Dienstleistungen zur Durchführung des Bund-Länder-Förderprogrammes Städtebaulicher Denkmalschutz

Land Berlin, vertreten durch Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Referat Stadterneuerung IV C

Auf der Grundlage der „Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder“ nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV – Städtebauförderung), Programmbereich „Städtebaulicher Denkmalschutz“ („P SDS“) fördert das Land Berlin Maßnahmen für den Erhalt und die Weiterentwicklung von bau- und kulturhistorisch wertvollen Stadtquartieren im stadträumlichen Zusammenhang sowie in ihrer baulichen und strukturellen Eigenart und Geschlossenheit.
Arbeitsgrundlage der Förderung im „P SDS“ sind die Ausführungsvorschriften über die Finanzierung der Vorbereitung, Durchführung und Abrechnung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen (AV-Stadterneuerung 2014) sowie der Programmleitfaden Städtebaulicher Denkmalschutz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm/Fördergeber).
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/denkmalschutz/de/grundlagen.shtml
Um die Durchführung des „P SDS“ zu unterstützen und zu beschleunigen sind folgende Leistungen erforderlich:
A) Maßnahmenprüfung (Ingenieurtechnische Leistungen):
1. Information und Beratung der Fördernehmer im Rahmen der Antragsstellung;
2. Prüfung der durch die Bezirksämter, sonstige Eigentümer und Nutzer bei der SenStadtUm eingereichten Förderanfragen (s. Nr. 6.3 Leitfaden) auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit und Wirtschaftlichkeit;
3. Prüfung der durch die Bezirksämter, sonstige Eigentümer und Nutzer bei der SenStadtUm eingereichten Förderanträge gemäß Programmplanung (s. Nr. 6.4 Leitfaden);
4. Abstimmung der Ergebnisse mit den Bezirksämtern, sonstigen Eigentümern und Nutzern, Denkmalpflegern und weiteren Beteiligten;
5. Vorbereitung von Förderbescheiden der Investitionsbank Berlin bei Maßnahmen von sonstigen Eigentümern und Nutzern;
6. Begleitung der Fördermaßnahmen der Bezirksämter während der Durchführung; bei investiven Maßnahmen Baukontrolle, Bauberichte und Vorbereitung der Schlussabrechnung; Dokumentation und Archivierung;
7. Fortschreibung eines vorhandenen Standard-Maßnahmen- und Kostenkatalog.
Die Kostenermittlung (s. 3.) erfolgt auf Basis einheitlicher, pauschaler Ausführungspreise, die einem ständig zu aktualisierten Kostenkatalog zu entnehmen sind. Dieser vorhandene Standard-Maßnahmen- und Kostenkatalog beruht auf Kostenermittlungen auf Basis von Baumaßnahmen in Berlin und dem Raum Brandenburg.
B) Koordinierende und stadtplanerische Leistungen:
1. Koordination und Moderation des Vorbereitungs-, Durchführungs- und Abschlussprozesses von Fördermaßnahmen im Rahmen der Erneuerungsprozesse der einzelnen Fördergebiete;
2. Aufgaben bei der Fortentwicklung des Programms (z. B. Vorarbeiten für die Festlegung neuer Fördergebiete);
3. Steuerung, Begleitung und Auswertung des Berichtswesen des Programms (s. Nr. 7 Leitfaden);
— Durchführung eines prozessbegleitenden Monitorings und Evaluationen,
— Bewertung des Einsatzes der Fördermittel und Mitwirkung hinsichtlich der Wirkung und Zielerreichung als Grundlage für Entscheidungen des Fördergebers.
4. Aufgaben der Dokumentation, der Öffentlichkeitsarbeit in den üblichen Formaten und Durchführung verschiedener Öffentlichkeitsprojekte (s. Nr. 8 Leitfaden).

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-29.

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Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-29 Auftragsbekanntmachung