Ausgeschrieben wird Büromaterial (Standardsortiment, ca. 4 000 Artikel) jeglicher Art, jedoch keine Artikel, die sehr starken, kurzfristigen Preisschwankungen unterliegen, wie z. B. Toner, USB-Sticks. Der Sukzessivleistungsvertrag gilt ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2017. Die RWTH hat zweimal die Option, den Sukzessivleistungsvertrag jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern. Zur RWTH Aachen gehören bis zu 480 Kostenstellen, verteilt auf ca. 440 Lieferstellen in Aachen, die Abrufaufträge erteilen können. Der Auftragnehmer liefert die Bestellungen (vorwiegenden Sammelbestellungen) frei Leistungs-/und Erfüllungsort.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Büromaterial
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Büromaterial📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: RWTH Aachen
Postanschrift: Templergraben 55
Postleitzahl: 52062
Postort: Aachen
Kontakt
E-Mail: beschaffung@zhv.rwth-aachen.de📧
Telefon: +49 2418094200📞
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Hierüber können Sie auch digitale Angebote abgeben.
— Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch.
— Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i. V. m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben:
(i)Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Dok 2.2) zur Beachtung einer umweltfreundlichen und energieeffizienten Beschaffung gem. § 17 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
(ii) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Dok 2.3) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) nach Anlage 4 der Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW ).
(iii) Unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung (Dok 2.4) gem. § 19 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
(iv) Unterschriebene Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW)
— Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
— Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
— Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch
Bekanntmachungs-ID: CXPNY61YMLQ.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Hierüber können Sie auch digitale Angebote abgeben.
— Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch.
— Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i. V. m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben:
(i)Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Dok 2.2) zur Beachtung einer umweltfreundlichen und energieeffizienten Beschaffung gem. § 17 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
(ii) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Dok 2.3) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) nach Anlage 4 der Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW ).
(iii) Unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung (Dok 2.4) gem. § 19 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
(iv) Unterschriebene Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW)
— Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
— Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
— Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch
Bekanntmachungs-ID: CXPNY61YMLQ.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausgeschrieben wird Büromaterial (Standardsortiment, ca. 4 000 Artikel) jeglicher Art, jedoch keine Artikel, die sehr starken, kurzfristigen Preisschwankungen unterliegen, wie z. B. Toner, USB-Sticks. Der Sukzessivleistungsvertrag gilt ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2017. Die RWTH hat zweimal die Option, den Sukzessivleistungsvertrag jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Ausgeschrieben wird Büromaterial (Standardsortiment, ca. 4 000 Artikel) jeglicher Art, jedoch keine Artikel, die sehr starken, kurzfristigen Preisschwankungen unterliegen, wie z. B. Toner, USB-Sticks. Der Sukzessivleistungsvertrag gilt ab dem 1.1.2016 bis zum 31.12.2017. Die RWTH hat zweimal die Option, den Sukzessivleistungsvertrag jeweils um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Zur RWTH Aachen gehören bis zu 480 Kostenstellen, verteilt auf ca. 440 Lieferstellen in Aachen, die Abrufaufträge erteilen können.
Der Auftragnehmer liefert die Bestellungen (vorwiegenden Sammelbestellungen) frei Leistungs-/und Erfüllungsort.
Beschreibung der Optionen:
Der Rahmenvertrag kann zweimal um jeweils 12 Monate verlängert werden.
1. Option: Die Rahmenvereinbarung kann bis zum 1.7.2017 um 12 Monate verlängert werden und endet dann spätestens am: 31.12.2018,
2. Option: Die Rahmenvereinbarung kann bis zum 1.7.2018 um 12 Monate verlängert werden und endet dann spätestens am: 31.12.2019.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: ZEV/844/Büromaterialien
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ca. 480 Hochschuleinrichtungen im Stadtgebiet Aachen,
52062 Aachen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
ABSCHNITT A
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Angebot vollständig beigefügt werden.
Im Rahmen der Angebotseinreichung sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebots müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Angebot vollständig beigefügt werden.
Bis zum 16.7.2015, 16:00 Uhr können die Interessenten Rückfragen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum des eVergabe-Portals) zu den Ausschreibungs- und Verdingungsunterlagen stellen. Die RWTH wird ihre Antworten auf diese Rückfragen im Projektraum unter dem Reiter „Kommunikation“ (als Nachrichten der Vergabestelle) zur Information aller Interessenten einstellen. Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der RWTH im Vergaberaum per E-Mail informiert. Die Interessenten werden gebeten, regelmäßig diese Nachrichten zu lesen.
Bis zum 16.7.2015, 16:00 Uhr können die Interessenten Rückfragen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum des eVergabe-Portals) zu den Ausschreibungs- und Verdingungsunterlagen stellen. Die RWTH wird ihre Antworten auf diese Rückfragen im Projektraum unter dem Reiter „Kommunikation“ (als Nachrichten der Vergabestelle) zur Information aller Interessenten einstellen. Die Interessenten werden über das Einstellen neuer Nachrichten der RWTH im Vergaberaum per E-Mail informiert. Die Interessenten werden gebeten, regelmäßig diese Nachrichten zu lesen.
Angebote können vorzugsweise elektronisch:
— im Mantelbogenverfahren;
— oder mit fortgeschrittener elektronischer Signatur;
— oder mit qualifizierter elektronischer Signatur;
oder schriftlich mit postalischer Versendung übermittelt werden.
Bei schriftlicher Abgabe des Angebots:
Der Sukzessivleistungsvertrag (Dok 5) ist in zweifacher Ausfertigung rechtsverbindlich unterschrieben den Ausschreibungsunterlagen beizufügen. Das Angebot und alle anderen im Dok 16 Einzureichende Unterlagen geforderten Unterlagen sind nur in einfacher Ausfertigung Ihrem Angebot beizufügen.
Der Sukzessivleistungsvertrag (Dok 5) ist in zweifacher Ausfertigung rechtsverbindlich unterschrieben den Ausschreibungsunterlagen beizufügen. Das Angebot und alle anderen im Dok 16 Einzureichende Unterlagen geforderten Unterlagen sind nur in einfacher Ausfertigung Ihrem Angebot beizufügen.
Das Dok 6 Artikellisten ist abweichend nicht in ausgedruckter Form sondern als komplett ausgefüllte Excel-Datei (xls-2007-Format) auf einer CD-ROM dem Angebot beizufügen.
Der verschlossene Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen darf, ist mit dem Dok 15 Angebotskennzettel (orange) zu versehen sowie mit Ihrem Firmennamen und Ihrer Anschrift zu beschriften.
Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Alle handelsüblichen Drucker können zur Erstellung der schriftlichen Angebotsunterlagen verwendet werden. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein (z. B. darf kein Korrekturmittel verwendet werden; falsche Angaben dürfen nicht überschrieben werden, sondern sind zu streichen; Streichungen sind mit Namenszeichen zu versehen). Bitte beachten Sie hierbei dringend, nicht auf eigene AGB, Lieferbedingungen etc. zu verweisen.
Alle Einträge müssen dokumentenecht sein. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die von ihm getätigten Eintragungen dokumentenecht sind. Alle handelsüblichen Drucker können zur Erstellung der schriftlichen Angebotsunterlagen verwendet werden. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein (z. B. darf kein Korrekturmittel verwendet werden; falsche Angaben dürfen nicht überschrieben werden, sondern sind zu streichen; Streichungen sind mit Namenszeichen zu versehen). Bitte beachten Sie hierbei dringend, nicht auf eigene AGB, Lieferbedingungen etc. zu verweisen.
Bei elektronischer Abgabe des Angebots:
Zur Abgabe eines elektronischen Angebots müssen Sie die Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von der e-Vergabe-Plattform auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie unbedingt die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter „Abgabe“ gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektroni-scher Angebotsabgabe.
Zur Abgabe eines elektronischen Angebots müssen Sie die Clientsoftware (Cosinex-Bietertool mit Java-Software) von der e-Vergabe-Plattform auf Ihren Rechner herunterladen. Bitte beachten Sie unbedingt die im Cosinex-Bietertool unter dem Reiter „Abgabe“ gemachten Hinweise zum Vorgehen bei elektroni-scher Angebotsabgabe.
Sofern Sie ein elektronisches Angebot abgeben möchten, müssen Sie die Dok 16 aufgelisteten Dokumente und Unterlagen ausgefüllt und unterzeichnet als PDF-Scan im Projektraum hochladen. Bitte beachten Sie, dass das Dok 6 Artikellisten nicht als PDF sondern als Excel-Datei (xls-2007-Format) hochzuladen ist.
Sofern Sie ein elektronisches Angebot abgeben möchten, müssen Sie die Dok 16 aufgelisteten Dokumente und Unterlagen ausgefüllt und unterzeichnet als PDF-Scan im Projektraum hochladen. Bitte beachten Sie, dass das Dok 6 Artikellisten nicht als PDF sondern als Excel-Datei (xls-2007-Format) hochzuladen ist.
Bei dem Mantelbogenverfahren übersenden Sie den Mantelbogen in einem verschlossenen Umschlag postalisch an die RWTH und die einzureichenden Unterlagen werden von Ihnen in Dateiform im Projektraum der Vergabeplattform gespeichert. Ergänzend zu den Hinweisen beim Vorgehen im Cosinex-Bietertool müssen Sie auf diesen Umschlag auch den Angebotskennzettel (orange) (Dok 15) aufkleben, sowie den verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen darf, mit Ihrem Firmennamen und Ihrer Anschrift beschriften.
Bei dem Mantelbogenverfahren übersenden Sie den Mantelbogen in einem verschlossenen Umschlag postalisch an die RWTH und die einzureichenden Unterlagen werden von Ihnen in Dateiform im Projektraum der Vergabeplattform gespeichert. Ergänzend zu den Hinweisen beim Vorgehen im Cosinex-Bietertool müssen Sie auf diesen Umschlag auch den Angebotskennzettel (orange) (Dok 15) aufkleben, sowie den verschlossenen Umschlag, der sich nicht ohne Beschädigung des Verschlusses öffnen lassen darf, mit Ihrem Firmennamen und Ihrer Anschrift beschriften.
Bei elektronischen Angeboten wird gebeten, den Katalog postalisch bis zum Ende der Angebotsfrist an die in Dok 1 benannte Adresse zu senden. Bitte kennzeichnen Sie den Umschlag des Katalogs mit dem Dok 15 Angebotskennzettel (orange).
Bitte beachten Sie, dass Änderungen und Ergänzungen, die Sie in Ausschreibungs- und Vergabeunterlagen vornehmen, unzulässig sind. Bitte beachten Sie hierbei dringend, nicht auf eigene AGB, Lieferbedingungen, etc. zu verweisen.
Abschnitt B
Die nachfolgend unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bieter dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bieter, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
Die nachfolgend unter den Abschnitten III.2.1) bis III.2.3) jeweils mit „Mindeststandard“ gekennzeichneten Unterlagen stellen jeweils eine Mindestbedingung an die Eignung der Bieter dar, die zwingend zu erfüllen ist. Bieter, die nicht über diese als Mindestbedingung gekennzeichneten und geforderten Unterlagen verfügen, oder deren eingereichte Unterlagen nicht die jeweils genannten Mindestbedingungen erfüllen, sind allein deswegen nicht zur Auftragsdurchführung geeignet und werden nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Die verlangten Mindestbedingungen stehen mit dem Auftragsgegenstand im sachlichen Zusammenhang und sind durch ihn gerechtfertigt. Die formelle und materielle Eignungsprüfung (§ 10 EG Abs. 1 VOL/A) im Übrigen bleibt unberührt.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
Abschnitt C
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots (i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bietergemeinschaft mit Einreichung des Angebots (i) sämtliche Mitglieder der an der Bietergemeinschaft beteiligten Bieter namentlich mit Anschrift, Telefon-/Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen; (ii) einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und; (iii) eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (a) bis (f) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 Nr. (a) bis (f) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bietergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden.
Abschnitt D
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang
Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) gem. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2) und III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang
vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (a) bis (f) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (a) bis (f) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10).
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Fähigkeiten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit bzw. Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A berufen hat, bei der Auftragsausführung einzusetzen.
Beabsichtigen die Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen – haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der
Beabsichtigen die Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde nach § 7 EG Abs. 9 Satz 1 VOL/A zu berufen – haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot anzugeben und den/die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue des/der
Unterauftragnehmer/s die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (a) bis (f) aufgeführten Unterlagen für diese/n vorzulegen.
Ferner sind – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 7 EG Abs.
9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.
9 Satz 1 VOL/A benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage der Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe des Angebots ist nicht erforderlich.
Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bewerber – auf Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen.
Abschnitt E
Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bieter im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
Öffentliche Aufträge dürfen nur an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben werden (§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB). Der Auftraggeber wird bei der Prüfung und Beurteilung der Bieter im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungs- und Prognosespielraums auch auf Erfahrungen zurückgreifen, die er oder andere Auftraggeber mit Bewerbern bei der Abwicklung früherer Aufträge gemacht hat/haben, insbesondere dann, wenn sich daraus vertragliche Verfehlungen ergeben haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2012, VII-Verg 27/12).
Die geforderten Eignungsunterlagen sind Folgende:
(a.) Firmenprofil mit Aussagen zu Angebotsspektrum und Kerngeschäft, Strategischer Ausrichtung/Positionierung am Markt, Strategische Partnerschaften mit Herstellern und Darstellung der Einstufungen und Zertifizierungen seitens der Hersteller,
(b.) Organisationsstruktur des Unternehmens mit Hauptsitz des Bieters, Vertretungen und Niederlassungen in NRW, Spezialisierung auf bestimmte Kundenkreise, Branchen und Aufgaben,
(c.) Vertriebliche und technisch-fachliche Unterstützung; Beschreibung der Vertriebsorganisation und der möglichen fachlich und vertriebslogistischen Betreuung am Sitz der teilnehmenden Hochschulen,
(d.) Angabe der Namen, Adressen, Telefon- und Faxnummern sowie E-Mail-Adressen der im Falle einer Auftragsvergabe mit den durchzuführenden Arbeiten betrauten:
— Verantwortlichen für die kaufmännische Abwicklung;
— Verantwortlichen für technische Produktspezifikationen
auf gesonderten formfreien Blättern gebeten. Die genannten Personen müssen in der Lage und befugt sein, im Zusammenhang mit der Auswertung des Angebotes evt. auftretende Fragen verbindlich zu beantworten. Die Personen müssen über verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
auf gesonderten formfreien Blättern gebeten. Die genannten Personen müssen in der Lage und befugt sein, im Zusammenhang mit der Auswertung des Angebotes evt. auftretende Fragen verbindlich zu beantworten. Die Personen müssen über verhandlungssichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen.
(e.) Unterschriebene schriftliche Eigenerklärung des Bewerbers (Dok 2.1), dass:
— er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt (§ 6 EG Abs. 6 lit. c VOL/A),
— keine Ausschlussgründe von der Teilnahme am Wettbewerb nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegen,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt (§ 6 EG Abs. 6 lit. d VOL/A),
— über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 6 EG Abs. 6 lit. a VOL/A),
— er sich nicht in Liquidation befindet (§ 6 EG Abs. 6 lit. b VOL/A),
— er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgibt (§ 6 EG Abs. 6 lit. e VOL/A).
(f.) Aktueller Handelsregisterauszug Ihres Unternehmens in Kopie. Der Auszug darf nicht älter als vom 1.1.2015 sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(a.) Einzureichende Unterlagen zur Fachkunde
(a1.) Nennen Sie die Gesamtanzahl Ihrer Mitarbeiter.
(a2.) Nennen Sie die Anzahl an Fachpersonal für Beratung und Verkauf im Innendienst und interne Auftragsbearbeitung.
(a3.) Nennen Sie die Anzahl an Fachpersonal für den Bereich Softwareentwicklung/Entwicklung Online-Shop.
(a4.) Nennen Sie den Ausbildungsstand des Fachpersonals gem. a3.
(a5.) Geben Sie an ob das Fachpersonal gem. a3 firmeneigen ist. Wenn nicht, dann geben sie Namen, Adresse der Firma und eine Kontaktperson (mit Telefonnummer) an.
(a6.) Geben Sie die Anzahl der Mitarbeiter an, die die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen.
(b.) Einzureichende Unterlagen zur Allgemeinen Leistungsfähigkeit:
(b1.) Nennen Sie die Umsatzzahlen für Büromaterialien der letzten 3 Jahre (2012, 2013, 2014). Die Umsatzzahlen sind in EUR und ohne USt. anzugeben.
(b2.) Fügen Sie die aktuelle Bestätigung des Versicherers über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die versicherten Schadensarten und die vereinbarte Deckungssumme bei.
(b3.) Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder wenn es sich um einen ausländischen Bieter handelt, über die Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Bieter ansässig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(b3.) Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft oder wenn es sich um einen ausländischen Bieter handelt, über die Mitgliedschaft/Versicherung in/bei einer vergleichbaren Einrichtung des Landes bzw. in dem Land, in dem der Bieter ansässig ist.
Mindeststandards:
Zu (a1.): mindestens 6 festangestellte Mitarbeiter (VZÄ),
zu (a2.): mindestens 2 Mitarbeiter (VZÄ),
zu (a3.): mindestens 1 Mitarbeiter (VZÄ),
zu (a6.): davon sind im Bezug auf (a1.) mind. 4, in (a2.) mind. 2 und in (a3.) mind. 1 Mitarbeiter (jeweils VZÄ), die dieses Kriterium erfüllen,
zu (b1.): Der kumulierte Umsatz an Büromaterialien der letzten drei Jahre muss mind. 3 200 000 EUR betragen,
zu (b2.): Die RWTH fordert für Sach-, Personen- und Vermögensschäden eine Mindestdeckung von 500 000 EUR pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(a.) Einzureichende Referenzen:
Von einem leistungsfähigen Bieter wird erwartet, dass:
— Mindestens drei Referenzenkunden gem. a1.,
— Mindestens einen weiteren Referenzkunden gem. a2.,
— Mindestens drei Referenzkunden gem. a3.
benannt werden mit Name des Kunden, dem Ansprechpartner beim Kunden, Anschriften, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners beim Kunden. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Die RWTH behält sich insbesondere die Überprüfung der Referenzangaben sowie die Erfüllung der Referenzanforderungen bei den Referenzauftraggebern vor Ort nach vorheriger Terminabstimmung vor.
benannt werden mit Name des Kunden, dem Ansprechpartner beim Kunden, Anschriften, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners beim Kunden. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist jeweils nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich die Überprüfung der Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor. Die RWTH behält sich insbesondere die Überprüfung der Referenzangaben sowie die Erfüllung der Referenzanforderungen bei den Referenzauftraggebern vor Ort nach vorheriger Terminabstimmung vor.
(b.) Einzureichende Unterlagen zur logistischen Leistungsfähigkeit:
(b1.) Benennen Sie die Standorte der Warenlager, aus denen die Artikel geliefert werden.
(b2.) Erläutern Sie Ihr logistisches Konzept, insbesondere im Hinblick darauf, wie die Lieferzeit (innerhalb 24 Stunden) ab dem Warenlager eingehalten werden kann (Bestellannahme/ Weiterleitung der Bestellung, Größe des Lagers, Frequenz der Anlieferung bzw. Auslieferungen, Anzahl der gelagerten Artikel, Ein- oder Mehrschichtbetrieb, Anzahl der Lagermitarbeiter).
(b2.) Erläutern Sie Ihr logistisches Konzept, insbesondere im Hinblick darauf, wie die Lieferzeit (innerhalb 24 Stunden) ab dem Warenlager eingehalten werden kann (Bestellannahme/ Weiterleitung der Bestellung, Größe des Lagers, Frequenz der Anlieferung bzw. Auslieferungen, Anzahl der gelagerten Artikel, Ein- oder Mehrschichtbetrieb, Anzahl der Lagermitarbeiter).
(b3.) Bitte stellen Sie den zeitlichen Ablauf, von dem Zeitpunkt der Bestellung bis zur Anlieferung am Leistungs- und Erfüllungsort dar. Anhand des von Ihnen dargestellten Zeitplans ergibt sich die Schlüssigkeit Ihres Konzepts, das Sie unter (b2.) beschrieben haben.
(b3.) Bitte stellen Sie den zeitlichen Ablauf, von dem Zeitpunkt der Bestellung bis zur Anlieferung am Leistungs- und Erfüllungsort dar. Anhand des von Ihnen dargestellten Zeitplans ergibt sich die Schlüssigkeit Ihres Konzepts, das Sie unter (b2.) beschrieben haben.
Mindeststandards:
(a1.) Nennen Sie drei Referenzkunden. Dabei muss/müssen:
— ein Sukzessivleistungsvertrag/Rahmenvertrag geschlossen worden sein (kein einmaliger Lieferauftrag),
— mind. 12 Monate der Vertragslaufzeit im Zeitraum zwischen 2013 und April 2015 liegen,
— Büromaterialien im Wert von mind. 50 000 EUR/Jahr inkl. USt. abgenommen worden sein,
— der Auftraggeber mind. 20 unterschiedliche Besteller und 20 unterschiedliche Anlieferstellen verfügen,
— einen deutschsprachigen Ansprechpartner vorhanden sein.
(a2.) Nennen Sie einen weiteren Referenzkunden. Dabei muss/müssen:
— Büromaterialien im Wert von mind. 300 000 EUR/Jahr inkl. USt. abgenommen worden sein,
— der Auftraggeber mind. 100 unterschiedliche Besteller und 100 unterschiedliche Anlieferstellen verfügen,
(a3.) Nennen Sie drei Referenzkunden, für die Sie einen individualisierten Online-Shop als Bestellmöglichkeit zur Verfügung stellen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Ziffer III.2.1 ABSCHNITT C.
Sonstige besondere Bedingungen:
(a.) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Dok 2.2) zur Beachtung einer umweltfreundlichen und energieeffizienten Beschaffung gem. § 17 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
(b.) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Dok 2.3) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) nach Anlage 4 der Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW ).
(b.) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Dok 2.3) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) nach Anlage 4 der Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW ).
(c.) Unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung (Dok 2.4) gem. § 19 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
(d.) Unterschriebene Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen (Dok 8.2)*.
*) Diese Erklärung ist von demjenigen auszufüllen, der die Speditions-Leistung erbringt.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-08-12 📅
Öffnungsort (Organisation): Angebotsöffnung ZEV/844/Büromaterialien
Öffnungsort (Stadt): Aachen
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️ Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anschrift: RWTH Aachen, Templergraben 55
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZEV/844/Büromaterialien
Zusätzliche Informationen
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Hierüber können Sie auch digitale Angebote abgeben.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Dort können Sie die Vergabeunterlagen kostenlos anfordern und herunterladen und Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Hierüber können Sie auch digitale Angebote abgeben.
— Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch.
— Die Vergabestelle führt dieses Vergabeverfahren nach dem 2. Abschnitt der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen vom 20.11.2009 (VOL/A-EG) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) vom 10.01.2012 sowie der Verordnung zur Regelung von Verfahrensordnungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW) vom 8.4.2013 durch.
— Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i. V. m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben:
— Es wird gem. § 8 Abs. 1, § 4 TVgG-NRW, § 4 Abs. 1 RVO TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmer bzw. Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Abgabe des Angebots bekannt sind, gemäß der Vorgaben des § 4 i. V. m. § 8 TVgG-NRW sowie der §§ 17, 18 und 19 TVgG-NRW folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben:
(i)Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Dok 2.2) zur Beachtung einer umweltfreundlichen und energieeffizienten Beschaffung gem. § 17 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
(ii) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Dok 2.3) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) nach Anlage 4 der Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW ).
(ii) Unterschriebene Verpflichtungserklärung (Dok 2.3) zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) nach Anlage 4 der Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVO TVgG-NRW ).
(iii) Unterschriebene Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung (Dok 2.4) gem. § 19 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
(iv) Unterschriebene Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW)
— Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Angebote und die Teilnahme am Vergabeverfahren im Übrigen findet nicht statt.
— Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 17 EG Abs. 2 S. 2 VOL/A).
— Sowohl die Verfahrenssprache als auch die Vertragssprache ist Deutsch
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 107 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. § 101a Abs. 1 GWB lautet:
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“.
Quelle: OJS 2015/S 115-208110 (2015-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-10-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: RWTH Aachen University
Postleitzahl: 52056
Kontakt
Internetadresse: http://www.rwth-aachen.de🌏
E-Mail: beschaffung@rwth-aachen.de📧
Fax: +49 2418092251 📠
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ca. 480 Hochschuleinrichtungen im Stadtgebiet Aachen, 52062 Aachen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-09-17 📅
Name: Frankenne GmbH
Postanschrift: An der Schurzelter Brücke 13
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Internetadresse: www.bezreg-koeln.nrw.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2015/S 209-379368 (2015-10-23)