Das Citymanagement (Citymanager/in, Raumplaner/in und Verwaltungskraft) ist „Kümmerer“ und Ansprechpartner/in, das über die gesamte Laufzeit des integrierten Handlungskonzeptes in einem Stadtteilbüro vor Ort den Kontakt zu den beteiligten Akteuren im Quartier und der Öffentlichkeit/Bürgerschaft hält. Es muss vielseitige Aufgaben übernehmen und vor Ort präsent sein, die gesamte Netzwerkarbeit vor Ort begleiten, die Akteure vor Ort in die Umsetzung einbinden sowie aufsuchend und beratend tätig werden. Falls erforderlich vermittelt es Kontakte zu weiteren Förder- oder Beratungsangeboten. Die Aufgabe des/der ab dem zweiten Jahr im Citymanagement eingebundenen Raumplaners/in soll es sein, die Stärken und Schwächen des Gebietes aufzunehmen, um im Anschluss zielgerichtete Vorschläge zu erarbeiten, welche Entwicklung das Fördergebiet zukünftig nehmen kann und welche Zielgruppe speziell angesprochen, motiviert und gefördert werden muss. Das Citymanagement ist aktiver „Kümmerer“ im Quartier. Die Aufgabe des Citymanagements ist es Kommunikations- und Arbeitsstrukturen zu etablieren, die auch nach Abschluss der Gesamtmaßnahme weiter Bestand haben (Verstetigung). Grundsätzliche Ziele des Citymanagements sind • Schaffung von Organisationsstrukturen für die gesamte Sterkrader Innenstadt zur Unterstützung von Geschäftsflächeneigentümern/innen, Einzelhändlern/innen, Gastronomen/innen und Dienstleistern/innen zur Erhaltung und zum Ausbau der innerstädtischen Einkaufs- und Aufenthaltsqualität • Etablierung eines/einer Ansprechpartners/in für Bürger/innen, Kunden/innen, Handel, Dienstleistung und Gastronomie • Förderung von Eigeninitiative bei der Gestaltung und Aufwertung der Sterkrader Innenstadt und/oder der Geschäftsstraßen • Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements • Generierung privater Investoren/innen Das Citymanagement ist eng in die verwaltungsinterne Abstimmung der Stadt Oberhausen eingebunden. Während der Öffnungszeit von Montag bis Freitag (9:00-17:00 Uhr) ist die Anwesenheit von mindestens einer Person im Stadtteilbüro erforderlich. Bei krankheitsbedingtem Ausfall ist entsprechender personeller Ersatz zu stellen. Die Kosten für das Stadtteilbüro, in dem das Citymanagement untergebracht wird, übernimmt die Stadt Oberhausen. Es handelt sich dabei um die Miete und die üblichen Mietnebenkosten. Kosten für eine bürotechnische Grundausstattung (Möbel) übernimmt ebenfalls die Stadt Oberhausen. Die Gegenstände sind über die Dauer der Vertragslaufzeit durch den Auftragnehmer nutzungsfähig zu erhalten und, falls nötig, aus eigenen Mittel zu ersetzen. Die Gegenstände sind Eigentum des Auftraggebers. Anfallende Kosten für Verbrauchsmaterialien (Papier, Druckerpatronen etc.) müssen durch den Auftragnehmer getragen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5)1. Jahr: geschätzter Wert ohne MwSt.: ca. 145 000 EUR für Citymanager/in und Verwaltungskraft;2. bis 4. Jahr (optional): geschätzter Wert ohne MwSt.: ca. 204 000 EUR/Jahr für Citymanager/in, Verwaltungskraft und Raumplaner/in.Die Beauftragung soll zunächst nur für ein Jahr erfolgen und wird mit Fördermitteln finanziert. Eine Verlängerung der Beauftragung um bis zu 3 weitere Jahre ist beabsichtigt, hängt aber von einer weiteren Förderung ab.
Siehe II.1.5)1. Jahr: geschätzter Wert ohne MwSt.: ca. 145 000 EUR für Citymanager/in und Verwaltungskraft;2. bis 4. Jahr (optional): geschätzter Wert ohne MwSt.: ca. 204 000 EUR/Jahr für Citymanager/in, Verwaltungskraft und Raumplaner/in.Die Beauftragung soll zunächst nur für ein Jahr erfolgen und wird mit Fördermitteln finanziert. Eine Verlängerung der Beauftragung um bis zu 3 weitere Jahre ist beabsichtigt, hängt aber von einer weiteren Förderung ab.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oberhausen
Postanschrift: Bahnhofstr. 66
Postleitzahl: 46145
Postort: Oberhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.oberhausen.de🌏
E-Mail: silvia.kempken@oberhausen.de📧
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter http://www.vergabe.metropoleruhr.de/ nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Bekanntmachungs-ID: CXPSYYGY6T8.
2. Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über die Vergabeplattform abgerufen werden können. Alle geforderten Nachweise sind entsprechend zu gliedern, die Nachprüfbarkeit sämtlicher Angaben muss gewährleistet sein.
3. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen.
a) zur Tariftreue gem. § 4 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW), abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen,
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
4. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter http://www.vergabe.metropoleruhr.de/ nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Bekanntmachungs-ID: CXPSYYGY6T8.
2. Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über die Vergabeplattform abgerufen werden können. Alle geforderten Nachweise sind entsprechend zu gliedern, die Nachprüfbarkeit sämtlicher Angaben muss gewährleistet sein.
3. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen.
a) zur Tariftreue gem. § 4 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW), abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen,
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
4. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Citymanagement (Citymanager/in, Raumplaner/in und Verwaltungskraft) ist „Kümmerer“ und Ansprechpartner/in, das über die gesamte Laufzeit des integrierten Handlungskonzeptes in einem Stadtteilbüro vor Ort den Kontakt zu den beteiligten Akteuren im Quartier und der Öffentlichkeit/Bürgerschaft hält. Es muss vielseitige Aufgaben übernehmen und vor Ort präsent sein, die gesamte Netzwerkarbeit vor Ort begleiten, die Akteure vor Ort in die Umsetzung einbinden sowie aufsuchend und beratend tätig werden. Falls erforderlich vermittelt es Kontakte zu weiteren Förder- oder Beratungsangeboten. Die Aufgabe des/der ab dem zweiten Jahr im Citymanagement eingebundenen Raumplaners/in soll es sein, die Stärken und Schwächen des Gebietes aufzunehmen, um im Anschluss zielgerichtete Vorschläge zu erarbeiten, welche Entwicklung das Fördergebiet zukünftig nehmen kann und welche Zielgruppe speziell angesprochen, motiviert und gefördert werden muss.
Das Citymanagement (Citymanager/in, Raumplaner/in und Verwaltungskraft) ist „Kümmerer“ und Ansprechpartner/in, das über die gesamte Laufzeit des integrierten Handlungskonzeptes in einem Stadtteilbüro vor Ort den Kontakt zu den beteiligten Akteuren im Quartier und der Öffentlichkeit/Bürgerschaft hält. Es muss vielseitige Aufgaben übernehmen und vor Ort präsent sein, die gesamte Netzwerkarbeit vor Ort begleiten, die Akteure vor Ort in die Umsetzung einbinden sowie aufsuchend und beratend tätig werden. Falls erforderlich vermittelt es Kontakte zu weiteren Förder- oder Beratungsangeboten. Die Aufgabe des/der ab dem zweiten Jahr im Citymanagement eingebundenen Raumplaners/in soll es sein, die Stärken und Schwächen des Gebietes aufzunehmen, um im Anschluss zielgerichtete Vorschläge zu erarbeiten, welche Entwicklung das Fördergebiet zukünftig nehmen kann und welche Zielgruppe speziell angesprochen, motiviert und gefördert werden muss.
Das Citymanagement ist aktiver „Kümmerer“ im Quartier.
Die Aufgabe des Citymanagements ist es Kommunikations- und Arbeitsstrukturen zu etablieren, die auch nach Abschluss der Gesamtmaßnahme weiter Bestand haben (Verstetigung). Grundsätzliche Ziele des Citymanagements sind
• Schaffung von Organisationsstrukturen für die gesamte Sterkrader Innenstadt zur Unterstützung von Geschäftsflächeneigentümern/innen, Einzelhändlern/innen, Gastronomen/innen und Dienstleistern/innen zur Erhaltung und zum Ausbau der innerstädtischen Einkaufs- und Aufenthaltsqualität
• Schaffung von Organisationsstrukturen für die gesamte Sterkrader Innenstadt zur Unterstützung von Geschäftsflächeneigentümern/innen, Einzelhändlern/innen, Gastronomen/innen und Dienstleistern/innen zur Erhaltung und zum Ausbau der innerstädtischen Einkaufs- und Aufenthaltsqualität
• Etablierung eines/einer Ansprechpartners/in für Bürger/innen, Kunden/innen, Handel, Dienstleistung und Gastronomie
• Förderung von Eigeninitiative bei der Gestaltung und Aufwertung der Sterkrader Innenstadt und/oder der Geschäftsstraßen
• Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
• Generierung privater Investoren/innen
Das Citymanagement ist eng in die verwaltungsinterne Abstimmung der Stadt Oberhausen eingebunden.
Während der Öffnungszeit von Montag bis Freitag (9:00-17:00 Uhr) ist die Anwesenheit von mindestens einer Person im Stadtteilbüro erforderlich. Bei krankheitsbedingtem Ausfall ist entsprechender personeller Ersatz zu stellen.
Die Kosten für das Stadtteilbüro, in dem das Citymanagement untergebracht wird, übernimmt die Stadt Oberhausen. Es handelt sich dabei um die Miete und die üblichen Mietnebenkosten. Kosten für eine bürotechnische Grundausstattung (Möbel) übernimmt ebenfalls die Stadt Oberhausen. Die Gegenstände sind über die Dauer der Vertragslaufzeit durch den Auftragnehmer nutzungsfähig zu erhalten und, falls nötig, aus eigenen Mittel zu ersetzen. Die Gegenstände sind Eigentum des Auftraggebers. Anfallende Kosten für Verbrauchsmaterialien (Papier, Druckerpatronen etc.) müssen durch den Auftragnehmer getragen werden.
Die Kosten für das Stadtteilbüro, in dem das Citymanagement untergebracht wird, übernimmt die Stadt Oberhausen. Es handelt sich dabei um die Miete und die üblichen Mietnebenkosten. Kosten für eine bürotechnische Grundausstattung (Möbel) übernimmt ebenfalls die Stadt Oberhausen. Die Gegenstände sind über die Dauer der Vertragslaufzeit durch den Auftragnehmer nutzungsfähig zu erhalten und, falls nötig, aus eigenen Mittel zu ersetzen. Die Gegenstände sind Eigentum des Auftraggebers. Anfallende Kosten für Verbrauchsmaterialien (Papier, Druckerpatronen etc.) müssen durch den Auftragnehmer getragen werden.
Menge oder Umfang:
Siehe II.1.5)
1. Jahr: geschätzter Wert ohne MwSt.: ca. 145 000 EUR für Citymanager/in und Verwaltungskraft;
2. bis 4. Jahr (optional): geschätzter Wert ohne MwSt.: ca. 204 000 EUR/Jahr für Citymanager/in, Verwaltungskraft und Raumplaner/in.
Die Beauftragung soll zunächst nur für ein Jahr erfolgen und wird mit Fördermitteln finanziert. Eine Verlängerung der Beauftragung um bis zu 3 weitere Jahre ist beabsichtigt, hängt aber von einer weiteren Förderung ab.
Beschreibung der Optionen:
Optionale Verlängerung des Auftrags um drei mal ein Jahr. Ab dem zweiten Jahr wird auch ein Raumplaner eingesetzt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberhausen-Sterkrade (Innenstadt).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der persönlichen Lage mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
(1) Schriftliche Unternehmensdarstellung/Firmenprofil mit Angabe der Niederlassung, die im Auftragsfall für die Durchführung des Auftrags verantwortlich wäre (Erklärungsvordruck in den Vergabeunterlagen enthalten);
(2) Eigenerklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen (Erklärungsvordruck in den Vergabeunterlagen enthalten);
(2) Eigenerklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG-NRW), dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss vom Wettbewerb gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen (Erklärungsvordruck in den Vergabeunterlagen enthalten);
(3) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach § 6 EG VOL/A (Erklärungsvordruck in den Vergabeunterlagen enthalten);
(4) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (Erklärungsvordruck in den Vergabeunterlagen enthalten);
(5) Vorlage eines den Stand der letzten Änderung berücksichtigenden Handelsregisterauszuges (soweit im Handelsregister eingetragen), nicht älter als 6 Monate bei Ablauf der Angebotsfrist (Kopie ausreichend). Sofern keine Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist, muss ersatzweise die Gewerbeanmeldung oder eine Erläuterung, dass und warum keine Eintragung erforderlich ist, vorgelegt werden. Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen.
(5) Vorlage eines den Stand der letzten Änderung berücksichtigenden Handelsregisterauszuges (soweit im Handelsregister eingetragen), nicht älter als 6 Monate bei Ablauf der Angebotsfrist (Kopie ausreichend). Sofern keine Eintragung in das Handelsregister erforderlich ist, muss ersatzweise die Gewerbeanmeldung oder eine Erläuterung, dass und warum keine Eintragung erforderlich ist, vorgelegt werden. Bei ausländischen Bietern sind vergleichsweise Bescheinigungen vorzulegen.
Für vorgesehene Nachunternehmer sind die Erklärungen unter (1), (2), (3), (4) auf gesondertes Verlangen vor Zuschlagserteilung einzureichen.
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, dessen Nachunternehmer sowie dessen Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
(1) Angabe des Gesamtumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie des Umsatzes mit Leistungen vergleichbarer Art (Erklärungsvordruck in den Vergabeunterlagen enthalten);
(2) Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen unter Ziff. III.1.1) der Bekanntmachung besteht oder eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (Erklärungsvordruck in den Vergabeunterlagen enthalten). Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung vorlegt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen unter Ziff. III.1.1) der Bekanntmachung besteht oder eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (Erklärungsvordruck in den Vergabeunterlagen enthalten). Bei Bietergemeinschaften ist ausreichend, dass ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung vorlegt.
Mindeststandards:
(1) Der Bieter/die Bietergemeinschaft insgesamt muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr einen Gesamtumsatz in Höhe von mindestens 290 000 EUR erzielt haben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit mit dem Angebot folgende Angaben/Unterlagen einzureichen:
(1) Darstellung von in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Art (Referenzen). Die Darstellung der Referenzen soll möglichst konkrete Angaben enthalten zu:
— dem Referenzstadtteil,
— den im Einzelnen erbrachten Leistungen, insbesondere, ob Unterhaltung einer Anlaufstelle vor Ort,
— dem Leistungszeitraum,
— dem Leistungsumfang (Arbeitsstunden pro Jahr allgemein und mit Vor-Ort-Präsenz),
— dem Rechnungsvolumen,
— dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten.
Für die Darstellung der Referenzen ist zwingend der Vordruck aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, vgl. hierzu Ziff. VI.3) der Bekanntmachung.
Mindeststandards:
(1) Der Bieter/sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen muss/müssen für den Zeitraum der letzten 3 Jahre (ab 5/2012) mindestens eine vergleichbare Referenz (Referenz, welche die nachfolgenden Kriterien der Vergleichbarkeit erfüllt) vorweisen können. Soweit der Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Referenz eines vorgesehenen Nachunternehmers verweist, muss er/sie zumindest einen gemeinsam mit diesem Nachunternehmen durchgeführten vergleichbaren Referenzauftrag vorweisen können.
(1) Der Bieter/sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft zusammen muss/müssen für den Zeitraum der letzten 3 Jahre (ab 5/2012) mindestens eine vergleichbare Referenz (Referenz, welche die nachfolgenden Kriterien der Vergleichbarkeit erfüllt) vorweisen können. Soweit der Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf die Referenz eines vorgesehenen Nachunternehmers verweist, muss er/sie zumindest einen gemeinsam mit diesem Nachunternehmen durchgeführten vergleichbaren Referenzauftrag vorweisen können.
Die angegebene Referenz muss mit den ausgeschriebenen Leistungen in Art und Umfang vergleichbar sein. Eine Referenz wird nur als vergleichbar angesehen, wenn:
(a) sie Leistungen des Citymanagements/Stadtteilmanagements umfasst,
(b) die Leistungen Vor-Ort-Präsenz im Umfang von mind. 20 Stunden/Woche umfasst,
(c) die Leistungen mindestens für 12 Monate innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht wurden,
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass sich die Vergabestelle vorbehält, Referenzgeber zu kontaktieren, um die gemachten Angaben zu verifizieren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Vergabeunterlagen; insbesondere Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR, für Sachschäden in Höhe von 500 000 EUR, jeweils pro Versicherungsjahr mindestens zweifach maximiert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein. Bietergemeinschaft haben außerdem mit dem Angebot ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständig sein sollen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bietergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bietergemeinschaft mit dem Angebot eingereicht werden, in welcher die Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bietergemeinschaft, welches die Bietergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bietergemeinschaft muss von sämtlichen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnet sein. Bietergemeinschaft haben außerdem mit dem Angebot ein Organigramm einzureichen, aus dem sich ergibt, für welche Teilbereiche die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft zuständig sein sollen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Vergabeunterlagen; insbesondere beachtet die Stadt Oberhausen die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW.
(1) Daher müssen alle Bieter bzw. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie alle vorgesehenen Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung nach § 4 TVgG-NRW vorlegen.
(1) Daher müssen alle Bieter bzw. alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie alle vorgesehenen Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung nach § 4 TVgG-NRW vorlegen.
(2) Die Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Einhaltung des geltenden Gleichbehandlungsrechts abzugeben.
(2) Die Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie zur Einhaltung des geltenden Gleichbehandlungsrechts abzugeben.
Die entsprechenden Mustervordrucke werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-06-21 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-27 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Oberhausen, Dezernat 4 – Umwelt, Gesundheit, ökologische Stadtentwicklung und -planung, über das elektronische Vergabeportal, siehe hierzu Ziff. VI.3)
Silvia Kempken
E-Mail: reinhard.dittberner@oberhausen.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2016-06-30 📅
Zusätzliche Informationen
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter http://www.vergabe.metropoleruhr.de/ nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Bekanntmachungs-ID: CXPSYYGY6T8.
1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter http://www.vergabe.metropoleruhr.de/ nach vorheriger, einmaliger und kostenloser Registrierung zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieterfragen sowie sämtliche Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Die Interessenten sind daher verpflichtet, regelmäßig im Postfach auf der Vergabeplattform nachzusehen, ob Nachrichten eingegangen sind. Bekanntmachungs-ID: CXPSYYGY6T8.
2. Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über die Vergabeplattform abgerufen werden können. Alle geforderten Nachweise sind entsprechend zu gliedern, die Nachprüfbarkeit sämtlicher Angaben muss gewährleistet sein.
2. Für das Angebot sind die Vordrucke aus den Vergabeunterlagen zu verwenden, die über die Vergabeplattform abgerufen werden können. Alle geforderten Nachweise sind entsprechend zu gliedern, die Nachprüfbarkeit sämtlicher Angaben muss gewährleistet sein.
3. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen.
3. Der Auftraggeber hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen.
a) zur Tariftreue gem. § 4 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss gem. § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW), abzugeben.
Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen,
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie zur Durchführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben.
Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
4. Mehrfachbeteiligungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer Bietergemeinschaften sind nicht zulässig.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es wird ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hingewiesen. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber betrachtet eine solche Rüge als unverzüglich i.S.d. §107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB, die innerhalb von sechs Kalendertagen ab Kenntnis des Bieters von dem vermeintlichen Verstoß gegen Vergabebestimmungen erfolgt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Oberhausen, Bereich 5-4, Herr Dittberner
Telefon: +49 2088252474📞
Quelle: OJS 2015/S 078-138182 (2015-04-17)
Ergänzende Angaben (2015-04-23) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Angebotspreis (40)
2. Erfahrung und Kenntnisse des eingesetzten Citymanagers (25)
3. Umsetzungskonzept Citymanagement (35)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-06-24 📅
Name: Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH
Postanschrift: Neumarkt 49
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Referenz Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 82-145723
Quelle: OJS 2015/S 134-248241 (2015-07-10)