A) Mit dieser Bekanntmachung wird kein öffentlicher Auftrag und keine Beschaffung i. S. v. GWB und SektVO durchgeführt, sondern ein Auswahlverfahren nach der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBl. I S. 2885 ff. (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV, http://www.gesetze-im-internet.de/badv/BJNR288510997.html) zur Auswahl und Zulassung von 2 Dienstleistern für die Betankung von Luftfahrzeugen auf dem Flughafen München durch die Flughafen München GmbH (nachfolgend auch unzutreffend „Auftraggeber“ genannt, da dieser Begriff mit dem hier verwendeten Standardformular Nr. 5 des Amts für Veröffentlichungen der Europäischen Union vorgegeben ist). Das vorliegende Verfahren unterliegt daher nicht dem öffentlichen Vergaberecht, sondern den Vorschriften der BADV über das Verfahren zur Auswahl von Dienstleistern für Bodenabfertigungsdienste (§ 7 BADV i. V. m. Anlage 2).
b) Für die Betankungsdienste findet derzeit keine Selbstabfertigung statt; die Flughafen München GmbH führt ebenfalls keine Betankung durch. Gegenstand der Zulassung (Konzession) gemäß §§ 3, 7 BADV ist: Die Zulassung zur Organisation und Durchführung des Be- und Enttankens einschließlich der Qualitäts- und Quantitätskontrolle der Lieferungen (Kategorie 7.1 gemäß Anlage 1 zur BADV, mit Ausnahme der Lagerung) und dem Nachfüllen von Öl und anderen Flüssigkeiten (Kategorie 7.2 gemäß Anlage 1 BADV). Jeder der beiden zuzulassenden Dienstleister hat alle oben aufgeführten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit und im gesamten Bereich des Flughafens einschließlich des Bereichs der Allgemeinen Luftfahrt zu erbringen; Bewerbungen für Teilleistungen oder Teilbereiche sind nicht zulässig.
c) Am Flughafen München sind stationäre Anlagen zur Flugbetriebsstoffversorgung vorhanden. Diese sind nach § 6 BADV in der Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen München (http://www.munich-airport.de/media/download/bereiche/aviation/fbo2010.pdf) als Zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt, insbesondere das Zentrale Tanklager sowie das Unterflurhydrantensystem. Diese zentralen Infrastruktureinrichtungen werden von der Flughafen München GmbH verwaltet und betrieben und sind von den Dienstleistern zu nutzen. Daher umfassen die zuzulassenden Betankungsdienste nicht die Lagerung von Flugbetriebsstoff und dessen Durchsatz durch die stationären Anlagen. Die Flughafen München GmbH erhebt Entgelte für die zentralen Infrastruktureinrichtungen nach § 6 Abs. 3 BADV und der jeweils geltenden Entgeltordnung.
d) Jeder zugelassene Dienstleister hat die Betankungsdienste jedem nachfragenden Nutzer zu wettbewerbsgerechten, nicht diskriminierenden Bedingungen und Entgelten anzubieten.
e) Die Flughafen München GmbH unterhält im nichtöffentlichen Flugbetriebsflächenbereich ein Gebäude und Flächen für Verwaltung und Betrieb von Betankungsdiensten und für die Wartung, Unterbringung und Abstellung von Betankungsfahrzeugen und -gerät. Sie gewährt den zuzulassenden Dienstleistern im jeweils erforderlichen Umfang Zugang zu diesen Einrichtungen und den Mitgebrauch weiterer Betriebsflächen gegen angemessene Nutzungsentgelte (§ 9 Abs. 1 und Abs. 3 BADV).
f) Die Übernahme von Personal ist nicht vorgesehen.
g) Weitere Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-10.
Auftragsbekanntmachung (2015-04-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betankung von Flugzeugen
Menge oder Umfang:
“Da hier 2 BADV-Konzessionen für Betankungsdienste ausgeschrieben werden, entfällt ein Eigenbedarf der Flughafen München GmbH für eine durchzusetzende...”
Menge oder Umfang
Da hier 2 BADV-Konzessionen für Betankungsdienste ausgeschrieben werden, entfällt ein Eigenbedarf der Flughafen München GmbH für eine durchzusetzende Gesamtmenge an Treibstoff. Die bei Ausübung der Konzession für den Dienstleister anfallende Betankungsmenge hängt von der Nachfrage ab. Für die Zwecke der vorliegenden BADV-Ausschreibung können deshalb nur folgende allgemeinen Mengenangaben für den Flughafen München genannt werden: Die Betankungsmenge lag in 2014 bei ca. 1 850 000 m³ Jet A1; die Prognose für 2016 liegt um ca. 5 % höher. Es wird ausschließlich Jet A1 vertankt. Die Dienstleistung erstreckt sich auf Be- und Enttanken von Flugzeugen mit oben genanntem Treibstoff während der Betriebszeiten von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr sowie in eilbedürftigen Fällen außerhalb dieser Zeit. Auf Anforderungen sind auch Werft-Be- und Enttankungen (außerhalb der Flugzeugwartungshallen) durchzuführen. Am Flughafen München werden derzeit 192 Abstellpositionen für die Betankung bedient, davon sind 111 Positionen mit Unterflurbetankung ausgerüstet. Die zentrale Infrastruktur des Tanklagers mit Lagerung von Jet A1 sowie des Unterflurhydrantensystems bis zum PIT samt dessen Betrieb ist nicht Gegenstand dieser BADV-Ausschreibung.Jeder zuzulassende Dienstleister muss den Gesamtbedarf (Betankungsmenge) mindestens zu 70 % während der gesamten Vertragslaufzeit und der täglichen Betriebszeiten auch alleine – d. h. unabhängig von dem anderen zuzulassenden Betankungsdienstleister – abdecken/versorgen können. Der Dienstleister hat im Rahmen der Konzession jedoch keinen Anspruch auf bestimmte Abnahmemengen oder Mindestkontingente von Abnahmen. Im bisherigen statistischen Durchschnitt der am Flughafen als Dienstleister tätigen zwei Betankungsdienstunternehmen ergibt sich eine jährliche Aufteilung von ca. 55 % zu 45 %. Weitere Einzelheiten sind den Bewerbungsunterlagen zu entnehmen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betankung von Flugzeugen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen München GmbH
Postanschrift: Nordallee 25, München-Flughafen
Postleitzahl: 85356
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.munich-airport.de🌏
E-Mail: vergabe@munich-airport.de📧
Fax: +49 8997561216 📠