Dienstleistungskonzession für den Betrieb des von Niedersachsen Ports noch zu errichtenden „Liegeplatz 4“ am Europakai in Cuxhaven inkl. dahinterliegender Logistikfläche

Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Cuxhaven

Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (nachfolgend „Niedersachsen Ports“ oder „Konzessionsgeber“) ist ein öffentliches Hafeninfrastrukturunternehmen. Eigentümer von Niedersachsen Ports ist das Land Niedersachsen sowohl als Kommanditist als auch als Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH. Entlang der niedersächsischen Nordseeküste betreibt Niedersachsen Ports Hafenanlagen und Hafenflächen. Eigentümer der bisherigen Hafenfläche ist Niedersachsen Ports. Niedersachsen Ports wird auch Eigentümer der neu zu schaffenden Flächen sein.
Der Seehafen Cuxhaven ist ein öffentlicher Hafen und liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit kurzer Entfernung zum Nordostseekanal, mit seeseitig kurzen Revierfahrten und direkter Seeschiffs- und Binnenschiffs-, Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindung an u.a. den Hafen Hamburg. Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit Schwerpunkt Stückgut-, Pkw- und Offshore-Umschlag. Stückgutumschlag findet im Wesentlichen am Terminal Europakai statt, wo bereits drei Seeschiffsliegeplätze und eine Schwerlastplattform vorhanden sind. Der in den letzten Jahren erbaute Offshore-Basishafen mit fünf Schiffsliegeplätzen, davon 2 mit Jack-Up Möglichkeiten, verfügt teilweise über schwerlastfähige Kai-, Umschlag- und Vorstauflächen. Der Hafen verfügt über einen direkten Anschluss an die Autobahn A27 (Richtung Bremen) und die Bundesstraße 73 Richtung Hamburg. Insgesamt werden jährlich rd. 2 800 000 t im Hafen Cuxhaven umgeschlagen. Nähere Informationen enthält das Informationsmemorandum (nebst Anlagen), welches bei der unter Ziff.I.1 genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
Niedersachsen Ports beabsichtigt die Neuerrichtung des Liegeplatz 4 (LP 4) als östlichen Anschluss an die Liegeplätze 1-3 des Europakais. Mit dem Bau der Kaianlagen des LP 4 entsteht durch Aufschüttung hinter dem eigentlichen Liegeplatz des Weiteren eine dahinterliegende Fläche von ca. 8,3 ha (nachfolgend: „Logistikfläche“), die dem Betreiber ebenfalls zur Verfügung gestellt wird, jedoch in unbefestigter bzw. unerschlossener Form. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich nach derzeitigen Berechnungen auf ca. 36 000 000 EUR Die Vergabe der Bauleistungen für den Bau des LP 4 ist im Anschluss an dieses Verfahren vorgesehen. Die Genehmigungsgrundlagen zum Bau von LP 4 sind bereits mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Europakais in Cuxhaven vom 3. April 2012 geschaffen. Die Wartung, Unterhaltung und Reparatur der Infrastruktur sowie die Unterhaltungsbaggerungen (mit Ausnahme u.a. der Befenderung) obliegen Niedersachsen Ports als Infrastruktur-Betreiber. Die Tiefe der Liegewanne wird bedarfsgerecht entsprechend der erwarteten Schiffe vorgehalten (max. Tiefe NN 17,50 m) Die Tiefe der Zufahrt beträgt NN 13,50 m. Nähere Informationen sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
Niedersachsen Ports will den LP 4 und die Logistikfläche nicht selbst betreiben, sondern im Rahmen eines Betreibermodells vergeben. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme des Betriebs im Rahmen eines langjährigen Vertragsverhältnisses (30 Jahre) als Dienstleistungskonzession. Für den Betrieb ist zu beachten, dass aufgrund der Lasten bzw. Beschränkungen der Infrastruktur dauerhaft keine überseeischen Containerlinienverkehre möglich sein werden. Nähere Informationen zu den Flächen sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
Der Betreiber (nachfolgend auch Konzessionsnehmer) soll den LP 4 und die dahinterliegende Logistikfläche auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreiben und für die Nutzung des LP 4 und der Logistikfläche ein marktgerechtes Entgelt („Konzessionsentgelt“) an Niedersachsen Ports, den Konzessionsgeber, entrichten. Das marktgerechte Entgelt soll in dieser Ausschreibung ermittelt werden. Dabei wird der Konzessionsgeber im nächsten Verfahrensschritt ein Mindestkonzessionsentgelt vorgeben, bei dessen Unterschreitung der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wird. Nähere Informationen werden die Vergabeunterlagen enthalten, welche die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften im nächsten Verfahrensschritt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten werden.
Die Vergabe der Dienstleistungskonzession wird in Anlehnung an ein strukturiertes Verhandlungsverfahren europaweit ausgeschrieben. Dem Verfahren ist ein Teilnahmewettbewerb zur Auswahl geeigneter Bewerber vorgeschaltet (Präqualifikation). Die Investitionskosten für die Errichtung des LP 4 und für die Logistikfläche werden durch das Land Niedersachsen bezuschusst. Entsprechend europarechtlicher Vorgaben findet hierzu parallel zu diesem Vergabeverfahren eine Notifizierung der staatlichen Beihilfen bei der Europäischen Kommission statt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-10.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-10 Auftragsbekanntmachung
2016-03-31 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Betrieb von Häfen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betrieb von Häfen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Cuxhaven
Postanschrift: Am Schleusenpriel 2
Postleitzahl: 27472
Postort: Cuxhaven
Kontakt
Internetadresse: http://www.nports.de 🌏
E-Mail: hbest@nports.de 📧
Telefon: +49 4721500171 📞
Fax: +49 4721500100 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-10 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 073-129850
ABl. S-Ausgabe: 73
Zusätzliche Informationen
1. Der Abschluss des Konzessionsvertrags erfolgt im Rahmen eines europaweiten, wettbewerblichen Vergabeverfahrens, das unter Beachtung der insoweit geltenden EU-primärrechtlichen Vorgaben in Anlehnung an ein strukturiertes Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb geführt wird. Die EU-Vergaberichtlinie 2004/17/EG, das GWB-Vergaberecht, die Sektorenverordnung sowie die (EG) VOL/A finden keine Anwendung. Der Konzessionsgeber wendet bei der Durchführung des Verfahrens die Richtlinie 2014/23/EU (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die Konzessionsvergabe) an. Nähere Informationen zum Verfahren enthalten das Informationsmemorandum und die Vergabeunterlagen. Letztere erhalten die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber im nächsten Verfahrensschritt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe. 2. Genauere Informationen zum Ablauf des Verfahrens enthält das Informationsmemorandum, welches bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail oder Telefax angefordert werden kann. Dieses enthält auch Formblätter, die für den Teilnahmeantrag zu verwenden sind. Die formalen Anforderungen an den Teilnahmeantrag sind ebenfalls dem Informationsmemorandum zu entnehmen. 3. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb sowie zum Inhalt der Bekanntmachung und des Informationsmemorandums sind bis zum 30.4.2015 an den Auftraggeber zu richten. Nähere Informationen enthält das Informationsmemorandum. 4. Im Teilnahmewettbewerb werden aufgrund der eingereichten Teilnahmeanträge und der mit dem Teilnahmeantrag vorgelegten Erklärungen und Nachweise die geeigneten Bewerber ausgewählt, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Es ist beabsichtigt – soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt – mindestens 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines ersten Angebots aufzufordern. Der Konzessionsgeber wird bei der Auswahl der Bewerber seinen Beurteilungs- und Ermessensspielraum ordnungsgemäß ausüben. 5. Der Konzessionsgeber behält sich vor, den Kreis der Bieter/Bietergemeinschaften, die ein formal zulässiges Angebot abgegeben haben, nach Eingang der ersten Angebote (anhand der zuvor bekannt gegebenen Zuschlagskriterien) zu verringern. Nähere Informationen wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe enthalten. 6. Der Konzessionsgeber wird Bewerber/Bewerbergemeinschaften einmalig unter Setzung einer angemessenen Frist auffordern, unvollständige oder ergänzungsbedürftige Teilnahmeanträge zu ergänzen oder fehlende Erklärungen oder Nachweise nachzureichen. 7. Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft den Konzessionsgeber unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. 8. Für die Nutzung des öffentlichen Hafens werden die Benutzungsbedingungen von Niedersachsen Ports gelten. 9. Ein Konkurrenzschutz für den Konzessionsnehmer hinsichtlich des Betriebs auf den Nachbarflächen und im übrigen Hafenbereich ist ausgeschlossen. Mit dem Zuschlag wird mit dem ausgewählten Konzessionsnehmer ein Konzessionsvertrag für den LP 4 und die dazugehörige Logistikfläche mit entsprechender Betriebspflicht abgeschlossen. Es ist vorgesehen, ein Mindestkonzessionsentgelt festzulegen, welches den ausgewählten Bewerbern/Bewerbergemeinschaften mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt wird. Weitere Informationen werden die Vergabeunterlagen enthalten. 10. Die Instandhaltung der Infrastruktur sowie die Unterhaltungsbaggerungen (mit Ausnahme u.a. der Befenderung) obliegen Niedersachsen Ports als Infrastruktur-Betreiber. Die Tiefe der Liegewanne wird bedarfsgerecht entsprechend der erwarteten Schiffe vorgehalten (max. Tiefe NN 17,50 m) Die Tiefe der Zufahrt beträgt NN 13,50 m. Der Konzessionsnehmer hat sich über die Schnittstellen zwischen Infra- und Suprastruktur und die diesbezüglichen detaillierten technischen Anforderungen mit dem Konzessionsgeber abzustimmen. Nähere Informationen erhalten die Bewerber mit den Vergabeunterlagen. 11. Für die Zuwendungen, die das Land Niedersachsen an Niedersachsen Ports für die Errichtung des LP 4 freigeben wird, wird ein Notifizierungsverfahren vor der EU-Kommission durchgeführt. Der Abschluss des entsprechenden Konzessionsvertrags steht daher noch unter dem Vorbehalt, dass Niedersachsen Ports die für die Errichtung des LP 4 erforderlichen finanziellen Mittel durch das Land Niedersachsen tatsächlich zur Verfügung gestellt werden und die Europäische Kommission keine Einwände gegen die staatlichen Förderungen erhebt. Die Zuschlagserteilung im Verfahren steht außerdem unter dem Vorbehalt einer positiven Entscheidung der zuständigen Gremien der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG. Sollten die genannten Bedingungen nicht eintreten, ist Niedersachsen Ports berechtigt, das Verfahren zur Vergabe der Dienstleistungskonzession entschädigungslos aufzuheben. 12. Es wird keine Entschädigung für die Teilnahme an diesem Verfahren gezahlt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 20
Kurze Beschreibung:
Die Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG (nachfolgend „Niedersachsen Ports“ oder „Konzessionsgeber“) ist ein öffentliches Hafeninfrastrukturunternehmen. Eigentümer von Niedersachsen Ports ist das Land Niedersachsen sowohl als Kommanditist als auch als Alleingesellschafter der Komplementär-GmbH. Entlang der niedersächsischen Nordseeküste betreibt Niedersachsen Ports Hafenanlagen und Hafenflächen. Eigentümer der bisherigen Hafenfläche ist Niedersachsen Ports. Niedersachsen Ports wird auch Eigentümer der neu zu schaffenden Flächen sein.
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Der Seehafen Cuxhaven ist ein öffentlicher Hafen und liegt an der Mündung der Elbe in die Nordsee, mit kurzer Entfernung zum Nordostseekanal, mit seeseitig kurzen Revierfahrten und direkter Seeschiffs- und Binnenschiffs-, Wasserstraßen-, Straßen- und Bahnanbindung an u.a. den Hafen Hamburg. Cuxhaven ist ein Mehrzweckhafen mit Schwerpunkt Stückgut-, Pkw- und Offshore-Umschlag. Stückgutumschlag findet im Wesentlichen am Terminal Europakai statt, wo bereits drei Seeschiffsliegeplätze und eine Schwerlastplattform vorhanden sind. Der in den letzten Jahren erbaute Offshore-Basishafen mit fünf Schiffsliegeplätzen, davon 2 mit Jack-Up Möglichkeiten, verfügt teilweise über schwerlastfähige Kai-, Umschlag- und Vorstauflächen. Der Hafen verfügt über einen direkten Anschluss an die Autobahn A27 (Richtung Bremen) und die Bundesstraße 73 Richtung Hamburg. Insgesamt werden jährlich rd. 2 800 000 t im Hafen Cuxhaven umgeschlagen. Nähere Informationen enthält das Informationsmemorandum (nebst Anlagen), welches bei der unter Ziff.I.1 genannten Kontaktstelle angefordert werden kann.
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Niedersachsen Ports beabsichtigt die Neuerrichtung des Liegeplatz 4 (LP 4) als östlichen Anschluss an die Liegeplätze 1-3 des Europakais. Mit dem Bau der Kaianlagen des LP 4 entsteht durch Aufschüttung hinter dem eigentlichen Liegeplatz des Weiteren eine dahinterliegende Fläche von ca. 8,3 ha (nachfolgend: „Logistikfläche“), die dem Betreiber ebenfalls zur Verfügung gestellt wird, jedoch in unbefestigter bzw. unerschlossener Form. Das Gesamtinvestitionsvolumen beläuft sich nach derzeitigen Berechnungen auf ca. 36 000 000 EUR Die Vergabe der Bauleistungen für den Bau des LP 4 ist im Anschluss an dieses Verfahren vorgesehen. Die Genehmigungsgrundlagen zum Bau von LP 4 sind bereits mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Europakais in Cuxhaven vom 3. April 2012 geschaffen. Die Wartung, Unterhaltung und Reparatur der Infrastruktur sowie die Unterhaltungsbaggerungen (mit Ausnahme u.a. der Befenderung) obliegen Niedersachsen Ports als Infrastruktur-Betreiber. Die Tiefe der Liegewanne wird bedarfsgerecht entsprechend der erwarteten Schiffe vorgehalten (max. Tiefe NN 17,50 m) Die Tiefe der Zufahrt beträgt NN 13,50 m. Nähere Informationen sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
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Niedersachsen Ports will den LP 4 und die Logistikfläche nicht selbst betreiben, sondern im Rahmen eines Betreibermodells vergeben. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Übernahme des Betriebs im Rahmen eines langjährigen Vertragsverhältnisses (30 Jahre) als Dienstleistungskonzession. Für den Betrieb ist zu beachten, dass aufgrund der Lasten bzw. Beschränkungen der Infrastruktur dauerhaft keine überseeischen Containerlinienverkehre möglich sein werden. Nähere Informationen zu den Flächen sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen.
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Der Betreiber (nachfolgend auch Konzessionsnehmer) soll den LP 4 und die dahinterliegende Logistikfläche auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreiben und für die Nutzung des LP 4 und der Logistikfläche ein marktgerechtes Entgelt („Konzessionsentgelt“) an Niedersachsen Ports, den Konzessionsgeber, entrichten. Das marktgerechte Entgelt soll in dieser Ausschreibung ermittelt werden. Dabei wird der Konzessionsgeber im nächsten Verfahrensschritt ein Mindestkonzessionsentgelt vorgeben, bei dessen Unterschreitung der Bieter vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wird. Nähere Informationen werden die Vergabeunterlagen enthalten, welche die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber/Bewerbergemeinschaften im nächsten Verfahrensschritt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe erhalten werden.
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Die Vergabe der Dienstleistungskonzession wird in Anlehnung an ein strukturiertes Verhandlungsverfahren europaweit ausgeschrieben. Dem Verfahren ist ein Teilnahmewettbewerb zur Auswahl geeigneter Bewerber vorgeschaltet (Präqualifikation). Die Investitionskosten für die Errichtung des LP 4 und für die Logistikfläche werden durch das Land Niedersachsen bezuschusst. Entsprechend europarechtlicher Vorgaben findet hierzu parallel zu diesem Vergabeverfahren eine Notifizierung der staatlichen Beihilfen bei der Europäischen Kommission statt.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Cuxhaven.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes in den Teilnahmeantrag einbezogene Drittunternehmen hat in Bezug auf seine persönliche Lage nachfolgende Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
1. Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister (Original oder Kopie), soweit die Eintragung nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften erforderlich ist bzw. bei ausländischen Unternehmen eine gleichwertige Bescheinigung. Die Bescheinigung darf am Tag des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 6 Monate sein.
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2. Eigenerklärung des Bewerbers/des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft/des Drittunternehmens, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet, er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder er diese Auskünfte nicht unberechtigt verweigert und der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft/das Drittunternehmen im Rahmen seiner/ihrer beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers/des Mitglieds einer Bewerbergemeinschaft/des Drittunternehmens oder einer Person, die für den Bewerber/das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/das Drittunternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird. Für die Eigenerklärung ist das dem Informationsmemorandum beigefügte Formblatt zu verwenden.
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3. Eigenerklärung dass keine Person, deren Verhalten dem Bewerber/Mitglied einer Bewerbergemeinschaft/Drittunternehmen zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist: a) §§ 129, 129a oder 129b des Strafgesetzbuches, b) §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162), c) § 299 des Strafgesetzbuches, d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, e) § 108e des Strafgesetzbuches, f) § 264 des Strafgesetzbuches, g) § 261 des Strafgesetzbuches, g) terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten im Sinne der Artikel 1 und 3 des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI des Rates oder Anstiftung, Beihilfe und Versuch im Sinne des Artikels 4 jenes Rahmenbeschlusses, h) Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Sinne des Artikels 1 der Richtlinie 2005/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, i) Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates. Einem Verstoß gegen die genannten Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich. Für die Eigenerklärung ist das dem Informationsmemorandum beigefügte Formblatts zu verwenden.
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4. Unternehmensdarstellung (z. B. Organigramm, Angaben zur Gesellschaftsstruktur und ggf. Konzernzugehörigkeit sowie Angaben zu gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes in den Teilnahmeantrag einbezogene Drittunternehmen auf dessen wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft stützt, hat folgende Angaben und Nachweise mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
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1. Angaben der Gesamtumsätze des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Für die Eigenerklärung ist das dem Informationsmemorandum beigefügte Formblatt zu verwenden.
2. Angaben zum Umsatz mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (vergleichbar ist der Betrieb von Seehäfen als Logistikdienstleister und das Erbringen von Hafenumschlagsleistungen). Für die Eigenerklärung ist das dem Informationsmemorandum beigefügte Formblatt zu verwenden.
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3. Bankauskunft einer europäischen Bank oder Sparkasse (die mindestens Informationen zu folgenden Punkten enthält: Art und Dauer der Geschäftsgeheimnisse, Unregelmäßigkeiten im Geschäfts- und Zahlungsverhalten, Einschätzung der finanziellen Verhältnisse (Bonität)). Die Bankauskunft darf am Tag des Ablaufs der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge nicht älter als 3 Monate sein.
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Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der finanziellen und/oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf die Eignung von Drittunternehmen beruft, ist von jedem Drittunternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. Für die Verpflichtungserklärung ist das dem Informationsmemorandum beigefügte Formblatt zu verwenden.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit sind vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft sowie etwaigen in den Teilnahmeantrag einbezogenen Drittunternehmen, auf deren technische Leistungsfähigkeit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft stützt, die nachfolgenden Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
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1. Vorlage von fünf Referenzen (Eigenerklärungen) aus den letzten 10 abgeschlossenen Geschäftsjahren über Leistungen, die mit den hier zu erbringenden vergleichbar sind (vergleichbar ist der Betrieb von Seehäfen als Logistikdienstleister und das Erbringen von Hafenumschlagsleistungen) unter Angabe der bewirtschafteten Hafengröße (Fläche), des Umschlagsvolumens in Tonnen (pro Jahr), der Güterstruktur, Ansprechpartner inkl. Kontaktdaten beim Auftraggeber. Für die Eigenerklärung ist das dem Informationsmemorandum beigefügte Formblatt zu verwenden.
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Der Auftraggeber behält sich vor, die in der Eigenerklärung angegebenen Ansprechpartner zu kontaktieren, um die Angaben in der Eigenerklärung zu überprüfen.
Geforderte Mindeststandards: Mindestens eine Referenz muss den Betrieb von Seehäfen mit Umschlag von Windenergiekomponenten betreffen.
2. Erfahrungen bei der Inbetriebnahme eines neuen Hafenterminals und Entwicklung von Neugeschäft in der Hafenindustrie und Logistikwirtschaft z. B. durch Erklärungen zu erfolgreichen Maßnahmen in den Bereichen Akquisition und Erfahrung im Bereich Marketing, Öffentlichkeitsarbeit, Kalkulationen und Aufstellen von Wirtschaftsplänen. Für die Eigenerklärung ist das dem Informationsmemorandum beigefügte Formblatt zu verwenden.
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3. Erklärung zur Anzahl der in den letzten 3 Jahren (durchschnittlich) beschäftigten Mitarbeiter, gegliedert nach Berufsgruppen. Für die Eigenerklärung ist das dem Informationsmemorandum beigefügte Formblatt zu verwenden.
4. Arbeitssicherheitszertifikat nach OHSAS (Occupational Health and Safety Assessment) 18001 oder gleichwertige Bescheinigung von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten.
5. Nachweis/e zum Bestehen eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems (z. B. nach DIN ISO 9001). gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedstaaten und andere Nachweise für vergleichbare Qualitätssicherungsmaßnahmen werden anerkannt.
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Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit auf die Eignung von Drittunternehmen beruft, ist für jedes Drittunternehmen eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Drittunternehmens vorzulegen. Für die Verpflichtungserklärung ist das dem Informationsmemorandum beigefügte Formblatt zu verwenden.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Nähere Informationen enthält das Informationsmemorandum: im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Konzessionsgeber weist schon jetzt darauf hin, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen in entsprechender Anwendung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) abgeben muss. Nähere Informationen enthalten die Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Cuxhaven
Helmut Best

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Landgericht Oldenburg
Postanschrift: Postfach 2461
Postort: Oldenburg
Postleitzahl: 26014
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4412200 📞
Fax: +49 4412202015 📠
Quelle: OJS 2015/S 073-129850 (2015-04-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-31)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 36 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 4721500-171 📞
Fax: +49 4721500-100 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 066-116163
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 073-129850
ABl. S-Ausgabe: 66

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2016/S 066-116163 (2016-03-31)