Dienstleister für Konzeption und Durchführung einer Kommunikationskampagne (Initiative RadKULTUR 2016-2019) sowie Konzeption und Umsetzung Fahrrad-Jubiläum 2017

NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH

Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der für die Jahre 2016-2019 eine Kommunikationskampagne zur Förderung der Radkultur in Baden-Württemberg konzeptionell entwickelt und durchführt (Los 1) sowie die Umsetzung des Fahrradjubiläums im Jahr 2017 konzeptionell entwickelt und die Planung und Durchführung koordiniert und begleitet (Los 2).
Los 1: Kommunikationskampagne zur Förderung der Radkultur in Baden-Württemberg
Die Kommunikationskampagne (Los 1) soll an die von 2012 bis Ende 2015 laufende „Initiative RadKULTUR“ anschließen. Dabei geht es nicht um eine einfache Fortführung der Kampagne. Die Neuausschreibung soll als Chance genutzt werden, neue Impulse zu setzen.
Ziel der Kampagne ist es, eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur – eine positive Radkultur – im Land zu entwickeln, weiter zu stärken und in der Fläche zu verankern. Dadurch sollen mehr Menschen in Baden-Württemberg für die positiven, schönen Seiten des Radfahrens begeistert und motiviert werden, in ihrem Alltag ganz selbstverständlich aufs Rad zu steigen. Längerfristig wird eine dauerhafte Veränderung des Mobilitätsverhaltens im Land und eine Steigerung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr angestrebt.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Konzeption einer Kommunikationskampagne und deren Umsetzung mit landesweiten Elementen sowie in auszuwählenden Modellkommunen.
Los 2: Fahrrad-Jubiläum 2017
Im Jahr 2017 feiert eine der brillantesten Erfindungen aus Baden-Württemberg zweihundertjähriges Jubiläum: Die Laufmaschine, die als Urform des heutigen Fahrrads gilt, wurde 1817 in Mannheim entwickelt und zum Patent angemeldet. Das Jubiläum zur Erfindung des Fahrrades soll zum Anlass genommen werden, die baden-württembergische Erfindung mit zahlreichen Partnern im ganzen Land und über mehrere Monate hinweg gebührend zu feiern.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erarbeitung und Umsetzung einer Gesamtkonzeption und -koordination für das Fahrrad-Jubiläum 2017 sowie von verschiedenen Rahmenaktivitäten und Maßnahmen für das Fahrrad-Jubiläum.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Die Teilnahmeunterlagen sind anzufordern bei 1.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-13 Auftragsbekanntmachung
2015-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-05-02 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Werbe- und Marketingdienstleistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Postanschrift: Wilhelmsplatz 11
Postleitzahl: 70182
Postort: Stuttgart
Kontakt
E-Mail: krauss@nvbw.de 📧
Telefon: +49 7112399107 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-13 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 094-170371
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind anzufordern bei der Kontaktstelle. Das Vergabeverfahren erfolgt in Anwendung der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF). Schritt 1: Teilnahmewettbewerb Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien je Los mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen und diesen weitere Informationen zum Leistungsumfang zur Verfügung stellen. Schritt 2: Abgabe eines Angebots Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 31 des Jahres 2015 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation in der KW 40 eingeladen. Schritt 3: Verhandlungsverfahren und Vertragsabschluss Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden. Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen. Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum Donnerstag, 11.06.2015, 12:00 Uhr bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, krauss@nvbw.de, Fax 0711/23991-23 eingereicht werden. Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben. Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum Montag, 22.06.2015, 12:00 Uhr in dreifacher identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH Vergabestelle Wilhelmsplatz 11 70182 Stuttgart vorliegen. Der Antrag muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung RadKULTUR 2016-2019 – NICHT ÖFFNEN“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt. Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen. Die Anträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ: — die Ausschreibungsbedingungen aus den Verdingungsunterlagen — die Leistungsbeschreibung aus dem endgültigen Angebot des Bieters — eine Lizenzvereinbarung — ggf. Protokolle von Bietergesprächen — sowie im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des BGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird. Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen. Notwendiger Inhalt Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten: Teil 1: — Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen. — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren. — Bestätigung der Bindefrist. — Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden. — Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an das MVI, überträgt. Der Bieter wird hierzu mit Vertragsschluss eine entsprechende Lizenzvereinbarung unterzeichnen. — Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet. — Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern. Teil 2: Nachweis der Eignung — die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 der Teilnahmeunterlagen gefordert. — die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4 der Teilnahmeunterlagen ) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen. — Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen). — Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen). — Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation — Alle Preise sind netto und brutto in Euro anzugeben. Teil 3: (Los 1) Konzept — Konzept zur RadKULTUR: Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein erstes Konzept erstellen. Dieses soll höchstens 6 DIN-A4 - Seiten umfassen und folgendes beinhalten: Wichtige Inhalte der Kommunikationskampagne: — Strategisch ausgerichtete Gesamtkonzeption — Vorschläge für die Definition von Zielgruppen — Ableitung eines integrierten Kampagnenkonzepts von der Zielgruppendefinition — Beschreibung konkreter Kampagnenelemente — Beispielhafte Beschreibung von Maßnahmen / Ideen abgeleitet aus der Gesamtkonzeption — Darstellung wie eine jährliche Weiterentwicklung und Konkretisierung des Konzeptes erfolgen soll — Umgang mit vorgegebenen Rahmenbedingungen: — Weiterentwicklung auf Basis des bestehenden CD der Initiative RadKULTUR — Auswahl und Förderung von Modellkommunen aus der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg (AGFK-BW) e.V. — Einbindung der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg (AGFK-BW) e.V. bei Konzeption und der Verbreitung. — Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation der Initiative RadKULTUR im Kampagnenjahr 2013 (abrufbar unter www.fahrradland-bw.de). — Zeitplan — Es ist ein Zeitplan für das RadKULTUR-Jahr 2016 vorzulegen. (als Anlage zum Konzeptvorschlag) — Konzept zum Fahrrad-Jubiläum 2017: Der Bieter soll für die Leistungserbringung konzeptionelle Vorschläge erstellen. Dieses soll höchstens 5 DIN-A4 - Seiten umfassen und folgendes beinhaltet: — Gesamtkonzept: — Vorschlag für CD/CI des Fahrrad-Jubiläums — aufbauend auf dem CD/CI der Initiative RadKULTUR — beispielhaft umzusetzen anhand jeweils eines Werbeplakats für einen Ideenwettbewerb für den „Festakt“ zum Fahrrad-Jubiläums am 12.06.2017. (als Anlagen zum Konzeptvorschlag). — Konzeptvorschlag für Ausrichtung und Ausgestaltung sowie für die Bekanntgabe und Bewerbung des Ideenwettbewerbs. — Konzeptidee zur Ausgestaltung eines Beispiel-Leuchtturms: „Festakt“ anlässlich des Fahrrad-Jubiläums am 12.06.2017 in Mannheim. — Zeitplan für das Fahrrad-Jubiläum (als Anlage zum Konzeptvorschlag). Siehe dazu Teil B der Teilnahmeunterlagen Vollständigkeit des Antrages Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Bindefrist Die Bindefrist läuft bis 31.12.2015. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Antrag, bzw. Angebot, gebunden. Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 der Teilnahmeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandentschädigung in folgender Höhe Angebot Los 1: je 4.000 EUR (brutto) Angebot Los 2: je 2.000 EUR (brutto).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist es, einen Dienstleister zu beauftragen, der für die Jahre 2016-2019 eine Kommunikationskampagne zur Förderung der Radkultur in Baden-Württemberg konzeptionell entwickelt und durchführt (Los 1) sowie die Umsetzung des Fahrradjubiläums im Jahr 2017 konzeptionell entwickelt und die Planung und Durchführung koordiniert und begleitet (Los 2).
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Los 1: Kommunikationskampagne zur Förderung der Radkultur in Baden-Württemberg
Die Kommunikationskampagne (Los 1) soll an die von 2012 bis Ende 2015 laufende „Initiative RadKULTUR“ anschließen. Dabei geht es nicht um eine einfache Fortführung der Kampagne. Die Neuausschreibung soll als Chance genutzt werden, neue Impulse zu setzen.
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Ziel der Kampagne ist es, eine fahrradfreundliche Mobilitätskultur – eine positive Radkultur – im Land zu entwickeln, weiter zu stärken und in der Fläche zu verankern. Dadurch sollen mehr Menschen in Baden-Württemberg für die positiven, schönen Seiten des Radfahrens begeistert und motiviert werden, in ihrem Alltag ganz selbstverständlich aufs Rad zu steigen. Längerfristig wird eine dauerhafte Veränderung des Mobilitätsverhaltens im Land und eine Steigerung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr angestrebt.
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Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Konzeption einer Kommunikationskampagne und deren Umsetzung mit landesweiten Elementen sowie in auszuwählenden Modellkommunen.
Los 2: Fahrrad-Jubiläum 2017
Im Jahr 2017 feiert eine der brillantesten Erfindungen aus Baden-Württemberg zweihundertjähriges Jubiläum: Die Laufmaschine, die als Urform des heutigen Fahrrads gilt, wurde 1817 in Mannheim entwickelt und zum Patent angemeldet. Das Jubiläum zur Erfindung des Fahrrades soll zum Anlass genommen werden, die baden-württembergische Erfindung mit zahlreichen Partnern im ganzen Land und über mehrere Monate hinweg gebührend zu feiern.
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Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erarbeitung und Umsetzung einer Gesamtkonzeption und -koordination für das Fahrrad-Jubiläum 2017 sowie von verschiedenen Rahmenaktivitäten und Maßnahmen für das Fahrrad-Jubiläum.
Die konkreten Anforderungen der zu erbringenden Leistung ergeben sich aus den Teilnahmeunterlagen.
Die Teilnahmeunterlagen sind anzufordern bei 1.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Initiative RadKULTUR für die Kampagnenjahre 2016 bis 2019
Kurze Beschreibung: Siehe oben.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Fahrrad-Jubiläum 2017
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: Ausschr. RadKULTUR 2016-2019

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung muss der Bieter erklären, dass die unter § 4 Absatz 9 VOF genannten Fälle auf ihn nicht zutreffen. Der Auftraggeber kann hierzu geeignete Nachweise nachfordern.
Von der Teilnahme am Vergabeverfahren werden Bieter ausgeschlossen, die aufgrund eines der in Artikel 57 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU genannten Gründe rechtskräftig verurteilt worden sind.
Des Weiteren können Bieter ausgeschlossen werden, die im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Beurteilung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser den Geschäftsbericht des letzten Kalender- oder Wirtschaftsjahres, aus dem auch die Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse hervorgehen, vorzulegen. Falls durch einen Bieter kein eigener Geschäftsbericht herausgegeben wird, ist die Vorlage des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. des Lageberichts) sowie eine Erklärung über die aktuellen Eigentums- und Gesellschaftsverhältnisse ausreichend. Diese Unterlagen sind zwingend für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr vorzulegen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur Beurteilung der für die Durchführung der ausgeschriebenen Leistung erforderlichen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit, sind vom Bieter Referenzen über bisher erbrachte Leistungen vorzulegen.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Für die Durchführung steht folgendes maximales Budget zur Verfügung:
Für die Initiative RadKULTUR (Los 1) steht für die Kampagnenjahre 2016 bis 2019 ein jährliches Budget von jeweils 1,3 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Darin enthalten sind alle Agentur- und Umsetzungskosten. Die Kosten für die Vorarbeiten im Jahr 2015 werden separat kalkuliert.
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Für die Initiative RadKULTUR werden im gegenseitigen Einvernehmen jeweils für das folgende Kampagnenjahr neue bzw. überarbeitete Bausteine der Kampagne entwickelt. Der Bieter legt hierzu bis September des Vorjahres ein Konzept vor, welches besprochen und final genehmigt werden muss. Der Bieter muss diese Flexibilität der Auftragsdurchführung anbieten.
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Für das Fahrrad-Jubiläum 2017 (Los 2) steht ein Gesamtbudget von 1,9 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Darin enthalten sind alle Agentur- und Umsetzungskosten sowie auch bspw. die Zuwendungen zur Förderung im Rahmen des geplanten Ideenwettbewerbs.
Auch beim Fahrrad-Jubiläum (Los 2) wird insbesondere bezüglich der geforderten Leistungen im Rahmen der „Leuchttürme“ eine Flexibilität erwartet. Je nach Ausgestaltung der Leuchttürme sind die erwarteten Leistungen des Auftragnehmers in gegenseitigem Einvernehmen zwischen AN und AG abzustimmen.
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Die Vergütung erfolgt zu den vereinbarten Preisen nach Leistungserbringung auf Rechnungsstellung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist auszuweisen.
Die Vergütung wird wie folgt fällig:
Los 1:
1. Teilzahlung für Vorarbeiten Ende 2015 (separat kalkuliert)
2. Teilzahlung (Ende erstes Quartal) 25 % der ( jährlichen) Auftragssumme
3. Teilzahlung (Ende zweites Quartal) 25 % der ( jährlichen) Auftragssumme
4. Teilzahlung (Ende drittes Quartal) 25 % der (jährlichen) Auftragssumme
5. Abschlusszahlung (Ende viertes Quartal) 25 % der (jährlichen) Auftragssumme
(jeweils spätestens zum 15.12.)
6. Schlusszahlung nach Abschluss aller Nacharbeiten (5 % der gesamten Auftragssumme)
Los 2
Es wird ein Vorschlag zur Aufteilung der Vergütung mit angemessenen Abschlagszahlungen im Rahmen des Angebots erwartet. Die Regelungen zur Vergütung werden im Rahmen der Verhandlung festgelegt.
Die Agenturleistungen werden auf Grundlage des Stunden- bzw. Tagessatzbasis jeweils jährlich im abgestimmten Konzept mit Budgetplan festgelegt. Es erfolgt keine Abrechnung nach Aufwand sondern nach den festgelegten Pauschalen. Die Kosten für die Vorarbeiten werden separat kalkuliert.
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Die Abrechnungen umfassen eine Aufschlüsselung der geleisteten Tätigkeiten gemäß dem abgestimmten Jahreskonzept und Budgetplan, getrennt nach Agenturleistungen und Umsetzungsbudget. Die Abrechnungen beschreiben die durchgeführten Tätigkeiten, die je Aufgabe eingesetzten Personalstunden differenziert nach Funktion/Qualifikation und Dienstleister (wenn Bietergemeinschaft) (Agenturhonorar) sowie die Rechnungen für Fremdleistungen (Belege und Belegexemplare werden beigefügt) (Umsetzungsbudget). Für die Einholung von Angeboten für Fremdleistungen im Sinne der Ausschreibung erfolgt ein Nachweis.
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Bei der Beauftragung von Fremdleistungen prüft der Auftragnehmer zudem eigenverantwortlich, ob für diese eine Künstlersozialabgabe abgeführt werden muss und trägt in diesem Falle die Kosten. Es erfolgt keine gesonderte Vergütung, die Kosten sind entsprechend einzupreisen.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
5.4 Bietergemeinschaften
Geben mehrere Unternehmen einen gemeinschaftlichen Antrag ab, so hat die Bietergemeinschaft in ihrem Antrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist dem Antrag beizufügen. Darüber hinaus ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
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Die oben genannten Nachweise müssen für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bietergemeinschaft wird die Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt. Die Bildung von Bietergemeinschaft nach Angebotsabgabe ist unzulässig.
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5.5 Subunternehmer
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teile der Leistung durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Der Auftragnehmer hat daher in seinem Angebot Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer übertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen bzw. bekannt zu geben.
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Die Beauftragung von Subunternehmern nach Zuschlagserteilung ist nur nach schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Weitergabe von Leistungen an Unterauftragnehmer (Fremdleistungen) nach den allgemeinen Wettbewerbsgrundsätzen bzw. den rechtlichen Vorgaben des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zu verfahren.
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Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglied einer Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG) (siehe beiliegend).
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Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Anhand der in den Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb genannten Kriterien.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg (MVI)
Postanschrift: Hauptstätter Straße 67
Postleitzahl: 70178
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Andreas Krauß

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-06-30 📅
2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Ausschr. RadKULTUR 2016-2019
Zusätzliche Informationen
Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind anzufordern bei der Kontaktstelle.
Das Vergabeverfahren erfolgt in Anwendung der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF).
Schritt 1: Teilnahmewettbewerb
Es wird eine europaweite Ausschreibung des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
Der Auftraggeber wird anhand der Auswahlkriterien je Los mindestens drei und maximal fünf geeignete Bieter für die Stufe 2 auswählen und diesen weitere Informationen zum Leistungsumfang zur Verfügung stellen.
Schritt 2: Abgabe eines Angebots
Die ausgewählten Bieter werden voraussichtlich in der KW 31 des Jahres 2015 zur Abgabe eines zuschlagsfähigen Angebotes aufgefordert und zur Präsentation in der KW 40 eingeladen.
Schritt 3: Verhandlungsverfahren und Vertragsabschluss
Mit den Bietern werden ggf. weitere Verhandlungen geführt, auf deren Grundlage diese zur Abgabe eines endgültigen Angebotes aufgefordert werden.
Enthalten diese Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe in schriftlicher oder fernschriftlicher Form (Brief, Fax, E-Mail) darauf hinzuweisen.
Fragen müssen ausschließlich schriftlich in deutscher Sprache bis zum
Donnerstag, 11.06.2015, 12:00 Uhr
bei der
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH, Herr Krauß,
Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart, krauss@nvbw.de, Fax 0711/23991-23
eingereicht werden.
Die Antworten werden ebenfalls schriftlich gegeben. Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie von allgemeinem Interesse sind, in anonymisierter Form an alle Bewerber bekannt gegeben.
Der Antrag muss vollständig, in deutscher Sprache und von einer zeichnungsberechtigten Person unterschrieben bis zum
Montag, 22.06.2015, 12:00 Uhr
in dreifacher identischer Ausführung in Papierform sowie einfach in digitaler Form bei der
NVBW – Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH
Vergabestelle
Wilhelmsplatz 11
70182 Stuttgart
vorliegen.
Der Antrag muss verschlossen und von außen als solche kenntlich („Ausschreibung RadKULTUR 2016-2019 – NICHT ÖFFNEN“) gemacht sein. Anträge, die zu diesem Zeitpunkt nicht in vollständiger Form vorliegen, werden nicht berücksichtigt.
Die Eröffnung erfolgt am selben Tag um 14:00 Uhr bei der NVBW. Bieter sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Die Anträge werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vertraulich behandelt. Die von den Bietern erbetenen personenbedingten Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Der Vertrag kommt mit dem Zuschlag zustande. Vertragsbestandteile werden kumulativ:
— die Ausschreibungsbedingungen aus den Verdingungsunterlagen
— die Leistungsbeschreibung aus dem endgültigen Angebot des Bieters
— eine Lizenzvereinbarung
— ggf. Protokolle von Bietergesprächen
— sowie im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen des BGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bieter werden nicht akzeptiert und führen zum Ausschluss. Im Zweifel gehen die Anforderungen aus der Ausschreibung den Ausführungen im Angebot vor, sofern nichts gesondert vereinbart wird.
Der Teilnahmeantrag und das Angebot sind in allen seinen Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache abzufassen. Ausländische Schriften müssen neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nachweise und Erklärungen beilegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Die Bieter tragen die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
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Notwendiger Inhalt
Der Teilnahmeantrag muss folgenden Inhalt umfassen, dabei ist die nachfolgende Gliederung einzuhalten:
Teil 1:
— Der Teilnahmeantrag muss im Original von einer zeichnungsberechtigten Person rechtsverbindlich unterschrieben sein. Bei einer Bietergemeinschaft gilt dies für alle Beteiligten. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindlicher Antrag der Bietergemeinschaft vor. Der Antrag ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechtsgültigen Gesellschaftsvertrages zum Zeitpunkt der Eröffnung Alleingeschäftsführerbefugnis zu oder ist er aufgrund entsprechender Erklärung aller Bieter für alle bevollmächtigt, so genügt die Unterschrift dieses Mitglieds. Die Alleingeschäftsführerbefugnis ist in diesem Fall nachzuweisen.
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— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners für das Vergabeverfahren.
— Bestätigung der Bindefrist.
— Erklärung des Bieters, dass sein Angebot in allen Punkten den Forderungen der Leistungsbeschreibung entspricht und die Regelungen dieser Verdingungsunterlagen von ihm uneingeschränkt akzeptiert werden.
— Eine Erklärung des Bieters, dass er mit Erhalt der vereinbarten Vergütung alle Urheberrechte aus der erbrachten Leistung und die Nutzungsrechte daran an das MVI, überträgt. Der Bieter wird hierzu mit Vertragsschluss eine entsprechende Lizenzvereinbarung unterzeichnen.
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— Eine Erklärung des Bieters, dass er sich zur Einhaltung allgemeiner Verschwiegenheit und Vertraulichkeit hinsichtlich der durch die Leistungserbringung erworbenen Informationen verpflichtet.
— Abgabe einer Mindestentgelterklärung gem. § 4 Abs. 1 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG), gemäß Anlage, ggf. von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von Subunternehmern.
Teil 2: Nachweis der Eignung
— die Eigenerklärungen und Nachweise, wie im Einzelnen in Teil A Kapitel 5.1 bis 5.6 der Teilnahmeunterlagen gefordert.
— die den Auswahlkriterien (Kap. 3.4 der Teilnahmeunterlagen ) entsprechende Erklärungen, Referenzen und Bestätigungen. Die Erfahrungen sind jeweils durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
— Angabe derjenigen Personen, die im Falle einer Beauftragung zum Einsatz vorgesehen sind (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
— Benennung eines verantwortlichen Ansprechpartners und der für die Projektleitung vorgesehenen Person (inkl. einer Übersicht über den beruflichen Werdegang sowie berufliche und fachliche Erfahrungen).
— Die Stunden- und Tagessätze, differenziert nach Funktion/Qualifikation
— Alle Preise sind netto und brutto in Euro anzugeben.
Teil 3: (Los 1) Konzept
— Konzept zur RadKULTUR:
Der Bieter soll für die Leistungserbringung ein erstes Konzept erstellen. Dieses soll höchstens 6 DIN-A4 - Seiten umfassen und folgendes beinhalten:
Wichtige Inhalte der Kommunikationskampagne:
— Strategisch ausgerichtete Gesamtkonzeption
— Vorschläge für die Definition von Zielgruppen
— Ableitung eines integrierten Kampagnenkonzepts von der Zielgruppendefinition
— Beschreibung konkreter Kampagnenelemente
— Beispielhafte Beschreibung von Maßnahmen / Ideen abgeleitet aus der Gesamtkonzeption
— Darstellung wie eine jährliche Weiterentwicklung und Konkretisierung des Konzeptes erfolgen soll
— Umgang mit vorgegebenen Rahmenbedingungen:
— Weiterentwicklung auf Basis des bestehenden CD der Initiative RadKULTUR
— Auswahl und Förderung von Modellkommunen aus der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg (AGFK-BW) e.V.
— Einbindung der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen Baden-Württemberg (AGFK-BW) e.V. bei Konzeption und der Verbreitung.
— Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluation der Initiative RadKULTUR im Kampagnenjahr 2013 (abrufbar unter www.fahrradland-bw.de).
— Zeitplan
— Es ist ein Zeitplan für das RadKULTUR-Jahr 2016 vorzulegen. (als Anlage zum Konzeptvorschlag)
— Konzept zum Fahrrad-Jubiläum 2017:
Der Bieter soll für die Leistungserbringung konzeptionelle Vorschläge erstellen. Dieses soll höchstens 5 DIN-A4 - Seiten umfassen und folgendes beinhaltet:
— Gesamtkonzept:
— Vorschlag für CD/CI des Fahrrad-Jubiläums
— aufbauend auf dem CD/CI der Initiative RadKULTUR
— beispielhaft umzusetzen anhand jeweils eines Werbeplakats
für einen Ideenwettbewerb
für den „Festakt“ zum Fahrrad-Jubiläums am 12.06.2017.
(als Anlagen zum Konzeptvorschlag).
— Konzeptvorschlag für Ausrichtung und Ausgestaltung sowie für die Bekanntgabe und Bewerbung des Ideenwettbewerbs.
— Konzeptidee zur Ausgestaltung eines Beispiel-Leuchtturms: „Festakt“ anlässlich des Fahrrad-Jubiläums am 12.06.2017 in Mannheim.
— Zeitplan für das Fahrrad-Jubiläum (als Anlage zum Konzeptvorschlag).
Siehe dazu Teil B der Teilnahmeunterlagen
Vollständigkeit des Antrages
Der Antrag muss vollständig sein; unvollständige Anträge können ausgeschlossen werden. Der Antrag muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Angaben (erforderlichenfalls mit den deutschen Übersetzungen) enthalten. Fehlende oder unvollständige Nachweise und Erklärungen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Mehr anzeigen
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Bindefrist
Die Bindefrist läuft bis 31.12.2015. Bis zum Ablauf dieses Datums ist der Bieter an sein Antrag, bzw. Angebot, gebunden.
Aufwendungen, die bei der Antrags-/Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschreibungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet.
Die ausgewählten Bieter, die nach Kapitel 3.1 der Teilnahmeunterlagen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, ein vollständiges Angebot abgeben und nicht den Zuschlag erhalten, erhalten eine Aufwandentschädigung in folgender Höhe
Angebot Los 1: je 4.000 EUR (brutto)
Angebot Los 2: je 2.000 EUR (brutto).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bieter gem. § 107 Abs. 3 GWB unverzüglich rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung der Auftraggeber, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2015/S 094-170371 (2015-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 249-455747
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 094-170371
ABl. S-Ausgabe: 249

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-15 📅
Name: Bietergemeinschaft Die Wegmeister GmbH/IFOK GmbH
Postanschrift: Bahnhof 4
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70329
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-08 📅
Name: Bietergemeinschaft helios/raumkom/Ansel-Möller
Postanschrift: Max-Plank-Straße 18
Postort: Trier
Postleitzahl: 54296
Quelle: OJS 2015/S 249-455747 (2015-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-05-02)
Verfahren
Verfahrensart: V: Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@nvbw.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-05-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-05-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 085-192504
ABl. S-Ausgabe: 85

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Ausschr. RadKULTUR

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2018-04-26 📅
Name: Bietergemeinschaft Die Wegmeister GmbH / IFOK GmbH

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Deutschland 🇩🇪
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Quelle: OJS 2018/S 085-192504 (2018-05-02)