Dienstleistungskonzession für Betrieb des Congresszentrums Luise-Albertz-Halle Oberhausen
Das Congresszentrum Luise-Alberts-Halle Oberhausen (CCO) ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne des § 8 Gemeindeordnung NRW und eine wesentliche kulturelle Einrichtung der Stadt Oberhausen. Gleichzeitig bietet das CCO den Veranstaltern sowie den Gästen ein breitgefächertes Veranstaltungsspektrum, das neben klassischer und Unterhaltungsmusik Jazz- und Popkonzerte, Tagungen, Kongresse und Seminare sowie wichtige gesellschaftliche Veranstaltungen der Stadt beinhaltet. Diese multifunktional zu nutzende Halle mit bis zu 1 300 Sitzplätzen ist in angemessener Weise als kulturell und gesellschaftlich geprägter Veranstaltungsort vom gesuchten Konzessionär weiterzuentwickeln. Die Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH (LAH) vergibt im Wege einer Dienstleistungskonzession der Konzessionärin das Recht, das CCO im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu betreiben und nach den Grundsätzen des Dienstleistungskonzessionsvertrages zu nutzen.
Geplant ist eine Übertragung ab dem 1.1.2016 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2019. Der Vertrag soll also zunächst fest für vier Jahre laufen und Verlängerungsoptionen von jeweils 5 Jahren enthalten.
Die Konzessionärin soll das genannte Spektrum zielgerichtet weiter entwickeln. Eine Weiterübertragung des Betriebes des CCO wird nicht gestattet. Die Konzessionärin soll insbesondere die Vermarktung des CCO einschließlich Entwicklung und Durchführung eines Werbekonzeptes sowie die Akquisition und die Organisation von Veranstaltungen betreiben. Dabei werden mindestens 230 Veranstaltungen pro Jahr zugrunde gelegt. Die Konzessionärin soll die Leistungen der Bewirtschaftung und sonstige Serviceleistungen übernehmen, die notwendig sind, um über die gesamte Laufzeit des Vertrages eine optimale Spielstätte zu gewährleisten. Zu übernehmen ist ferner die gastronomische Bewirtschaftung des Objektes und aller Säle sowie des Restaurants. Es ist ein Ganzjahresbetrieb sicherzustellen.
Für Veranstaltungen der Eigentümerin und für im Voraus benannte Traditionsveranstalter sind Veranstaltungstermine zu gewährleisten (zum Beispiel für Karneval). Für diese Veranstaltungen wird eine Preisliste vorgegeben. Die Konzessionärin übernimmt die Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf die CCO. Die Instandhaltung und Reparatur der grundlegenden konstruktiven Bauteile, also an Dach und Fach, soll durch die Eigentümerin erfolgen. Eine genaue Abgrenzung der gegenseitigen Rechte und Pflichten erfolgt in der Angebotsphase.
Die Konzessionärin soll die bei der Eigentümerin beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wege eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB weiter beschäftigen.
Die Konzessionsvergabe findet in einem zweistufigen Verfahren statt. Zunächst wird auf Basis dieser Bekanntmachung und der Teilnahmebroschüre die grundsätzliche Eignung der Bewerber überprüft. Soweit erforderlich wird der Bewerberkreis danach auf 3 bis 5 Bewerber nach den in dieser Bekanntmachung unten (Ziffer IV.1.2.) genannten Kriterien reduziert. Die erfolgreichen Bewerber erhalten in der zweiten Stufe zunächst ausführliche Unterlagen und geben auf dieser Basis ein Angebot ab. Über die Angebote wird verhandelt. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit zur Abgabe überarbeiteter Angebote. Auf Basis der in der Angebotsphase mitgeteilten Zuschlagskriterien wird über die Erteilung des Zuschlags entschieden. Die Vergebende Stelle behält sich vor, erforderlichenfalls weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Die OGM stellt für die Einreichung von Teilnahmeanträgen eine Teilnahmebroschüre zur Verfügung, die bei der OGM unter den oben angegebenen Kontaktdaten abzufordern ist.
Die Abgabe von getrennten Teilnahmeanträgen für den Veranstaltungsbereich einerseits und den Gastronomiebereich andererseits ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften sind aber möglich.
Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Vergaberechtliche Vorschriften sind nicht direkt anwendbar (vgl. dazu auch Ziffer VI.3)).
Insbesondere für den Fall der Unwirtschaftlichkeit und wegen sonstiger schwerwiegender Gründe behält sich die vergebende Stelle die Aufhebung des Verfahrens vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-17.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-07-17
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Auftragsbekanntmachung
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2015-12-16
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Ergänzende Angaben
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