Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinisch notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort (zum Beispiel Dialysezentren) und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden. Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich aus Pkt. II. 2.1) der Veröffentlichung. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Ausschreibungsbedingungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-09-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Schätzung der Dialysefahrten innerhalb von 12 Monaten im Vertragszeitraum:Landkreis Frankfurt Lose 1-7:Los 1: ca. 4 304 Gesamtfahrten;Los 2: ca. 7 673 Gesamtfahrten;Los 3: ca. 4 518 Gesamtfahrten;Los 4: ca. 14 419 Gesamtfahrten;Los 5: ca. 6 785 Gesamtfahrten;Los 6: ca. 6 168 Gesamtfahrten;Los 7: ca. 7 039 Gesamtfahrten.Landkreis Gießen: Lose 8-10:Los 8: ca. 21 633 Gesamtfahrten;Los 9: ca.7 307 Gesamtfahrten;Los 10: ca. 1 241 Gesamtfahrten.Lahn-Dill-Kreis: Lose 11-15:Los 11: ca. 12 835 Gesamtfahrten;Los 12: ca. 3 368 Gesamtfahrten;Los 13: ca. 9 600 Gesamtfahrten;Los 14: ca. 7 959 Gesamtfahrten;Los 15: ca. 4 847 Gesamtfahrten.Grundlage der Berechnung dieser Angaben sind die der Auftraggeberin vorliegenden auswertbaren Daten des Jahres 2014 bezogen auf die jeweils gebildeten Losgebiete. Eine Garantie im Hinblick auf eine feste Auftragsmenge ist damit nicht verbunden, weder eine Höchst- noch eine Mindestabnahmemenge. Die Anzahl der anfallenden Fahrten ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie z. B. veränderlichen Versichertenzahlen oder Versorgungsnotwendigkeiten und ist daher nur als Rahmen zu verstehen. Genaue Angaben zu den Transportarten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Schätzung der Dialysefahrten innerhalb von 12 Monaten im Vertragszeitraum:Landkreis Frankfurt Lose 1-7:Los 1: ca. 4 304 Gesamtfahrten;Los 2: ca. 7 673 Gesamtfahrten;Los 3: ca. 4 518 Gesamtfahrten;Los 4: ca. 14 419 Gesamtfahrten;Los 5: ca. 6 785 Gesamtfahrten;Los 6: ca. 6 168 Gesamtfahrten;Los 7: ca. 7 039 Gesamtfahrten.Landkreis Gießen: Lose 8-10:Los 8: ca. 21 633 Gesamtfahrten;Los 9: ca.7 307 Gesamtfahrten;Los 10: ca. 1 241 Gesamtfahrten.Lahn-Dill-Kreis: Lose 11-15:Los 11: ca. 12 835 Gesamtfahrten;Los 12: ca. 3 368 Gesamtfahrten;Los 13: ca. 9 600 Gesamtfahrten;Los 14: ca. 7 959 Gesamtfahrten;Los 15: ca. 4 847 Gesamtfahrten.Grundlage der Berechnung dieser Angaben sind die der Auftraggeberin vorliegenden auswertbaren Daten des Jahres 2014 bezogen auf die jeweils gebildeten Losgebiete. Eine Garantie im Hinblick auf eine feste Auftragsmenge ist damit nicht verbunden, weder eine Höchst- noch eine Mindestabnahmemenge. Die Anzahl der anfallenden Fahrten ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie z. B. veränderlichen Versichertenzahlen oder Versorgungsnotwendigkeiten und ist daher nur als Rahmen zu verstehen. Genaue Angaben zu den Transportarten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Mühlstraße 2a
Postleitzahl: 63450
Postort: Hanau
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen/🌏
E-Mail: fahrtenvergabe@he.aok.de📧
Fax: +49 61528549984926 📠
1) Hinweis: Jeder Bieter kann auf maximal 5 der oben aufgeführten Lose ein Gebot abgeben, muss aber für jedes Gebietslos ein einzelnes Gebot abgeben. Das bedeutet, dass Bieter, die Angebote auf mehr als 5 Lose abgeben, ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
2) Hinweis: Für interessierte Leistungserbringer werden die Vergabeunterlagen unter folgendem Link bereitgestellt: www.aok-hessen-fahrtenvergabe.de
Der Versand der Vergabeunterlagen aufgrund eines Telefonates ist nicht möglich. Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal www.aok-hessen-fahrtenvergabe.de von der AOK Hessen bereitgestellt. Der Bieter hat sich durch das Anklicken der aktuellen Ausschreibung zu registrieren. Alle gekennzeichneten Pflichtfelder sind hierbei auszufüllen und der Sicherheitscode im vorgegebenen Erfassungsfeld zu wiederholen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Bieter für das Verfahren eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt, die während des gesamten Vergabeverfahrens dauerhaft von ihm oder seiner Vertretung genutzt und der Posteingang regelmäßig und eigenverantwortlich gesichtet wird. Über Änderungen und neue Informationen wird der Bieter über diese E-Mail-Adresse auf dem aktuellen Stand gehalten. Im nächsten Schritt erhält der Bieter eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zur Bestätigung der Registrierung. Zugangskennung werden von der Auftraggeberin nicht vergeben, sodass eine Benutzer- oder Kennworteingabe nicht erforderlich ist. Hat der Bieter durch das Anklicken des Aktivierungslinks seine Anmeldung zur Ausschreibung bestätigt, erhält er danach eine weitere E-Mail mit einem Link, über den er direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen erhält. Die einzelnen Dokumente können dann geöffnet, gespeichert oder ausgedruckt werden.
3) Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschafserklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen. Sofern Unterauftragnehmer bzw. verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte eingeschaltet werden sollen, sind diese nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zu benennen. Der/die Bieter hat/haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass Ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
1) Hinweis: Jeder Bieter kann auf maximal 5 der oben aufgeführten Lose ein Gebot abgeben, muss aber für jedes Gebietslos ein einzelnes Gebot abgeben. Das bedeutet, dass Bieter, die Angebote auf mehr als 5 Lose abgeben, ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
2) Hinweis: Für interessierte Leistungserbringer werden die Vergabeunterlagen unter folgendem Link bereitgestellt: www.aok-hessen-fahrtenvergabe.de
Der Versand der Vergabeunterlagen aufgrund eines Telefonates ist nicht möglich. Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal www.aok-hessen-fahrtenvergabe.de von der AOK Hessen bereitgestellt. Der Bieter hat sich durch das Anklicken der aktuellen Ausschreibung zu registrieren. Alle gekennzeichneten Pflichtfelder sind hierbei auszufüllen und der Sicherheitscode im vorgegebenen Erfassungsfeld zu wiederholen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Bieter für das Verfahren eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt, die während des gesamten Vergabeverfahrens dauerhaft von ihm oder seiner Vertretung genutzt und der Posteingang regelmäßig und eigenverantwortlich gesichtet wird. Über Änderungen und neue Informationen wird der Bieter über diese E-Mail-Adresse auf dem aktuellen Stand gehalten. Im nächsten Schritt erhält der Bieter eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zur Bestätigung der Registrierung. Zugangskennung werden von der Auftraggeberin nicht vergeben, sodass eine Benutzer- oder Kennworteingabe nicht erforderlich ist. Hat der Bieter durch das Anklicken des Aktivierungslinks seine Anmeldung zur Ausschreibung bestätigt, erhält er danach eine weitere E-Mail mit einem Link, über den er direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen erhält. Die einzelnen Dokumente können dann geöffnet, gespeichert oder ausgedruckt werden.
3) Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschafserklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen. Sofern Unterauftragnehmer bzw. verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte eingeschaltet werden sollen, sind diese nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zu benennen. Der/die Bieter hat/haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass Ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinisch notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort (zum Beispiel Dialysezentren) und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden.
Gegenstand der Ausschreibung sind Dialysekrankenfahrten im Rahmen des Personenbeförderungsgesetzes gemäß § 133 SGB V in Verbindung mit § 60 SGB V. Die Ausschreibung umfasst die medizinisch notwendigen Dialysekrankenfahrten der Versicherten der Auftraggeberin zwischen Wohnort der Versicherten und dem Behandlungsort (zum Beispiel Dialysezentren) und zurück. Die Fahrten müssen entsprechend der medizinisch notwendigen Transportart erbracht werden.
Nähere Hinweise zum geschätzten Auftragsvolumen ergeben sich aus Pkt. II. 2.1) der Veröffentlichung. Die genaue Definition des Beschaffungsgegenstandes ergibt sich aus den Ausschreibungsbedingungen.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 1
Kurze Beschreibung: Siehe Ziffer II.1.5) und II.2.1).
Menge oder Umfang: Siehe Ziffer II.2.1).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 2
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 3
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 4
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 5
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 6
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 7
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 8
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 9
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 10
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 11
Kurze Beschreibung: Siehe Ziffer II.1.5) und II.2.1.).
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 12
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 13
Losnummer: 14
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 14
Losnummer: 15
Bezeichnung des Loses: Gebietslos 15
Menge oder Umfang:
Schätzung der Dialysefahrten innerhalb von 12 Monaten im Vertragszeitraum:
Landkreis Frankfurt Lose 1-7:
Los 1: ca. 4 304 Gesamtfahrten;
Los 2: ca. 7 673 Gesamtfahrten;
Los 3: ca. 4 518 Gesamtfahrten;
Los 4: ca. 14 419 Gesamtfahrten;
Los 5: ca. 6 785 Gesamtfahrten;
Los 6: ca. 6 168 Gesamtfahrten;
Los 7: ca. 7 039 Gesamtfahrten.
Landkreis Gießen: Lose 8-10:
Los 8: ca. 21 633 Gesamtfahrten;
Los 9: ca.7 307 Gesamtfahrten;
Los 10: ca. 1 241 Gesamtfahrten.
Lahn-Dill-Kreis: Lose 11-15:
Los 11: ca. 12 835 Gesamtfahrten;
Los 12: ca. 3 368 Gesamtfahrten;
Los 13: ca. 9 600 Gesamtfahrten;
Los 14: ca. 7 959 Gesamtfahrten;
Los 15: ca. 4 847 Gesamtfahrten.
Grundlage der Berechnung dieser Angaben sind die der Auftraggeberin vorliegenden auswertbaren Daten des Jahres 2014 bezogen auf die jeweils gebildeten Losgebiete. Eine Garantie im Hinblick auf eine feste Auftragsmenge ist damit nicht verbunden, weder eine Höchst- noch eine Mindestabnahmemenge. Die Anzahl der anfallenden Fahrten ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie z. B. veränderlichen Versichertenzahlen oder Versorgungsnotwendigkeiten und ist daher nur als Rahmen zu verstehen. Genaue Angaben zu den Transportarten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Grundlage der Berechnung dieser Angaben sind die der Auftraggeberin vorliegenden auswertbaren Daten des Jahres 2014 bezogen auf die jeweils gebildeten Losgebiete. Eine Garantie im Hinblick auf eine feste Auftragsmenge ist damit nicht verbunden, weder eine Höchst- noch eine Mindestabnahmemenge. Die Anzahl der anfallenden Fahrten ist von unterschiedlichen Faktoren abhängig, wie z. B. veränderlichen Versichertenzahlen oder Versorgungsnotwendigkeiten und ist daher nur als Rahmen zu verstehen. Genaue Angaben zu den Transportarten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages bis zu 2-mal um je ein Jahr und einmal um 6 Monate für alle Versorgungsfälle zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich ausgeübt werden.
Die Auftraggeberin ist berechtigt, die Laufzeit des Vertrages bis zu 2-mal um je ein Jahr und einmal um 6 Monate für alle Versorgungsfälle zu verlängern. Die Verlängerungsoption muss spätestens 4 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung, dass keine Steuerschulden bestehen, mit Angabe des zuständigen Finanzamtes sowie Steuernummer,
— Eigenerklärung, dass aktuell keine Beitragsrückstände zur Sozialversicherung bestehen mit Angabe des Hauptsozialversicherungsträgers,
— Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis der Zuverlässigkeit, in dem der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt, noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; weder das Unternehmen noch einer seiner Geschäftsführer eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens als Bewerber in Frage stellt; das Unternehmen in seinem Angebot und dessen Bestandteilen keine vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
— Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis der Zuverlässigkeit, in dem der Bieter erklärt, dass über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt, noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist; sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet; weder das Unternehmen noch einer seiner Geschäftsführer eine schwere Verfehlung begangen hat, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens als Bewerber in Frage stellt; das Unternehmen in seinem Angebot und dessen Bestandteilen keine vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat,
— Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des eingereichten Angebots im Sinne des § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG (Mindestlohngesetz) in der jeweils gültigen Fassung nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, i. S. d. Vorschrift des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz für die Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a der Gewerbeordnung bei dem Bundesamt für Justiz einzuholen.
— Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des eingereichten Angebots im Sinne des § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG (Mindestlohngesetz) in der jeweils gültigen Fassung nicht vorliegen. Die Auftraggeberin behält sich vor, i. S. d. Vorschrift des § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz für die Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, eine Gewerbezentralregisterauskunft nach § 150a der Gewerbeordnung bei dem Bundesamt für Justiz einzuholen.
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen.
Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen.
Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o. g. Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz, bezogen auf die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014,
— Eigenerklärung über den Umsatz von Krankenfahrten, bezogen auf das letzte Kalenderjahr 2014.
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o. g. Erklärungen/Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o. g. Erklärungen/Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen.
Mindeststandards:
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der Kalenderjahre 2012 bis 2014 in gleicher Höhe der eigenen Wertungssumme des eingereichten Angebotes liegt und erachtet lediglich solche Unternehmen für die Durchführung dieses Auftrages als geeignet. Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, addiert sich die eigene Wertungssumme. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Nichterreichung des geforderten Mindeststandards bezüglich des Gesamtumsatzes stellt ein Ausschlusskriterium dar.
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittliche Gesamtumsatz der Kalenderjahre 2012 bis 2014 in gleicher Höhe der eigenen Wertungssumme des eingereichten Angebotes liegt und erachtet lediglich solche Unternehmen für die Durchführung dieses Auftrages als geeignet. Werden Angebote auf mehrere Lose abgegeben, addiert sich die eigene Wertungssumme. Bei Bietergemeinschaften werden die Gesamtumsätze der Mitglieder addiert. Die Nichterreichung des geforderten Mindeststandards bezüglich des Gesamtumsatzes stellt ein Ausschlusskriterium dar.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot vorzulegen sind:
— Eigenerklärung, dass das Unternehmen bereits im Bereich der Personenbeförderung gemäß § 47 und/oder 49 PBefG tätig ist. Zusätzlich verfügen alle in diesem Bereich eingesetzten Mitarbeiter über einen gültigen Beförderungsschein.
Weitere fachliche Voraussetzungen:
a) Eigenerklärung, dass der Bieter über einen Betriebssitz verfügt. Es ist ebenfalls ein Nachweis des Betriebssitzes dem Angebot beizufügen (z. B. die Kopie des Mietvertrags).
b) Eigenerklärung, dass der Bieter über eine Genehmigungsurkunde für den Taxi-/Mietwagenbereich verfügt. Es ist ebenfalls die Genehmigungsurkunde in Kopie für den Taxi-/Mietwagenbereich dem Angebot beizufügen.
c) Eigenerklärung, dass der Bieter über vorhandene Fahrzeuge verfügt. Es sind ebenfalls die Kopien der vorhandenen Fahrzeugscheine dem Angebot beizufügen.
d) Eigenerklärung über Inhaberdaten durch die Benennung des Inhabers.
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o. g. Erklärungen/Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen.
Die o. g. Nachweise sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln zu erbringen. Will sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft für die Vertragsausführung der Fähigkeiten von Unterauftragnehmern bzw. verbundenen Unternehmen bedienen, sind die o. g. Erklärungen/Nachweise auch jeweils für die Unterauftragnehmer bzw. verbundenen Unternehmen zu erbringen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 18
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Frau Ruth Nau
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Hinweis: Jeder Bieter kann auf maximal 5 der oben aufgeführten Lose ein Gebot abgeben, muss aber für jedes Gebietslos ein einzelnes Gebot abgeben. Das bedeutet, dass Bieter, die Angebote auf mehr als 5 Lose abgeben, ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
1) Hinweis: Jeder Bieter kann auf maximal 5 der oben aufgeführten Lose ein Gebot abgeben, muss aber für jedes Gebietslos ein einzelnes Gebot abgeben. Das bedeutet, dass Bieter, die Angebote auf mehr als 5 Lose abgeben, ausgeschlossen werden. Dies gilt auch für verbundene Unternehmen.
2) Hinweis: Für interessierte Leistungserbringer werden die Vergabeunterlagen unter folgendem Link bereitgestellt: www.aok-hessen-fahrtenvergabe.de
Der Versand der Vergabeunterlagen aufgrund eines Telefonates ist nicht möglich. Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal www.aok-hessen-fahrtenvergabe.de von der AOK Hessen bereitgestellt. Der Bieter hat sich durch das Anklicken der aktuellen Ausschreibung zu registrieren. Alle gekennzeichneten Pflichtfelder sind hierbei auszufüllen und der Sicherheitscode im vorgegebenen Erfassungsfeld zu wiederholen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Bieter für das Verfahren eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt, die während des gesamten Vergabeverfahrens dauerhaft von ihm oder seiner Vertretung genutzt und der Posteingang regelmäßig und eigenverantwortlich gesichtet wird. Über Änderungen und neue Informationen wird der Bieter über diese E-Mail-Adresse auf dem aktuellen Stand gehalten. Im nächsten Schritt erhält der Bieter eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zur Bestätigung der Registrierung. Zugangskennung werden von der Auftraggeberin nicht vergeben, sodass eine Benutzer- oder Kennworteingabe nicht erforderlich ist. Hat der Bieter durch das Anklicken des Aktivierungslinks seine Anmeldung zur Ausschreibung bestätigt, erhält er danach eine weitere E-Mail mit einem Link, über den er direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen erhält. Die einzelnen Dokumente können dann geöffnet, gespeichert oder ausgedruckt werden.
Der Versand der Vergabeunterlagen aufgrund eines Telefonates ist nicht möglich. Die Vergabeunterlagen werden im Online-Portal www.aok-hessen-fahrtenvergabe.de von der AOK Hessen bereitgestellt. Der Bieter hat sich durch das Anklicken der aktuellen Ausschreibung zu registrieren. Alle gekennzeichneten Pflichtfelder sind hierbei auszufüllen und der Sicherheitscode im vorgegebenen Erfassungsfeld zu wiederholen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass der Bieter für das Verfahren eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt, die während des gesamten Vergabeverfahrens dauerhaft von ihm oder seiner Vertretung genutzt und der Posteingang regelmäßig und eigenverantwortlich gesichtet wird. Über Änderungen und neue Informationen wird der Bieter über diese E-Mail-Adresse auf dem aktuellen Stand gehalten. Im nächsten Schritt erhält der Bieter eine E-Mail mit einem Aktivierungslink zur Bestätigung der Registrierung. Zugangskennung werden von der Auftraggeberin nicht vergeben, sodass eine Benutzer- oder Kennworteingabe nicht erforderlich ist. Hat der Bieter durch das Anklicken des Aktivierungslinks seine Anmeldung zur Ausschreibung bestätigt, erhält er danach eine weitere E-Mail mit einem Link, über den er direkten Zugang zu den Vergabeunterlagen erhält. Die einzelnen Dokumente können dann geöffnet, gespeichert oder ausgedruckt werden.
3) Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschafserklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen. Sofern Unterauftragnehmer bzw. verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte eingeschaltet werden sollen, sind diese nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zu benennen. Der/die Bieter hat/haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass Ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
3) Hinweis: Im Falle einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine Bietergemeinschafserklärung nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen vorzulegen. Sofern Unterauftragnehmer bzw. verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte eingeschaltet werden sollen, sind diese nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zu benennen. Der/die Bieter hat/haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen nachzuweisen, dass Ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB):
§ 101a Informations- und Wartepflicht.
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an;
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist
§ 101b Unwirksamkeit
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat.
§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewertung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden ...
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben. Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls einer mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird der folgende weitere Hinweis gegeben. Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls einer mehr als 14 Tage nach Kenntnis des (vermeintlichen) Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung und nach der Rechtsprechung zu § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht mehr „unverzüglich“ i S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 184-334562 (2015-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-18 📅
Name: Ambulance Mobil 24 GmbH & Co. KG
Postanschrift: Storker Hof 10
Postort: Flieden
Postleitzahl: 36103
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-29 📅
4️⃣
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...