Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten

Flughafen Stuttgart GmbH

Sämtliche Leistungen, welche zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie u.a. Zugangskontrollen (Personal-, Waren- und KFZ-Kontrollen)zu (sensiblen) Sicherheitsbereichen, erforderlich sind:
Zugangskontrollen gemäß LuftSiG § 8 und allgemeine Bewachungs-aufgaben.
Für den Zutritt zum sensiblen Sicherheitsbereich ist eine Sicherheitsüberprüfung (Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG) erforderlich. Insbesondere ist zu beachten, dass sich Personen mit deren Fahrzeugen und Geräten beim Betreten des Sicherheitsbereichs einer eingehenden Kontrolle durch Sicherheitskräfte (gemäß LuftSiSchulVO/LuftSiG) unterziehen müssen. Der Wechsel von dem öffentlichen Teil in den sensiblen Sicherheitsbereich ist nur an den Kontrollstellen möglich. Warte-/Kontroll-/und Wegezeiten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-09.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-09 Auftragsbekanntmachung