Sämtliche Leistungen, welche zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie u.a. Zugangskontrollen (Personal-, Waren- und KFZ-Kontrollen)zu (sensiblen) Sicherheitsbereichen, erforderlich sind: Zugangskontrollen gemäß LuftSiG § 8 und allgemeine Bewachungs-aufgaben. Für den Zutritt zum sensiblen Sicherheitsbereich ist eine Sicherheitsüberprüfung (Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG) erforderlich. Insbesondere ist zu beachten, dass sich Personen mit deren Fahrzeugen und Geräten beim Betreten des Sicherheitsbereichs einer eingehenden Kontrolle durch Sicherheitskräfte (gemäß LuftSiSchulVO/LuftSiG) unterziehen müssen. Der Wechsel von dem öffentlichen Teil in den sensiblen Sicherheitsbereich ist nur an den Kontrollstellen möglich. Warte-/Kontroll-/und Wegezeiten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-09.
Auftragsbekanntmachung (2015-10-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Menge oder Umfang:
Ca. 140 000 Stunden Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal-, Waren, Kfz- und Flughafenlieferungenkontrollen;Ca. 7 500 Stunden Sicherheitspersonal.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Stuttgart GmbH
Postanschrift: Flughafenstraße 43, Flughafen Stuttgart
Postleitzahl: 70629
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.stuttgart-airport.com🌏
E-Mail: muhs@stuttgart-airport.com📧
Telefon: +49 7119483426📞
Fax: +49 7119482450 📠
a) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehenden Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO durch.
b) Für den Teilnahmewettbewerb ist die Kommunikation per E-Mail zulässig.
c) Soweit der Bewerber die Leistung nicht selbst erbringen kann/will, muss er in seiner Bewerbung darlegen und nachweisen, welche(s) Unternehmen ihm für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung steht/stehen und für diese(s) Unternehmen die geforderten Eignungsnachweise vorlegen und nachweisen, dass ihm die Ressourcen dieses/r Unternehmen/s bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Dieser Punkt gilt nur für verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
d) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1) bis III.2.3)) vollständig und geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag (Bei der Vergabestelle ist ein Teilnahmeantrags-Formular anzufordern) ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe „Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag“ und der Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber (II.1.1)) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
e) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen.
f) alle in III.2 aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Die „a“ Eignungskriterien müssen vollständig, bei den „b“ Eignungskriterien die Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, wird der Bieter nicht weiter berücksichtigt.
g) Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sechs Bewerber. Diese Bewerber werden unter den Bewerbern, die ihren Teilnahmeantrag vollständig abgegeben haben, mittels einer Bewertungsmatrix, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann, ermittelt. Die Bewertung der Eignungskriterien erfolgt bei III.2.2) ba und bb, III.2.3) ba und bb. Die Gewichtung dieser vier Eignungskriterien ist mit max. 250 Punkten gleich. max. 250 Punkte werden gegeben bei positiver Beurteilung (Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt) und 0 Punkte bei neutraler Beurteilung (Der Bewerber erfüllt nur die Mindestvoraussetzung). Nur die Bewerber auf den ersten sechs Plätzen erhalten die Vergabeunterlagen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren nach § 30 SektVO einzustellen.
i.) Bei unvollständigen Teilnahmeanträgen behält sich der Auftraggeber vor, einmalig von allen Bewerbern fehlende Nachweise und Angaben nachzufordern.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, falls die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
a) Der Auftraggeber führt als Sektorenauftraggeber nach § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehenden Teilnahmewettbewerb nach dem 4. Teil des GWB und der SektVO durch.
b) Für den Teilnahmewettbewerb ist die Kommunikation per E-Mail zulässig.
c) Soweit der Bewerber die Leistung nicht selbst erbringen kann/will, muss er in seiner Bewerbung darlegen und nachweisen, welche(s) Unternehmen ihm für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung steht/stehen und für diese(s) Unternehmen die geforderten Eignungsnachweise vorlegen und nachweisen, dass ihm die Ressourcen dieses/r Unternehmen/s bei der Auftragsdurchführung zur Verfügung stehen. Dieser Punkt gilt nur für verbundene Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
d) Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag rechtsverbindlich unterzeichnet ist. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise (Punkt III.2.1) bis III.2.3)) vollständig und geordnet nach der Nummerierung und Reihenfolge beigefügt werden. Für die geforderte Aktualität der Nachweise ist der Schlusstermin (IV.3.4)) für den Teilnahmeantrag maßgeblich. Ein Verweis auf etwaige frühere Bewerbungen des Bewerbers beim Auftraggeber ist unzulässig. Der Teilnahmeantrag (Bei der Vergabestelle ist ein Teilnahmeantrags-Formular anzufordern) ist in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen. Die Anträge werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Umschlag des Teilnahmeantrags ist außen mit der Angabe „Nicht öffnen! – Teilnahmeantrag“ und der Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber (II.1.1)) zu beschriften und in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
e) Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen.
f) alle in III.2 aufgeführten Eignungskriterien müssen erfüllt werden. Die „a“ Eignungskriterien müssen vollständig, bei den „b“ Eignungskriterien die Mindestvoraussetzungen erfüllt sein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, wird der Bieter nicht weiter berücksichtigt.
g) Der Auftraggeber begrenzt die Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf sechs Bewerber. Diese Bewerber werden unter den Bewerbern, die ihren Teilnahmeantrag vollständig abgegeben haben, mittels einer Bewertungsmatrix, bei der ein Bewerber maximal 1 000 Punkte erreichen kann, ermittelt. Die Bewertung der Eignungskriterien erfolgt bei III.2.2) ba und bb, III.2.3) ba und bb. Die Gewichtung dieser vier Eignungskriterien ist mit max. 250 Punkten gleich. max. 250 Punkte werden gegeben bei positiver Beurteilung (Der Bewerber erfüllt das jeweilige Merkmal vollständig und uneingeschränkt) und 0 Punkte bei neutraler Beurteilung (Der Bewerber erfüllt nur die Mindestvoraussetzung). Nur die Bewerber auf den ersten sechs Plätzen erhalten die Vergabeunterlagen.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei geeigneten Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren nach § 30 SektVO einzustellen.
i.) Bei unvollständigen Teilnahmeanträgen behält sich der Auftraggeber vor, einmalig von allen Bewerbern fehlende Nachweise und Angaben nachzufordern.
k) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt dieser EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, falls die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 23
Kurze Beschreibung:
Sämtliche Leistungen, welche zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen, wie u.a. Zugangskontrollen (Personal-, Waren- und KFZ-Kontrollen)zu (sensiblen) Sicherheitsbereichen, erforderlich sind:
Zugangskontrollen gemäß LuftSiG § 8 und allgemeine Bewachungs-aufgaben.
Für den Zutritt zum sensiblen Sicherheitsbereich ist eine Sicherheitsüberprüfung (Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG) erforderlich. Insbesondere ist zu beachten, dass sich Personen mit deren Fahrzeugen und Geräten beim Betreten des Sicherheitsbereichs einer eingehenden Kontrolle durch Sicherheitskräfte (gemäß LuftSiSchulVO/LuftSiG) unterziehen müssen. Der Wechsel von dem öffentlichen Teil in den sensiblen Sicherheitsbereich ist nur an den Kontrollstellen möglich. Warte-/Kontroll-/und Wegezeiten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Für den Zutritt zum sensiblen Sicherheitsbereich ist eine Sicherheitsüberprüfung (Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 LuftSiG) erforderlich. Insbesondere ist zu beachten, dass sich Personen mit deren Fahrzeugen und Geräten beim Betreten des Sicherheitsbereichs einer eingehenden Kontrolle durch Sicherheitskräfte (gemäß LuftSiSchulVO/LuftSiG) unterziehen müssen. Der Wechsel von dem öffentlichen Teil in den sensiblen Sicherheitsbereich ist nur an den Kontrollstellen möglich. Warte-/Kontroll-/und Wegezeiten sind in der Kalkulation zu berücksichtigen.
Menge oder Umfang:
Ca. 140 000 Stunden Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal-, Waren, Kfz- und Flughafenlieferungenkontrollen;
Ca. 7 500 Stunden Sicherheitspersonal.
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 4
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aa)Handelsregisterauszug (Ausnahme GbR) (nicht älter als sechs Monate) bzw. Gewerbeanmeldung als Fotokopien (nicht älter als 6 Monate),
ab) aktuelle Auszüge aus dem Gewerbezentralregister (nach § 150 GewO) als Original oder beglaubigte Fotokopie (nicht älter als 6 Monate).
ac) Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen oder Vermögen eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, des Weiteren keine Liquidation gegen den Bewerber oder gegen ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingeleitet ist.
ac) Eigenerklärung des Bewerbers, dass über sein Vermögen oder Vermögen eines der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, des Weiteren keine Liquidation gegen den Bewerber oder gegen ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingeleitet ist.
ad) Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung/einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 5 e Bewachungsverordnung).
ad) Gewerbeerlaubnis gem. § 34a der Gewerbeordnung (GewO) oder eine gleichwertige Erlaubnis eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder aber eine sonstige Bescheinigung/einen sonstigen Nachweis der zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum über die Befähigung zur Ausübung des Bewachungsgewerbes (vgl. § 5 e Bewachungsverordnung).
Für ausländische Bewerber zusätzlich:
— Erklärung dazu, wie sichergestellt wird, dass eine Gewerbeerlaubnis gem. § 34 a GewO bis spätestens zum Beginn der Auftragsausführung vorliegt.
ae) Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter sich gesetzestreu verhält. Insbesondere gilt dies für das Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) dem Arbeitnehmerentsendegessetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG). Auf Anforderung sind die in den Gesetzen geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben.
ae) Eigenerklärung des Bieters, dass der Bieter sich gesetzestreu verhält. Insbesondere gilt dies für das Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) dem Arbeitnehmerentsendegessetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz des Bundes (MiLoG). Auf Anforderung sind die in den Gesetzen geforderten Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Aa) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien nicht älter als 3 Monate ausreichend) oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien nicht älter als 3 Monate) mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Aa) Nachweis bestehender Haftpflichtversicherung durch Vorlage der Versicherungspolice (Kopien nicht älter als 3 Monate ausreichend) oder einer Bestätigung des Versicherers (Kopien nicht älter als 3 Monate) mit folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensfall:
— 5 000 000 EUR für Sachschäden,
— 5 000 000 EUR für Personenschäden (für die einzelne Person),
— 250 000 EUR für die Beschaffung neuer Schlüssel/code-Karten und den Austausch von Schlössern oder Schließsystemen,
— 250 000 EUR für Verletzung des Datenschutzes (BDSG),
— 250 000 EUR für den Verlust beweglicher Sachen,
— 500 000 EUR für den Verlust und Sachschaden an vom Auftraggeber überlassenen elektronischen Geräten.
Falls der Bewerber die Versicherungen nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe zusagt (Kopie nicht älter als drei Monate).
ab) 50 000 000 USD für alle Schäden eines Versicherungsjahres die gemäß der „Besonderen Vereinbarungen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes als vertragsschließender Luftfrachtführer auf Kriegs-, Entführungs-und andere Risiken (Klausel AVN 52 D/E)“ auf Krieg oder Terror zurückzuführen sind. Falls der Bewerber die Versicherung nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe zusagt (Kopie nicht älter als drei Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ab) 50 000 000 USD für alle Schäden eines Versicherungsjahres die gemäß der „Besonderen Vereinbarungen zur Erweiterung des Versicherungsschutzes als vertragsschließender Luftfrachtführer auf Kriegs-, Entführungs-und andere Risiken (Klausel AVN 52 D/E)“ auf Krieg oder Terror zurückzuführen sind. Falls der Bewerber die Versicherung nicht in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, reicht ersatzweise die Bestätigung der Versicherung, dass sie im Zuschlagsfall die verlangte Deckungshöhe zusagt (Kopie nicht älter als drei Monate).
ac) Nachweis, dass der Bewerber für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 000 000 EUR abgeschlossen hat oder dass ihm seine Versicherung bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall eine Deckungszusage für 100.000.000 EUR pro Fahrzeug bei der KFZ-Haftpflicht zusagt(Kopien nicht älter als drei Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ac) Nachweis, dass der Bewerber für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 000 000 EUR abgeschlossen hat oder dass ihm seine Versicherung bestätigt, dass sie im Zuschlagsfall eine Deckungszusage für 100.000.000 EUR pro Fahrzeug bei der KFZ-Haftpflicht zusagt(Kopien nicht älter als drei Monate).
ad) Nachweise von mindestens zwei Krankenkassen, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge im vergangenen und laufenden Geschäftsjahr erfüllt hat (Kopien nicht älter als 6 Monate).
ae) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft sowie des Finanzamts für das Jahr 2014 (Kopie ausreichend).
af) Erklärung dass der Bewerber in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) keine unzutreffenden Erklärungen abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt erteilt (§ 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO).
ba) Erklärung über den Jahresumsatzes im Bereich Sicherheitsdienstleistungen (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Jahresumsatz muss mindestens 5 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ba) Erklärung über den Jahresumsatzes im Bereich Sicherheitsdienstleistungen (netto, exklusive Umsatzsteuer) des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Der Jahresumsatz muss mindestens 5 000 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen.
bb) Erklärung über den Jahresumsatz im Bereich Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 5 und/oder § 8 Absatz 5 LuftSiG. Der Jahresumsatz muss mindestens 1 500 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen. Der Umsatz ist nach den 2 Paragraphen aufzugliedern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
bb) Erklärung über den Jahresumsatz im Bereich Sicherheitsdienstleistungen gemäß § 5 und/oder § 8 Absatz 5 LuftSiG. Der Jahresumsatz muss mindestens 1 500 000 EUR (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen. Der Umsatz ist nach den 2 Paragraphen aufzugliedern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Aa) Nachweis, dass der Bewerber Durchsuchungsgeräte betreibt und alle Wartungen und Prüfungen der Durchsuchungsgeräte durchgeführt hat bzw. durchführen lässt.
ab) Benennung von 5 Referenzen vergleichbarer Bewachungsleistungen (Flughäfen, Verwaltung, öffentliche Einrichtungen) unter Angaben von Auftragswert, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Qualifikationen und Anzahl des eingesetzten Personals. (Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein). 3 von den 5 genannten Referenzen müssen in den benannten Objekten mindestens eine Ausführungsdauer von 2 Jahren vorweisen.
ab) Benennung von 5 Referenzen vergleichbarer Bewachungsleistungen (Flughäfen, Verwaltung, öffentliche Einrichtungen) unter Angaben von Auftragswert, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Qualifikationen und Anzahl des eingesetzten Personals. (Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein). 3 von den 5 genannten Referenzen müssen in den benannten Objekten mindestens eine Ausführungsdauer von 2 Jahren vorweisen.
ba) Benennung der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen auf mindestens einem EU-Zivil-Flughafen mit mindestens 5.000.000 Passagieren pro Jahr. Durchsuchung, bei welcher der Bewerber mindestens 3 Stationen mit mindestens je einem Durchleuchtungsgerät gemäß § 5 und/oder § 8 Absatz 5 LuftSiG betreibt unter Angaben von Auftragswert, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Das Vertragsverhältnis muss aktuell bestehen.
ba) Benennung der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen auf mindestens einem EU-Zivil-Flughafen mit mindestens 5.000.000 Passagieren pro Jahr. Durchsuchung, bei welcher der Bewerber mindestens 3 Stationen mit mindestens je einem Durchleuchtungsgerät gemäß § 5 und/oder § 8 Absatz 5 LuftSiG betreibt unter Angaben von Auftragswert, Auftraggeber, Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Das Vertragsverhältnis muss aktuell bestehen.
bb) Vorlage einer Auflistung der Mitarbeiteranzahl, die im letzten Geschäftsjahr durchschnittlich für die Leistungserbringung gemäß § 5, § 8 und § 9 LuftSiG beim Bewerber beschäftigt waren. Die Anzahl ist nach den drei Paragraphen aufzugliedern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Bei Vertragsbeginn und während der Vertragsdauer muss jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers, der das Gelände des Auftraggebers betritt, sicherheitsüberprüft (Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG) sein.
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Sicherheit, Fachgebiet ZS3
Herrn Alexander Muhs
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2018-07-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 GWB wird hiermit ausdrücklich verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Auf die Anwendbarkeit des § 107 Abs. 3 GWB wird hiermit ausdrücklich verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 199-362172 (2015-10-09)