Das Congresszentrum Luise-Alberts-Halle Oberhausen (CCO) ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne des § 8 Gemeindeordnung NRW und eine wesentliche kulturelle Einrichtung der Stadt Oberhausen. Gleichzeitig bietet das CCO den Veranstaltern sowie den Gästen ein breitgefächertes Veranstaltungsspektrum, das neben klassischer und Unterhaltungsmusik Jazz- und Popkonzerte, Tagungen, Kongresse und Seminare sowie wichtige gesellschaftliche Veranstaltungen der Stadt beinhaltet. Diese multifunktional zu nutzende Halle mit bis zu 1 300 Sitzplätzen ist in angemessener Weise als kulturell und gesellschaftlich geprägter Veranstaltungsort vom gesuchten Konzessionär weiterzuentwickeln. Die Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH (LAH) vergibt im Wege einer Dienstleistungskonzession der Konzessionärin das Recht, das CCO im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu betreiben und nach den Grundsätzen des Dienstleistungskonzessionsvertrages zu nutzen. Geplant ist eine Übertragung ab dem 1.1.2016 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2019. Der Vertrag soll also zunächst fest für vier Jahre laufen und Verlängerungsoptionen von jeweils 5 Jahren enthalten. Die Konzessionärin soll das genannte Spektrum zielgerichtet weiter entwickeln. Eine Weiterübertragung des Betriebes des CCO wird nicht gestattet. Die Konzessionärin soll insbesondere die Vermarktung des CCO einschließlich Entwicklung und Durchführung eines Werbekonzeptes sowie die Akquisition und die Organisation von Veranstaltungen betreiben. Dabei werden mindestens 230 Veranstaltungen pro Jahr zugrunde gelegt. Die Konzessionärin soll die Leistungen der Bewirtschaftung und sonstige Serviceleistungen übernehmen, die notwendig sind, um über die gesamte Laufzeit des Vertrages eine optimale Spielstätte zu gewährleisten. Zu übernehmen ist ferner die gastronomische Bewirtschaftung des Objektes und aller Säle sowie des Restaurants. Es ist ein Ganzjahresbetrieb sicherzustellen. Für Veranstaltungen der Eigentümerin und für im Voraus benannte Traditionsveranstalter sind Veranstaltungstermine zu gewährleisten (zum Beispiel für Karneval). Für diese Veranstaltungen wird eine Preisliste vorgegeben. Die Konzessionärin übernimmt die Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf die CCO. Die Instandhaltung und Reparatur der grundlegenden konstruktiven Bauteile, also an Dach und Fach, soll durch die Eigentümerin erfolgen. Eine genaue Abgrenzung der gegenseitigen Rechte und Pflichten erfolgt in der Angebotsphase. Die Konzessionärin soll die bei der Eigentümerin beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wege eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB weiter beschäftigen. Die Konzessionsvergabe findet in einem zweistufigen Verfahren statt. Zunächst wird auf Basis dieser Bekanntmachung und der Teilnahmebroschüre die grundsätzliche Eignung der Bewerber überprüft. Soweit erforderlich wird der Bewerberkreis danach auf 3 bis 5 Bewerber nach den in dieser Bekanntmachung unten (Ziffer IV.1.2.) genannten Kriterien reduziert. Die erfolgreichen Bewerber erhalten in der zweiten Stufe zunächst ausführliche Unterlagen und geben auf dieser Basis ein Angebot ab. Über die Angebote wird verhandelt. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit zur Abgabe überarbeiteter Angebote. Auf Basis der in der Angebotsphase mitgeteilten Zuschlagskriterien wird über die Erteilung des Zuschlags entschieden. Die Vergebende Stelle behält sich vor, erforderlichenfalls weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Die OGM stellt für die Einreichung von Teilnahmeanträgen eine Teilnahmebroschüre zur Verfügung, die bei der OGM unter den oben angegebenen Kontaktdaten abzufordern ist. Die Abgabe von getrennten Teilnahmeanträgen für den Veranstaltungsbereich einerseits und den Gastronomiebereich andererseits ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften sind aber möglich. Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Vergaberechtliche Vorschriften sind nicht direkt anwendbar (vgl. dazu auch Ziffer VI.3)). Insbesondere für den Fall der Unwirtschaftlichkeit und wegen sonstiger schwerwiegender Gründe behält sich die vergebende Stelle die Aufhebung des Verfahrens vor.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-17.
Auftragsbekanntmachung (2015-07-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von kulturellen Einrichtungen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von kulturellen Einrichtungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: OGM Oberhausener Gebäudemanagement GmbH
Postanschrift: Zentraleinkauf, Bahnhofstr. 66
Postleitzahl: 46145
Postort: Oberhausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.cc-oberhausen.de🌏
E-Mail: manfred.grandjean@ogm.de📧
: silke.elsing@ogm.de📧
Telefon: +49 208594-7210/7220📞
Fax: +49 2085947229 📠
Die Teilnahmebroschüre ist bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern und für die Abgabe des Teilnahmeantrages zu verwenden.
Bitte speichern Sie den vollständigen Teilnahmeantrag zusätzlich auf einem Datenträger (z. B. CD-ROM) im geschützten Format (z. B. PDF) und reichen diesen mit der Papierfassung (1 Original, 2 Kopien) des Teilnahmeantrages ein.
Der verschlossene Umschlag ist mit folgendem Vermerk zu versehen:
„Teilnahmeantrag
Dienstleistungskonzession LAH
— Nicht öffnen-“.
Teilnahmeanträge dürfen nur schriftlich eingereicht werden. Per E-Mail oder Telefax eingereichte Teilnahmeanträge sind unzulässig und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber oder Mitglied einer weiteren Bewerbergemeinschaft am Konzessionsverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bewerber bereits mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden.
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht nach dem GWB, der VgV und/oder der VOL/A. Es wird ein wettbewerbliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Suche des Konzessionärs durchgeführt. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und eines größtmöglichen Wettbewerbs.
Die Teilnahmebroschüre ist bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern und für die Abgabe des Teilnahmeantrages zu verwenden.
Bitte speichern Sie den vollständigen Teilnahmeantrag zusätzlich auf einem Datenträger (z. B. CD-ROM) im geschützten Format (z. B. PDF) und reichen diesen mit der Papierfassung (1 Original, 2 Kopien) des Teilnahmeantrages ein.
Der verschlossene Umschlag ist mit folgendem Vermerk zu versehen:
„Teilnahmeantrag
Dienstleistungskonzession LAH
— Nicht öffnen-“.
Teilnahmeanträge dürfen nur schriftlich eingereicht werden. Per E-Mail oder Telefax eingereichte Teilnahmeanträge sind unzulässig und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber oder Mitglied einer weiteren Bewerbergemeinschaft am Konzessionsverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bewerber bereits mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden.
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht nach dem GWB, der VgV und/oder der VOL/A. Es wird ein wettbewerbliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Suche des Konzessionärs durchgeführt. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und eines größtmöglichen Wettbewerbs.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Congresszentrum Luise-Alberts-Halle Oberhausen (CCO) ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne des § 8 Gemeindeordnung NRW und eine wesentliche kulturelle Einrichtung der Stadt Oberhausen. Gleichzeitig bietet das CCO den Veranstaltern sowie den Gästen ein breitgefächertes Veranstaltungsspektrum, das neben klassischer und Unterhaltungsmusik Jazz- und Popkonzerte, Tagungen, Kongresse und Seminare sowie wichtige gesellschaftliche Veranstaltungen der Stadt beinhaltet. Diese multifunktional zu nutzende Halle mit bis zu 1 300 Sitzplätzen ist in angemessener Weise als kulturell und gesellschaftlich geprägter Veranstaltungsort vom gesuchten Konzessionär weiterzuentwickeln. Die Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH (LAH) vergibt im Wege einer Dienstleistungskonzession der Konzessionärin das Recht, das CCO im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu betreiben und nach den Grundsätzen des Dienstleistungskonzessionsvertrages zu nutzen.
Das Congresszentrum Luise-Alberts-Halle Oberhausen (CCO) ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne des § 8 Gemeindeordnung NRW und eine wesentliche kulturelle Einrichtung der Stadt Oberhausen. Gleichzeitig bietet das CCO den Veranstaltern sowie den Gästen ein breitgefächertes Veranstaltungsspektrum, das neben klassischer und Unterhaltungsmusik Jazz- und Popkonzerte, Tagungen, Kongresse und Seminare sowie wichtige gesellschaftliche Veranstaltungen der Stadt beinhaltet. Diese multifunktional zu nutzende Halle mit bis zu 1 300 Sitzplätzen ist in angemessener Weise als kulturell und gesellschaftlich geprägter Veranstaltungsort vom gesuchten Konzessionär weiterzuentwickeln. Die Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH (LAH) vergibt im Wege einer Dienstleistungskonzession der Konzessionärin das Recht, das CCO im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu betreiben und nach den Grundsätzen des Dienstleistungskonzessionsvertrages zu nutzen.
Geplant ist eine Übertragung ab dem 1.1.2016 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2019. Der Vertrag soll also zunächst fest für vier Jahre laufen und Verlängerungsoptionen von jeweils 5 Jahren enthalten.
Die Konzessionärin soll das genannte Spektrum zielgerichtet weiter entwickeln. Eine Weiterübertragung des Betriebes des CCO wird nicht gestattet. Die Konzessionärin soll insbesondere die Vermarktung des CCO einschließlich Entwicklung und Durchführung eines Werbekonzeptes sowie die Akquisition und die Organisation von Veranstaltungen betreiben. Dabei werden mindestens 230 Veranstaltungen pro Jahr zugrunde gelegt. Die Konzessionärin soll die Leistungen der Bewirtschaftung und sonstige Serviceleistungen übernehmen, die notwendig sind, um über die gesamte Laufzeit des Vertrages eine optimale Spielstätte zu gewährleisten. Zu übernehmen ist ferner die gastronomische Bewirtschaftung des Objektes und aller Säle sowie des Restaurants. Es ist ein Ganzjahresbetrieb sicherzustellen.
Die Konzessionärin soll das genannte Spektrum zielgerichtet weiter entwickeln. Eine Weiterübertragung des Betriebes des CCO wird nicht gestattet. Die Konzessionärin soll insbesondere die Vermarktung des CCO einschließlich Entwicklung und Durchführung eines Werbekonzeptes sowie die Akquisition und die Organisation von Veranstaltungen betreiben. Dabei werden mindestens 230 Veranstaltungen pro Jahr zugrunde gelegt. Die Konzessionärin soll die Leistungen der Bewirtschaftung und sonstige Serviceleistungen übernehmen, die notwendig sind, um über die gesamte Laufzeit des Vertrages eine optimale Spielstätte zu gewährleisten. Zu übernehmen ist ferner die gastronomische Bewirtschaftung des Objektes und aller Säle sowie des Restaurants. Es ist ein Ganzjahresbetrieb sicherzustellen.
Für Veranstaltungen der Eigentümerin und für im Voraus benannte Traditionsveranstalter sind Veranstaltungstermine zu gewährleisten (zum Beispiel für Karneval). Für diese Veranstaltungen wird eine Preisliste vorgegeben. Die Konzessionärin übernimmt die Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf die CCO. Die Instandhaltung und Reparatur der grundlegenden konstruktiven Bauteile, also an Dach und Fach, soll durch die Eigentümerin erfolgen. Eine genaue Abgrenzung der gegenseitigen Rechte und Pflichten erfolgt in der Angebotsphase.
Für Veranstaltungen der Eigentümerin und für im Voraus benannte Traditionsveranstalter sind Veranstaltungstermine zu gewährleisten (zum Beispiel für Karneval). Für diese Veranstaltungen wird eine Preisliste vorgegeben. Die Konzessionärin übernimmt die Verkehrssicherungspflicht in Bezug auf die CCO. Die Instandhaltung und Reparatur der grundlegenden konstruktiven Bauteile, also an Dach und Fach, soll durch die Eigentümerin erfolgen. Eine genaue Abgrenzung der gegenseitigen Rechte und Pflichten erfolgt in der Angebotsphase.
Die Konzessionärin soll die bei der Eigentümerin beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wege eines Betriebsübergangs nach § 613 a BGB weiter beschäftigen.
Die Konzessionsvergabe findet in einem zweistufigen Verfahren statt. Zunächst wird auf Basis dieser Bekanntmachung und der Teilnahmebroschüre die grundsätzliche Eignung der Bewerber überprüft. Soweit erforderlich wird der Bewerberkreis danach auf 3 bis 5 Bewerber nach den in dieser Bekanntmachung unten (Ziffer IV.1.2.) genannten Kriterien reduziert. Die erfolgreichen Bewerber erhalten in der zweiten Stufe zunächst ausführliche Unterlagen und geben auf dieser Basis ein Angebot ab. Über die Angebote wird verhandelt. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit zur Abgabe überarbeiteter Angebote. Auf Basis der in der Angebotsphase mitgeteilten Zuschlagskriterien wird über die Erteilung des Zuschlags entschieden. Die Vergebende Stelle behält sich vor, erforderlichenfalls weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Die Konzessionsvergabe findet in einem zweistufigen Verfahren statt. Zunächst wird auf Basis dieser Bekanntmachung und der Teilnahmebroschüre die grundsätzliche Eignung der Bewerber überprüft. Soweit erforderlich wird der Bewerberkreis danach auf 3 bis 5 Bewerber nach den in dieser Bekanntmachung unten (Ziffer IV.1.2.) genannten Kriterien reduziert. Die erfolgreichen Bewerber erhalten in der zweiten Stufe zunächst ausführliche Unterlagen und geben auf dieser Basis ein Angebot ab. Über die Angebote wird verhandelt. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit zur Abgabe überarbeiteter Angebote. Auf Basis der in der Angebotsphase mitgeteilten Zuschlagskriterien wird über die Erteilung des Zuschlags entschieden. Die Vergebende Stelle behält sich vor, erforderlichenfalls weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Die OGM stellt für die Einreichung von Teilnahmeanträgen eine Teilnahmebroschüre zur Verfügung, die bei der OGM unter den oben angegebenen Kontaktdaten abzufordern ist.
Die Abgabe von getrennten Teilnahmeanträgen für den Veranstaltungsbereich einerseits und den Gastronomiebereich andererseits ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften sind aber möglich.
Die Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Vergaberechtliche Vorschriften sind nicht direkt anwendbar (vgl. dazu auch Ziffer VI.3)).
Insbesondere für den Fall der Unwirtschaftlichkeit und wegen sonstiger schwerwiegender Gründe behält sich die vergebende Stelle die Aufhebung des Verfahrens vor.
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen von je 5 Jahren Laufzeit.
Referenznummer: LAH01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oberhausen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Zuverlässigkeit hat der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
1. Formloses Anschreiben, in dem der Ansprechpartner genannt und das Projektteam vorgestellt wird.
2. Eigenerklärung, wonach der Bewerber seinen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (insbesondere Sozialbeiträgen) nachkommt und keine Rückstände bestehen. Die OGM behält sich vor, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vor Vertragsschluss Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes sowie der Sozialversicherungsträger nachzufordern.
2. Eigenerklärung, wonach der Bewerber seinen Verpflichtungen zur ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen (insbesondere Sozialbeiträgen) nachkommt und keine Rückstände bestehen. Die OGM behält sich vor, ggf. zu einem späteren Zeitpunkt vor Vertragsschluss Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes sowie der Sozialversicherungsträger nachzufordern.
3. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, er sich nicht in Liquidation befindet, er nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen und er keine illegalen Mitarbeiter beschäftigt.
3. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist, er sich nicht in Liquidation befindet, er nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen und er keine illegalen Mitarbeiter beschäftigt.
4. Der Bewerber hat einen Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, vorzulegen.
4. Der Bewerber hat einen Nachweis (nicht älter als 6 Monate) über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist, vorzulegen.
Die OGM stellt für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen zur Zuverlässigkeit zu Ziffern 2. und 3. Muster zur Verfügung, die der Teilnahmebroschüre beigefügt sind.
Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft die vorgenannten Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit abgibt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung zum Gesamtumsatz brutto in den letzten drei Jahren sowie zum Umsatz mit konzessionsgegenständlichen Leistungen im genannten Zeitraum.
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR bzw. Erklärung, vor Abschluss des Konzessionsvertrages eine Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR bzw. Erklärung, vor Abschluss des Konzessionsvertrages eine Versicherung mit den vorgenannten Deckungssummen abzuschließen.
Die OGM stellt für die Abgabe der Erklärungen ein Muster zur Verfügung, die der Teilnahmebroschüre beigefügt ist.
Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, ist es erforderlich, dass jedes einzelne Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Angaben zu Ziffer 1. macht.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Abgabe einer Referenzliste zu vergleichbaren Projekten in den letzten drei Jahren und ggf. darüber hinaus, möglichst unter Angabe des Projektgegenstandes, des Projektzeitraums, des Projektvolumens insgesamt und für den übernommenen Leistungsteil sowie eines Ansprechpartners des Vertragspartners.
1. Abgabe einer Referenzliste zu vergleichbaren Projekten in den letzten drei Jahren und ggf. darüber hinaus, möglichst unter Angabe des Projektgegenstandes, des Projektzeitraums, des Projektvolumens insgesamt und für den übernommenen Leistungsteil sowie eines Ansprechpartners des Vertragspartners.
2. Benennung, Lebenslauf und Qualifikationsnachweis des vorgesehenen Schlüsselpersonals (insbesondere Leiter Veranstaltungsmanagement und Leiter Gastronomie).
3. Kurzpräsentation des Unternehmens.
4. Erklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte, jeweils in den letzten 3 Jahren.
Die OGM stellt für die Abgabe der Erklärungen (mit Ausnahme Ziffer 3.) ein Muster zur Verfügung, die der Teilnahmebroschüre beigefügt ist.
Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, muss nach den vorgelegten Referenzen die Bewerbergemeinschaft als Ganzes über die erforderliche Fachkunde verfügen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat für den im Auftragsfall von ihm zu übernehmenden Leistungsteil die Fachkunde nachzuweisen. Die Erklärungen zu Ziffer 3. und 4. sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Gibt eine Bewerbergemeinschaft einen Teilnahmeantrag ab, muss nach den vorgelegten Referenzen die Bewerbergemeinschaft als Ganzes über die erforderliche Fachkunde verfügen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat für den im Auftragsfall von ihm zu übernehmenden Leistungsteil die Fachkunde nachzuweisen. Die Erklärungen zu Ziffer 3. und 4. sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Siehe Konzessionsunterlagen, die in der zweiten Wettbewerbsphase, also nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes, den erfolgreichen Bewerbern übersandt werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Konzessionsunterlagen, die in der zweiten Wettbewerbsphase, also nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes, den erfolgreichen Bewerbern übersandt werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine Bewerbergemeinschaft hat mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft im Falle des Abschlusses des Konzessionsvertrages erklärt wird;
— in der alle Mitglieder mit postalischer Anschrift aufgeführt werden;
— in der ein von allen für die Durchführung des Vertrages gegenüber der vergebenden Stelle bevollmächtigter Vertreter benannt und erklärt wird, dass dieser Vertreter gegenüber der vergebenden Stelle alle Mitglieder rechtsverbindlich vertreten wird;
— in der die postalische Anschrift des Vertreters angegeben wird, über den der gesamte Schriftverkehr abgewickelt wird.
Für diese Erklärung stellt die OGM ein Muster mit der Teilnahmebroschüre zur Verfügung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Siehe Konzessionsunterlagen. Mit der Angebotsabgabe in der zweiten Stufe des Verfahrens sind folgende Erklärungen abzugeben:
1. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß § 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW). Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
1. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung gemäß § 4 Abs. 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW). Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen.
2. Erklärung nach § 16 Abs. 5 TVgG-NRW, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen.
3. Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie gemäß § 19 TVgG-NRW.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Nach formaler Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Bewerberkreis auf drei bis fünf Bewerber begrenzt. Die Einschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt auf Basis der mit den Teilnahmeanträgen einzureichenden Unterlagen und Angaben, die nachfolgend benannt sind. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Auswahlkriterien sind: 1. Referenzprojekte gemäß III.2.3), Ziffer 1: maximal 70 Punkte.2. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Jahren gemäß III.2.3), Ziffer 4: maximal 15 Punkte.3. Gesamtumsatz brutto in den letzten drei Jahren sowie Umsatz mit konzessionsgegenständlichen Leistungen gemäß Ziffer III.2.2), Ziffer 1: maximal 15 Punkte.Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden für die Angebotsphase ausgewählt. Im Falle der Punktgleichheit bleibt eine Vergabe der freien Plätze durch Losentscheid vorbehalten.
Nach formaler Prüfung der Teilnahmeanträge wird der Bewerberkreis auf drei bis fünf Bewerber begrenzt. Die Einschränkung des Teilnehmerkreises erfolgt auf Basis der mit den Teilnahmeanträgen einzureichenden Unterlagen und Angaben, die nachfolgend benannt sind. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Auswahlkriterien sind: 1. Referenzprojekte gemäß III.2.3), Ziffer 1: maximal 70 Punkte.2. Durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte in den letzten drei Jahren gemäß III.2.3), Ziffer 4: maximal 15 Punkte.3. Gesamtumsatz brutto in den letzten drei Jahren sowie Umsatz mit konzessionsgegenständlichen Leistungen gemäß Ziffer III.2.2), Ziffer 1: maximal 15 Punkte.Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden für die Angebotsphase ausgewählt. Im Falle der Punktgleichheit bleibt eine Vergabe der freien Plätze durch Losentscheid vorbehalten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Luise-Albertz-Halle Tagungs- und Veranstaltungszentrum Oberhausen GmbH
Postanschrift: Düppelstraße 1
Postleitzahl: 46045
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Manfred Grandjean/Frau Silke Elsing
E-Mail: manfred.grandjean@ogm.de;silke.elsing@ogm.de📧
Internetadresse: www.cc-oberhausen.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: LAH01
Zusätzliche Informationen
Die Teilnahmebroschüre ist bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern und für die Abgabe des Teilnahmeantrages zu verwenden.
Bitte speichern Sie den vollständigen Teilnahmeantrag zusätzlich auf einem Datenträger (z. B. CD-ROM) im geschützten Format (z. B. PDF) und reichen diesen mit der Papierfassung (1 Original, 2 Kopien) des Teilnahmeantrages ein.
Der verschlossene Umschlag ist mit folgendem Vermerk zu versehen:
„Teilnahmeantrag
Dienstleistungskonzession LAH
— Nicht öffnen-“.
Teilnahmeanträge dürfen nur schriftlich eingereicht werden. Per E-Mail oder Telefax eingereichte Teilnahmeanträge sind unzulässig und werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber oder Mitglied einer weiteren Bewerbergemeinschaft am Konzessionsverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bewerber bereits mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden.
Es ist grundsätzlich unzulässig, als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bewerber oder Mitglied einer weiteren Bewerbergemeinschaft am Konzessionsverfahren teilzunehmen. Ein solches Verhalten ist regelmäßig als unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede zu werten und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Bewerber bereits mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt werden.
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht nach dem GWB, der VgV und/oder der VOL/A. Es wird ein wettbewerbliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Suche des Konzessionärs durchgeführt. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und eines größtmöglichen Wettbewerbs.
Diese Bekanntmachung erfolgt freiwillig. Das Verfahren unterliegt nicht dem Vergaberecht nach dem GWB, der VgV und/oder der VOL/A. Es wird ein wettbewerbliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Suche des Konzessionärs durchgeführt. Die europaweite Bekanntmachung erfolgt lediglich zur Gewährleistung einer größtmöglichen Transparenz und eines größtmöglichen Wettbewerbs.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Da kein öffentlicher Auftrag vergeben wird, sondern eine Dienstleistungskonzession, besteht kein Nachprüfungsrechtsschutz.
Quelle: OJS 2015/S 139-256935 (2015-07-17)
Ergänzende Angaben (2015-12-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben