Deutsches Museum München – Ausstellungsgestaltung Sonder-, Wanderausstellung „energie.wenden“

Deutsches Museum, vertreten durch Herrn Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Heckl

Sonder- Wanderausstellung „energie.wenden“.
Das 1903 gegründete Deutsche Museum ist mit ca. 73 000 m² Ausstellungsfläche das größte naturwissenschaftlich-technische Museum der Welt. Mit jährlich rund 1 300 000 nationalen und internationalen Besucher/innen ist es das meistbesuchte Museum Deutschlands. Als wissenschaftliche Institution gesamtstaatlicher Bedeutung beherbergt es eine Sammlung von über 107 000 Objekten in über 50 Fachgebieten.
Die Dauerausstellungen präsentieren ein breites thematisches Spektrum in Geschichte, Gegenwart und Zukunft. In seinen Sonderausstellungen beschäftigt sich das Deutsche Museum mit aktuellen Themen an der Schnittstelle von Naturwissenschaft, Technik und Gesellschaft und bietet ein Forum zur Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen und ihren Folgen, Potenzialen und Risiken.
Die Wanderausstellung energie.wenden (Arbeitstitel) ist für Dezember 2016 bis Herbst 2017 im Sonderausstellungsbereich 1. OG des Ausstellungsgebäudes des Deutschen Museums geplant und soll im Anschuß daran in anderen Häusern präsentiert werden.
Voraussichtliche Produktionskosten: 1 218 000 EUR, einschl. MwSt.
Voraussichtliche Planungs- und Ausführungszeit:
— Planungsbeginn: Juli 2015,
— Abschluss Vorentwurfsplanung: September 2015,
— Abschluss Entwurfsplanung: Dezember 2015,
— Abschluss Ausführungsplanung: Februar 2016,
— Abschluss Ausschreibung und Vergabe: Juni 2016,
— Eröffnungstermin: 1.12.2016.
Größe der Ausstellung:
— ca. 800 m².
Der Energiemix, mit dem wir heute leben, ist das Ergebnis aus dem Zusammenwirken aller politischen, wirtschaftlichen, technischen und ökologischen Rahmenbedingungen unserer Zeit. Das Zusammenspiel dieser sehr unterschiedlichen Einflussfaktoren soll in der Ausstellung energie.wenden zum Ausdruck gebracht werden. Dazu werden in dieser Themenausstellung wichtige Inhalte beispielhaft herausgegriffen und nicht enzyklopädisch abgearbeitet. Bewusst soll hier der Schwerpunkt auf die Prozesshaftigkeit der Energiewende gelegt und die Komplexität erfahrbar gemacht werden. Zusätzlich zur musealen Darstellung der Themen durch originale Objekte, Modelle, Demonstrationen, Medienstationen und Hands-ons, kommen auch verschiedene Personen zu Wort, die die Energiewende unter ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachten. Diese Personen stellen Akteure der Energiewende dar und vertreten einen subjektiven Standpunkt zu den in der Ausstellung behandelten Aspekten. Das Thema Energie kann so schließlich im Spannungsfeld der Interessensgruppen präsentiert werden. In einem Rollenspiel können die Besucherinnen und Besucher der Ausstellung auf die Akteure reagieren und so den Weg einer der vielen denkbaren Energiewenden bestimmen. Ziel ist es, die Besucherinnen und Besucher zum Nachdenken und Diskutieren anzuregen sowie sie zur vermehrten Teilhabe am Prozess der Energiewende zu motivieren. Das Museum selbst will dabei bewusst keine Wertung vornehmen und keine Handlungsanweisungen geben. Vielmehr soll eine Bandbreite von Möglichkeiten mit ihren jeweiligen Chancen und Risiken beleuchtet und Orientierungswissen vermittelt werden.
Die Ausstellung richtet sich zunächst an alle interessierten Besucher, wobei als Schwerpunkt Jugendliche ab 14 Jahren, Schulklassen und Einzelpersonen angesprochen werden sollen. Weil ein Teil der „Energieverbraucher“ ohne besondere fachliche Vorbildung in die Ausstellung kommen wird, sollen die Informationen so für sie aufbereitet werden, dass keine speziellen Vorkenntnisse benötigt werden. Besucher mit Vorkenntnissen und Expertenwissen sollen über Vertiefungsebenen und spannende Originale angesprochen werden. Ein Begleitprogramm richtet sich an Schulklassen höherer Jahrgänge.
Die Inhalte sollen auch außerhalb Deutschlands für ein Wandern der Ausstellung geeignet sein. Es wird angestrebt, die Sonderausstellung innovativ und außergewöhnlich zu gestalten, damit sie sowohl für die Besucher des Deutschen Museums als auch als Wanderausstellung für andere große Häuser attraktiv ist. Es wird angestrebt, neben dem ausstellungsübergreifendem Rollenspiel weitere partizipative Elemente in die Ausstellung zu integrieren, um dem offenen Charakter der Energiewende gerecht zu werden. Des Weiteren ist die Ausstellung so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten: Sie soll mit wenig Energieaufwand produziert, genutzt, transportiert und entsorgt werden können. Es sollen möglichst nachhaltige Materialien, Farben und Medienelektronik verwendet werden. Ein einfacher Auf- und Abbau, austauschbare Texte, eine wartungsfreundliche Umsetzung und ein Transport in kompakter Form werden vorausgesetzt. Die Ausstellung soll auch nach mehreren Auf- und Abbauvorgängen noch ansprechend und funktional nutzbar sein und benötigt langlebige, also qualitativ hochwertige Hands-ons. Zusätzlich ist die Ausstellung barrierefrei zu gestalten. Dabei sind die Anforderungen von Rollstuhlfahrern sowie geh-, seh- und hörbehinderten Besuchern zu berücksichtigen. Das beinhaltet sowohl barrierefreie Zugänge und Wege als auch eine barrierefreie Erschließung der Ausstellungsinhalte über eine geeignete Ausstellungsgestaltung (Zwei-Sinne-Prinzip).
Die Ausstellung enthält im Hauptteil voraussichtlich zehn sogenannte Themeninseln sowie einen Eingangs-und Ausgangsbereich. Sie soll so gestaltet sein, dass alle Besucherinnen und Besucher durch Eingangs- und Ausgangsbereich geleitet werden und sich im Hauptteil ohne Besucherführung bewegen können.
Als interaktive Erweiterung der Ausstellung ist ein Rollenspiel angedacht. Die Besucherinnen und Besucher bekommen die Möglichkeit, als Politiker über den Energiemix der Zukunft zu entscheiden. Dabei soll sie ein Spiel medial unterstützen, an den verschiedenen Themeninseln im Hauptteil ihre persönlichen Entscheidungen in Bezug auf ihre Energiewende zu treffen. Dazu bekommen sie an den Inseln im Hauptteil Denkanstöße und Informationen. Auf diesen Inseln treffen sie zusätzlich auf andere in den Prozess eingebundene Akteure. Jeder dieser Akteure tritt mit seinem persönlichem Charakter und seiner subjektiven Meinung in Bezug auf einen der „Knackpunkte“ der Energiewende an die Besucher heran. Diese können sich dann überlegen, wie sie auf sein Anliegen reagieren wollen, in dem sie eine von verschiedenen Möglichkeiten aussuchen (etwa Förderung, Besteuerung, Erlassung von Gesetzen und Umweltauflagen), die sie dem Akteur gegenüber vertreten wollen. Am Ende des Ausstellungsbesuches findet dann eine Auswertung dieser Entscheidungen statt, die mit einem Augenzwinkern aus der Ausstellung entlassen soll. Es soll deutlich werden, dass es nicht den einzigen und wahren, sondern viele mögliche Wege zu einer nachhaltigen Energieversorgung gibt.
Die Gestaltung der Sonderausstellung energie.wenden erfolgt auf der für Sonderausstellungen vorgesehenen Fläche im 1. OG des Deutschen Museums oberhalb des Zentrums für neue Technologien auf der Museumsinsel in München. Der Sonderausstellungsraum wurde 2009 vollständig renoviert. Die Grundfläche des gesamten Raumes beträgt ca. 1 450 m². Durch einzuhaltende Mindestabstände von Fenstern, Fluchttreppenhäusern und Lift sowie den Abzug von Flächen für einen Informationsstand bzw. eine Multifunktionsfläche und einen Vorraum verringert sich die tatsächlich zu bespielende Fläche auf 1 000 m².
Da davon auszugehen ist, dass die meisten Museen über eine kleinere Sonderausstellungsfläche verfügen, sollen von diesen 1 000 m² lediglich 700 m²-800 m² mit der eigentlichen Ausstellung bespielt werden. Für die restlichen qm ist ein Raum zu entwickeln, in dem verschiedene Begleitprogramme zur Ausstellung durchgeführt werden können.
Die Entwurfsplanung beinhaltet die Entwicklung eines gestalterischen und szenographischen Konzeptes, welches auf der Grundlage des durch die Kuratoren erstellten Ausstellungskonzeptes und deren Objektrecherchen zu erstellen ist. Es wird eine verschränkte Entwicklung im Dialog vor Ort erwartet, da es Teil des Grundverständnisses des Kuratorenteams ist, dass Inhalte und gestalterische Umsetzung nicht getrennt aufzufassen sind, sondern sich gegenseitig durchdringen. Von daher wird eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ausstellungsteam sowie weiteren Fachbeteiligten vorausgesetzt.
Weitere Bestandteile der Entwurfsplanung sind die Medienplanung, die Gestaltung und Entwicklung von Demonstrationen und Spiel, die Erstellung eines Licht- und Graphikkonzeptes.
Die folgenden Realisierungsphasen sollen neben den Ausstellungsbauten u. a. auch die Realisierung der Medien, die Realisierung der Demonstrationen, die Realisierung der Ausstellungsgraphik, die Realisierung des Spiels, den Auf- und Abbau, das Einleuchten, die Bauleitung und Bauabnahme und die Erstellung aller erforderlichen Ausschreibungen umfassen.
Da die Ausstellungsgestaltung unter hohem Termindruck bei begrenztem Kostenrahmen erfolgen soll, werden neben einer hohen gestalterisch-kreativen Kompetenz auf hohes Koordinationsvermögen sowie straffe Kostenkontrolle Wert gelegt. Gute Kenntnisse im Qualitäts- und Sicherheitsmanagement werden erwartet.
Zu den Leistungen der ersten Phase gehört auch die Vorlage eines belastbaren Zeitplans für Entwurfsplanung und Realisierung bis zur Eröffnung am 1.12.2016.
Die detaillierte Aufgabenbeschreibung erhalten die ausgewählten Bieter des Verhandlungsverfahrens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-24 Auftragsbekanntmachung
2015-03-19 Ergänzende Angaben
2015-08-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Leistungen der Objektplanung Innenräume gem. § 33 HOAI mit Mediengestaltung, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und/oder Gestaltung und Entwicklung von Medienstationen, Spiel und Demonstrationen für die Ausstellungsgestaltung der Sonderausstellung „energie.wenden“.Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Konzeption, Planung und Gestaltung der Ausstellung auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche der Ausstellung sollen in einem ganzheitlichen Konzept dargestellt werden.Die Gestaltung der Sonderausstellung ist eine Maßnahme im denkmalgeschützten Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums. In der Planung und für die Ausführung ist zu berücksichtigen, dass der Museumsbetrieb außerhalb des Sonderausstellungsbereiches aufrechterhalten werden muss und die dafür erforderlichen Sicherungsvorkehrungen vorzusehen sind.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Museum, vertreten durch Herrn Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Heckl
Postanschrift: Museumsinsel 1
Postleitzahl: 80538
Postort: München
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutsches-museum.de 🌏
E-Mail: vergabe-ag@deutsches-museum.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-24 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 042-072629
ABl. S-Ausgabe: 42
Zusätzliche Informationen
Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, ihr Interesse beim Deutschen Museum per E-Mail anzuzeigen (vergabe-ag@deutsches-museum.de) sowie (kostenfrei) den Bewerbungsbogen (s. Ziffer III.2.1)) anzufordern. Im Zuge der Interessensbekundung bzw. Anforderung des Bewerbungsbogens wird der Interessent gebeten, eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die gesamte Korrespondenz im Vergabeverfahren (z. B. Mitteilungen der Vergabestelle zu Änderungen oder Ergänzungen des Verfahrens oder seiner Bestimmungen sowie Antworten auf Bieterfragen) abgewickelt wird. Der Bewerbungsbogen ist zwingend zu verwenden. Bieterfragen und Auskunftsersuchen können bis zu dem in Ziffer IV.3.3) genannten Zeitpunkt an das Deutsche Museum per E-Mail (vergabe-ag@deutsches-museum.de) gerichtet werden. Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit Anlagen) müssen zum genannten Schlusstermin, in einem verschlossenen Umschlag mit beiliegendem Aufkleber mit der sichtbaren Kennzeichnung „Teilnahmeantrag zum VOF-Verfahren Ausstellungsgestaltung Sonderausstellung 'energie.wenden'“, beim Deutschen Museum vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht entweder auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag beim Deutschen Museum, Zentralabteilung des Deutschen Museums, Bereich Ausstellungsgestaltung, zu Hd. Herrn Hofberger, Museumsinsel 1, 80538 München einzureichen. Nach 18:00 Uhr können Unterlagen auch persönlich an der Hauptpforte des Bibliotheksgebäudes abgegeben werden. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich. Nichtrechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen. Aus Gleichbehandlungsgründen werden die Eignungsmerkmale aus nachgereichten Nachweisen, Angaben oder Erklärungen bei der der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) nicht positiv (verbessernd) berücksichtigt. Die Auswahlentscheidung wird auf der Grundlage der bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale getroffen. Lediglich soweit die Anwendung eines Auswahlkriteriums von mehreren Nachweisen, Angaben oder Erklärungen abhängig ist, bleiben die bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale in der Auswahlentscheidung erhalten, wenn deren Wertbarkeit durch die nachgereichten Nachweise, Angaben oder Erklärungen nachgewiesen wird. Im Falle einer Mehrfachbeteiligung wird von allen betroffenen Unternehmen spätestens mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen sein. Betroffen sind Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren parallel beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z. B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen. Für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an einen Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, werden hierzu Angaben und Erklärungen erst im Angebot verlangt, soweit nicht der Bewerber/Bieter sich zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) des Nachunternehmers berufen will; dann gilt Ziffer III.2.1). Im Übrigen hat der Bewerber/Bieter im Angebot den Teil des Auftrages, den er unterbeauftragen möchte, zu benennen und mit dem Angebot eine von dem Nachunternehmer unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich der Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, im Auftragsfall die für ihn vorgesehenen Teilleistungen auszuführen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen, Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere: beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise. Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen. Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen. Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Auswahlverfahrens von den zur Verhandlung geladenen Bewerbern einen Lösungsvorschlag nach § 20 Abs. 2 VOF erarbeiten zu lassen. Die Aufgabenbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird gemäß § 20 Abs. 3 VOF vergütet.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sonder- Wanderausstellung „energie.wenden“.
Das 1903 gegründete Deutsche Museum ist mit ca. 73 000 m² Ausstellungsfläche das größte naturwissenschaftlich-technische Museum der Welt. Mit jährlich rund 1 300 000 nationalen und internationalen Besucher/innen ist es das meistbesuchte Museum Deutschlands. Als wissenschaftliche Institution gesamtstaatlicher Bedeutung beherbergt es eine Sammlung von über 107 000 Objekten in über 50 Fachgebieten.
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Die Dauerausstellungen präsentieren ein breites thematisches Spektrum in Geschichte, Gegenwart und Zukunft. In seinen Sonderausstellungen beschäftigt sich das Deutsche Museum mit aktuellen Themen an der Schnittstelle von Naturwissenschaft, Technik und Gesellschaft und bietet ein Forum zur Auseinandersetzung mit aktuellen Entwicklungen und ihren Folgen, Potenzialen und Risiken.
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Die Wanderausstellung energie.wenden (Arbeitstitel) ist für Dezember 2016 bis Herbst 2017 im Sonderausstellungsbereich 1. OG des Ausstellungsgebäudes des Deutschen Museums geplant und soll im Anschuß daran in anderen Häusern präsentiert werden.
Voraussichtliche Produktionskosten: 1 218 000 EUR, einschl. MwSt.
Voraussichtliche Planungs- und Ausführungszeit:
— Planungsbeginn: Juli 2015,
— Abschluss Vorentwurfsplanung: September 2015,
— Abschluss Entwurfsplanung: Dezember 2015,
— Abschluss Ausführungsplanung: Februar 2016,
— Abschluss Ausschreibung und Vergabe: Juni 2016,
— Eröffnungstermin: 1.12.2016.
Größe der Ausstellung:
— ca. 800 m².
Der Energiemix, mit dem wir heute leben, ist das Ergebnis aus dem Zusammenwirken aller politischen, wirtschaftlichen, technischen und ökologischen Rahmenbedingungen unserer Zeit. Das Zusammenspiel dieser sehr unterschiedlichen Einflussfaktoren soll in der Ausstellung energie.wenden zum Ausdruck gebracht werden. Dazu werden in dieser Themenausstellung wichtige Inhalte beispielhaft herausgegriffen und nicht enzyklopädisch abgearbeitet. Bewusst soll hier der Schwerpunkt auf die Prozesshaftigkeit der Energiewende gelegt und die Komplexität erfahrbar gemacht werden. Zusätzlich zur musealen Darstellung der Themen durch originale Objekte, Modelle, Demonstrationen, Medienstationen und Hands-ons, kommen auch verschiedene Personen zu Wort, die die Energiewende unter ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachten. Diese Personen stellen Akteure der Energiewende dar und vertreten einen subjektiven Standpunkt zu den in der Ausstellung behandelten Aspekten. Das Thema Energie kann so schließlich im Spannungsfeld der Interessensgruppen präsentiert werden. In einem Rollenspiel können die Besucherinnen und Besucher der Ausstellung auf die Akteure reagieren und so den Weg einer der vielen denkbaren Energiewenden bestimmen. Ziel ist es, die Besucherinnen und Besucher zum Nachdenken und Diskutieren anzuregen sowie sie zur vermehrten Teilhabe am Prozess der Energiewende zu motivieren. Das Museum selbst will dabei bewusst keine Wertung vornehmen und keine Handlungsanweisungen geben. Vielmehr soll eine Bandbreite von Möglichkeiten mit ihren jeweiligen Chancen und Risiken beleuchtet und Orientierungswissen vermittelt werden.
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Die Ausstellung richtet sich zunächst an alle interessierten Besucher, wobei als Schwerpunkt Jugendliche ab 14 Jahren, Schulklassen und Einzelpersonen angesprochen werden sollen. Weil ein Teil der „Energieverbraucher“ ohne besondere fachliche Vorbildung in die Ausstellung kommen wird, sollen die Informationen so für sie aufbereitet werden, dass keine speziellen Vorkenntnisse benötigt werden. Besucher mit Vorkenntnissen und Expertenwissen sollen über Vertiefungsebenen und spannende Originale angesprochen werden. Ein Begleitprogramm richtet sich an Schulklassen höherer Jahrgänge.
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Die Inhalte sollen auch außerhalb Deutschlands für ein Wandern der Ausstellung geeignet sein. Es wird angestrebt, die Sonderausstellung innovativ und außergewöhnlich zu gestalten, damit sie sowohl für die Besucher des Deutschen Museums als auch als Wanderausstellung für andere große Häuser attraktiv ist. Es wird angestrebt, neben dem ausstellungsübergreifendem Rollenspiel weitere partizipative Elemente in die Ausstellung zu integrieren, um dem offenen Charakter der Energiewende gerecht zu werden. Des Weiteren ist die Ausstellung so umweltfreundlich wie möglich zu gestalten: Sie soll mit wenig Energieaufwand produziert, genutzt, transportiert und entsorgt werden können. Es sollen möglichst nachhaltige Materialien, Farben und Medienelektronik verwendet werden. Ein einfacher Auf- und Abbau, austauschbare Texte, eine wartungsfreundliche Umsetzung und ein Transport in kompakter Form werden vorausgesetzt. Die Ausstellung soll auch nach mehreren Auf- und Abbauvorgängen noch ansprechend und funktional nutzbar sein und benötigt langlebige, also qualitativ hochwertige Hands-ons. Zusätzlich ist die Ausstellung barrierefrei zu gestalten. Dabei sind die Anforderungen von Rollstuhlfahrern sowie geh-, seh- und hörbehinderten Besuchern zu berücksichtigen. Das beinhaltet sowohl barrierefreie Zugänge und Wege als auch eine barrierefreie Erschließung der Ausstellungsinhalte über eine geeignete Ausstellungsgestaltung (Zwei-Sinne-Prinzip).
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Die Ausstellung enthält im Hauptteil voraussichtlich zehn sogenannte Themeninseln sowie einen Eingangs-und Ausgangsbereich. Sie soll so gestaltet sein, dass alle Besucherinnen und Besucher durch Eingangs- und Ausgangsbereich geleitet werden und sich im Hauptteil ohne Besucherführung bewegen können.
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Als interaktive Erweiterung der Ausstellung ist ein Rollenspiel angedacht. Die Besucherinnen und Besucher bekommen die Möglichkeit, als Politiker über den Energiemix der Zukunft zu entscheiden. Dabei soll sie ein Spiel medial unterstützen, an den verschiedenen Themeninseln im Hauptteil ihre persönlichen Entscheidungen in Bezug auf ihre Energiewende zu treffen. Dazu bekommen sie an den Inseln im Hauptteil Denkanstöße und Informationen. Auf diesen Inseln treffen sie zusätzlich auf andere in den Prozess eingebundene Akteure. Jeder dieser Akteure tritt mit seinem persönlichem Charakter und seiner subjektiven Meinung in Bezug auf einen der „Knackpunkte“ der Energiewende an die Besucher heran. Diese können sich dann überlegen, wie sie auf sein Anliegen reagieren wollen, in dem sie eine von verschiedenen Möglichkeiten aussuchen (etwa Förderung, Besteuerung, Erlassung von Gesetzen und Umweltauflagen), die sie dem Akteur gegenüber vertreten wollen. Am Ende des Ausstellungsbesuches findet dann eine Auswertung dieser Entscheidungen statt, die mit einem Augenzwinkern aus der Ausstellung entlassen soll. Es soll deutlich werden, dass es nicht den einzigen und wahren, sondern viele mögliche Wege zu einer nachhaltigen Energieversorgung gibt.
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Die Gestaltung der Sonderausstellung energie.wenden erfolgt auf der für Sonderausstellungen vorgesehenen Fläche im 1. OG des Deutschen Museums oberhalb des Zentrums für neue Technologien auf der Museumsinsel in München. Der Sonderausstellungsraum wurde 2009 vollständig renoviert. Die Grundfläche des gesamten Raumes beträgt ca. 1 450 m². Durch einzuhaltende Mindestabstände von Fenstern, Fluchttreppenhäusern und Lift sowie den Abzug von Flächen für einen Informationsstand bzw. eine Multifunktionsfläche und einen Vorraum verringert sich die tatsächlich zu bespielende Fläche auf 1 000 m².
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Da davon auszugehen ist, dass die meisten Museen über eine kleinere Sonderausstellungsfläche verfügen, sollen von diesen 1 000 m² lediglich 700 m²-800 m² mit der eigentlichen Ausstellung bespielt werden. Für die restlichen qm ist ein Raum zu entwickeln, in dem verschiedene Begleitprogramme zur Ausstellung durchgeführt werden können.
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Die Entwurfsplanung beinhaltet die Entwicklung eines gestalterischen und szenographischen Konzeptes, welches auf der Grundlage des durch die Kuratoren erstellten Ausstellungskonzeptes und deren Objektrecherchen zu erstellen ist. Es wird eine verschränkte Entwicklung im Dialog vor Ort erwartet, da es Teil des Grundverständnisses des Kuratorenteams ist, dass Inhalte und gestalterische Umsetzung nicht getrennt aufzufassen sind, sondern sich gegenseitig durchdringen. Von daher wird eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem Ausstellungsteam sowie weiteren Fachbeteiligten vorausgesetzt.
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Weitere Bestandteile der Entwurfsplanung sind die Medienplanung, die Gestaltung und Entwicklung von Demonstrationen und Spiel, die Erstellung eines Licht- und Graphikkonzeptes.
Die folgenden Realisierungsphasen sollen neben den Ausstellungsbauten u. a. auch die Realisierung der Medien, die Realisierung der Demonstrationen, die Realisierung der Ausstellungsgraphik, die Realisierung des Spiels, den Auf- und Abbau, das Einleuchten, die Bauleitung und Bauabnahme und die Erstellung aller erforderlichen Ausschreibungen umfassen.
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Da die Ausstellungsgestaltung unter hohem Termindruck bei begrenztem Kostenrahmen erfolgen soll, werden neben einer hohen gestalterisch-kreativen Kompetenz auf hohes Koordinationsvermögen sowie straffe Kostenkontrolle Wert gelegt. Gute Kenntnisse im Qualitäts- und Sicherheitsmanagement werden erwartet.
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Zu den Leistungen der ersten Phase gehört auch die Vorlage eines belastbaren Zeitplans für Entwurfsplanung und Realisierung bis zur Eröffnung am 1.12.2016.
Die detaillierte Aufgabenbeschreibung erhalten die ausgewählten Bieter des Verhandlungsverfahrens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
Menge oder Umfang:
Leistungen der Objektplanung Innenräume gem. § 33 HOAI mit Mediengestaltung, Lichtplanung, Grafik sowie Produktdesign und/oder Gestaltung und Entwicklung von Medienstationen, Spiel und Demonstrationen für die Ausstellungsgestaltung der Sonderausstellung „energie.wenden“.
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Umfang der Ausstellungsgestaltung ist die Konzeption, Planung und Gestaltung der Ausstellung auf Basis des vom Deutschen Museum erarbeiteten inhaltlichen Konzeptes. Die Bereiche der Ausstellung sollen in einem ganzheitlichen Konzept dargestellt werden.
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Die Gestaltung der Sonderausstellung ist eine Maßnahme im denkmalgeschützten Ausstellungsgebäude des Deutschen Museums. In der Planung und für die Ausführung ist zu berücksichtigen, dass der Museumsbetrieb außerhalb des Sonderausstellungsbereiches aufrechterhalten werden muss und die dafür erforderlichen Sicherungsvorkehrungen vorzusehen sind.
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Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung wird in jedem Fall zunächst nur die Leistungen der Objektplanung Innenräume gem. § 33 HOAI und der Mediengestaltung, jeweils in den Leistungsphasen 1 bis 3 (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) umfassen. Die Beauftragung weiterer Leistungen kann optional nach Leistungsphasen und nach weiteren Leistungsbereichen (Lichtplanung, Grafik, Spielentwicklung, Produktdesign und Gestaltung und Entwicklung von einzelnen Demonstrationen) erfolgen. Ein Anspruch auf die Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht.
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Mit der Einreichung eines Teilnahmeantrages erkennen die Bewerber diese Bedingungen/Optionen an.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber haben als Teilnahmeantrag einen Bewerbungsbogen auszufüllen und einzureichen. Der Bewerbungsbogen kann beim Deutschen Museum per E-Mail unter vergabe-ag@deutsches-museum.de angefordert werden und muss zwingend verwendet werden.
1) Angaben zum Unternehmen (Name, Rechtsform, Anschrift),
2) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und 9 VOF vorliegen,
3) Angaben zur beruflichen Befähigung der Büroinhaber/Geschäftsführer (§ 5 Abs. 5 a VOF),
4) Erklärung über rechtliche und wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF) und zu Abhängigkeiten von Ausführungs- oder Lieferinteressen (§ 2 Abs. 3 VOF),
5) Erklärung über die Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§ 4 Abs. 2 VOF) und/oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (§ 5 Abs. 6 VOF).
Ein Teilnahmeantrag, der keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung des Bewerbers enthält (s. Bewerbungsbogen) und/oder nicht im Original unterzeichnet und eingereicht wurde (z.B. per E-Mail, per Fax oder als Farb-/Kopie), gilt als nicht abgegeben; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
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Im Weiteren sind zugleich mit dem Bewerbungsbogen (als Anlage) von den Bewerbern vorzulegen:
1) ein aktueller Auszug aus dem Handels- oder Berufsregister (Kopie genügt), der den zum Zeitpunkt der Abgabe aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 6 Monate ist, oder für den Fall, dass eine Eintragung im Handels- oder Berufsregister entfällt, eine Darstellung zur Gründung, zur Rechtsform, zu den Inhabern und zum bisherigen Bestehen des Unternehmens des Bewerbers,
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2) Beschreibung der Geschäftsfelder und des Leistungsspektrums des Unternehmens (max. 1 Seite DIN A4),
3) Beschreibung der Struktur und Organisationsform des Unternehmens (max. 1 Seite DIN A4),
4) falls zutreffend: nähere Angaben zu gegebenenfalls vorliegenden Ausschlussgründen (§ 4 Abs. 6 oder 9 VOF),
5) falls zutreffend: Erklärung zu Verknüpfungen oder Abhängigkeiten (§ 4 Abs. 2 und § 2 Abs. 3 VOF),
6) falls zutreffend: Erklärung zur Zusammenarbeit (§ 5 Abs. 6 VOF).
Im Falle der Bewerbung einer Bewerber/Bietergemeinschaft sind die vorbenannten Eignungsnachweise jeweils von jedem einzelnen und für jedes einzelne Mitglied vorzulegen; dies gilt insbesondere für den Bewerbungsbogen.
Für den Fall, dass sich ein Bewerber zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) eines anderen Unternehmens (Drittunternehmen) berufen will, ist zugleich mit dem Teilnahmeantrag eine von dem Drittunternehmen unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich das Drittunternehmen gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, dem Bewerber im Auftragsfall diese Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren sind zugleich mit dem Teilnahmeantrag die vorbenannten Eignungsnachweise auch für dieses Drittunternehmen vorzulegen. Es wird darauf hingewiesen, dass jedes Unternehmen, welches mit dem Bewerber personenverschieden ist, als Drittunternehmen gilt; hierzu zählen auch konzernverbundene Unternehmen und Mutter-/Tochtergesellschaften sowie Nachunternehmer, auf die sich der Bewerber zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung berufen will (zu sonstigen Nachunternehmern s. u. Ziffer VI.3).
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
In bzw. mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziffer III.2.1) sind u. a. folgende weiteren Angaben bzw. Erklärungen zu machen:
1) Gesamtjahresumsatz sowie Jahresumsatz mit Planungsleistungen im Bereich der Ausstellungsgestaltung von Museums-, Kunst- oder Technikausstellungen unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 5 Abs. 4 c VOF),
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2) Tabellarische Liste der wesentlichen in den letzten 3 Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe der Baukosten, des Auftragwertes, der Leistungszeit und Benennung des Auftraggebers (§ 5 Abs. 5 b VOF),
3) Personelle Ausstattung des Bewerbers (Mitarbeiterzahl) in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren gegliedert nach Berufsgruppen (§ 5 Abs. 5 d VOF),
4) Technische Büroausstattung des Bewerbers (§ 5 Abs. 5 e VOF),
Es ist keine Eignungsanforderung, dass der Bewerber bereits seit 3 Jahren bestanden und am Markt tätig gewesen ist; „Newcomer“ sind zugelassen. Soweit Angaben aus den vergangenen Jahren gefordert sind, haben Newcomer diese Angaben entsprechend ihrem Gründungsdatum oder dem Datum ihrer Tätigkeitsaufnahme zumachen.
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Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem einzelnen Mitglied einzureichen, wobei darin die für das Mitglied jeweils zutreffenden Angaben und Erklärungen zu machen sind. Die Bewerbungsbögen aller Mitglieder werden sodann bei der Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrages der Gemeinschaft durch die Vergabestelle kumulativ berücksichtigt.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
In bzw. mit dem Bewerbungsbogen (s. Ziffer III.2.1) sind u. a. folgende weiteren Angaben bzw. Erklärungen zumachen:
1) Bennennung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals, der jeweiligen Qualifikation und Befähigung sowie der Entscheidungsbefugnis (§ 5 Abs. 5 c VOF). Im Weiteren sind zugleich mit dem Bewerbungsbogen die Nachweise zum beruflichen Werdegang und zur fachlichen Qualifikation und zu den persönlichen Referenzen des für das Projekt vorgesehenen Personals vorzulegen.
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2) Überzeugende und nachvollziehbare Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems des Bewerbers, wonach eine ordnungs- und vertragsgemäße Auftragsausführung zu erwarten ist. Benennung von durchgeführten Fortbildungen des Bewerbers zur Sicherstellung der Qualität (§ 5 Abs 5 f VOF). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Beschreibung für die Gemeinschaft insgesamt vorzunehmen unter jeweils gesonderter Darstellung der Qualitätssicherungsmaßnahmen der einzelnen Mitglieder und deren Zusammenwirken im Falle der Auftragserteilung.
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3) Angabe (im Beiblatt zum Bewerbungsbogen) und Beschreibung (in einer selbsterstellten Anlage) von maximal 3 ausgewählten Referenzen des Bewerbers über abgeschlossene Bauvorhaben aus den vergangenen 10 Jahren (Abschluss der Bauleistungen nicht vor dem 1.4.2005 und nicht nach dem 31.03.2015), bei denen der Bewerber Leistungen erbracht hat, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind. Als vergleichbare Referenzleistung gelten Planungsleistungen der Objektplanung Innenräume der Leistungsphasen 3 bis 8 für Museums-, Kunst- oder Technikausstellungen von gewisser Dauer und mitvergleichbarer Größe (ab 200 m
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Als Referenzleistungen gelten die bisher vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen. Anerkannt werden auch die Referenzleistungen von Rechtsvorgängern oder Drittunternehmen sowie persönliche Referenzen des Büroinhabers oder Projektleiters, wenn der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die maßgeblichen Mittel (z. B. Personal und technische Ausstattung) und das wesentliche Know-How (Wissen und Erfahrung) aus diesen Referenzen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist darzustellen, wie der Bewerber die Mittel und das Know-How bei der Auftragsausführung einsetzen kann und einzusetzen plant.
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Die Referenzleistungen sind anhand der Angaben im Beiblatt zum Bewerbungsbogen (Referenz 1 bis 3) und mittels einer selbst erstellten Beschreibung als Anlage zum Bewerbungsbogen übersichtlich und prüfbar darzustellen. Aus den Referenzangaben müssen folgende Informationen hervorgehen:
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— Bezeichnung und Ort des Referenzprojektes,
— Name und Anschrift des Auftraggebers,
— Ansprechpartner mit aktueller Telefonnummer,
— Projektumfang (Baukosten),
— Planungs- und Bauzeit,
— aussagekräftiges Bild- und Textmaterial zum Bauvorhaben,
— aussagekräftige Beschreibung der Entwicklung und Planung von Medienstationen und/oder Demonstrationen,
— Beschreibung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen (Aufgabenbeschreibung), woraus ersichtlich wird, ob und welche Planungsleistungen in welchen Leistungsphasen und in welchen Leistungsbereichen (z. B. Objektplanung Innenräume, Szenografie, Lichtplanung, Grafik, Produktdesign u. Gestaltung und Entwicklung von Demonstrationen und Medienelementen) erbracht wurden,
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— Angaben zum eingesetzten Personal (inkl. freie Mitarbeiter),
— Besonderheiten und Schwierigkeiten der Projektdurchführung (z. B. laufender Betrieb, schwierige Rahmenbedingungen).
Zugleich ist dem Teilnahmeantrag für jede benannte Referenz eine Bestätigung des Auftraggebers (Kopie genügt) beizufügen, in der Aussagen des Auftraggebers zur Termin- und Kosteneinhaltung des Bewerbers und zur Qualität der Leistung des Bewerbers enthalten sind.
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4) Verpflichtungserklärung des Bewerbers zum Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall. Im Bewerbungsbogen ist die Abrufzeit anzugeben, innerhalb derer der Bewerber seine persönliche Präsenz und Verfügbarkeit vor Ort gewährleisten kann und durch welche Maßnahmen die örtliche Präsenz gewährleistet wird.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Seitens des Bewerbers für den Bereich der Ausstellungen der Nachweis einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung zu führen.
Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung für für Personen- und Sachschäden: 3 000 000 EUR, für Vermögensschäden: 3 000 000 EUR bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut.
Ein Nachweis der Versicherung über die geforderte Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. eine schriftliche Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall sollte bereits mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden, ist jedoch spätestens vor Zuschlagserteilung zu erbringen.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Verdingungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn sich alle Mitglieder zu einer gesamtschuldnerischen Haftung für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung verpflichten und ein federführendes Mitglied benennen, welches die Gemeinschaft als bevollmächtigter Vertreter während des Vergabeverfahrens und während der Auftragsausführung rechtsverbindlich vertritt und Erklärungen für und gegen die Gemeinschaft abgeben und entgegen nehmen sowie Zahlungen annehmen kann.
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Mit dem Teilnahmeantrag haben Bewerber-/Bietergemeinschaften eine entsprechende Bewerber/Bietergemeinschaftserklärung diesen Inhalts abzugeben. Die Erklärung muss von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnet sein und im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) vorgelegt werden. Der Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft gilt als nicht abgegeben, wenn die Erklärung keine ordnungsmäßige und eindeutige Bezeichnung aller Mitglieder enthält oder nicht von allen Mitgliedern im Original unterzeichnet wurde; eine Nachforderung ist für diesen Fall ausgeschlossen.
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Bewerber-/Bietergemeinschaften haben darüber hinaus die von den Bewerbern/Bietern geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen einzureichen; s. Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2), III.2.3) und VI.3) und die dortigen Hinweise für Bewerber-/Bietergemeinschaften. Insbesondere sind der Bewerbungsbogen und die in Ziffer III.2.1) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen von jedem einzelnen Mitglied einzureichen. Im Falle eines ordnungsgemäßen Teilnahmeantrags einer Bewerber-/Bietergemeinschaft werden die Eignungsmerkmale der Gemeinschaft bei der Beurteilung der Eignung, bei der Erfüllung der Mindestanforderungen und bei der Auswahlentscheidung kumulativ berücksichtigt.
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
a) Personen, die als Architekt in der Architektenliste eingetragen sind und nach den Architektengesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Architekt führen dürfen, sowie Personen, die als Innenarchitekt in der Liste der Innenarchitekten eingetrage nsind und nach den Innenarchitekten-Gesetzen der Länder die Berufsbezeichnung Innenarchitekt führen dürfen;
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b) Personen, die als Ingenieur in einer Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind;
c) juristische Personen, wenn die verantwortliche Person für die Durchführung der Aufgabe ein Berufsangehöriger nach a) oder b) ist.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
A. Büroorganisation:
A1. Qualifikation des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals: 10 %,
A2. Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistungder Qualität: 6 %,
A3. technische Ausstattung: 2 %,
A4. bisher erbrachte Leistungen in vergleichbare Größe: 7 %.
B. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit:
B1. Gesamtjahresumsatz des Bewerbers: 4 %,
B2. Jahresumsatz des Bewerbers mit Planungsleistungen im Bereich der Ausstellungsgestaltung: 4 %,
B3. Anzahl der Beschäftigten: 2 %.
C. Referenzen: Die maximal 3 ausgewählten Referenzprojekte des Bewerbers werden zu jeweils 20 % und jeweils nach den folgenden Kriterien bewertet:
C1. Vergleichbar in Bezug auf die Aufgabe (Art der erbrachten Leistung, Projektumfang/Höhe der Baukosten),
C2. Referenzprojekt öffentlicht gefördert/öffentlicher Auftraggeber,
C3. Kosten des Referenzprojektes (EUR pro m² Ausstellungsfläche),
C4. Projektanspruch, Besonderheit der Ausstellung (z. B. Bauen im laufenden Betrieb, Leistungen der Szenografie, Leistungen der Lichtplanung, Leistungen der Grafik, Mitwirkung bei der Entwicklung und Gestaltung von Demonstrationen oder Erstellung eines Medienkonzeptes, Besonderheiten: Spieleentwicklung, Wanderausstellung); Der Projektanspruch wird anhand des Konzeptes/der Komplexität/der Präsentation der Zusammenhänge von Exponat/Raum/Medien/Grafik sowie das gestalterische Arbeiten und Inszenieren von Stimmungsbildern bewertet,
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C5. Termineinhaltung und Kosteneinhaltung, Qualität (anhand Referenzschreiben des Auftraggebers) sowie tatsächlich erbrachter Leistungsumfang (d. h. erbrachte Leistungsphasen bzw. Umsetzungsstand),
C6. Mitwirkung des vom Bewerber benannten Projektleiters. Die Nennung von mehr als insgesamt maximal 3 Referenzen (z. B. bei Bietergemeinschaften) führt nicht zu einer Besserwertung. Bei der Angabe von mehr als 3 Referenzen werden nur die 3 in der Heftung des Teilnahmeantrages erstgenannten Referenzen gewertet. D. Nachweis der örtlichen Verfügbarkeit/Präsenz: 5 %. Die Vergabestelle wird für die Bewertung der Auswahlkriterien „A. Büroorganisation“ und „B. Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ jeweils auftragsbezogene Obergrenzen definieren, die sich an der für die Ausführung des Auftrags erforderlichen und ausreichenden Eignung orientieren. Alle Bewerber die diese Obergrenze nachweisen, erhalten in dem jeweiligen Auswahlkriterium die maximale Punktzahl. Eine Mehreignung durch Überschreiten der Obergrenze wird nicht weiter berücksichtigt. Hierdurch soll kleinen Unternehmen/Büros eine reelle Chance im Verfahren gegeben werden. Im Ergebnis verstärkt sich die Wirkung der Referenzwertung.Die oben beschriebenen Wertungskriterien und -maßstäbe basieren auf einer Bewertungsmatrix, die den an der Teilnahme am Vergabeverfahren interessierten Bewerbern mit den Bewerbungsunterlagen zugesendet wird (s. Ziffer. VI.3)).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentralabteilung des Deutschen Museums, Bereich Ausstellungsgestaltung
Herrn Hofberger (Raum Nr. 0112)

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-07-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Unternehmen, die an einer Bewerbung interessiert sind, obliegt es, ihr Interesse beim Deutschen Museum per E-Mail anzuzeigen (vergabe-ag@deutsches-museum.de) sowie (kostenfrei) den Bewerbungsbogen (s. Ziffer III.2.1)) anzufordern. Im Zuge der Interessensbekundung bzw. Anforderung des Bewerbungsbogens wird der Interessent gebeten, eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die die gesamte Korrespondenz im Vergabeverfahren (z. B. Mitteilungen der Vergabestelle zu Änderungen oder Ergänzungen des Verfahrens oder seiner Bestimmungen sowie Antworten auf Bieterfragen) abgewickelt wird.
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Der Bewerbungsbogen ist zwingend zu verwenden.
Bieterfragen und Auskunftsersuchen können bis zu dem in Ziffer IV.3.3) genannten Zeitpunkt an das Deutsche Museum per E-Mail (vergabe-ag@deutsches-museum.de) gerichtet werden.
Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen mit Anlagen) müssen zum genannten Schlusstermin, in einem verschlossenen Umschlag mit beiliegendem Aufkleber mit der sichtbaren Kennzeichnung „Teilnahmeantrag zum VOF-Verfahren Ausstellungsgestaltung Sonderausstellung 'energie.wenden'“, beim Deutschen Museum vorliegen. Die Bewerbungsunterlagen sind termingerecht entweder auf dem Postweg oder persönlich, in einem verschlossenen Umschlag beim Deutschen Museum, Zentralabteilung des Deutschen Museums, Bereich Ausstellungsgestaltung, zu Hd. Herrn Hofberger, Museumsinsel 1, 80538 München einzureichen. Nach 18:00 Uhr können Unterlagen auch persönlich an der Hauptpforte des Bibliotheksgebäudes abgegeben werden. Für den rechtzeitigen Eingang sind die Bewerber verantwortlich.
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Nichtrechtzeitig eingegangene Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen.
Fehlende Nachweise, Angaben oder Erklärungen können – soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt – von der Vergabestelle nachgefordert werden, wenn deren Fehlen zum Ausschluss des Teilnahmeantrages führen würde oder sie zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers erforderlich sind. Dies gilt auch für solche Nachweise, Angaben oder Erklärungen, die nicht schon mit dem Teilnahmeantrag, sondern erst mit dem Angebot oder auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind. Eine Nachforderung kann insbesondere unterbleiben, wenn sich aus den vorliegenden Nachweisen, Angaben oder Erklärungen die Unzuverlässigkeit oder eine unzureichende Eignung des Bewerbers/Bieters ergibt. Eine Nachforderung kann weiterhin auch unterbleiben, wenn der Bewerber/Bieter nach den mitgeteilten Auswahlkriterien offensichtlich keine Chance auf den Erhalt des Zuschlags hat. Nachgeforderte Nachweise, Angaben oder Erklärungen sind binnen der in der Nachforderung bestimmten Frist (i. d. R. 6 Kalendertage) vollständig nachzureichen.
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Aus Gleichbehandlungsgründen werden die Eignungsmerkmale aus nachgereichten Nachweisen, Angaben oder Erklärungen bei der der Auswahlentscheidung (s. Ziffer IV.1.2) nicht positiv (verbessernd) berücksichtigt.
Die Auswahlentscheidung wird auf der Grundlage der bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale getroffen. Lediglich soweit die Anwendung eines Auswahlkriteriums von mehreren Nachweisen, Angaben oder Erklärungen abhängig ist, bleiben die bereits aus dem Teilnahmeantrag erkennbaren Eignungsmerkmale in der Auswahlentscheidung erhalten, wenn deren Wertbarkeit durch die nachgereichten Nachweise, Angaben oder Erklärungen nachgewiesen wird.
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Im Falle einer Mehrfachbeteiligung wird von allen betroffenen Unternehmen spätestens mit dem Angebot der Nachweis über die Gewährleistung und Sicherung des Geheimwettbewerbs zu führen sein. Betroffen sind
Unternehmen, die sich als Mitglied einer oder mehrerer Bietergemeinschaft(en) und/oder Einzelbieter an dem Vergabeverfahren parallel beteiligen. Betroffen sind auch solche Bieter, die denselben Nachunternehmer wie ein anderer Bieter unterbeauftragen möchten oder die entweder selbst Nachunternehmer eines anderen Bieters sind oder einen anderen Bieter als Nachunternehmer unterbeauftragen möchten. Betroffen sind auch konzernverbundene oder sonst eng verknüpfte Unternehmen (z. B. bei Identität der handelnden oder leitenden Personen), die sich parallel an dem Vergabeverfahren beteiligen.
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Für den Fall, dass ein Bewerber/Bieter einen Teil des Auftrags als Unterauftrag an einen Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt, werden hierzu Angaben und Erklärungen erst im Angebot verlangt, soweit nicht der Bewerber/Bieter sich zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung auf die Kapazitäten (Fähigkeiten und/oder Mittel) des Nachunternehmers berufen will; dann gilt Ziffer III.2.1).
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Im Übrigen hat der Bewerber/Bieter im Angebot den Teil des Auftrages, den er unterbeauftragen möchte, zu benennen und mit dem Angebot eine von dem Nachunternehmer unterzeichnete Verpflichtungserklärung im Original (kein Fax, keine Farb-/Kopie) einzureichen, in der sich der Nachunternehmer gegenüber dem Auftraggeber dazu verpflichtet, im Auftragsfall die für ihn vorgesehenen Teilleistungen auszuführen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind die in Ziffern III.1.1), III.2.1), III.2.2) und III.2.3) genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch für den Nachunternehmer vorzulegen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, die Unterlagen, Erklärungen und Angaben der Bewerber/Bieter eigenständig zu überprüfen und hierzu Informationen, Erkundigungen sowie
Bescheinigungen einzuholen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein, von den Bietern während des Vergabeverfahrens weitere Unterlagen oder Nachweise (z.B. Bestätigungen,
Bescheinigungen, Registerauszüge) zur Überprüfung der geforderten Erklärungen und Angaben anzufordern, insbesondere: beglaubigte Auszüge aus dem Handels-, Berufs-, Bundeszentral-, Gewerbe-, Korruptions- oder sonstigen Registern; Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger oder vergleichbarer Einrichtungen; Jahresabschlüsse, Bilanzen und/oder Gewinn- und Verlustrechnungen ggf. mit Testat oder Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters; Bankauskünfte; Bestätigungsschreiben der Auftraggeber über die vertragsgemäße Ausführung der benannten Referenzleistungen; Qualifikationsnachweise für die benannten und/oder verantwortlichen Personen; eine Aufstellung über die technischen Ressourcen (Geräteliste) sowie Originale oder Beglaubigungen der in Kopie vorgelegten Unterlagen und Nachweise. Bieter aus anderen EU-Mitgliedsstaaten können, wenn sie über einen geforderten Nachweis nicht verfügen, gleichwertige Nachweise aus ihrem Heimatstaat vorlegen. Amtliche Nachweise (Bescheinigungen, Beglaubigungen, Zeugnisse) gelten nur dann als gleichwertig, wenn sie von der in diesem Staat zuständigen Stelle unter Einhaltung der dafür einschlägigen Vorschriften ausgestellt wurden und den Anforderungen gegebenenfalls bestehender und einschlägiger zwischen- oder überstaatlicher Regelungen, Vereinbarungen und Richtlinien zur gegenseitigen Anerkennung entsprechen.
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Das Angebot ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache abzugeben. Anderssprachigen Erklärungen und Nachweisen ist eine beglaubigte deutsche Übersetzung von einem vereidigten oder öffentlich bestellten Übersetzer beizufügen.
Es ist vorgesehen, nach Abschluss des Auswahlverfahrens von den zur Verhandlung geladenen Bewerbern einen Lösungsvorschlag nach § 20 Abs. 2 VOF erarbeiten zu lassen. Die Aufgabenbeschreibung wird mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird gemäß § 20 Abs. 3 VOF vergütet.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit:
a) Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat. Als unverzüglich gelten Rügen, die der Vergabestelle nicht später als 14 Kalendertage nach Kenntnis des Antragstellers von dem Vergaberechtsverstoß zugehen;
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b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in der Bekanntmachung und/oder im Bewerbungsbogen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Bewerbungsfrist gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind und nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt werden;
d) Wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Deutsches Museum
Postanschrift: Museumsinsel 1
Quelle: OJS 2015/S 042-072629 (2015-02-24)
Ergänzende Angaben (2015-03-19)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 058-101912
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 42-072629
ABl. S-Ausgabe: 58
Quelle: OJS 2015/S 058-101912 (2015-03-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-08-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 153-282849
ABl. S-Ausgabe: 153

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Lösungsvorschlag (30)
2. Formelle Qualität des Angebots (3)
3. Projektorganisation (8)
4. Projektanalyse/Projektabwicklung (11)
5. Präsentation (15)
6. Honorarangebot (33)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-16 📅
Name: Bewerbergemeinschaft SPACE4 GmbH/teamstratenwerth GmbH
Postanschrift: Tübingerstraße 6
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70178
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 24

Referenz
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 58-101912

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsantrag nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen,dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 153-282849 (2015-08-06)