Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der folgendes Controlling-Tool entwickelt und die Betreuung der Software sowie den Betrieb der internetbasierten Plattform übernimmt. Im Rahmen der zunehmenden Anzahl von Verkehrsverträgen im Schienenpersonennahverkehr im Bundesland Baden-Württemberg, liefern die Vertragspartner während der anstehenden Vertragslaufzeit umfangreiche (v.a betriebswirtschaftliche) Informationen, die gespeichert und anschließend ausgewertet werden müssen. Die NVBW erhält hierzu Informationen aus vielen verschiedenen Quellen, die es nun zu systematisieren und operationalisieren gilt und in einem Controlling-Tool allen Zugriffsberechtigten zur Verfügung zu stellen. Neben der reinen Verfügbarkeit der Daten, müssen auch verschiedene Auswertungen möglich sein und als Endprodukt ein leicht bedienbares Tool zur Verfügung stehen. Das primäre Ziel ist eine automatisierte Abrechnung der Verkehrsverträge. In den Verdingungsunterlagen werden alle Bestandteile und Anforderungen an das neue Controlling-Tool (bestehend aus der Datenbank Controlling und aus der Datenbank Statusberichte) erläutert. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass es sich bei dieser Leistungsbeschreibung um den ersten Schritt hin zu einem vollständigen Controlling-Tool handelt und der Dienstleister gerne Optimierungsvorschläge unterbreiten darf. Die NVBW hat im Auftrag des Landes Baden-Württemberg als eine ihrer Aufgaben die Kontrolle der Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge. Derzeit sind ca. 30 Verkehrsverträge abgeschlossen. Diese beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter zu den jeweiligen vertraglichen Konditionen. Auf Grundlage dieser Verkehrsverträge erbringt das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die vereinbarte Verkehrsleistung. Die Abrechnung der Leistung erfolgt jährlich zunächst auf Basis von Abschlagszahlungen. Die Schlussrechnung erfolgt im Folgejahr und berücksichtigt die Differenz aus der vereinbarten und tatsächlich erbrachten Leistung sowie Entgeltabzüge für Minderleistungen. Ziel ist es, verschiedene Datenquellen miteinander zu verknüpfen und Management Reviews zu erhalten. Dabei werden nicht nur die Daten des Auftraggebers miteinander verknüpft und gespeichert (Datenbank Controlling), sondern auch die Daten (z.B. Statusberichte) unserer Vertragspartnern. Weitere Informationen enthalten die Verdingungsunterlagen. Diese sind anzufordern bei 1.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Softwarepaket und Informationssysteme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Softwarepaket und Informationssysteme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de📧
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind anzufordern bei der Kontaktstelle.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 2 VgV überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A-EG) durchgeführt. Gemäß § 3 Abs. 3 lit b) VOL/A-EG erfolgt die Vergabe im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb:
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal sieben geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen.
Schritt 2: Abgabe eines Angebots und Verhandlungsverfahren:
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 6 des Jahres 2016 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes voraus. bis zum 11.03.2016 aufgefordert. Die Präsentation und Verhandlungen sollen in der KW 10 und KW 11 geführt werden.
Schritt 3: Vertragsabschluss:
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Freitag, 29.1.2016, 11:00 Uhr in vierfacher identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form (CD/DVD/USB-Stick) bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Der Antrag muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Controlling-Tool – nicht öffnen“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 11:30 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen müssen ausschließlich per FAX und E-Mail schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 21.1.2016, 12:00 Uhr bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart (krauss@nvbw.de, Fax +49 7112399123) eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Verdingungsunterlagen, bestehend aus dem Vertrag mit der Leistungsbeschreibung;
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters;
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des EVB-IT Systems, inklusive der Ergänzenden Vertragsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache:
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt:
Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1: Teilnahmeantrag:
— Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren,
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW überträgt.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung:
— die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
— die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen.
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
— Alle Preise sind netto zzgl. MwSt. in EUR anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Antrages:
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Die Bindefrist läuft bis 31.5.2016. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Antrag, bzw. Angebot, gebunden.
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind anzufordern bei der Kontaktstelle.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 2 VgV überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A-EG) durchgeführt. Gemäß § 3 Abs. 3 lit b) VOL/A-EG erfolgt die Vergabe im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb:
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal sieben geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen.
Schritt 2: Abgabe eines Angebots und Verhandlungsverfahren:
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 6 des Jahres 2016 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes voraus. bis zum 11.03.2016 aufgefordert. Die Präsentation und Verhandlungen sollen in der KW 10 und KW 11 geführt werden.
Schritt 3: Vertragsabschluss:
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Freitag, 29.1.2016, 11:00 Uhr in vierfacher identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form (CD/DVD/USB-Stick) bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Der Antrag muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Controlling-Tool – nicht öffnen“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 11:30 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen müssen ausschließlich per FAX und E-Mail schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 21.1.2016, 12:00 Uhr bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart (krauss@nvbw.de, Fax +49 7112399123) eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Verdingungsunterlagen, bestehend aus dem Vertrag mit der Leistungsbeschreibung;
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters;
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des EVB-IT Systems, inklusive der Ergänzenden Vertragsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache:
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt:
Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1: Teilnahmeantrag:
— Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren,
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW überträgt.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung:
— die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
— die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen.
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
— Alle Preise sind netto zzgl. MwSt. in EUR anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Antrages:
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Die Bindefrist läuft bis 31.5.2016. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Antrag, bzw. Angebot, gebunden.
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu finden, der folgendes Controlling-Tool entwickelt und die Betreuung der Software sowie den Betrieb der internetbasierten Plattform übernimmt.
Im Rahmen der zunehmenden Anzahl von Verkehrsverträgen im Schienenpersonennahverkehr im Bundesland Baden-Württemberg, liefern die Vertragspartner während der anstehenden Vertragslaufzeit umfangreiche (v.a betriebswirtschaftliche) Informationen, die gespeichert und anschließend ausgewertet werden müssen. Die NVBW erhält hierzu Informationen aus vielen verschiedenen Quellen, die es nun zu systematisieren und operationalisieren gilt und in einem Controlling-Tool allen Zugriffsberechtigten zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der zunehmenden Anzahl von Verkehrsverträgen im Schienenpersonennahverkehr im Bundesland Baden-Württemberg, liefern die Vertragspartner während der anstehenden Vertragslaufzeit umfangreiche (v.a betriebswirtschaftliche) Informationen, die gespeichert und anschließend ausgewertet werden müssen. Die NVBW erhält hierzu Informationen aus vielen verschiedenen Quellen, die es nun zu systematisieren und operationalisieren gilt und in einem Controlling-Tool allen Zugriffsberechtigten zur Verfügung zu stellen.
Neben der reinen Verfügbarkeit der Daten, müssen auch verschiedene Auswertungen möglich sein und als Endprodukt ein leicht bedienbares Tool zur Verfügung stehen. Das primäre Ziel ist eine automatisierte Abrechnung der Verkehrsverträge. In den Verdingungsunterlagen werden alle Bestandteile und Anforderungen an das neue Controlling-Tool (bestehend aus der Datenbank Controlling und aus der Datenbank Statusberichte) erläutert. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass es sich bei dieser Leistungsbeschreibung um den ersten Schritt hin zu einem vollständigen Controlling-Tool handelt und der Dienstleister gerne Optimierungsvorschläge unterbreiten darf.
Neben der reinen Verfügbarkeit der Daten, müssen auch verschiedene Auswertungen möglich sein und als Endprodukt ein leicht bedienbares Tool zur Verfügung stehen. Das primäre Ziel ist eine automatisierte Abrechnung der Verkehrsverträge. In den Verdingungsunterlagen werden alle Bestandteile und Anforderungen an das neue Controlling-Tool (bestehend aus der Datenbank Controlling und aus der Datenbank Statusberichte) erläutert. An dieser Stelle ist festzuhalten, dass es sich bei dieser Leistungsbeschreibung um den ersten Schritt hin zu einem vollständigen Controlling-Tool handelt und der Dienstleister gerne Optimierungsvorschläge unterbreiten darf.
Die NVBW hat im Auftrag des Landes Baden-Württemberg als eine ihrer Aufgaben die Kontrolle der Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge. Derzeit sind ca. 30 Verkehrsverträge abgeschlossen. Diese beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter zu den jeweiligen vertraglichen Konditionen. Auf Grundlage dieser Verkehrsverträge erbringt das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die vereinbarte Verkehrsleistung. Die Abrechnung der Leistung erfolgt jährlich zunächst auf Basis von Abschlagszahlungen. Die Schlussrechnung erfolgt im Folgejahr und berücksichtigt die Differenz aus der vereinbarten und tatsächlich erbrachten Leistung sowie Entgeltabzüge für Minderleistungen. Ziel ist es, verschiedene Datenquellen miteinander zu verknüpfen und Management Reviews zu erhalten. Dabei werden nicht nur die Daten des Auftraggebers miteinander verknüpft und gespeichert (Datenbank Controlling), sondern auch die Daten (z.B. Statusberichte) unserer Vertragspartnern.
Die NVBW hat im Auftrag des Landes Baden-Württemberg als eine ihrer Aufgaben die Kontrolle der Umsetzung der SPNV-Verkehrsverträge. Derzeit sind ca. 30 Verkehrsverträge abgeschlossen. Diese beinhalten jeweils die konkreten Leistungsparameter zu den jeweiligen vertraglichen Konditionen. Auf Grundlage dieser Verkehrsverträge erbringt das Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) die vereinbarte Verkehrsleistung. Die Abrechnung der Leistung erfolgt jährlich zunächst auf Basis von Abschlagszahlungen. Die Schlussrechnung erfolgt im Folgejahr und berücksichtigt die Differenz aus der vereinbarten und tatsächlich erbrachten Leistung sowie Entgeltabzüge für Minderleistungen. Ziel ist es, verschiedene Datenquellen miteinander zu verknüpfen und Management Reviews zu erhalten. Dabei werden nicht nur die Daten des Auftraggebers miteinander verknüpft und gespeichert (Datenbank Controlling), sondern auch die Daten (z.B. Statusberichte) unserer Vertragspartnern.
Weitere Informationen enthalten die Verdingungsunterlagen. Diese sind anzufordern bei 1.
Referenznummer: Ausschr. Controlling-Tool
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 6 Abs. 6 VOL/A-EG genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser folgende, aktuelle Unterlagen vorzulegen:
a) Bankauskunft über die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.
b) Auszug aus dem Handelsregister oder ein entsprechender Nachweis der Gesellschaft.
c) Geschäftsbericht des letzten Kalender oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen.
Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter vorzulegen:
a) Unternehmensbeschreibung mit den wichtigsten Kennzahlen (z. B. Anzahl der Mitarbeiter, Standorte, Aufgabenschwerpunkte),
b) Referenzen über bisher erbrachte Leistungen, insbesondere über die Erstellung vergleichbarer Projekte der letzten 3 Jahre, mit Angabe der Auftraggeber und Inhalte,
c) Nachweise über Entwicklungsleistungen im IT-Bereich,
d) Nachweise über die Verfügbarkeit/Bereitstellung ( nicht älter als 3 Jahre) von ähnlichen Plattformen/Plattformkonzepten Hardware- und Softwareplattformen (bei Softwareplattformen incl. Angabe des Grades der Offenheit differenziert nach Endnutzer, Anwendungssoftwareentwicklung, Unterstützung von Hardware, Plattformweiterentwicklung)
d) Nachweise über die Verfügbarkeit/Bereitstellung ( nicht älter als 3 Jahre) von ähnlichen Plattformen/Plattformkonzepten Hardware- und Softwareplattformen (bei Softwareplattformen incl. Angabe des Grades der Offenheit differenziert nach Endnutzer, Anwendungssoftwareentwicklung, Unterstützung von Hardware, Plattformweiterentwicklung)
e) Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Die Vergütung für die Entwicklung wird wie folgt fällig:
1. Teilzahlung bei abgestimmter und durch die NVBW genehmigter Konzeptdarstellung 20 % der Auftragssumme;
2. Teilzahlung bei Umsetzung und Implementierung erster Verkehrsverträge (mind. 22) bis zum August 2016 50 % der Auftragssumme;
3. Teilzahlung bei Fertigstellung und Implementierung aller Verkehrsverträge bis Februar 2017 30 % der Auftragssumme.
Der laufende Betrieb wird halbjährlich vergütet.
Ergänzende Aufträge werden auf Stunden- bzw. Tagessatzbasis abgerechnet.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
5.4 Bietergemeinschaften:
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
5.5 Subunternehmer:
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die Beauftragung von Subunternehmer nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen zu verfahren.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Unterlagen).
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) (siehe Unterlagen).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 7
Objektive Auswahlkriterien: Anhand der in den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb genannten Kriterien.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-06-01 📅
Datum des Endes: 2024-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschr. Controlling-Tool
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind anzufordern bei der Kontaktstelle.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 2 VgV überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A-EG) durchgeführt. Gemäß § 3 Abs. 3 lit b) VOL/A-EG erfolgt die Vergabe im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass der Auftragswert den Schwellenwert für Leistungen nach § 2 VgV überschreitet. Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A-EG) durchgeführt. Gemäß § 3 Abs. 3 lit b) VOL/A-EG erfolgt die Vergabe im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb.
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb:
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien mindestens drei und maximal sieben geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen.
Schritt 2: Abgabe eines Angebots und Verhandlungsverfahren:
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 6 des Jahres 2016 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes voraus. bis zum 11.03.2016 aufgefordert. Die Präsentation und Verhandlungen sollen in der KW 10 und KW 11 geführt werden.
Schritt 3: Vertragsabschluss:
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Freitag, 29.1.2016, 11:00 Uhr in vierfacher identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form (CD/DVD/USB-Stick) bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Der Teilnahmeantrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Freitag, 29.1.2016, 11:00 Uhr in vierfacher identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form (CD/DVD/USB-Stick) bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Vergabestelle, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart vorliegen.
Der Antrag muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung Controlling-Tool – nicht öffnen“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 11:30 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Teilnahmeanträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen müssen ausschließlich per FAX und E-Mail schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 21.1.2016, 12:00 Uhr bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart (krauss@nvbw.de, Fax +49 7112399123) eingereicht werden.
Fragen müssen ausschließlich per FAX und E-Mail schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 21.1.2016, 12:00 Uhr bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart (krauss@nvbw.de, Fax +49 7112399123) eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Verdingungsunterlagen, bestehend aus dem Vertrag mit der Leistungsbeschreibung;
— die Leistungsbeschreibung aus dem Angebot des Bieters;
— die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des EVB-IT Systems, inklusive der Ergänzenden Vertragsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
4.1 Abgabe in deutscher Sprache:
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
4.2 Notwendiger Inhalt:
Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1: Teilnahmeantrag:
— Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
— Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren,
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an die NVBW überträgt.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung:
— die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 gefordert.
— die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen.
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners und Benennung der mit der Projektleitung befassten Person bzw. der dafür in Frage kommenden Personen, (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen),
— Alle Preise sind netto zzgl. MwSt. in EUR anzugeben.
4.3 Vollständigkeit des Antrages:
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Die Bindefrist läuft bis 31.5.2016. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Antrag, bzw. Angebot, gebunden.
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2015/S 246-447558 (2015-12-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-27) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-18 📅
Name: Inscopus GmbH
Postanschrift: Feldkirchener Str. 35
Postort: Haar
Postleitzahl: 85540
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 084-148989 (2016-04-27)