Dienstleistungsvertrag über die Abholung und Zustellung der Paketpost für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt und des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen

Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg

Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Abholung und Beförderung sowie des Frankierdienstes der Paketpost inklusive Zustellung im In- und Ausland für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-09-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Paketbeförderung
Menge oder Umfang: Beförderung von voraussichtlich ca. 73.500 Paketen pro Jahr.1 278 400
Gesamtwert des Auftrags: 1 278 400 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Paketbeförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Postanschrift: Halberstädter Str. 8
Postleitzahl: 39112
Postort: Magdeburg
Kontakt
E-Mail: zbs@justiz.sachsen-anhalt.de 📧
Telefon: +49 3916062237 📞
Fax: +49 3916062181 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-15 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 182-330373
ABl. S-Ausgabe: 182

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Abholung und Beförderung sowie des Frankierdienstes der Paketpost inklusive Zustellung im In- und Ausland für die Justizbehörden des Landes Sachsen-Anhalt sowie des Gemeinsamen Mahngerichts der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen.
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Menge oder Umfang: Beförderung von voraussichtlich ca. 73.500 Paketen pro Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von einer der beiden Vertragsparteien gekündigt wird.
Referenznummer: 142 E -ZBS- H 83/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sachsen-Anhalt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit der Abgabe des Angebotes sind folgende Unterlagen einzureichen:
a) ein unterschriebenes Exemplar der Leistungsbeschreibung und des Angebots (VOL7);
b) eine Aufstellung der drei größten Referenzkunden mit Angabe des Leistungsumfanges (jährliches Sendungsvolumen), der jeweiligen Ansprechpartner und deren Telefondurchwahl;
c) ein unterschriebenes Exemplar der Anlage 6 (Ergänzende Vertragsbedingungen nach LVG LSA)
d) Eigenerklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (Anlage 7)
e) ein unterschriebenes Exemplar der Erklärung zum Nachunternehmereinsatz (Anlage 8)
Für den Fall, dass Teilnehmer von der Präqualifizierung (Pkt. 5.) Gebrauch machen, ist das gültige Zertifikat einer der anerkannten Präqualifizierungsstelle vorzulegen, wenn kein Zertifikat vorgelegt werden kann, sind folgende gültige Nachweise zu erbringen.
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f) Gewerbeanmeldung und ggf. die Gewerbeummeldung in Kopie oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
g) Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 12 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
h) gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Zahlung von Beiträgen der Krankenkasse, in welcher die überwiegende Anzahl der Arbeitnehmer versichert ist;
i) Auszug aus dem Gewerbezentralregister (Kopie) für das Unternehmen und mindestens einer (bei Gesamtvertretung – Nachweis für Personen in vertretungsberechtigter Zahl) vertretungsberechtigten Person (GZR III und IV), nicht älter als 12 Monate (bezogen auf die Angebotsfrist) oder vergleichbare Nachweise nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes, in dem der Bieter ansässig ist
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j) Nachweis des Bestehens einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und einer Transportversicherung durch Vorlage einer Ablichtung der aktuellen Versicherungspolice bzw. Übersendung einer Erklärung eines Versicherungsunternehmens dass bei Auftragserteilung Bereitschaft besteht, je eine solche abzuschließen
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k) Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Insolvenz oder in Liquidation befindet (siehe Formblatt).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-11-06 📅
Öffnungsort: Magdeburg.
Ort des Eröffnungstermins: Magdeburg.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Beschaffungsstelle bei dem Landgericht Magdeburg
Herrn Hufschläger

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 142 E -ZBS- H 83/2015

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2
Postort: Halle
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141536 📞
Fax: +49 3455141115 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf die Fristen für die Einlegung einer Rüge gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB wird hingewiesen. Insbesondere ist zu beachten, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2015/S 182-330373 (2015-09-15)