Clouth-Gelände – Straßenendausbau 1. BA

moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH

Das Clouth-Areal in Köln-Nippes soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Nippes und wird durch die Niehler Straße im Westen, die Xantener Straße im Norden, den Johannes-Giesberts-Park im Osten und die heutige Franz-Clouth-Straße (Planstraße 8, zukünftige Josefine-Clouth-Straße) im Süden begrenzt.
Für das ehemals industriell genutzte Areal wurde ein Bebauungsplan Nr. 67480/03 erarbeitet, der Mischgebietsflächen, allgemeine Wohnflächen, Flächen für den Gemeinbedarf und öffentliche Grünflächen ausweist. In einem Teilabschnitt wird der denkmalgeschützte Bestand erhalten und in die neuen Nutzungen eingebunden.
Die Gesamtfläche des Entwicklungsgebietes beträgt ca. 15 ha.
Das Gesamtareal wird durch ein System hierarchisch geordneter Planstraße erschlossen und ist in verschiedene Baufelder gegliedert, die in mehreren Abschnitten entwickelt werden. Die Planstraßen nehmen neben der verkehrlichen Erschließung der Baufelder auch die Trassen für Entwässerung und die Versorgungsleitungen auf.
Hochbebauung.
Die geplante Hochbebauung ist 3- bis 4geschossig vorgesehen. Alle Gebäude werden unterkellert, bzw. erhalten eine Tiefgarage. Die Tiefgaragengröße kann bis zu 80 % (in Ausnahmefällen bis zu 100 %) der einzelnen Grundstücke betragen. Die Zufahrt zu den Tiefgaragen soll innerhalb der Gebäude angeordnet werden.
Verkehrserschließung.
Die im Bebauungsplan festgelegten Achsverläufe der neuen Erschließungsstraßen berücksichtigen teilweise die zu erhaltene Gebäudesubstanz auf dem Clouth-Gelände. Zukünftig soll eine Ringstraße, die über 2 Zufahrten an die Xantener Straße und über eine Zufahrt an die Niehler Straße angebunden ist, das Clouth-Gelände erschließen. Die Zufahrten zu den Bestandsstraßen werden im Bereich der vorhandenen Pförtnerhäuser angeordnet.
Kanalanlagen.
In den Planstraßen sind neue Mischwasserkanäle verlegt, die an die Bestandskanäle in der Niehler Straße und der Xantener Straße anschließen.
In der Franz-Clouth-Straße ist bereits ein neuer Kanal mit Anschluss an den Kanal Niehler Straße verlegt worden.
Versorgungsleitungen.
In den Planstraßen wurden und werden neue Versorgungsleitungen für Fernwärme, Wasser, Strom, Beleuchtung und Telekommunikation verlegt. Ausführung durch die Rhein Energie.
Inhalt dieser Ausschreibung.
Inhalt dieser Ausschreibung Straßenbauarbeiten, Endausbau, 1. Bauabschnitt sind folgende Bereiche im Erschließungsgebiet:
Teil 1:
— Planstraße 1: Gehweg Westseite zwischen Planstraße 7 und Planstraße 8,
— Planstraße 2: Gesamte Straße zwischen Planstraße 6 und 8,
— Planstraße 6: Gesamte Straße östlich von Planstraße 2 und ca. 35 m Gehweg Südseite westlich von Planstraße 2,
— Planstraße 7: Gesamte Straße östlich von Planstraße 2 und ca. 40 m westlich von Planstraße 2,
— Planstraße 8: Gesamte Straße östlich von Planstraße 2.
Teil 2:
— Freifläche: Bereich Kita und Zugangsbereich Franz-Clouth-Straße.
Anschluss an Florastraße.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-27.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-05-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbauarbeiten
Menge oder Umfang:
Teil 1.Schotter TS ca. 2 500 m²,Asphaltbinder ca. 2 000 m²,Splittmastixasphalt ca. 1 850 m²,Hochbord 30/32 cm ca. 650 m,Rundbord 30/22 cm ca. 500 m,Winkelrandst. 25/27/33 cm ca. 700 m,Platten 30/30/8 cm ca. 2 200 m²,Pflasterstreifen 30-40 cm ca. 700 m.Teil 2.Schotter TS ca. 2 000 m²,Platten 30/30/8 ca. 500 m²,Platten 30/15/8 ca. 600 m²,Platten 30/30/8,mit Bänderung ca. 670 m².
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: moderne stadt Gesellschaft zur Förderung des Städtebaues und der Gemeindeentwicklung mbH
Postanschrift: Brückenstr. 17
Postleitzahl: 50667
Postort: Köln
Kontakt
E-Mail: vergabe@modernestadt.de 📧
Telefon: +49 2212059401 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 103-186591
ABl. S-Ausgabe: 103
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber ist Erschließungsträger und kein öffentlicher Auftraggeber i. S. d. § 98 GWB. Der ausgeschriebene Auftrag ist auch kein öffentlicher Auftrag i. S. d. § 99 GWB. Die Veröffentlichung auf dieser Plattform erfolgt ausschließlich, um der vertraglichen Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber der Stadt Köln nachzukommen, welche die öffentliche Ausschreibung fordert. Bieter haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Vorschriften, die für öffentliche Auftraggeber oder öffentliche Aufträge gelten. Die unzutreffende Kennzeichnung als (vermeintlicher) öffentlicher Bauauftrag in auf dieser Plattform hinterlegten Formularen erfolgt ausschließlich deswegen, weil systembedingt eine Vergabeart bzw. (hier tatsächlich nicht) einschlägige Auftragsart anzugeben ist. Auch hieraus ergibt sich ausdrücklich keine Bindung des Aufraggebers an für öffentliche Auftraggeber oder öffentliche Aufträge geltenden Vorschriften.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Clouth-Areal in Köln-Nippes soll einer neuen Nutzung zugeführt werden. Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Nippes und wird durch die Niehler Straße im Westen, die Xantener Straße im Norden, den Johannes-Giesberts-Park im Osten und die heutige Franz-Clouth-Straße (Planstraße 8, zukünftige Josefine-Clouth-Straße) im Süden begrenzt.
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Für das ehemals industriell genutzte Areal wurde ein Bebauungsplan Nr. 67480/03 erarbeitet, der Mischgebietsflächen, allgemeine Wohnflächen, Flächen für den Gemeinbedarf und öffentliche Grünflächen ausweist. In einem Teilabschnitt wird der denkmalgeschützte Bestand erhalten und in die neuen Nutzungen eingebunden.
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Die Gesamtfläche des Entwicklungsgebietes beträgt ca. 15 ha.
Das Gesamtareal wird durch ein System hierarchisch geordneter Planstraße erschlossen und ist in verschiedene Baufelder gegliedert, die in mehreren Abschnitten entwickelt werden. Die Planstraßen nehmen neben der verkehrlichen Erschließung der Baufelder auch die Trassen für Entwässerung und die Versorgungsleitungen auf.
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Hochbebauung.
Die geplante Hochbebauung ist 3- bis 4geschossig vorgesehen. Alle Gebäude werden unterkellert, bzw. erhalten eine Tiefgarage. Die Tiefgaragengröße kann bis zu 80 % (in Ausnahmefällen bis zu 100 %) der einzelnen Grundstücke betragen. Die Zufahrt zu den Tiefgaragen soll innerhalb der Gebäude angeordnet werden.
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Verkehrserschließung.
Die im Bebauungsplan festgelegten Achsverläufe der neuen Erschließungsstraßen berücksichtigen teilweise die zu erhaltene Gebäudesubstanz auf dem Clouth-Gelände. Zukünftig soll eine Ringstraße, die über 2 Zufahrten an die Xantener Straße und über eine Zufahrt an die Niehler Straße angebunden ist, das Clouth-Gelände erschließen. Die Zufahrten zu den Bestandsstraßen werden im Bereich der vorhandenen Pförtnerhäuser angeordnet.
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Kanalanlagen.
In den Planstraßen sind neue Mischwasserkanäle verlegt, die an die Bestandskanäle in der Niehler Straße und der Xantener Straße anschließen.
In der Franz-Clouth-Straße ist bereits ein neuer Kanal mit Anschluss an den Kanal Niehler Straße verlegt worden.
Versorgungsleitungen.
In den Planstraßen wurden und werden neue Versorgungsleitungen für Fernwärme, Wasser, Strom, Beleuchtung und Telekommunikation verlegt. Ausführung durch die Rhein Energie.
Inhalt dieser Ausschreibung.
Inhalt dieser Ausschreibung Straßenbauarbeiten, Endausbau, 1. Bauabschnitt sind folgende Bereiche im Erschließungsgebiet:
Teil 1:
— Planstraße 1: Gehweg Westseite zwischen Planstraße 7 und Planstraße 8,
— Planstraße 2: Gesamte Straße zwischen Planstraße 6 und 8,
— Planstraße 6: Gesamte Straße östlich von Planstraße 2 und ca. 35 m Gehweg Südseite westlich von Planstraße 2,
— Planstraße 7: Gesamte Straße östlich von Planstraße 2 und ca. 40 m westlich von Planstraße 2,
— Planstraße 8: Gesamte Straße östlich von Planstraße 2.
Teil 2:
— Freifläche: Bereich Kita und Zugangsbereich Franz-Clouth-Straße.
Anschluss an Florastraße.
Menge oder Umfang:
Teil 1.
Schotter TS ca. 2 500 m²,
Asphaltbinder ca. 2 000 m²,
Splittmastixasphalt ca. 1 850 m²,
Hochbord 30/32 cm ca. 650 m,
Rundbord 30/22 cm ca. 500 m,
Winkelrandst. 25/27/33 cm ca. 700 m,
Platten 30/30/8 cm ca. 2 200 m²,
Pflasterstreifen 30-40 cm ca. 700 m.
Teil 2.
Schotter TS ca. 2 000 m²,
Platten 30/30/8 ca. 500 m²,
Platten 30/15/8 ca. 600 m²,
Platten 30/30/8,
mit Bänderung ca. 670 m².

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zulassung der Stadtentwässerungsbetriebe Köln für Grundstücksanschlusskanäle im öffentlichen Straßenland der Stadt Köln und Eintragung in der Handwerksrolle als Straßenbauer bei der Handwerkskammer oder Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer als Straßenbauer.
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(Oder jeweils gleichwertig).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater testierte Nachweise über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Vorlage einer Bankauskunft.
Mindeststandards:
Hinsichtlich der Betriebsgröße,
25 gewerbliche Mitarbeiter,
7 technische oder kaufmännische Angestellte,
4 Schachtmeister,
3 Bauleiter, Dipl.-Ing. oder master of engineering,
4 Mobilbagger mit mind. 20 T Einsatzgewicht,
4 Minibagger mit mind. 2 T Einsatzgewicht,
4 Radlader mit mind. 10 T Einsatzgewicht,
6 Flächenrüttler mit mind. 400 kg Betriebsgewicht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Auftragnehmer stellt zur Sicherheit der ordnungsgem. Vertragserfüllung eine Sicherheit in Höhe von 5 % der Nettoauftragssumme.
Der Auftraggeber wird als Sicherheit für die Gewährlesitung 3 % der Nettoabrechnungssumme einbehalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Alle Rechnungen sind 3-fach beim AG einzureichen. Zahlungsbedingungen gem. VOB Teil B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Besondere Vertragsbedingungen.
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1. Objektüberwachung/Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1).
1.1 Die Objekt-/Bauüberwachung obliegt dem Auftraggeber.
Dieser hat den Architekten/Ingenieur.
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Venloer Straße 301-303, 50823 Köln mit der Wahrnehmung beauftragt.
Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.
1.2 Die Sicherheitskoordination obliegt:
Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH, Venloer Straße 301-303, 50823 Köln.
2. Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4):
2.1 Lager- und Arbeitsplätze:
Flächen im unmittelbaren Baufeld in Abstimmung mit dem AG (Fläche vor Tor 1).
Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.
2.2 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
Zufahrt über die vorhandenen öffentlichen Straßen.
2.3 Wasseranschlüsse(1).
Sache des AN.
2.4 Stromanschlüsse(1).
2.5 Sonstige Anschlüsse(1).
Kosten des Verbrauchs /zu den Nrn. 2.3 – 2.5):
Die vom Auftragnehmer zu erstattenden Kosten des Verbrauchs (§ 4 Abs. 4 Nr. 3 Satz 2) werden durch Messungen ermittelt, soweit nicht in Nr. 10 etwas anderes vereinbart ist.
Bei Arbeiten in belegten baulichen Anlagen hat sich der Auftragnehmer mit der hausverwaltenden Dienststelle in Verbindung zu setzen und deren Rechnung zu begleichen.
3. Ausführungsfristen (§ 5).
3.1 Mit der Ausführung ist zu beginnen:
unverzüglich nach Erteilung des Auftrages, Baubeginn vor Ort: 7.9.2015 nach besonderer schriftlicher Aufforderung durch den Auftraggeber, die spätestens 5 Werktage nach Auftragserteilung erfolgt.
3.2 Die Leistung ist abnahmereif fertig zu stellen
27.2.2016
3.3: Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
27.11.2015.2015: Fertigstellung Teil 1.
27.2.2016: Fertigstellung Teil 2.
3.4 Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben den Beginn und das Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen von Nr. 3.1 bis 3.2 datumsmäßig festzulegen.
4. Vertragsstrafen (§ 11)
Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
4.1 Bei Überschreitung der Fertigstellungsfrist
Betrag (EUR)
0,15 % je Werktag Verzug der Netto-Abrechnungssumme
des Endbetrages der Auftragssumme.
4.2 bei Überschreitung von Einzelfristen
je Werktag der Verspätung 0,15 % je Werktag Verzug der Netto-Abrechnungssumme
4.3 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v. H. der Auftragssumme begrenzt.
4.4 Die im Falle der illegalen Arbeitnehmerüberlassung entsprechend Nr. 15.6.3 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen (VOB-ZVB) verwirkte Vertragsstrafe wird für diesen Einzelfall auf 5 v. H. der Auftragssumme festgesetzt.
Die im Falle der Verletzung sonstiger vertraglicher Obliegenheiten im Sinne von Nr. 15.6.3 verwirkte Vertragsstrafe wird für diesen Fall auf 3 v. H. der Auftragssumme des Auftragnehmers festgesetzt.
5. Rechnungen (§ 14)
5.1 Alle Rechnungen sind beim AG 3-fach einzureichen.
5.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind -fach einzureichen.
6. Sicherheitsleistungen (§ 17)
6.1 Eine Sicherheitsleistung ist vereinbart ja
6.2 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung nach Nr. 30.1 VOB-ZVB ist in Höhe von 5 v. H. der Netto-Auftragssumme zu leisten.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit nach Nr. 30.2 VOB-ZVB beträgt 3 v. H. der Netto- Abrechnungssumme einschließlich erteilter Nachträge.
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt
oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft nach Nr. 31 VOB-ZVB geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, die Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist.
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Nach Abnahme und Erfüllung aller bis dahin erhobenen Ansprüche einschließlich Schadensersatz kann der Auftragnehmer verlangen, dass die Sicherheit für die Vertragserfüllung in eine Mängelansprüchesicherheit umgewandelt wird.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit (§ 17 Abs. 8 Nr. 2): 5 Jahre nach Gebrauchsabnahme. Die Gewährleistungspflicht beträgt 5 Jahre.
6.3 Sicherheit durch Bürgschaft.
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist für
— die Vertragserfüllung das Formblatt VOB-Sich 1,
— die Mängelansprüche das Formblatt VOB-Sich 2 und,
— für vereinbarte Vorauszahlungen das Formblatt VOB-Sich 3
zu verwenden.
7. Abnahme (§ 12 Abs. 4)
Es wird eine förmliche Anbahme vereinbart.
8. -Entfällt-
9. -Entfällt-
10. Weitere Besondere Vertragsbedingungen.
10.1 Die Lohngleitklausel gilt als – nicht – vereinbart.
10.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber eine Liste der zur Auswahl vorgesehenen Nachunternehmer zur Genehmigung vorzulegen.
10.3 Steuerabzug bei Bauleistungen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 40 Tage
Datum der Angebotseröffnung: 2015-07-24 📅
Öffnungsort: Brückenstraße 17, 50667 Köln.
Ort des Eröffnungstermins: Brückenstraße 17, 50667 Köln.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter oder nachweislich bevollmächtigte Vertreter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Thomas Astor

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-07 📅
Datum des Endes: 2016-02-26 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Kein Rechtsweg eröffnet
Quelle: OJS 2015/S 103-186591 (2015-05-27)