Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Bereich der Klimaschutz- und Energiepolitik zu unterstützen. Im Rahmen des Auftrages sollen insbesondere Dienstleistungen in folgenden Aufgabenfeldern erbracht werden: a) Mitwirkung bei der Abwicklung und konzeptionellen Weiterentwicklung von Förderprogrammen des Auftraggebers im Bereich Klimaschutz und Energie. Hierbei fallen im Wesentlichen Aufgaben im Bereich folgender Programme an: (1) Klimaschutz Plus — fachliche Unterstützung der L-Bank bei der Abwicklung des Förderverfahrens bzgl. • Prüfung der Anträge • Erstellung elektronischer Formulare mit Plausibilitätskontrolle, • Prüfung der Verwendungsnachweise, • Widerruf und der Rückforderung von Zuschüssen, • Erteilung von Ablehnungsbescheiden und • Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen — Beratung potentieller Antragsteller in fachlich schwierigen Fällen — Berechnung der Zuschüsse als Förderempfehlung bzw. zur Vorbereitung der Projektauswahl (nur Modellprojekte) http://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz/foerdermoeglichkeiten/klimaschutz-plus/ (2) Klimaschutz mit System (EFRE) — Ansprechpartner für potentielle Antragsteller — Vorbereitung der Projektauswahl durch Entgegennahme, formale Prüfung und fachliche Auswertung der Projektskizzen anhand der Förderrichtlinie und der Auswahlkriterien, Vorbereitung und Protokollierung von Sitzungen der Jury für die Projektauswahl — Fachliche Unterstützung der L-Bank bei der Abwicklung des Förderverfahrens durch inhaltliche Prüfung der Anträge sowie Unterstützung bei der Prüfung der Verwendungsnachweise, dem Widerruf und der Rückforderung von Zuschüssen, und bei Vor-Ort-Kontrollen http://www.efre-bw.de/foerderungsuebersicht/klimaschutz-mit-system-investitionen-und-bewusstseinsbildung (3) Klimaschutz mit System Extra — Fachliche Unterstützung der L-Bank bei der Abwicklung des Förderverfahrens durch inhaltliche Prüfung der Anträge sowie Unterstützung bei der Prüfung der Verwendungsnachweise, dem Widerruf und der Rückforderung von Zuschüssen, und bei Vor-Ort-Kontrollen (4) Förderprogramme ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi: — Aktualisierung der Förderrichtlinien und Unterlagen (z.B. auch ECOfit-Arbeitsmaterialien) als Grundlage der Förderangebote — Erstellung von Werbekonzepten und deren Durchführung zur Steigerung der Bekanntheit und intensiveren Nutzung der Förderprogramme (Flyer, Internet-auftritt, Gespräche mit potentiellen Projektträgern, Vorträge) — Ansprechpartner für Berater, Projektträger und interessierte Teilnehmer — Prüfung der Förderanträge und Erstellung der Zuwendungsbescheide, Auszahlung der Fördergelder, Prüfung der Verwendungsnachweise nach erfolgreichem Projektabschluss — Unterstützung des UM bei der Vorbereitung von Projektterminen mit UM-Beteiligung http://um.baden-wuerttemberg.de/de/wirtschaft/betrieblicher-umweltschutz/foerdermoeglichkeiten/ (5) Förderung der Ressourcenberatung in KMU durch den Ressourcenscout — Prüfung der Förderanträge und Erstellung der Zuwendungsbescheide, Auszahlung der Fördergelder, Prüfung der Verwendungsnachweise nach erfolgreichem Projektabschluss — Evaluierung und Weiterentwicklung des Programms http://www.win-bw.com/programme/ressourcenscout.html (6) Fortentwicklung des Programms: „Schülermentoren für Umweltschutz (Umweltmentoren)“ — Bereitstellung und Einbringen von fachlichem Input, einschl. Bereitstellung von Messgeräten, Handreichungen. Auskunft bei Rückfragen http://www4.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/73849/ (7) Förderprogramm für Wärmenetze Das UM beabsichtigt, zu Beginn des Jahres 2016 ein neues Förderprogramm zur Förderung von Wärmenetzen aufzulegen. Hierzu ist die fachliche Beratung des Auftraggebers bei der Prüfung der Förderanträge erforderlich. (8) Förderprogramm „Private Haushalte (Arbeitstitel)“ Das UM erwägt, im Jahr 2016 einmalig ein Förderprogramm aufzulegen, mit dem der Einsatz energieeffizienter Haushaltsgeräte gefördert werden könnte. Sofern dies umgesetzt wird, fallen hier Aufgaben wie zu Nr. (4) an. (9) Förderprogramme allgemein — Öffentlichkeitsarbeit für die Förderprogramme des Auftraggebers (Erstellen von Informationsmaterial, Pressearbeit etc.) — Auswertung, Evaluierung und Dokumentation der Förderpraxis — Beratung bei der Konzeption und Weiterentwicklung der Förderprogramme b) Beratung des UM in fachspezifischen und technischen Fragen in Einzelfällen und nach Bedarf zu den Themen Klimaschutz, Einsatz erneuerbarer Energien, Energieeffizienz (inkl. ggf. Beratung und Schulung von Kommunen, Handwerk, Bildungseinrichtungen und Wirtschaft (insb. KMU) über den Stand der Technik) sowie ggf. Mitwirkung in Ausschüssen und Gremien auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, ins-besondere: — Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen — Recherche, Auswertung und Dokumentation zu spezifischen energietechnischen, energiewirtschaftlichen oder klimaschutztechnischen Fragen — Terminvorbereitung und Begleitung bei Gesprächen mit anderen Ressorts, Verwaltungseinheiten, Verbänden, Unternehmen, kirchlichen Einrichtungen oder Privatpersonen — Technische Beratungsleistungen zu Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anwendung folgender Rechtsvorschriften: EWärmeG, EEWärmeG, EnEV, einschließlich der dabei geltenden technischen Normen, EEG, KWKG. https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/neubau-und-gebaeudesanierung https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energieeffizienz/ c) Mitarbeit bei der Umsetzung (inkl. Begleitung von Maßnahmen), Fortschreibung und -entwicklung sowie Monitoring des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts Baden-Württemberg (IEKK) (s. Homepage des Auftraggebers: www.um.badenwuerttemberg.de), insbesondere: — Organisatorische Unterstützung bei der Erstellung der nach § 9 KSG BW erforderlichen Monitoringberichte auf Basis und in inhaltlicher Fortsetzung der bereits erschienen Monitoringberichte (z. B. „Erster Monitoring-Kurzbericht 2014“). Dazu zählen die Vorbereitung von Vergabeentscheidungen an Gutachter, fachliche Begleitung der beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen, die Abstimmung mit den Ressorts und die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des IEKK und der Berichterstattung zum Monitoring. Hierzu gehört insbesondere die Aufarbeitung der Indikatoren für die Maßnahmenumsetzung im Bereich Energieeffizienz von Gebäuden. — Mitwirkung an der Präsentation der Monitoringberichte zum KSG/IEKK und Teilnahme an entsprechenden Gremiensitzungen, z. B. „Ministerielle Steue-rungsgruppe Monitoring KSG/IEKK“, „Beirat der Landesregierung für nachhaltige Entwicklung“. d) Führung der regionalen Geschäftsstelle des „European Energy Award“® (eea): Betreuung von Kommunen, die an dem Qualitätsmanagementsystem teilnehmen bzw. Beratung von Interessenten, Kommunikation mit Projektpartnern, Durchführung von und Unterstützung bei eea-Veranstaltungen; vgl. http://www.european-energy-award.de/ />e) Durchführung von Schulungen „Kommunales Energiemanagement“ mit Themen wie „Organisation des Energiemanagements in der Verwaltung“, „Aufbau eines Energiecontrollings“, „Anlagenbetrieb optimieren“, „Energieberichte erstellenund präsentieren“, „Nutzersensibilisierung und Verträge“. f) Vorbereitung und Durchführung eines kommunalen Klimaschutzkongresses im Jahr 2017.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Abhängig von der Leistungsfähigkeit des Bieters und dem angebotenen Tagessatz wird der Leistungsumfang auf 500-600 Arbeitstage pro Kalenderjahr geschätzt.840 000
Gesamtwert des Auftrags: 840 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Postanschrift: Postfach 103439
Postleitzahl: 70029
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://um.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/🌏
E-Mail: thilo.blennemann@um.bwl.de📧
Telefon: +49 7111262600📞
Fax: +49 7111262867 📠
Die Angaben gemäß Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern als Teil des Teilnahmeantrags einzureichen. Der Teilnahmeantrag mit den Formblättern kann bei der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) angefordert werden.
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich an die Kontaktstelle zu richten.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets (vgl. Ziffer II.2.1)) in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln anzupassen. Der Vertrag wird entsprechende Anpassungs- und Kündigungsregelungen enthalten.
Die Angaben gemäß Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern als Teil des Teilnahmeantrags einzureichen. Der Teilnahmeantrag mit den Formblättern kann bei der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) angefordert werden.
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich an die Kontaktstelle zu richten.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets (vgl. Ziffer II.2.1)) in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln anzupassen. Der Vertrag wird entsprechende Anpassungs- und Kündigungsregelungen enthalten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben im Bereich der Klimaschutz- und Energiepolitik zu unterstützen. Im Rahmen des Auftrages sollen insbesondere Dienstleistungen in folgenden Aufgabenfeldern erbracht werden:
a) Mitwirkung bei der Abwicklung und konzeptionellen Weiterentwicklung von Förderprogrammen des Auftraggebers im Bereich Klimaschutz und Energie. Hierbei fallen im Wesentlichen Aufgaben im Bereich folgender Programme an:
(1) Klimaschutz Plus
— fachliche Unterstützung der L-Bank bei der Abwicklung des Förderverfahrens bzgl.
• Prüfung der Anträge
• Erstellung elektronischer Formulare mit Plausibilitätskontrolle,
• Prüfung der Verwendungsnachweise,
• Widerruf und der Rückforderung von Zuschüssen,
• Erteilung von Ablehnungsbescheiden und
• Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen
— Beratung potentieller Antragsteller in fachlich schwierigen Fällen
— Berechnung der Zuschüsse als Förderempfehlung bzw. zur Vorbereitung der Projektauswahl (nur Modellprojekte)
— Vorbereitung der Projektauswahl durch Entgegennahme, formale Prüfung und fachliche Auswertung der Projektskizzen anhand der Förderrichtlinie und der Auswahlkriterien, Vorbereitung und Protokollierung von Sitzungen der Jury für die Projektauswahl
— Fachliche Unterstützung der L-Bank bei der Abwicklung des Förderverfahrens durch inhaltliche Prüfung der Anträge sowie Unterstützung bei der Prüfung der Verwendungsnachweise, dem Widerruf und der Rückforderung von Zuschüssen, und bei Vor-Ort-Kontrollen
— Fachliche Unterstützung der L-Bank bei der Abwicklung des Förderverfahrens durch inhaltliche Prüfung der Anträge sowie Unterstützung bei der Prüfung der Verwendungsnachweise, dem Widerruf und der Rückforderung von Zuschüssen, und bei Vor-Ort-Kontrollen
(4) Förderprogramme ECOfit und Umweltmanagement im Konvoi:
— Aktualisierung der Förderrichtlinien und Unterlagen (z.B. auch ECOfit-Arbeitsmaterialien) als Grundlage der Förderangebote
— Erstellung von Werbekonzepten und deren Durchführung zur Steigerung der Bekanntheit und intensiveren Nutzung der Förderprogramme (Flyer, Internet-auftritt, Gespräche mit potentiellen Projektträgern, Vorträge)
— Ansprechpartner für Berater, Projektträger und interessierte Teilnehmer
— Prüfung der Förderanträge und Erstellung der Zuwendungsbescheide, Auszahlung der Fördergelder, Prüfung der Verwendungsnachweise nach erfolgreichem Projektabschluss
— Unterstützung des UM bei der Vorbereitung von Projektterminen mit UM-Beteiligung
Das UM beabsichtigt, zu Beginn des Jahres 2016 ein neues Förderprogramm zur Förderung von Wärmenetzen aufzulegen. Hierzu ist die fachliche Beratung des Auftraggebers bei der Prüfung der Förderanträge erforderlich.
Das UM erwägt, im Jahr 2016 einmalig ein Förderprogramm aufzulegen, mit dem der Einsatz energieeffizienter Haushaltsgeräte gefördert werden könnte. Sofern dies umgesetzt wird, fallen hier Aufgaben wie zu Nr. (4) an.
(9) Förderprogramme allgemein
— Öffentlichkeitsarbeit für die Förderprogramme des Auftraggebers (Erstellen von Informationsmaterial, Pressearbeit etc.)
— Auswertung, Evaluierung und Dokumentation der Förderpraxis
— Beratung bei der Konzeption und Weiterentwicklung der Förderprogramme
b) Beratung des UM in fachspezifischen und technischen Fragen in Einzelfällen und nach Bedarf zu den Themen Klimaschutz, Einsatz erneuerbarer Energien, Energieeffizienz (inkl. ggf. Beratung und Schulung von Kommunen, Handwerk, Bildungseinrichtungen und Wirtschaft (insb. KMU) über den Stand der Technik) sowie ggf. Mitwirkung in Ausschüssen und Gremien auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, ins-besondere:
b) Beratung des UM in fachspezifischen und technischen Fragen in Einzelfällen und nach Bedarf zu den Themen Klimaschutz, Einsatz erneuerbarer Energien, Energieeffizienz (inkl. ggf. Beratung und Schulung von Kommunen, Handwerk, Bildungseinrichtungen und Wirtschaft (insb. KMU) über den Stand der Technik) sowie ggf. Mitwirkung in Ausschüssen und Gremien auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, ins-besondere:
— Erarbeitung fachlicher Stellungnahmen
— Recherche, Auswertung und Dokumentation zu spezifischen energietechnischen, energiewirtschaftlichen oder klimaschutztechnischen Fragen
— Terminvorbereitung und Begleitung bei Gesprächen mit anderen Ressorts, Verwaltungseinheiten, Verbänden, Unternehmen, kirchlichen Einrichtungen oder Privatpersonen
— Technische Beratungsleistungen zu Fragestellungen im Zusammenhang mit der Anwendung folgender Rechtsvorschriften: EWärmeG, EEWärmeG, EnEV, einschließlich der dabei geltenden technischen Normen, EEG, KWKG.
c) Mitarbeit bei der Umsetzung (inkl. Begleitung von Maßnahmen), Fortschreibung und -entwicklung sowie Monitoring des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts Baden-Württemberg (IEKK) (s. Homepage des Auftraggebers: www.um.badenwuerttemberg.de), insbesondere:
c) Mitarbeit bei der Umsetzung (inkl. Begleitung von Maßnahmen), Fortschreibung und -entwicklung sowie Monitoring des Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzepts Baden-Württemberg (IEKK) (s. Homepage des Auftraggebers: www.um.badenwuerttemberg.de), insbesondere:
— Organisatorische Unterstützung bei der Erstellung der nach § 9 KSG BW erforderlichen Monitoringberichte auf Basis und in inhaltlicher Fortsetzung der bereits erschienen Monitoringberichte (z. B. „Erster Monitoring-Kurzbericht 2014“). Dazu zählen die Vorbereitung von Vergabeentscheidungen an Gutachter, fachliche Begleitung der beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen, die Abstimmung mit den Ressorts und die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des IEKK und der Berichterstattung zum Monitoring.
— Organisatorische Unterstützung bei der Erstellung der nach § 9 KSG BW erforderlichen Monitoringberichte auf Basis und in inhaltlicher Fortsetzung der bereits erschienen Monitoringberichte (z. B. „Erster Monitoring-Kurzbericht 2014“). Dazu zählen die Vorbereitung von Vergabeentscheidungen an Gutachter, fachliche Begleitung der beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen, die Abstimmung mit den Ressorts und die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung des IEKK und der Berichterstattung zum Monitoring.
Hierzu gehört insbesondere die Aufarbeitung der Indikatoren für die Maßnahmenumsetzung im Bereich Energieeffizienz von Gebäuden.
— Mitwirkung an der Präsentation der Monitoringberichte zum KSG/IEKK und Teilnahme an entsprechenden Gremiensitzungen, z. B. „Ministerielle Steue-rungsgruppe Monitoring KSG/IEKK“, „Beirat der Landesregierung für nachhaltige Entwicklung“.
d) Führung der regionalen Geschäftsstelle des „European Energy Award“® (eea): Betreuung von Kommunen, die an dem Qualitätsmanagementsystem teilnehmen bzw. Beratung von Interessenten, Kommunikation mit Projektpartnern, Durchführung von und Unterstützung bei eea-Veranstaltungen; vgl. http://www.european-energy-award.de/
d) Führung der regionalen Geschäftsstelle des „European Energy Award“® (eea): Betreuung von Kommunen, die an dem Qualitätsmanagementsystem teilnehmen bzw. Beratung von Interessenten, Kommunikation mit Projektpartnern, Durchführung von und Unterstützung bei eea-Veranstaltungen; vgl. http://www.european-energy-award.de/
e) Durchführung von Schulungen „Kommunales Energiemanagement“ mit Themen wie „Organisation des Energiemanagements in der Verwaltung“, „Aufbau eines Energiecontrollings“, „Anlagenbetrieb optimieren“, „Energieberichte erstellenund präsentieren“, „Nutzersensibilisierung und Verträge“.
e) Durchführung von Schulungen „Kommunales Energiemanagement“ mit Themen wie „Organisation des Energiemanagements in der Verwaltung“, „Aufbau eines Energiecontrollings“, „Anlagenbetrieb optimieren“, „Energieberichte erstellenund präsentieren“, „Nutzersensibilisierung und Verträge“.
f) Vorbereitung und Durchführung eines kommunalen Klimaschutzkongresses im Jahr 2017.
Menge oder Umfang:
Abhängig von der Leistungsfähigkeit des Bieters und dem angebotenen Tagessatz wird der Leistungsumfang auf 500-600 Arbeitstage pro Kalenderjahr geschätzt.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: 22-446/22
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend genannten Angaben sind als Mindestbedingungen ausschließlich auf Formblättern zu erbringen, die bei der Kontaktstelle angefordert werden können (Teilnahmeantrag). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage von Nachweisen zu verlangen.
Die nachfolgend genannten Angaben sind als Mindestbedingungen ausschließlich auf Formblättern zu erbringen, die bei der Kontaktstelle angefordert werden können (Teilnahmeantrag). Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage von Nachweisen zu verlangen.
Folgende Angaben sind unter Verwendung der Formblätter einzureichen:
(1) Angabe des Hauptsitzes des Bewerbers und sämtlicher Niederlassungen (Deckblatt des Teilnahmeantrags).
(2) Beteiligt sich eine Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb, so hat sie in ihrem Teilnah-meantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens und des Vertrags bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Der Vertreter ist auch als Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist im Rahmen des Teilnahmeantrags zu erteilen.
(2) Beteiligt sich eine Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb, so hat sie in ihrem Teilnah-meantrag eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall organisatorisch geregelt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Verhandlungsverfahrens und des Vertrags bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Der Vertreter ist auch als Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber zu benennen. Die entsprechende Vollmacht ist im Rahmen des Teilnahmeantrags zu erteilen.
Darüber hinaus ist zu erklären, dass im Auftragsfall alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt a. des Teilnahmeantrags).
Die nachfolgend genannten Angaben müssen – sofern nicht ausdrücklich auf etwas anderes hinge-wiesen wird – für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt, die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
Die nachfolgend genannten Angaben müssen – sofern nicht ausdrücklich auf etwas anderes hinge-wiesen wird – für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft wird die Bewerbergemeinschaft als Ganzes beurteilt, die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachgewiesen werden. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Abgabe des Teilnahmeantrags ist unzulässig.
(3) Bewerber/Bewerbergemeinschaften können zur Ausführung der Leistung auf die Ressourcen/Mittel von Nachunternehmen verweisen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der mit den Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
Soweit Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen sie bereits mit dem Teilnahmeantrag den/die Nachunternehmer benennen und deren Eignung nachweisen (Formblatt b. des Teilnahmeantrags).
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich nachweisen, dass er/sie auf die Mittel der/des Nachunternehmer(s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des Nachunternehmers erfolgen, in welcher sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) muss im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden (Formblatt c. des Teilnahmeantrags).
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss zusätzlich nachweisen, dass er/sie auf die Mittel der/des Nachunternehmer(s) im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen kann. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des Nachunternehmers erfolgen, in welcher sich dieser für den Fall der Beauftragung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegenüber diesem/dieser verpflichtet, die Ressourcen/Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) muss im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden (Formblatt c. des Teilnahmeantrags).
Zu den bereits im Antrag zu benennenden Unterauftragnehmern zählen nicht solche Unternehmer, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Hilfestellungen zur Unterstützung der Tätigkeiten des Auftragnehmers erbringen. Diese Unterauftragnehmer sind vor Zuschlagserteilung zu benennen. Das Umweltministerium behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen ein Veto einzulegen.
Zu den bereits im Antrag zu benennenden Unterauftragnehmern zählen nicht solche Unternehmer, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Hilfestellungen zur Unterstützung der Tätigkeiten des Auftragnehmers erbringen. Diese Unterauftragnehmer sind vor Zuschlagserteilung zu benennen. Das Umweltministerium behält sich das Recht vor, in begründeten Fällen ein Veto einzulegen.
(4) Erklärung des Bewerbers/jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft (Formblatt d. des Teilnahmeantrags), dass:
1. keine Person, deren Verhalten ihm nach § 4 Abs. 6 S.3 VOF zuzurechnen ist, wegen einer der in § 4 Abs. 6 VOF genannten Vorschriften verurteilt worden ist,
2. er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
2. er sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befindet,
3. er nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die seine berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt,
4. im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat,
5. seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates des Auftragnehmers ordnungsgemäß erfüllt hat.
6. kein Ausschlussgrund nach § 21 Abs.1 Arbeitnehmerentsendegesetz besteht,
7. kein Ausschlussgrund nach § 19 Mindestlohngesetz besteht.
Weiterhin sind spätestens mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen nach dem Landestariftreue- und Mindestlohngesetz vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers / der einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 Geschäftsjahren (Formblatt e des Teilnahmeantrags),
2. Erklärung über den Umsatz für Dienstleistungen, die den hier zu vergebenden Leistungen entsprechen, in den letzten 3 Geschäftsjahren – bei Bewerbergemeinschaften je Mitglied (Formblatt e des Teilnahmeantrags).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden Anforderungen sind Mindestbedingungen:
1. Darstellung des Unternehmens mit Beschreibung des Leistungsprofils und der technischen Ressourcen (Infrastruktur) sowie eventuell beteiligter Nachunternehmer (Formblatt f. des Teilnahmewettbewerbs),
2. Erklärung über die Personalentwicklung in den letzten 3 Jahren, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten 3 Kalenderjahren hervorgeht (Formblatt g. des Teilnahmeantrags),
3. personelle Ressourcen/Qualifikation
a) verantwortlicher Geschäftsführer,
b) Team, das für die Bearbeitung vorgesehen ist, einschließlich der Darstellung der geforderten Kompetenzen (s.u. lit. a. bis f.) (Formblatt h. des Teilnahmeantrags).
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind die Personen namentlich zu benennen, die die Leistungen tatsächlich erbringen. Sie müssen als Arbeitseinheit, also nicht notwendig jeder für sich die nachfolgenden fachlichen Qualifikationen aufweisen bzw. die genannten Kompetenzen abdecken:
Vom Bewerber/von der Bewerbergemeinschaft sind die Personen namentlich zu benennen, die die Leistungen tatsächlich erbringen. Sie müssen als Arbeitseinheit, also nicht notwendig jeder für sich die nachfolgenden fachlichen Qualifikationen aufweisen bzw. die genannten Kompetenzen abdecken:
a. Ingenieur- oder/und naturwissenschaftliche Kompetenz der für die fachlichen Tätigkeiten vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Art der Ausbildung, Art des Arbeitsverhältnisses, Dauer und Art der Beschäftigung im jeweiligen Aufgabenbereich, Sprachkenntnisse
a. Ingenieur- oder/und naturwissenschaftliche Kompetenz der für die fachlichen Tätigkeiten vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Art der Ausbildung, Art des Arbeitsverhältnisses, Dauer und Art der Beschäftigung im jeweiligen Aufgabenbereich, Sprachkenntnisse
b. umfassende Kenntnisse im Bereich des technischen Klimaschutzes und der Energieeffizienz, Erfahrung im Umgang mit folgenden Rechtsnormen: EWärmeG, EEWärmeG, EnEV einschließlich der dabei geltenden technischen Normen, EEG, KWKG.
c. Erfahrungen im Bereich der Beratung öffentlicher Einrichtungen,
d. Erfahrungen in der Konzeption und Abwicklung von Förderprogrammen,
e. Erfahrungen im Bereich des Prozessmanagements und der Projektsteuerung,
f. Erfahrungen im Veranstaltungsmanagement,
4. Personelle Ressourcen/Kapazität
Der Bewerber muss nachvollziehbar darlegen, mit welchem Personaleinsatz er die Aufgaben erfüllen will und wie er einzelne Leistungsspitzen in den Quartalen abfangen kann. Dabei ist die gesamte Personalausstattung inklusive Büro- bzw. Verwaltungspersonal anzugeben, die zur Leistungserfüllung zur Verfügung steht.
Der Bewerber muss nachvollziehbar darlegen, mit welchem Personaleinsatz er die Aufgaben erfüllen will und wie er einzelne Leistungsspitzen in den Quartalen abfangen kann. Dabei ist die gesamte Personalausstattung inklusive Büro- bzw. Verwaltungspersonal anzugeben, die zur Leistungserfüllung zur Verfügung steht.
(Formblatt i. des Teilnahmeantrags).
5. Darstellung von aussagekräftigen Referenzprojekten,
davon mindestens zwei aus dem öffentlichen bzw. nonprofit-Bereich. Bei Bewerbergemeinschaften muss diese Mindestanforderung nur durch die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt werden.
Die Referenzprojekte sollen mit der ausgeschriebenen Leistung nach Art und Umfang vergleichbar (vergleiche die Beschreibung des Leistungsgegenstandes unter II.1.5) und nicht älter als 3 Jahre sein (Formblatt j. des Teilnahmewettbewerbs).
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage geeigneter Nachweise zu verlangen.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Sofern mehr als 3 Bewerber die Mindestbedingungen erfüllen, wird die Auswahl nach den folgenden objektiven Kriterien vorgenommen.
1. Kompetenz der Personen, die die Leistung tatsächlich erbringen (25 %);
2. Aussagekraft der Referenzen im Hinblick auf Erfahrungen bei der fachlichen Beratung öffentlicher Einrichtungen (30 %);
3. Aussagekraft der Referenzen im Hinblick auf Erfahrungen bei der Umsetzung von Förderprogrammen für die öffentliche Hand (25 %);
4. Aussagekraft der Referenzen im Hinblick auf Erfahrungen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (15 %);
5. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (5 %).
Zu jedem der unter Ziff. 1-5 genannten Kriterien werden wie folgt Punkte vergeben: sehr gut (30 P), gut (20 P), durchschnittlich (10 P), unzureichend (0 P). Diese Punkte werden nach Maßgabe der o. g. prozentualen Anteile gewichtet. Anschließend wird eine Summe gebildet (Gesamtpunktzahl). Einzelheiten ergeben sich aus dem Anhang zum Teilnahmeantrag, der bei der Kontaktstelle angefordert werden kann. Die 3 Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehrere Bewerbungen die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, wird der dritte Platz durch Los ermittelt.
Zu jedem der unter Ziff. 1-5 genannten Kriterien werden wie folgt Punkte vergeben: sehr gut (30 P), gut (20 P), durchschnittlich (10 P), unzureichend (0 P). Diese Punkte werden nach Maßgabe der o. g. prozentualen Anteile gewichtet. Anschließend wird eine Summe gebildet (Gesamtpunktzahl). Einzelheiten ergeben sich aus dem Anhang zum Teilnahmeantrag, der bei der Kontaktstelle angefordert werden kann. Die 3 Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Sollten mehrere Bewerbungen die gleiche Gesamtpunktzahl erreichen, wird der dritte Platz durch Los ermittelt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
Hrn. Blennemann
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 22-446/22
Zusätzliche Informationen
Die Angaben gemäß Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern als Teil des Teilnahmeantrags einzureichen. Der Teilnahmeantrag mit den Formblättern kann bei der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) angefordert werden.
Die Angaben gemäß Ziffer III.2.1), III.2.2) und III.2.3) sind ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Formblättern als Teil des Teilnahmeantrags einzureichen. Der Teilnahmeantrag mit den Formblättern kann bei der Kontaktstelle gem. Ziff. I.1) angefordert werden.
Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich an die Kontaktstelle zu richten.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets (vgl. Ziffer II.2.1)) in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln anzupassen. Der Vertrag wird entsprechende Anpassungs- und Kündigungsregelungen enthalten.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, die Höhe des zur Verfügung stehenden Budgets (vgl. Ziffer II.2.1)) in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln anzupassen. Der Vertrag wird entsprechende Anpassungs- und Kündigungsregelungen enthalten.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 101 a, 101 b GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 101 a, 101 b GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB).
Quelle: OJS 2015/S 169-308545 (2015-08-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umwelttechnische Beratung
Gesamtwert des Auftrags: 840 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umwelttechnische Beratung📦
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bewertung des vorgelegten Konzepts hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und Kreativität im Bezug auf Ausführungen zu Punkt I1a) – Umsetzung und Weiterentwicklung von Förderprogrammen (20)
2. Bewertung des vorgelegten Konzepts hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und Kreativität im Bezug auf Ausführungen zum Punkt I.1.b) – eea-Geschäftsstelle (7)
3. Bewertung des vorgelegten Konzepts hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und Kreativität im Bezug auf Ausführungen zum Punkt I.1.c) – Öffentlichkeitsarbeit und Schulung (7)
4. Bewertung des vorgelegten Konzepts hinsichtlich Nachvollziehbarkeit, Schlüssigkeit und Kreativität im Bezug auf Ausführungen zum Punkt I.1.d) – Arbeitsorganisation, Qualitätssicherung, fachliche Stellungnahmen (15)
5. Gesamteindruck des Bieters in Bezug auf die bestmögliche Leistungserfüllung, gewonnen durch die Präsentation (20)
6. Höhe des Tagessatzes (30)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-04 📅
Name: Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg
Postanschrift: Kaiserstraße 94a
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@kea-bw.de📧
Internetadresse: www.kea-bw.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim RP Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Quelle: OJS 2015/S 248-452608 (2015-12-18)