Die Auftraggeberin schreibt die Anlieferung, Abholung, Beförderung und Zustellung der externen Postsendungen und Pakete (externe Eingangs- und Ausgangspost) i. S. d. § 4 PostG der Stadt Würzburg aus
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Anlieferung der externen Eingangspost, sowie die Abholung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (externe Ausgangspost), inklusive förmlichen Zustellungen. Der Auftragnehmer holt werktäglich (montags bis freitags) alle Postsendungen im konkretisierten Umfang (insbesondere gewöhnliche Briefsendungen, Einschreiben, Infopost, Expresssendungen, Postkarten, Bücher, Nachnahmesendungen, förmliche Zustellungen und Pakete) bei der Poststelle der Auftraggeberin ab und sichert die ordnungsgemäße Zustellung aller Sendungen zu. Die Anlieferung der externen Eingangspost hat täglich montags bis freitags in der Zeit zwischen 6:30 Uhr und 7:00 Uhr zu erfolgen, die Abholung der Ausgangspost muss täglich montags bis donnerstags um 16:00 Uhr und freitags um 12:00 bei der Auftraggeberin abgeholt und so eingeliefert werden, dass die taggleiche Weiterleitung gewährleistet ist. Die Ausgangspost wird von der Auftraggeberin verschlossen und vorsortiert nach Losen bereitgestellt und unfrankiert übergeben. Der Auftragnehmer übernimmt das Frankieren, Codieren o. ä. der übergebenen Sendungen, sofern dies für den weiteren Transport bzw. Erfassung von Briefsendungen erforderlich ist. Die Nutzung einer vorhandenen Frankiermaschine ist optional möglich. Ebenfalls vom Auftrag umfasst sind förmliche Zustellungen an den Empfänger auf Grundlage der aktuellen Genehmigungen für die Entgelte der genehmigungspflichtigen Leistungsbestandteile durch die Bundesnetzagentur und nach Maßgabe der Gesetze (u. a. Zivilprozessordnung, Verwaltungszustellungsgesetz) sowie Abschnitt 7 des Postgesetzes.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Briefpostdienste
Menge oder Umfang: Ca. 2 688 000 Briefsendungen.2 110 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 410 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Briefpostdienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Würzburg
Postanschrift: Rückermainstraße 2
Postleitzahl: 97070
Postort: Würzburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.wuerzburg.de🌏
E-Mail: juergen.semmel@stadt.wuerzburg.de📧
Telefon: +49 931373347📞
Fax: +49 931373373 📠
Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bieter auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einreichen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen können bis zum 4.9.2015 ausschließlich per E-Mail an Herrn Jürgen Semmel juergen-semmel@stadt.wuerzburg.de gestellt werden.
Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bieter auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einreichen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen können bis zum 4.9.2015 ausschließlich per E-Mail an Herrn Jürgen Semmel juergen-semmel@stadt.wuerzburg.de gestellt werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist die Anlieferung der externen Eingangspost, sowie die Abholung, Beförderung und Zustellung von Postsendungen (externe Ausgangspost), inklusive förmlichen Zustellungen.
Der Auftragnehmer holt werktäglich (montags bis freitags) alle Postsendungen im konkretisierten Umfang (insbesondere gewöhnliche Briefsendungen, Einschreiben, Infopost, Expresssendungen, Postkarten, Bücher, Nachnahmesendungen, förmliche Zustellungen und Pakete) bei der Poststelle der Auftraggeberin ab und sichert die ordnungsgemäße Zustellung aller Sendungen zu.
Der Auftragnehmer holt werktäglich (montags bis freitags) alle Postsendungen im konkretisierten Umfang (insbesondere gewöhnliche Briefsendungen, Einschreiben, Infopost, Expresssendungen, Postkarten, Bücher, Nachnahmesendungen, förmliche Zustellungen und Pakete) bei der Poststelle der Auftraggeberin ab und sichert die ordnungsgemäße Zustellung aller Sendungen zu.
Die Anlieferung der externen Eingangspost hat täglich montags bis freitags in der Zeit zwischen 6:30 Uhr und 7:00 Uhr zu erfolgen, die Abholung der Ausgangspost muss täglich montags bis donnerstags um 16:00 Uhr und freitags um 12:00 bei der Auftraggeberin abgeholt und so eingeliefert werden, dass die taggleiche Weiterleitung gewährleistet ist. Die Ausgangspost wird von der Auftraggeberin verschlossen und vorsortiert nach Losen bereitgestellt und unfrankiert übergeben. Der Auftragnehmer übernimmt das Frankieren, Codieren o. ä. der übergebenen Sendungen, sofern dies für den weiteren Transport bzw. Erfassung von Briefsendungen erforderlich ist.
Die Anlieferung der externen Eingangspost hat täglich montags bis freitags in der Zeit zwischen 6:30 Uhr und 7:00 Uhr zu erfolgen, die Abholung der Ausgangspost muss täglich montags bis donnerstags um 16:00 Uhr und freitags um 12:00 bei der Auftraggeberin abgeholt und so eingeliefert werden, dass die taggleiche Weiterleitung gewährleistet ist. Die Ausgangspost wird von der Auftraggeberin verschlossen und vorsortiert nach Losen bereitgestellt und unfrankiert übergeben. Der Auftragnehmer übernimmt das Frankieren, Codieren o. ä. der übergebenen Sendungen, sofern dies für den weiteren Transport bzw. Erfassung von Briefsendungen erforderlich ist.
Die Nutzung einer vorhandenen Frankiermaschine ist optional möglich.
Ebenfalls vom Auftrag umfasst sind förmliche Zustellungen an den Empfänger auf Grundlage der aktuellen Genehmigungen für die Entgelte der genehmigungspflichtigen Leistungsbestandteile durch die Bundesnetzagentur und nach Maßgabe der Gesetze (u. a. Zivilprozessordnung, Verwaltungszustellungsgesetz) sowie Abschnitt 7 des Postgesetzes.
Ebenfalls vom Auftrag umfasst sind förmliche Zustellungen an den Empfänger auf Grundlage der aktuellen Genehmigungen für die Entgelte der genehmigungspflichtigen Leistungsbestandteile durch die Bundesnetzagentur und nach Maßgabe der Gesetze (u. a. Zivilprozessordnung, Verwaltungszustellungsgesetz) sowie Abschnitt 7 des Postgesetzes.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Anlieferung, Abholung, Beförderung und Zustellung externer Postsendungen im
Kurze Beschreibung:
Anlieferung der externen Eingangspost, sowie Abholung, Beförderung und Zustellung externer Briefpostsendungen (mit Ausnahme förmlicher Zustellungen) für den Postleitzahlenbereich 97 bis zu einem Einzelgewicht von 2 000 Gramm.
Menge oder Umfang: Ca. 530 000 Sendungen pro Jahr.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Anlieferung, Abholung, Beförderung und Zustellung externer Postsendungen national (ausgenommen PLZ 97) und weltweit
Kurze Beschreibung:
Anlieferung der externen Eingangspost, sowie Abholung, Beförderung und Zustellung externer Briefpostsendungen (mit Ausnahme förmlicher Zustellungen) national (außer für den Postleitzahlenbereich 97) und weltweit bis zu einem Einzelgewicht von 2 000 Gramm.
Anlieferung der externen Eingangspost, sowie Abholung, Beförderung und Zustellung externer Briefpostsendungen (mit Ausnahme förmlicher Zustellungen) national (außer für den Postleitzahlenbereich 97) und weltweit bis zu einem Einzelgewicht von 2 000 Gramm.
Menge oder Umfang: Ca. 130 000 Briefsendungen pro Jahr.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Anlieferung, Abholung, Beförderung und Zustellung externer Postsendungen
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die gewerbsmäßige bundesweite Beförderung der übergebenen Schriftstücke und förmliche Zustellungen an den Empfänger auf Grundlage der aktuellen Genehmigungen für die Entgelte der genehmigungspflichtigen Leistungsbestandteile durch die Bundesnetzagentur und nach Maßgabe der Gesetze (u. a. Zivilprozessordnung, Verwaltungsvollstreckungsgesetz) sowie Abschnitt 7 des Postgesetzes. Die Sendungsverfolgung, die Plausibilität der erfassten Angaben, die Bereitstellung von Zustellungsurkunden gemäß den gesetzlichen Zustellungsvorschriften, sowie die Rückführung aller an einem Tag verarbeiteten Zustellungsurkunden in Papierform an die Auftraggeberin innerhalb von vier Tagen nach Zustellung sind ebenfalls vom Auftrag…
… umfasst.Die förmlichen Zustellungsaufträge werden vom Auftragnehmer bei der Auftraggeberin täglich unsortiert abgeholt.
… umfasst.
Die förmlichen Zustellungsaufträge werden vom Auftragnehmer bei der Auftraggeberin täglich unsortiert abgeholt.
Menge oder Umfang: Ca. 10 000 Zustellungen pro Jahr.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Anlieferung, Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen bis zu einem Einzelgewicht von 31,5 Kilogramm für die Auftraggeberin im gesamten deutschen Bundesgebiet. Die entsprechenden Paketsendungen werden durch den Auftragnehmer bei der Auftraggeberin werktäglich abgeholt. Eine Ablage der Sendung an einen, auch nur bedingt, frei zugänglichen Ort ist ausdrücklich untersagt.
Auftragsgegenstand ist die Anlieferung, Abholung, Beförderung und Zustellung von Paketen bis zu einem Einzelgewicht von 31,5 Kilogramm für die Auftraggeberin im gesamten deutschen Bundesgebiet. Die entsprechenden Paketsendungen werden durch den Auftragnehmer bei der Auftraggeberin werktäglich abgeholt. Eine Ablage der Sendung an einen, auch nur bedingt, frei zugänglichen Ort ist ausdrücklich untersagt.
Menge oder Umfang: Ca. 1 565 Sendungen pro Jahr.
Ca. 2 688 000 Briefsendungen.
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerungsoption.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 46 Monate
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 48 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Würzburg.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die unter III.2.1)-III.2.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind unter Verwendung der den Vergabeunterlagen als Anlage beigefügten Formblättern zu erbringen.
Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindlichkeiten (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Der Bieter/Bietergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindlichkeiten (Eignungsleihe). Für die Eignungsleihe sind folgende Vorgaben zu beachten: Die Fähigkeiten, die ein solches Unternehmen zur Verfügung stellt, müssen nicht in der Übernahme von Unteraufträgen bestehen. Das Bereitstellen von Fähigkeiten im Sinne eines Know-How-Transfers ist ausreichend.
Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Namen und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Soweit die Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Angebot mit Namen und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist für den Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist für den Fall der Eignungsleihe mit dem Angebot vorzulegen.
Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bieter in seinem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmende Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/ Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für sämtliche Nachunternehmer (einschließlich ggf. vorhandener Nachunternehmer auf der 2. oder weiteren Ebenen) einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
Ist beabsichtigt, dass das eignungsleihende Unternehmen Teile der Leistung ausführt, so muss der Bieter in seinem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Ferner sind auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers weitere Eignungsnachweise für den Nachunternehmer einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmende Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bieter/ Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall (kein Fall der Eignungsleihe) folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift sowie die im Schreiben gegebenenfalls genannten Eignungsnachweise für sämtliche Nachunternehmer (einschließlich ggf. vorhandener Nachunternehmer auf der 2. oder weiteren Ebenen) einzureichen. Maßgeblich sind die im Folgenden aufgeführten Nachweise und Mindeststandards. Es wird schon jetzt darauf hingewiesen, dass ein Nachunternehmer für die von ihm zu übernehmenden Teile der Leistung in fachlicher, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht denselben Eignungsanforderungen zu genügen hat wie der Bieter für jenen Leistungsteil (OLG Düsseldorf, Beschl. vom 16.11.2011 – Verg 60/11). Erfüllt der Nachunternehmer diese Eignungsanforderungen nicht, kann das Angebot deswegen insgesamt ausgeschlossen werden, auch wenn es schon in der engeren Wahl war.
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Erklärungen und Nachweise unter
Die Bieter/Bietergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/Bietergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, Erklärungen und Nachweise unter
Fristsetzung nachzufordern. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Bei Bietergemeinschaften sind die in III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Dabei sind die geforderten Erklärungen vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben. Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
Fristsetzung nachzufordern. Der Bieter kann nicht darauf vertrauen, dass fehlende Erklärungen und Nachweise von der Vergabestelle nachgefordert werden. Die Nachforderung zusätzlicher Angaben und Unterlagen, welche der Auftraggeber für die Feststellung der Eignung und sonstige Angebotsprüfung für erforderlich ansieht, bleibt ebenso vorbehalten. Bei Bietergemeinschaften sind die in III.2.1) und III.2.2) geforderten Nachweise und Erklärungen von allen Mitgliedern zu erbringen. Dabei sind die geforderten Erklärungen vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abzugeben. Des Weiteren sind mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise vorzulegen:
— Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung…
… von Steuern und Abgaben, sowie Beiträgen zur Sozialversicherung im Herkunftsland des Unternehmens nachgekommen ist, dass ein Insolvenzverfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, sowie im Berufsregister eingetragen ist. (Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, wird eine Unbedenklichkeitsbestätigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft sowie, wenn eventuell erforderlich, eine Freistellungsbescheingung nach § 48b EStG vorgelegt).
… des Mindestlohnes nach den für ihn gültigen Tarifverträgen bzw. dem Mindestlohngesetz (MiLoG) nachkommt. Bei Einschaltung von Subunternehmern, Nachunternehmern, Unterauftragsnehmern und Kooperationspartnern ist der Bieter verpflichtet, ebenfalls auf die Einhaltung der Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes zu achten. Ggf. ist auf Wunsch der Auftraggeberin hierüber der schriftliche Nachweis zu erbringen.
— Erklärung, dass gegen Mitglieder der Geschäftsleitung und Projektleitung keine rechtskräftige strafrechtlichen Verurteilungen erfolgt sind.
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister für den Bieter in Kopie. Für Anbieter, die ihren Firmensitz nicht in Deutschland haben, sind entsprechende Nachweise des jeweiligen Herkunftslandes in Kopie vorzulegen.
— Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder Vertragsstaats des EWR-Abkommens in dem das Unternehmen ansässig ist.
Dieser darf nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der Angebotsabgabe datiert sein. (Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, wird ein Handelregisterauszug vorgelegt).
— Erklärung, dass keine illegale Beschäftigung vorliegt.
— Erklärung über die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
— Kopie einer gültigen Lizenz zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 Abs. 1 und § 6 PostG.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung zum Umsatz, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorgelegt).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung zum Umsatz, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Wenn das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorgelegt).
— Nachweis einer bestehende Haftpflichtversicherung für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden, 1 000 000 EUR für Sachschäden und 100 000 EUR für Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, bei Vertragsschluss eine entsprechende Versicherung zu stellen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer bestehende Haftpflichtversicherung für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden, 1 000 000 EUR für Sachschäden und 100 000 EUR für Vermögensschäden oder Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, bei Vertragsschluss eine entsprechende Versicherung zu stellen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste mit vollständigen Angaben zum jeweiligen Auftragsgegenstand inklusive Ansprechpartner, sowie der Umfangs der erbrachten Leistung.
— Nachweis eines anerkannten und von unabhängiger Stelle ausgestellten gültigen Zertifikats über ein ständig überwachtes System der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements (z. B. DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig.
— Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, werden die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte aufgegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen und kaufmännischen Leitungspersonal angegeben).
— Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, werden die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Jahresdurchschnitt beschäftigten Arbeitskräfte aufgegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen und kaufmännischen Leitungspersonal angegeben).
Mindeststandards:
Mindestens 2 Referenzen über die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Die Unterlagen sind kostenpflichtig. Papierform der Vergabeunterlagen: 27 EUR zzgl. 19 % MwSt. (Bestellnummer 0:0201.1549, Vergabe-Nr. 01-2015). Die Bezahlung erfolgt durch SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte (VISA, MasterCard) oder auf Rechnung. Leistungsverzeichnisse ggf. auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 15 EUR.
Die Unterlagen sind kostenpflichtig. Papierform der Vergabeunterlagen: 27 EUR zzgl. 19 % MwSt. (Bestellnummer 0:0201.1549, Vergabe-Nr. 01-2015). Die Bezahlung erfolgt durch SEPA-Lastschriftmandat, Kreditkarte (VISA, MasterCard) oder auf Rechnung. Leistungsverzeichnisse ggf. auf CD-ROM. Elektronische Form der Vergabeunterlagen: 15 EUR.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Jürgen Semmel
Referenz Daten
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-13 📅
Kennungen
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 92-165582
Zusätzliche Informationen
Für den Fall, dass das Angebot in die engere Wahl kommt, müssen die Bieter auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers die Urkalkulation in einem verschlossenen Umschlag einreichen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen können bis zum 4.9.2015 ausschließlich per E-Mail an Herrn Jürgen Semmel juergen-semmel@stadt.wuerzburg.de gestellt werden.
Es wird darauf verwiesen, dass ein Bieter gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die er im Vergabeverfahren erkennt, gegenüber dem AG unverzüglich, spätestens jedoch je nach Sachlage 3-7 Tage nach Erkennen des Verstoßes, zu rügen hat. Eine auf erkennbare Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe des Angebotes erhoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es wird darauf verwiesen, dass ein Bieter gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB Verstöße gegen Vergabevorschriften, die er im Vergabeverfahren erkennt, gegenüber dem AG unverzüglich, spätestens jedoch je nach Sachlage 3-7 Tage nach Erkennen des Verstoßes, zu rügen hat. Eine auf erkennbare Verstöße in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen bezugnehmende Rüge muss zudem spätestens bis zum Ablauf der genannten Frist zur Abgabe des Angebotes erhoben worden sein, § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, wenn seit dem Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind, § 107 Abs.3 S. 1 Nr. 4 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 152-280675 (2015-08-03)
Ergänzende Angaben (2015-08-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 135 600 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-19 📅
Name: Main Post Logistik GmbH
Postanschrift: Berner Straße 2
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97084
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
Name: Deutsche Post AG Vertriebsservice Ausschreibung
Postanschrift: Am Bremsenwerk 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10317
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
0
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE26C