Die Rhein-Main Deponie GmbH betreibt auf dem Standort des Deponieparks Wicker eine Bioabfallvergärungsanlage nach dem Verfahrenssystem einer Trockenvergärungsanlage. Die Anlage ist genehmigt auf eine Durchsatz- und Behandlungsmenge von 55 000 t/a an getrennt erfassten Bioabfällen aus der Biotonne. Für die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung der anfallenden festen und flüssigen Gärreste sucht die Rhein-Main Deponie einen oder mehrere geeignete Partner für eine langfristige Zusammenarbeit. In der Bioabfallvergärungsanlage fallen bei Vollauslastung der Anlage rd. 21 000 t/a an flüssigen Gärresten nach der Entwässerung und bis zu rd. 30 000 t/a an festen Gärresten nach der Aerobisierung an. Gegenstand des hier aufgerufenen Wettbewerblichen Dialogs ist die langfristig gesicherte wirtschaftliche Verwertung der flüssigen Gärreste, bevorzugt in der Landwirtschaft, ggf. einschließlich der Zwischenspeicherung/Lagerung der flüssigen Gärreste zu Überbrückung von ausbringungsfreien Zeiten bzw. zur Einhaltung der rechtlich geforderten Lagerkapazitäten. Die flüssigen Gärreste der Anlage sind zertifiziert nach BG Kompost e. V., Gütesicherung Gärprodukt RAL-GZ 245. Grundsätzlich bieten sich mehrere unterschiedliche technische Lösungsmöglichkeiten an, die mit den ausgewählten Unternehmen nach dem Teilnahmewettbewerb erörtert und geprüft werden sollen. a) Zum einen besteht die Möglichkeit, dass die RMD die flüssigen Gärreste kontinuierlich über das Jahr an den oder die Kooperationspartner ab Standort der Biogasanlage Wicker abgibt. Aufgabe des / der Kooperationspartner ist dann die vollständige Verwertung der flüssigen Gärreste einschließlich der kompletten logistischen Aufwendungen wie insbesondere die Lagerhaltung in eigenen Anlagen des / der Kooperationspartner. Zu den Aufgaben der Verwertung der flüssigen Gärreste würden insbesondere auch das Flächenmanagement, die Ausbringungslogistik und die Nachweisführungen gegenüber den zuständigen Behörden gehören. b) Eine andere Lösungsmöglichkeit besteht darin, dass die RMD die Logistik und Lagerhaltung für die flüssigen Gärreste am Standort vollständig in eigener Regie durchführt und die flüssigen Gärreste zu Ausbringungszeiten an den oder die Kooperationspartner zur stofflichen Verwertung frei Tankfahrzeug übergibt. Die Leistungen des/der Kooperationspartner wären dann insbesondere in der ordnungsgemäßen Verwertung der flüssigen Gärreste einschließlich des Flächenmanagements und der Ausbringungslogistik zu sehen. Grundsätzlich sind beide hier aufgeführten Lösungsmöglichkeiten für die Gesamtmenge an flüssigen Gärresten oder für Teilmengen möglich, d. h. es ist auch eine Mischlösung der Fälle a) und b) denkbar; eine Präferenz für die eine oder andere Lösungsmöglichkeit durch die RMD ist nicht gegeben. c) Eine weitere technische Lösungsmöglichkeit besteht darin, dass eine Teilmenge (max. 15.000 t/a) noch vor der Fest-Flüssig-Trennung, also unmittelbar nach Durchlauf durch den Fermenter, an einen oder mehrere Kooperationspartner abgegeben wird. Die im thermophilen Fermenter hygienisierte Gärsuspension wäre dann weiter zu behandeln (z.B. Fest-Flüssig-Trennung). Inwieweit sich diese Lösungsmöglichkeit technisch und wirtschaftlich für eine für Teilmenge an Gärsuspension darstellen lässt, sollte in das Dioalogverfahren eingebracht werden. Auch bei diesem Lösungsansatz sind unterschiedliche Kooperationen mit den oben gezeigten Verwertungswegen für die Verwertung der flüssigen Gärreste denkbar. Die Rhein-Main Deponie GmbH hat derzeit keine Präferenz für die eine oder andere Lösungsmöglichkeit. Maßgebend für die Auswahl von geeigneten Lösungsansätzen sind insbesondere die langfristige Entsorgungssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und die Preisstabilität sowie die Umweltverträglichkeit, insbesondere auch im Hinblick auf den Logistikaufwand. Die RMD beabsichtigt, im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten unter Einbezug des technischen und wirtschaftlichen Know-how der potenziellen Kooperationspartner zu vertiefen und auf technische-wirtschaftliche Machbarkeit zu prüfen. Ziel des Dialogprozesses ist die Ermittlung und Festlegung einer Lösung oder einer Lösungskombinationen, mit der die Bedürfnisse der RMD für eine langfristige Verwertung der flüssigen Gärreste am besten erfüllt werden können. Weitere Informationen sind dem Bewerberformular zu entnehmen, das per E-Mail von der RMD abgefordert werden kann (siehe Ziffer 6.3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-20.
Auftragsbekanntmachung (2015-05-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang:
Flüssige Gärreste bis zu 21.000 t/a, TS-Gehalt ca. 3 % in Abhängigkeit der zukünftigen Entwässerungstechnologie (derzeit mit Entwässerung mit Flockungshilfsmittel, ohne Einsatz Flockungshilfsmittel ca. 15 %), gütegesichertGärsuspension, TS-Gehalt ca. 25 %, nach Fermenter/vor Presse bzw. vor der Entwässerung, Material ist hygienisiert; noch nicht aerobisiert (stark geruchsträchtig, Transport nur in geschlossenen Tankwagen).
Flüssige Gärreste bis zu 21.000 t/a, TS-Gehalt ca. 3 % in Abhängigkeit der zukünftigen Entwässerungstechnologie (derzeit mit Entwässerung mit Flockungshilfsmittel, ohne Einsatz Flockungshilfsmittel ca. 15 %), gütegesichertGärsuspension, TS-Gehalt ca. 25 %, nach Fermenter/vor Presse bzw. vor der Entwässerung, Material ist hygienisiert; noch nicht aerobisiert (stark geruchsträchtig, Transport nur in geschlossenen Tankwagen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Wettbewerblicher Dialog
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Main Deponie GmbH
Postanschrift: Steinmühlenweg 5
Postleitzahl: 65439
Postort: Flörsheim-Wicker
Kontakt
E-Mail: ppa.wagner@rmd-gmbh.de📧
Telefon: +49 614592603410📞
Fax: +49 614592694511 📠
1. Sachdienliche Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform an die unter I.1) genannte Stelle (Büro UBS) zu richten. Rechtzeitig eingegangene Fragen werden durch den Auftraggeber in anonymisierter Form beantwortet.
2. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 30.6.2015, Uhrzeit: 14:00 (Eingang beim Auftraggeber) schriftlich in einem verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag, BGA-Wicker_Verwertung flüssiger Gärreste, nicht öffnen“ bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle (Rhein-Main Deponie GmbH) einzureichen. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
3.Das unter III.2.1) genannte Bewerber-Formblatt wird auf Aufforderung von der unter I.1) (Büro UBS) genannten Stelle versandt. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die unter III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt.
Nachr. HAD-Ref. : 4855/60.
Nachr. V-Nr/AKZ: BGA-Wicker/fl. Gärreste.
1. Sachdienliche Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform an die unter I.1) genannte Stelle (Büro UBS) zu richten. Rechtzeitig eingegangene Fragen werden durch den Auftraggeber in anonymisierter Form beantwortet.
2. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 30.6.2015, Uhrzeit: 14:00 (Eingang beim Auftraggeber) schriftlich in einem verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag, BGA-Wicker_Verwertung flüssiger Gärreste, nicht öffnen“ bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle (Rhein-Main Deponie GmbH) einzureichen. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
3.Das unter III.2.1) genannte Bewerber-Formblatt wird auf Aufforderung von der unter I.1) (Büro UBS) genannten Stelle versandt. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die unter III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt.
Nachr. HAD-Ref. : 4855/60.
Nachr. V-Nr/AKZ: BGA-Wicker/fl. Gärreste.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Rhein-Main Deponie GmbH betreibt auf dem Standort des Deponieparks Wicker eine Bioabfallvergärungsanlage nach dem Verfahrenssystem einer Trockenvergärungsanlage. Die Anlage ist genehmigt auf eine Durchsatz- und Behandlungsmenge von 55 000 t/a an getrennt erfassten Bioabfällen aus der Biotonne.
Die Rhein-Main Deponie GmbH betreibt auf dem Standort des Deponieparks Wicker eine Bioabfallvergärungsanlage nach dem Verfahrenssystem einer Trockenvergärungsanlage. Die Anlage ist genehmigt auf eine Durchsatz- und Behandlungsmenge von 55 000 t/a an getrennt erfassten Bioabfällen aus der Biotonne.
Für die ordnungsgemäße Verwertung und Entsorgung der anfallenden festen und flüssigen Gärreste sucht die Rhein-Main Deponie einen oder mehrere geeignete Partner für eine langfristige Zusammenarbeit.
In der Bioabfallvergärungsanlage fallen bei Vollauslastung der Anlage rd. 21 000 t/a an flüssigen Gärresten nach der Entwässerung und bis zu rd. 30 000 t/a an festen Gärresten nach der Aerobisierung an.
Gegenstand des hier aufgerufenen Wettbewerblichen Dialogs ist die langfristig gesicherte wirtschaftliche Verwertung der flüssigen Gärreste, bevorzugt in der Landwirtschaft, ggf. einschließlich der Zwischenspeicherung/Lagerung der flüssigen Gärreste zu Überbrückung von ausbringungsfreien Zeiten bzw. zur Einhaltung der rechtlich geforderten Lagerkapazitäten. Die flüssigen Gärreste der Anlage sind zertifiziert nach BG Kompost e. V., Gütesicherung Gärprodukt RAL-GZ 245.
Gegenstand des hier aufgerufenen Wettbewerblichen Dialogs ist die langfristig gesicherte wirtschaftliche Verwertung der flüssigen Gärreste, bevorzugt in der Landwirtschaft, ggf. einschließlich der Zwischenspeicherung/Lagerung der flüssigen Gärreste zu Überbrückung von ausbringungsfreien Zeiten bzw. zur Einhaltung der rechtlich geforderten Lagerkapazitäten. Die flüssigen Gärreste der Anlage sind zertifiziert nach BG Kompost e. V., Gütesicherung Gärprodukt RAL-GZ 245.
Grundsätzlich bieten sich mehrere unterschiedliche technische Lösungsmöglichkeiten an, die mit den ausgewählten Unternehmen nach dem Teilnahmewettbewerb erörtert und geprüft werden sollen.
a) Zum einen besteht die Möglichkeit, dass die RMD die flüssigen Gärreste kontinuierlich über das Jahr an den oder die Kooperationspartner ab Standort der Biogasanlage Wicker abgibt. Aufgabe des / der Kooperationspartner ist dann die vollständige Verwertung der flüssigen Gärreste einschließlich der kompletten logistischen Aufwendungen wie insbesondere die Lagerhaltung in eigenen Anlagen des / der Kooperationspartner. Zu den Aufgaben der Verwertung der flüssigen Gärreste würden insbesondere auch das Flächenmanagement, die Ausbringungslogistik und die Nachweisführungen gegenüber den zuständigen Behörden gehören.
a) Zum einen besteht die Möglichkeit, dass die RMD die flüssigen Gärreste kontinuierlich über das Jahr an den oder die Kooperationspartner ab Standort der Biogasanlage Wicker abgibt. Aufgabe des / der Kooperationspartner ist dann die vollständige Verwertung der flüssigen Gärreste einschließlich der kompletten logistischen Aufwendungen wie insbesondere die Lagerhaltung in eigenen Anlagen des / der Kooperationspartner. Zu den Aufgaben der Verwertung der flüssigen Gärreste würden insbesondere auch das Flächenmanagement, die Ausbringungslogistik und die Nachweisführungen gegenüber den zuständigen Behörden gehören.
b) Eine andere Lösungsmöglichkeit besteht darin, dass die RMD die Logistik und Lagerhaltung für die flüssigen Gärreste am Standort vollständig in eigener Regie durchführt und die flüssigen Gärreste zu Ausbringungszeiten an den oder die Kooperationspartner zur stofflichen Verwertung frei Tankfahrzeug übergibt. Die Leistungen des/der Kooperationspartner wären dann insbesondere in der ordnungsgemäßen Verwertung der flüssigen Gärreste einschließlich des Flächenmanagements und der Ausbringungslogistik zu sehen.
b) Eine andere Lösungsmöglichkeit besteht darin, dass die RMD die Logistik und Lagerhaltung für die flüssigen Gärreste am Standort vollständig in eigener Regie durchführt und die flüssigen Gärreste zu Ausbringungszeiten an den oder die Kooperationspartner zur stofflichen Verwertung frei Tankfahrzeug übergibt. Die Leistungen des/der Kooperationspartner wären dann insbesondere in der ordnungsgemäßen Verwertung der flüssigen Gärreste einschließlich des Flächenmanagements und der Ausbringungslogistik zu sehen.
Grundsätzlich sind beide hier aufgeführten Lösungsmöglichkeiten für die Gesamtmenge an flüssigen Gärresten oder für Teilmengen möglich, d. h. es ist auch eine Mischlösung der Fälle a) und b) denkbar; eine Präferenz für die eine oder andere Lösungsmöglichkeit durch die RMD ist nicht gegeben.
Grundsätzlich sind beide hier aufgeführten Lösungsmöglichkeiten für die Gesamtmenge an flüssigen Gärresten oder für Teilmengen möglich, d. h. es ist auch eine Mischlösung der Fälle a) und b) denkbar; eine Präferenz für die eine oder andere Lösungsmöglichkeit durch die RMD ist nicht gegeben.
c) Eine weitere technische Lösungsmöglichkeit besteht darin, dass eine Teilmenge (max. 15.000 t/a) noch vor der Fest-Flüssig-Trennung, also unmittelbar nach Durchlauf durch den Fermenter, an einen oder mehrere Kooperationspartner abgegeben wird. Die im thermophilen Fermenter hygienisierte Gärsuspension wäre dann weiter zu behandeln (z.B. Fest-Flüssig-Trennung). Inwieweit sich diese Lösungsmöglichkeit technisch und wirtschaftlich für eine für Teilmenge an Gärsuspension darstellen lässt, sollte in das Dioalogverfahren eingebracht werden. Auch bei diesem Lösungsansatz sind unterschiedliche Kooperationen mit den oben gezeigten Verwertungswegen für die Verwertung der flüssigen Gärreste denkbar.
c) Eine weitere technische Lösungsmöglichkeit besteht darin, dass eine Teilmenge (max. 15.000 t/a) noch vor der Fest-Flüssig-Trennung, also unmittelbar nach Durchlauf durch den Fermenter, an einen oder mehrere Kooperationspartner abgegeben wird. Die im thermophilen Fermenter hygienisierte Gärsuspension wäre dann weiter zu behandeln (z.B. Fest-Flüssig-Trennung). Inwieweit sich diese Lösungsmöglichkeit technisch und wirtschaftlich für eine für Teilmenge an Gärsuspension darstellen lässt, sollte in das Dioalogverfahren eingebracht werden. Auch bei diesem Lösungsansatz sind unterschiedliche Kooperationen mit den oben gezeigten Verwertungswegen für die Verwertung der flüssigen Gärreste denkbar.
Die Rhein-Main Deponie GmbH hat derzeit keine Präferenz für die eine oder andere Lösungsmöglichkeit. Maßgebend für die Auswahl von geeigneten Lösungsansätzen sind insbesondere die langfristige Entsorgungssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und die Preisstabilität sowie die Umweltverträglichkeit, insbesondere auch im Hinblick auf den Logistikaufwand.
Die Rhein-Main Deponie GmbH hat derzeit keine Präferenz für die eine oder andere Lösungsmöglichkeit. Maßgebend für die Auswahl von geeigneten Lösungsansätzen sind insbesondere die langfristige Entsorgungssicherheit, die Wirtschaftlichkeit und die Preisstabilität sowie die Umweltverträglichkeit, insbesondere auch im Hinblick auf den Logistikaufwand.
Die RMD beabsichtigt, im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten unter Einbezug des technischen und wirtschaftlichen Know-how der potenziellen Kooperationspartner zu vertiefen und auf technische-wirtschaftliche Machbarkeit zu prüfen. Ziel des Dialogprozesses ist die Ermittlung und Festlegung einer Lösung oder einer Lösungskombinationen, mit der die Bedürfnisse der RMD für eine langfristige Verwertung der flüssigen Gärreste am besten erfüllt werden können.
Die RMD beabsichtigt, im Rahmen eines wettbewerblichen Dialogs die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten unter Einbezug des technischen und wirtschaftlichen Know-how der potenziellen Kooperationspartner zu vertiefen und auf technische-wirtschaftliche Machbarkeit zu prüfen. Ziel des Dialogprozesses ist die Ermittlung und Festlegung einer Lösung oder einer Lösungskombinationen, mit der die Bedürfnisse der RMD für eine langfristige Verwertung der flüssigen Gärreste am besten erfüllt werden können.
Weitere Informationen sind dem Bewerberformular zu entnehmen, das per E-Mail von der RMD abgefordert werden kann (siehe Ziffer 6.3).
Menge oder Umfang:
Flüssige Gärreste bis zu 21.000 t/a, TS-Gehalt ca. 3 % in Abhängigkeit der zukünftigen Entwässerungstechnologie (derzeit mit Entwässerung mit Flockungshilfsmittel, ohne Einsatz Flockungshilfsmittel ca. 15 %), gütegesichert
Gärsuspension, TS-Gehalt ca. 25 %, nach Fermenter/vor Presse bzw. vor der Entwässerung, Material ist hygienisiert; noch nicht aerobisiert (stark geruchsträchtig, Transport nur in geschlossenen Tankwagen).
Referenznummer: BGA-Wicker/fl. Gärreste
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deponiepark Wicker, 65439 Flörsheim-Wicker.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß III.2.1) bis III.2.3) sind innerhalb der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß III.2.1) bis III.2.3) sind innerhalb der Teilnahmefrist vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von diesen zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für die Nachunternehmerebene im Wege der Aufklärung anzufordern.
Beabsichtigt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von diesen zu erbringenden Leistungen nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angabe eines hohen Nachunternehmeranteils weitergehende Eignungsnachweise für die Nachunternehmerebene im Wege der Aufklärung anzufordern.
Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Dem Bewerber wird ein Bewerber-Formblatt - nach Mitteilung der beabsichtigten Teilnahme am Verfahren - per E-Mail übermittelt. Das Bewerber-Formblatt dient als Hilfestellung im Hinblick auf die Vorlage der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise.
Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Dem Bewerber wird ein Bewerber-Formblatt - nach Mitteilung der beabsichtigten Teilnahme am Verfahren - per E-Mail übermittelt. Das Bewerber-Formblatt dient als Hilfestellung im Hinblick auf die Vorlage der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den jeweiligen Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach III.2.1) bis III.2.3) sind – soweit einschlägig –von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den jeweiligen Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach III.2.1) bis III.2.3) sind – soweit einschlägig –von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung.
Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, sind unzulässig, wenn und soweit diese zu einer vergaberechtlich unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führen. Unvollständige Bewerbungen können ausgeschlossen werden.
Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, sind unzulässig, wenn und soweit diese zu einer vergaberechtlich unzulässigen Wettbewerbsverzerrung führen. Unvollständige Bewerbungen können ausgeschlossen werden.
1. Aktueller Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister am Sitz des Unternehmens oder Wohnsitz des Bewerbers (aktueller Handelsregisterauszug o. ä.);
2. (Eigen)Erklärungen der Bewerber gemäß § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A, dass insbesondere:
— über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt worden ist oder der Antrag nicht mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt worden ist;
— über ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt worden ist oder der Antrag nicht mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt worden ist;
— sich das Unternehmen des Bewerbers nicht in Liquidation befindet;
— sie nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen;
— sie ihre Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zu gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben;
— sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
3. Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 lit. a) bis g) VOL/A, wonach weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129,129 a, 129 b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 299 des Strafgesetzbuches oder § 370 der Abgabenordnung i.V.m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung verurteilt worden ist.
3. Eigenerklärung nach § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 lit. a) bis g) VOL/A, wonach weder der Bewerber noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129,129 a, 129 b, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, § 299 des Strafgesetzbuches oder § 370 der Abgabenordnung i.V.m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung verurteilt worden ist.
4. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung mit Darstellung der Eigentums-/Beteiligungsverhältnisse.
5. Soweit einschlägig und erforderlich: Vorlage der Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Angaben sind durch geeignete Auszüge aus den Jahresabschlüssen und Prüfberichten zu belegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angaben über den Gesamtumsatz des Unternehmens und den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Angaben sind durch geeignete Auszüge aus den Jahresabschlüssen und Prüfberichten zu belegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten sechs abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzliste)
2. Vorlage von Grundsatzdarlegungen, welche Lösungsmöglichkeiten vom Bewerber in Aussicht gestellt werden und mit welchen Mengenansätzen. Soweit auf bestehende technische Anlagen oder Einrichtungen Bezug genommen wird: Vorlage der entsprechenden Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen. Weiterhin: Vorlage von sonstigen geeigneten Nachweisen zur Ausführung der Leistungen, z.B. Zertifizierungen nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) oder Mitgliedschaften z.B. in der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
2. Vorlage von Grundsatzdarlegungen, welche Lösungsmöglichkeiten vom Bewerber in Aussicht gestellt werden und mit welchen Mengenansätzen. Soweit auf bestehende technische Anlagen oder Einrichtungen Bezug genommen wird: Vorlage der entsprechenden Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen. Weiterhin: Vorlage von sonstigen geeigneten Nachweisen zur Ausführung der Leistungen, z.B. Zertifizierungen nach Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) oder Mitgliedschaften z.B. in der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
3. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal,
4. Erklärung über Art und Umfang selbst zu erbringender Leistungsanteile sowie ggf. Art und Umfang von Leistungen, die von Nachunternehmern erbracht werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Vertragserfüllungsbürgschaft in üblicher Höhe, soweit eine angemessene Absicherung nicht anderweitig angeboten wird; im Einzelnen im Rahmen des Verfahrens mit den Teilnehmern am Wettbewerblichen Dialog abzustimmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrages unzulässig.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften nach Einreichung des Teilnahmeantrages unzulässig.
Sonstige besondere Bedingungen:
Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Regelungen zur Verwertung von Gärresten, insbesondere nach der Bioabfallverordnung, den düngemittelrechtlichen Vorschriften und den Vorgaben, die sich ggf. aus den Anforderungen der Gütezertifizierung der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) ergeben. Im Hinblick auf die Lagerung von Gärresten sind insbesondere die Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und ggf. auch die Anforderungen nach dem BImSchG von besonderer Bedeutung und zu beachten.
Einhaltung der einschlägigen rechtlichen Regelungen zur Verwertung von Gärresten, insbesondere nach der Bioabfallverordnung, den düngemittelrechtlichen Vorschriften und den Vorgaben, die sich ggf. aus den Anforderungen der Gütezertifizierung der Bundesgütegemeinschaft Kompost (BGK) ergeben. Im Hinblick auf die Lagerung von Gärresten sind insbesondere die Verordnungen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und ggf. auch die Anforderungen nach dem BImSchG von besonderer Bedeutung und zu beachten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Auf der Grundlage der gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auswahl der Teilnehmer durch Bewertung der vorgelegten Unterlagen gemäß III.2.2) und III.2.3).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Hrn. Peter Wagner
Name: Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH
Postanschrift: Havelstraße 7 A
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Kontaktperson: Helmut Schneble/Daniela Sauer
Telefon: +49 615197580📞
E-Mail: d.sauer@umweltplanung-gmbh.de📧
Fax: +49 6151975830 📠
Name: Rhein-Main Deponie GmbH
Kontaktperson: Peter Wagner
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BGA-Wicker/fl. Gärreste
Zusätzliche Informationen
1. Sachdienliche Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind in Textform an die unter I.1) genannte Stelle (Büro UBS) zu richten. Rechtzeitig eingegangene Fragen werden durch den Auftraggeber in anonymisierter Form beantwortet.
2. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 30.6.2015, Uhrzeit: 14:00 (Eingang beim Auftraggeber) schriftlich in einem verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag, BGA-Wicker_Verwertung flüssiger Gärreste, nicht öffnen“ bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle (Rhein-Main Deponie GmbH) einzureichen. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
2. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 30.6.2015, Uhrzeit: 14:00 (Eingang beim Auftraggeber) schriftlich in einem verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag, BGA-Wicker_Verwertung flüssiger Gärreste, nicht öffnen“ bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle (Rhein-Main Deponie GmbH) einzureichen. Teilnahmeanträge in elektronischer Form (z. B. Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt.
3.Das unter III.2.1) genannte Bewerber-Formblatt wird auf Aufforderung von der unter I.1) (Büro UBS) genannten Stelle versandt. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die unter III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt.
3.Das unter III.2.1) genannte Bewerber-Formblatt wird auf Aufforderung von der unter I.1) (Büro UBS) genannten Stelle versandt. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die unter III.2.1) bis III.2.3) beschriebenen Anforderungen erfüllt.
Nachr. HAD-Ref. : 4855/60.
Nachr. V-Nr/AKZ: BGA-Wicker/fl. Gärreste.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §§ 107 ff. GWB. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach der Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß §§ 107 ff. GWB. Der Auftraggeber weist auf die Rechtsfolge des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach der Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung vom Bewerber/Bieter nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen i. S. des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes zu erheben sind.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 099-180063 (2015-05-20)
Ergänzende Angaben (2015-05-22) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben