliche Preisgestaltung ist sich zu halten. Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren aufrechterhalten werden. Das Angebot muss auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) umfassen. Eine Bedarfsermittlung unter den potentiellen Anschlussnehmern hat ergeben, dass voraussichtlich mit etwa 460 Kunden für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-23.
Auftragsbekanntmachung (2015-11-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Menge oder Umfang: Breitbandausbau für die Ortsgemeinden:1. Oberdreis,2. Rodenbach,3. Woldert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verbandsgemeinde Puderbach
Postanschrift: Hauptstrasse 13
Postleitzahl: 56305
Postort: Puderbach
Kontakt
Internetadresse: http://www.puderbach.de🌏
E-Mail: guido.faulhaber@puderbach.de📧
Telefon: +49 2684858103📞
Fax: +49 2684858199 📠
Versorgung mit Breitband-Internetzugängen im ländlichen Raum hier: flächendeckende Versorgung der Ortsgemeinden Oberdreis (Ortsteile Oberdreis, Lautzert und Dendert), Rodenbach (Ortsteile Rodenbach, Neitzert und Udert) und Woldert (Ortsteile Woldert und Hilgert) mit Breitbandinternetzugängen.
Versorgung mit Breitband-Internetzugängen im ländlichen Raum hier: flächendeckende Versorgung der Ortsgemeinden Oberdreis (Ortsteile Oberdreis, Lautzert und Dendert), Rodenbach (Ortsteile Rodenbach, Neitzert und Udert) und Woldert (Ortsteile Woldert und Hilgert) mit Breitbandinternetzugängen.
Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 6 000 kBit/s (downstream) in den Gemeinden Oberdreis (ca. 909 Einwohner und 526 Haushalte), Rodenbach (ca. 684 Einwohner und 402 Haushalte) und Woldert (ca. 621 Einwohner und 345 Haushalte) abzuschließen.
Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 6 000 kBit/s (downstream) in den Gemeinden Oberdreis (ca. 909 Einwohner und 526 Haushalte), Rodenbach (ca. 684 Einwohner und 402 Haushalte) und Woldert (ca. 621 Einwohner und 345 Haushalte) abzuschließen.
Das zu versorgende Gebiet umfasst die Gemeinden Oberdreis (Ortsteile Oberdreis, Lautzert und Dendert),Rodenbach (Ortsteile Rodenbach, Neitzert und Udert) und Woldert (Ortsteile Woldert und Hilgert).
Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Übertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit (mindestens 95 %) jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen.
Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Übertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit (mindestens 95 %) jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen.
Es ist wünschenswert, wenn feste IP-Adressen für Firmen vom Provider bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können. Es ist zu begrüßen, wenn das aufzubauende System auf Bandbreiten bis zu 50 MBit/s erweiterbar ist (Zukunftsicherheit). An handelsübliche Preisgestaltung ist sich zu halten.
Es ist wünschenswert, wenn feste IP-Adressen für Firmen vom Provider bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können. Es ist zu begrüßen, wenn das aufzubauende System auf Bandbreiten bis zu 50 MBit/s erweiterbar ist (Zukunftsicherheit). An handelsübliche Preisgestaltung ist sich zu halten.
Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren aufrechterhalten werden.
Das Angebot muss auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) umfassen.
Eine Bedarfsermittlung unter den potentiellen Anschlussnehmern hat ergeben, dass voraussichtlich mit etwa 460 Kunden für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann.
Menge oder Umfang:
Breitbandausbau für die Ortsgemeinden:
1. Oberdreis,
2. Rodenbach,
3. Woldert.
Dauer: 18 Monate
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
1. 57639 Oberdreis,
2. 57639 Rodenbach,
3. 57614 Woldert.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung;
2. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges;
3. Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung;
4. Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Aufbau und Betrieb von Kommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
4. Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Aufbau und Betrieb von Kommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Bestätigung in Form einer Eigenerklärung, wonach:
a) über das Vermögen des Bewerbers ein ein Insolventverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder der Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und
b) der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Nachweis fundierter Erfahrungen im Bau von Glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen.
8. Angaben über die eingesetzte Breitbandtechnologie und die damit zur Verfügung gestellten Bandbreiten in der Kommune.
9. Vorlage eines Grobkonzeptes in Bezug auf die sukzessive Entwicklung der Breitbandversorgung innerhalb der nächsten 3 Jahre.
Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Verbandsgemeinde Puderbach,
II Gegenstand der Dienstleistung,
Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Öffentliche Ausschreibung, gem. § 3, Absatz 1 VOL/A,
Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistungen: Versorgung mit Breitband-Internetzugängen im ländlichen Raum,
hier: flächendeckende Versorgung der Ortsgemeinden Oberdreis (Ortsteile Oberdreis, Lautzert und Dendert), Rodenbach (Ortsteile Rodenbach, Neitzert und Udert) und Woldert (Ortsteile Woldert und Hilgert) mit Breitbandinternetzugängen.
Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 6 000 kBit/s (downstream) in den Gemeinden Oberdreis (ca. 909 Einwohner und 526 Haushalte), Rodenbach (ca. 684 Einwohner und 402 Haushalte) und Woldert (ca. 621 Einwohner und 345 Haushalte) abzuschließen.
Die ausschreibende Stelle führt eine öffentliche Ausschreibung durch, um einen Kooperationsvertrag mit einem Telekommunikationsanbieter zum Zweck der Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 6 000 kBit/s (downstream) in den Gemeinden Oberdreis (ca. 909 Einwohner und 526 Haushalte), Rodenbach (ca. 684 Einwohner und 402 Haushalte) und Woldert (ca. 621 Einwohner und 345 Haushalte) abzuschließen.
Das zu versorgende Gebiet umfasst die Gemeinden Oberdreis (Ortsteile Oberdreis, Lautzert und Dendert),Rodenbach (Ortsteile Rodenbach, Neitzert und Udert) und Woldert (Ortsteile Woldert und Hilgert) Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Übertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit (mindestens 95 %) jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen.
Das zu versorgende Gebiet umfasst die Gemeinden Oberdreis (Ortsteile Oberdreis, Lautzert und Dendert),Rodenbach (Ortsteile Rodenbach, Neitzert und Udert) und Woldert (Ortsteile Woldert und Hilgert) Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Übertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit (mindestens 95 %) jedem privaten Haushalt sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind willkommen.
Es ist wünschenswert, wenn feste IP-Adressen für Firmen vom Provider bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können. Es ist zu begrüßen, wenn das aufzubauende System auf Bandbreiten bis zu 50 MBit/s erweiterbar ist (Zukunftsicherheit). An handelsübliche Preisgestaltung ist sich zu halten.
Es ist wünschenswert, wenn feste IP-Adressen für Firmen vom Provider bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden können. Es ist zu begrüßen, wenn das aufzubauende System auf Bandbreiten bis zu 50 MBit/s erweiterbar ist (Zukunftsicherheit). An handelsübliche Preisgestaltung ist sich zu halten.
Die bezuschusste Infrastruktur bzw. das mit ihr einhergehende Dienstleistungsangebot muss mindestens innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren aufrechterhalten werden.
Das Angebot muss auch die Investitionen zur Herstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene (Technische Herstellung der Anbieter- und Nutzerneutralität) umfassen.
Eine Bedarfsermittlung unter den potentiellen Anschlussnehmern hat ergeben, dass voraussichtlich mit etwa 460 Kunden für einen Anbieter von Breitbandanschlüssen zum Internet gerechnet werden kann.
In den einzureichenden Angeboten sind auch Angaben zu den folgenden qualitativen Parametern zu machen:
— Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzangaben);
— Angaben über Verfügbarkeitsgarantie (> 95 %) und Ausfallsicherheit (< 0,5 %);
— Angaben über die Mindestbandbreite am Netzknoten;
— Angaben über den voraussichtlichen Endkundenpreis und das Abrechnungsverfahren;
— Schutz der installierten Anlagen und somit der Internetverbindungen gegen Dritte;
— Darstellung des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene für andere Netzbetreiber;
— Anpassungsfähigkeit der Infrastruktur (Betrieb, Service, Kundenhotline, Reaktionszeiten, Vor-Ort-Service, getrennt nach Privat-und Geschäftskunden);
— Darstellung der Servicestruktur (Betrieb, Service, Kundenhotline, Reaktionszeiten, Vor-Ort-Service, getrennt nach Privat-und Geschäftskunden);
— Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit über den Bereitstellungszeitraum von 7 Jahren;
— Nachweis der Finanzierung der Maßnahme (die Kommune behält sich vor, ggf. vom Anbieter weitere Nachweise zu fordern);
— Verfügbare Bandbreite: Erreichung von 6 MBit/s für 95 % der Anschlüsse;
— Vorkehrungen gegen unberechtigte Nutzung der Internetverbindung durch Dritte.
Die Kommune behält sich vor, weitere Unterlagen und Angaben vom Anbieter anzufordern:
— Auszug aus dem Handelsregister;
— Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
— Erklärung, dass den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung oder vergleichbaren Einrichtungen bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Zusätzlich sind bei Angebotsabgabe zwingend folgende Erklärungen abzugeben:
— Erklärung zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit vom 23. Juli 2004 (BGBl. S. 1842) in der geltenden Fassung);
— Erklärung zur Einhaltung des Landestariftreuegesetzes vom 1. Dezember 2010 (GVBl. 2010 Nr. 20, S. 426).
Nähere Informationen über zur Verfügung stehende Infrastruktureinrichtungen wie z. B. Leerrohre, mitzunehmende Masten, Grundstücke (mit Stromversorgung), können der Anlage antnommen werden.
Die Größenordnung des finanziellen Zuschussbedarfs für die Realisierung der Bereitstellung der Breitband-Internetzugänge mit den angegebenen Qualitätsparametern ist verbindlich anzugeben und plausibel herzuleiten. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen dazustellen sowie zum Nachfragepotential Stellung zu nehmen, das der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde liegt. Zur Berechnung des Zuschussbedarfs dürfen nur alle einmaligen Ausgaben herangezogen werden, soweit diese im originären Zusammenhang mit den das Vorhaben betreffenden einmaligen Investitionskosten des Netzauf- bzw. -ausbaus stehen.
Die Größenordnung des finanziellen Zuschussbedarfs für die Realisierung der Bereitstellung der Breitband-Internetzugänge mit den angegebenen Qualitätsparametern ist verbindlich anzugeben und plausibel herzuleiten. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen dazustellen sowie zum Nachfragepotential Stellung zu nehmen, das der Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde liegt. Zur Berechnung des Zuschussbedarfs dürfen nur alle einmaligen Ausgaben herangezogen werden, soweit diese im originären Zusammenhang mit den das Vorhaben betreffenden einmaligen Investitionskosten des Netzauf- bzw. -ausbaus stehen.
Investitionskostenzuschüsse von Kommunen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume sind kein Entgelt für eine der umsatzsteuer unterliegende Leistung.
Investitionskostenzuschüsse von Kommunen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen in leitungsgebundene oder funkbasierte Breitbandinfrastrukturen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) zur Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume sind kein Entgelt für eine der umsatzsteuer unterliegende Leistung.
Im Rahmen der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke hat der Anbieter in seinem Angebot folgende Angaben verbindlich mitzuteilen:
— Angabe der Investitionskosten
— Angabe der zu erwartenden Einnahmen
— Angabe der erwartenden Endkunden
— Angabe des Zeitraums in Jahren, die der Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke zugrunde gelegt werden
Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarsfträger oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen.
Etwaige Abweichungen der tatsächlichen Zahl der abgeschlossenen Kundenverträge über die Bereitstellung von Breitbandteilnehmeranschlüssen zum Internet von der prognostizierten Zahl der ermittelten Bedarsfträger oder diesbezügliche eigene Schätzungen gehen zu Lasten der Anbieter und nicht zu Lasten der ausschreibenden Stelle. Bei der Ermittlung des Zuschussbedarfs ist dieser Umstand entsprechend zu berücksichtigen.
Veröffentlichung der Ausschreibung: 23.11.2015 0:00
Ende der Angebotsfrist: 29.1.2016 10:00
Ende der Bindefrist: 29.7.2016 0:00
Sonstige Informationen: Die Abgabe von Angeboten ist bis zum 29.01.2016 bei der ausschreibenden Stelle einzureichen.
Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden.
Das schriftliche Angebot ist in einem fensterlosen Umschlag zu verschließen und mit dem Kennwort „BREITBANDANGEBOT“ zu kennzeichnen.
Dieser so gekennzeichnete Umschlag ist in einem weiteren (äußeren) Umschlag, der ebenfalls zu verschließen ist, innerhalb der Angebotsfrist an die unter I.1 genannte Adresse zu richten.
III Weiteres Verfahren:
Das Angebot muss vor Ablauf der Angebotsfrist bei der angegebenen Adresse eingegangen sein. Nachträgliche Berichtigungen und Änderungen des Angebots sind in gleicher Weise zu behandeln und ebenfalls innerhalb der Angebotsfrist zuzustellen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege ist nicht zulässig. Aus Ihrer Sicht bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen sind der ausschreibenden Stelle unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Telefax mitzuteilen.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist kann das Angebot zurückgezogen werden. Eine Übermittlung der Angebote auf elektronischem Wege ist nicht zulässig. Aus Ihrer Sicht bestehende Unklarheiten der Vergabeunterlagen sind der ausschreibenden Stelle unverzüglich vor Angebotsabgabe schriftlich, per E-Mail oder per Telefax mitzuteilen.
Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen und mit Datum und Unterschrift zu versehen. Es muss vollständig sein und den Zuschussbedarf sowie die in der
Beschreibung der Dienstleistung unter II.2 geforderten Angaben enthalten. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) werden Bestandteil des Vertrages.
Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Ein Aufwandsersatz kann nicht gewährt werden. Das Angebot kann in dieser Zeit nicht geändert oder zurückgezogen werden.
(In der Ausschreibung sind die Vergabekriterien und die prozentuale Gewichtung der Vergabekriterien anzugeben. Bei der Bewertung der Angebote müssen die Gewichtungsfaktoren, die im Zusammenhang mit der Ausschreibung veröffentlicht wurden berücksichtigt werden. Gewichtungskriterien (Beispiel): Höhe des Beihilfebetrages (muss die höchste Gewichtung haben, zwingend > 50 %), erreichbare Übertragungsraten, Endkundenpreis, etc. Eine Bewertung nach den Gewichtungsfaktoren hat zu erfolgen, wenn mehr als ein Angebot vorliegt. Im Fall identischer technischer Spezifikationen erhält das niedrigste Angebot den Zuschlag. Zudem ist in der Ausschreibung mit den Bewertungskriterien auch der Berechnungsmodus/die Wertungsmatrix bekanntzugeben).
(In der Ausschreibung sind die Vergabekriterien und die prozentuale Gewichtung der Vergabekriterien anzugeben. Bei der Bewertung der Angebote müssen die Gewichtungsfaktoren, die im Zusammenhang mit der Ausschreibung veröffentlicht wurden berücksichtigt werden. Gewichtungskriterien (Beispiel): Höhe des Beihilfebetrages (muss die höchste Gewichtung haben, zwingend > 50 %), erreichbare Übertragungsraten, Endkundenpreis, etc. Eine Bewertung nach den Gewichtungsfaktoren hat zu erfolgen, wenn mehr als ein Angebot vorliegt. Im Fall identischer technischer Spezifikationen erhält das niedrigste Angebot den Zuschlag. Zudem ist in der Ausschreibung mit den Bewertungskriterien auch der Berechnungsmodus/die Wertungsmatrix bekanntzugeben).
Der Zuschlag erfolgt durch die ausschreibende Stelle auf das wirtschaftlich günstigste Angebot nach folgenden Kriterien:
Für den Bestwert aller Angebote wird jeweils die maximale Punktzahl vergeben. Alle weiteren Angebote erhalten analog zur Abweichung vom Bestwert prozentual gekürzte Punktzahlen.
Es wird das Angebot ausgewählt, das bei gleichen technischen Spezifikationen den niedrigsten Zuschussbedarf enthält.
Das Angebot gilt als nicht berücksichtigt, wenn bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Auftrag erteilt wurde.
Kostenobergrenze: Eingehende Angebote dürfen Gesamtkosten von maximal 500 000 EUR (Kostenobergrenze) nicht überschreiten, ansonsten wird von einer Zuschlagserteilung abgesehen.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-07-29 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-01-29 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe des Zuschussbedarfs (51)
2. Breitbandgeschwindigkeit (9)
3. Endkundenpreis (20)
4. Zuverlässigkeit, Hochwertigkeit, Ausbaufähigkeit, Zukunftsfähigkeit (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Verbandsgemeinde Puderbach
Herrn Faulhaber
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131160📞
Quelle: OJS 2015/S 231-420132 (2015-11-23)
Ergänzende Angaben (2015-12-21) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben