Am Institut für Automobiltechnik Dresden (IAD) sollen im Zuge der Errichtung eines Fahrzeugtechnischen Versuchszentrums (FVZ) vorhandene und geplante Prüfstände messtechnisch erweitert werden. Der Fokus der Untersuchungen im FVZ liegt auf Fahrdynamik- und Komfortuntersuchungen. Dabei werden Messdaten mit Abtastraten bis zu 25 kHz erhoben. Zur strategischen Erweiterung von Prüfständen (PSTs) soll modulare Messtechnik für einzelne Prüfaufbauten beschafft werden. Um diesen Einzelanforderungen zu genügen, ist die Verwendung von unterschiedlichen Konfigurationen eines modularen Messsystems denkbar. Die Messtechnik, bestehend aus Sensorik und einem Messsystem, zur Aufnahme und Verarbeitung der Messdaten, soll mobil einsetzbar sein, sodass sie an unterschiedlichen Prüfplätzen verwendet werden kann. Die Verwendung im Fahrversuch ist wünschenswert. Als Messsystem wird hier ein Chassis mit logischer Controller-Einheit bezeichnet, das austauschbare Mess-Module aufnehmen kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf
Menge oder Umfang:
Lieferung und betriebsfertige Übergabe eines Messsystems mit modularem Aufbau zur Messdatenerfassung.250 000
Gesamtwert des Auftrags: 250 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Technische Universität Dresden
Postanschrift: Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Postleitzahl: 01062
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.tu-dresden.de🌏
E-Mail: beschaffung@tu-dresden.de📧
Telefon: +49 35146336273📞
Fax: +49 35146337102 📠
Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der einfachen Richtwertmethode nach UfAB V (Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses). Die ausführliche Bewertungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Institut für Automobiltechnik Dresden (IAD) sollen im Zuge der Errichtung eines Fahrzeugtechnischen Versuchszentrums (FVZ) vorhandene und geplante Prüfstände messtechnisch erweitert werden. Der Fokus der Untersuchungen im FVZ liegt auf Fahrdynamik- und Komfortuntersuchungen. Dabei werden Messdaten mit Abtastraten bis zu 25 kHz erhoben.
Am Institut für Automobiltechnik Dresden (IAD) sollen im Zuge der Errichtung eines Fahrzeugtechnischen Versuchszentrums (FVZ) vorhandene und geplante Prüfstände messtechnisch erweitert werden. Der Fokus der Untersuchungen im FVZ liegt auf Fahrdynamik- und Komfortuntersuchungen. Dabei werden Messdaten mit Abtastraten bis zu 25 kHz erhoben.
Zur strategischen Erweiterung von Prüfständen (PSTs) soll modulare Messtechnik für einzelne Prüfaufbauten beschafft werden. Um diesen Einzelanforderungen zu genügen, ist die Verwendung von unterschiedlichen Konfigurationen eines modularen Messsystems denkbar. Die Messtechnik, bestehend aus Sensorik und einem Messsystem, zur Aufnahme und Verarbeitung der Messdaten, soll mobil einsetzbar sein, sodass sie an unterschiedlichen Prüfplätzen verwendet werden kann. Die Verwendung im Fahrversuch ist wünschenswert. Als Messsystem wird hier ein Chassis mit logischer Controller-Einheit bezeichnet, das austauschbare Mess-Module aufnehmen kann.
Zur strategischen Erweiterung von Prüfständen (PSTs) soll modulare Messtechnik für einzelne Prüfaufbauten beschafft werden. Um diesen Einzelanforderungen zu genügen, ist die Verwendung von unterschiedlichen Konfigurationen eines modularen Messsystems denkbar. Die Messtechnik, bestehend aus Sensorik und einem Messsystem, zur Aufnahme und Verarbeitung der Messdaten, soll mobil einsetzbar sein, sodass sie an unterschiedlichen Prüfplätzen verwendet werden kann. Die Verwendung im Fahrversuch ist wünschenswert. Als Messsystem wird hier ein Chassis mit logischer Controller-Einheit bezeichnet, das austauschbare Mess-Module aufnehmen kann.
Menge oder Umfang:
Lieferung und betriebsfertige Übergabe eines Messsystems mit modularem Aufbau zur Messdatenerfassung.
Referenznummer: 1.2-055017/15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 01069 Dresden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über den Eintrag im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens.
2. Eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt, oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
2. Eine Erklärung der Stelle, die das Insolvenzregister führt, oder – in Ermangelung solcher – eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass für das Unternehmen nicht einer der genannten Ausschlussgründe gemäß § 6 EG Absatz 6 VOL/A vorliegt. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt der Angebotsfrist nicht älter als 6 Monate sein. Wird eine solche Bescheinigung in dem zutreffenden Land nicht ausgestellt, so kann sie durch eidesstattliche Erklärung ersetzt werden. In den Staaten, in denen es einen derartigen Eid nicht gibt, kann dieser durch eine feierliche Erklärung ersetzt werden. Die zuständige Behörde oder der Notar stellen eine Bescheinigung über die Echtheit der eidesstattlichen oder feierlichen Erklärung aus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage einer amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes bzw. eine eigene Erklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (kann durch die Anlage Erklärung ersetzt werden).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Vorlage einer amtlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes bzw. eine eigene Erklärung über die pflichtgemäße Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (kann durch die Anlage Erklärung ersetzt werden).
2. Vorlage von Bankauskünften.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des Ansprechpartners.
Mindeststandards:
Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossene Leistungen enthalten. In der Referenzliste sollen folgende Informationen enthalten sein:
— Name und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung,
— eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert und der Leistungszeitraum.
Darüber hinaus ist die Angabe einer Ansprechperson für Rückfragen beim Referenzauftraggeber erwünscht.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Lt. Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-10-09 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Technische Universität Dresden. Sachgebiet Zentrale Beschaffung
Frau Kessinger
Internetadresse: www.tu-dresden.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-10-12 📅
Datum des Endes: 2015-12-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 1.2-055017/15
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
Internetadresse: http://ldl.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelfe gemäß § 107 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 129-236885 (2015-07-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 156 500 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 351463-36273📞
Fax: +49 351463-37102 📠