Dienstleistungskonzession zum Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang (Kapazität: 12 500 Plätze, davon 500 Businessseats und 110 Logenplätze)

Sportpark Stadion Frankfurt am Main, Gesellschaft für Projektentwicklungen mbH

Dienstleistungskonzession zum Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang mit Recht zur Vermarktung stadiongeborener Rechte, derzeit insbesondere Profibetrieb zweite Fußballbundesliga und Jugendbetrieb des FSV.
Die Konzessionsgeberin beabsichtigt, das Recht zum Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang an einen geeigneten Dienstleister zu übertragen und diesen als Konzessionsnehmer zur Ausübung der eingeräumten Rechte zu verpflichten.
Der Dienstleister (im Folgenden auch Konzessionsnehmer) übernimmt vollumfänglich die Betreiberverpflichtung bezüglich des Stadions nebst Zubehör gemäß der VStättVerO Hessen und sämtlicher einschlägiger öffentlich-rechtlicher Bestimmungen. Das Stadion soll von dem Betreiber als „Stadion für Alle“ betrieben werden.
Unter der Konzeptionierung als „Stadion für Alle“ wird verstanden, dass das Stadion neben dem oben genannten Zweck auch für die Durchführung von anderen Sport- und sonstigen Veranstaltungen zur Verfügung steht, sowie, dass der Öffentlichkeit die Teilnahme an solchen Veranstaltungen im Rahmen der Stadionordnung ermöglicht wird.
Die Grundlaufzeit der Dienstleistungskonzession beträgt vier Jahre, zzgl. einer zweimaligen Verlängerungsmöglichkeit von zwei Jahren für den Konzessionsgeber. Die Grundlaufzeit beginnt am 1.7.2016 und endet zum 30.6.2020.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-20.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-20 Auftragsbekanntmachung