Daten- und Reinigungskassetten für TS- und LTO-Laufwerke
BWI Systeme GmbH
Tapes unterschiedlicher Kategorien für die bei der BWI Systeme GmbH eingesetzten Tape-Libraries.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-01.
Wer? Wie? Wo?- • Köln › Bonn, Kreisfreie Stadt
- • Köln › Köln, Kreisfreie Stadt
- • Märkisch-Oderland
- • Weser-Ems › Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-09-01 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medienspeicher- und -lesegeräte
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medienspeicher- und -lesegeräte 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Systeme GmbH
Postanschrift: Auf dem Steinbüchel 22
Postleitzahl: 53340
Postort: Meckenheim
Kontakt
Internetadresse: http://bwi-systeme.de 🌏
E-Mail: bwi-systeme.vergabestelle@bwi-systeme.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 172-312409
ABl. S-Ausgabe: 172
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 💰
1 722 000 💰
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Kassetten TS1100 Generationen: 1.1 Generation 4 (TS 1140); 1.2 TS 1120/1140
Kurze Beschreibung:
zu 1.2) Typ: Cleaning Cartridges.
Menge oder Umfang: 5 100 Stück.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kassetten TS1100 Generationen: 1.3 + 1.4 Generation 6
Kurze Beschreibung:
zu 1.4) Typ: Cleaning Cartridges.
Menge oder Umfang: 5 200 Stück.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: LTO-Kassette: 2.1 LTO 4; 2.2 LTO 5; 2.3 LTO 6; 2.4 LTO 4, 5, 6; 2.5+2.6 LTO 7
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: 1 380 Stück.
Beschreibung der Optionen: Laufzeitoptionen für die Kalenderjahre 2017, 2018 und 2019.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Referenznummer: TID-2015-001
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TID-2015-001
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Quelle: OJS 2015/S 172-312409 (2015-09-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Medienspeicher- und -lesegeräte
Menge oder Umfang:
Los 1:1.1 Generation (TS 1140) Data Cartridges = 1 800 – 5 000 Stück1.2 TS 1120/1140 Cleaning Cartridges = 100 Stück.Los 2:1.3 Generation 6 Data Cartridges = 0 – 5 000 Stück1.4 Generation 6 Cleaning Cartridges = 0 – 200 Stück.Los 3:2.1 LTO 4 (MP) = 1 – 100 Stück2.2 LTO 5 (MP) = 1 – 100 Stück2.3 LTO 6 (BaFe) = 1 – 100 Stück2.4 LTO 4, 5, 6 = 40 Stück2.5 LTO 7 (BaFe) = 0 – 1 000 Stück2.6 LTO 7 Cleaning Cartridges = 0 – 40 Stückmax. gesamte Abnahmemenge = 11 680 Stück.11 722 000
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Medienspeicher- und -lesegeräte 📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: BWI Systeme GmbH
Postanschrift: Auf dem Steinbüchel 22
Postleitzahl: 53340
Postort: Meckenheim
Kontakt
Internetadresse: http://bwi-systeme.de 🌏
E-Mail: bwi-systeme.vergabestelle@bwi-systeme.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-01 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 172-312409
ABl. S-Ausgabe: 172
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 💰
1 722 000 💰
Kurze Beschreibung:
Tapes unterschiedlicher Kategorien für die bei der BWI Systeme GmbH eingesetzten Tape-Libraries.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Kassetten TS1100 Generationen: 1.1 Generation 4 (TS 1140); 1.2 TS 1120/1140
Kurze Beschreibung:
Zu 1.1) Typ: Data Cartridges, Kapazität: 4,0 TB (JC), Tape-Service: Gelabelt…
… Initialisiertzu 1.2) Typ: Cleaning Cartridges.
… Initialisiert
Menge oder Umfang: 5 100 Stück.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Kassetten TS1100 Generationen: 1.3 + 1.4 Generation 6
Kurze Beschreibung:
Zu 1.3) Typ: Data Cartridges, Kapazität: 15-20 TB (JD), Tape-Service: Gelabelt…
… Initialisiertzu 1.4) Typ: Cleaning Cartridges.
… Initialisiert
Menge oder Umfang: 5 200 Stück.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: LTO-Kassette: 2.1 LTO 4; 2.2 LTO 5; 2.3 LTO 6; 2.4 LTO 4, 5, 6; 2.5+2.6 LTO 7
Kurze Beschreibung:
Zu 2.1) Typ: LTO 4 (MP), Kapazität: 800 GB (L4), Tape-Service: Gelabelt…
… Initialisiertzu 2.2) Typ: LTO 5 (MP), Kapazität: 1.5 TB (L5), Tape-Service: Gelabelt Initialisiertzu 2.3) Typ: LTO 6 (MP), Kapazität: 2.5 TB (L5), Tape-Service: Gelabelt Initialisiertzu 2.4) Typ: Cleaning Cartridgeszu 2.5) Typ: LTO 7 (BaFe), Kapazität: Up to 6.4 TB (L7), Tape-Service: Gelabelt Initialisiertzu 2.6) Typ: Cleaning Cartridges.
… Initialisiert
zu 2.2) Typ: LTO 5 (MP), Kapazität: 1.5 TB (L5), Tape-Service: Gelabelt Initialisiert
zu 2.3) Typ: LTO 6 (MP), Kapazität: 2.5 TB (L5), Tape-Service: Gelabelt Initialisiert
zu 2.4) Typ: Cleaning Cartridges
zu 2.5) Typ: LTO 7 (BaFe), Kapazität: Up to 6.4 TB (L7), Tape-Service: Gelabelt Initialisiert
zu 2.6) Typ: Cleaning Cartridges.
Los 1:
1.1 Generation (TS 1140) Data Cartridges = 1 800 – 5 000 Stück
1.2 TS 1120/1140 Cleaning Cartridges = 100 Stück.
Los 2:
1.3 Generation 6 Data Cartridges = 0 – 5 000 Stück
1.4 Generation 6 Cleaning Cartridges = 0 – 200 Stück.
Los 3:
2.1 LTO 4 (MP) = 1 – 100 Stück
2.2 LTO 5 (MP) = 1 – 100 Stück
2.3 LTO 6 (BaFe) = 1 – 100 Stück
2.4 LTO 4, 5, 6 = 40 Stück
2.5 LTO 7 (BaFe) = 0 – 1 000 Stück
2.6 LTO 7 Cleaning Cartridges = 0 – 40 Stück
max. gesamte Abnahmemenge = 11 680 Stück.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate
Referenznummer: TID-2015-001
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren können Bewerber oder Bieter ausgeschlossen werden,
1.über deren Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens beantragt oder ein solches Verfahren bereits eröffnet worden oder wenn die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist;
2.die sich im Verfahren der Liquidation befinden;
3.die aufgrund eines rechtskräftigen Urteils wegen eines Deliktes bestraft worden sind, das ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen Rechtsvorschriften über die Ausfuhr von Verteidigungs- oder Sicherheitsgütern;
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4.die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen haben, die vom Auftraggeber nachweislich festgestellt wurde, insbesondere eine Verletzung der Pflicht zur Gewährleistung der Informations- oder Versorgungssicherheit im Rahmen eines früheren Auftrags;
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5.die nicht die erforderliche Vertrauenswürdigkeit aufweisen, um Risiken für die nationale Sicherheit auszuschließen; der Nachweis, dass Risiken für die nationale Sicherheit nicht auszuschließen sind, kann auch mithilfe geschützter Datenquellen erfolgen;
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6.die ihre Verpflichtung zur Zahlung von Sozialbeiträgen, Steuern und Abgaben nachweislich nicht erfüllt haben, § 23 Absatz 3 gilt entsprechend;
7.die sich bei der Erteilung von Auskünften, die gemäß der Nummern 1 bis 6 sowie der §§ 7, 8, 25 bis 28 zum Nachweis der Eignung eingeholt werden können, in erheblichem Ausmaß falscher Erklärungen schuldig gemacht oder diese Auskünfte nicht erteilt haben.
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Darum ist zu den hier aufgeführten Ziff. 1. bis 7. Eine Eigenerklärung vorzulegen.
Ein Bewerber oder Bieter ist wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren auszuschließen, wenn der Auftraggeber Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen:
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1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
2.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
3.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
4.§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der
Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden;
5.§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
6.§ 334 des Strafgesetzbuchs (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 1 Absatz 1 Ziffer 7 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes.
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Darum ist zu den vorstehenden Ziff. 1. bis 6. ebenfalls eine Eigenerklärung vorzulegen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Bei Erhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung für die Lieferleistung, ist die Rechnung ohne Abzug von Skonto von 60 Tagen zahlbar.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Entfällt.
Verfahren
Zahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 3
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-27 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: TID-2015-001
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die nachfolgenden Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
§ 107 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.
der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 101a Informations- und Wartepflicht
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Postanschrift: Villemombler Str. 76
Quelle: OJS 2015/S 172-312409 (2015-09-01)
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