Die KfW sucht einen Auftragnehmer, der eine CAFM-Software für die einheitliche und standortübergreifende IT-gestützte Verwaltung aller Liegenschaften der KfW ggf. für die KfW angepasst (Customizing, Adaption der bestehenden Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Systemen innerhalb der KfW-Systemlandschaft) liefert (Lizenzkauf), implementiert, pflegt und wartet, Support-Leistungen erbringt sowie Schulungen zum System durchführt. Im Rahmen der Implementierung müssen die Daten aus den derzeit eingesetzten Systemen der KfW (FaMe und Raum für Raum) in das CAFM-System migriert werden (ggf. Auftragsdatenverarbeitung). Das CAFM-System muss folgende Prozesse (Module) unterstützen: — Flächenmanagement — Datenmanagement — Instandhaltungsmanagement — Auftragsmanagement — Kostenverfolgung & Budgetcontrolling — Veranstaltungsmanagement Das CAFM-System muss im Regelbetrieb ohne Beeinträchtigungen folgende Datenmengen verarbeiten können, wobei ein jährliches Wachstum von 10 % zu berücksichtigen ist: — ca. 15.000 Räume — ca. 10.000 Mitarbeiterdatensätze — ca. 250.000 technische bzw. architektonische Objekte — ca. 20.000 Serviceaufträge pro Jahr — ca. 60.000 Raumbuchungen pro Jahr Das CAFM-System muss zusätzlich als technische Mindestanforderungen mindestens folgende Funktionalitäten bieten: — AutoCAD-Anbindung für den Abgleich von DWG-Zeichnungen, — Integrierter CAD-Viewer, — Stichtagsbezogene Datenhaltung, — Grafische Terminplanung, — Unterstützung mobiler Endgeräte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-07.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket für das Facility-Management und Softwarepaketreihe
Menge oder Umfang:
Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein EVB-IT Systemvertrag abgeschlossen. Die Software wird für unbefristete Zeit beschafft (Lizenzkauf). Die Pflege und Wartung werden ebenfalls auf unbestimmte Zeit beschafft. Die Pflege- und Wartungsleistungen sind erstmalig zum Ablauf von 48 Monaten ab Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) kündbar.Das System muss gewährleisten, dass zu jedem Zeitpunkt 300 Nutzer gleichzeitig unterschiedliche Module des Systems ohne Beeinträchtigungen der Performance nutzen können.Schulungen müssen in Frankfurt am Main und Berlin gebündelt für die einzelnen Module abgehalten werden. Je Modul werden ca. 3-6 Teilnehmer mit durchschnittlich 2 Tagen an jeweils zwei Standorten zu schulen sein.
Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein EVB-IT Systemvertrag abgeschlossen. Die Software wird für unbefristete Zeit beschafft (Lizenzkauf). Die Pflege und Wartung werden ebenfalls auf unbestimmte Zeit beschafft. Die Pflege- und Wartungsleistungen sind erstmalig zum Ablauf von 48 Monaten ab Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) kündbar.Das System muss gewährleisten, dass zu jedem Zeitpunkt 300 Nutzer gleichzeitig unterschiedliche Module des Systems ohne Beeinträchtigungen der Performance nutzen können.Schulungen müssen in Frankfurt am Main und Berlin gebündelt für die einzelnen Module abgehalten werden. Je Modul werden ca. 3-6 Teilnehmer mit durchschnittlich 2 Tagen an jeweils zwei Standorten zu schulen sein.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket für das Facility-Management und Softwarepaketreihe📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de📧
Telefon: +49 6974310📞
Fax: +49 6974312944 📠
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bewerber/Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Im Rahmen der Verhandlungsgespräche (zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens, derzeit sind zwei Verhandlungsrunden geplant) wird zur Durchführung der qualitativen Angebotsprüfung und Angebotswertung eine sog. Teststellung durchgeführt. Mit der Teststellung wird verifiziert, ob die angebotenen Lösungen der Bieter tatsächlich vollumfänglich über die von dem Bieter in seinem Angebot genannten Leistungsmerkmale verfügt bzw. in welcher Qualität diese erfüllt. Die Teststellung wird voraussichtlich im Februar 2016 stattfinden.
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bewerber/Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Im Rahmen der Verhandlungsgespräche (zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens, derzeit sind zwei Verhandlungsrunden geplant) wird zur Durchführung der qualitativen Angebotsprüfung und Angebotswertung eine sog. Teststellung durchgeführt. Mit der Teststellung wird verifiziert, ob die angebotenen Lösungen der Bieter tatsächlich vollumfänglich über die von dem Bieter in seinem Angebot genannten Leistungsmerkmale verfügt bzw. in welcher Qualität diese erfüllt. Die Teststellung wird voraussichtlich im Februar 2016 stattfinden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KfW sucht einen Auftragnehmer, der eine CAFM-Software für die einheitliche und standortübergreifende IT-gestützte Verwaltung aller Liegenschaften der KfW ggf. für die KfW angepasst (Customizing, Adaption der bestehenden Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Systemen innerhalb der KfW-Systemlandschaft) liefert (Lizenzkauf), implementiert, pflegt und wartet, Support-Leistungen erbringt sowie Schulungen zum System durchführt. Im Rahmen der Implementierung müssen die Daten aus den derzeit eingesetzten Systemen der KfW (FaMe und Raum für Raum) in das CAFM-System migriert werden (ggf. Auftragsdatenverarbeitung). Das CAFM-System muss folgende Prozesse (Module) unterstützen:
Die KfW sucht einen Auftragnehmer, der eine CAFM-Software für die einheitliche und standortübergreifende IT-gestützte Verwaltung aller Liegenschaften der KfW ggf. für die KfW angepasst (Customizing, Adaption der bestehenden Schnittstellen zu vor- und nachgelagerten Systemen innerhalb der KfW-Systemlandschaft) liefert (Lizenzkauf), implementiert, pflegt und wartet, Support-Leistungen erbringt sowie Schulungen zum System durchführt. Im Rahmen der Implementierung müssen die Daten aus den derzeit eingesetzten Systemen der KfW (FaMe und Raum für Raum) in das CAFM-System migriert werden (ggf. Auftragsdatenverarbeitung). Das CAFM-System muss folgende Prozesse (Module) unterstützen:
— Flächenmanagement
— Datenmanagement
— Instandhaltungsmanagement
— Auftragsmanagement
— Kostenverfolgung & Budgetcontrolling
— Veranstaltungsmanagement
Das CAFM-System muss im Regelbetrieb ohne Beeinträchtigungen folgende Datenmengen verarbeiten können, wobei ein jährliches Wachstum von 10 % zu berücksichtigen ist:
— ca. 15.000 Räume
— ca. 10.000 Mitarbeiterdatensätze
— ca. 250.000 technische bzw. architektonische Objekte
— ca. 20.000 Serviceaufträge pro Jahr
— ca. 60.000 Raumbuchungen pro Jahr
Das CAFM-System muss zusätzlich als technische Mindestanforderungen mindestens folgende Funktionalitäten bieten:
— AutoCAD-Anbindung für den Abgleich von DWG-Zeichnungen,
— Integrierter CAD-Viewer,
— Stichtagsbezogene Datenhaltung,
— Grafische Terminplanung,
— Unterstützung mobiler Endgeräte.
Menge oder Umfang:
Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein EVB-IT Systemvertrag abgeschlossen. Die Software wird für unbefristete Zeit beschafft (Lizenzkauf). Die Pflege und Wartung werden ebenfalls auf unbestimmte Zeit beschafft. Die Pflege- und Wartungsleistungen sind erstmalig zum Ablauf von 48 Monaten ab Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) kündbar.
Mit dem erfolgreichen Bieter wird ein EVB-IT Systemvertrag abgeschlossen. Die Software wird für unbefristete Zeit beschafft (Lizenzkauf). Die Pflege und Wartung werden ebenfalls auf unbestimmte Zeit beschafft. Die Pflege- und Wartungsleistungen sind erstmalig zum Ablauf von 48 Monaten ab Vertragsschluss (Zuschlagserteilung) kündbar.
Das System muss gewährleisten, dass zu jedem Zeitpunkt 300 Nutzer gleichzeitig unterschiedliche Module des Systems ohne Beeinträchtigungen der Performance nutzen können.
Schulungen müssen in Frankfurt am Main und Berlin gebündelt für die einzelnen Module abgehalten werden. Je Modul werden ca. 3-6 Teilnehmer mit durchschnittlich 2 Tagen an jeweils zwei Standorten zu schulen sein.
Beschreibung der Optionen:
Die KfW soll nach dem ausgeschriebenen EVB-IT Systemvertrag berechtigt sein, in eingeschränktem Umfang zusätzliche Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen (sog. Bedarfsposition). Im Bedarfsfall erfolgt ein gesonderter Abruf dieser Leistungen auf Basis der von dem Bieter hierfür angebotenen Preise. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzliche Systemfunktionen im eng eingeschränkten Umfang als Bedarfspositionen vor. Alle Bedarfspositionen werden in der Leistungsbeschreibung als solche gekennzeichnet.
Die KfW soll nach dem ausgeschriebenen EVB-IT Systemvertrag berechtigt sein, in eingeschränktem Umfang zusätzliche Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, abzurufen (sog. Bedarfsposition). Im Bedarfsfall erfolgt ein gesonderter Abruf dieser Leistungen auf Basis der von dem Bieter hierfür angebotenen Preise. Die Leistungsbeschreibung sieht zusätzliche Systemfunktionen im eng eingeschränkten Umfang als Bedarfspositionen vor. Alle Bedarfspositionen werden in der Leistungsbeschreibung als solche gekennzeichnet.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: KfW_ZS-2014-0061 (VSt. Nr. 61/14)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 7 EG Abs. 9 VOL/ verweist, müssen folgende Eigenerklärung abgeben:
Eigenerklärung, dass
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrages keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bewerbergemeinschaft als günstigster Bewerber,
— er bei Abgabe dieses Teilnahmeantrages keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bewerbergemeinschaft als günstigster Bewerber,
— er den folgenden Wortlaut des § 21 Absatz 1 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach § 23 mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss Eigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in Euro netto (Lieferung, Anpassung, Implementierung, Pflege und Wartung einer CAFM-Software mit mindestens 3 der unter Ziffer II.1.5 aufgeführten Module und mit einem Auftragswert von mindestens 150.000 Euro netto) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2012 – 2014) abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss Eigenerklärungen zum Nettojahresgesamtumsatz sowie zum Nettojahresumsatz für vergleichbare Leistungen in Euro netto (Lieferung, Anpassung, Implementierung, Pflege und Wartung einer CAFM-Software mit mindestens 3 der unter Ziffer II.1.5 aufgeführten Module und mit einem Auftragswert von mindestens 150.000 Euro netto) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. 2012 – 2014) abgeben.
2. Der Bewerber bzw. alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen zudem eine Eigenerklärung abgeben, dass er bzw. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Falle der Beauftragung spätestens 10 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 2 Mio. Euro für Personen-, Sach – und Vermögensschäden pro Schadensfall jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen, der KfW nachweisen und für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorhalten.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Der Bewerber bzw. alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft müssen zudem eine Eigenerklärung abgeben, dass er bzw. alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Falle der Beauftragung spätestens 10 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 2 Mio. Euro für Personen-, Sach – und Vermögensschäden pro Schadensfall jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen, der KfW nachweisen und für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorhalten.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch für die Eigenerklärung bezüglich der geforderten Betriebshaftpflichtversicherung mit den gefordreten Mindestdeckungssummen (siehe Nr. 2 oben) nicht. Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlagen, die zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden sind. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch für die Eigenerklärung bezüglich der geforderten Betriebshaftpflichtversicherung mit den gefordreten Mindestdeckungssummen (siehe Nr. 2 oben) nicht. Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe § 7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird.
Mindeststandards:
Der Nettojahresumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. von 2012 bis 2014) jeweils mindestens 500.000 Euro betragen haben, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Der Nettojahresumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i.d.R. von 2012 bis 2014) jeweils mindestens 500.000 Euro betragen haben, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag aus dem Verfahren ausgeschlossen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss folgende Eigenerklärungen abgeben:
1. Kuzdarstellung des Unternehmens:
a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten in der Lieferung, Anpassung, Implementierung, Pflege und Wartung von CAFM-Software)
b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (z.B. Standorte, Struktur, hierarchischer Aufbau)
c) Beschreibung der unternehmensinternen Qualitätssicherungsmaßnahmen
d) Beschreibung der unternehmenseigenen Compliance Organisation (falls zutreffend)
e) Beschreibung der unternehmenseigenen Datenschutzorganisation unter Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten (falls zutreffend)
2. Nachweise zum Qualitätsmanagement:
Zum Nachweis eines ausreichenden Prozess- und Qualitätsmanagements können geeignete Nachweise (z.B. Kopien von Prüfungen oder Zertifikaten durch unabhängige Dritte) dafür mit dem Teilnahmeantrag vorlegen werden, dass
a) das Unternehmen bei der Entwicklung und Wartung der von ihm anzubietenden CAFM-Software ein branchenübliches Qualitätsmanagement (z.B. ISO/IEC 20000-1 / ISO/IEC 27000FF / ISO/IEC 21827:2008) anwendet und
b) das Unternehmen IT-Dienstleistungen im Einklang mit üblichen Kontrollstandards erbringt (z.B. IDW PS 951 / SAS 70).
3. Eigenerklärung zur Sicherheit der Datenverbindung und der physikalischen Datenverarbeitung für die Ausführung von Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes und Eigenerklärung zur Bereitstellung einer permanenten verschlüsselten Verbindung zur KfW während der Laufzeit des Auftrages in einer der folgenden Verscglüsselungsvarianten:
3. Eigenerklärung zur Sicherheit der Datenverbindung und der physikalischen Datenverarbeitung für die Ausführung von Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes und Eigenerklärung zur Bereitstellung einer permanenten verschlüsselten Verbindung zur KfW während der Laufzeit des Auftrages in einer der folgenden Verscglüsselungsvarianten:
— PGP, S/MIME (Pretty Good Privacy und Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions)
— Secure PDF
— Webmailer – Lösung der KfW (laut Anlage 7 zum Formulat „Teilnahmeantrag“)
4. Datenschutz- und Datensicherheitskonzeptes:
Der Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und alle Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bewerberber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung verweist, legen in einem Datenschutz- und Datensicherheitskonzeptes von maximal 10 DIN A4 Seiten (Bemessungsgrundlage: Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11 pt, Zeilenabstand: 15 pt) dar, wie sie die unter Ziffer 11 in der Anlage 6 zum Teilnahmeantrag bezeichneten und in § 9 BDSG nebst dessen Anlage aufgeführten technischen sowie organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen zur Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Einzelnen in ihren Betrieben konkret umsetzen.
Der Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und alle Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bewerberber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung verweist, legen in einem Datenschutz- und Datensicherheitskonzeptes von maximal 10 DIN A4 Seiten (Bemessungsgrundlage: Schriftart: Arial, Schriftgröße: 11 pt, Zeilenabstand: 15 pt) dar, wie sie die unter Ziffer 11 in der Anlage 6 zum Teilnahmeantrag bezeichneten und in § 9 BDSG nebst dessen Anlage aufgeführten technischen sowie organisatorischen Maßnahmen und Vorkehrungen zur Wahrung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Einzelnen in ihren Betrieben konkret umsetzen.
5. Mitarbeiterzahlen im CAFM-Bereich
Die Anzahl der jahresdurchschnittlich im Bereich der Lieferung, Anpassung, Implementierung, Pflege und Wartung von CAFM-Software beschäftigten festangestellten Arbeitnehmer in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012 bis 2014) unterteilt nach folgenden Tätigkeiten und Qualifikationen (Doppelzählung ist erlaubt):
Die Anzahl der jahresdurchschnittlich im Bereich der Lieferung, Anpassung, Implementierung, Pflege und Wartung von CAFM-Software beschäftigten festangestellten Arbeitnehmer in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012 bis 2014) unterteilt nach folgenden Tätigkeiten und Qualifikationen (Doppelzählung ist erlaubt):
— Mitarbeiter im CAFM-Bereich gesamt
— CAFM Help-Desk/Support Hotline
— CAFM Schulung
— CAFM-Entwicklung/ Programmierung
— CAFM Beratung/ Customizing Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss in einem oder mehreren der Bereiche Informatik, Facility Management, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen und Architektur oder vergleichbare Qualifikation, die mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung bei der Beratung zu bzw. Entwicklung von CAFM-Systemen verfügen
— CAFM Beratung/ Customizing Mitarbeiter mit einem Hochschulabschluss in einem oder mehreren der Bereiche Informatik, Facility Management, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen und Architektur oder vergleichbare Qualifikation, die mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung bei der Beratung zu bzw. Entwicklung von CAFM-Systemen verfügen
— Projektleiter mit einem Hochschulabschluss in einem oder mehreren der Bereiche Informatik, Facility Management, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen und Architektur oder vergleichbare Qualifikation, die mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung bei der Leitung der Einführung von CAFM-Systemen verfügen
— Projektleiter mit einem Hochschulabschluss in einem oder mehreren der Bereiche Informatik, Facility Management, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen und Architektur oder vergleichbare Qualifikation, die mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung bei der Leitung der Einführung von CAFM-Systemen verfügen
6. Kurzlebensläufe
Kurzlebensläufe eines vorgesehenen Projektleiters und zwei Beratungs- bzw. Customizing Mitarbeiters mit Angaben zu den persönlichen Daten, Arbeitgeber, Ausbildung, Berufserfahrung, auftragsbezogenen Fachkenntnissen und Sprachkenntnissen einreichen.
7. Anzahl vergleichbarer Leistungen
Die Anzahl der Kundenbeziehungen für vergleichbare Leistungen (Lieferung, Anpassung, Implementierung, Pflege und Wartung einer CAFM-Software mit mindestens 3 der in Ziffer II.1.5 aufgeführten Module und mit einem Auftragswert von mindestens 150.000 Euro netto) in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012 bis 2014).
Die Anzahl der Kundenbeziehungen für vergleichbare Leistungen (Lieferung, Anpassung, Implementierung, Pflege und Wartung einer CAFM-Software mit mindestens 3 der in Ziffer II.1.5 aufgeführten Module und mit einem Auftragswert von mindestens 150.000 Euro netto) in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012 bis 2014).
8. Vergleichbare Leistungen
Mindestens zwei nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen mit Angaben zu dem ausführenden Unternehmen, zum Auftraggeber mit Adresse, zur Kontaktperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer, zum Leistungsvolumen in Euro netto, zum Zeitraum der Leistungserbringung, zur Anzahl der verwalteten Büroarbeitzplätze, zum Projektstatus sowie zu den Leistungsinhalten.
Mindestens zwei nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen mit Angaben zu dem ausführenden Unternehmen, zum Auftraggeber mit Adresse, zur Kontaktperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer, zum Leistungsvolumen in Euro netto, zum Zeitraum der Leistungserbringung, zur Anzahl der verwalteten Büroarbeitzplätze, zum Projektstatus sowie zu den Leistungsinhalten.
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden ist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch für die geforderten Nachweise zur Qualitätssicherung, der Erklärung bezüglich der Sicherheit der Datenverbindung und der physikalischen Datenverarbeitung sowie für das Datenschutz- und Datensicherheitskonzept nicht (diese Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. einzureichen).Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe §7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit vom Bewerber bzw. von der Bewerber und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch für die geforderten Nachweise zur Qualitätssicherung, für die Erklärung bezüglich der Sicherheit der Datenverbindung und der physikalischen Datenverarbeitung sowie für das Datenschutz- und Datensicherheitskonzept nicht (diese Erklärungen und Nachweise sind von allen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. einzureichen).
Die Eigenerklärungen sind Teil der Vorlage, die zur Abgabe eines Teilnahmeantrages zwingend zu verwenden ist. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft insgesamt nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch für die geforderten Nachweise zur Qualitätssicherung, der Erklärung bezüglich der Sicherheit der Datenverbindung und der physikalischen Datenverarbeitung sowie für das Datenschutz- und Datensicherheitskonzept nicht (diese Erklärungen und Nachweise sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. einzureichen).Wenn sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner bzw. ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen möchte (siehe §7 EG Abs. 9 VOL/A), reicht es aus, wenn die technische Leistungsfähigkeit vom Bewerber bzw. von der Bewerber und den Unternehmen zusammen nachgewiesen wird. Dies gilt jedoch für die geforderten Nachweise zur Qualitätssicherung, für die Erklärung bezüglich der Sicherheit der Datenverbindung und der physikalischen Datenverarbeitung sowie für das Datenschutz- und Datensicherheitskonzept nicht (diese Erklärungen und Nachweise sind von allen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben bzw. einzureichen).
Mindeststandards:
1. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012 bis 2014) jeweils insgesamt über 25 Mitarbeiter verfügt haben, sonst wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
2. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012 bis 2014) im Bereich CAFM-Beratung/ Customizing jeweils über mindestens 5 festangestellte Arbeitnehmer verfügt haben, die
— einen Hochschulabschluss in einem oder mehreren der Fachrichtungen Informatik, Facility Management, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen und Architektur oder vergleichbare Qualifikation besitzen (Mindestanforderung), und
— einen Hochschulabschluss in einem oder mehreren der Fachrichtungen Informatik, Facility Management, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen und Architektur oder vergleichbare Qualifikation besitzen (Mindestanforderung), und
— mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung bei der Einführung von CAFM-Systemen verfügen (Mindestanforderung) und
— der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind (Mindestanforderung),
sonst wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
3. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss in jedem der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012 bis 2014) im Bereich Projektleitung über mindestens 2 festangestellte Arbeitnehmer verfügt haben, die
— einen Hochschulabschluss in einem oder mehreren der Fachrichtungen Informatik, Facility Management, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen, Architektur oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen (Mindestanforderung),
— mindestens über 5 Jahre praktische Erfahrung in der Leitung…
… komplexer Fach- oder IT-Projekte verfügen (Mindestanforderung), und
… von System-Implementierungen von CAFM-Systemen verfügen (Mindestanforderung) und
— der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sein (Mindestanforderung),
4. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss mindestens Kurzlebensläufe eines vorgesehenen Projektleiters und zwei Beratungs- bzw. Customizing Mitarbeiters mit Angaben zu den persönlichen Daten, Arbeitgeber, Ausbildung, Berufserfahrung, auftragsbezogenen Fachkenntnissen und Sprachkenntnissen einreichen, sonst wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Beratungs- bzw. Customizing Mitarbeiter müssen mindestens
4. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft muss mindestens Kurzlebensläufe eines vorgesehenen Projektleiters und zwei Beratungs- bzw. Customizing Mitarbeiters mit Angaben zu den persönlichen Daten, Arbeitgeber, Ausbildung, Berufserfahrung, auftragsbezogenen Fachkenntnissen und Sprachkenntnissen einreichen, sonst wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Beratungs- bzw. Customizing Mitarbeiter müssen mindestens
— über 3 Jahre Berufserfahrung bei der Einführung von CAFM-Systemen verfügen (Mindestanforderung) und
— der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sein (Mindestanforderung).
Der vorgeschlagene Projektleiter muss mindestens
— einen Hochschulabschluss in einem oder mehreren der Fachrichtungen Informatik, Facility Management, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen, Architektur oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen (Mindestanforderung) und
— einen Hochschulabschluss in einem oder mehreren der Fachrichtungen Informatik, Facility Management, Bauingenieurwesen, Versorgungstechnik, Wirtschaftsingenieurwesen, Architektur oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen (Mindestanforderung) und
— über 5 Jahre praktische Erfahrung in der Leitung…
… komplexer Fach- oder IT-Projekte verfügen (Mindestanforderung) und
… von System-Implementierungen von CAFM-Systemen verfügen (Mindestanforderung) und
5. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012 bis 2014) mindestens zwei vergleichbare Leistungen zur Lieferung, Anpassung, Implementierung, Pflege und Wartung einer CAFM-Software mit mindestens 3 der in Ziffer II.1.5 aufgeführten Modulen und mit einem Auftragswert von mindestens 150.000 Euro netto für ein Unternehmen erbracht haben, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012 bis 2014) mindestens zwei vergleichbare Leistungen zur Lieferung, Anpassung, Implementierung, Pflege und Wartung einer CAFM-Software mit mindestens 3 der in Ziffer II.1.5 aufgeführten Modulen und mit einem Auftragswert von mindestens 150.000 Euro netto für ein Unternehmen erbracht haben, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
6. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben nennen, sonst wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Eine Leistung ist mit der hier zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn folgende Anforderungen kumulativ erfüllt sind:
6. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben nennen, sonst wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Eine Leistung ist mit der hier zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn folgende Anforderungen kumulativ erfüllt sind:
a) Der Leistungsbeginn darf nicht in der Zukunft liegen.
b) Der Abschluss der Leistungserbringung darf nicht vor 2012 liegen.
c) Mindestens eines der folgenden Modulen muss sich im produktiven Betrieb befinden:
— Flächenmanagement,
— Datenmanagement,
— Instandhaltungsmanagement,
— Auftragsmanagement,
— Kostenverfolgung & Budgetcontrolling,
— Veranstaltungsmanagement.
d) Die Leistung muss die Lieferung, Anpassung, Implementierung, Pflege und Wartung einer CAFM-Software mit mindestens 3 der folgenden Module betreffen:
— Veranstaltungsmanagement;
e) Die Leistung muss einen Auftragswert von mindestens 150.000 Euro netto haben;
f) Die Leistung muss in deutscher Sprache erbracht worden sein;
g) Die Leistung muss die Verwaltung von mindestens 1.000 Büroarbeitsplätzen umfassen;
h) Die Module Flächenmanagement, Datenmanagement, Instandhaltungs-management, Auftragsmanagement, Kostenverfolgung & Budgetcontrolling und Veranstaltungsmanagement müssen über alle mit dem Teilnahmeantrag benannten vergleichbaren Leistungen mindestens einmal erbracht worden sein.
h) Die Module Flächenmanagement, Datenmanagement, Instandhaltungs-management, Auftragsmanagement, Kostenverfolgung & Budgetcontrolling und Veranstaltungsmanagement müssen über alle mit dem Teilnahmeantrag benannten vergleichbaren Leistungen mindestens einmal erbracht worden sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die maßgeblichen regelungen sind in den Vergabeunterlagen enthalten (EVB-IT Systemvertrag): Eine fällige Vergütung ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu
zahlen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine besondere Rechtsform ist nicht zwingend vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft müssen der KfW gegenüber gesamtschuldnerisch haften.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Bewerber, alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie alle Unternehmen, auf deren Ressourcen ein Bewerber bzw. eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung verweist, müssen mit Abgabe des Teilnahmeantrages erklären, dass
— er bei der Ausführung des Auftrages nur Personen einsetzen wird, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind;
— er die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhält und sicherstellt, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
— er seine Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten;
— er seine Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten;
— er in seinem Einflussbereich bei der Ausführung des Auftrages und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden
a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats),
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111)
einhält,
— er bei der Ausführung des Auftrages die als Anlage 6 zum Formular „Teilnahmeantrag“ beigefügte „Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung)“ einhalten wird.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die KfW wird die Angaben der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zu den Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen, die eingereichten Nachweise zur Qualitätssicherung, die Mitarbeiterzahlen im CAFM-Bereich, die eingereichten Kurzlebensläufe, die Anzahl vergleichbarer Leistungen sowie die ersten 5 eingereichten Vergleichbare Leistungen nach Maßgabe der in Anlage 9 zum Formular „Teilnahmeantrag“ enthaltener Bewertungsmatrix bewerten.
Die KfW wird die Angaben der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zu den Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen, die eingereichten Nachweise zur Qualitätssicherung, die Mitarbeiterzahlen im CAFM-Bereich, die eingereichten Kurzlebensläufe, die Anzahl vergleichbarer Leistungen sowie die ersten 5 eingereichten Vergleichbare Leistungen nach Maßgabe der in Anlage 9 zum Formular „Teilnahmeantrag“ enthaltener Bewertungsmatrix bewerten.
Insgesamt können 100 Punkte (entsprechend 100 %) erreicht werden. Die oben aufgezählten Kriterien gehen mit folgender Gewichtung in die Gesamtwertung ein:
— 15 % bei dem Kriterium „Umsatz mit vergleichbaren Leistungen“ ,
— 5 % bei dem Kriterium „Nachweise zur Qualitätssicherung“,
— 10 % bei dem Kriterium „Mitarbeiterzahlen im CAFM-Bereich“,
— 30 % bei dem Kriterium „Kurzlebensläufe“,
— 2 % bei dem Kriterium „Anzahl vergleichbarer Leistungen“ und
— 38 % bei dem Kriterium „Vergleichbare Leistungen“.
Die KfW wird aufgrund der Auswertung der Angaben der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften eine Rangfolge aufstellen. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, richtet sich nach der Höhe der im Auswahlverfahren vergebenen Gesamtpunktzahl. Zur Angebotsabgabe werden die 3 bis 5 nach Auswertung der Teilnahmeanträge bestplatzierten, geeigneten Bewerber aufgefordert.
Die KfW wird aufgrund der Auswertung der Angaben der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften eine Rangfolge aufstellen. Die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, richtet sich nach der Höhe der im Auswahlverfahren vergebenen Gesamtpunktzahl. Zur Angebotsabgabe werden die 3 bis 5 nach Auswertung der Teilnahmeanträge bestplatzierten, geeigneten Bewerber aufgefordert.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-05-31 📅
Öffnungsort: entfällt
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zsófia Petersen
Internetadresse: vergabe.kfw.de 🌏
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KfW_ZS-2014-0061 (VSt. Nr. 61/14)
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffung erfolgt in einem europaweiten Offenen Verfahren nach Abschnitt 2 der VOL/A in der Fassung vom 20.11.2009. Das Vergabeverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt.
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bewerber/Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Die Vorlagen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten und können die Vergabeunterlagen heruntergeladen werden. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich Bewerber/Bieter auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
Im Rahmen der Verhandlungsgespräche (zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens, derzeit sind zwei Verhandlungsrunden geplant) wird zur Durchführung der qualitativen Angebotsprüfung und Angebotswertung eine sog. Teststellung durchgeführt. Mit der Teststellung wird verifiziert, ob die angebotenen Lösungen der Bieter tatsächlich vollumfänglich über die von dem Bieter in seinem Angebot genannten Leistungsmerkmale verfügt bzw. in welcher Qualität diese erfüllt. Die Teststellung wird voraussichtlich im Februar 2016 stattfinden.
Im Rahmen der Verhandlungsgespräche (zweite Stufe des Verhandlungsverfahrens, derzeit sind zwei Verhandlungsrunden geplant) wird zur Durchführung der qualitativen Angebotsprüfung und Angebotswertung eine sog. Teststellung durchgeführt. Mit der Teststellung wird verifiziert, ob die angebotenen Lösungen der Bieter tatsächlich vollumfänglich über die von dem Bieter in seinem Angebot genannten Leistungsmerkmale verfügt bzw. in welcher Qualität diese erfüllt. Die Teststellung wird voraussichtlich im Februar 2016 stattfinden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 GWB: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2015/S 149-275109 (2015-07-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-29) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 697431-0📞
Fax: +49 697431-2944 📠