Liegen gleichwertige Angebote vor, werden die Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, per Auslosungsverfahren ermittelt. Wird ein Bieter durch Auslosung für ein Los ermittelt, wird dieser am weiteren Auslosungsverfahren nicht mehr beteiligt (Loslimitierung). Die Auslosung findet im Beisein einer Vertreterin/eines Vertreters der amtsinternen Submissionsstelle statt.