D1868 Objektplanung WC-Kernsanierung Terminal 2

Terminal 2 Gesellschaft mbH & Co. oHG

A) Projektbeschreibung
Zwölf Jahre nach der Eröffnung des Terminals 2 machen sich deutliche Abnutzungserscheinungen in den WC-Kernen bemerkbar. Aufgrund der hohen Passagierzahlen im Terminal 2 zeigen Waschbecken, Armaturen sowie Wand- und Bodenflächen deutliche Verschleißspuren.
Der bereits vorliegende Entwurf soll für die 26 Toilettenkerne (jeweils bestehend aus WC Damen, WC Herren und Behindertentoilette) detaillierter ausgeplant werden und zur Umsetzung gebracht werden (LPH 5-8, ggf. kleine Entwurfsänderungen).
Es ist von projektspezifischen anrechenbaren Kosten von ca. 5,4 Mio. EUR auszugehen.
b) Leistungsgegenstand
Die vorliegend ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Objektplanungsleistungen für das vorgenannte Projekt.
Der Leistungsumfang beinhaltet die Funktion als Planer, der alle erforderlichen Planungsleistungen innerhalb des nachfolgend aufgeführten Planungspakets, die zur funktionsgerechten Planung der vertragsgegenständlichen Bauwerke/Anlagen erforderlich sind oder es künftig werden, erbringt. Die Planungsleistungen bis einschließlich HOAI-Leistungsphase 3 werden dem zukünftigen Auftragnehmer vorliegen. Dieser wird die Planung zu übernehmen haben und seine Leistungen hierauf aufbauend erbringen, ggf. den Entwurf anpassen. Die Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen beziehen sich insbesondere auf folgende Leistungsbereiche:
Objektplanung gem. §§ 34, 35 und 36 HOAI, LPH 5-8 und Bauen im Bestand bei laufendem Betrieb.
Festbeauftragung mit Beauftragungsblock 1: Ausführungsplanung (HOAI-Leistungsphase 5).
Option für Beauftragung des Beauftragungsblocks 2: Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei Vergabe (HOAI-Leistungsphasen 6 und 7), sowie Beauftragungsblock 3: Objektüberwachung und Dokumentation (HOAI-Leistungsphase 8).
Die Vertragsleistungen bis Leistungsphase 7 mit Einschluss aller Planungen für temporäre Maßnahmen sowie die Terminplanung und Ablaufplanung der Bauarbeiten, werden überwiegend außerhalb des Sicherheitsbereichs des Flughafens München erbracht. Soweit dies nicht der Fall ist, müssen die Sicherheitsauflagen aus dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) mit den ab dem 01.01.2006 anzuwendenden sicherheitsrelevanten Auflagen berücksichtigt und umgesetzt werden. Gleichermaßen müssen die Auflagen und Anforderungen des laufenden Flugbetriebes berücksichtigt und umgesetzt werden.
Über die allgemeinen Koordinations- und Abstimmungspflichten hinaus, wirkt der Planer als Vertragsleistung bei der terminlichen, planungs- sowie bauablaufmäßigen Koordinierung zwischen seinen Planungen sowie den Planungen der weiteren fachlich Beteiligten mit, welche der AG anderweitig beauftragt hat oder beauftragen wird.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-30.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-30 Auftragsbekanntmachung
2015-04-07 Ergänzende Angaben
2015-11-16 Bekanntmachung über vergebene Aufträge