Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Sämtliche Leistungen, welche zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie u.a. Zugangskontrollen (Personal-, Waren- und KFZ-Kontrollen)zu (sensiblen) Sicherheitsbereichen, erforderlich sind:
Zugangskontrollen gemäß LuftSiG § 8 und allgemeine Bewachungs-aufgaben.
Für den Zutritt zum sensiblen Sicherheitsbereich ist eine Sicherheitsüberprüfung (Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG) erforderlich. Insbesondere ist zu beachten, dass sich Personen mit deren Fahrzeugen und Geräten beim Betreten des Sicherheitsbereichs einer eingehenden Kontrolle durch Sicherheitskräfte (gemäß LuftSiSchulVO/LuftSiG) unterziehen müssen. Der Wechsel von dem öffentlichen Teil in den sensiblen Sicherheitsbereich ist nur an den Kontrollstellen möglich. Warte-/Kontroll-/und Wegezeiten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-09.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-10-09
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Auftragsbekanntmachung
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