Gegenstand dieses Verfahrens sind Dienstleistungskonzessionen, die – mit Ausnahme der Grundanforderungen aus dem EG-Vertrag – nicht dem Vergaberecht unterliegen, da das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hierbei keine Anwendung findet (s. Richtlinie Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates).