Dienstleistungen im Bereich Klimaschutz, Umwelt und Energie
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Bereich der Klimaschutz- und Energiepolitik zu unterstützen. Im Rahmen des Auftrages sollen insbesondere Dienstleistungen in folgenden Aufgabenfeldern erbracht werden:
a) Mitwirkung bei der Abwicklung und konzeptionellen Weiterentwicklung von Förderprogrammen des Auftraggebers im Bereich Klimaschutz und Energie. Hierbei fallen im Wesentlichen Aufgaben im Bereich folgender Programme an:
(1) Klimaschutz Plus
— fachliche Unterstützung der L-Bank bei der Abwicklung des Förderverfahrens bzgl.
• Prüfung der Anträge
• Erstellung elektronischer Formulare mit Plausibilitätskontrolle,
• Prüfung der Verwendungsnachweise,
• Widerruf und der Rückforderung von Zuschüssen,
• Erteilung von Ablehnungsbescheiden und
• Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen
— Beratung potentieller Antragsteller in fachlich schwierigen Fällen
— Berechnung der Zuschüsse als Förderempfehlung bzw. zur Vorbereitung der Projektauswahl (nur Modellprojekte)
http://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz/foerdermoeglichkeiten/klimaschutz-plus/
(2) Klimaschutz mit System (EFRE)
— Ansprechpartner für potentielle Antragsteller
— Vorbereitung der Projektauswahl durch Entgegennahme, formale Prüfung und fachliche Auswertung der Projektskizzen anhand der Förderrichtlinie und der Auswahlkriterien, Vorbereitung und Protokollierung von Sitzungen der Jury für die Projektauswahl
— Fachliche Unterstützung der L-Bank bei der Abwicklung des Förderverfahrens durch inhaltliche Prüfung der Anträge sowie Unterstützung bei der Prüfung der Verwendungsnachweise, dem Widerruf und der Rückforderung von Zuschüssen, und bei Vor-Ort-Kontrollen
http://www.efre-bw.de/foerderungsuebersicht/klimaschutz-mit-system-investitionen-und-bewusstseinsbildung
(3) Klimaschutz mit System Extra
— Fachliche Unterstützung der L-Bank bei der Abwicklung des Förderverfahrens durch inhaltliche Prüfung der Anträge sowie Unterstützung bei der Prüfung der Verwendungsnachweise, dem Widerruf und der Rückforderung von Zuschüssen, und bei Vor-Ort-Kontrollen
(4) Förderprogramme ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi:
— Aktualisierung der Förderrichtlinien und Unterlagen (z.B. auch ECOfit-Arbeitsmaterialien) als Grundlage der Förderangebote
— Erstellung von Werbekonzepten und deren Durchführung zur Steigerung der Bekanntheit und intensiveren Nutzung der Förderprogramme (Flyer, Internet-auftritt, Gespräche mit potentiellen Projektträgern, Vorträge)
— Ansprechpartner für Berater, Projektträger und interessierte Teilnehmer
— Prüfung der Förderanträge und Erstellung der Zuwendungsbescheide, Auszahlung der Fördergelder, Prüfung der Verwendungsnachweise nach erfolgreichem Projektabschluss
— Unterstützung des UM bei der Vorbereitung von Projektterminen mit UM-Beteiligung
http://um.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/betrieblicher-umweltschutz/foerdermoeglichkeiten/
(5) Förderung der Ressourcenberatung in KMU durch den Ressourcenscout
— Prüfung der Förderanträge und Erstellung der Zuwendungsbescheide, Auszahlung der Fördergelder, Prüfung der Verwendungsnachweise nach erfolgreichem Projektabschluss
— Evaluierung und Weiterentwicklung des Programms
http://www.win-bw.com/programme/ressourcenscout.html
(6) Fortentwicklung des Programms: „Schülermentoren für Umweltschutz (Umweltmentoren)“
— Bereitstellung und Einbringen von fachlichem Input, einschl. Bereitstellung von Messgeräten, Handreichungen. Auskunft bei Rückfragen
http://www4.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/73849/
(7) Förderprogramm für Wärmenetze
Das UM beabsichtigt, zu Beginn des Jahres 2016 ein neues Förderprogramm zur Förderung von Wärmenetzen aufzulegen. Hierzu ist die fachliche Beratung des Auftraggebers bei der Prüfung der Förderanträge erforderlich.
(8) Förderprogramm „Private Haushalte (Arbeitstitel)“
Das UM erwägt, im Jahr 2016 einmalig ein Förderprogramm aufzulegen, mit dem der Einsatz energieeffizienter Haushaltsgeräte gefördert werden könnte. Sofern dies umgesetzt wird, fallen hier Aufgaben wie zu Nr. (4) an.
(9) Förderprogramme allgemein
— Öffentlichkeitsarbeit für die Förderprogramme des Auftraggebers (Erstellen von Informationsmaterial, Pressearbeit etc.)
— Auswertung, Evaluierung und Dokumentation der Förderpraxis
— Beratung bei der Konzeption und Weiterentwicklung der Förderprogramme
b) Beratung des UM in fachspezifischen und technischen Fragen in Einzelfällen und nach Bedarf zu den Themen Klimaschutz, Einsatz erneuerbarer Energien, Energieeffizienz (inkl. ggf. Beratung und Schulung von Kommunen, Handwerk, Bildungseinrichtungen und Wirtschaft (insb. KMU) über den Stand der Technik) sowie ggf. Mitwirkung in Ausschüssen und Gremien auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, ins-besondere:
— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen
— Recherche, Auswertung und Dokumentation zu spezifischen energietechnischen, energiewirtschaftlichen oder klimaschutztechnischen Fragen
— Terminvorbereitung und Begleitung bei Gesprächen mit anderen Ressorts, Verwaltungseinheiten, Verbänden, Unternehmen, kirchlichen Einrichtungen oder Privatpersonen
— Technische Beratungsleistungen zu Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anwendung folgender Rechtsvorschriften: EWärmeG, EEWärmeG, EnEV, einschließlich der dabei geltenden technischen Normen, EEG, KWKG.
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/neubau-und-gebaeudesanierung
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz/
c) Mitarbeit bei der Umsetzung (inkl. Begleitung von Maßnahmen), Fortschreibung und -entwicklung sowie Monitoring des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts Baden-Württemberg (IEKK) (s. Homepage des Auftraggebers:
www.um.badenwuerttemberg.de), insbesondere:
— Organisatorische Unterstützung bei der Erstellung der nach § 9 KSG BW erforderlichen Monitoringberichte auf Basis und in inhaltlicher Fortsetzung der bereits erschienen Monitoringberichte (z. B. „Erster Monitoring-Kurzbericht 2014“). Dazu zählen die Vorbereitung von Vergabeentscheidungen an Gutachter, fachliche Begleitung der beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen, die Abstimmung mit den Ressorts und die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des IEKK und der Berichterstattung zum Monitoring.
Hierzu gehört insbesondere die Aufarbeitung der Indikatoren für die Maßnahmenumsetzung im Bereich Energieeffizienz von Gebäuden.
— Mitwirkung an der Präsentation der Monitoringberichte zum KSG/IEKK und Teilnahme an entsprechenden Gremiensitzungen, z. B. „Ministerielle Steue-rungsgruppe Monitoring KSG/IEKK“, „Beirat der Landesregierung für nachhaltige Entwicklung“.
d) Führung der regionalen Geschäftsstelle des „European Energy Award“® (eea): Betreuung von Kommunen, die an dem Qualitätsmanagementsystem teilnehmen bzw. Beratung von Interessenten, Kommunikation mit Projektpartnern, Durchführung von und Unterstützung bei eea-Veranstaltungen; vgl.
http://www.european-energy-award.de/
e) Durchführung von Schulungen „Kommunales Energiemanagement“ mit Themen wie „Organisation des Energiemanagements in der Verwaltung“, „Aufbau eines Energiecontrollings“, „Anlagenbetrieb optimieren“, „Energieberichte erstellenund präsentieren“, „Nutzersensibilisierung und Verträge“.
f) Vorbereitung und Durchführung eines kommunalen Klimaschutzkongresses im Jahr 2017.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-08-28
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Auftragsbekanntmachung
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2015-12-18
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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