Das Landratsamt Bautzen, Gebäude- und Liegenschaftsamt beabsichtigt, die Ingenieurleistungen für Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013 – Leistungsphasen 1 bis 9 für den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle für den Schul- und Vereinssport in 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 23, im Verhandlungsverfahren nach VOF zu vergeben
Der Landkreis Bautzen ist Träger der Oberschule Ottendorf-Okrilla, die Gemeinde Ottendorf-Okrilla ist Träger der benachbarten Grundschule Ottendorf-Okrilla. Für die Sicherung des Sportunterrichtes plant der Landkreis Bautzen den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle. Aus diesem Grund sollen die Ingenieurleistungen für Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013 – Leistungsphasen 1 bis 9 für den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle für den Schul- und Vereinssport in 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 23, vergeben werden. Der Neubau dient zur Unterrichtsabsicherung des Schulsportes an der Oberschule Ottendorf-Okrilla und der Grundschule Ottendorf-Okrilla. Weiterhin dient die zu errichtende Sporthalle zur Deckung des schulischen Platzbedarfes an Geräten und Ausstattung für den Schulsport beider Schulen. Die Bedürfnisse der Grundschule Ottendorf-Okrilla werden im Rahmen der laut Stundentafel erforderlichen Kapazitäten gleichberechtigt berücksichtigt. Die Sporthalle soll darüber hinaus dem Vereins- und Freizeitsport dienen und Platz für 199 Zuschauer auf fest installierten Zuschauerplätzen bieten. Die Sporthalle soll im engen räumlichen Zusammenhang mit der Oberschule und der benachbarten Grundschule errichtet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-25.
Auftragsbekanntmachung (2015-03-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt wie folgt eine stufenweise bzw. teilweise Beauftragung. Grundleistungen und Besondere Leistungen der Objektplanung für das Gebäude „2-Feld-Sporthalle Ottendorf-Okrilla“ gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1: Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung; Stufe 2: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe; Stufe 3: LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistungen), LP 8 Objektüberwachung; Stufe 4: LP 9 Objektbetreuung. Die Leistungen der fachlich Beteiligten (Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchung, Statik, Außenanlagen, HLS, Elektro) sind in die entsprechenden Grundleistungen zu integrieren. Die Leistungen der LP 5-8 werden stufenweise beauftragt, wenn eine bestandskräftige Zusage für die erforderlichen Fördermittel gegeben ist. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Optionsstufen anderweitig zu vergeben. Es wird aber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme den Auftragnehmer weiter zu beauftragen. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen sowie die Erfüllung aller Bedingungen der Vergabe. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Teilen davon besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.220 000
Der Auftraggeber beabsichtigt wie folgt eine stufenweise bzw. teilweise Beauftragung. Grundleistungen und Besondere Leistungen der Objektplanung für das Gebäude „2-Feld-Sporthalle Ottendorf-Okrilla“ gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1: Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung; Stufe 2: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe; Stufe 3: LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistungen), LP 8 Objektüberwachung; Stufe 4: LP 9 Objektbetreuung. Die Leistungen der fachlich Beteiligten (Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchung, Statik, Außenanlagen, HLS, Elektro) sind in die entsprechenden Grundleistungen zu integrieren. Die Leistungen der LP 5-8 werden stufenweise beauftragt, wenn eine bestandskräftige Zusage für die erforderlichen Fördermittel gegeben ist. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Optionsstufen anderweitig zu vergeben. Es wird aber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme den Auftragnehmer weiter zu beauftragen. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen sowie die Erfüllung aller Bedingungen der Vergabe. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Teilen davon besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.220 000
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Agentur/Amt auf regionaler oder lokaler Ebene
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Bautzen, Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Bahnhofstraße 9
Postleitzahl: 02625
Postort: Bautzen
Kontakt
E-Mail: gul@lra-bautzen.de📧
Fax: +49 3591525123399 📠
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
LP 1-4 = 2 Monate/LP 5-8 = 18 Monate/Ende abhängig von Bewilligung Fördermittel/LP 9 ab Abnahme der Leistung Monate ab Auftragsvergabe; Beginn: 17.6.2015.
1.) Für die Bewerbung sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; die Bewerbung ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
2.) Die Bewerbung und der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu verfassen.
3.) Der Umfang der Bewerbungsunterlagen sollte den in den Bewerbungsunterlagegen genannten Rahmen nicht überschreiten.
4.) Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1.1, 1.1.1, zu Abschnitt III.2.3 Ziffer 2.1 bis 2.5 keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Kontaktstelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer Frist von 6 Tagen nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6 zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) Ziffern 1.1, 1.1.1 und Abschnitt III.2.3) Ziffer 2.1 bis 2.5. führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (E-Mail) des Ingenieurbüros oder - im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingeneiurbüros.
5.) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag VOF Neubau 2-Feld-SPH Ottendorf-Okrilla“, bei der unter „1“ genannten Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig. Nach Ende der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6.) Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Bewerbungsabgabe schriftlich, per-E-Mail oder per Telefax zu informieren.
7.) Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich (per E-Mail, per Fax oder per Brief) an die unter I1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Kontaktstelle ebenso schriftlich bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 20.4.2015, 15:00 Uhr, gestellt werden. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerberfrist allen Bewerbern per E-Mail erteilt.
8.) Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gem. § 101a GWB verwendet die Kontaktstelle/Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
9.) Auftragsverhandlung: Die auf Grund des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den in der „Aufforderung zur Verhandlung“ mitgeteilten Zuschlagskriterien. Weiterhin erhalten sie die Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Honorarangebotes für frei vereinbare Leistungen gem. HOAI 2013 sowie zur Beurteilung der mit der „Aufforderung zur Verhandlung“ mitgeteilten Vertragsentwurfs des Auftraggebers. Die Präsentation, das Honorarangebot für frei vereinbarte Leistungen sowie die Vorschläge für den Vertragsentwurf werden abschließend bewertet. Aussagen, welche in der Präsentation durch den Bieter getroffen wurden, können als Vertragsangebot seitens des Bieters gegenüber dem Auftraggeber betrachtet werden und Bestandteil des Vertrages werden.
10.) Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich in der 22. KW statt.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
LP 1-4 = 2 Monate/LP 5-8 = 18 Monate/Ende abhängig von Bewilligung Fördermittel/LP 9 ab Abnahme der Leistung Monate ab Auftragsvergabe; Beginn: 17.6.2015.
1.) Für die Bewerbung sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; die Bewerbung ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
2.) Die Bewerbung und der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu verfassen.
3.) Der Umfang der Bewerbungsunterlagen sollte den in den Bewerbungsunterlagegen genannten Rahmen nicht überschreiten.
4.) Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1.1, 1.1.1, zu Abschnitt III.2.3 Ziffer 2.1 bis 2.5 keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Kontaktstelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer Frist von 6 Tagen nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6 zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) Ziffern 1.1, 1.1.1 und Abschnitt III.2.3) Ziffer 2.1 bis 2.5. führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (E-Mail) des Ingenieurbüros oder - im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingeneiurbüros.
5.) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag VOF Neubau 2-Feld-SPH Ottendorf-Okrilla“, bei der unter „1“ genannten Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig. Nach Ende der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6.) Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Bewerbungsabgabe schriftlich, per-E-Mail oder per Telefax zu informieren.
7.) Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich (per E-Mail, per Fax oder per Brief) an die unter I1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Kontaktstelle ebenso schriftlich bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 20.4.2015, 15:00 Uhr, gestellt werden. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerberfrist allen Bewerbern per E-Mail erteilt.
8.) Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gem. § 101a GWB verwendet die Kontaktstelle/Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
9.) Auftragsverhandlung: Die auf Grund des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den in der „Aufforderung zur Verhandlung“ mitgeteilten Zuschlagskriterien. Weiterhin erhalten sie die Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Honorarangebotes für frei vereinbare Leistungen gem. HOAI 2013 sowie zur Beurteilung der mit der „Aufforderung zur Verhandlung“ mitgeteilten Vertragsentwurfs des Auftraggebers. Die Präsentation, das Honorarangebot für frei vereinbarte Leistungen sowie die Vorschläge für den Vertragsentwurf werden abschließend bewertet. Aussagen, welche in der Präsentation durch den Bieter getroffen wurden, können als Vertragsangebot seitens des Bieters gegenüber dem Auftraggeber betrachtet werden und Bestandteil des Vertrages werden.
10.) Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich in der 22. KW statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Bautzen ist Träger der Oberschule Ottendorf-Okrilla, die Gemeinde Ottendorf-Okrilla ist Träger der benachbarten Grundschule Ottendorf-Okrilla. Für die Sicherung des Sportunterrichtes plant der Landkreis Bautzen den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle. Aus diesem Grund sollen die Ingenieurleistungen für Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013 – Leistungsphasen 1 bis 9 für den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle für den Schul- und Vereinssport in 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 23, vergeben werden. Der Neubau dient zur Unterrichtsabsicherung des Schulsportes an der Oberschule Ottendorf-Okrilla und der Grundschule Ottendorf-Okrilla. Weiterhin dient die zu errichtende Sporthalle zur Deckung des schulischen Platzbedarfes an Geräten und Ausstattung für den Schulsport beider Schulen. Die Bedürfnisse der Grundschule Ottendorf-Okrilla werden im Rahmen der laut Stundentafel erforderlichen Kapazitäten gleichberechtigt berücksichtigt. Die Sporthalle soll darüber hinaus dem Vereins- und Freizeitsport dienen und Platz für 199 Zuschauer auf fest installierten Zuschauerplätzen bieten. Die Sporthalle soll im engen räumlichen Zusammenhang mit der Oberschule und der benachbarten Grundschule errichtet werden.
Der Landkreis Bautzen ist Träger der Oberschule Ottendorf-Okrilla, die Gemeinde Ottendorf-Okrilla ist Träger der benachbarten Grundschule Ottendorf-Okrilla. Für die Sicherung des Sportunterrichtes plant der Landkreis Bautzen den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle. Aus diesem Grund sollen die Ingenieurleistungen für Gebäude nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2013 – Leistungsphasen 1 bis 9 für den Neubau einer 2-Feld-Sporthalle für den Schul- und Vereinssport in 01458 Ottendorf-Okrilla, Radeburger Straße 23, vergeben werden. Der Neubau dient zur Unterrichtsabsicherung des Schulsportes an der Oberschule Ottendorf-Okrilla und der Grundschule Ottendorf-Okrilla. Weiterhin dient die zu errichtende Sporthalle zur Deckung des schulischen Platzbedarfes an Geräten und Ausstattung für den Schulsport beider Schulen. Die Bedürfnisse der Grundschule Ottendorf-Okrilla werden im Rahmen der laut Stundentafel erforderlichen Kapazitäten gleichberechtigt berücksichtigt. Die Sporthalle soll darüber hinaus dem Vereins- und Freizeitsport dienen und Platz für 199 Zuschauer auf fest installierten Zuschauerplätzen bieten. Die Sporthalle soll im engen räumlichen Zusammenhang mit der Oberschule und der benachbarten Grundschule errichtet werden.
Menge oder Umfang:
Der Auftraggeber beabsichtigt wie folgt eine stufenweise bzw. teilweise Beauftragung. Grundleistungen und Besondere Leistungen der Objektplanung für das Gebäude „2-Feld-Sporthalle Ottendorf-Okrilla“ gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1: Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung; Stufe 2: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe; Stufe 3: LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistungen), LP 8 Objektüberwachung; Stufe 4: LP 9 Objektbetreuung. Die Leistungen der fachlich Beteiligten (Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchung, Statik, Außenanlagen, HLS, Elektro) sind in die entsprechenden Grundleistungen zu integrieren. Die Leistungen der LP 5-8 werden stufenweise beauftragt, wenn eine bestandskräftige Zusage für die erforderlichen Fördermittel gegeben ist. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Optionsstufen anderweitig zu vergeben. Es wird aber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme den Auftragnehmer weiter zu beauftragen. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen sowie die Erfüllung aller Bedingungen der Vergabe. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Teilen davon besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Der Auftraggeber beabsichtigt wie folgt eine stufenweise bzw. teilweise Beauftragung. Grundleistungen und Besondere Leistungen der Objektplanung für das Gebäude „2-Feld-Sporthalle Ottendorf-Okrilla“ gem. § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1: Stufe 1: Leistungsphase (LP) 1 Grundlagenermittlung, LP 2 Vorplanung, LP 3 Entwurfsplanung, LP 4 Genehmigungsplanung; Stufe 2: LP 5 Ausführungsplanung, LP 6 Vorbereitung der Vergabe; Stufe 3: LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe (Teilleistungen), LP 8 Objektüberwachung; Stufe 4: LP 9 Objektbetreuung. Die Leistungen der fachlich Beteiligten (Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchung, Statik, Außenanlagen, HLS, Elektro) sind in die entsprechenden Grundleistungen zu integrieren. Die Leistungen der LP 5-8 werden stufenweise beauftragt, wenn eine bestandskräftige Zusage für die erforderlichen Fördermittel gegeben ist. Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Optionsstufen anderweitig zu vergeben. Es wird aber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme den Auftragnehmer weiter zu beauftragen. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der vorgegebenen Kostenobergrenzen sowie die Erfüllung aller Bedingungen der Vergabe. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Teilen davon besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Optionsstufen anderweitig zu vergeben.
Referenznummer: N665.2:1516/15VOF
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 02625 Bautzen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorzulegende Angaben, Erklärungen und Nachweise der Bewerber zur Prüfung von Ausschlusskriterien:
1.) Nachweis der Unterschriftsberechtigung bei juristischen Personen durch Vorlage eines Handelsregister-Auszuges oder vergleichbarer Register des Herkunftslandes, bei Personengesellschaften durch Nachweis der Vertretungsvollmacht.
2.) Bewerbungsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigen Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend. Weiterhin ist Art und Umfang der jeweiligen Leistungsanteile pro Partner aufzuzeigen.
2.) Bewerbungsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vergabeverfahrens, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigen Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern der Gemeinschaft unterzeichnet sein, eine Vertretung ist nicht ausreichend. Weiterhin ist Art und Umfang der jeweiligen Leistungsanteile pro Partner aufzuzeigen.
3.) Erklärung des Bewerbers, dass die Umsetzung der freiberuflichen Leistung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt ( § 2 (3) VOF).
4.) Erklärungen oder Angaben des Bewerbers nach § 4 (2) VOF (wirtschaftliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen, Zusammenarbeit mit Anderen).
5.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen. Im Falle der Einladung zur Verhandlung ist von den ausgewählten Bewerbern (bei Kapitalgesellschaften des Geschäftsführers) ein Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde desHerkunftslandes vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
5.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 (6) und (9) VOF vorliegen. Im Falle der Einladung zur Verhandlung ist von den ausgewählten Bewerbern (bei Kapitalgesellschaften des Geschäftsführers) ein Auszug aus dem Bundeszentralregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde desHerkunftslandes vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
6.) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ gem. § 19 VOF für den zuständigen Architekt oder Ingenieur des Ingenieurbüros oder für den zuständigen Architekt oder Ingenieur in einer Arbeits-/Bietergemeinschaft, der die Leistung tatsächlich erbringen soll. Dieser Nachweis ist zu erbringen für die Architekten oder Ingenieure, die für folgende zu beauftragende Leistung zuständig sind: Objektplanung und Bauüberwachung gem. § 34 HOAI 2013. Juristische Personen, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gem. § 19 (3) VOF 2009 zugelassen, wenn sie für die Durchführung zu übertragenden Leistungen verantwortlicheBerufsangehörige benennen und deren Qualifikation gem. vorstehenden Anforderungen nachweisen. Nachweis: Kopie der Urkunde über die Eintragung in die Architektenliste bzw. in die Liste der bauvorlageberechtigen Ingenieure gem. § 65 SächsBO.
6.) Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ gem. § 19 VOF für den zuständigen Architekt oder Ingenieur des Ingenieurbüros oder für den zuständigen Architekt oder Ingenieur in einer Arbeits-/Bietergemeinschaft, der die Leistung tatsächlich erbringen soll. Dieser Nachweis ist zu erbringen für die Architekten oder Ingenieure, die für folgende zu beauftragende Leistung zuständig sind: Objektplanung und Bauüberwachung gem. § 34 HOAI 2013. Juristische Personen, Partnergesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sind gem. § 19 (3) VOF 2009 zugelassen, wenn sie für die Durchführung zu übertragenden Leistungen verantwortlicheBerufsangehörige benennen und deren Qualifikation gem. vorstehenden Anforderungen nachweisen. Nachweis: Kopie der Urkunde über die Eintragung in die Architektenliste bzw. in die Liste der bauvorlageberechtigen Ingenieure gem. § 65 SächsBO.
7.) Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. bis 6. sind vom Bewerber – und im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1. bis 6. nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann dies unter den Voraussetzungen nach Abschnitt VI.3) (sonstige Informationen) unter Ziffer 4. zum Ausschluss führen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Punkt 1 und 3-6 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmer zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zu verlangen.
7.) Die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter Ziffer 1. bis 6. sind vom Bewerber – und im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen. Werden die Angaben, Erklärungen und Nachweise unter den Ziffern 1. bis 6. nicht oder nicht vollständig vorgelegt, kann dies unter den Voraussetzungen nach Abschnitt VI.3) (sonstige Informationen) unter Ziffer 4. zum Ausschluss führen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Vorlage der in Punkt 1 und 3-6 genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise zu einem späteren Zeitpunkt auch für Nachunternehmer zu verlangen, soweit diese nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen sind. Er behält sich ferner vor, die Verpflichtungserklärungen der Nachunternehmer zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Hinweis: Jedes Eignungskriterium kann eine maximale Punktezahl (=P.) erreichen. Diese Punkte werden gewichtet (1-normal, 2-wichtig, 3-sehr wichtig). Daraus ergeben sich die Bewertungspunkte (BWP). Es können maximal 18 BWP erreicht werden. Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften gilt, dass für die Eignungsnachweise/-angaben getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die pro Ziffer 1.1, 1.1.1 bzw. 2.1 addiert. 1.1 Gesamtumsatz netto im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (keine Angaben = 0 P., bis 500 000 EUR = 1 P.; 500 000 EUR bis 1 000 000 ? = 2 P.; mehr als 1 000 000 EUR = 3 P.; Wichtung 3; max. Punktzahl = 9 P.) 1.1.1 davon Umsatz (Summe) netto für vergleichbare (oder größere) Neubauprojekte gleich/größer 1 300 000 EUR in Bezug auf die Projektkosten netto gesamt (KG 300-700 nach DIN 276), die der Bewerber geplant und deren Ausführung er überwacht hat. Objekte sind mit den Projektkosten ( KG 300-700) zu benennen. (keine Angaben = 0 P., bis 100 000 EUR = 1 P.; 100 000 EUR bis 200 000 EUR = 2 P.; mehr als 200 000 EUR = 3 P.; Wichtung 3; max. Punktzahl = 9 P.).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Jedes Eignungskriterium kann eine maximale Punktezahl (=P.) erreichen. Diese Punkte werden gewichtet (1-normal, 2-wichtig, 3-sehr wichtig). Daraus ergeben sich die Bewertungspunkte (BWP). Es können maximal 18 BWP erreicht werden. Bei der Bildung von Arbeits-/Bietergemeinschaften gilt, dass für die Eignungsnachweise/-angaben getrennte Angaben verlangt werden. Bei der Bewertung im Rahmen der Eignungsprüfung werden die pro Ziffer 1.1, 1.1.1 bzw. 2.1 addiert. 1.1 Gesamtumsatz netto im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre (keine Angaben = 0 P., bis 500 000 EUR = 1 P.; 500 000 EUR bis 1 000 000 ? = 2 P.; mehr als 1 000 000 EUR = 3 P.; Wichtung 3; max. Punktzahl = 9 P.) 1.1.1 davon Umsatz (Summe) netto für vergleichbare (oder größere) Neubauprojekte gleich/größer 1 300 000 EUR in Bezug auf die Projektkosten netto gesamt (KG 300-700 nach DIN 276), die der Bewerber geplant und deren Ausführung er überwacht hat. Objekte sind mit den Projektkosten ( KG 300-700) zu benennen. (keine Angaben = 0 P., bis 100 000 EUR = 1 P.; 100 000 EUR bis 200 000 EUR = 2 P.; mehr als 200 000 EUR = 3 P.; Wichtung 3; max. Punktzahl = 9 P.).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hinweis: Jedes Eignungskriterium kann eine maximale Punktezahl (P.) erreichen. Diese Punkte werden gewichtet (1-normal, 2-wichtig, 3-sehr wichtig). Daraus ergeben sich die Bewertungspunkte (BWP). Es können maximal 106 Bewertungspunkte erreicht werden. 2.1 Personalstärke (Summe max. BWP = 15 P.),
Hinweis: Jedes Eignungskriterium kann eine maximale Punktezahl (P.) erreichen. Diese Punkte werden gewichtet (1-normal, 2-wichtig, 3-sehr wichtig). Daraus ergeben sich die Bewertungspunkte (BWP). Es können maximal 106 Bewertungspunkte erreicht werden. 2.1 Personalstärke (Summe max. BWP = 15 P.),
2.1.1 Anzahl aller festangestellten Beschäftigten im Mittel der letzten 3 Jahre (keine Angaben = 0 P., 1 bis 5 Personen = 1 P.; 5 bis 8 Personen= 2 P.; mehr als 8 Personen = 3 P.; Wichtung 1; max. BWP = 3 P.),
2.1.2 Anzahl fest angestellter Bauingenieure und/oder Architekten für Leistungen der Gebäudeplanung im Sinne der HOAI 2013 § 34 im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (keine Angaben = 0 P., 1 bis 2 Bauingenieure/Architekten = 1 P.; 3 bis 4 Bauingenieure/Architekten = 2 P.; mehr als 4 Bauingenieure/Architekten = 3 P.; Wichtung 2; max. BWP = 6 P.),
2.1.2 Anzahl fest angestellter Bauingenieure und/oder Architekten für Leistungen der Gebäudeplanung im Sinne der HOAI 2013 § 34 im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre (keine Angaben = 0 P., 1 bis 2 Bauingenieure/Architekten = 1 P.; 3 bis 4 Bauingenieure/Architekten = 2 P.; mehr als 4 Bauingenieure/Architekten = 3 P.; Wichtung 2; max. BWP = 6 P.),
2.1.3 Anzahl fest angestellter Bauingenieure und/oder Architekten für Leistungen der Gebäudeplanung im Sinne der HOAI 2013 § 34 im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre mit mehr als 6 Jahren Berufserfahrung (keine Angaben = 0 P., 1 Bauingenieur/Architekten = 1 P.; 2 Bauingenieure/Architekten = 2 P.; mehr als 2 Bauingenieure/Architekten = 3 P.; Wichtung 2; max. BWP = 6 P.),
2.1.3 Anzahl fest angestellter Bauingenieure und/oder Architekten für Leistungen der Gebäudeplanung im Sinne der HOAI 2013 § 34 im Mittel der letzten 3 Geschäftsjahre mit mehr als 6 Jahren Berufserfahrung (keine Angaben = 0 P., 1 Bauingenieur/Architekten = 1 P.; 2 Bauingenieure/Architekten = 2 P.; mehr als 2 Bauingenieure/Architekten = 3 P.; Wichtung 2; max. BWP = 6 P.),
2.2 Personal - Projektleiter (Summe max. BWP = 30 P.),
2.2.1 seit 2010 verantwortlich geleiteten und in Betrieb genommenen Projekte gleich/größer 1 300 000 EUR in Bezug auf die Projektkosten netto gesamt (KG 300-700 nach DIN 276) (keine = 0 P.; 1 bis 2 Projekte = 1 P.; 3 bis 5 Projekte = 2 P.; mehr als 5 Projekte = 3 P.; Wichtung = 2; max. BWP = 6 P.)
2.2.1 seit 2010 verantwortlich geleiteten und in Betrieb genommenen Projekte gleich/größer 1 300 000 EUR in Bezug auf die Projektkosten netto gesamt (KG 300-700 nach DIN 276) (keine = 0 P.; 1 bis 2 Projekte = 1 P.; 3 bis 5 Projekte = 2 P.; mehr als 5 Projekte = 3 P.; Wichtung = 2; max. BWP = 6 P.)
2.2.1.1. davon Neubauprojekte nach Baukosten (KG 300-700) netto gleich/größer 1 300 000 EUR in Bezug – auf die Projektkosten netto gesamt (KG 300-700 nach DIN 276) – Objekte sind zu benennen mit Baukosten nach KG. (keine = 0 P.; 1 Projekt = 1 P.; 2 Projekte = 2 P.; mehr als 2 Projekte = 3 P.; Wichtung = 3; max. BWP = 9 P.),
2.2.1.1. davon Neubauprojekte nach Baukosten (KG 300-700) netto gleich/größer 1 300 000 EUR in Bezug – auf die Projektkosten netto gesamt (KG 300-700 nach DIN 276) – Objekte sind zu benennen mit Baukosten nach KG. (keine = 0 P.; 1 Projekt = 1 P.; 2 Projekte = 2 P.; mehr als 2 Projekte = 3 P.; Wichtung = 3; max. BWP = 9 P.),
2.2.2 Dauer der Berufserfahrung des Projektleiters für Leistungen der Gebäudeplanung im Sinne der HOAI 2013 § 34 (weniger als 1 Jahr = 0 P.; 1 bis 3 Jahre = 1 P.; 4 bis 6 Jahre = 2 P.; mehr als 6 Jahre = 3 P., Wichtung = 3, max. BWP = 9),
2.2.3 Bearbeitung der in den Referenzen benannten Projekte in der Position als Projektleiter (keine = 0 P.; 1 Projekt = 1 P.; 2 Projekte = 2 P.; mehr als 2 Projekte = 3 P.; Wichtung = 2; max. BWP = 6 P.),
2.3 Personal - Bauleiter(Summe max. BWP = 30 P.)
2.3.1 Seit 2010 verantwortlich geleiteten und in Betrieb genommenen Projekte gleich/größer 1 300 000 EUR in Bezug auf die Projektkosten netto gesamt (KG 300-700 nach DIN 276) (keine = 0 P.; 1 bis 2 Projekte = 1 P.; 3 bis 5 Projekte = 2 P.; mehr als 5 Projekte = 3 P.; Wichtung = 2; max. BWP = 6 P.),
2.3.1 Seit 2010 verantwortlich geleiteten und in Betrieb genommenen Projekte gleich/größer 1 300 000 EUR in Bezug auf die Projektkosten netto gesamt (KG 300-700 nach DIN 276) (keine = 0 P.; 1 bis 2 Projekte = 1 P.; 3 bis 5 Projekte = 2 P.; mehr als 5 Projekte = 3 P.; Wichtung = 2; max. BWP = 6 P.),
2.3.1.1 davon Neubauprojekte nach Baukosten netto gleich/größer 1 300 000 EUR in Bezug – auf die Projektkosten netto gesamt (KG 300-700 nach DIN 276) – Objekte sind zu benennen mit Umsatz nach KG. (keine = 0 P.; 1 Projekt = 1 P.; 2 Projekte = 2 P.; mehr als 2 Projekte = 3 P.; Wichtung = 3; max. BWP = 9 P.) 2.3.2 Dauer der Berufserfahrung des Bauleiters für Leistungen der Gebäudeplanung im Sinne der HOAI 2013 § 34 (weniger als 1 Jahr = 0 P.; 1 bis 3 Jahre = 1 P.; 4 bis 6 Jahre = 2 P.; mehr als 6 Jahre = 3 P., Wichtung = 3, max. BWP =9),
2.3.1.1 davon Neubauprojekte nach Baukosten netto gleich/größer 1 300 000 EUR in Bezug – auf die Projektkosten netto gesamt (KG 300-700 nach DIN 276) – Objekte sind zu benennen mit Umsatz nach KG. (keine = 0 P.; 1 Projekt = 1 P.; 2 Projekte = 2 P.; mehr als 2 Projekte = 3 P.; Wichtung = 3; max. BWP = 9 P.) 2.3.2 Dauer der Berufserfahrung des Bauleiters für Leistungen der Gebäudeplanung im Sinne der HOAI 2013 § 34 (weniger als 1 Jahr = 0 P.; 1 bis 3 Jahre = 1 P.; 4 bis 6 Jahre = 2 P.; mehr als 6 Jahre = 3 P., Wichtung = 3, max. BWP =9),
2.3.3 Bearbeitung der in den Referenzen benannten Projekte in der Position als Bauleiter (keine = 0 P.; 1 Projekt = 1 P.; 2 Projekte = 2 P.; mehr als 2 Projekte = 3 P.; Wichtung = 2; max. BWP = 6 P.),
2.4 sonstige fachliche Eignung (max. BWP = 2 Punkte) – Ist es beabsichtigt, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer zu vergeben? Wenn ja, Art und Umfang der der jeweiligen Leistungsanteile (ja = 0 P., nein = 1 P.; Wichtung = 2; max. BWP = 2 P.),
2.5.2 Bearbeitung der Leistungsphasen in den Referenzobjekten im Sinn der HOAI 2013 § 34 HOAI (LP1 = 0,06 P., LP2 = 0,21 P., LP 3= 0,45 P., LP 4 = 0,09 P., LP 5 = 0,75 P., LP 6 = 0,3 P., LP 7 = 0,12 P., LP 8=0,96 P., LP 9=0,06 P, alle LP = 3 P.; Wichtung = 3; max. BWP=9 P.),
2.5.3 Planung der Sportgeräte erfolgte durch Bewerber (nein = 0 P., ja = 1 P.; Wichtung = 3; max. BWP = 3 P.),
2.5.4 Datum der Inbetriebnahme der Referenzobjekte ( vor 2009 = 1 P., 2009 - 2011 = 2 P., 2012 - 2015 = 3P.; Wichtung = 2, max. BWP = 6 P.),
2.5.5 Referenzbescheinigung Auftraggeber (nein = 0 P.; liegt vor = 1 P.; liegt vor mit Bestätigung Qualität und/oder Termintreue = 2 P.; Wichtung = 3; max. BWP = 6 P.),
2.5.6 Finanzierung des Bauvorhabens erfolgte unter Verwendung von Fördermitteln? (nein = 0 P., ja = 1 P.; Wichtung = 3; max. BWP = 3 P.).
Hinweis zu den Referenzen: Als Referenzobjekte wird die Darstellung von Neubauprojekten von Sporthallen, welche der Bewerber geplantund deren Ausführung er überwacht hat, erwartet. Referenzen, welche keine Sporthalle betreffen, werden mit „0“ Punkten bewertet. Es dürfen maximal 6 Referenzen abgegeben werden. Werden mehr als 6 Referenzen abgegeben, werden nur die 6 aktuellsten (in Betriebnahme) Referenzen in die Wertung einbezogen. Die älteren Referenzen bleiben unberücksichtigt. Das den Bewerbungsunterlagen beigefügte Formular ist für jede Referenz auszufüllen. Für jede Referenz (max. 6) wird jedes Kriterium (2.5.1-2.5.6) einzeln bewertet. Pro Kriterium wird ein Mittelwert berechnet, welcher in die Bewertung einfließt. Es werden nur fertig erbrachte Leistungsphasen gewertet. Nicht abgeschlossene Leistungsphasen werden mit 0 Punkten bewertet.
Hinweis zu den Referenzen: Als Referenzobjekte wird die Darstellung von Neubauprojekten von Sporthallen, welche der Bewerber geplantund deren Ausführung er überwacht hat, erwartet. Referenzen, welche keine Sporthalle betreffen, werden mit „0“ Punkten bewertet. Es dürfen maximal 6 Referenzen abgegeben werden. Werden mehr als 6 Referenzen abgegeben, werden nur die 6 aktuellsten (in Betriebnahme) Referenzen in die Wertung einbezogen. Die älteren Referenzen bleiben unberücksichtigt. Das den Bewerbungsunterlagen beigefügte Formular ist für jede Referenz auszufüllen. Für jede Referenz (max. 6) wird jedes Kriterium (2.5.1-2.5.6) einzeln bewertet. Pro Kriterium wird ein Mittelwert berechnet, welcher in die Bewertung einfließt. Es werden nur fertig erbrachte Leistungsphasen gewertet. Nicht abgeschlossene Leistungsphasen werden mit 0 Punkten bewertet.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Auftragsfall ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft – eine Berufshaftpflicht über mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften ist nachzuweisen, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der Arbeits-/Bietergemeinschaft mitversichert ist. Dies hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die Arbeits-/Bietergemeinschaft selbst richtet. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
Im Auftragsfall ist vom Bieter – im Falle der Beauftragung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Arbeits-/Bietergemeinschaft – eine Berufshaftpflicht über mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften ist nachzuweisen, dass im Auftragsfall die Haftpflicht aus der Teilnahme an der Arbeits-/Bietergemeinschaft mitversichert ist. Dies hat auch zu gelten, wenn sich der Schadensersatzanspruch gegen die Arbeits-/Bietergemeinschaft selbst richtet. Der Bieter hat im Auftragsfall nachzuweisen, dass die genannten Deckungssummen für die Ausführung des ausgeschriebenen Projektes als Einzeldeckung zur Verfügung stehen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI 2013 – Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Zur Bewerbung sind alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 19 Abs. 1 oder 2 VOF benennen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Zur Bewerbung sind alle in den Mitgliedstaaten der EWR und der Schweiz ansässigen natürlichen Personen zugelassen, die nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen nach § 19 Abs. 1 oder 2 VOF benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Auswahlkriterien: Siehe III.2.1), III.2.2) und III.2.3).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-05-04 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Bitte ausschließlich schriftliche Anfragen an die genannte E-Mail Adresse
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: N665.2:1516/15VOF
Zusätzliche Informationen
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
LP 1-4 = 2 Monate/LP 5-8 = 18 Monate/Ende abhängig von Bewilligung Fördermittel/LP 9 ab Abnahme der Leistung Monate ab Auftragsvergabe; Beginn: 17.6.2015.
1.) Für die Bewerbung sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; die Bewerbung ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
2.) Die Bewerbung und der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber sind in deutscher Sprache zu verfassen.
3.) Der Umfang der Bewerbungsunterlagen sollte den in den Bewerbungsunterlagegen genannten Rahmen nicht überschreiten.
4.) Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1.1, 1.1.1, zu Abschnitt III.2.3 Ziffer 2.1 bis 2.5 keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Kontaktstelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer Frist von 6 Tagen nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6 zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) Ziffern 1.1, 1.1.1 und Abschnitt III.2.3) Ziffer 2.1 bis 2.5. führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (E-Mail) des Ingenieurbüros oder - im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingeneiurbüros.
4.) Falls der Bewerber zu Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6., zu Abschnitt III.2.2) Ziffern 1.1, 1.1.1, zu Abschnitt III.2.3 Ziffer 2.1 bis 2.5 keine vollständigen Angaben macht bzw. keine Nachweise beifügt, erfolgt eine Aufforderung der Kontaktstelle, fehlende Angaben bzw. Nachweise binnen einer Frist von 6 Tagen nachzureichen. Kommt der Bewerber dieser Aufforderung nicht fristgerecht nach, führt dies in den Fällen von Abschnitt III.2.1) Ziffer 1. bis 6 zwingend zum Ausschluss. In den Fällen von Abschnitt III.2.2) Ziffern 1.1, 1.1.1 und Abschnitt III.2.3) Ziffer 2.1 bis 2.5. führt das Fehlen von Unterlagen nicht zum Ausschluss, sondern jeweils zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Im Falle fehlender Unterlagen erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten (E-Mail) des Ingenieurbüros oder - im Falle einer Arbeits-/Bietergemeinschaft – über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingeneiurbüros.
5.) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag VOF Neubau 2-Feld-SPH Ottendorf-Okrilla“, bei der unter „1“ genannten Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig. Nach Ende der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
5.) Die Teilnahmeanträge sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist schriftlich in einem verschlossenen Umschlag, gekennzeichnet mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag VOF Neubau 2-Feld-SPH Ottendorf-Okrilla“, bei der unter „1“ genannten Kontaktstelle einzureichen. Anträge per Telefon, Fax und E-Mail sind nicht zulässig. Nach Ende der Bewerbungsfrist eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
6.) Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Bewerbungsabgabe schriftlich, per-E-Mail oder per Telefax zu informieren.
7.) Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich (per E-Mail, per Fax oder per Brief) an die unter I1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Kontaktstelle ebenso schriftlich bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 20.4.2015, 15:00 Uhr, gestellt werden. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerberfrist allen Bewerbern per E-Mail erteilt.
7.) Rückfragen von Bewerbern werden nur schriftlich (per E-Mail, per Fax oder per Brief) an die unter I1) genannte Kontaktstelle entgegengenommen und von der Kontaktstelle ebenso schriftlich bearbeitet. Rückfragen können bis spätestens 20.4.2015, 15:00 Uhr, gestellt werden. Rechtzeitig angeforderte zusätzliche Auskünfte werden spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerberfrist allen Bewerbern per E-Mail erteilt.
8.) Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gem. § 101a GWB verwendet die Kontaktstelle/Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
8.) Für den Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informationsschreiben gem. § 101a GWB verwendet die Kontaktstelle/Vergabestelle ebenso die vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft von Ingenieurbüros erfolgt die Korrespondenz der Kontaktstelle mit dem Bewerber ausschließlich über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des bevollmächtigten Ingenieurbüros.
9.) Auftragsverhandlung: Die auf Grund des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den in der „Aufforderung zur Verhandlung“ mitgeteilten Zuschlagskriterien. Weiterhin erhalten sie die Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Honorarangebotes für frei vereinbare Leistungen gem. HOAI 2013 sowie zur Beurteilung der mit der „Aufforderung zur Verhandlung“ mitgeteilten Vertragsentwurfs des Auftraggebers. Die Präsentation, das Honorarangebot für frei vereinbarte Leistungen sowie die Vorschläge für den Vertragsentwurf werden abschließend bewertet. Aussagen, welche in der Präsentation durch den Bieter getroffen wurden, können als Vertragsangebot seitens des Bieters gegenüber dem Auftraggeber betrachtet werden und Bestandteil des Vertrages werden.
9.) Auftragsverhandlung: Die auf Grund des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bieter erhalten Gelegenheit zu einer Präsentation gegenüber dem Auftraggeber zu den in der „Aufforderung zur Verhandlung“ mitgeteilten Zuschlagskriterien. Weiterhin erhalten sie die Gelegenheit zur Abgabe eines verbindlichen Honorarangebotes für frei vereinbare Leistungen gem. HOAI 2013 sowie zur Beurteilung der mit der „Aufforderung zur Verhandlung“ mitgeteilten Vertragsentwurfs des Auftraggebers. Die Präsentation, das Honorarangebot für frei vereinbarte Leistungen sowie die Vorschläge für den Vertragsentwurf werden abschließend bewertet. Aussagen, welche in der Präsentation durch den Bieter getroffen wurden, können als Vertragsangebot seitens des Bieters gegenüber dem Auftraggeber betrachtet werden und Bestandteil des Vertrages werden.
10.) Die Präsentation gegenüber dem Bieter (Verhandlungsgespräch) findet voraussichtlich in der 22. KW statt.