Dienstleistungen zur Erarbeitung des integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 mit einem sich anschließenden Monitoring sowie zur Kommunikation und Beteiligung der Öffentlichkeit am integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025
Hessen hat sich in seiner Klimapolitik ein ambitioniertes Ziel gesetzt und strebt bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität, mindestens jedoch eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um 90 % im Vergleich zu 1990, an. Damit diese Ziele erreicht werden können, soll ein integrierter Klimaschutzplan Hessen 2025 erstellt werden. In diesem sollen Maßnahmen für verschiedene gesellschaftliche Akteure, Sektoren und Handlungsfelder entwickelt und die bestehende Strategie zur Anpassung an den Klimawandel weiterentwickelt werden. Die Erarbeitung des integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025 erfolgt zum Teil innerhalb bereits existierender Strukturen der Nachhaltigkeitskonferenz Hessen, dem neu eingesetzten Steuerungskreis und den dortigen Arbeitsgruppen zum Schwerpunktthema „Klimaschutz und Klimafolgenanpassung“. Außerdem wird zur Abstimmung in den betroffenen Ressorts eine Interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet.
Zur Einbindung der relevanten Zielgruppen, Akteure, Experten und der breiten Öffentlichkeit erfolgt die konkrete Maßnahmenerarbeitung in den Bereichen Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Rahmen eines breit angelegten, begleitenden Beteiligungsprozesses.
Die Erarbeitung des Klimaschutzplans erfolgt aufbauend auf den Ergebnissen der sog. Vorstudie zur Erstellung eines Klimaschutzplanes für Hessen (HAD-Ref.-Nr. 3165/231). Diese stellt erste Grundlagen (THG-Eröffnungsbilanz, THG-Szenarien, konzeptionelle Überlegungen zum Beteiligungskonzept und Klimaschutzmonitoring) zur weiteren Ausarbeitung des Klimaschutzplans dar. Die Vorstudie ermittelt ausgehend von vordefinierten prozentualen Zielsetzungen zur Reduktion für noch festzulegende Intervalle bis 2050 gegenüber dem Bezugsjahr 1990 Entwicklungspfade und Handlungsoptionen. Die Ergebnisse der Vorstudie werden den Auftragnehmern zur Verfügung gestellt.
Die zu erarbeitenden Maßnahmenvorschläge sind zu bewerten und in kurz-, mittel- und langfristige Handlungsoptionen zu differenzieren. Im Sinne einer nachhaltig gestalteten Klimaschutzpolitik soll der hessische Klimaschutzplan einen besonderen Fokus auf die Lösungs- und Umsetzungsorientierung der Maßnahmen legen. Daher sollen im Rahmen der Maßnahmenentwicklung auch konkrete Umsetzungswege und Lösungsmöglichkeiten zur Zielerreichung dargestellt werden.
Der Auftrag wird in zwei Losen vergeben. Los 1: Dienstleistungen zur Ausarbeitung eines Entwurfs für einen integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 und ein Monitoringkonzept Hessen; Los 2: Dienstleistungen zur Kommunikation, zur Akzeptanz und zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung des integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025.
Zwischen den Auftragnehmern beider Lose soll und muss eine enge fachliche und kontinuierliche Abstimmung gewährleistet werden. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer aus Los 1 seine fachliche Expertise im Rahmen des Beteiligungsprozesses miteinbringt. Dies bedingt gegebenenfalls die Teilnahme an Sitzungen der AGs oder weiterer Foren und Sitzungen im Beteiligungsprozess. Der Auftragnehmer aus Los 2 soll gemeinsam mit dem Auftragnehmer aus Los 1 die im Rahmen des Beteiligungsprozesses diskutierten und erarbeiteten Maßnahmen sammeln, systematisieren und bewerten. Dies erfolgt unter Einbindung und enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Los 1: Dienstleistungen zur Ausarbeitung eines Entwurfs für einen integrierten Klimaschutzplan Hessen 2025 und ein Monitoringkonzept Hessen
Los 2: Dienstleistungen zur Kommunikation, Akzeptanz und Beteiligung der Öffentlichkeit zur Erstellung des integrierten Klimaschutzplans Hessen 2025
Generell besteht bei der Bearbeitung der Leistungen in den o.g. Losen inhaltlich-konzeptioneller Gestaltungsspielraum aufseiten der Auftragnehmer.
Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt sofort nach Auftragserteilung und hat zunächst eine Laufzeit bis zum 31.12.2016, mit der Option auf Verlängerung um jeweils weitere 12 Monate bis längstens 31.12.2019, sofern der Vertrag vom Auftraggeber bis zum jeweiligen Stichtag am 31.10. für das jeweils folgende Jahr verlängert wird. Dieser Vertrag endet spätestens am 31.12.2019, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Die genannten Vertragsverlängerungsoptionen stehen in Abhängigkeit zur Haushaltssituation des jeweiligen Haushaltsjahres, das heißt der Auftrag steht jeweils unter Vorbehalt von entsprechenden Haushaltsmitteln sowie eines gültigen Vertrags zwischen dem für das Thema Klimaschutz zuständigen Landesministeriums und der HA Hessen Agentur GmbH (Auflösende Bedingung).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-06-11
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Auftragsbekanntmachung
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2016-01-15
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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